Konzept der Intensivbetreuung gefährdeter Familien mittels systemischer Familienreorganisation* Inhaltsverzeichnis

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1 Konzept der Intensivbetreuung gefährdeter Familien mittels systemischer Familienreorganisation* Inhaltsverzeichnis Seite Konzept der systemischen Familienberatung (Kurzversion) 2 1. Rahmenbedingungen Rechtliche Grundlagen Zielgruppe und Aufnahmekriterien Ausschlusskriterien Aufnahmeverfahren Dauer der Maßnahme Betreuungsaufwand Personal 4 2. Pädagogisches Konzept Arbeitshypothesen Arbeitsansatz Systemische Grundlagen Kontinuierliche Arbeit in der Familie (Intensivphase) Geleitete Ferienmaßnahmen Familiensupervision (Supervisionsphase) 6 3. Arbeitsreflexion Supervision der Familienbetreuer Wissenschaftliche Begleitung 6

2 Konzept der systemischen Familienberatung* (Kurzversion) Zielgruppe: Das Beratungsangebot wendet sich an Familien mit massiven Erziehungsproblemen, deren Art eine Maßnahme, die nach KJHG förderbar ist, nach sich zieht. Ziele: 1. Grobe Klärung der derzeitigen Familiensituation und der angestrebten Ziele. 2. Aufklärung über Hilfsangebote/ Klärung, ob längerfristige Hilfe durch den Verein sinnvoll und gewünscht ist. 3. Gegebenenfalls Vermittlung zum Jugendamt zur Beantragung von Hilfe zur Erziehung. Dauer und Ort der Beratung: Die Beratung findet im Rahmen eines ca. zweistündigen Hausbesuches statt. Kosten: Für das Beratungsgespräch werden den Hilfesuchenden keine Kosten berechnet. Personal: Die Berater sind in der intensiven Familienarbeit erfahren. Sie verfügen über die Qualifikation als a.) Diplom-Sozialpädagoge, Diplom-Sozialarbeiter b.) Diplom-Pädagoge c.) Diplom-Psychologe d.) Diplom-Heilpädagoge e.) Erzieher mit einschlägiger Zusatzausbildung f.) im Einzelfall sonstige pädagogische Ausbildung mit besonderer Eignung für diese Aufgabe Methodische Vorgehensweise: 1. Der Familienberatung liegen inhaltlich die Hypothesen zugrunde, die aus dem Konzept der intensiven Familienbetreuung bekannt sind. 2. Zunächst werden sämtliche Informationen zum Ist-Zustand von allen erreichbaren Familienmitgliedern gesammelt. 3. Im nächsten Schritt sammelt der Berater die Veränderungswünsche der Familienmitglieder. 4. Anschließend meldet der Berater seine Hypothesen zu den Entstehungsbedingungen der benannten Symptome zurück (Umdeuten). 5. Anhand von Beispielen verdeutlicht der Berater die Arbeitsmethoden in einer Familienbetreuung (z.b. Familie in Tieren). 6. Zuletzt wird die Familie über konkrete Hilfsangebote und das Verfahren zu deren Beantragung informiert. Ergänzung durch integralpädagogische Sichtweise Zur weiteren Reflexion und Erweiterung des familiensystemischen Ansatzes kann bei Bedarf die integrale Arbeitsweise herangezogen werden. *Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Günther Erdmann (Vorsitzender des Kinder- und Jugendhilfevereins e. V. in Dahlheim Rödgen) 2

