Protokoll. der 11. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau im Jahr 2010 am 20. Dezember 2010
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- Beate Bader
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1 Protokoll der 11. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau im Jahr 2010 am 20. Dezember 2010 Tagungsort: Kulturraum Lindenhayn, Dübener Str. 12, Schönwölkau Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesende GR: entschuldigte GR: Heinrich, Probst, Weitere Anwesende: Brandt (ab TOP 7), Leopold, Grunzel, Näther, Scheffler, Försterling, Reihe, Reichstein, Sprechert, Deckelburg, Dietze, Stelzer, Vollrath, Wagenhaus (14 GR + Bgm.) Frau Scheibe Kämmerin Herr Schulz Ltr. der Bauverwaltung Frau Fischer LVZ Herr Kottenhahn, Herr Scheffler, Herr Wenzel, Frau Schaefer Bürger Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung 2. Bürgerfragestunde 3. Beschlüsse zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr Kita Wölkau Zuweisung Landeszuschüsse 3.2. Winterdienst Leistungen an Unternehmen/Streugut 4. Beschluss zwecks Umschuldung eines Darlehens der Dt. Genossenschafts- Hypothekenbank (über die Volksbank Delitzsch eg) nach Ablauf der Zinsbindungsfrist 5. Beschluss zur Ergänzung des Entgeltverzeichnisses für die Nutzung gemeindeeigener Räume und von Eigentum der Gemeinde Schönwölkau 6. Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses 40/2010 und Beschluss der Festsetzung der Pacht- und Mietpreise für Gärten, Garagen, Stellflächen, Schuppen und Grund und Boden von Garagen, die im Eigentum Dritter sind 7. Beschluss zur Beauftragung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung von Vereinbarungen zur Übergabe der Kindereinrichtung Schönwölkau mit ihren drei Standorten an das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Delitzsch e. V. 8. sonstiges nichtöffentlicher Teil: 9. Bestätigung des Protokolls vom 22. November Beschluss zur Beauftragung der Verbandsräte der Verbandsversammlung des AZV Unteres Leinetal zum Abstimmungsverhalten zum Beschluss zur Festlegung des wirtschaftlichsten Angebotes, welches für den Zuschlag vorgesehen ist (Vergabe Absicht) 11. Personalangelegenheiten 12. Grundstücksfragen 13. sonstiges zu 1. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Von 16 GR sind 13 GR ab TOP 7 14 GR + Bgm. anwesend. Im Anschluss wird festgestellt, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde. Es wird weiterhin festgestellt, dass alle Gemeinderäte die Einladungen pünktlich, unter Einhaltung der Ladungsfrist,
2 erhalten haben. Die geänderte Tagesordnung Ergänzung der TOP 3.1. und 3.2. sowie Änderung des Titels in der Beschlussfassung unter TOP 6 - wird bestätigt. GR Sprechert: Warum werden Grundstücksfragen im nichtöffentlichen Teil behandelt? Bgm: Es soll eine Anfrage vorberaten werden. Heute soll kein Beschluss dazu gefasst werden. Das Protokoll der Sitzung vom wird bestätigt. Das Protokoll der heutigen Sitzung unterschreiben die Gemeinderäte Leopold und Näther. zu 2. Herr Kottenhahn: AZV Sitzung morgen öffentlich? Bgm: Nein eine nichtöffentliche Versammlung. Herr Scheffler: Brinnis das Grundwasser steigt, die Keller stehen voll was unternimmt die Gemeinde? Bgm: Die Gemeinde kann nichts unternehmen gegen steigendes Grundwasser. Lt. Aussage der LMBV wird der Grundwasserspiegel dramatisch auf 0,50 m 1,00 m unter Oberkante Boden ansteigen. Ansprechpartner ist die LMBV. GR Näther: Gibt es eine Chance, dass die LMBV die Kosten der Schäden übernimmt? Bgm: Dazu wurde bereits die LMBV angeschrieben, aber bis heute keine Antwort. Herr Kottenhahn: Was passiert mit den Gräben um Luckowehna? Bgm. Es