Vermögensdelikte im Kontext rechtlicher Betreuung. Prof. Dr. Thomas Görgen Deutsche Hochschule der Polizei Münster

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1 Vermögensdelikte im Kontext rechtlicher Betreuung Prof. Dr. Thomas Görgen Deutsche Hochschule der Polizei Münster

2 Überblick Höheres Lebensalter und Bedrohung durch Kriminalität Viertes Lebensalter unter einer kriminologischen Perspektive Vermögensdelikte als spezifischer Gefährdungsbereich des hohen Alters Vermögensdelikte aus Betreuungskonstellationen Fallbeispiele Erste Forschungsbefunde Thesen zur Vermögenskriminalität im Kontext rechtlicher Betreuung

3 Kriminalität und höheres Lebensalter Insgesamt nimmt die Kriminalitätsbelastung / nehmen Opferwerdungsraten bereits ab dem jungen Erwachsenenalter ab. Dafür sprechen polizeiliche Daten (Hellfeld) wie auch Ergebnisse aus Bevölkerungsbefragungen (Dunkelfeldstudien, Viktimisierungssurveys) Ein paar Beispiele.

4 Polizeiliche Kriminalstatistik (Deutschland): Vollendete Gewaltdelikte Weibliche Opfer je nach Alter, Heranwachsende Jugendliche 60 J. +

5 Dunkelfeldstudie LKA Niedersachsen 2013: Opferraten 2012 nach Alter in % 60% 50% 48,9% schriftlich-postalische Befragung Befragte Diebstahlsdelikte, Raub, Betrug, Cybercrime, Sexualdelikte, KV, Bedrohung, Sachbeschädigung 40% 30% 20% 44,4% 36,7% 30,4% 17,3% 27,4% 12,9% 10% 0% Jugendliche/ Heranwachsende (16-20 J.) junge Erwachsene (21-26 J.) Jahre Jahre Senioren (60-79 Jahre) Hochaltrige (80+) Insgesamt ungewichtet, n=18.726

6 Viktimisierungssurvey Deutschland 2012 Befunde zur Altersabhängigkeit von Opferwerdungsrisiken Quelle: "Deutscher Viktimisierungssurvey 2012" (BKA /Max-Planck-Institut Freiburg); Befragte

7 Aber.. Polizeiliche Daten wie Ergebnisse von Viktimisierungssurveys spiegeln vor allem die Erfahrungen im dritten Lebensalter gut wider, weniger die der Hochaltrigen im "vierten Lebensalter Im 4. Lebensalter häufen sich Merkmale, die zugleich. Befragbarkeit im Rahmen von Dunkelfeldstudien einschränken Anzeigefähigkeit einer Person reduzieren Verletzbarkeit (Vulnerabilität) erhöhen

8 Es gibt Gefahrenzonen im höheren Alter Dazu gehören auf Hochaltrige ausgerichtete Eigentums-/ Vermögensdelikte Misshandlung / Vernachlässigung von Pflegebedürftigen

9 Auf Hochaltrigeausgerichtete Eigentums-/ Vermögensdelikte Täter wählen gezielt hochaltrige Opfer aus, weil sie günstige Tatbedingungen vermuten (alleinlebend, körperlich eingeschränkt, leicht zu täuschen, verlangsamte Reaktionen..) Zugang zum Opfer häufig via Simulieren einer persönlichen Beziehung Simulieren einer speziellen beruflichen Rolle / amtlichen Funktion Simulieren einer Not- / Bedarfslage

