Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht"

Transkript

1 Breith. 2013, Heft 2 Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht 2/2013 Begründet 1912 von Geh. Regierungsrat 102. Jahrgang Hermann Breithaupt, weiland ständiges FEBRUAR 2013 Mitglied des Reichsversicherungsamtes Schriftleitung: Hans Peter Spiegl, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht; Verlag: Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden INHALTSVERZEICHNIS Heft 2/2013 Entscheidungen (Leitsätze) (geordnet nach Rechtsvorschriften) Sozialgesetzbuch III Arbeitsförderung 198 Satz 4, 121 Abs. 3 Satz 3, 144 SGB III; 138 BGB; 155 SGG; Art. 3 Abs. 1 GG Die Sperrzeit richtet sich nach dem Recht, das im Zeitpunkt des sie begründenden Ereignisses gegolten hat; unerheblich ist, wenn die Verwaltung erst unter Geltung des neuen Rechts entschieden hat oder dass die Sperrzeit zum Teil in diesen Zeitraum fällt (Fortführung von BSG, Urt. v B 11 AL 10/ 08 R SozR Nr. 19). BSG, Urt. v B11AL18/11 R Breith. 2013, 160 Sozialgesetzbuch IV Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung 7, 14, 23a SGB IV s. 96a SGB VI Breith. 2013, SGB IV s. 2, 3, 39, 40 KVLG Breith. 2013, SGB IV s. 2 Abs. 1 Nr. 10, 165 Abs. 1 SGB VI Breith. 2013, 136

2 II Inhaltsverzeichnis Breith. 2013, Heft 2 Sozialgesetzbuch V Gesetzliche Krankenversicherung 44, 46, 49, 92 SGB V 1. Streiten Versicherter und Krankenkasse über Krankengeld für mehrere Zeitabschnitte, treffen den Versicherten zur Begründung seines Anspruchs alle Obliegenheiten, die sich daraus ergeben, dass die Erfüllung der leistungsrechtlichen Voraussetzungen für jeden Bewilligungsabschnitt neu zu prüfen sind. 2. Eine einzige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kann einen Anspruch auf Krankengeld für mehrere Zeitabschnitte begründen und weitere Meldungen der Arbeitsunfähigkeit erübrigen. BSG, Urt. v B1KR20/11 R Breith. 2013, , 226, 240 SGB V s. 2, 3, 39, 40 KVLG Breith. 2013, , 229, 232a SGB V Wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls in einem Einmalbetrag ausgezahlte Abfindungen einer unverfallbaren Anwartschaft auf Leistungen aus einer Direktversicherung sind als kapitalisierte Versorgungsleistungen in der Krankenversicherung beitragspflichtig. BSG, Urt. v B12KR26/10 R Breith. 2013, , 229, 237 SGB V 1. Für die Beitragspflicht von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer, zu dessen Gunsten die Versorgung begründet wurde, während des Anspruchserwerbs gesetzlich krankenversichert war (Bestätigung von BSG, Urt. v B 12 KR 16/10 R = BSGE 108, 63 = SozR Nr. 12, RdNr. 15). 2. Der Versorgungszweck einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zugesagten Leistung ist in Bezug auf die überlebende versicherte Ehefrau des Arbeitnehmers auch dann zu bejahen, wenn die Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers für seinen Erlebens- und Todesfall vereinbart wurde, im Falle seines Todes aber die Leistungen primär der überlebenden Ehefrau und erst dann anderen Personen auszuzahlen sind. BSG, Urt. v B12KR19/10 R Breith. 2013, 104 Sozialgesetzbuch VI Gesetzliche Rentenversicherung 2 Abs. 1 Nr. 10, 165 Abs. 1 SGB VI; 22 SGB IV; 33, 37 Abs. 2, 39 Abs. 1 Satz 1 SGB X Bei nach 2 SGB VI selbstständig Tätigen ist eine kraft Gesetzes bestehende Versicherungspflicht durch deklaratorischen Bescheid festzustellen. Gegenüber dem selbstständig Tätigen bedarf es aus Gründen der Rechtssicherheit der Indi-

