Grundlagen des Arbeitsrechts Teil II Di / Mi, den 12. / 13. Juni 2012, in Köln im Barceló City Center 680,00

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1 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Jetzt buchen! Last-Minute-Seminare Last-Minute-Seminare - unser besonderes Angebot! Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Auswahl von Seminarveranstaltungen an, die sich durch besonders kleine Teilnehmergruppen auszeichnen. Sie profitieren also zweifach: einmal durch den besonders niedrigen Last-Minute- Preis und zum anderen durch den kleinen Teilnehmerkreis, der eine besonders starke Konzentration auf die Interessenschwerpunkte der Teilnehmer und ein Eingehen auf die individuellen Fragestellungen ermöglicht. Den "Last-Minute-Preis" erhalten diejenigen Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Seminars in die Last-Minute- Liste noch nicht für das Seminar reserviert oder fest angemeldet waren. Wir würden uns über viele Kurzentschlossene unter Ihnen freuen. Eine Teilnahme an diesen Last- Minute-Seminaren lohnt sich auf jeden Fall für Sie! Dieses Mal bieten wir Ihnen folgende Seminarveranstaltungen an: Auf einen Blick Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Dienstag, den 12. Juni 2012, in Berlin im NH Hotel Alexanderplatz 240,00 Social Media und Arbeitsrecht Dienstag, den 12. Juni 2012, in Köln im Novotel Köln City 240,00 Grundlagen des Arbeitsrechts Teil II Di / Mi, den 12. / 13. Juni 2012, in Köln im Barceló City Center 680,00 Grundlagen des Arbeitsrechts Mi / Di, den 13. / 14. Juni 2012, in Hamburg im Quality Hotel Ambassador 680,00 Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis Dienstag, den 19. Juni 2012, in Köln im Novotel Köln City 240,00 Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Dienstag, den 26. Juni 2012, in Frankfurt a.m. im InterCity Airport Hotel 240,00 Postfach Frechen Telefon: / Telefax: / Internet: seminare@pfa-arbeitsrecht.de

2 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Erfahren Sie das Wichtigste zu: häufigen Kurzerkrankungen Langzeitkrankheiten dauerndem Unvermögen zur Arbeitsleistung krankheitsbedingten Leistungsminderungen Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts negativer Gesundheitsprognose betrieblichen Beeinträchtigungen Low-Performance Aussichten im Kündigungsschutzprozess betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) neueste Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit Wiedereinstellungsanspruch Alkoholismus und Drogenabhängigkeit Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer) Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei Krankheitskündigungen

3 Zum Thema: Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtschaftlich schweren Zeiten zu enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu kommt der praktisch unerschütterliche Beweiswert einer ärztlichen Neben Grundsatzurteilen werden die Referenten insbesondere folgende Urteile aus der neueren Rechtsprechung zur krankheitsbedingten Kündigung behandeln: Anspruch auf Jahresurlaub trotz Krankheit, EuGH Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen Wirksame krankheitsbedingte Kündigung negative Gesundheitsprognose Kündigung wegen langwieriger Erkrankung - Betriebliche Beeinträchtigungen LAG Rheinland-Pfalz v Kündigung wegen Depressionen LAG Nürnberg Krankheitsbedingte Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit Krankheitsbedingte Kündigung wegen Alkoholismus LAG Berlin-Brandenburg Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz Krankheitskündigung und leidensgerechter Arbeitsplatz Probezeitkündigung wegen HIV-Infektion ArbG Berlin Personenbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung Hessisches LAG Fristlose Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung Sozialauswahl und krankheitsbedingte Ausfallzeiten Betriebliches Eingliederungsmanagement (Keine) Wirksamkeitsvoraussetzung für die krankheitsbedingte Kündigung Erforderlichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement vor betriebsbedingter Kündigung LAG Berlin-Brandenburg Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) auch ohne Betriebsrat Überwachungsrecht des Betriebsrats beim BEM BEM Unwirksamkeit einer Krankheitskündigung wegen Diskriminierung LAG Berlin-Brandenburg Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Integrationsamtes - Verwirkung Mitteilung von Unterhaltspflichtungen bei Krankheitskündigung LAG Berlin-Brandenburg Außerordentliche Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit Kündigung bei Nichtanzeige der Arbeitsunfähigkeit LAG Köln Verspätete Krankmeldungen als (wirksamer) Kündigungsgrund LAG Hessen Umfang der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Rückgabe des Dienstwagens nach sechs Wochen Krankheit? Zulässige Frage nach der Schwerbehinderung Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit ArbG Berlin Urlaubsabgeltung nach Krankheit fällt unter Ausschlussfristen Kein Anspruch auf Schwerbehindertenurlaub bei langjähriger Erkrankung LAG Berlin-Brandenburg Tariflicher und vertraglicher Mehrurlaub verfallen bei langjähriger Erkrankung - Anspruch auf Schwerbehindertenurlaub verfällt dagegen nicht LAG Düsseldorf Abgeltung des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte Urlaubsanspruch nach Krankheit nur noch für 18 Monate? Schulte -Verfahren beim EuGH Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerüttelt hat. Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mittelpunkt betrieblicher Diskussionen. Oftmals bleibt allein der Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung, dem wichtigsten Fall der personenbedingten Kündigung, wenig aus. Besonderen Zündstoff hat die Diskussion um die krankheitsbedingte Kündigung durch die neuen Urteile zur Urlaubsabgeltung trotz jahrelanger Erkrankung erhalten. Experten rechnen mit einem erheblichen Anstieg von krankheitsbedingten Kündigungen. Allein aus Kostengründen wird sich jeder Arbeitgeber genau überlegen, ob er es sich zukünftig noch leisten kann, dauerkranke Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten Kündigung vernünftig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfältige Dokumentation der Fehlzeiten ist von großer Bedeutung. Ein Lotteriespiel ist die krankheitsbedingte Kündigung keineswegs, auch wenn sie von vielen Leidgeprüften in der Praxis als solche empfunden wird. Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich. Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen, sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informationen über Chancen und Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaf-