3 1. Rahmenbedingungen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die vorliegende Maßnahme ist als Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) zu verstehen und deckt insbesondere die Maßgaben der 27 bis 31 sowie der 35a bis 37 KJHG ab Zielgruppe und Aufnahmekriterien Zielgruppe sind Familien, a) in denen mittelfristig oder unmittelbar die stationäre Unterbringung eines oder mehrerer Kinder in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung erforderlich zu sein scheint, b) in denen bereits eine stationäre Unterbringung eines oder mehrerer Kinder erfolgt ist und zur Vorbereitung und Begleitung der erfolgversprechenden Rückführung des oder der Kinder eine intensive Betreuungsmaßnahme erforderlich ist Ausschlusskriterien (1) Familien, die im ausführlichen Vorgespräch keinen Zweifel daran lassen, dass sie zur Zusammenarbeit mit uns nicht bereit sind, werden nicht betreut. (2) In der betreuten Familie muss die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch die Erziehungsberechtigten oder von ihnen beauftragte Personen jederzeit möglich sein Aufnahmeverfahren Nach dem Erstkontakt mit dem zuständigen Jugendamt, in dem die Familienproblematik auf Basis der Aktenlage erörtert wird, führt ein Pädagoge / Psychologe unserer Einrichtung in der Familie eine Diagnosewoche durch, in der in einem Umfang von insgesamt Stunden (nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt) das Familiensystem vor Ort analysiert wird. Nach Ablauf der Diagnosewoche findet ein Hilfeplangespräch unter Maßgabe der Vorschriften des 36 KJHG statt, in dem die Entscheidung über den Abschluss eines Betreuungsvertrages gefällt wird Dauer der Maßnahme Die Maßnahme ist auf einen Zeitraum von mindestens 15 bis höchstens 24 Monaten angelegt. Diese teilen sich auf in eine mindestens 9- und höchstens 15-monatige Intensivphase und eine mindestens 6- und höchstens 9-monatige Supervisionsphase Betreuungsaufwand Jede Familie wird in der Intensivphase mindestens 6 und höchstens 10 Stunden wöchentlich je nach Bedarf von denselben Pädagogen vor Ort betreut. Als zusätzliche Maßnahme kommt für die Kinder und Jugendlichen der betreuten Familien jährlich einmal eine ein bis zweiwöchige, von den die Familien betreuenden Pädagogen geleitete Ferienmaßnahme durchgeführt. 3

4 1.7. Personal Die in der Familienbetreuung eingesetzten Mitarbeiter verfügen über die Qualifikation als a) Diplom-Sozialpädagoge(in), Diplom-Sozialarbeiter(in), b) Diplom-Pädagoge(in), c) Diplom-Psychologe(in), d) Diplom-Heilpädagoge(in), e) Erzieher mit einschlägiger Zusatzausbildung, f) im Einzelfall sonstige pädagogische Ausbildung mit besonderer Eignung für diese Aufgabe. Alle Familienbetreuer verfügen über umfangreiche Kenntnisse des systemischen Ansatzes und sozialpädagogischer Methodik. 2. Pädagogisches Konzept 2.1. Arbeitshypothesen Folgende Hypothesen liegen unserer pädagogischen Arbeit in gestörten Familien zugrunde: (1) Störungen in Familien sind in erster Linie als Kommunikationsstörungen identifizierbar. (2) Die einzelnen Personen sind nicht hinreichend in der Lage, ihre Bedürfnisse zu identifizieren und ihre Ziele zu formulieren. (3) Die Organisationsstruktur der Familie ist nicht hinreichend geeignet, differenzielle Bedürfnisse in für die Individuen akzeptablem Maße zu befriedigen. (4) Die Auffälligkeit(en) der Kinder sind demnach Symptome eines gestörten Familiensystems. Hieraus ergibt sich folgender Arbeitsansatz: 2.2. Arbeitsansatz Systemische Grundlagen Unser Arbeitsansatz der Familienberatung basiert auf konstruktivistischen und systemtheoretischen Überlegungen. Diese lassen sich verkürzt, aber prägnant in den folgenden drei Leitsätzen zusammenfassen: 1. Wir kennen keine allgemeingültige Wirklichkeit, Wirklichkeit ist für uns ein verhandelbares Gut. 2. Wahrnehmung basiert auf individuellen Modellen der Welt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Modelle veränderbar. 3. Störungen entstehen, wenn im Kontext gemeinsamen Handelns nicht kompatible Modelle der Wirklichkeit aufeinanderprallen. Diese Leitsätze bilden die Grundlage für unsere Arbeit mit gestörten Systemen. 4

