Kapitel 4 Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung 107

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kapitel 4 Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung 107"

Transkript

1 8 3. Berufsbildung für Arbeitslose Einführung Die Fortbildung und Umschulung in Trägerschaft der öffentlichen Arbeitstverwaltung 3..3 Der Plan FIP : Entwicklung 3.. Der Plan FIP seit Zielgruppen dieser Maßnahmen 3..8 Planung und Programmgestaltung der Maßnahmen im Rahmen des Plan FIP 3.. Die Verwaltung des Plan FIP 3..8 Lehrgangsorte des Plan FIP 3.. Programme zur Durchführung des Plan FIP 3..0 Merkmale der Berufsbildungsmaßnahmen im Rahmen des Plan FIP 3..3 Auswahl der Teilnehmer Ausbildungsbeihilfen und Stipendien Profil der Teilnehmer an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen Vermittlungsquote von Teilnehmern an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen Evaluierung der Berufsbildungsmaßnahmen in Trägerschaft des INEM Der Nachweis der beruflichen Befähigung Der berufliche Befähigungsnachweis 0 Kapitel Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung 0.. Verwaltungsstrukturen 0.. Zuständigkeiten im Bereich der Berufsbildung 0.. Die Verwaltungsstruktur der Berufsbildung: Aufteilung des Berufsbildungsangebots zwischen den beteiligten Akteuren 0. Finanzierung der Bildung und Berufsbildung.. Die Ausgaben im Bildungsbereich.. Die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung.. Die Finanzierung der beruflichen Fortbildung und Umschulung.. Die Finanzierung der Arbeitnehmerweiterbildung im Allgemeinen Kapitel Qualitative Aspekte der Berufsbildung 3. Zertifizierung und Qualifikationen 3.. Die Planung des Berufsbildungsangebots 3.. Das künftige Nationale System beruflicher Qualifikationen 3.. Die Abschlüsse und Befähigungsnachweise der beruflichen Erstausbildung bzw. staatlich geregelten Berufsbildung..3 Die Abschlüsse der Fortbildung und Umschulung.. Die Leistungsbewertung der Teilnehmer an der staatlich geregelten Berufsbildung.. Die Leistungsbewertung der Teilnehmer an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen. Die Ausbildung von Lehrkräften und Ausbildern.. Lehrkräfte in der staatlich geregelten Berufsbildung: Ausbildungstypen und Voraussetzungen für die Lehrtätigkeit.. Die Ausbildung der Ausbilder in der staatlich geregelten Berufsbildung 8.. Lehrkräfte in der Fortbildung und Umschulung: Ausbildungstypen und Voraussetzungen für die Lehrtätigkeit.. Die Ausbildung der Ausbilder in der Fortbildung und Umschulung.3 Die Bildungs- und Berufsberatung Einführung Die Bildungs- und Berufsberatung im Rahmen der staatlich geregelten Berufsbildung 3.3. Berufsberatung für Studenten und Hochschulabsolventen 3.3. Die Eltern als Berater 3.3. Das Programm für integrierte Beschäftigungsdienste 3.3. Andere Einrichtungen mit Berufsberatungsdiensten 33

2 Kapitel Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung. Verwaltungsstrukturen 0 Zuständigkeiten im Bereich der Berufsbildung.. Obgleich die Berufsausbildung von Schülern seit jeher in der Zuständigkeit des Ministeriums für Bildung und Kultur und die der erwerbstätigen Bevölkerung in der des Ministeriums für Arbeit und Soziales lag und auch weiterhin liegt, werden infolge der verfassungsmäßigen Gliederung des Staates in Autonome Gemeinschaften die Zuständigkeiten für die Verwaltung und Durchführung der unterschiedlichen Berufsbildungsprogramme mehr und mehr den Autonomen Gemeinschaften übertragen. Die Planung der staatlich geregelten Berufsbildung obliegt ausschließlich dem Ministerium für Bildung und Kultur, die der beruflichen Fortbildung und Umschulung ausschließlich dem Ministerium für Arbeit und Soziales. Bei den Autonomen Gemeinschaften ohne volle Zuständigkeit für Bildungsangelegenheiten übernehmen die beiden Ministerien auch die Verwaltung der Bildungsprogramme... Alle Autonomen Gemeinschaften besitzen die volle Zuständigkeit für die Verwaltung der staatlich geregelten Berufsbildung, mit Ausnahme von Kastilien-León, Kastilien-La Mancha, Madrid und der Extremadura. Die Verlagerung der Zuständigkeiten war bis Ende geplant...3 Alle Autonomen Gemeinschaften besitzen die volle Zuständigkeit für die Verwaltung der Programme für Ausbildung und Beschäftigung, mit Ausnahme des Baskenlandes, Asturiens, der Region Murcia und der Städte mit Autonomiestatus Ceuta und Melilla... Die Autonomen Gemeinschaften übernehmen die Verantwortung für die berufliche Bildung in zweierlei Hinsicht: In den Fällen, wo die Zuständigkeit vom Zentralstaat auf die Autonomen Gemeinschaften übertragen wurde, sind sie für die Verwaltung und Durchführung der Bildungsprogramme auf regionaler Ebene verantwortlich. Sie sind an der Entwicklung des Nationalen Programms für Berufsbildung beteiligt. Dieser Prozess beinhaltet die Erneuerung des Bildungsangebots in dreierlei Hinsicht (Inhalte, Planung und Vermittlung) sowie die Feststellung der Berufsbildungsnachfrage... Die Sozialpartner sind hieran ebenfalls beteiligt. Sie tragen zur Ermittlung der tatsächlichen beruflichen Qualifikationen und Berufsbilder bei, die auf dem Arbeitsmarkt verlangt werden. Die Verwaltungsstrukturen der Berufsbildung: Aufteilung des Berufsbildungsangebots zwischen den beteiligten Akteuren.. Der Allgemeine Berufsbildungsbeirat (Consejo General de la Formación Profesional) (vgl. Punkt 3..0) ist ein Beratungsorgan mit der Aufgabe, die Regierung in Fragen der beruflichen Bildung zu beraten und den Nationalen Berufsbildungsplan (PNFP) zu erstellen. Es ist ein drittelparitätisch besetztes Gremium aus Vertretern der Verwaltungsbehörden (Vertretern der zuständigen Ministerien, hauptsächlich aus den Ressorts Arbeit und Soziales sowie Bildung und Kultur, Vertretern der Autonomen Gemeinschaften sowie der Autonomen Städte Ceuta und Melilla) und Vertretern der Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen). Kapitel Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung

3 Kapitel 08 Im Rahmen der Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wurden auf der Ebene der Autonomen Gemeinschaften die Autonomen Berufsbildungsbeiräte (Consejos Autonómicos de Formación Profesional) gegründet. Sie spielen für die Autonomen Gemeinschaften eine ähnliche Rolle wie der Allgemeine Berufsbildungsbeirat für die Zentralregierung in Madrid... Durch das Nationale Berufsbildungsprogramm wird das Bildungsangebot diversifiziert. Gemäß den Bestimmungen des Programms haben die beteiligten Akteure die folgenden Aufgaben:. BILDUNGSBEHÖRDEN (Ministerium für Bildung und Kultur sowie die für die staatlich geregelte Berufsbildung verantwortlichen Organe der Autonomen Gemeinschaften) In ihre Zuständigkeit fallen vier Typen von Bildungsmaßnahmen: die staatlich geregelte Berufsbildung für Jugendliche und Erwachsene; die Programme der sozialen Sicherheit für Auszubildende im schulpflichtigen Alter, die noch keinen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben; die Berufsbildung für Arbeitslose, die auf der Suche nach ihrer ersten Beschäftigung sind und noch keinen Schul- und/oder Berufsabschluss erworben haben. Diese Programme werden nach und nach in die Zuständigkeit der Bildungsbehörden überführt; die allgemeine Grundbildung (Formación General Básica) für Erwerbspersonen (Arbeitslose und Beschäftigte), die für den erfolgreichen Abschluss gegebenenfalls Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen benötigen. Dies setzt eine enge Kooperation zwischen den Bildungs- und Arbeitsbehörden voraus, um ausgehend von der Qualifikation des Bewerbers den Ausbildungsgang festzulegen, der seinen Fähigkeiten und dem Ziel der Eingliederung in das Erwerbsleben am besten entspricht. Neben dem Ministerium für Bildung und Kultur und den Autonomen Gemeinschaften mit voller Gesetzgebungskompetenz im Bildungsbereich sind noch andere Organisationen in den Bildungsprozess einbezogen. Die wichtigsten sind: der staatliche Schulrat (Consejo Escolar del Estado). Er ist zuständig für Fragen der allgemeinen Bildungsplanung und fungiert als Beratungsorgan bei der Ausarbeitung neuer Gesetze. Der Rat besteht aus einem Vorsitzenden und einem Generalsekretär, die beide vom Bildungsministerium ernannt werden, aus einem gewählten stellvertretenden Vorsitzenden und 80 Beratern, darunter Lehrer aus privaten und öffentlichen Schulen sowie Hochschullehrern. Daneben sind in der Organisation auch Repräsentanten der Bildungsbehörden, Eltern, Schüler und Angehörige des Verwaltungspersonals vertreten; der Universitätsrat (Consejo de Universidades). Seine Hauptaufgaben sind die Verwaltung, Koordinierung, Planung und Beratung in allen Fragen der Hochschulausbildung. Den Vorsitz führt das Bildungsministerium. Zu den Mitgliedern gehören die Verantwortlichen für die Hochschulausbildung in den Autonomen Gemeinschaften mit voller Gesetzgebungskompetenz im Bildungsbereich, die Rektoren der wichtigsten staatlichen Universitäten und andere angesehene Persönlichkeiten aus akademischen Kreisen...8. ARBEITSMARKTVERWALTUNGSBEHÖRDEN (Ministerium für Arbeit und Soziales sowie die für diesen Bereich zuständigen Organe der Autonomen Gemeinschaften) Ihnen obliegt die Zuständigkeit für folgende Bildungsmaßnahmen:. über den Nationalen Plan für Bildung und Eingliederung in das Erwerbsleben:

4 Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung die berufliche Fortbildung und Umschulung für Arbeitslose, die Arbeitslosenunterstützung erhalten; die berufliche Fortbildung und Umschulung für Arbeitslose, die zuvor berufstätig waren (Jugendliche und über -Jährige, Langzeitarbeitslose); die berufliche Fortbildung und Umschulung für Arbeitslose, die auf der Suche nach ihrer ersten Beschäftigung sind, sofern die Maßnahme von der Firma, die sie einstellen will, beantragt wird; die berufliche Fortbildung und Umschulung für Personen mit besonderen Eingliederungsschwierigkeiten (Behinderte, Wanderarbeitnehmer, ehemalige Strafgefangene und andere benachteiligte Gruppen); 0. über das Programm der Lehrwerkstätten: die berufliche Fortbildung und Umschulung von unter -Jährigen, die auf der Suche nach ihrer ersten Beschäftigung sind, noch keinen beruflichen Abschluss haben und nicht in den Genuss der Programme der sozialen Sicherheit kommen... Trotz der dezentralisierten Struktur des spanischen Staatswesens liegt die Zuständigkeit für die berufliche Fortbildung und Umschulung im Rahmen des Plan FIP beim Ministerium für Arbeit und Soziales sowie nunmehr bei den Autonomen Gemeinschaften, denen diese Zuständigkeit übertragen wurde: Katalonien (), Valencia (), Galizien (3), Andalusien (3), den Kanarischen Inseln (), der Extremadura (8), Navarra (8) und Aragonien (8). In den übrigen Provinzen ist hierfür das Nationale Institut für Beschäftigung (INEM) zuständig. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit und Soziales fällt die Planung der im Rahmen des Plan FIP durchzuführenden Maßnahmen; dies erfolgt im Dreijahresrhythmus auf der Grundlage der Vorschläge der Autonomen Gemeinschaften, denen die Zuständigkeit für die Umsetzung des Plan FIP übertragen wurde. Die programmatische Ausarbeitung der Lehrgänge erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch das INEM oder durch die Autonomen Gemeinschaften, die für die Umsetzung des Nationalen Berufsbildungsplans verantwortlich sind, wobei stets die in der Planungsphase vom Ministerium für Arbeit und Soziales festgelegten Ziele zu berücksichtigen sind...0 Das Nationale Institut für Beschäftigung (INEM) Das Nationale Institut für Beschäftigung (Instituto Nacional de Empleo INEM) wurde im Jahr 8 durch das Königliche Dekret mit Gesetzescharakter 3/ vom. November 8 (BOE vom 8. November 8) eingerichtet. Es handelt sich um eine dem Ministerium für Arbeit und Soziales beigeordnete Organisation mit eigenständiger Verwaltung und eigener Rechtspersönlichkeit, in deren Führungsgremien die Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen vertreten sind. Als Organ für die Umsetzung der Beschäftigungspolitik kommen dem INEM grob betrachtet zwei Hauptaufgaben zu: a) Es ist für die Arbeitsvermittlung zuständig, d. h. für die Vermittlung von Kontakten zwischen Arbeitsuchenden (Arbeitnehmern) und Anbietern von Arbeitsplätzen (Unternehmen). Es verfolgt dabei das doppelte Ziel, einerseits Arbeitslosen die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses zu erleichtern und andererseits die Unternehmen, die dies wünschen, bei der Deckung ihres Personalbedarfs zu unterstützen. Zu diesem Zweck fördert das INEM die Ausbildung von Arbeitnehmern in enger Kapitel Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung

5 Kapitel 0 Kasten 3. Struktur des INEM Allgemeiner Rat Gewerkschaften Unternehmer Verwaltung Exekutivausschuss Gewerkschaften Unternehmer Verwaltung Generaldirektion Zentrale Dienste Beigeordnete Dienste Allgemeine Unterabteilung für Mittelverwaltung Allgemeine Unterabteilung für Wirtschafts- und Haushaltsverwaltung Allgemeine Unterabteilung für Technische Dienste Allgemeine Unterabteilung für Informatik und Statistik Allgemeine Unterabteilung für Beschäftigungsförderung Allgemeine Unterabteilung für die Verwaltung von Fortbildungs- und Umschulungsprogrammen Allgemeine Unterabteilung für Leistungen für Arbeitslose Koordinierung der Lehrwerkstätten und Übungsbetriebe Provinzialdirektionen Arbeitsämter Ausbildungsstätten Provinzausschüsse Gewerkschaften Unternehmer Verwaltung Bereich der beruflichen Fortbildung und Umschulung Bereich des Europäischen Sozialfonds Studienbereich Bereich der Lehrwerkstätten Inspektion der Dienste Kommunikationsabteilung QUELLE: ESTRUCTURA DEL INEM, NATIONALES INSTITUT FÜR BESCHÄFTIGUNG (INEM) (8).

6 Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung Verbindung mit der Beschäftigungspolitik mittels geeigneter Maßnahmen zur Auffrischung von Kenntnissen, der Weiterbildung und erforderlichenfalls der beruflichen Umschulung. Wie bereits erwähnt, werden diese Zuständigkeiten im Rahmen der Dezentralisierung der Verwaltungsstruktur, die sich derzeit in Spanien vollzieht, nach und nach vom INEM auf die Autonomen Gemeinschaften übertragen. b) Es fungiert als Verwaltungsorgan für das System der sozialen Absicherung von Arbeitslosen. So verwaltet und kontrolliert es die Leistungen für Arbeitslose sowie die Subventionen und Beihilfen zum Erhalt und zur Förderung der Beschäftigung. Es verwaltet die aus den Leistungen der Arbeitslosenversicherung resultierenden Dienste. Es ist zuständig für die Zuerkennung, Unterbrechung, Aufhebung und Wiederaufnahme von Zuwendungen sowie für die Eintreibung von unrechtmäßig erhaltenen Zuwendungen, ferner für die Rückzahlung von Leistungen, für die der Unternehmer direkt zuständig ist SOZIALPARTNER (Gewerkschaften und Unternehmerorganisationen) Ihnen obliegt die Zuständigkeit für das folgende Bildungsprogramm: berufliche Weiterbildung für Arbeitnehmer. Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung, Begleitung und Kontrolle der Abkommen zur beruflichen Weiterbildung ist wie folgt aufgeteilt: Die Unterzeichnung des dreiseitigen Abkommens zwischen den Sozialpartnern und der Regierung hatte die Einrichtung der Drei-Parteien-Kommission (Comisión Tripartita) zur Folge. Diese erfüllt eine doppelte Aufgabe: Zum einen betreut sie das gesamte Verfahren, wobei sie den finanziellen Aspekten besondere Aufmerksamkeit widmet. Zum anderen überwacht und unterstützt sie die Verwirklichung der allgemeinen Ziele des Abkommens und entwickelt zu diesem Zweck Kooperationsformen zwischen den Sozialpartnern und der Verwaltung (Überlassung von Bildungsstätten und Lehrmaterial für die Durchführung der Bildungsmaßnahmen, Erstellung von Studien und Statistiken usw.)... Die staatliche gemischte Kommission für Weiterbildung (Comisión Mixta Estatal de Formación Continua) ist ein paritätisch besetztes Organ, das aus Mitgliedern besteht: je acht Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberorganisationen. Das Zweite Nationale Abkommen zur Weiterbildung schreibt dieser Kommission u. a. die folgenden Aufgaben zu: sie überwacht die Einhaltung des Abkommens und ergreift die zu seiner korrekten Anwendung erforderlichen Maßnahmen; sie macht Vorschläge zur Durchführung und/oder Finanzierung der Ausbildungsinitiativen, über die sie aufgrund dieses Abkommens beschließen kann; sie beschließt über die Beteiligung an Projekten und Initiativen der Europäischen Gemeinschaft oder anderer Institutionen, wobei sie Vorschläge hinsichtlich der zu leistenden finanziellen Beteiligung unterbreitet; sie legt die Streitigkeiten bei, die sich aus der Interpretation und der Anwendung des Abkommens möglicherweise ergeben; sie gibt, wo dies gewünscht wird, Berichte und Beschlüsse über Themen in ihrem Zuständigkeitsbereich aus; sie beschließt über die Geschäftsordnung; Kapitel Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung

7 Kapitel sie ist für den reibungslosen Arbeitsablauf der paritätisch besetzten Kommissionen, die im Rahmen dieses Abkommens eingesetzt werden, zuständig, indem sie diesen die Informationen und Mittel zur Verfügung stellt, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen; ihr obliegt die Betreuung, Evaluierung und Kontrolle der Ausbildungsinitiativen und der den paritätischen Kommissionen zugewiesenen Ressourcen, unbeschadet der Befugnisse der staatlichen Aufsichtsbehörden; sie erstellt eine Vorabbilanz über die Anwendung des Abkommens...3 Das Nationale Abkommen zur Weiterbildung kommt auch auf sektoraler Ebene zur Anwendung. Für die Kontrolle und die Begleitung des Abkommens sind auf dieser Ebene die paritätischen Kommissionen der Wirtschaftszweige (Comisiones Paritarias Sectoriales) verantwortlich, die in jedem einzelnen Wirtschaftszweig eingerichtet werden. Die Kommissionen setzen sich aus Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberorganisationen zusammen und haben u. a. die folgenden Aufgaben: Sie wachen über die Einhaltung des Abkommens in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich; sie erstellen für ihren Tätigkeitsbereich den Orientierungsrahmen für die Entwicklung von Ausbildungsplänen; sie beschließen über Anträge auf Genehmigung von sektoralen Gruppenweiterbildungsplänen sowie über ergänzende und begleitende Maßnahmen, die mehr als eine Autonome Gemeinschaft im Bereich des sektoralen Tarifvertrags oder staatlichen Abkommens betreffen, und reichen die entsprechenden Finanzierungsanträge bei der staatlichen gemischten Kommission für Weiterbildung ein; sie legen der staatlichen gemischten Kommission für Weiterbildung den Bericht über die betrieblichen Weiterbildungspläne vor, die durch einen Tarifvertrag oder ein entsprechendes staatliches Abkommen erfasst sind... Die staatliche gemischte Kommission für Weiterbildung kann laut Artikel des Nationalen Abkommens zur Weiterbildung die Einrichtung von paritätisch besetzten Kasten. Der Prozess der Konstituierung von paritätischen Kommissionen in den Wirtschaftszweigen 3 Baugewerbe Chemische Industrie Druckerei- und Verlagswesen Ernährung und Getränke Fahrschulen Finanzdienstleistungen und Finanzierungs-Leasing Forschung Gartenbau Handel Handelsmarine Hochschulen Hotels und Gaststätten Kaufhäuser Kindergärten Landwirtschaft Metallindustrie Müllabfuhr und Reinigungsdienste Private Sicherheitsdienste Privatschulen Reha-Zentren Bankwesen Beratungsfirmen Elektroindustrie Fotoindustrie Gebäudereinigung und Raumpflege Gerberei Gütertransporte auf der Straße Kühlwaren Öffentlich geförderte Privatschulen Textil und Bekleidung Vermittlung von Privatversicherungen Versicherungen und Rückversicherer Arzneimittel Bergbau Friseure, Schönheitssalons und Fitnessstudios Ingenieurbüros Reisebüros Spanische Lederwaren Studentenwohnheime Tankstellen Holz Krankentransporte Schlachthäuser für Geflügel und Kaninchen Zeitschriften und Magazine Zementderivate Audiovisuelle Produktion Autovermietung Bingo-Spielsalons Herstellung und Reparatur von Maßschuhen und orthopädischen Schuhen Korkindustrie Kühlwaren Lufttransporte Parfümerien und dergleichen Passagiertransporte auf der Straße Verarbeitung, Verpackung, Handel und Export von Zitrusfrüchten Vermittler von Privatversicherungen Zeitarbeitsfirmen Ziegel und Dachpfannen 8 Pappe, Papier und Karton Staatliche Häfen und Hafenarbeiten Verladung und Entladung QUELLE: Stiftung für betriebliche Weiterbildung (FORCEM) (8).

8 Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung Territorialkommissionen (Comisiones Paritarias Territoriales) beschließen, wenn dies für die Umsetzung des besagten Abkommens förderlich ist. Die Kommissionen setzen sich aus den wichtigsten Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen der Region zusammen. Sie haben unter anderem die folgenden Aufgaben: 3 Sie wachen über die Einhaltung des Abkommens im Bereich der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft; sie beschließen über Anträge auf Genehmigung und Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsplänen und Gruppenweiterbildungsplänen in jenen Wirtschaftszweigen, die über kein Abkommen zur Weiterbildung zwischen den Tarifpartnern und dem Staat und über kein sektorales Abkommen verfügen, sofern die Bildungsmaßnahmen innerhalb der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft erfolgen; sie beschließen über Anträge auf Genehmigung und Finanzierung von sektorenübergreifenden Weiterbildungsplänen, über individuelle Weiterbildungsgenehmigungen sowie über ausbildungsergänzende und -begleitende Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der betreffenden Autonomen Gemeinschaft; sie begleiten die Durchführung der Bildungsmaßnahmen innerhalb der Autonomen Gemeinschaft und informieren die staatliche gemischte Kommission; sie erstellen Studien und Untersuchungen im Zuständigkeitsbereich der Autonomen Gemeinschaft. Kasten. Prozess der Konstituierung der paritätischen Territorialkommissionen 3 Katalonien Valencia Galizien Asturien Kantabrien Kastillien-León Extremadura Madrid Balearen La Rioja Andalusien Murcia Navarra Kastillien-La Mancha Aragonien Kanarische Inseln 8 Baskenland Ceuta und Melilla QUELLE: Stiftung für betriebliche Weiterbildung (FORCEM) (8)... In den Abkommen zur Weiterbildung wurde von der Regierung und den Sozialpartnern vereinbart, dass alle Aspekte, die sich auf die Umsetzung, die Begleitung und die technische Überwachung von Berufsbildungsmaßnahmen für Arbeitslose und Lehrlinge beziehen, einzig und allein der Stiftung für betriebliche Weiterbildung FORCEM (Fundación para la Formación Continua en las Empresas) unterstellt sind. Es handelt sich dabei um eine paritätisch besetzte gemeinnützige und landesweit agierende Organisation privatrechtlicher Natur, die den allgemeinen Bestimmungen für diese Rechtsform unterworfen ist und am. Mai 3 gegründet wurde... Abgesehen von den allgemeinen oben erwähnten Aufgaben (Umsetzung, Begleitung und technische Überwachung von Berufsbildungsmaßnahmen) ist FORCEM verantwortlich für: die Organisation und Verwaltung der Ressourcen der Stiftung gemäß den Bestimmungen ihrer Satzung und des jeweiligen Abkommens; die Förderung und Verbreitung der Weiterbildung unter Arbeitgebern und Arbeitnehmern; Kapitel Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung

9 Kapitel die Annahme und Bearbeitung von Förderanträgen für die unterschiedlichen Berufsbildungsmaßnahmen, deren technische Bewertung, Bearbeitung des entsprechenden Finanzplans und Einreichung von diesbezüglichen Vorschlägen bei der Drei-Parteien-Kommission; die jährliche Unterbreitung eines Berichtes an die Drei-Parteien-Kommission über die Umsetzung des Nationalen Abkommens und die Evaluierung der geförderten Berufsbildungsmaßnahmen mit Angabe der Anzahl und der Art der durchgeführten Weiterbildungspläne, aufgeteilt nach Sektoren, Anzahl der geförderten Arbeitnehmer pro Berufsgruppe und der aufgewendeten Kosten; die technische Begleitung und Überwachung der genehmigten Berufsbildungsmaßnahmen, wobei sie erforderlichenfalls die Rückerstattung von unrechtmäßig erhaltenen Fördermitteln einfordert; die Erstellung von Berichten, Gutachten und sonstigen Studien zur Weiterbildung, die die Drei-Parteien-Kommission bei der Stiftung in Auftrag geben kann; die Formulierung des Finanzierungsvorschlags zur Erarbeitung ihres operativen Rahmenplans gegenüber der Drei-Parteien-Kommission. An der Stiftung FORCEM sind eine Reihe von Regierungsorganen, aber auch Trägerorganisationen beteiligt. Innerhalb der Regierungsorgane gleicht der Vorstand oder Stiftungsrat der FORCEM bezüglich seiner Zusammensetzung und seiner Aufgaben der staatlichen gemischten Kommission für Weiterbildung: paritätische Besetzung ( Mitglieder von Arbeitgeberverbänden und Mitglieder von Gewerkschaftsorganisationen, die für eine Dauer von vier Jahren ernannt werden). Kasten. Grundschema der beruflichen Weiterbildung in Spanien Dreiseitiges Abkommen Nationales Abkommen zur Weiterbildung NATIONALE DREI-PARTEIEN- KOMMISSION ZUR BEGLEITUNG Regierung Arbeitgeberverbände Gewerkschaften Begleitung Jahresbericht STAATLICHE GEMISCHTE KOMMISSION FÜR WEITERBILDUNG 8 Arbeitgebervertreter 8 Gewerkschaftsvertreter Stiftung für Weiterbildung FORCEM ALLGEMEINE INTERVENTION DES STAATES NATIONALES INSTITUT FÜR BESCHÄFTIGUNG RECHNUNGSHOF Kontrolle der Durchführung und der Ausgaben PARITÄTISCHE KOMMISSIONEN DER WIRTSCHAFTSZWEIGE Arbeitgebervertreter Gewerkschaftsvertreter PARITÄTISCHE TERRITORIALKOMMISSIONEN Arbeitgebervertreter Gewerkschaftsvertreter QUELLE: STIFTUNG FÜR BETRIEBLICHE WEITERBILDUNG (FORCEM) (8).