4 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebsbzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrV / 46Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Ihre Referenten Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonder-konditionen. Unser Service-Team steht Ihnen unter von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung und freut sich, Ihnen behilflich sein zu dürfen. Dr. Heiko Peter Krenz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen. Daneben gehört die Beratung zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht zu seinem Tätigkeitsbereich. Ein weiter Schwerpunkt ist die Beratung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und das Führen von Kündigungsschutzprozessen. Darüber hinaus ist Herr Dr. Krenz ein erfahrener und geschätzter Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Hans-Peter Wagner Rechtsanwalt in Hamburg Herr Hans-Peter Wagner ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Hamburg Er berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Seine anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich dabei sowohl auf das Gebiet des individuellen, als auch auf das kollektiven Arbeitsrechts. Aufgrund seiner langjährigen Praxis ist Herr Wagner sowohl mit den Rechtsstandpunkten der Arbeitgeber, als auch mit denen der Arbeitnehmer bestens vertraut. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Rechtsanwalt Wagner ein geschätzter und erfahrener Referent arbeitsrechtlicher Seminare.

5 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Dienstag, den 12. Juni 2012, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Genießen Sie Ihren Aufenthalt am Rande der Hektik Inmitten des pulsierenden Lebens der Metropole, im dynamischen Stadtteil Friedrichshain unweit von Berlin-Mitte gelegen, heißt Sie das NH Berlin-Alexanderplatz herzlich willkommen. Hier genießen Sie allen Komfort und befinden sich direkt am Puls der kulturellen Hochburg Berlin. Kategorie: 4-Sterne NH Berlin Alexanderplatz Landsberger Allee Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / Dienstag, den 04. September 2012, in Hamburg im Quality Hotel Ambassador Das Haus befindet sich nur 10 Gehminuten vom Bahnhof, der Innenstadt und der Alster entfernt. Für die Erkundung der Stadt mit ihren zahlreichen Sehenswürdigkeiten ist das Komforthotel also ein idealer Ausgangspunkt. Die U/S-Bahnstation Berliner Tor ist nur 200 Meter entfernt. Es wird großen Wert gelegt auf die Individualität des Hauses, eine hohe Aufmerksamkeit gegenüber den Gästen, natürliche Freundlichkeit und die Harmonie innerhalb des Teams. Sie werden Sie sich gut aufgehoben fühlen. Kategorie: 4 Sterne Quality Hotel Ambassador Heidenkampsweg Hamburg Tel: Mittwoch, den 10. Oktober 2012, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Das direkt auf dem Flughafengelände gelegene InterCity Hotel Frankfurt Airport besticht mit einem Ambiente in frohen Farben und konsequentem Design. Das zur Steigenberger- Gruppe zählende Haus ist modern und unkonventionell und bietet den richtigen Rahmen für unsere Veranstaltung. Der Airport-Shuttle-Service sorgt für eine problemlose Anreise. Die lichtdurchfluteten Tagungsräume sind mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Kategorie: 4 Sterne InterCityHotel Frankfurt Airport CargoCity Süd Frankfurt Tel.: (0 69) Fax: (0 69)

6 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Donnerstag, den 15. November 2012, in Stuttgart im Hotel Hilton Garden Inn Das moderne 4 Sterne Haus Hilton Garden Inn in Stuttgart liegt in Herzen des Veranstaltungsareals NeckarPark. Im ganzen Haus sind W-Lan und High Speed Internet Access kostenfrei verfügbar. Alle 150 Zimmer sind modern eingerichtet und zeitgemäß ausgestattet. Die Schulungsräume sind klimatisiert, mit modernster Tagungstechnik ausgestattet und verfügen über Tageslicht. Das Stadtzentrum ist mit den nahe gelegenen öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten zu erreichen. Kategorie: 4 Sterne Hilton Garden Inn Mercedesstrasse Stuttgart Telefon 0711 / Telefon 0711 / Mittwoch, den 12. Dezember 2012, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Das NH Düsseldorf-City Nord befindet sich direkt am Rhein. In nur wenigen Minuten ist das Zentrum (Königsallee) und die Autobahn zu erreichen. Die tageslichtdurchfluteten Tagungsräume sind alle schallisoliert, mit modernster Tagungstechnik ausgestattet und verfügen über Klimaanlage. Internationale und Regionale Spezialitäten erwarten Sie im Restaurant. Kategorie: 4 Sterne NH Hotel Düsseldorf City Nord Münsterstraße Düsseldorf Tel.: Fax: PfA-Inhouse-Seminare+++ -Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und sozialrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre betrieblichen Bedürfnisse- Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte begleiten Sie von Ihrer Anfrage bis zur Durchführung des Seminars. Kompetente Referenten sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, Frau Karin Rothkegel, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Veranstaltungsangebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

7 Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Seminar-Gebühr 340,00 zzgl. MwSt. Dienstag, den 12. Juni 2012, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Dienstag, den 04. September 2012, in Hamburg im Quality Hotel Ambassador Mittwoch, den 10. Oktober 2012, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Donnerstag, den 15. November 2012, in Stuttgart im Hotel Hilton Garden Inn Mittwoch, den 12. Dezember 2012, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