5 Der Aufbau unserer Einrichtung berücksichtigt unsere Ziele, Grundannahmen und Arbeitshypothesen in Form eines Baukastenprinzips der Angebote. Baustein 1: Wir bieten verschiedene Formen der Familiendiagnostik und Situationsanalyse als Grundlage eines Entscheidungsprozesses an. Baustein 2: Wir bieten Beratung und Moderation in Krisensituationen und als Prophylaxe an. Baustein 3: Wir bieten innovative und individuell bedarfsorientierte Konzepte ambulanter Hilfen an. Baustein 4: Wir vermitteln unsere Erkenntnisse in Fortbildungen an interessierte Fachleute weiter Kontinuierliche Arbeit in der Familie (Intensivphase) (1) Mit den erwachsenen Familienmitgliedern wird die Kommunikationsstruktur in der Familie analysiert. Ziel ist es hierbei, bei Bedarf unter Zuhilfenahme von Videotechnik und Rollenspielen das Bewusstsein dafür zu wecken, dass Kommunikation steuerbar ist. Auf diese Weise soll die Grundlage geschaffen werden, sich die Wahrnehmung von Störungen zu erlauben. (2) Mit den Familienmitgliedern wird sodann daran gearbeitet, ihre eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen. Über die Formulierung der Bedürfnisse wird gemeinsam trainiert, Ziele zu formulieren, die diesen Bedürfnissen entsprechen. Über die Erarbeitung von differenziellen Strategien zur Zielverwirklichung und die Einrichtung von Zielkontrollmechanismen soll zielgerichtetes Handeln als Ressource in der Familie etabliert werden. Gleichsam werden diese Strategien und die Zielkontrolle in der Familie kommuniziert, wodurch der Kommunikationsrahmen erweitert und stabilisiert wird. (3) Über die Formulierung von Bedürfnissen und Zielen bietet sich in der Familie die Möglichkeit zum Abgleich der unterschiedlichen Zielvorstellungen. Auf diese Weise kann die Alltagsorganisation der Familie zielgerichtet an die unterschiedlichen Bedürfnisse angepasst werden. Diese Anpassungsleistung wird von uns begleitet, jedoch von der Familie selbst vollzogen. Der erwünschte Effekt ist die Wahrnehmung eigener Handlungsfähigkeit. Dies ermöglicht es den Familienmitgliedern, Situationen als Teil eines Prozesses zu begreifen und sich vom Erleben bloßer unverrückbarer Fakten abzulösen. Teil des hier beschriebenen Prozessablaufes der Reorganisation der Familie ist die Einbeziehung der Kinder als kleine Persönlichkeiten, die in gleicher Weise wie die erwachsenen Familienmitglieder die Befriedigung ihrer Bedürfnisse in der Familie suchen. Dies wird in der Alltagsgestaltung durchgängig zu berücksichtigen sein, wobei die Begleitung der Kinder in diesem Prozess Sequenzen sozialpädagogischer Einzelbetreuung einschließt. (4) In der Folge dieses Prozesses werden die betroffenen Kinder ihre ursprünglichen Symptome ablegen, weil sie a) die Erfahrung machen werden, in der Familie ernst genommen zu werden, und b) über ihr Lernverhalten die verbesserten Kommunikationsmuster der Erwachsenen übernehmen werden. Sie sind folglich nicht mehr genötigt, im Alltag durch eine oft radikale Form, auf sich aufmerksam zu machen, ihre Bedürfnisse zu kommunizieren. 5

6 Geleitete Ferienmaßnahmen Der vorangehend beschriebene Prozess wird durch die Teilnahme der Kinder an von den Familienbetreuern geleiteten Ferienmaßnahmen vertieft. Jedes Kind nimmt während der Dauer der Familienbetreuung pro Jahr an einer dieser Ferienfreizeiten teil, wodurch es die Möglichkeit erhält, die neu erworbenen Kommunikationsmuster in einer Ausnahmesituation unter seinesgleichen zu erproben. Diese Ferienmaßnahmen sind geprägt durch Lern- und Dialogprozesse in der Gruppe, die mittels erlebnispädagogischer und gruppenbezogener spezifischer Inhalte den Charakter eines intensiven sozialen Trainings erhalten Familiensupervision (Supervisionsphase) Durch den innerhalb der vereinbarten Betreuungszeit vollzogenen Rückzug des Familienbetreuers aus der täglichen Betreuung wird der Familie das Vertrauen des Fachmannes/der Fachfrau in die neu erworbenen Strukturen signalisiert. In der an die Intensivphase anschließenden Familiensupervision wird mit dem Familienbetreuer zunächst einmal wöchentlich, später einmal monatlich die jeweils aktuelle Familiensituation reflektiert. Ziel ist es, 1. durch Verlängerung der Beobachtungsabstände der Familie schrittweise ihre Eigenständigkeit mit erweiterten Ressourcen zurückzugeben, ohne ihr die durch die Aufmerksamkeit des Betreuers vermittelte Sicherheit zu nehmen. 2. durch intensives Reflektieren des Fortschreitens des Familienprozesses neue Erfahrungen in die erworbenen Verhaltens- und Kommunikationsmuster einzubauen. 3. Arbeitsreflexion 3.1. Supervision der Familienbetreuer Für die Familienbetreuer ist wöchentliche Supervision im Team verbindlich. Zusätzlich wird bei Bedarf Einzelsupervision durch einen externen Supervisor angeboten. 3.2 Ergänzung durch integralpädagogische Sichtweise Zur weiteren Reflexion und Erweiterung des familiensystemischen Ansatzes kann bei Bedarf die integrale Arbeitsweise herangezogen werden. *Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Günther Erdmann (Vorsitzender des Kinder- und Jugendhilfevereins e. V. in Dahlheim Rödgen) 6

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