ist bekannt, dass der Ablaufgraben auf den letzten 200 Metern vor der Einmündung in den Rohrgraben total verlandet ist. Die im Umfeld wirtschaftenden Landwirte haben den Auftrag den Graben wieder herzustellen, auf Kosten der Gemeinde. Die LMBV beplant derzeit unter anderem mit dem Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH das Grabensystem in Brinnis wieder herzustellen. Ein Ergebnis und Zeitplan ist auch auf Anfrage nicht bekannt. zu 3. Der Bgm. informiert über die Notwendigkeit der Beschlussfassungen. Weiterhin informiert er, dass die Haushaltssatzung bestätigt und das Haushaltssicherungskonzept zur Kenntnis genommen wurde. Zwischenzeitlich sind auch die Orientierungsdaten eingegangen. Wie erwartet gibt es ca. 20 T weniger Schlüsselzuweisung. zu 3.1. Der Bgm. informiert, dass gemäß 17 Abs. 3 SächsKitaG die Wohnsitzgemeinde, die nicht mehr Betreuungsgemeinde ist, den Landeszuschuss an die aufnehmende Gemeinde des Kindes zu erstatten hat. Folglich wurden der Gemeinde Schönwölkau für Kinder, welche zum Stichtag 1. April 2009 die Einrichtung in Wölkau besuchten und nun die Hortbetreuung der Stadt Bad Düben sowie der Gemeinde Zschepplin in Anspruch nehmen, 3,0 T in Rechnung gestellt. Von Fremdgemeinden erhielt die Gemeinde Schönwölkau überplanmäßig 28,8 T (Hhst ). Beschluss-Nr. 53/2010 Beschluss zu einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahres 2010 Kita Wölkau Erstattung Landeszuschüsse Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle Kita Wölkau Erstattung Landeszuschüsse Hhst in Höhe von 3,0 T. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Form der Erstattungen der Gemeindeanteile (Betriebskosten) von Fremdgemeinden - Hhst (3,0 T ). zu 3.2. Der Bgm. informiert, dass mit dem Beschluss 48/2010 bereits 7,0 T der insgesamt 28,5 T Mehreinnahmen bei der Konzessionsabgabe Energie gebunden sind. Auf Grund der Wetterverhältnisse macht sich die Mehrausgabe notwendig. Es liegt bereits eine Rechnung über 4,2 T vor, von einem Unternehmen, welches den Zeitraum in Rechnung stellte. Für die Gemeinde waren aber drei Unternehmen unterwegs. Der ursprüngliche Haushaltansatz betrug 6,5 T. Mit Beschluss 05/2010 wurde der Ansatz bereits um 7,5 T auf 14,0 T erhöht wurden 11,0 T eingeplant nach dem in den Jahren ,9 T, ,1 T und ,6 T angefallen sind.
3 Ein großes Dankeschön gilt dem gesamten Winterdienst und den landwirtschaftlichen Betrieben für die Einsatzbereitschaft. Beschluss-Nr. 54/2010 Beschlüsse zu außer und überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2010 Winterdienst Leistungen an Unternehmen/Streugut Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt: den Ausgabenansatz in der Haushaltsstelle Winterdienst Leistungen an Unternehmen/Streugut (Hhst ) von 14,0 T um 10,0 T auf 24,0 T zu erhöhen. Die Deckung erfolgt durch die überplanmäßige Einnahme Konzessionsabgabe (Hhst ) in Höhe von 10,0 T. zu 4. Der Bgm. informiert über die Zinsangebote vom : Kreditinstitut Zinssatz nominal p.a. Dt. Genossenschafts-Hypothekenbank HH 2,49 % p. a. Deutsche Kreditbank AG, Niederlassung Leipzig 2,52 % p. a. Sparkasse Leipzig 3,404 % p. a. (Der Zinssatz des ursprünglichen Darlehens lag bei 3,19 % p. a. ebenfalls für 5 Jahre) GR Wagenhaus: Warum wurde nur eine fünfjährige Zinsbindung gewählt? Frau Scheibe: Die Zinsen wären deutlich ungünstiger gewesen. Beschluss-Nr. 55/2010 Beschluss zwecks Umschuldung eines Darlehens der Dt. Genossenschafts-Hypothekenbank (über die Volksbank Delitzsch eg) nach Ablauf der Zinsbindungsfrist Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau stimmt im Zusammenhang mit Beschluss Nr. 50/2010 (Ermächtigung des Bürgermeisters zwecks Umschuldung eines Darlehens) nachträglich der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von ,00 zwecks Umschuldung des Darlehens Nr. TA-KO/BR mit einer Laufzeit von 15 Jahren bei der Dt. Genossenschafts-Hypothekenbank Hamburg zu. Die Zahlung der Zins- und Tilgungsraten erfolgt vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende. Der Zinssatz beträgt 2,49 % p. a. und ist für 5 Jahre festgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. zu 5. Der Bgm. erläutert, mit Herrn Michael Laue bestand bis zum 31. Dezember 2010 ein Überlassungsvertrag zur Nutzung der Gemeinschaftseinrichtung und des Backofens. Erst bei der Neuausschreibung der Bewirtschaftung wurde festgestellt, dass der Beschluss 24/2002, welcher jetzt aufgehoben werden soll, noch eine Gebühr festlegt. Dies soll jetzt in ein Entgelt umgewandelt werden. In der Anlage erhielten die Gemeinderäte auch den Überlassungsvertrag zur Kenntnis, wie er evtl. mit einem neuen Bewirtschafter abgeschlossen werden könnte. Die Gemeinde möchte die Bewirtschaftung beim Mühlentag, an dem es zu hohen Umsätzen kommt, wie bisher mit der Bewirtschaftung an den Öffnungstagen jeweils am 1. Sonntag des Monats koppeln, an denen die Umsätze bedeutend geringer sind. Beschluss-Nr. 56/2010 Beschluss zur Ergänzung des Entgeltverzeichnisses für die Nutzung gemeindeeigener Räume und von Eigentum der Gemeinde Schönwölkau Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt den Beschluss 24/2002 aufzuheben und im Entgeltverzeichnis für die Nutzung gemeindeeigener Räume und von Eigentum der Gemeinde Schönwölkau die Ziffer 1 zu ergänzen und die Ziffer 2 wie folgt neu zu fassen: 1. Für die Nutzung von Räumen außer für Vereine, die ihren Sitz in Schönwölkau haben: 2.a) Auf Grund der einheitlichen Festsetzungen für Mühlenführungen, durch den Verein Mühlenregion Nordsachsen e.v., die Festsetzung des Benutzerentgeltverzeichnisses für die Bockwindmühle Hohenroda für Führungen außerhalb des deutschen Mühlentages auf: Eintritt für Erwachsene: 2,00 EUR Kinder (10-16 Jahre): 1,00 EUR Gruppen ab 12 Personen: 20,00 EUR. Für die Mühlenführungen erhält die Gemeinde für Erwachsene 1,40 EURO, für Kinder 0,60 EURO und für Gruppen 14,00 EURO. b) für die Nutzung des Backofens ein Entgelt in Höhe von 25,00 EUR je Backgang festzulegen.
4 zu 6. Der Bgm. erläutert, dass bei der Anfertigung von Schreiben an die Nutzer darauf hingewiesen wurde, dass der Beschluss nicht rechtssicher gefasst wurde. Deshalb wurde für die Stellflächen oder für den Grund und Boden von Garagen, die im Eigentum von Dritten sind, ergänzt. Beschluss-Nr. 57/2010 Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses 40/2010 und Beschluss der Festsetzung der Pacht und Mietpreise für Gärten, Garagen, Stellflächen, Schuppen und Grund und Boden von Garagen, die im Eigentum Dritter sind Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt den Beschluss 40/2010 aufzuheben und folgende ab dem 1. Januar 2011 geltende Pacht und Mietpreise für Gärten, Garagen, Stellflächen, Schuppen und Grund und Boden von Garagen festzusetzen: a) für Gärten ohne Verpachtung an einen Verein: 0,30 EUR/m²/Jahr, b) für Stellflächen oder für den Grund und Boden von Garagen, die im Eigentum von Dritten sind, mit einer Größe bis 30 m²: 45,00 EUR/Jahr, c) für Garagen und Schuppen mit einer Größe bis 30 m² bei Neuvermietung 30,00 EUR/Monat. Die Pachtpreise zu a) werden am 15. Mai, zu b) und c) am 15. Februar eines jeden Jahres fällig. zu 7. Der Bgm. erläutert, um den Zeitplan einzuhalten, ist die Beschlussfassung in dieser Sitzung notwendig. Im nichtöffentlichen Teil soll der