Gesetzlicher Mindestlohn
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- Mona Rosenberg
- vor 8 Jahren
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1 Gesetzlicher Mindestlohn Claudia Chirizzi Frauen- und Gleichstellungspolitik ver.di Baden-Württemberg Kontakt: Königstraße 10 a Stuttgart Tel.: 0711 / claudia.chirizzi@verdi.de 1
2 Mindestlohn und Alleinerziehende Existenzsicherung für die Einelternfamilie? 2
3 Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn Ausgangslage 3
4 Mindestlohn warum?! Vollzeitarbeit muß eine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen ist ein soziales Grundrecht Armutslöhne sind ein Verstoß gegen die Menschenwürde und gegen die Grundprinzipien des Sozialstaats und der Demokratie... StaatsbürgerInnen: freie und ökonomisch unabhängige Individuen 4
5 Mindestlohn warum?! Tarifflucht Problem Allgemeinverbindlichkeitserklärung Tarifbereiche mit niedrigen Tarifvergütungen Ausweitung Niedriglöhne Arm trotz Arbeit! Verschärfung der Zumutbarkeitsregelung durch Hartz IV Rückgang sozialvers. Beschäftigte (- 1,6 Mio., Dez ) Ausweitung Minijob-Beschäftigte (+ 2,2 Mio., Dez ) Ausweitung Ein-Euro-Jobs (+ 0,3 Mio., Dez ) 5
6 Mindestlohn warum?! Die Entgelthöhe entscheidet für Millionen abhängig Beschäftigter und ihrer Familien über ihre Teilhabe an der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung. Die Einkommensskala ist nach unten offen. Wo kein Tarifvertrag gilt, kann der Arbeitgeber die Entgelthöhe einseitig bestimmen. Er ist an keine Untergrenze gebunden. Diejenigen, die einen Niedriglohn beziehen, bekommen trotz Vollzeitarbeit keinen existenzsichernden Verdienst. Sie werden von einer angemessenen Lebensführung ausgeschlossen. 6
7 Wie definiert man Niedriglöhne? Armutslöhne : Ausschluss von einer angemessenen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (working poor) unter 50% (weniger als brutto) Prekäre Löhne : Entgelte, die das private Auskommen mit dem Einkommen schwierig machen können unter 50-75% (weniger als brutto) des durchschnittlichen Bruttoeinkommens (2.884 ) 7
8 Niedriglohnbeschäftigte! - In welchen Branchen und mit welchem Anteil? Sonstige Dienstleistungen (76 %) Private Haushalte (75%) Gastgewerbe (72%) Landwirtschaft und Fischhandel (40%) Ernährungsgewerbe, Tabakverarbeitung (33%) Einzelhandel (33%) Dienstleistungen für Unternehmen (32%) 8
9 Niedriglohn selbst verschuldet!? 62 % haben eine abgeschlossene Ausbildung 67 % üben keine einfache Tätigkeit aus 81 % arbeiten in Kleinbetrieben mit bis zu 99 Beschäftigten 65 % sind 30 Jahre und älter 71 % sind Frauen 9
10 Armut nimmt zu Reichtum auch Volkseinkommens 2005 = + 26 Mrd = + 42 Mrd. Gewinn- und Vermögenseinkommen 2005 = + 32 Mrd = + 40 Mrd. Arbeitnehmerentgelte 2005 = - 6 Mrd = + 2 Mrd. Volksvermögen 10 % der Superreichen besitzen 45 % 90 % der Privathaushalte besitzen 55 % dv. die unteren 50% lediglich 4% 10
11 Mindestlöhne und tarifliche Gestaltungsmacht Ausgangslage 11
12 Tarifliche Niedriglöhne - Beispiele West* Ost* Landwirt. Hilfsarbeiter 4,68 4,44 Wach- und Kontrollpersonal 5,65 4,32 Friseurin 5,84 3,82 BäckereiverkäuferIn (1. Jahr) 5,98 4,98 Hotelbote/page 6,09 5,12 GebäudeinnenreinigerIn 7,68 6,18 FloristIn (3. Jahr) 7,75 5,38 * jeweils einzelne regionale Tarifbereiche NRW: Friseurin (4,93 ), Fleischerhandwerk (6,21 ), Hotel- und Gaststättengewerbe (5,18 ) 12
13 ausgebautes Tarifsystem und Niedriglöhne ein Widerspruch?! Die Tarifbindung ist mangelhaft Viele Arbeitgeber gehören keinem Verband an. Die Arbeitgeberbände verlieren Mitglieder, streichen die Tarifzuständigkeit aus ihrer Satzung, bieten OT-Mitgliedschaften an oder lösen sich auf. In einzelnen Regionen existieren für einzelne Branchen keine Tarifverträge - insbesondere in den neuen Bundesländern. Auch wenn Tarifverträge existieren, fehlt es an gewerkschaftlicher Durchsetzungsmacht Tarifverträge lassen sich hier nicht mir Arbeitskampfmitteln durchsetzen. 13
14 Tarifbindung West West Ost
15 Mindestlöhne und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt Ausgangslage 15
16 sinkende Löhne weniger Arbeitslosigkeit?! 16
17 sinkende Löhne weniger Arbeitslosigkeit?! seit 1995 sind die Reallöhne in Deutschland gefallen die Arbeitslosigkeit aber ist gestiegen in allen anderen EU-Ländern ging die Arbeitslosigkeit trotz Lohnzuwächse zurück würden niedrigere Löhne zu mehr Arbeitsplätzen führen, dann hätte es in Ostdeutschland einen deutlichen Beschäftigungszuwachs geben müssen das Gegenteil ist der Fall 17
18 Niedriglöhne gegen Arbeitslosigkeit? Entwicklung ist gewollt Begründung: Niedriglöhne seinen kein Problem, sondern die Lösung des (Arbeitslosigkeits-)Problems Hans Werner Sinn: Jeder der Arbeit sucht, findet Arbeit, wenn man zuläßt, daß der Lohn weit genug fällt... wenn Löhne nicht zum Leben reichen, kein Problem staatliche Transferleistungen helfen (Kombi-Lohn) Tatsächlich führt Lohnsenkung zu mehr Arbeitslosigkeit ver.di: Löhne müssen zum Leben reichen... 18
19 niedriger Produktionskosten mehr Absatz?! 19
20 Jobkiller Mindestlohn?! harter Konkurrenzkampf in Branchen mit Niedriglöhnen Haarschnitte gibt es für zehn oder gar acht Euro schön für die Kundschaft schlecht für die FriseurInnen gewerkschaftliche Organisierung ist schwierig dem Druck auf die Löhne kann wenig entgegengesetzt werden Handelsunternehmen klagen über sinkende Gewinnmargen und Dumpingkonkurrenz durch Discounter ohnehin schon schlecht bezahlte Arbeitsplätze werden in noch billigere Minijobs umgewandelt 20
21 Jobkiller Mindestlohn?! Im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe wurde im ruinösen Preiskampf bei der Gruppe Heros mit betrügerischen Mitteln gearbeitet die Löhne der Beschäftigten wurden gedrückt die Firma ist in Insolvenz Preisdumping hat der Konkurrenz Millionenverluste beschert ein gesetzlicher Mindestlohn schiebt solchen Praktiken einen Riegel vor er markiert die Grenze nach unten unterhalb derer Wettbewerb nicht mehr über Lohndumping ausgetragen werden kann 21
22 Gesetzlicher Mindestlohn Bestandsaufnahme 22
23 Debatte Mindestlohn beispiellose Forderung?! Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde in Euro (November 2005) Luxemburg Niederlande Irland Griechenland Malta Portugal Ungarn Slowakei Litauen Rumänien USA 1,45 1,32 1,20 1,00 0,99 0,92 0,67 0,50 0,44 3,86 3,59 3,25 2,84 2,62 4,22 8,03 7,91 7,86 7,65 7,48 8,69 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00 Gesetzlich festgelegter Stundenlohnsatz: Luxemburg, Frankreich, Großbritannien, Irland, USA; Berechneter Stundensatz auf der Grundlage folgender Wochenarbeitszeiten: 40 Stunden: Griechenland, Malta, Slow enien, Ungarn, Polen, Estland, Litauen, Lettland, B Stunden: Slow akei; 38,5 Stunden : Spanien, Portugal; 38 Stunden : Belgien, Tschechien; 37-Stunden : Niederlande. Quelle: Eurostat, nationale Angaben, eigene Berechnungen 23
24 Europa und Mindestlöhne In den meisten europäischen Nachbarstaaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn - mit positiven Erfahrungen nicht schädlich für Beschäftigung Lohnspreizung wurde reduziert Lohndiskriminierung von Frauen wurde reduziert 24
25 Europa und Mindestlöhne Ländern ohne gesetzlichen Mindestlohn: Gründe Skandinavien: hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad Österreich: hohe Tarifbindung durch Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen in der Wirtschaftskammer Italien: Hohe Tarifbindung abgesichert durch die Verfassung Deutschland: kein funktionales Äquivalent gesetzlichen Mindestlohn - mit positiven Erfahrungen 25
26 EU-Sozialcharta Für jede Beschäftigung ist ein gerechtes Entgelt zu zahlen. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, dass entsprechend den Gegebenheiten eines jeden Landes den Arbeitnehmern ein gerechtes Arbeitsentgelt garantiert wird, das heißt ein Arbeitsentgelt, das ausreicht, um ihnen einen angemessenen Lebensstandard zu erlauben (Titel 5 Abs.1) 26
27 Jobkiller Mindestlohn?! in Großbritannien haben die Unternehmen die Mindestlöhne in beträchtlichem Maße über ihre Gewinne bezahlt in den ersten drei Jahren sanken die Profite der besonders betroffenen Unternehmen um 8% existenzbedrohend war dies nicht 27
28 Jobkiller Mindestlohn?! Großbritannien: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zwischen 1999 und 2004 um 35% von 3,60 auf 4,85 (etwa 7,10) Rückgang der Arbeitslosenquote um knapp 25% von 6,2% (1998) auf 4,7% (2004) 28
29 Gesetzlicher Mindestlohn Ausgestaltung 29
30 Beispielrechnung für Mindestlohn (2003) Durchschnittlicher Bruttoverdienst Keine Armutslöhne: 50 % des Vollzeitlohns Gesetzlicher Mindestlohn netto Pfändungsfreigrenze für Erwerbstätige 985 Sozialhilfe 639 Erfasste ArbeitnehmerInnen: Bei Bei ,4 Mio. 2,4 Mio. 30
31 Festlegung und Anpassung des Mindestlohns wie?! Rein politische Entscheidung (USA) Politische Entscheidung mit institutionalisierten Konsultationen von Arbeitgebern und Gewerkschaften (Großbritannien, Irland, Spanien, Portugal) Ergebnis von nationalen Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften (Belgien, Griechenland) Indexierung des Mindestlohnes an die Preis- und/oder Lohnentwicklung sowie politische Entscheidung mit institutionalisierten Konsultationen (Frankreich, BeNeLux-Staaten) 31
32 Mindestlohn-Modelle Erleichterung AVE, Ausweitung des Entsendegesetzes (IG BAU, IG BCE) Gesetzliches branchenbezogenes Mindestentgelt (IG Metall) tarifliche Festlegung der Mindestlöhne (unterste Lohngruppe) unterstes Tarifentgelt zugleich gesetzliches Mindesteinkommen der Branche für nicht tarifgebundene Bereiche: unterstes Entgelt des Zeitarbeitstarifs als Grundlage Einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn (NGG, ver.di) 50% des Vollzeit-Durchschnittslohns (ca ) Orientierung an europäischen Nachbarländern DGB-Bundeskongress gesetzlicher Mindestlohn 32
33 Gesetzlicher Mindestlohn Alternativen 33
34 Kombi- und Niedriglohn-Modelle Kombilohnmodelle verfolgen Absicht, Beschäftigung im Niedriglohnbereich auszuweiten Einkommen der Beschäftigten werden bezuschusst oder die Lohnzahlung des Arbeitgebers wird subventioniert oder Beide Seiten werden gefördert Klassisches Kobilohnmodell: Lohnkostenzuschüsse und ergänzende Sozialhilfe zu nicht existenzsicherndem Einkommen Eingliederungszuschuss bzw. Einstiegsgeld Orientierung an europäischen Nachbarländern 34
35 Kombi- und Niedriglohn-Modelle Neuwieder Modell Betriebe mit Überstunden Hamburger Modell Befristete, direkte Subventionen an Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen flankiert durch Qualifizierungsmaßnahmen Ein-Euro-Jobs Grad der Subventionierung am höchsten bis zu 150%! Magdeburger Alternative bestehende Tariflöhne werden akzeptiert dauerhafte öffentliche Zuschüsse an Arbeitgeber 35
36 Kombi- und Niedriglohn-Modelle Mini- und Midi-Jobs geringe Steuer- und Abgabenlast Kommunaler Kombilohn Finanzierung des Bruttoentgelts je zur Hälfte von Bund und Kommunen Max. Bezuschussung je Monat und Arbeitgeber durch Bund: 500 Euro 36
37 37
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