3 Breith. 2013, Heft 2 Inhaltsverzeichnis III vidualisierung und Konkretisierung durch einen Verwaltungsakt seitens des Versicherungsträgers, der die Grundlage für nachfolgende Beitragsforderungen bildet. LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v L1R192/09 Breith. 2013, a SGB VI; 7, 14, 23a SGB IV; 48Abs.1Satz2Nr.3SGBX Die Auszahlung eines Wertguthabens aus einem gestörten Altersteilzeitvertrag ist dann kein Hinzuverdienst i.s.v. 96a SGB VI, wenn zum Auszahlungszeitpunkt keine Beschäftigung nach 7 SGB IV mehr gegeben war. Die Anwendung von 96a SGB VI setzt ein Arbeitsentgelt aus einer tatsächlichen Arbeitsleistung während des Rentenbezugszeitraums voraus. LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v L1R344/11 Breith. 2013, 131 Sozialgesetzbuch VII Gesetzliche Unfallversicherung 162 SGB VII 1. Der Weg einer Reinigungskraft von einem Gebäudeteil einer Schule zu einem anderen Gebäudeteil, um auch dort zu reinigen, über den Schulhof ist ein Betriebsweg innerhalb der Betriebsstätte. 2. Betriebsstätten eines Reinigungsunternehmens sind die Büros zur Verwaltung des Betriebes und die jeweiligen Einsatzorte, wo die Reinigungskräfte Reinigungsarbeiten durchführen. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v L8U14/11 Breith. 2013, 120 Sozialgesetzbuch X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz 33, 37 Abs. 2, 39 Abs. 1 Satz 1 SGB X s. 2 Abs. 1 Nr. 10, 165 Abs. 1 SGB VI Breith. 2013, SGB X s. 55, 141 SGG Breith. 2013, Abs.1Satz2Nr.3SGBXs. 96a SGB VI Breith. 2013, 131 Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte 2, 3, 39, 40 KVLG; 15 SGB IV; 223, 226, 240 SGB V; 2, 13, 13a, 15, 20 EStG; 162 SGG 1. Zur Beitragsbemessung krankenversicherungspflichtiger Landwirte ist nur Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft heranzuziehen, das aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit erzielt wird. 2. Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen sind nicht berechtigt, über die gesetzlich festgelegten Bemessungsgrundlagen hinaus durch Satzung weitere Einnahmen zur Beitragsbemessung heranzuziehen. BSG, Urt. v B12KR7/10 R Breith. 2013, 110

4 IV Inhaltsverzeichnis Breith. 2013, Heft 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag 6 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 8 RGebStV Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Merkzeichen RF) erhält der Schwerbehinderte, der aus medizinischen Gründen praktisch an das Haus gebunden ist. Dies ist der Fall, wenn er zum Beispiel auf die Hilfe von zwei Begleitpersonen und einen Multifunktionsstuhl angewiesen ist und während des Veranstaltungsbesuchs häufig umgelagert werden muss. BayLSG, Urt. v L3SB15/12 Breith. 2013, 141 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 1, 2 BEEG; Art. 3 Abs. 1 GG Auch wenn das Erwerbseinkommen des Elterngeldberechtigten vor der Geburt des Kindes ganz überwiegend aus nichtselbstständiger Arbeit stammt, ist das Arbeitsentgelt neben einem Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit i.s. des 2 Abs. 9 Satz 3 BEEG zusätzlich erzielt worden. BSG, Urt. v B10EG4/11 R Breith. 2013, 152 Sozialgerichtsgesetz 55, 141 SGG; 44 SGB X Weist das Sozialgericht eine Klage auf gerichtliche Feststellung einer bestimmten Berufskrankheit ( 55 SGG) ab, steht mit Rechtskraft dieses Urteils ( 141 SGG) das Gegenteil der begehrten Feststellung fest, nämlich dass diese Berufskrankheit beim Versicherten nicht vorliegt. Diese Rechtskraftwirkung ist anders als bei Anfechtungs- und Verpflichtungs- bzw. Leistungsklagen nicht durch 44 SGB X eingeschränkt. Dies bedeutet zugleich, dass der zuvor ergangene, diese Berufskrankheit ebenfalls ablehnende Bescheid nicht rechtswidrig war und somit nicht nach 44 SGB X zurückzunehmen ist. LSG Baden-Württemberg, Urt. v L 10 U 3886/10 Breith. 2013, , 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG Die Einholung eines sog. Glaubhaftigkeitsgutachtens, also einer aussagepsychologischen Begutachtung über den Wahrheitsgehalt auf ein bestimmtes Geschehen bezogener Angaben, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. BSG, Beschl. v B9V4/12 B Breith. 2013, 145