Personalüberleitungsvertrag diskutiert werden. Der Bgm. verliest eine mögliche Vertragsergänzung, die eine Vertragsdauer von 10 Jahren möglich macht: Die Vertragsparteien vereinbaren das recht zur ordentlichen vorzeitigen Vertragsauflösung durch Vertragskündigung einer oder beider Parteien ohne Angabe eines Kündigungsgrundes. Die ordentliche vorzeitige Vertragskündigung kann mit Wirkung zum 31. Dezember eines Kalenderjahres vorgenommen werden, erstmals aber mit Wirkung zum Die Kündigung ist mit eingeschriebenem Brief dem anderen Vertragspartner spätestens bis zum 30. September des Vorjahres zuzustellen, in dem der Vertrag gekündigt werden soll. Der andere Vertragspartner hat dem kündigenden Vertragspartner innerhalb von 10 Kalendertagen den Erhalt der Kündigung mit eingeschriebenem Brief zu bestätigen. Ein Anspruch auf Ersatz eines wirtschaftlichen Schadens, der Aufgrund der sich ergebenden kürzeren als im Absatz 1 genannten Vertragslaufzeit entsteht, besteht in diesem Fall für keinen der Vertragspartner. GR Dietze: Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir sehr blauäugig an den ganzen Sachverhalt heran gegangen sind. Die Eltern und Erzieher der Einrichtungen sind nicht begeistert über die gravierenden Veränderungen. Bauliche Veränderungen wer bezahlt das? Wer hat von der ganzen Angelegenheit einen Nutzen nur der Bürgermeister. Eine Verantwortung weniger. Bgm: Es gibt einen mehrheitlich gefassten Grundsatzbeschluss des Gemeinderates. GR Näther: Wie ist es mit der Kita Beiträgen? Bgm: Die Höhe der Kindergartenbeiträge bestimmt immer noch der Gemeinderat. GR Näther: Wenn das DRK mit den Geldern nicht auskommt, werden die Beiträge erhöht und wir als Gemeinderat sind dann im Zugzwang. Bgm: Die baulichen Maßnahmen fallen nicht in die Kosten der Betriebskosten und sind somit auch nicht umlagefähig. Weiterhin wurden alle drei Einrichtungen saniert. Bisher können wir auf die Erfahrungen mit der Diakonie zurückgreifen und das läuft sehr gut. Durch die 3 Standorte haben wir mit dem wenigen Personal keine Möglichkeiten Personalausfälle zu kompensieren. Die Effizienz des DRK mehr Personal ist sinnvoll. GR Deckelburg: Wie setzt sich der Kindergartenbeitrag zusammen? Bgm: Land + Gemeinde + Eltern. Fr. Scheibe: Die Kontrollfunktion bleibt immer in der Gemeinde. GR Leopold: Im Vertragsentwurf fehlt auch die Fremdnutzung der Objekte durch die ortsansässigen Vereine! Bgm: Das ist richtig Danke für den Hinweis.
5 Beschluss-Nr. 58 /2010 Beschluss zur Beauftragung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung von Vereinbarungen zur Übergabe der Kindereinrichtung Schönwölkau mit ihren drei Standorten an das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Delitzsch e. V. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt: den Bürgermeister zu beauftragen auf der Grundlage der vorgelegten Entwürfe die Vereinbarungen zur Übergabe der Kindereinrichtung Schönwölkau mit ihren drei Standorten an das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Delitzsch e. V. zu unterzeichnen. Abstimmung: dafür: 13 dagegen: 1 Stimmenthaltung(en): 1 zu 8. Nächster GR in Wölkau AZV 11. oder GR Dietze: Herr Richter hat seinen Weg bezahlt. Die Feldeigentümer haben ihren Anteil auch gezahlt. Wurde in der LVZ so nicht dargestellt. Bgm. Bestätigt dies. GR Scheffler: Was wurde aus meiner Anfrage letzter GR hohe Kosten der Abwasserleitung in der Neuen Gasse in Lindenhayn? Bgm: Richtig ist, dass die Kosten doppelt so hoch sind wie die Einnahmen. Ende Uhr Sprechert Tiefensee Leopold Näther Protokoll Bürgermeister Gemeinderat Gemeinderat
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