10

11 Vermögensdelikte gegen Hochaltrige Breite der Erscheinungsformen Organisierte Tatbegehungsformen unter Vorspiegelung falscher Identitäten Telefonisch angebahnte Betrugsdelikte (Enkeltrick, Schockanrufe ) Trickdiebstähle unter Vorspiegelung falscher (Berufs-) Identitäten Betrügerisches oder unlauteres Geschäftsgebaren überteuerte / unnötige Reparaturen am Haus ( Dachdeckertrick ) Verkauf überteuerter Waren ( Lederjackentrick, Kaffeefahrten ) Zahlungsaufforderungen von Unternehmen, die gezielt im rechtlichen Graubereich operieren (falsche Gewinnbenachrichtigungen, Unterschieben von Verträgen) Finanzielle Ausbeutung im Nahraum Missbrauch von Vollmachten / Unterschlagung Finanzielle Ausbeutung im Rahmen rechtlicher Betreuung

12 Kriminalität in rechtlichen Betreuungskonstellationen ein wenig beachtetes Feld In der Wissenschaft, in Fachdiskussionen und in der allgemeinen Öffentlichkeit wenig beachtet Für die kriminologische Forschung eher schwer zugänglich Aber: Das Phänomen existiert und gelangt bisweilen sogar vor die Gerichte Einige Beispiele aus der Gerichtsberichterstattung..

13 Fallbeispiel LG Trier 2015 Februar 2015: LG Trier verurteilt einen 40-jährigen Diplom- Pädagogen wegen Untreue in 137 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren + lebenslangem Berufsverbot war von 2000 bis zur Verhaftung 2014 als Berufsbetreuer tätig Verurteilung bezieht sich auf systematisches Veruntreuen von Geldern von zwölf Betreuten ; Schaden von hatte Gelder für eigene Zwecke abgehoben, Vermögensgegenstände unter Wert verkauft, Vermögen von Betreuten verschwiegen, Barauszahlungen an Klienten vorgetäuscht macht wirtschaftliche Gründe für seine Taten geltend; verfügte allerdings 2013 über ein Bruttoeinkommen von

14 Fallbeispiel AG Weimar 2014 Einstellung 153a StPO des Verfahrens gegen einen 49-jährigen Berufsbetreuer (gegen Zahlung von ) Tatvorwurf: habe u.a. Geld vom Konto einer 81-jährigen Betreuten abgehoben und sich quittieren lassen, das Geld aber nicht ausgehändigt; Auftrag zur Entrümpelung des von ihm verkauften Hauses der Frau habe er überteuert dem Sohn seiner Ehefrau gegeben Missstände durch Rechtspflegerin am Betreuungsgericht aufgedeckt Unterschlagung des Geldes ließ sich nicht sicher belegen

15 Fallbeispiel LG Regensburg Jahre Haft (Untreue in 42 Fällen, Diebstahl und Betrug) gegen 57- jährigen Berufsbetreuer; zugleich pensionierter Stabsfeldwebel und früherer Stadtrat; Urteil 2013 im Berufungsverfahren bestätigt beutete bereits unmittelbar nach Bestellung zum Berufsbetreuer einen vermögenden 72-jährigen demenziell erkrankten Klienten aus (Schaden ), fingierte Vermögensaufstellungen Angehörige decken Unregelmäßigkeiten auf und fordern Geld zurück; um diesen Forderungen Genüge zu tun, schädigt der Betreuer weitere Klienten finanziert von dem Geld seinen Lebensstil (neue Küche, Wohnmobil, Motorrad, Fernseher...)

16 Fallbeispiel LG Tübingen jährige Rechtsanwältin und Betreuerin wegen Untreue in 97 Fällen, Betrug und Urkundenfälschung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, 50-jähriger Ehemann wegen Beihilfe zur Untreue in 34 Fällen zu einem Jahr auf Bewährung Täterin seit 2002 als Betreuerin tätig; hatte laut Anklage 2004 begonnen, in die eigene Tasche zu wirtschaften 2005 hatte Ehepaar eine Scheinfirma gegründet, mit der nicht erbrachte Dienstleistungen abgerechnet wurden; ferner wurden Einkäufe auf den Namen der Mandanten getätigt (u.a. Rasenmäher, Waschmaschine, Gerät zur Reinigung von Swimmingpools...); Geld wurde zur Finanzierung eines aufwändigen Lebensstils genutzt

17 Fallbeispiel LG Konstanz 2009 Berufsbetreuer (42-jähriger Jurist) in zweiter Instanz zu 2 J. und 3 Mon. Haft verurteilt wegen 27 besonders schwerer Fälle der Untreue hatte 2005 rund aus dem Vermögen eines demenziell erkrankten 91-Jährigen für eigene Zwecke verwendet gibt vor, er habe Geld für vom Betreuten gewünschte Geldgeschenke an Pflegerinnen und Haushälterin abgehoben; hatte den Mann nach eigenen Angaben zuletzt sogar nachts betreut und dafür Pauschalen von 800 / Nacht in Rechnung gestellt hat einen Teil seines Lebensunterhaltes mit dem Geld finanziert Angeklagter war vorbestraft, stand zur Tatzeit unter Bewährung; gab sich noch als Rechtsanwalt aus, nachdem ihm die Zulassung entzogen worden war; daher zusätzliche Verurteilung wegen Titelmissbrauchs

18 Fallbeispiel LG Augsburg 2002 Berufsbetreuer wegen Untreue zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt zentraler Tatbestand: hatte einem Betreuten ein Grundstück weit unter Wert abgekauft Kaufpreis ; veranschlagter Wert

19 Fallbeispiel AG Göttingen J. alte Verwaltungsmitarbeiterin der Polizei veruntreut und erhält zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe bei Polizei zuständig für Abrechnungen; 2007 bis 2011 wiederholt Verpflegungsgelder, Dolmetscherkosten etc. mehrfach abgerechnet und auf eigenes Konto gebucht; 2011 Versetzung auf andere Funktion Frau übernahm sodann Betreuung eines vermögenden Mannes und hob in einer Vielzahl von Fällen Geld für sich ab oder ließ Gelder umbuchen im Zuge polizeilicher Ermittlungen wegen Untreue in der Behörde wurden Bankauszüge mit Umbuchungen zum Nachteil des Betreuten entdeckt

20 Fallbeispiel AG Gemünden am Main Jähriger Betreuer der Großmutter lässt Rente auf eigenes Konto überweisen lassen und nutzt Geld für eigene Zwecke; 23 Monate auf Bewährung + Auflage, den Schaden wiedergutzumachen Mann war wegen Betrugs und Unterschlagung vorbestraft, als er 2006 zum Betreuer bestellt wurde ab 2008 Überweisung der Rente auf eigenes Konto; Täter beruft sich u.a. auf eigene Notlage (Arbeitslosigkeit) und eine offene Rechnung mit der Großmutter während der Betreuung zeitweise nach Norddeutschland umgezogen Berichtlegung gegenüber Gericht unvollständig

21 Fallbeispiel AG Aurich Jähriger wegen Untreue in 65 Fällen zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt hatte als Betreuer seines alkoholkranken und analphabetischen Bruders in den Jahren insgesamt für eigene Zwecke abgezweigt (zur Begleichung von Zahlungsverpflichtungen und als Bargeldquelle) mündliche Urteilsbegründung: ( ) völlig ungeordnetes Verhältnis. ( ) keinerlei Trennung zwischen Ihrem Privatvermögen und dem Ihres Bruders inzwischen bestellter Berufsbetreuer des Bruders war bei der Sichtung der Unterlagen auf finanzielle Ungereimtheiten gestoßen

22 Fallbeispiel AG Kulmbach j. Betreuer des Vaters wegen gewerbsmäßiger Untreue zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt; hatte sich aus Ersparnissen des demenzkranken Vaters auszahlen lassen und für eigene Zwecke verbraucht Ersparnisse des Vaters aus Verkauf seiner Eigentumswohnung nach Umzug in Pflegeheim Abhebungen fielen anhand des Jahresberichts des Betreuers auf Täter (Familienvater) mit geringem Einkommen und seit langem lediglich prekär beschäftigt einziges Kind und testamentarisch bestimmter Alleinerbe Täter: "Ich wusste, dass das nicht in Ordnung war und hatte jedes Mal großes Herzklopfen. Mir war auch klar, dass das schnell auffliegt."

23 Analyse von StA-Akten zu Vermögensdelikten gegen unter Betreuung stehende ältere Menschen in Bayern 38 untersuchte Fälle (Basis: Daten aus polizeilichem Vorgangsverwaltungssystem) Tatverdächtige (n=41) zu ca. zwei Dritteln ehrenamtliche, zu einen Drittel Berufsbetreuer Strafverfahren vor allem durch Betreuungsgerichte, neu bestellte Betreuerinnen und Betreuer sowie Opferangehörige initiiert Verfahren gegen 25 TV eingestellt, 13 Freiheitsstrafen, 3 Geldstrafen, 1 Berufsverbot

24 Analyse von StA-Akten zu Vermögensdelikten gegen unter Betreuung stehende ältere Menschen in Bayern Wesentliche Fallkonstellationen Durch das Ziel persönlicher Bereicherung motivierte Taten Durch das Ziel des Abwendens einer materiellen Notlage motivierte Taten Taten vor dem Hintergrund als legitim erlebter Besitzansprüche

25 Aktenanalyse Bayern: die Fallgruppen etwas feiner gegliedert. Fallgruppe/Falltypus Fallzahl (N=38) Anteil Fallgruppe A: Taten des Typus persönliche Bereicherung 12 31,6 % Falltypus A1: Taten unter Ausnutzung eines familiären Vertrauensverhältnisses 6 15,8 % Falltypus A2: Taten unter Ausnutzung der Gelegenheit des Ehrenamts 2 5,3 % Falltypus A3: Taten im beruflichen Kontext 4 10,5 % Fallgruppe B: Taten des Typus Abwenden einer finanziellen Notlage 18 47,4 % Falltypus B1: Taten durch Familienangehörige Übernahme einer Betreuung bei gleichzeitiger eigener finanzieller Problemlage Falltypus B2: Taten durch Familienangehörige mit mangelnder Eignung als Betreuer aufgrund fehlender Kompetenzen 9 23,7 % 2 5,3 % Falltypus B3: Taten unter Ausnutzung der Stellung als Berufsbetreuer 7 18,4 % Fallgruppe C: Taten des Typus Anspruchsdenken 3 7,9 % Fallgruppe D: behauptete oder vermutete Taten mit in hohem Maße nicht eindeutigem Verifikationsgrad 5 13,2 %

26 Befunde aus Experteninterviews: Problemfelder in Bezug auf Vermögensdelikte aus Betreuungskonstellationen Erstellung des Vermögensverzeichnisses Personelle Ressourcen bei Betreuungsgerichten zur Kontrolle des Betreuerhandelns Qualifikation / Eignung von Betreuern Vulnerabilität der Opfer im Hinblick auf Angreifbarkeit und auf Tatentdeckung, erfolgreiche Gegenwehr, Tataufklärung und Strafverfolgung

27 Thesen zur Vermögenskriminalität im Kontext rechtlicher Betreuung

28 (1) Günstige Tatgelegenheiten für Täter mit spezifischem Zugang Betreuer Tatgelegenheitsstrukturen in Betreuungskonstellationen sind günstig Vermögensdelikte im Kontext rechtlicher Betreuung lassen sich kriminologisch als crimes of specialized access fassen.

