Übergang zu einer naturverträglichen Fischerei: EU-rechtliche und -politische Impulse

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1 Fischereidialog Nordsee Bremen, 2. Oktober 2014 Senckenberg Pew/C.Arnold Übergang zu einer naturverträglichen Fischerei: EU-rechtliche und -politische Impulse Dr. Nina Wolff blue dot Politik für die Meere

2 Inhalt Rechtliche und politische Vorgaben für den Übergang zu einer naturverträglichen Fischerei 1. Anforderungen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) 2. Naturschutzziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) 3. Perspektiven des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

3 Allgemeine MSRL-Anforderungen Übergeordnetes Ziel: eine gesunde Meeresumwelt bis 2020 => Verbesserung des Ist-Zustands, Meeresbecken-Ansatz den hierfür notwendigen Schutz der Meere mit Nutzungen, wie zum Beispiel der Fischerei, in Einklang bringen Die menschliche Nutzung der Meere in einem Maß halten, das marine Ressourcen nachhaltig nutzt und Tiere und Pflanzen nicht gefährdet

4 Vision der MSRL Guter Umweltzustand (Art. 3 Nr. 5 MSRL): Die Nordsee soll ein ökologisch vielfältiges und dynamisches Meer sein, das im Rahmen seiner Besonderheiten sauber, gesund und produktiv ist und dessen Meeresumwelt auf nachhaltigem Niveau genutzt wird so dass die Nutzungs- und Betätigungsmöglichkeiten der gegenwärtigen und der zukünftigen Generationen erhalten bleiben.

5 Bewertung der Nordsee Die deutsche Nordsee ist in keinem guten Zustand. (Anfangsbewertung der Nordsee nach Art. 8 MSRL, 2012) Bei der insgesamt schlechten Bewertung des Zustands der deutschen Nordsee spielt die Fischerei eine wesentliche Rolle. Lebensräume, pflanzliches Plankton, Fischfauna und Seevögel sind derzeit in keinem guten Umweltzustand. Fischerei ist Hauptbelastung der Meeresfauna. Wichtigste Belastungsfaktoren: - Industriefischerei - grundberührende Fischerei - Beifang und Rückwurf von Nichtzielarten

6 Bewertung der Nordsee Mögliche negative Auswirkungen der Fischerei Veränderungen der Größe und Struktur der Fischbestände => evtl. Überfischung, kann die Artenzusammensetzung der marinen Ökosysteme negativ verändern hohe Beifang- und Rückwurfraten von Nichtzielarten und untermaßigen Zielarten in einigen Fischereien => negative Auswirkungen auf kommerziell genutzte Fischbestände, Nichtzielarten (darunter Meeressäuger, Haie, Rochen und Seevögel) und das marine Ökosystem Störung durch bodenberührende Fanggeräte => starke und selektive Belastung der Bodenfauna, der benthischen Lebensräume und ggf. der Bondestruktur

7 Bewertung der Nordsee Das Ausmaß der negativen ökologischen Auswirkungen der Fischerei hängt stark von der Art der eingesetzten Fangtechnik und deren saisonalem und gebietsspezifischem Einsatz ab. Quelle: Bundesregierung: Anfangsbewertung der deutschen Nordsee

8 Fischereiziele für Nordsee bis Alle wirtschaftlich genutzten Bestände werden nach dem höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) bewirtschaftet. 2. In den Fischbeständen sind alle Alters- und Größenklassen weiterhin und in Annäherung an natürliche Verhältnisse vertreten. 3. Die Fischerei beeinträchtigt die anderen Arten und Lebensgemeinschaften nicht in dem Maße, dass deren spezifischer guter Umweltzustand gefährdet wird. 3. Illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU) geht gegen Null. 5. Einrichtung von Ruhe- und Rückzugsräumen und Zeiten (No-take-zones /-times) 6. Die Struktur und Funktion der Nahrungsnetze sowie der marinen Lebensräume wird durch Beifang, Rückwurf und grundgeschleppte Fanggeräte nicht weiter nachteilig verändert (auch Regeneration bereits geschädigter Ökosysteme)

9 Naturschutzziele in der GFP Senckenberg Bestandserhaltungsmaßnahmen Vorsorgeansatz, der die Umwelt einbezieht Ökosystemansatz: negative Auswirkungen minimieren Mehrjahrespläne Anlandeverpflichtung Beitrag zur Umsetzung der MSRL Subventionen zur Förderung nachhaltiger Fangmethoden

10 Anlandeverpflichtung Schrittweise Einführung für alle Fänge von Arten, für die Fangbeschränkungen gelten Regel: Aufzeichnung und Anlandung aller Fänge und Beifänge Einführung erfolgt fischereibbezogen auf regionaler Ebene im Rahmen von Mehrjahresplänen oder Rückwurfplänen Mögliche Einschränkung der Wirksamkeit: - Ausnahmeregelungen - Monitoring und Kontrolle - zu geringer Anreiz für arten- und größenselektive Fischerei Umsetzung der Anlandeverpflichtung genügt voraussichtlich nicht, um Selektivitätsziele der MSRL zu erreichen, insbesondere nicht mit Blick auf gefährdete oder bedrohte Arten. Senckenberg

11 Umsetzung der MSRL Die Umsetzung der MSRL erfolgt mit Blick auf die Fischerei im Rahmen der GFP: EU besitzt die Ausschließliche Zuständigkeit für fischereipolitische Maßnahmen Art 2 Abs. 5 lit. j GFP-VO: Aufgabe der GFP ist u.a. die Kohärenz mit dem umweltrechtlichen Vorschriften der Union, insbesondere dem Ziel [der MSRL], bis spätestens 2020 einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Die Möglichkeit, Vorschriften zu erlassen stößt an Grenzen, wenn es keine Patentlösungen für Inhalte der Vorschriften gibt. Senckenberg

12 EMFF: Subventionen zur Förderung nachhaltiger Fangmethoden Art. 37 ff. der EMFF-VO Planung und Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen und regionaler Zusammenarbeit, zb für Managementpläne oder zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung Partnerschaften von Wissenschaftlern und Fischern / Wissenstransfer Begrenzung der negativen Auswirkungen des Fischfangs auf die Meeresumwelt, zb Förderung selektiver Fanggeräte oder Umsetzung der Anlandeverpflichtung, Schonung des Ökosystems und des Meeresbodens

13 EMFF: Subventionen zur Förderung nachhaltiger Fangmethoden Innovationen, die zur Beendigung von Rückwürfen und Beifängen beitragen und negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt verringern (auch Einführung und Erprobung neuer Techniken); Maßnahmen für den Schutz und die Wiederherstellung von Meeresbiodiversität und Meeresökosystemen unter Beteiligung von Fischern: z. B die Säuberung der Meere von Abfällen oder die Verwaltung, Wiederherstellung und Begleitung von Natura Gebieten.

14 Aktuelle Perspektiven des EMFF Das Operationelle Programm der Bundesregierung zum EMFF liegt im Entwurf vor und befindet sich aktuell im Stadium der Öffentlichkeitsbeteiligung. OP-Entwurf identifiziert für die deutsche Fischerei einen Bedarf die Reduzierung von Beifängen und Rückwürfen, die Umsetzung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten sowie die Verbesserung von Größen- oder Artenselektivität von Fanggeräten zu unterstützen für Forschung, Entwicklung, Erprobung und Einführung nachhaltiger und selektiver Fanggeräte und -methoden für finanzielle Unterstützung entsprechender Investitionen der Fischereibetriebe

15 Aktuelle Perspektiven des EMFF Ausrichtung des Operationellen Programms: Akzentuierung des Nachhaltigkeitsziels und der Notwendigkeit, finanzielle Mittel für die Entwicklung alternativer Fanggeräte bereitzustellen Klare Identifizierung von Beifängen/Rückwürfen und des Einsatzes bodenberührender Fanggeräte als Schwächen der deutschen Fischerei Frage, inwieweit konkrete Maßnahmen wie Pilotprojekte für die Erprobung von Fanggeräten oder Partnerschaften zwischen Fischern und Wissenschaftlern förderfähig sind

16 Einschätzung: Potential der vorhanden Regelungen Die vorhandenen Regelungen vom MSRL, reformierter GFP und EMFF liefern mit der Definition des Guten Umweltzustands ein klares Ziel, deutlich formulierte Erfordernisse sowie ein finanzielles Potential (EMFF), den Meeresschutz und insbesondere die nachhaltige, naturschonende Fischerei zu stärken. Da praktikable Lösungen für eine naturschonende Fischerei in den meisten Fällen aber erst erarbeitet werden müssen, kommt es vor allem auf die Verzahnung der rechtlichen und politischen Erfordernisse mit der Wissenschaft und mit der Praxis dem Fangsektor an.

17 Selektive und naturschonendende Fanggeräte: Verzahnung rechtlicher Erfordernisse mit der Praxis Pew/C. Arnold Pew/C. Arnold

18 Positivszenario Erfordernis selektiver und naturschonender Fangmethoden (Institutionalisierter) Expertenaustausch und Wissenstransfer Anwendung naturverträglicher Fangmethoden Besserer Zustand der Meeresumwelt Bessere Vermarktung ökologisch korrekter Fischereierzeugnisse Besseres Ansehen der Fischerei

19 Meeresschutz ist Gemeinschaftsaufgabe Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Nina Wolff Meeresmuseum

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