8 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Erfahren Sie das Wichtigste zu: Fehlervermeidung beim Online-Recruiting Berufs- und privatorientierte Netzwerke Pflichten gegenüber dem Bewerber Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den sozialen Netzwerken Private wie geschäftliche Nutzung von sozialen Netzwerken durch den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Social Media Darstellung des Arbeitnehmers im Netz und die Rechte des Arbeitgebers Meinungsäußerungen des Arbeitnehmers im Netz Herausgabe von Zugangsdaten, Kontaktdaten und Accounts Beendigung der Nutzungsmöglichkeit Firmenblogs Arbeitgeberbewertungen im Web Whistleblowing im Netz Soziale Netzwerke und das Bundesdatenschutzgesetz Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers kontrolle Internetnutzung Nutzung von Smartphones und Tablets am Arbeitsplatz Beweisverwertung im Gerichtsverfahren Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers Rechtswidrige Überwachung und deren Folge für den Arbeitgeber Haftung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer Social Media Guidelines Rechte des Betriebsrats / Betriebsvereinbarung Musterformulierungen und Checklisten Rechtsprechung Social Media und Arbeitsrecht

9 Zum Thema: XING, Facebook, Google+: Bereits in vielen Unternehmen werden soziale Netzwerke zu geschäftlichen Zwecken genutzt. Social Media bietet Arbeitgebern Chancen, birgt aber auch Risiken. Das Seminar zeigt, wie Unternehmen und Mitarbeiter in sozialen Netzwerken rechtskonform agieren. Dabei werden arbeitsrechtliche Probleme vom Recruiting der Bewerber bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen lösungsorientiert besprochen. Bereits bei der Personalsuche über soziale Netzwerke lauern Fallstricke. Die Personalabteilungen haben insbesondere Nutzungsbedingungen der Netzwerke und den geltenden Datenschutz zu beachten. Einen weiteren Schwerpunkt des Seminars bildet der Einsatz von Social Media während des Beschäftigungsverhältnisses. Der Arbeitgeber kann den Einsatz von Social Media und einzelner Netzwerke regeln und gegebenenfalls überwachen. Dabei hat er jedoch die Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen ebenso zu berücksichtigen wie die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Arbeitnehmer. Social Media verändert die Arbeitswelt beträchtlich: Arbeitnehmer bekommen neue Aufgaben in den Netzwerken zugewiesen. Die Mitarbeiter sollen möglichst in Echtzeit antworten. Wie kann damit umgegangen werden, ohne gegen Arbeitsgesetze zu verstoßen oder die Grenzen der Zumutbarkeit zu überschreiten. Die Onlinedarstellung von Beschäftigten ist ein weiteres Thema. Es wird dargelegt, wie der Arbeitgeber rechtskonform eine Onlinepräsenz seiner Beschäftigten erreichen kann. Die Unternehmen sehen es gerne, wenn ihre Mitarbeiter sich für das Unternehmen in den sozialen Netzwerken oder auf Firmenblogs bewegen. Dabei kann es jedoch zu unternehmenskritischen oder unbedachten Äußerungen kommen, die dem Unternehmen Schaden zufügen können. Hier werden Strategien zur Vermeidung aufgeführt und in diesem Rahmen wird die Meinungsäußerungsfreiheit des Arbeitnehmers mit seiner aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Rücksichtnahmepflicht abgewogen. Kontakte über die sozialen Medien sind ein Einfallstor für eine mögliche Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Im Seminar wird erläutert, wie solche Tendenzen unterbunden werden können. Schließlich werden Fragen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Netzwerke erläutert: Wie verfährt der Arbeitgeber bezüglich der Herausgabe von Accounts von sozialen Netzwerken oder weiteren Zugangsdaten? Kann der Arbeitgeber wegen Pflichtverletzung in sozialen Netzwerken kündigen und wie steht es mit der Verwertung von Beweisen im Prozess? Auf dieser Grundlage wird schließlich eine Social-Media-Richtlinie für das Unternehmen als Muster präsentiert und diskutiert. Das Seminar ist sowohl für Fach- und Führungskräfte, vor allem aus dem Bereich Personal/Recht, als auch für die betrieblichen Interessenvertretungen geeignet.

10 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche als auch an Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs.6 BPersVG. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Ihre Referenten Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Unser Service-Team steht Ihnen unter Tel.: von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen behilflich sein zu dürfen. RA Jean Martin Jünger Rechtsanwalt in Mannheim Herr Jean Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Kanzlei Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig. Er steht Firmen als Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und berät diese in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht kam er mehrjährige Erfahrungen vorweisen und ist für seinen klaren Vortragsstil bekannt. RA Christian Oberwetter Fachanwalt für Arbeits und IT-Recht in Hamburg Herr Rechtsanwalt Christian Oberwetter ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und Partner der renommierten Anwaltskanzlei Oberwetter & Olfen in Hamburg. Die Schwerpunkte von Herrn RA Oberwetter liegen im Bereich Arbeitsrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht und AGB-Recht. Er berät und vertritt in allen Fragen des Arbeits- und IT-Rechts, so z.b. mit der unerlaubten Nutzung des Internets zusammenhängen, insbesondere bei Fällen von Abmahnung und Kündigung. Herr RA Oberwetter ist Spezialist im Social Media- Recht. Als Sachautor ist er Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen, zuletzt des Buches Social Media für Rechtsanwälte. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er ein ist versierter und erfahrener Trainer im Bereich Arbeitsrecht.

