Zweite Woche Herbstsession sessionsbericht

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1 Zweite Woche Herbstsession sessionsbericht 24. September 2010 In der zweiten Sessionswoche begann der Nationalrat mit der Beratung der Revision des Rechnungslegungsrechts und erhöhte die Schwellenwerte für die ordentliche Rechnungslegungspflicht. Die Diskussion der Vorlage konnte aus Zeitgründen nicht beendet werden. Weiter hat der Nationalrat für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur eine einmalige Aufstockung des Infrastrukturfonds beschlossen. Ausführlich diskutiert wurde in der Grossen Kammer über das Post- und das Postorganisationsgesetz. Die Debatte wird nächste Woche zu Ende geführt. Das Massnahmenpaket gegen den Kostenschub im Gesundheitsbereich ist immer noch nicht verabschiedet. Der Ständerat hielt bezüglich der Bestimmung über die Abgabe preisgünstiger Medikamente an der Differenz zum Nationalrat fest und macht somit eine Einigungskonferenz nötig. Bereinigt wurden in dieser Sessionswoche die Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds (Schengen-Besitzstand), die 11. AHV-Revision sowie eine Motion betreffend eines Sanktionssystems für das Kartellrecht.

2 Sessionsbericht, 24. September Beratung des Rechnungslegungsrechts noch nicht abgeschlossen Revision des Rechnungslegungsrechts wird erst in Wintersession 2010 fertig beraten. Nationalrat beschloss wichtige Erhöhung der Schwellenwerte. Der Nationalrat hat als Zweitrat mit der Revision des Rechnungslegungsrechts begonnen. Die Diskussion musste jedoch aufgrund der grossen Anzahl Anträge aus Zeitgründen unterbrochen werden. Die Beratung des Geschäfts wird in der Wintersession weitergeführt. Der Ständerat hatte bereits im Winter 2009 der Vorlage zugestimmt. Diese sieht eine umfassende Revision des Rechnungslegungsrechts vor: Der Entwurf schafft eine einheitliche Ordnung für alle Rechtsformen des Privatrechts. Die Anforderungen werden nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens differenziert. Die Vorlage enthält allgemeine Vorschriften, die auf alle buchführungs- und rechnungslegungspflichtigen Rechtsträger Anwendung finden. Sie widerspiegeln den Status quo der Buchführung und Rechnungslegung eines gut geführten KMU. Weitergehende Bestimmungen gelten für Grossunternehmen und Konzerne. Gegenüber der Vorlage des Bundesrates hat der Nationalrat bis zum Unterbruch der Debatte insbesondere in zwei Punkten wichtige Verbesserungen beschlossen: Erstens will der Nationalrat auch Artikel 727 OR (Revisionspflicht) in die Gesetzesrevision miteinbeziehen. Die höheren Schwellenwerte sollen bereits am 1. Juli 2011 in Kraft treten. Diese Massnahme trägt zur raschen Entlastung der KMU bei und reduziert somit den administrativen Aufwand. Gemäss dieser Bestimmung müssen neben Publikums- und konzernrechnungspflichtigen Gesellschaften auch Gesellschaften, welche zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten, eine ordentliche Revision vornehmen: Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, Umsatzerlös von 40 Millionen Franken, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Die Vorlage zur Revision des Rechnungslegungsrechts übernimmt diese Werte zur Definition von grösseren Unternehmen, welche zusätzlichen Anforderungen unterliegen. Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf eine tiefere Schwelle (Bilanzsumme von 10 Mio. Franken, Umsatzerlös von 20 Mio. Franken und 50 Vollzeitstellen) vorgeschlagen. Zweitens hat der Nationalrat die Schwelle, bis zu welcher Kleinunternehmen eine vereinfachte Buchhaltung führen können, erhöht. So sollen nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens 500'000 Franken erzielen, sowie juristische Personen der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes unterliegen. In dieser Frage ging der Nationalrat ebenfalls weiter als der Ständerat, welcher eine Schwelle von Franken vorgeschlagen hatte. Wirtschaft begrüsst wichtige Detailentscheidungen. Begrüssenswert sind ausserdem folgende Detailentscheide des Nationalrats: Entgegen Bundesrat und Ständerat hat die Grosse Kammer entschieden, dass der Lagebericht nicht über die Zukunftsaussichten Aufschluss geben muss. Solche Angaben würden nichts bringen, da sie kaum erzwingbare relevante Informationen enthalten dürften. Hingegen würden einzig die Prozessrisiken für die Schweizer Unternehmen erhöht. Zudem besteht das Risiko, dass die Informationen zum Zeitpunkt der Publikation bereits wieder überholt sind. Abgelehnt hat der Nationalrat ausserdem zu Recht einen Minderheitsantrag, welcher börsenkotierte Gesellschaften zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes zwingen wollte. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll weiterhin freiwillig sein. Zahlreiche kotierte Unternehmen publizieren bereits solche Berichte. Ein Handlungsbedarf des Gesetzgebers ist hier nicht gegeben. Die