5 Breith. 2013, Heft 2 Inhaltsverzeichnis V 118 SGG; 41, 42, 406 ZPO 1. Ob eine Besorgnis der Befangenheit im Sinn von 42 Abs. 2 ZPO besteht, ist nach einem gemischt subjektiv-objektiven Maßstab zu beurteilen. 2. In Impfschadenprozessen gilt kein davon abweichender Maßstab; die Anschauung der ruhig und vernünftig denkenden Partei gibt den Ausschlag. 3. Die bloße Erwartung eines ungünstigen Gutachtensergebnisses berechtigt nicht zur Ablehnung eines Sachverständigen; relevant sind vielmehr nur begründete Befürchtungen, die Begutachtung könnte den Boden der Sachlichkeit, Neutralität und Unvoreingenommenheit verlassen. 4. Ob hinsichtlich eines bereits im Verwaltungsverfahren beteiligten Sachverständigen die Besorgnis der Befangenheit besteht, ist anhand der individuellen Verhältnisse des Falls zu beurteilen. Bay. LSG, Beschl. v L15VJ2/08 Breith. 2013, SGG s. 198 Satz 4, 121 Abs. 3 Satz 3, 144 SGB III Breith. 2013, SGG s. 2, 3, 39, 40 KVLG Breith. 2013, Satz 1, 197 Abs. 3 SGG s. 2 Abs. 1 Satz 1, 66 Abs. 2 Satz 1 GKG Breith. 2013, 172 Bürgerliches Gesetzbuch 138 BGB s. 198 Satz 4, 121 Abs. 3 Satz 3, 144 SGB III Breith. 2013, 160 Zivilprozessordnung 41, 42, 406 ZPO s. 118 SGG Breith. 2013, 168 Einkommensteuergesetz 2, 13, 13a, 15, 20 EStG s. 2, 3, 39, 40 KVLG Breith. 2013, 110 Gerichtskostengesetz 2 Abs. 1 Satz 1, 66 Abs. 2 Satz 1 GKG; 178 Satz 1, 197 Abs. 3 SGG Gegen den auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz nach 66 Abs. 1 Satz 1 GKG ergangenen richterlichen Beschluss des Sozialgerichts ist die Beschwerde an das Landessozialgericht nicht statthaft. In einem Erstattungsstreit sind Länder auch dann kostenprivilegiert, wenn sie selbst als örtlicher Träger der Sozialhilfe (z.b. Land Berlin) am Verfahren beteiligt sind. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v L 5 SF 18/12 B KO Breith. 2013, 172

6 VI Inhaltsverzeichnis Breith. 2013, Heft 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 3 Abs. 1 GG s. 1, 2 BEEG Breith. 2013, 152 Art. 3 Abs. 1 GG s. 198 Satz 4, 121 Abs. 3 Satz 3, 144 SGB III Breith. 2013, 160 Entscheidungen (nach Gericht und Verkündungsdatum) Bundessozialgericht B 12 KR 7/10 R B 10 EG 4/11 R B 12 KR 19/10 R B 12 KR 26/10 R B 11 AL 18/11 R B 1 KR 20/11 R B 9 V 4/12 B Landessozialgerichte Bay. LSG L 3 SB 15/ L 15 VJ 2/ LSG Baden-Württemberg L 10 U 3886/ LSG Sachsen-Anhalt L 1 R 192/ L 1 R 344/ LSG Schleswig-Holstein L 8 U 14/ L 5 SF 18/12 B KO...172