11 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Dienstag, den 12. Juni 2012, in Köln im Novotel Köln City Das Novotel Hotel Köln City befindet sich in der Südstadt nahe dem Rheinauhafen und der historischen Altstadt. Durch die verkehrsgünstige Lage am Rhein erreichen Sie in wenigen Minuten die Altstadt, den Dom und die bekannten Einkaufsstraßen. Die nächste Bus oder Bahnhaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hotels. Die Autobahn ist 5 Minuten entfernt. Das moderne Hotel ist durch seine gute Lage wie geschaffen für Veranstaltungen jeder Art. Das zuvorkommende Servicepersonal freut sich, Sie als Gast begrüßen zu dürfen. Kategorie: 4-Sterne Novotel Köln City Bayenstrasse Köln Tel (+49) 221/ Fax (+49) 221/ Mittwoch, den 27. Juni 2012, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Das direkt auf dem Flughafengelände gelegene InterCity Hotel Frankfurt Airport besticht mit einem Ambiente in frohen Farben und konsequentem Design. Das zur Steigenberger- Gruppe zählende Haus ist modern und unkonventionell und bietet den richtigen Rahmen für unsere Veranstaltung. Der Airport-Shuttle-Service sorgt für eine problemlose Anreise. Die lichtdurchfluteten Tagungsräume sind mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Kategorie: 4 Sterne InterCityHotel Frankfurt Airport CargoCity Süd Frankfurt Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Dienstag, den 10. Juli 2012, in München im NH Hotel Deutscher Kaiser Dieses im spanischen Stil gehaltene 14-stöckige Hotel liegt gegenüber dem Münchener Hauptbahnhof, ganz zentral im Herzen von München. Die historische Altstadt und der Englischen Garten sind nur wenige Minuten entfernt. Die in warmen Braun- und Taupetönen eingerichteten Zimmer und das aufmerksame Servicepersonal sorgen für einen behaglichen Aufenthalt. Kategorie: 4 Sterne NH Hotel Deutscher Kaiser Arnulfstr München Tel.: Fax: Dienstag, den 21. August 2012, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Genießen Sie Ihren Aufenthalt am Rande der Hektik Inmitten des pulsierenden Lebens der Metropole, im dynamischen Stadtteil Friedrichshain unweit von Berlin-Mitte gelegen, heißt Sie das NH Berlin-Alexanderplatz herzlich willkommen. Hier genießen Sie allen Komfort und befinden sich direkt am Puls der kulturellen Hochburg Berlin. Kategorie: 4-Sterne NH Berlin Alexanderplatz Landsberger Allee Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 /

12 Social Media und Arbeitsrecht Seminar-Gebühr 340,00 zzgl. MwSt. Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Dienstag, den 12. Juni 2012, in Köln im Novotel Köln City Mittwoch, den 27. Juni 2012, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Dienstag, den 10. Juli 2012, in München im NH Hotel Deutscher Kaiser Dienstag, den 21. August 2012, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

13 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Grundlagen des Arbeitsrechts II Erfahren Sie das Wichtigste zu: Vertiefung: Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrages, Nachweisgesetz AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen Befristung und Teilzeit Antidiskriminierung Pflichten des Arbeitgebers Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers Vertiefung: Kündigung des Arbeitsverhältnisses Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Leistungsträger, Namensliste, Altersgruppen Verhaltensbedingte Kündigung, Abmahnung, Fallgruppen, Verdachtskündigung Personenbedingte Kündigung, Krankheitskündigung, 3-Stufen-Prüfung, negative Gesundheitsprognose, BEM Fristlose Kündigung, wichtiger Grund, Kündigungsfrist, Fallbeispiele Änderungskündigung, Inhalt und Voraussetzungen 1 a KSchG-Kündigung, Kündigung mit Abfindung Aufhebungs-und Abwicklungsvertrag Vereinbarung einer Abfindung Vorkapitalisierungsklausel Freistellung und Outplacement Zeugnis Ausgleichsklausel Arbeitsagentur und Sperrfrist Steuerliche Behandlung von Abfindungen Betriebsübergang und seine Folgen Grundlagen eines Betriebsübergangs Rechtsfolgen für Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Informationspflicht des Arbeitgebers Widerspruchsrecht Fortbestand des Betriebsrats und Übergangsmandat Vertiefung: Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (Überstunden, Kurzarbeit, Überwachungseinrichtungen, Lohngestaltung) Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten (Personalplanung, Beschäftigungssicherung, Auswahlrichtlinien, Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Kündigung) Wirtschaftsausschuss Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens Umstrukturierungen im Unternehmen Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Interessenausgleich, Sozialplan Massenentlassungen, Massenentlassungsanzeige Versetzungen und Umzug des Betriebs Abfindungen, Outplacement und Transfergesellschaft Einigungsstellenverfahren Arbeitsgerichtsverfahren Ablauf von Gütetermin und Kammertermin Fristen im Gerichtsverfahren Abschluss und Inhalt eines Vergleichs Endurteil und Versäumnisurteil Berufung und Revision Vertiefungs- und Aufbauseminar

14 Zum Thema: Dieses Seminar richtet sich zum einen an die Besucher des PfA-Seminars Grundlagen des Arbeitsrechts, denen eine einmalige Schulung nicht ausreicht und die ihr erworbenes Wissen weiter vertiefen wollen. Zum anderen richtet sich das Seminar an alle Personalverantwortlichen sowie Betriebsund Personalräte, die bereits über einschlägige Kenntnisse verfügen und bereits vorhandenes Wissen sowohl vertiefen als auch auffrischen wollen. Der Besuch des Seminars eignet sich somit auch für ein Arbeitsrecht-Update, da die Behandlung und Erläuterung der aktuellen und sich immer wieder ändernden Rechtsprechung ein wichtiger Bestandteil des Seminars ist. Selbstverständlich werden zudem sämtliche neuen Gesetze vorgestellt, die für Ihre Arbeit wichtig sind. Inhaltlich wird auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses und dessen Stolpersteine eingegangen. Beim Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses werden die sieben Kündigungsmöglichkeiten noch eingehender beleuchtet. Außerdem wird auf mögliche Inhalte von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen eingegangen. Die Grundlagen eines Arbeitgeberwechsels bei Betriebsübergängen und seine Folgen für die Mitarbeiter werden vorgestellt. Bei der Vertiefung des Wissens zum Betriebsverfassungsrecht geht es um die einzelnen Mitbestimmungstatbestände des BetrVG und seine Feinheiten. Die nähere Behandlung des Themas Umstrukturierung im Unternehmen ist ebenfalls Bestandteil des Seminars. Schließlich wird der Ablauf eines Gerichtsverfahrens näher erläutert, damit die Voraussetzungen für das Durchführen möglichst effektiver und erfolgreicher Klageverfahren gelegt sind. Profitieren Sie von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Zudem ermöglicht der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern. Mit dem vermittelten Rüstzeug im Gepäck und dem geschärften Blick für betriebliche Lösungsmöglichkeiten werden Sie noch besser in die Lage versetzt, Fehler von vornherein zu vermeiden. Unliebsame Überraschungen im Rahmen späterer Auseinandersetzungen bleiben beiden Betriebsparteien damit erspart. +++PfA-Inhouse-Seminare+++ -Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und sozialrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre betrieblichen Bedürfnisse- Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte begleiten Sie von Ihrer Anfrage bis zur Durchführung des Seminars. Kompetente Referenten sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, Frau Karin Rothkegel, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Veranstaltungsangebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

15 Allgemeine organisatorische Hinweise: Veranstaltungsablauf Die Seminare beginnen am ersten Tag jeweils um 9.30 Uhr und enden gegen Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf. Teilnehmerkreis Seminargebühren Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalund Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses zweitägige Kompaktseminar ist auch auf Einsteiger mit wenigen bzw. keinen Kenntnissen zugeschnitten und ideal für alle, die sich schnell in das Thema einarbeiten wollen Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung beträgt nur 790,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen am ersten Seminartag sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten. Ihre Referenten RAin Christiane Wagner Fachanwältin für Arbeitsrecht in Dresden Frau Rechtsanwältin Christiane Wagner ist Partnerin der renommierten Kanzlei Hümmerich & Bischoff in Dresden. Frau Wagner berät schwerpunktmäßig Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts mit seinen Bezügen zum Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Sie steht Arbeitgebern, Betriebsräten sowie Arbeitnehmern als Rechtsberater in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und vertritt diese sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Des Weiteren verfügt sie im Bereich des Verwaltungsrechts über ausgeprägte Spezialkenntnisse. Dr. Heiko Peter Krenz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen. Daneben gehört die Beratung zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht zu seinem Tätigkeitsbereich. Ein weiter Schwerpunkt ist die Beratung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und das Führen von Kündigungsschutzprozessen. RA Alexander Bader Rechtsanwalt in Köln Herr Rechtsanwalt Alexander Bader ist Mitglied der renommierten Anwaltssozietät Rodrigues & Kaplik Rechtsanwälte in Köln. Zu den Kernkompetenzen der Kanzlei gehört neben dem allgemeinen Zivilrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz auch das Arbeitsrecht. Herr Bader vertritt im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Des Weiteren ist Herr Bader ein erfahrener Dozent im Arbeitsrecht.

16 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundzüge des Arbeitsrechts Normenpyramide Kernbegriffe Kollektives und individuelles Arbeitsrecht Tarifbindung, Anlehnung an Tarifvertrag Grundlagen des Arbeitsrechts Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Lohn und Gehalt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung unter Beachtung des AGG Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen Ausübung und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts Änderungskündigung Versetzung und Umgruppierung Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Einvernehmliche Kündigung: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Vorbereitung der Kündigung (u.a. Abmahnung) Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre praktische Relevanz Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schriftformerfordernis nach 623 BGB Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Taktik Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen Mutterschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz Schwerbehinderte Auszubildende Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz

17 Zum Thema: Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didaktisch-methodisch von den Prinzipien der Stoffreduktion und Repräsentation der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orientieren wir uns bei der Wissensvermittlung immer und immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Ihr Nutzen Sie erfahren, welche Vorschriften vor und beim Abschluss sowie hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages zu beachten sind. Sie lernen die Grundzüge der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie bekommen einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien. Sie lernen die wichtigsten Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in das Kündigungsschutzrecht und lernen dabei alle Kündigungsarten und deren Besonderheiten (Formerfordernisse) kennen. Hochwertige, didaktisch sehr gut aufbereitete Tagungsunterlagen garantieren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wichtige Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster- Formulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funktion und Position im Unternehmen den Besuch vertiefender Seminare z.b. Update Arbeitsrecht Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern.

18 Allgemeine organisatorische Hinweise: Veranstaltungsablauf Das Seminar beginnt am ersten Tag um 9.30 Uhr und enden gegen Uhr. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Im Anschluss an den ersten Seminartag laden wir die Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein. Der zweite Seminartag beginnt um 9.00 Uhr und endet um Uhr bei ansonsten gleichem Ablauf. Teilnehmerkreis Seminargebühren Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalund Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Dieses zweitägige Kompaktseminar ist auch auf Einsteiger mit wenigen bzw. keinen Kenntnissen zugeschnitten und ideal für alle, die sich schnell in das Thema einarbeiten wollen Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltung beträgt nur 790,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind die Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen am ersten Seminartag sowie die umfangreichen Seminarunterlagen und Checklisten. Ihre Referenten RA Christian Michels Rechtsanwalt in Mainz Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhältnisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendigung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig. RA Bodo Michael Schübel Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte, Betriebsräte und Verbände sowie deren Mitglieder in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Durch seine Kontakte zu ausländischen Kollegen deckt das Spektrum seiner angebotenen Leistungen auch internationalen Beratungsbedarf ab. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist Herr Schübel ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Gordon Neumann Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Herr Rechtsanwalt Gordon Neumann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der renommierten Kanzlei WNS Will+Partner Fachanwalt in Hamburg. Seine anwaltliche Tätigkeit umfasst das Beraten und Vertreten von mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern, Arbeitnehmern und Betriebsräten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus hält Herr Rechtsanwalt Neumann seit über 10 Jahren regelmäßig sehr erfolgreich Seminare, Schulungen und Vorträge.

19 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis -Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Erfahren Sie das Wichtigste zu: Kündigung ohne Formfehler, Kündigungsformalien Kündigungsfristen, Formerfordernisse, Mitteilung des Kündigungsgrundes Sicherstellung des Zugangs der Kündigung Die Abmahnung Aufbau, Inhalt, richtige Formulierung, Zeitpunkt der Abmahnung, Anzahl der Abmahnungen Abmahnung als Voraussetzung einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung Rechtliche Möglichkeiten, gegen eine Abmahnung vorzugehen Die verhaltensbedingte Kündigung Alkohol- und Drogenmissbrauch, Arbeitsversäumnis, Unpünktlichkeit, Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung, Straftaten im Arbeitsverhältnis, Bagatelldelikte, Internet-, -, Telefonnutzung, Konkurrenztätigkeit usw. Die Verdachtskündigung: Voraussetzungen und Praxisbeispiele, z.b. der Emily-Fall Die verhaltensbedingte Kündigung bei Leistungsmängeln Low Performer und Zero Perfomer Die krankheitsbedingte Kündigung Häufige Kurzerkrankungen, lang anhaltende Erkrankung, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, krankheitsbedingte Leistungsminderung, Vortäuschen einer Krankheit Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts, negative Gesundheitsprognose, betriebliche Beeinträchtigungen, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Interessenabwägung Die Änderungskündigung Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Änderungsgebot, Voraussetzungen, Folgen und Reaktionsmöglichkeiten Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung und Arbeitszeitsänderung Die fristlose Kündigung Gründe für eine außerordentliche Kündigung, Durchsetzbarkeit in der Praxis Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz: Betriebsräte, Eltern, werdende Mütter, Schwerbehinderte Tarifliche Unkündbarkeit Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Rechtssichere Anhörung des Betriebsrats nach 102 BetrVG Der ordnungsgemäß begründete Widerspruch des Betriebsrats, Folgen des Widerspruchs Aktuelle Rechtsprechung von EuGH und

20 Zum Thema: Keinem verantwortungsbewussten Arbeitgeber fällt es leicht, Arbeitsverhältnisse seiner Mitarbeiter zu kündigen; hängt doch an dem Arbeitsverhältnis nicht nur die finanzielle Existenz des Arbeitnehmers selbst sondern häufig auch die seiner Familie. In manchen Situationen ist aber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzig gangbare Weg für den Arbeitgeber, sei es, dass der Arbeitnehmer beharrlich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt oder z.b. den betrieblichen Ablauf durch eine Vielzahl von Kurzerkrankungen stört. Neben der betriebsbedingten Kündigung gibt es zwei weitere Möglichkeiten, die in der Praxis oft ungenutzt bleiben, weil man sie irrtümlich von vorneherein für aussichtslos hält: Es sind die verhaltensbedingte, sowie die personen-/krankheitsbedingte Kündigungen, die nutzbar sind, sofern keine dabei vermeidbare Formfehler begangen werden. Denn der rechtswirksame Ausspruch einer Kündigung ist insbesondere in Betrieben mit Mitbestimmung von der Erfüllung einer Reihe inhaltlicher und formaler Anforderungen abhängig. In vielen Fällen stehen Arbeitgeber in arbeitsgerichtlichen Verfahren vor der Wahl, entweder den bereits gekündigten Arbeitnehmer wieder zu beschäftigen oder den Weggang im Wege eines gerichtlichen Vergleichs mit einer hohen Abfindung zu erreichen. Häufig wäre dies nicht notwendig, wenn Kündigungen vor ihrem Ausspruch sorgfältig vorbereitet und formgerecht ausgesprochen worden wären. In diesem Seminar werden die Grundlagen für den Ausspruch rechtswirksamer Kündigungen vermittelt. Sie lernen die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen kennen, welche Fristen einzuhalten sind und in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Schritte gehen müssen. Zur Erleichterung der täglichen Arbeit erhalten Sie Checklisten und Formschreiben. Das Seminar vermittelt den Personalverantwortlichen und Betriebsräten das erforderliche Wissen zur verhaltens- sowie personenbedingten Kündigung. Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Ihnen die Referenten die Möglichkeiten und Risiken dieser beiden Kündigungsarten erläutern. Dabei wird das Zusammenspiel von Abmahnung und verhaltensbedingter ordentlicher und außerordentlicher Kündigung erläutert. Auch die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers, gegen eine Abmahnung vorzugehen, werden selbstverständlich dargestellt. Des Weiteren wird es um die Frage gehen, welche Verhaltensweisen überhaupt abmahnungs- und/oder kündigungsrelevant sein können. Schließlich ist zu erörtern, in welchem Umfang der Betriebsrat ordnungsgemäß im Sinne von 102 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung anzuhören ist. Auch in der Praxis ungemein schwierige Fälle, wie Low Performer mit auffälligen Leistungsmängeln sowie Mitarbeiter mit langandauernder Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen werden im Zusammenhang mit der verhaltens- und personenbedingten Kündigung behandelt. Da das Kündigungsschutzrecht eine äußerst rechtsprechungsintensive Materie ist und zum Thema Kündigung jedes Jahr eine Vielzahl neuer Urteile ergeht, die wichtige Vorgaben für die Personalarbeit immer wieder neu setzen, werden hierzu die neuesten und wichtigsten Entscheidungen und Urteile der Arbeitsgerichte herangezogen. Schließlich erhalten Sie in dem Seminar auch rechtliche Sicherheit im Umgang mit gesetzlichen, tariflichen oder individuell vereinbarten Kündigungsverboten. Es kann nämlich Situationen geben, in denen auch einem Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz gekündigt werden muss. Diese Kündigungen sind komplizierter als normale Kündigungen und bedürfen einer noch umfassenderen bzw. sorgfältigeren Vorbereitung.

21 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebsbzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrV / 46Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 340,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten Dr. Heiko Peter Krenz Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen. Daneben gehört die Beratung zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht zu seinem Tätigkeitsbereich. RA Alexander Bader Rechtsanwalt in Köln Herr Rechtsanwalt Alexander Bader ist Mitglied der renommierten Anwaltssozietät Rodrigues & Kaplik Rechtsanwälte in Köln. Zu den Kernkompetenzen der Kanzlei gehört neben dem allgemeinen Zivilrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz auch das Arbeitsrecht. Herr Bader vertritt im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Des Weiteren ist Herr Bader ein erfahrener Dozent im Arbeitsrecht. RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Darüber hinaus ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg.

22 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Dienstag, den 19. Juni 2012, in Köln im Novotel Köln City Das Novotel Hotel Köln City befindet sich in der Südstadt nahe dem Rheinauhafen und der historischen Altstadt. Durch die verkehrsgünstige Lage am Rhein erreichen Sie in wenigen Minuten die Altstadt, den Dom und die bekannten Einkaufsstraßen. Die nächste Bus oder Bahnhaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hotels. Die Autobahn ist 5 Minuten entfernt. Das moderne Hotel ist durch seine gute Lage wie geschaffen für Veranstaltungen jeder Art. Das zuvorkommende Servicepersonal freut sich, Sie als Gast begrüßen zu dürfen.kategorie: 4-Sterne Novotel Köln City Bayenstrasse Köln Tel (+49) 221/ Fax (+49) 221/ Mittwoch, den 22. August 2012, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Das direkt auf dem Flughafengelände gelegene InterCity Hotel Frankfurt Airport besticht mit einem Ambiente in frohen Farben und konsequentem Design. Das zur Steigenberger- Gruppe zählende Haus ist modern und unkonventionell und bietet den richtigen Rahmen für unsere Veranstaltung. Der Airport-Shuttle-Service sorgt für eine problemlose Anreise. Die lichtdurchfluteten Tagungsräume sind mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Kategorie: 4 Sterne InterCityHotel Frankfurt Airport CargoCity Süd Frankfurt Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Donnerstag, den 27. September 2012, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Genießen Sie Ihren Aufenthalt am Rande der Hektik Inmitten des pulsierenden Lebens der Metropole, im dynamischen Stadtteil Friedrichshain unweit von Berlin-Mitte gelegen, heißt Sie das NH Berlin-Alexanderplatz herzlich willkommen. Hier genießen Sie allen Komfort und befinden sich direkt am Puls der kulturellen Hochburg Berlin. Kategorie: 4-Sterne NH Berlin Alexanderplatz Landsberger Allee Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 /

23 Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis -Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Seminar-Gebühr 340,00 zzgl. MwSt. Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Dienstag, den 19. Juni 2012, in Köln im Novotel Köln City Mittwoch, den 22. August 2012, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Donnerstag, den 27. September 2012, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

24 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Erfahren Sie das Wichtigste zu: Die Grundlagen des Arbeitszeitschutzrechts Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Pausen, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung, Ersatzruhetage und Ausgleichszeiträume Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitschutz Berechnung der gesetzlich zulässigen Mehrarbeit Umsetzung neuer EU-Richtlinien, EuGH- und -Rechtsprechung Bereitschaftsdienstproblematik inkl. opt in und opt out Regelungen auf tarifvertraglicher Basis Reisezeiten und andere Nebenzeiten in Arbeitszeitgesetz und Vergütung (mit allg. Einblick in tarifvertragliche Besonderheiten) Arbeitszeitrechtliche Aufsichts- und Dokumentationspflichten Verantwortlichkeit und Haftung des Arbeitgebers für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes Direktionsrecht des Arbeitgebers über Lage und Verteilung der Arbeitszeit Umfang und Grenzen von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung Voraussetzung, Grundelemente und verschiedene Formen von Arbeitszeitflexibilisierung (z. B Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit usw.) Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsempfehlungen für Langzeitund Lebensarbeitszeitkonten (inkl. Flexi I und II) Muster für die Gestaltung von Arbeitszeit-Regelungen in Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung

25 Zum Thema: Im Betriebsalltag stehen Fragen zur Arbeitszeit häufig auf der Tagesordnung. Muss ich Sonntags arbeiten? Wann darf von der gesetzlichen Höchstarbeitszeit abgewichen werden? Kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit kurzfristig verändern z.b. Nachhause schicken? Kann er Überstunden einfach so anordnen? usw. Die Gestaltung der Arbeitszeit im Betrieb basiert auf gesetzlichen und tariflichen Regelungen, welche den Gestaltungsspielraum von Unternehmen und Arbeitnehmern vorgeben. Daher macht Sie der erste Teil des Seminars mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Änderungen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung in Gesetz und Rechtsprechung vertraut - einschließlich der neuesten Entwicklungen des EU-Rechts. So hat etwa die geänderte Rechtsprechung zur Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gravierende Auswirkungen gehabt. Zudem waren die Reichweite des Mitbestimmungs- und Auskunftsrechts des Betriebsrats in Sachen Arbeitszeit Gegenstand mehrerer neuerer Entscheidungen der Rechtsprechung. Diese geänderten Rahmenbedingungen und ihre Konsequenzen auf die betriebliche Arbeitszeitgestaltung gilt es zu kennen und fehlerfrei umzusetzen sowohl für Personalverantwortliche als auch für die Interessenvertretung, die bei der Gestaltung der Arbeitszeit weitgehende Mitbestimmungsrechte besitzt. Flexibilität wird heute großgeschrieben, auch oder gerade, wenn es um die Arbeitszeit in Betrieben, Verwaltungen oder Pflegeeinrichtungen geht. Sie verspricht für das Unternehmen wie für die Beschäftigten eine Vielzahl von Vorteilen. Steigerung der Effizienz und eine bessere Anpassung an schwankende Auftragssituationen sorgen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Für eine größere Zufriedenheit der Arbeitnehmer sorgt eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, höhere Eigenverantwortung und sicherere Arbeitsplätze. Doch innovative Arbeitszeitmodelle müssen selbst bei hoher Akzeptanz der beiden Betriebsparteien zahlreiche arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen beachten. So werden bei der Umsetzung der verschiedenen Arbeitszeitmodelle in die eigenen betrieblichen Abläufe nicht selten für Personalverantwortliche wie auch für Arbeitnehmervertreter einschneidende Rechtsfragen und Unsicherheiten aufgeworfen. Worauf muss konkret geachtet werden, wenn ein Betrieb flexible Arbeitszeiten einführen will? Wie sehen die tariflichen Rahmenbedingungen aus? Wie weit gehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates? Welche relevanten Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts sind einzuhalten? Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte müssen beachtet werden? Der zweite Teil der Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den wichtigsten flexiblen Arbeitszeitmodellen, die heutzutage in der betrieblichen Praxis bei der Arbeitszeitgestaltung zu finden sind, wie z.b. die Vertrauensarbeitszeit oder die Gleitzeit. Auch Zeitkonten werden in vielen Unternehmen als strategisches Thema aufgegriffen. Daher lernen Sie in unserem Seminar ebenfalls die Gestaltungsmöglichkeiten über Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten kennen und werden mit den zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem neuen Flexi II Gesetzes" vertraut gemacht.

26 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 340,00. zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Ihre Referenten Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Unser Service-Team steht Ihnen unter Tel.: von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen behilflich sein zu dürfen. RA Jean Martin Jünger Rechtsanwalt in Mannheim Herr Jean Martin Jünger ist als Rechtsanwalt in der renommierten Kanzlei Kuntz und Kollegen in Mannheim tätig. Er steht Firmen als Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und berät diese in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht kam er mehrjährige Erfahrungen vorweisen und ist für seinen klaren Vortragsstil bekannt. RA Johannes Hackl Rechtsanwalt in Berlin Herr Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin. Herr Hackl ist seit längerem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Er verfügt über ein breites arbeitsrechtliches Wissen, über eine vielfältige forensische Erfahrung und kennt sich aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe auch sehr gut auf der Arbeitgeberseite aus. Seit 2005 ist er als Referent im Arbeitsrecht für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich des Individual- und Kollektiv Arbeitsrechts. Sein Tätigkeitsfeld umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere das Entwerfen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen. Erfolgreich setzt er die Interessen von Arbeitnehmer durch, sei es im Falle von Kündigung, Mobbing oder Diskriminierung oder bei Streit über Urlaubsgewährung oder Entgeltfortzahlung

27 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Dienstag, den 26. Juni 2012, in Frankfurt a. M. im InterCity Hotel Airport Das direkt auf dem Flughafengelände gelegene InterCity Hotel Frankfurt Airport besticht mit einem Ambiente in frohen Farben und konsequentem Design. Das zur Steigenberger- Gruppe zählende Haus ist modern und unkonventionell und bietet den richtigen Rahmen für unsere Veranstaltung. Der Airport-Shuttle-Service sorgt für eine problemlose Anreise. Die lichtdurchfluteten Tagungsräume sind mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Kategorie: 4 Sterne InterCityHotel Frankfurt Airport CargoCity Süd Frankfurt Tel.: (0 69) Fax: (0 69) Donnerstag, den 06. September 2012, in Köln im NH Hotel City Das moderne und komfortable NH Hotel Köln befindet sich in der Nähe der Severinsbrücke und der historischen Altstadt Kölns. Sie erreichen in wenigen Minuten die Altstadt, den Dom und das Einkaufszentrum. Die nächste Bus oder Bahnhaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hotels. Dieses Haus bietet gemütlich eingerichtete Innenräume, ein freundliches, professionelles Team und moderne Annehmlichkeiten. Kategorie: 4-Sterne NH Hotel Köln City Holzmarkt Köln Tel: 0221 / Fax: 0221 / Dienstag, den 16. Oktober 2012, in Stuttgart im Hotel Hilton Garden Inn Das moderne 4 Sterne Haus Hilton Garden Inn in Stuttgart liegt in Herzen des Veranstaltungsareals NeckarPark. Im ganzen Haus sind W-Lan und High Speed Internet Access kostenfrei verfügbar. Alle 150 Zimmer sind modern eingerichtet und zeitgemäß ausgestattet. Die Schulungsräume sind klimatisiert, mit modernster Tagungstechnik ausgestattet und verfügen über Tageslicht. Das Stadtzentrum ist mit den nahe gelegenen öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten zu erreichen. Kategorie: 4 Sterne Hilton Garden Inn Mercedesstrasse Stuttgart Telefon 0711 / Telefon 0711 /

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