3 Sessionsbericht, 24. September Freiwilligkeit erlaubt es, den Aufwand etwa durch eine Anpassung der Periodizität in Grenzen zu halten. Aufstockung des Infrastrukturfonds beschlossen Nationalrat diskutierte über Agglomerationsverkehr, Nationalstrassen- Engpässe und Liquiditätsprobleme des Infrastrukturfonds. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat zwei verkehrspolitische Vorlagen sowie die Freigabe der jeweiligen erforderlichen Mittel gutgeheissen: das Programm Agglomerationsverkehr und jenes zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz. Die beiden bundesrätlichen Vorlagen sind somit bereit für die Schlussabstimmung in der dritten Sessionswoche. In diesem Zusammenhang nahm der Nationalrat ebenfalls eine Initiative der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) für eine ausserordentliche Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds an. Für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen stehen aus dem Infrastrukturfonds während 20 Jahren 6 Mrd. Franken zur Verfügung. Davon hat das Parlament bereits 2,6 Mrd. Franken für 23 dringende und baureife Projekte freigegeben. Mit dem Programm Agglomerationsverkehr zeigt der Bundesrat auf, wie die restlichen rund 3,4 Mrd. Franken verwendet werden sollen. Da aufgrund der eingegangenen Projekte rund 6,8 Mrd. Franken von Bundesseite bereitgestellt werden müssten, ist dabei eine strenge Priorisierung zwingend. Die Bundesmittel werden in mehreren Etappen vergeben in einem ersten Schritt für grosse und von Verkehr- und Umweltproblemen stark betroffene Agglomerationen. Die Grosse Kammer stimmte dem Bundesbeschluss zum Agglomerationsverkehr zu und nahm dabei eine zusätzliche Bestimmung des Ständerats an. Diese verlangt eine Möglichkeit der Vorfinanzierung durch Kantone, welche aber den vom Bundesrat festgelegten Kriterien genügen muss, damit finanzschwächere Kantone nicht benachteiligt werden. Für die Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz stehen aus dem Infrastrukturfonds 5,5 Mrd. Franken bereit. Zur Diskussion stehen jedoch Projekte mit einem Gesamtvolumen von 17,5 Mrd. Franken. Die Vorlage zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz listet die entsprechenden Projekte auf und priorisiert sie. Ausserdem zeigt sie auf, wo zur Beseitigung von Engpässen der Bau neuer Netzelemente erforderlich ist. Schliesslich beschreibt die Vorlage verschiedene Szenarien für die künftige Entwicklung der Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Mit der vorliegenden ersten Programmbotschaft beantragt der Bundesrat im Modul 1 die Freigabe von 1,36 Mrd. Franken, welche für dringende und als sinnvoll beurteilte Projekte zur Behebung gravierender Engpässe, die planerisch bereits weit fortgeschritten sind, vorgesehen sind. Diese Vorlage war im Nationalrat ebenfalls unbestritten und wurde grossmehrheitlich gutgeheissen. Liquiditätsprobleme werden durch Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds gemildert. In Zukunft muss dem Verursacherprinzip deutlich mehr Beachtung geschenkt werden. Der Nationalrat hat ausserdem eine Kommissionsinitiative der ständerätlichen Verkehrskommission gutgeheissen, welche die mittelfristigen Liquiditätsprobleme des Infrastrukturfonds durch eine ausserordentliche Einmaleinlage von 850 Mio. Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr in den Infrastrukturfonds lösen will. Diese Gelder wurden ursprünglich als Schwankungsreserve in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zurückbehalten. Aus Sicht der Wirtschaft leisten die vorgeschlagenen Massnahmen einen positiven Beitrag zugunsten des schweizerischen Wirtschaftsstandorts. Der Entscheid des Nationalrats ist daher begrüssenswert. Ein gut funktionierender Agglomerationsverkehr dient nicht nur der Lebensqualität der Bevölkerung, sondern auch der Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Das gewählte stufenweise Vorgehen zur Projektauswahl ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur

4 Sessionsbericht, 24. September Fokussierung auf die Massnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Darüber hinaus sollten weitere finanzielle und betriebswirtschaftliche Rentabilitätskennzahlen eingebracht werden. Positiv beurteilt economiesuisse die Abstufung der Beitragssätze des Bundes nach Programmwirkung. Bei der Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sollten die vorgeschlagenen Massnahmen wesentliche Verbesserungen auf dem Nationalstrassennetz bringen. Die Sicherstellung der Liquidität des Infrastrukturfonds durch eine ausserordentliche Einmaleinlage ist ebenfalls wichtig. Dadurch wird die Problematik gemildert, dass aufgrund von unterschiedlichen Vorfinanzierungsfähigkeiten der Kantone Projekte zurückgestellt werden, welche an sich prioritär zu behandeln wären. Dezidiert verwiesen werden muss aber auf den Umstand, dass Finanzierungsprobleme im Verkehr damit keinesfalls gelöst sind sie werden höchstens aufgeschoben. Auch muss der Zweckbindung der Einnahmen bzw. dem Prinzip der Verursacherorientierung in Zukunft deutlich mehr Beachtung geschenkt werden. Nationalrat nimmt Beratung zur Postgesetzgebung auf Der Nationalrat hat in der zweiten Sessionswoche mit der Debatte über die umstrittene Vorlage zur Postmarktliberalisierung (Post- und Postorganisationsgesetz) begonnen. Nach den Eintrittsreferaten und der Detailberatung zu einigen Artikeln wurde die Diskussion aus Zeitgründen unterbrochen. Die Vorlage wird in der dritten Sessionswoche weiter beraten. Postgesetz ohne vollständige Marktöffnung setzt Revision des Postorganisationsgesetzes aufs Spiel. Die Wirtschaft kann die Revisionen des Post- und Postorganisationsgesetzes nur dann unterstützen, wenn eine echte Marktöffnung umgesetzt wird. Mehr unternehmerischer Freiraum der Schweizerischen Post muss zwingend mit einer Marktöffnung einhergehen, die keine Verzerrungen mehr zulässt. Die Vorlage sollte daher nur unterstützt werden, wenn das Gesetz die Umsetzung einer echten, d.h. vollständigen Marktöffnung vorsieht, welche gleichzeitig mit dem Postgesetz oder auf ein im Gesetz definiertes Datum in Kraft tritt. Andernfalls sollte das Dossier zurückgestellt werden. Vorlage zur Eindämmung der Gesundheitskosten noch nicht unter Dach Der Ständerat hat sich im Rahmen der letzten Runde der Differenzbereinigung mit der Eindämmung der Kosten im Gesundheitsbereich, respektive mit der entsprechenden Revision des Krankenversicherungsgesetzes befasst. Mit rasch wirksamen Massnahmen sollen die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und die Prämienerhöhungen in der Krankenversicherung gedämpft werden. Regulierung, die sich im Gesetz auf das günstigste Produkt bezieht, schafft Umsetzungsprobleme. Die Kleine Kammer hat äusserst knapp mit Stichentscheid der Präsidentin entschieden, an der letzten Differenz zum Nationalrat festzuhalten. Es geht um das Substitutionsrecht bei der Abgabe von Medikamenten. Beide Räte sind sich einig, dass bei gleicher Eignung für die Patientinnen und Patienten preisgünstige Arzneimittel abzugeben sind. Der Ständerat hält jedoch an folgendem Zusatz fest: bei Arzneimitteln mit identischer Wirkstoffzusammensetzung darf die Versicherung höchstens den um zehn Prozent höheren Preis des in der Spezialitätenliste aufgeführten günstigsten Arzneimittels vergüten. Der Nationalrat will letztere Bestimmung betreffend der Vergütung durch die Krankenkasse streichen. Nun liegt der Entscheid bei der Einigungskonferenz. Die Wirtschaft unterstützt bei dieser Frage den Vorschlag des Nationalrats. Eine

5 Sessionsbericht, 24. September Regulierung, die sich im Gesetz auf das günstigste Produkt bezieht, schafft grosse Umsetzungsprobleme. Der Markt für Generika ist bezüglich Preise und Markteintritte sehr volatil. Deshalb kann der Preis des günstigsten Produkts von Monat zu Monat ändern. Somit müssten die Patienten die Medikamente dauernd wechseln, was sich schlecht auf ihre Compliance bezüglich Medikamenteneinnahme auswirken würde. Zudem wären die Krankenversicherer bei einer solchen Regulierung gezwungen, ihre Abrechungssysteme unverhältnismässig oft anzupassen. Und ausserdem in den Räten Nationalrat Weiterentwicklung des Schengen- Besitzstands. Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds. Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat mit 81:59 Stimmen bei 8 Enthaltungen drei Notenaustausche betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlage zum Aussengrenzenfonds sowie eine Zusatzvereinbarung über die Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes). Die Wirtschaft begrüsst den Entscheid des Nationalrats. Ständerat 11. AHV-Revision. Leistungsseitige Massnahmen. Mo. Schweiger. Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem für das Schweizer Kartellrecht. Nachdem der Nationalrat in der ersten Sessionswoche der 11. AHV- Revision zugestimmt und sich bei den wichtigsten Differenzen dem Ständerat angeschlossen hatte, hat die Kleine Kammer die Vorlage in der zweiten Woche nun definitiv bereinigt. Die Vorlage ist daher bereit für die Schlussabstimmung. Bei ihrer Beurteilung gibt es aus wirtschaftlicher Sicht Vorbehalte bei der finanziellen Abfederung von Frühpensionierungen und bei der konkreten Ausgestaltung der Fiskalregel. Erstere ist aus grundsätzlicher finanzpolitischer Sicht problematisch, und Letztere trägt dem von Wirtschafts- und Arbeitgeberseite geforderten Grundsatz der Orientierung an den vorhandenen Mitteln zu wenig Rechnung. Der Ständerat hat mit 30:12 Stimmen einer Motion zugestimmt, welche im Sinne einer wirkungsvollen Umsetzung des Kartellrechts Anreize für Unternehmen zur Implementierung von Compliance-Programmen schaffen will. Die Kleine Kammer akzeptierte die vom Nationalrat vorgeschlagene Änderung, wonach Compliance-Programme zwar als sanktionsminderndes, nicht aber als sanktionsausschliessendes Element berücksichtigt werden können. Letzterer Punkt wurde ursprünglich vom Ständerat vorgesehen. Andererseits können (Kader)-Mitarbeitende, die wissentlich und willentlich die internen Compliance-Programme missachten und dadurch Wettbewerbsverletzungen bei harten Kartellen verursachen, persönlich strafrechtlich verfolgt werden. economiesuisse unterstützt die Forderungen nach einer Berücksichtigung von Compliance-Programmen. Dies trägt dem Verschuldensprinzip besser Rechnung. Compliance-Programme dienen der Vermeidung von Verstössen und so der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts. Dies kann und soll rasch umgesetzt werden. Die ebenfalls in der Motion vorgesehene Einführung von persönlichen Strafsanktionen wirft allerdings verschiedene zentrale Fragen auf, etwa für Auswirkungen auf die Verfahren, die Instanzen oder die zu verbessernde Bestimmtheit von Wettbewerbsvorschriften. Diesen Aspekten und grundsätzlichen Konsequenzen ist bei der vom Bundesrat auszuarbeitenden Vorlage Rechnung zu tragen.

6 Sessionsbericht, 24. September Rückfragen: bern@economiesuisse.ch Impressum economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen Hegibachstrasse 47, Postfach, CH-8032 Zürich

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