7 Breith. 2013, Heft 2 Inhaltsverzeichnis VII Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht (Breith.) Schriftleitung: Hans Peter Spiegl, Vorsitzender Richter am BayLSG, München Die Zeitschrift erscheint am 25. jeden Monats; Bezugspreis EUR 202,80 jährlich einschließlich Versandspesen, Einzelheft EUR 19,50 zuzüglich Versandspesen. Die Berechnung des Abonnements erfolgt jährlich im Voraus. Eine Abbestellung wird, wenn sie spätestens 6 Wochen vor Jahresschluss dem Verlag vorliegt, zum Ende des Jahrgangs wirksam. Alle Urheber- und Verlagsrechte, ausdrücklich auch die Auswertung für Datenträger, die Vervielfältigung jeder Art oder der Nachdruck bleiben vorbehalten. Mit der Annahme zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag alle ausschließlichen Verlagsrechte für die Zeit des Bestehens des Urheberrechts. Diese umfassen insbesondere auch das Recht zur Herstellung elektronischer Versionen und die Befugnis zur Einspeicherung in eine Datenbank, verbunden mit dem Recht zu deren Vervielfältigung und Verbreitung (online oder offline) zu gewerblichen Zwecken ohne zusätzliche Vergütung. Das ausschließliche Recht an einer elektronischen Version erwirbt der Verlag ohne zeitliche Begrenzung. Satz: Fotosatz Mann, Beyharting; Druck und Verarbeitung: Liskow Druck und Verlagsgesellschaft mbh, Oldenburger Allee 23, Hannover. Anschrift für Bestellungen sowie für alle Zuschriften an Schriftleitung und Verlag: Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Levelingstraße 6a, München; Telefon (0 89) ; Telefax (0 89) ; Internet: mail@boorberg.de Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom ist zurzeit gültig, verantwortlich für den Anzeigenteil: Roland Schulz, Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Scharrstraße 2, Stuttgart; Telefon (07 11) , Telefax (07 11) , anzeigen@boorberg.de. ISSN

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht Breith. 2012, Heft 1 Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht 1/2012 Begründet 1912 von Geh. Regierungsrat 101. Jahrgang Hermann Breithaupt, weiland ständiges JANUAR 2012 Mitglied des Reichsversicherungsamtes

Mehr

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht Breith. 2011, Heft 3 Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht 3/2011 Begründet 1912 von Geh. Regierungsrat 100. Jahrgang Hermann Breithaupt, weiland ständiges MÄRZ 2011 Mitglied des Reichsversicherungsamtes

Mehr

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht Breith. 2014, Heft 2 Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht 2/2014 Begründet 1912 von Geh. Regierungsrat 103. Jahrgang Hermann Breithaupt, weiland ständiges FEBRUAR 2014 Mitglied des Reichsversicherungsamtes

Mehr

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht Breith. 2014, Heft 1 Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht 1/2014 Begründet 1912 von Geh. Regierungsrat 103. Jahrgang Hermann Breithaupt, weiland ständiges JANUAR 2014 Mitglied des Reichsversicherungsamtes

Mehr

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht Breith. 2012, Heft 4 Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht 4/2012 Begründet 1912 von Geh. Regierungsrat 101. Jahrgang Hermann Breithaupt, weiland ständiges APRIL 2012 Mitglied des Reichsversicherungsamtes

Mehr

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht Breith. 2014, Heft 10 Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht 10/2014 Begründet 1912 von Geh. Regierungsrat 103. Jahrgang Hermann Breithaupt, weiland ständiges OKTOBER 2014 Mitglied des Reichsversicherungsamtes

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS Az.: L 7 R 144/10 B PKH Az.: S 17 R 186/05 SG Lübeck SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Klägerin und Beschwerdeführerin - g e g e n Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs DA Seite 1 27/28 SGB IV Gesetzestext 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs (1) der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags,

Mehr

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger: Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über

Mehr

Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016.

Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016. Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 3. Wahltarife Krankentagegeld Teilnahme 1. Die Bertelsmann BKK bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von

Mehr

- 1 - Wahltarife Krankentagegeld. I. Teilnahme

- 1 - Wahltarife Krankentagegeld. I. Teilnahme - 1 - Anlage II Wahltarife Krankentagegeld I. Teilnahme 1. Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankentagegeld zur Wahl an. Der Tarif kann

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009

Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009 Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009 15 wird wie folgt geändert: 15 Wahltarife Krankengeld Allgemeines I Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten

Mehr

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung

Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Merkblatt zur Gehaltsabrechnung / Erläuterung der Gehaltsmitteilung Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Gehaltsabrechnung und Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung. Bei allen Zuschriften und Einsendungen

Mehr

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht Breith. 2010, Heft 11 Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht 11/2010 Begründet 1912 von Geh. Regierungsrat 99. Jahrgang Hermann Breithaupt, weiland ständiges NOVEMBER 2010 Mitglied des Reichsversicherungsamtes

Mehr

DA Seite 1 28. Gesetzestext

DA Seite 1 28. Gesetzestext DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

Gerichtsverfahren alt -> neu

Gerichtsverfahren alt -> neu Gerichtsverfahren alt -> neu Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen

Mehr

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012 1. Die in 5 Abs. 11 SGB 5 genannten Nicht-EU-Ausländer unterfallen dann nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wenn nach ihrem Aufenthaltstitel

Mehr

2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII, 73 a SGG, Art. 3 GG, Art. 25 S. 3 lit. f UN-BRK

2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII, 73 a SGG, Art. 3 GG, Art. 25 S. 3 lit. f UN-BRK UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 02/2015 vom 28.01.2015-31 - DOK 311.04 Im Rahmen des 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII ist zu unterscheiden zwischen Behinderten, die fähig sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer

Mehr

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht

Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht Breith. 2013, Heft 3 Sammlung von Entscheidungen aus dem Sozialrecht 3/2013 Begründet 1912 von Geh. Regierungsrat 102. Jahrgang Hermann Breithaupt, weiland ständiges MÄRZ 2013 Mitglied des Reichsversicherungsamtes

Mehr

Gerichtsverfahren neu -> alt

Gerichtsverfahren neu -> alt Gerichtsverfahren neu -> alt Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen

Mehr

83. Nachtrag zur Satzung der SECURVITA BKK

83. Nachtrag zur Satzung der SECURVITA BKK 83. Nachtrag zur Satzung der SECURVITA BKK Der nachstehende 83. Satzungsnachtrag wird gem. 195 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches V in Verbindung mit 90 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches IV genehmigt. Artikel

Mehr

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit

Sozialrechtliche Handlungsfähigkeit Inhalt 1 Allgemeines 1 2 Volljährige natürliche Personen 2 3 Beschränkt geschäftsfähige natürliche Personen 2 3.1. Anerkennung der Geschäftsfähigkeit 3 3.2. Anerkennung der Handlungsfähigkeit 4 4 Regelungslücken

Mehr

A. I. Besetzung der Kammern mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und Verteilung der Geschäfte

A. I. Besetzung der Kammern mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern und Verteilung der Geschäfte Stand 01.01.2016 Präsidium des Sozialgerichts Speyer Das Präsidium bestehend aus der Präsidentin des Sozialgerichts den Richterinnen am Sozialgericht den Richtern am Sozialgericht Geschäftsverteilung für

Mehr

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder. Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind

Mehr

62. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg. Artikel 1 Änderungen der Satzung

62. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg. Artikel 1 Änderungen der Satzung 62. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat am 01.04.2014 folgende Satzungsänderung, die vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

HVBG. HVBG-Info 06/2001 vom 23.02.2001, S. 0565-0569, DOK 432.3

HVBG. HVBG-Info 06/2001 vom 23.02.2001, S. 0565-0569, DOK 432.3 HVBG HVBG-Info 06/2001 vom 23.02.2001, S. 0565-0569, DOK 432.3 Zur Höhe des Verletztengeldes für Unternehmer - Zusatzversicherung - BSG-Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 36/99 R Höhe des Verletztengeldes,

Mehr

Die Musterklagen zur Beitragsgerechtigkeit für Familien

Die Musterklagen zur Beitragsgerechtigkeit für Familien Dr. Prof. Max Dr. Mustermann Thorsten Kingreen Referat Lehrstuhl Kommunikation für Öffentliches & Marketing Recht, Sozialrecht und Verwaltung Die Musterklagen zur Beitragsgerechtigkeit für Familien Vortrag

Mehr

Sozialversicherung 2016

Sozialversicherung 2016 Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 E 41/15 4 L 465/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Erinnerungsführer - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt:

Mehr

6. Sozialversicherungsansprüche

6. Sozialversicherungsansprüche 6. Sozialversicherungsansprüche Besprechungsfall 13 (BVerfGE 53, 257): Mit der Familienrechtsreform von 1977 führte der Gesetzgeber einen Versorgungsausgleich für den Fall der Ehescheidung ein, 1587 ff.

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT BREMEN S 8 R 12/08 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 21. Oktober 2008 gez. B. Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Kläger,

Mehr

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke

Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke 10. April 2010 Ines Hilpert-Kruck, Fortbildung Urheber- u. Medienrecht, Hamburg, 9./10. April 2010 Werbung

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. wissen wie`s geht. Stand: November 2013 1

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. wissen wie`s geht. Stand: November 2013 1 Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung wissen wie`s geht 2013 1 Inhalt Gesetzliche Grundlage Ziel und Zweck der Betriebsprüfungen Zuständigkeiten Durchführung der Betriebsprüfung Inhalt und Umfang

Mehr

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover

5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 5. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 6. April 2006. in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 6. April 2006. in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 169/05 vom 6. April 2006 in dem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 121 Abs. 2 Ist eine Vertretung durch Anwälte

Mehr

Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an:

Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an: Unternehmensbeschreibung Bitte innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und absenden an: Hauptverwaltung Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen/ Ansprechperson: Telefon: 06221 5108-42490 Fax: 06221

Mehr

Bundessozialgericht Urt. v. 22.06.2005, Az.: B 12 RA 2/04 R

Bundessozialgericht Urt. v. 22.06.2005, Az.: B 12 RA 2/04 R Bundessozialgericht Urt. v. 22.06.2005, Az.: B 12 RA 2/04 R Rentenversicherung: Einmal auf Antrag pflichtig immer pflichtig Selbständige, die auf Antrag rentenversicherungspflichtig geworden sind, verlieren

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16.02. des Folgejahres zusätzlich zu den Entgeltmeldungen Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN ANGESTELLTER ARCHITEKTEN

RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN ANGESTELLTER ARCHITEKTEN RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN ANGESTELLTER ARCHITEKTEN 1. Neues zur Rentenversicherungspflicht von angestellten Architekten Zur Vermeidung einer doppelten Versicherungs- und Beitragspflicht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 92/02 BESCHLUSS vom 11. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO 104 Abs. 2 Satz 3 BRAGO 28 a) Der Rechtsanwalt, der sich vor einem

Mehr

Bei den beitragspflichtigen Einnahmen von Rentnern ist zu unterscheiden, ob der Rentner