29 (2) Vielfältige Rahmenbedingungen günstiger Tatgelegenheiten Randbedingungen der Gunst der Tatgelegenheiten sind u.a. folgende: Vermögen bei Betreuten oftmals in beträchtlichem Maße vorhanden. Wissen über Begehungsmöglichkeiten und erforderliche Fertigkeiten insbes. bei Berufsbetreuern vielfach gegeben Betreuen einer zu einer selbständigen Lebensführung nicht oder nur eingeschränkt fähigen Person geht mit Machtgefälle einher externe Kontrolle von Betreuerhandeln ist aufwändig und (auch) daher begrenzt. Betreute sind nur eingeschränkt in der Lage, an ihnen begangene Vermögensdelikte überhaupt als solche zu identifizieren und dann gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Ambivalenzen /Ambiguitäten insbesondere in familialen Betreuungskonstellationen

30 (3) Objektive Tatgelegenheit versus Wahrnehmung / Bewertung Nur ein Betreuer, der eine objektive Tatgelegenheit als solche wahrnimmt und das Begehen der Tat als eine akzeptable Handlungsalternative bewertet, wird sich (vorsätzlich) deliktisch verhalten. In Verbindung mit dem Status als crime of specialized access (i.e. zugleich crime of limited access ) bedeutsam für Fallaufkommen und Prävention

31 (4) Heterogenität der Fälle & wiederkehrende Merkmale Palette der Tatkonstellationen und Modi operandi ist breit, dennoch zeigen sich wiederkehrende Merkmale: Handeln vor dem Hintergrund ökonomischer und familialer Krisensituationen vs. Handeln zum Erreichen und Bewahren eines hohen Lebensstandards z.t. Personen zu Betreuern bestellt, von denen verlässliches Handeln zum Wohle des Betreuten kaum erwartet werden kann berufliche Betreuung: Fälle z.t. durch hohe Schadenssummen, hohe Fallzahlen und lange Tatzeiträume gekennzeichnet Vermögensdelikte in Betreuungskonstellationen z.t. sehr planvoll, unter Einbindung Dritter und unter Implementation und Aufrechterhaltung tatbegünstigender und tatermöglichender Arrangements begangen

32 (4) Heterogenität der Fälle & wiederkehrende Merkmale (Fortsetzung) Täter charakterisieren fortgesetzte Vermögenskriminalität in Betreuungskonstellationen zum Teil als Prozess des Hineinwachsens familiale Betreuung: häufig schwer zu durchdringende Gemengelage von familiärer Zuneigung, Solidarität, materieller Zuwendung vs. Ausbeutung Tataufklärung / Strafverfolgung durch die insbesondere bei demenziell erkrankten Geschädigten schwierige Beweislage beeinträchtigt; Tatverdächtige berufen sich zt auf Nichterkennen der fehlenden Steuerungsfähigkeit auf Seiten des Betreuten bedeutsam für Aufdecken von Vermögensdelikten u.a. Angehörige, Betreuungsbehörden / Betreuungsgerichte, Notariate, gerichtlich eingesetzte Berufsbetreuer in Fällen zuvor ehrenamtlicher Betreuung

33 (5) Vieles spricht für ein beträchtliches Dunkelfeld günstige Tatgelegenheiten z.t. jahrelange, erfolgreiche und lange unbemerkte Tatbegehung in letztlich aufgedeckten Fällen begrenzte Beschwerdemacht und Anzeigefähigkeit der Geschädigten insgesamt noch wenig ausgeprägtes Bewusstsein für das Problemfeld

34 (6) Erkenntnis- und Forschungsbedarf Vermögensdelikte in und aus Betreuungskonstellationen bislang kriminalstatistisch wie kriminologisch kaum erfasst und durchdrungen Angesichts der hohen Betreuungszahlen, des anzunehmenden Dunkelfeldes und des Umstandes, dass eine Institution, die zum Schutze systematisch Schwächerer geschaffen wurde, jedenfalls von Einzelnen zum (materiellen) Nachteil dieser Schwächeren genutzt wird, erscheint (auch) kriminologische Forschung dringend geboten.

35 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Thomas Görgen Deutsche Hochschule der Polizei (Münster) Fachgebiet Kriminologie und interdisziplinäre Kriminalprävention

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