10 Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung Kasten. Die berufliche Bildung: verantwortliche Organe, Zuständigkeiten und Art der Bildungsangebote Ebenen Staatlich geregelte Berufsbildung Andere Arten der beruflichen Erstausbildung (Lehrwerkstätten, Ausbildungs- und Praktikumsverträge) Berufliche Weiterbildung Berufliche Fortbildung und Umschulung National Regional Lokal Organisation Einrichtung Zuständige Organe Zuständigkeit Art der Bildungsangebote. Ministerium für Arbeit und Soziales. Ministerium für Bildung und Kultur 3. Allgemeiner Berufsbildungsbeirat. Autonome Gemeinschaften mit eigener Zuständigkeit im Bildungssektor. Andere öffentliche Einrichtungen der Berufsbildung. Unternehmen. Sozialpartner. Berufsbildungseinrichtungen Planung Programmgestaltung Verwaltung Evaluation und Zertifizierung Information und Beratung Nur in Bildungs- und Berufsbildungszentren Als alternierende Ausbildung Im Selbstlernverfahren Nur am Arbeitsplatz Anmerkung: Aufgrund der Vielzahl der beteiligten Organe und der Überlappung von Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Einrichtungen ist dieses Schaubild lediglich eine vereinfachte Darstellung des spanischen Berufsbildungswesens. QUELLE: NEUES NATIONALES PROGRAMM FÜR BERUFSBILDUNG UND FORCEM. KASTEN: ESIN CONSULTORES. Kapitel Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung

11 Kapitel. Finanzierung der Bildung und Berufsbildung Die Ausgaben im Bildungsbereich.. Die für den Bildungsbereich bestimmten Mittel stammen sowohl aus öffentlichen wie aus privaten Quellen. Die Finanzierung von staatlicher Seite umfasst hauptsächlich die Leistungen des Ministeriums für Bildung und Kultur, der Autonomen Gemeinschaften und der Lokalverwaltungen. Was die Finanzierung von privater Seite betrifft, so sind es vor allem die Familien und einige private Einrichtungen des Bildungssystems, die den größten finanziellen Beitrag leisten. Bei der Einteilung in öffentliche und private Ausgaben ist nicht der Empfänger entscheidend, sondern vielmehr, ob der die Bildungsmaßnahme finanzierende Geldgeber öffentlicher oder privater Natur ist. Abbildung. Herkunft der für den Bildungsbereich bestimmten Mittel (in %) Primar- und Sekundarbereich Hochschulbereich 8,8, 8,, 0 0 Private Quellen Öffentliche Quellen Zentralregierung Autonomieregierung Lokalverwaltung QUELLE: BILDUNG KOMPAKT: OCDE-INDIKATOREN OCDE ().

12 Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung.. Wie aus der folgenden Tabelle Entwicklung der Bildungsausgaben 8 hervorgeht, ist der Anteil der öffentlichen Ausgaben für den Bildungsbereich wesentlich höher als der private. Um eine kostenlose Bildung bis zum Ende der Schulpflicht zu gewährleisten, muss die öffentliche Hand die Bildungsstätten, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllen, finanziell unterstützen. Zu diesem Zweck legt das Gesetz über das Recht auf Bildung (Ley Orgánica del Derecho a la Educación LODE) das Nebeneinanderbestehen von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen fest, wonach private Bildungsstätten, die bestimmte Bedingungen erfüllen, öffentliche Mittel erhalten. Hierdurch soll zudem die freie Wahl der Bildungsstätte gesichert werden. Tabelle. Entwicklung der Bildungsausgaben 8 Öffentliche Ausgaben ( ) Gesamtausgaben Auf die Familien Jahre ( ) (in Mrd. ESP) % des BIP (in Mrd. ESP) entfallende Ausgaben (in Mrd. ESP) 8,3,,3 0, 8,38,, 0, 3,3,, 0,0 3,,8 3,0 0,8,, 3,3,0,, 3,,0 ( ) Die Angaben für die Jahre und beruhen auf Schätzungen. ( ) Die öffentlichen Ausgaben beziehen sich auf die Ausgaben der Bildungsbehörden (Ministerium für Bildung und Kultur, regionale Bildungsressorts/-ministerien der Autonomen Gemeinschaften mit voller Zuständigkeit im Bildungssektor), der staatlichen Hochschulen, anderer Ministerien und Ressorts, der Autonomen Gemeinschaften ohne volle Zuständigkeit im Bildungssektor und der Lokalverwaltungen. Die Zahlen wurden gerundet. EUR = ESP QUELLE: DATOS Y CIFRAS DEL CURSO ESCOLAR /8. MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUR (8)...3 Der größte Teil der staatlichen Ausgaben für das Bildungswesen entfällt auf die Personalkosten (Lehrergehälter in staatlichen und anerkannten privaten Bildungsstätten), den Einkauf von Gütern und Dienstleistungen, Subventionen für private Bildungsstätten, Stipendien und Forschung... Im Falle der staatlichen Universitäten beteiligen sich die Studenten an den Unterrichtskosten, indem sie eine Matrikelgebühr entrichten. Nach dem Universitätsreformgesetz unterscheidet sich die Höhe dieser Gebühr je nach Studiengang. Die Gebühren für Studiengänge, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss (título oficial) führen, werden von der zuständigen Autonomen Gemeinschaft oder von der Zentralverwaltung für den ihr unterstehenden Verwaltungsbereich festgesetzt. Die Gebühren dürfen jedoch die vom Universitätsrat festgesetzten Höchstgrenzen nicht überschreiten. Die Matrikelgebühren für die übrigen Studiengänge (die ohne título oficial abschließen) werden vom Sozialrat (Consejo Social) der jeweiligen Universität festgesetzt, außer in den Hochschulen, wo dieses Gremium nicht existiert. In diesem Fall müssen sie durch das Ministerium für Bildung und Kultur genehmigt werden... Auf allen Ebenen des Bildungssystems, sowohl bei staatlichen wie privaten Bildungsstätten, müssen die Familien für die Kosten durch Transport, Essen, außerschulische Aktivitäten, Schulbücher und zuweilen auch für die Unterbringung aufkommen. Kapitel Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung

13 Kapitel 8 Das Bildungswesen sieht eine Reihe von Mechanismen zum Ausgleich von Ungleichheiten vor. Eines der Hauptinstrumente ist die Gewährung von Stipendien und Studienbeihilfen. Ziel ist es, denjenigen, die nicht über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügen, den Zugang zur Bildung und die Fortführung einer Ausbildung über die Schulpflicht hinaus zu ermöglichen. Außerdem ist dies eine Maßnahme, die sich aus dem Prinzip der Achtung vor der Verschiedenartigkeit ableitet, wobei es darum geht, den Schülern und Studenten zu helfen, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Da die Kostenfreiheit des Unterrichts im Rahmen der Schulpflicht durch die staatliche Finanzierung der Bildungsstätten gewährleistet ist, spielt die Gewährung von Stipendien vor allem in den nicht der Schulpflicht unterliegenden Bildungsstufen sowie für ergänzende Bildungsangebote eine besondere Rolle. Im Bereich der Pflichtschule sollen die Beihilfen zur Finanzierung der Fahrtkosten, des Essens und der Unterbringung beitragen. In den nicht der Schulpflicht unterliegenden Bildungsstufen gelten die Programme für Stipendien und Beihilfen landesweit, mit Ausnahme des Baskenlandes, das diese in eigener Zuständigkeit regelt. Es gibt allgemeine Stipendien und Beihilfen für die über die Schulpflicht hinausgehenden Bildungsstufen, die in Abhängigkeit vom Familieneinkommen und von den schulischen Leistungen des Schülers gezahlt werden. Daneben gibt es spezielle Stipendien und Beihilfen, wie z. B. für die Vorschul- oder die Sonderschulerziehung, so genannte Kooperationsstipendien für Studenten und Beihilfen für Sprachkurse im Ausland. Sie werden je nach Fall für Fahrt- und Aufenthaltskosten, für Unterrichtsmaterial oder als Gebührenbefreiung gewährt und sollen die Kosten decken, die ein Schüler oder Student aufgrund der Einkommenssituation seiner Familie nicht aufbringen kann. Abbildung. Ausgaben im Bildungsbereich in % des BIP 8,3,,,,, 8 0,,,,,,, 3,,8,,,,8,,,3,,,3,,,,, Dänemark Deutschland Griechenland ( ) ( ) Für 0 sind keine Angaben verfügbar. Spanien Frankreich Irland Italien Niederlande Österreich Portugal Finnland Schweden Vereinigtes Königreich QUELLE: BILDUNG KOMPAKT: OCDE-INDIKATOREN OCDE ().

14 Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung Abbildung 3. Staatliche Bildungsausgaben % % % 38 % Vorschul-, Primar- und Sonderschulbereich Obligatorische Sekundarstufe I, Berufsbildung Hochschulinstitute für Kurzstudiengänge Andere Ausbildungsgänge Erste berufliche Fortbildung und Umschulung Verwaltung und begleitende Aktivitäten 0 % 30 % QUELLE: DATOS Y CIFRAS DEL CURSO ESCOLAR /8. MINISTERIUM FÜR BILDUNG UND KULTUR (8). Die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung.. Obwohl sich eine Tendenzwende abzeichnet, hinken die spanischen Betriebe nach der Erhebung über die Arbeitskosten (Encuesta de Coste Laboral) des Nationalen Instituts für Statistik (INE) in Bezug auf die Bildungsinvestitionen für Arbeitnehmer gegenüber der Mehrheit der EU-Länder stark hinterher. Die Ausgaben für die Weiterbildung stehen in direktem Zusammenhang zur Größe der Unternehmen, wobei sie sich fast ausschließlich auf größere Betriebe konzentrieren... Es gibt keine Statistiken, die die Berufsbildungsausgaben der spanischen Unternehmen systematisch erfassen. Deshalb werden in diesem Kapitel nur die Berufsbildungsmaßnahmen der Stiftung für betriebliche Weiterbildung (FORCEM) berücksichtigt...8 Die nicht staatlich geregelte Berufsbildung wurde herkömmlicherweise über zwei Hauptmechanismen finanziert: zum einen durch eine über das Sozialversicherungssystem erhobene Berufsbildungsabgabe, wonach Unternehmen und Arbeitnehmer 0, % der durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verursachten Kosten abführen müssen, sowie seit 8 durch die Mittelzuweisungen aus den Strukturfonds der Europäischen Union, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds. Kapitel Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung

15 Kapitel 0 Tabelle 0. Über FORCEM eingenommene Mittel im Jahr (jeweils in 000 ESP, EUR = ESP) Herkunft Betrag Nationales Institut für Beschäftigung (INEM) 3 Zur Durchführung von Maßnahmen des ESF Ziel 0 Außerhalb von Ziel Initiative ADAPT 0 80 Europäisches Jahr für lebenslanges Lernen 0 Programm Leonardo da Vinci Öffentliche Verwaltung insgesamt Finanzielle Einnahmen 33 Andere Einnahmen aus betrieblichen Aktivitäten Außerordentliche Einnahmen 38 Andere Einnahmen 08 Finanzierungshaushalt 3 3 Negativer Jahresabschluss/Haushaltsdefizit 30 Gesamtbetrag QUELLE: MEMORIA DE ACTIVIDADES. STIFTUNG FÜR BETRIEBLICHE WEITERBILDUNG (FORCEM) ()... Mit Unterzeichnung der Abkommen zur Weiterbildung 3 und der Einrichtung der Stiftung FORCEM wurde festgelegt, dass ein bestimmter Prozentsatz der oben genannten Abgabe (0, %) künftig für die Finanzierung der Maßnahmen des Nationalen Abkommens verwendet werden sollte. Der Prozentsatz wurde 3 zunächst auf 0,0 % festgesetzt und während der Laufzeit des Abkommens schrittweise erhöht: 0,0 % im Jahr, 0, % im Jahr und 0,30 % im Jahr. Außerdem wurde vereinbart, dass mit der Erhöhung der Abgabe der Betrag voll und ganz der Weiterbildung zugute kommen sollte. Derzeit ist der für die Weiterbildung und die berufliche Fortbildung und Umschulung vorgesehene Prozentsatz gleich hoch; er liegt in beiden Fällen bei 3 %...0 Die Eintreibung dieser Mittel fällt weiterhin in die Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger, während das Nationale Institut für Beschäftigung den entsprechenden Betrag jährlich an die staatliche gemischte Kommission für Weiterbildung abführen muss. Tabelle. Prozentsatz der Berufsbildungsabgabe (0,0 %) für die verschiedenen Subsysteme Jahr Weiterbildung Fortbildung und Umschulung (Beschäftigte) (Arbeitslose) 3 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0, % 0, % 0,30 % 0,0 % 0,3 % 0,3 % QUELLE: MEMORIA DE ACTIVIDADES. STIFTUNG FÜR BETRIEBLICHE WEITERBILDUNG (FORCEM) ().