Bei den beitragspflichtigen Einnahmen von Rentnern ist zu unterscheiden, ob der Rentner Beitragspflichtige Einnahmen - Rentner Normen 228, 237, 238, 238a, 240 SGB V Kurzinfo Die Beiträge von versicherungspflichtigen Rentnern berechnen sich aus der Rente, den Versorgungsbezügen (Betriebsrenten)

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 49 AS 309/05 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 31. August 2006 { } Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit,,, Kläger, Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.06.2004 B 2 U 11/03 R -

Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.06.2004 B 2 U 11/03 R - HVBG-INFO 001/2005-54- Der Ladestrom für den Elektrorollstuhl eines Unfallverletzten stellt ein Hilfsmittel i.s.v. 26, 31 Abs. 1 SGB VII dar, dessen Kosten vom Unfallversicherungsträger zu tragen sind.

Mehr

Bereicherungsrecht Fall 2

Bereicherungsrecht Fall 2 G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen

Mehr

Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb riestern etabliert.

Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb riestern etabliert. Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge.

Mehr

ZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III

ZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III 3 Sozialversicherungsrecht, Entgeltfindung sowie Arbeitsförderung Der Leistungsfall ist in 136 ff SGB III geregelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gemäß 137 SGB III, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138

Mehr

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar Bekanntmachung 18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009 Das Bundesversicherungsamt hat den vom Verwaltungsrat der BKK Pfalz in seiner Sitzung am 21. November 2014 beschlossenen 18. Nachtrag

Mehr

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012 Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: ii6uf54_12 letzte Aktualisierung: 13.11.2012 OLG Hamm, 10.9.2012 - II-6 UF 54/12 VersAusglG 2 Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem

Mehr

Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG:

Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG: Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG: I) Allgemeine Überlegungen (BKA): 1. Vorliegen von dauernder DU + Ruhestandsversetzung: Grundsätzlich sind die Verfahren bei Einleitung

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Dezember 2014. in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Dezember 2014. in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 69/12 BESCHLUSS vom 11. Dezember 2014 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 91 Abs. 1 Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine

Mehr

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Die wichtigsten Rahmenbedingungen 6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.

Mehr

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

SOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL SOZIALGERICHT BREMEN S 25 P 32/07 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 25. Januar 2008 gez. Böttjer Justizangestellte Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, Kläger,

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Der Maßnahmenkatalog des 106 SGB V

Der Maßnahmenkatalog des 106 SGB V 12. Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV in Lübeck L am 28./29.09.2012 Der Maßnahmenkatalog des 106 SGB V Hans-Arthur MüllerM Rechtsanwalt und Fachanwalt für f r Medizinrecht Fürth

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung

Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil IV Ruhensregelung Inhalt 1. Zusammentreffen von Versorgungs-bezügen mit Renten... 2 2. Zusammentreffen von Versorgungs-bezügen mit Erwerbs-

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte. Normen 240 SGB V. Kurzinfo Rentnerbeiträge - Freiwillig Versicherte Normen 240 SGB V Kurzinfo Für freiwillig versicherte Rentner gelten bei der Beitragsbemessung die gleichen Grundsätze wie bei allen anderen freiwillig versicherten

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis

Mehr

1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich

1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich 1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen im kommunalen Bereich 1. Berufsmäßige kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen und sonstige Beamte und Beamtinnen

Mehr

BERUFSAKADEMIE SACHSEN

BERUFSAKADEMIE SACHSEN BERUFSAKADEMIE SACHSEN Staatliche Studienakademie Plauen Merkblatt zur Sozialversicherung der Studenten an der Berufsakademie Sachsen Stand: Dezember 2006 Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie

Mehr

Lohnpfändungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Lohnpfändungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Lohnpfändungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Bei der Lohnpfändung wird dem Arbeitgeber als sogenanntem Drittschuldner, ein gerichtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Hinblick auf

Mehr

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für landwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 13. August 2003

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für landwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 13. August 2003 Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für landwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 13. August 2003 zwischen dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt Haus der Landwirtschaft Maxim

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,

Mehr

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr