neue Anteilsklassen in bestimmten vorhandenen Fonds der Gesellschaft aufzulegen; und
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- Pamela Kohler
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1 26 November 2015 An die Anteilinhaber von Growth plc Betreff: Growth plc (die Gesellschaft ) Sehr geehrte Anteilinhaber, Die Gesellschaft schlägt vor: (a) (b) (c) zwei neue Fonds Gesellschaft aufzulegen; neue Anteilsklassen in bestimmten vorhandenen Fonds Gesellschaft aufzulegen; und Änungen Prospekt und von bestimmten Fondsdetails vorzunehmen. Diese Änungen verdienen Ihre Aufmerkskeit, erforn doch keine Genehmigung durch die Anteilinhaber. Der Anhang dieser Mitteilung liefert Details zu den oben unter (a) bis (c) aufgeführten Änungen. Wir empfehlen Ihnen, den Anhang sorgfältig durchzulesen. Vorbehaltlich Genehmigung durch die irische Zentralbank wird davon ausgegangen, dass diese Änungen o um dem 2015 (das Datum des Inkrafttretens ) in Kraft treten werden. Der überarbeitete Prospekt mit diesen Änungen wird nach Genehmigung durch die irische Zentralbank kostenlos unter sowie auf Anfrage kostenlos vom Adminrator Gesellschaft, RBC Investor Services Ireland Limited, in George s Quay House, 43 Townsend Street, Dublin 2, Irland erhältlich sein. Der Adminrator unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar: Tel.: ; Fax: ; o Dublin_TA_Customer_Support@rbc.com. Mit freundlichen Grüßen Verwaltungsratsmitglied Growth plc Growth plc (Eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennter Haftung zwischen ihren Teilfonds) Eingetragener Sitz: 2 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland Regernummer: Verwaltungsratsmitglie: A Cosserat (Franzose), J-P Dolff (Deutscher), P Lebeau (Franzose), D Morrissey (Ire), D Raper (Neuseelän), B. Wright
2 ANHANG 1. Neue Fonds Growth Asia ex Japan Ein neuer Fonds mit dem Nen Growth Asia ex Japan ( Asia ex Japan Fund ) wird zum Datum des Inkrafttretens eingerichtet. Das Anlageziel und die Anlagestrategie des Asia ex Japan Fund gestalten sich wie folgt: Anlageziel Das Anlageziel des Asia ex Japan Fund die Erzielung eines langfrigen Wertzuwachses durch Schaffung eines professionell verwalteten Portfolios, das aus nach Meinung des Anlageverwalters erstklassigen Unternehmen mit langfrigem Wachstum besteht, die in Asien (ohne Japan, aber einschließlich des indischen Subkontinents) ihren Sitz haben o hauptsächlich tätig sind. Anlagestrategie Im Rahmen seiner Anlagepolitik wird Asia ex Japan Fund mindestens zwei Drittel seines Vermögens in Aktien o aktienverbundene Wertpapiere investieren, darunter Vorzugsaktien, Wandelschuldverschreibungen und in Dividendenpapiere wandelbare Schuldverschreibungen, die von Unternehmen ausgegeben werden, welche ihren Hauptsitz in Asien ohne Japan, aber einschließlich des indischen Subkontinents haben o dort überwiegend tätig sind, und die an asiatischen Wertpapierbörsen o Weltbörsen notiert sind o gehandelt werden, die zu den geregelten Märkten zählen. Der Fonds kann direkt in chinesische A -Aktien investieren und indirekt Engagements in chinesischen A -Aktien durch die Anlage in Marktzugangsprodukte eingehen, die chinesische A -Aktien zum Basiswert haben. Der Asia ex Japan Fund kann auch in ane Arten von übertragbaren Wertpapieren investieren, darunter REITs (die ein Engagement in Unternehmen mit einem hochwertigen langfrigen Wachstum bieten können, die in Asien außer Japan, doch einschließlich dem indischen Subkontinent ansässig sind o dort ihre überwiegende Geschäftstätigkeit ausüben) und Schuldtitel. Diese können unter anem Schuldverschreibungen sein, die von einer asiatischen Regierung mit Ausnahme von Japan, aber einschließlich des indischen Subkontinents, o von Regierung USA o eines Mitgliedstaats ausgegeben o garantiert werden, wenn Anlageverwalter Ansicht, dies sei im besten Interesse des Asia ex Japan Fund bzw. eine defensive Position sei gerechtfertigt. Schuldverschreibungen müssen eine Bonität aufweisen, die Kategorie Investment Grade einer angesehenen Ratingagentur wie Standard & Poor s o Moody s entspricht, und können entwe fest- o variabel verzinslich sein. Sie können unter anem Staatsanleihen umfassen. Der Asia ex Japan Fund wird mindestens 51 % seines Vermögens in Aktien o Vorzugsaktien investieren. Vorbehaltlich gesetzlichen Bestimmungen und von Zentralbank auferlegten Bedingungen kann Asia ex Japan Fund bis zu 10 % seines Vermögens in ane Fonds Gesellschaft und in Anteile von OGAW o anen Organismen für gemeinse Anlagen investieren, sofern diese Anlagen in Einklang mit den Zielen und Strategien des Asia ex Japan Fund stehen. Der Asia ex Japan Fund wird direkt o indirekt nicht mehr als 25 % des Fondsvermögens in verzinsliche Wertpapiere gemäß Definition EU-Zinsrichtlinie 2003/48/EG investieren. Bei Strukturierung eines Portfolios, das aus qualitativ hochwertigen Unternehmen mit langfrigem Wachstum besteht, strebt Anlageverwalter eine Anlage in Unternehmen an, die über einen längeren Zeitraum hinweg ein überdurchschnittliches Ertragswachstum wahren können. Um solche Unternehmen ausfindig zu machen, wendet Anlageverwalter strikte Qualitätskriterien an, zu denen unter anem eine hohe Eigenfinanzierungskraft, ein überdurchschnittliches Wachstum des Gewinns Aktie und nachhaltige Gewinnmargen zählen. Hebelung 2
3 Im Asia ex Japan-Fonds wird keine Hebelung aufgebaut. Anteilsklassen Die Anteilsklassen des Asia ex Japan Fund lauten wie folgt: Klasse USD I Ne Anteilsklasse Mindestanlagebetrag bei Erstzeichnung Mindestbeteiligung ISIN-Code $ n.z. 1,00 % 0 % IE00BYNQM844 Anlageverwal-tungsgebühr Maximaler Ausgabeaufschlag Erst-zeichnungspreis Der Erstausgabepreis Anteil für die Klasse USD I beträgt USD 10. Erstangebotsfr Die Erstzeichnungsfr Klasse USD I beginnt um 2015 und endet um (irischer. Klasse EUR I n.z. 1,00 % 0 % IE00BZ0RSH87 Der Erstausgabepreis Anteil für die Die Erstzeichnungsfr I beginnt um Klasse EUR I 2015 und endet beträgt um 10. (irischer. Growth World Developed Markets Ein neuer Fonds mit dem Nen Growth World Developed Markets ( World DM Fund ) wird zum Datum des Inkrafttretens eingerichtet. Das Anlageziel und die Anlagestrategie des World DM Fund gestalten sich wie folgt: Anlageziel Das Anlageziel des World DM Fund die Erzielung von Wertzuwachs durch Schaffung eines professionell verwalteten Portfolios, das aus nach Meinung des Anlageverwalters internationalen und diversifizierten Wachstumswerten besteht. Anlagestrategie Der Anlageverwalter beabsichtigt, auf globaler Basis in Aktien o aktienverbundene Wertpapiere zu investieren, darunter Vorzugsaktien, Wandelschuldverschreibungen und Schuldverschreibungen, die in Dividendenpapiere wandelbar sind und von Gesellschaften ausgegeben werden, die an geregelten Märkten von Länn, die sowohl zum MSCI World Index als auch zur OECD gehören, notiert sind o gehandelt werden. Der World DM Fund kann auch in ane Arten von Wertpapieren investieren. Diese können unter anem Schuldverschreibungen sein, die von einer Regierung eines Mitgliedsstaates OECD ausgegeben o garantiert werden, wenn Anlageverwalter Ansicht, dies sei im besten Interesse des Fonds bzw. eine defensive Position sei gerechtfertigt. Schuldverschreibungen müssen eine Bonität aufweisen, die Kategorie Investment Grade einer angesehenen Ratingagentur wie Standard & Poor s o Moody s entspricht, und können entwe fest- o variabel verzinslich sein. Sie können unter anem Staatsanleihen umfassen. Der World DM Fund wird mindestens 51 % seines Vermögens in Aktien o Vorzugsaktien investieren. Vorbehaltlich Bestimmungen des Acts und von Zentralbank auferlegten Bestimmungen kann World DM Fund bis zu 10 % seines Vermögens in ane Fonds Gesellschaft investieren, sofern diese Anlagen in Einklang mit den Zielen und Strategien des World DM Fund stehen. Der World DM Fund wird direkt o indirekt nicht mehr als 25 % des Fondsvermögens in verzinsliche Wertpapiere gemäß Definition EU-Zinsrichtlinie 3
4 2003/48/EG investieren. Bei Strukturierung eines Portfolios, das aus qualitativ hochwertigen Unternehmen mit langfrigem Wachstum besteht, strebt Anlageverwalter eine Anlage in Unternehmen an, die über einen längeren Zeitraum hinweg ein überdurchschnittliches Ertragswachstum wahren können. Um solche Unternehmen ausfindig zu machen, wendet Anlageverwalter strikte Qualitätskriterien an, zu denen unter anem eine hohe Eigenfinanzierungskraft, ein überdurchschnittliches Wachstum des Gewinns Aktie und nachhaltige Gewinnmargen zählen. Hebelung Wenngleich Anlageverwalter keine Hebelung im World DM Fund beabsichtigt, kann eine gewisse Hebelung aufgrund von Transaktionen entstehen, die zur Absicherung des Währungsrisikos zugrunde liegenden Wertpapiere gegenüber Basiswährung abgeschlossen werden. Ein solcher Hebel darf 5 % des des World DM Fund nicht überschreiten. Währungsabsicherung Der World DM Fund kann Geschäfte zur Absicherung Währungsrisiken Basiswerte gegenüber Basiswährung eingehen. Wenn World DM Fund artige Absicherungsgeschäfte eingeht, darf er dazu ivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte nutzen. Obwohl World DM Fund die Absicht hat, Währungssicherungsgeschäfte einzugehen, er dazu nicht verpflichtet, und sofern er Strategien anwendet, die auf die Absicherung des Währungsrisikos des World DM Fund gegenüber Währung abzielen, auf welche alle o einige Basiswerte des Fonds lauten, kann nicht gewährleet werden, dass artige Strategien wirks sein werden. Die Anleger werden insbesone auf den Abschnitt Währungsabsicherung im Prospekt verwiesen. Anteilsklasse Die Anteilsklassen des World DM Fund lauten wie folgt: Ne Anteilsklasse Mindestanlagebetrag bei Erstzeichnung Mindestbeteiligung Anlageverwal-tungsgebühr ISIN-Code Maximaler Ausgabeaufschlag Erstzeichnungspreis Erstangebotsfr I Klasse USD I n.z. 0,85 % 0 % IE00BZ0RSQ78 10 $ n.z. 0,85 % 0 % IE00BYNFH201 $ 10 (irischer [ ] (irischer [ ] 2. Neue Anteilsklassen Wie nachstehend beschrieben, werden zusätzliche Anteilsklassen für die weiligen Fonds aufgelegt: 4
5 Ne Anteilsklasse Mindestanlagebetrag bei Erstzeichnung Mindestbeteiligung ISIN-Code Anlagever- Maximaler wal-tungsge- bühr Ausgabeaufschlag Erstzeichnungspreis Erstangebotsfr Growth Asia Pac ex Japan R 10 n.z. 2,00 % 2 % IE00BZ0RSL24 in Euro des Klasse USD Erstzeichnungsfr R gültig (irischer Growth Asia Pac ex Japan Ausschüttende Euro- Klasse 50 n.z. 1,50 % 4 % IE00BZ0RSJ02 in Euro des Klasse US Dollar Dributing, zum Ende Erstzeichnungsfr (irischer Klasse Euro Dributing gültig Growth Asia Pac ex Japan I GBP n.z. 1 % 0 % IE00BZ0RSK17 in GBP des Klasse USD Erstzeichnungsfr I gültig (irischer 5
6 Growth America I H n.z. 0,75 % 0 % IE00BZ0RSM31 Nettoinventarwert Klasse USD Erstzeichnungsfr I H gültig (irischer Growth Europe Klasse ex UK GBP I GBP n.z. 0,85 % 0 % IE00BQ1YBM1 3 Nettoinventarwert Erstzeichnungsfr I gültig (irischer Growth Europe Klasse ex UK GBP Z Growth Greater China Klasse USD I GBP 10 n.z. 1,00 % 5 % IE00BQ1YBN20 $ n.z. 1,00 % 0 % IE00B7T7B523 Nettoinventarwert Erstzeichnungsfr Z gültig (irischer in US-Dollar des (irischer Erst- zeichnungs- fr Klasse USD I gültig 6
7 Growth Japan I Growth Japan R Dis Growth World I n.z. 0,85 % 0 % IE00BZ0RSN48 10 n.z. 1,70 % 2 % IE00BYNFH318 GBP n.z. 0,85 % 0 % IE00BZ0RSP61 in Euro des Klasse Yen Erstzeichnungsfr I gültig in Euro des Klasse Yen Erstzeichnungsfr R Dis gültig in GBP des Erstzeichnungsfr I gültig (irischer (irischer (irischer (Es sollte beachtet werden, dass die bestehenden Fonds und die neuen Anteilsklassen möglicherweise nicht in allen Hoheitsgebieten für die Öffentlichkeit o durch Privatplatzierung angeboten werden.) 3. Beendigung Erstzeichnungsfr Die Erstzeichnungsfr folgenden Anteilsklassen weiligen Fonds wurde beendet: Growth Asia USD-Klasse IE00BQ3D6V05 Growth Asia I IE00BQ1YBK98 Growth Asia Pac ex Japan I IE00BRTM4L49 Growth Emerging Markets I Dis IE00BQ1YBQ50 Growth Europe I Dis IE00BQ1YBL06 Growth Europe ex UK GBP-Klasse I H IE00BRTM4M55 Growth Greater Europe Opportunities Klasse Euro ausschüttend IE00BQ1YBR67 7
8 Growth Japan Klasse Yen I IE00BQ1YBP44 4. Reduzierung Anlageverwaltungsgebühren Die Anlageverwaltungsgebühren für die folgenden Anteilsklassen werden auf die folgenden Sätze gesenkt: Growth World I 0,85 % Growth EAFE Plus Klasse USD I 0,85 % 5. Immobilienfonds (REITs) Der Abschnitt zu Anlageziel und Anlagepolitik in den Fondsdetails folgenden Fonds Gesellschaft wird aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sie in REITs investieren dürfen: Growth America; Growth Asia; Growth Asia ex Japan; Growth Asia Pac ex Japan; Growth Emerging Markets; Growth Emerging Markets Flex; Growth GEM Promising Companies; Growth Greater China; Growth India; und Growth Latin America. 6. Marktzugangsprodukte Es wurde eine neue Definition von Marktzugangsprodukt zum Prospekt hinzugefügt. Der Begriff Marktzugangsprodukt wird wie folgt definiert: Finanzinstrumente, wie Participatory Notes, Low Exercise Call Warrants, Low Exercise Price Warrants o ähnliche Instrumente, die Zugang zu einer Aktienanlage in einem lokalen Markt bieten und so konzipiert sind, dass sie die Wertentwicklung eines bestimmten zugrunde liegenden Aktienpapiers nachbilden, dessen direkter Besitz nicht zulässig, eingeschränkt o teurer. Dementsprechend wird Abschnitt zu Anlageziel und Anlagepolitik in den Fondsdetails folgenden Fonds Gesellschaft aktualisiert, um auf en Nutzung von Marktzugangsprodukten zu verweisen, en zugrunde liegende Vermögenswerte chinesische A-Aktien und keine Participatory Notes sind, wie im Moment noch angegeben: Growth Asia; Growth Asia ex Japan; Growth Asia Pac ex Japan; Growth EAFE Plus; Growth Emerging Markets; Growth Emerging Markets Flex; Growth GEM Promising Companies; Growth Greater China; und Growth World. Darüber hinaus wird Text in den Abschnitten Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko durch Verweise auf die Nutzung von Marktzugangsprodukten durch die Gesellschaft ergänzt. Der Liquiditätsrisikofaktor wird ebenfalls um zusätzlichen Wortlaut bezüglich potenzieller Liquiditätsrisiken durch Anteilsinhaberrückgaben ergänzt. 8
9 7. Verdeutlichung Anlagepolitik von Growth GEM Promising Companies ( GEM PC Fund ) Das Anlageziel des GEM PC Fund die Erzielung von Wertzuwachs durch Schaffung eines professionell verwalteten Portfolios, das im Wesentlichen aus nach Meinung des Anlageverwalters erstklassigen vielversprechenden Unternehmen mit langfrigem Wachstum besteht, die weltweit in Schwellenlänn (Emerging Markets) ihren Sitz haben o hauptsächlich dort tätig sind. Der Abschnitt zu Anlageziel und Anlagepolitik in den Fondsdetails wird geänt, um zu verdeutlichen, dass GEM PC Fund auch ein indirektes Engagement in solchen Unternehmen haben kann, indem er in Marktzugangsprodukte investiert, die Anteile an solchen Unternehmen als Basiswerte haben. 8. Verdeutlichung Anlagepolitik des Growth India ( India Fund ) Das Anlageziel des India Fund die Schaffung eines professionell verwalteten Portfolios, das im Wesentlichen aus nach Meinung des Anlageverwalters gut geführten Unternehmen mit langfrigem Wachstumspotenzial besteht, die in Indien ihren Sitz haben o dort hauptsächlich tätig sind. Im Rahmen seiner Anlagepolitik wird India Fund mindestens zwei Drittel seines Vermögens in Aktien o aktienverbundene Wertpapiere investieren, darunter Vorzugsaktien, Wandelschuldverschreibungen und in Dividendenpapiere wandelbare Schuldverschreibungen, die von Unternehmen ausgegeben werden, welche ihren Hauptsitz in Indien haben o dort überwiegend tätig sind, und die an indischen Wertpapierbörsen o Weltbörsen notiert sind o gehandelt werden, die zu den geregelten Märkten zählen. Der Abschnitt zu Anlageziel und Anlagepolitik in den Fondsdetails wird geänt, um zu verdeutlichen, dass India Fund auch ein indirektes Engagement in solchen Unternehmen haben kann, indem er in Marktzugangsprodukte investiert, die Anteile an solchen Unternehmen als Basiswerte haben. 9. Währungsabsicherung Growth America ( America Fund ) Aufgrund Einführung einer abgesicherten Anteilsklasse im America Fund werden die Fondsdetails dieses Fonds um die Information ergänzt, dass America Fund Geschäfte zur Absicherung Währungsrisiken Basiswerte gegenüber Basiswährung des Fonds eingehen kann. Darüber hinaus kann eine Anteilsklasse, die auf eine ane Währung als die Basiswährung lautet, gegen Wechselkursrisiken zwischen festgelegten Währung Anteilsklasse und Basiswährung gesichert werden. Obgleich America Fund Absicherungsgeschäfte in Bezug auf eine Anteilsklasse vornehmen kann, er zu en Durchführung nicht verpflichtet. Soweit ein Fonds solche Strategien anwendet, die zur Sicherung gewisser Anteilsklassen bestimmt sind, kann nicht gewährleet werden, dass diese wirks sein werden. Finanzinstrumente (einschließlich FDIs), die für die Umsetzung dieser Absicherungsstrategien in Bezug auf eine o mehrere Klassen eingesetzt werden, müssen Vermögenswerte und/o Verbindlichkeiten des America Fund als Ganzes sein, werden aber /den weiligen Anteilsklasse(n) zugerechnet und die Gewinne/Verluste aus den und die Kosten maßgeblichen Finanzinstrumente laufen nur für die betreffende Klasse auf. Das Währungsrisiko einer Anteilsklasse darf nicht mit dem einer anen Anteilsklasse des America Fund verbunden o dagegen verrechnet werden. Das Währungsrisiko einer Anteilsklasse zuzuordnenden Vermögenswerte darf nicht anen Anteilsklassen zugeordnet werden. In dem Umfang, in dem eine Absicherung für eine bestimmte Anteilsklasse erfolgreich, dürfte die Wertentwicklung Anteilsklasse analog zu nigen des zugrunde liegenden Vermögenswerts verlaufen, sodass die Anleger dieser Anteilsklasse keinen Gewinn erzielen, falls die festgelegte Währung Anteilsklasse gegenüber Basiswährung bzw. Währung, auf die die Vermögenswerte des America Fund lauten, fällt. Hebelung: Wenngleich Anlageverwalter keine Hebelung im America Fund beabsichtigt, kann eine gewisse Hebelung aufgrund von Transaktionen entstehen, die zur Absicherung des Währungsrisikos zugrunde liegenden Wertpapiere gegenüber Basiswährung abgeschlossen werden. Ein solcher Hebel darf 5 % des des America Fund nicht überschreiten. 10. OGAW-Verordnungen Zentralbank 9
10 Der Prospekt wurde darüber hinaus aktualisiert, um die Bestimmungen Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 (Section 48(1) (Untakings for Collective Investment in Transferrable Securities) Regulations 2015 (die CB-OGAW-Verordnungen ) wie folgt zu berücksichtigen: (a) Definition von Anforungen Zentralbank dieser Begriff wird nun wie folgt definiert: die Anforungen Zentralbank gemäß den OGAW-Verordnungen und den Central Bank (Supervision and Enforcement) Act 2013 (Section 48 (1)) (Untakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations 2015 in ihrer weils gültigen Fassung. (b) (c) Abschnitt Interessenkonflikte dieser Abschnitt wurde aktualisiert, um die Anforungen von Verordnung 40 CB-OGAW-Verordnungen wizuspiegeln, denen zufolge Geschäfte mit verbundenen Parteien zu den üblichen Handelsbedingungen durchzuführen sind. Abschnitt Verwaltung von Sicherheiten für OTC-FDIs und Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erste Absatz dieses Abschnitts wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: Die Gesellschaft kann im Rahmen von OTC-FDIs und Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement Barmittel als Sicherheiten entgegennehmen. Die folgenden Bestimmungen spiegeln die relevanten Auflagen Zentralbank wi. 11. Zusätzliche Änungen Prospekt Es werden folgende weitere Änungen Prospekt vorgenommen: (a) (b) (c) (d) Risikofaktor Cyber-Sicherheit Ein Risikofaktor bezüglich Cyber-Sicherheit wird hinzugefügt, um die potenziellen Risiken einzubeziehen, die durch Cyber-Angriffe auf die Serviceanbieter Gesellschaft o auf Unternehmen, in die Fonds Gesellschaft investiert hat, entstehen können; Risikofaktor Anlage in chinesischen A-Aktien Ein Risikofaktor zu den möglichen Risiken auf dem Markt für chinesische A-Aktien wird aufgenommen, um auf die jüngsten Turbulenzen in diesem Markt einzugehen; Risikofaktor Stock Connect Ein spezifischer Risikofaktor für Stock Connect wurde aufgrund von Zentralbank geäußerten Bedenken und Bedingungen, die sie für die Anlage in chinesische A-Aktien durch Stock Connect erhoben hat, hinzugefügt; Risiko von Optionsscheinen Wortlaut dieses Risikofaktors wurde durch folgenden Text ersetzt: Optionsscheine (die aufgrund von Kapitalmaßnahmen erworben wurden) Die Gesellschaft kann von Zeit zu Zeit eine geringe Anzahl von Optionsscheinen als Ergebnis aus Kapitalmaßnahmen halten. Der Erwerb dieser Arten von Optionsscheinen kann aufgrund unvorhergesehener Umstände eine Hebelwirkung auf den betreffenden Fonds herbeiführen. Ähnlich wie bei Optionen sind Inhaber von solchen Optionsscheinen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktien zu einem festgelegten Preis in Zukunft zu kaufen o zu verkaufen. Ein Optionsschein garantiert dem Inhaber das Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem bestimmten Preis (dem Ausübungspreis) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu kaufen (bzw. zu verkaufen). Callable-Optionsscheine verleihen Ihnen das Recht zum Kauf zugrunde liegenden Wertpapiere. Puttable-Optionsscheine verleihen Ihnen das Recht zum Verkauf zugrunde liegenden Wertpapiere. Ans als Aktienoptionen, die an Börsen notiert und gehandelt werden, werden Optionsscheine gewöhnlich von Unternehmen im Rahmen privater Transaktionen ausgegeben und normalerweise im Freiverkehr gehandelt. Diese Arten von Optionsscheinen 10
11 werden häufig als Erweiterungen aner Wertpapiere verwendet. (e) OTC-Derivate Um den Prospekt zukunftsfähig zu machen, wird folgen Wortlaut hinzugefügt: Ungeachtet vorstehenden Bestimmungen können OTC-Derivate alternativ in Übereinstimmung mit den Anforungen maßgeblichen Verordnungen und/o den Auflagen Zentralbank bewertet werden. (f) (g) Details zum Promoter Wie Sie wissen, hat die Zentralbank ihre Genehmigung erteilt, dass CAMIL anstelle von Far East Limited als Promoter Gesellschaft tätig. Der Prospekt wird entsprechend aktualisiert, um diese Änung wizuspiegeln; Ausgabenobergrenze Der Prospekt wird um die Information ergänzt, dass die Verhängung einer Obergrenze für die Ausgaben möglich, so dass die Grenzwerte für die Ausgaben einer Anteilsklasse, die Anlageverwalter und die Gesellschaft von Zeit zu Zeit vereinbaren, nicht überschritten werden. Der Begriff TER wurde wie folgt definiert: alle Gebühren, Kosten und Aufwendungen, die aus den einer Anteilsklasse zuzuordnenden Vermögenswerten gezahlt werden (und ihr entsprechen und ihr zugeordneter Anteil an Kosten und Aufwendungen Gesellschaft), ohne Transaktionskosten und die an den Anlageverwalter zahlbare Anlageverwaltungs- und Performancegebühr (sofern zutreffend) ; (h) (i) Mindestbeteiligungsbetrag Mindestbeteiligungsbeträge für Anteilsklassen o Fonds Gesellschaft sind nicht mehr gültig. Die Fondsdetails werden diesbezüglich entsprechend geänt. Informationen für Anleger in Hongkong die folgenden Informationen werden in den Prospekt aufgenommen und sollten von Anlegern in Hongkong gelesen werden: Hongkong Der Inhalt dieses Dokuments wurde von keiner Aufsichtsbehörde in Hongkong geprüft. Wir raten Ihnen, bezüglich des Angebots Vorsicht walten zu lassen. Falls Sie Zweifel bezüglich des Inhalts dieses Dokuments haben, sollten Sie unabhängigen professionellen Rat einholen. Das Angebot o Verkauf Anteile in Hongkong mittels dieses Prospekts o eines anen Dokuments nur an professionelle Anleger (im Sinne Hong Kong Securities and Futures Ordinance und diesbezüglich erlassenen Vorschriften) zulässig, bzw. unter Umständen, die kein öffentliches Angebot im Sinne Hong Kong Securities and Futures Ordinance o eines anen in Hongkong geltenden Gesetzes darstellen. Dieser Prospekt wird auf vertraulicher Basis vertrieben. Er darf nicht in irgendeiner Form vervielfältigt o an ane Personen als den Adressaten weitergegeben werden. WF
(nachfolgend die Gesellschaft ) Gestützt auf Art. 133 Abs 3 KKV werden die Anleger über folgende Änderungen im Verkaufsprospekt informiert:
COMGEST GROWTH plc offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital nach irischem Recht First Floor, Fitzwilton House, Wilton Place, Dublin 2, Irland (nachfolgend die Gesellschaft ) Gestützt auf Art.
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