16 Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung Abbildung. Grundschema der Finanzierung der Arbeitnehmerweiterbildung Arbeitnehmer Unternehmen 0,0 % ( ) Fortbildung und Umschulung (Arbeitslose) 0,0 % ( ) Anteil der Berufsbildungsabgabe 0 % () INEM Europäischer Sozialfonds 30% der Kosten INEM und Autonome Gemeinschaften (denen entsprechende Befugnisse übertragen wurden) Weiterbildung (Beschäftigte) 0,30 % ( ) Anteil der Berufsbildungsabgabe % () Andere % der Kosten Europäischer Sozialfonds % der Kosten ( ) 0, % der gesamten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhobenen Sozialversicherungsabgaben. ( ) Die Prozentsätze haben sich zwischenzeitlich geändert: 0,3 % für Weiterbildung und 0,3 % für Fortbildung und Umschulung (siehe Tabelle ). Da die Ausgaben von bei Redaktionsschluss noch nicht vorlagen, wurde auf die Daten von mit den damals gültigen Abgabensätzen zurückgegriffen. QUELLE: STIFTUNG FÜR BETRIEBLICHE WEITERBILDUNG (FORCEM) UND NATIONALES INSTITUT FÜR BESCHÄFTIGUNG (INEM) (8). ABBILDUNG: ESIN CONSULTORES. Kapitel Verwaltungsstrukturen und Finanzierung der Berufsbildung

17 Kapitel Die Finanzierung der beruflichen Fortbildung und Umschulung.. Die berufliche Fortbildung und Umschulung nach dem Plan FIP wird über den Staatshaushalt finanziert, in dem jedes Jahr das Ausgabenbudget für dieses Programm vorgesehen wird. Es wird dabei nicht von vornherein eine spezifische und direkte Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben vorgenommen, obgleich die Berufsbildungsabgabe die von den Unternehmen und Arbeitnehmern abzuführen ist und die wie bereits erwähnt bei 0,0 % liegt, wobei 0,3 % auf die berufliche Fortbildung und Umschulung entfallen und andererseits die Beihilfen aus dem Europäischen Sozialfonds sehr wohl als Einnahmen angesehen werden können. Die Finanzierung der Arbeitnehmerweiterbildung im Allgemeinen Tabelle. Anfangsbudget der Ausgaben nach Kapitel IV (Berufliche Fortbildung und Umschulung 3 8) ( EUR = ESP) 8 Nationales Abkommen zur beruflichen Weiterbildung Zuständigkeit der allgemeinen staatlichen Verwaltung Plan FIP Insgesamt QUELLE: NATIONALES INSTITUT FÜR BESCHÄFTIGUNG (INEM) (8)... Die Autonomen Gemeinschaften, die für die Umsetzung des Nationalen Plans für Berufsbildung und Eingliederung in das Erwerbsleben zuständig sind, erhalten eine Mittelzuweisung für die in Kapitel IV vorgesehenen Ausgaben, deren Prozentsatz oder Betrag jährlich festgesetzt wird. Hierbei spielten eine ganze Reihe von objektiven territorialen Verteilungsindikatoren eine Rolle, die von der sektoralen Konferenz für Arbeitsangelegenheiten (Conferencia Sectorial de Asuntos Laborales) vereinbart und gemäß Artikel 3 des spanischen Haushaltsgesetzes (Ley General Presupuestaria Española) vom Kabinett verabschiedet werden. Tabelle 3. Aufschlüsselung der den Autonomen Gemeinschaften mit eigenen Befugnissen im Bildungsbereich für die Verwaltung der beruflichen Fortbildung und Umschulung zugewiesenen Mittel (in 000 ESP, EUR = ESP) 3 Katalonien Andalusien Valencia Galizien Kanarische Inseln Ohne eigene Befugnisse Insgesamt QUELLE: OBSERVATORIO OCUPACIONAL DEL INEM. NATIONALES INSTITUT FÜR BESCHÄFTIGUNG (INEM) ().

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Bildungsausgaben nach Bildungsbereichen

Bildungsausgaben nach Bildungsbereichen Bildungsausgaben nach Bildungsbereichen Bildungsausgaben nach Bildungsbereichen In Milliarden Euro, 2010 In Milliarden Euro, 2010 Förderung von Teilnehmenden an Weiterbildung betriebliche Weiterbildung

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten Aktuelle Daten und Indikatoren Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten 21. November 2013 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Entwicklung in Deutschland...2 3. Arbeitslosigkeit nach Qualifikation...2 4.

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

EINLEITUNG ARTIKEL 1: ZIELSETZUNG

EINLEITUNG ARTIKEL 1: ZIELSETZUNG ABKOMMEN ZWISCHEN DEM CENTRAL MANAGEMENT DER AMERICAN STANDARD COMPANIES INC. UND DEM BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUM ZUR GR¼NDUNG EINES EUROP ISCHEN BETRIEBSRATS F¼R DIE IM EUROP ISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM

Mehr

Arten und Formen der Weiterbildung

Arten und Formen der Weiterbildung Arten und Formen der Weiterbildung Inhaltsverzeichnis Weiterbildung, was ist das eigentlich? 3 Lernarten Formales Lernen 3 Nicht formales Lernen 4 Informelles Lernen 5 Lernformen 6 2 Weiterbildung, was

Mehr

Fachkräfte sichern. Jugendliche mit Behinderung in der Ausbildung

Fachkräfte sichern. Jugendliche mit Behinderung in der Ausbildung Fachkräfte sichern Jugendliche mit Behinderung in der Ausbildung Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 1119 Berlin www.bmwi.de Redaktion Kompetenzzentrum

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005 Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten

Mehr

FB Tarifpolitik Vorstand. IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung. Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte

FB Tarifpolitik Vorstand. IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung. Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte FB Tarifpolitik Vorstand IG Metall erreicht Tarifvertrag zur Qualifizierung Gesicherte Ansprüche für Beschäftigte und Betriebsräte Qualifizierung sichert Zukunft des Betriebs und der Arbeitsplätze Die

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

BERUFS- BILDUNG ÖSTERREICH. Reinhard NöbauerN

BERUFS- BILDUNG ÖSTERREICH. Reinhard NöbauerN BERUFS- BILDUNG IN ÖSTERREICH Reinhard NöbauerN Statistik Österreich Arbeitslosigkeit: 4,3% (12/ 2012, EUROSTAT) (EU-Arbeitslosigkeit 9,3% (12/2012 EUROSTAT) Jugendarbeitslosigkeit, 8,3 % 4. Quartal

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

AUSSCHUSS FÜR DEN SEKTORALEN SOZIALEN DIALOG IN DER LANDWIRTSCHAFT ENTSCHLIESSUNG VON GEOPA-COPA UND EFFAT

AUSSCHUSS FÜR DEN SEKTORALEN SOZIALEN DIALOG IN DER LANDWIRTSCHAFT ENTSCHLIESSUNG VON GEOPA-COPA UND EFFAT AUSSCHUSS FÜR DEN SEKTORALEN SOZIALEN DIALOG IN DER LANDWIRTSCHAFT Sitzung vom 10. Mai 2007 ENTSCHLIESSUNG VON GEOPA-COPA UND EFFAT In der Verlängerung der Europäischen Vereinbarung über die Berufsbildung

Mehr

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung

EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung Richtlinien zur Antragstellung ab 2007/2008 www.lebenslanges-lernen.at/nkf I. An wen kann ich mich wenden? Für allgemeine Anfragen steht Ihnen Frau

Mehr

Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich. Andreas Heym, BMELV

Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich. Andreas Heym, BMELV Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich Andreas Heym, BMELV Grüner Bildungsbereich Berufsausbildung Studium Fortbildung Weiterbildung Beratung Berufsausbildung kann

Mehr

Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften

Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 252/2008 Deutschland (Freistaat Sachsen) Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Haushaltsausschuss 2009 24.10.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für 2008 Anbei übermitteln wir Ihnen den Vorschlag

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Düren

Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Düren Juni 2010 / NR. 04 Bildelement: Frau zeichnet eine Grafik Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Wirtschaft im Kreis Düren sieht wieder optimistischer in die Zukunft. Eine positive Grundstimmung

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1

Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer

Mehr

Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen

Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen Allgemeine Informationen zu Branchenzuschlägen und Tarifangleichungen Branchenzuschläge sorgen für eine Equal Pay ähnliche Tarifangleichung für Mitarbeiter in der Zeitarbeit und der Personaldienstleistung.

Mehr

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium

Mehr

DA Seite 1 28. Gesetzestext

DA Seite 1 28. Gesetzestext DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches

Mehr

S T I F T U N G S A T Z U N G

S T I F T U N G S A T Z U N G S T I F T U N G S A T Z U N G 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Störche Nordrhein-Westfalen () (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige (unselbständige) Stiftung

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

Fördermöglichkeiten. Promotion

Fördermöglichkeiten. Promotion Fördermöglichkeiten Promotion - Stand: April 2010 - ====================== Inhalt ======================= 1. Staatliche Förderprogramme 1.1 Das Internetportal stipendiumplus.de 1.2 Begabtenförderungswerke

Mehr

Brüssel, 13. Mai 2011 Flash-Eurobarometer zu Jugend in Bewegung

Brüssel, 13. Mai 2011 Flash-Eurobarometer zu Jugend in Bewegung MEMO/11/292 Brüssel, 13. Mai 2011 Brüssel, 13. Mai 2011 Flash-Eurobarometer zu Jugend in Bewegung 53 % der jungen Europäerinnen und Europäer sind bereit, im Ausland zu arbeiten Mehr als die Hälfte der

Mehr

Faire Finanzierung der Lehrausbildung das Modell der ÖGJ

Faire Finanzierung der Lehrausbildung das Modell der ÖGJ Faire Finanzierung der Lehrausbildung das Modell der ÖGJ Die Wirtschaft nimmt ihre Verantwortung nicht mehr wahr Die österreichische Wirtschaft profitiert seit Jahrzehnten durch das Wissen gut ausgebildeter

Mehr

Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009

Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009 Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009 2 Tirol stellt sich vor Tirol hat 1.385 aktive Mitglieder in der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation. Berufsgruppen-Mitglieder

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit

Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit 10.07.2014 Carola Möws-Plett, Gerald Kunkel BranchenForum Personal in der Logistik, IHK Gelsenkirchen Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit Förderungsmöglichkeiten Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis

Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis Der Anerkennungsprozess in Österreich in der Praxis G lernt is g lernt Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich 25. Juni 2014, Wien Beratungszentrum für Migranten

Mehr

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Russischen Föderation. über. und

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Russischen Föderation. über. und Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über das Erlernen der deutschen Sprache in der Russischen Föderation und der russischen Sprache

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Auslandsaufenthalte in der Beruflichen Bildung LEONARDO DA VINCI II

Auslandsaufenthalte in der Beruflichen Bildung LEONARDO DA VINCI II InWEnt ggmbh Sibilla Drews Weyerstr. 79-83 50676 Köln 0228/2098-320 Sibilla.Drews@inwent.org Wichtiges berufsbildungspolitisches Instrument der EU- Kommission Förderung eines Europas des Wissens durch

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW)

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) S A T Z U N G Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) Mit der am 14.12.2007 beschlossenen Änderung. S A T Z U

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Fotobedingungen. Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl

Fotobedingungen. Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl Fotobedingungen Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl Wollen Lieferanten Produktfotos an die Partie-Informationen anhängen, gelten folgende Bestimmungen: Das Foto

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

LEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde

LEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde LEONARDO DA VINCI Mobilität Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde Im Rahmen des EU-Berufbildungsprogramms LEONARDO DA VINCI Mobilität führt die Nationale Agentur Bildung für Europa (NA)

Mehr

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung Internationale Kinderhilfe Hammer Forum International Child Care Foundation Hammer Forum 2. Sie ist eine nichtrechtsfähige

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

SCHULISCHE INKLUSION IN SPANIEN. KÖNNEN WIR VON ANDEREN LÄNDERN LERNEN?

SCHULISCHE INKLUSION IN SPANIEN. KÖNNEN WIR VON ANDEREN LÄNDERN LERNEN? SCHULISCHE INKLUSION IN SPANIEN. KÖNNEN WIR VON ANDEREN LÄNDERN LERNEN? Dipl. Päd. Lea Schäfer Justus-Liebig-Universität Gießen GLIEDERUNG DES VORTRAGS Inklusionsentwicklung aus rechtlicher Sicht Das aktuelle

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin

Mehr