Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz RGU-UW 23

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz RGU-UW 23"

Transkript

1 Telefon Telefax Herr Hoheisel Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz RGU-UW 23 Lichtverschmutzung durch in den Himmel gerichtete Scheinwerfer (Ziffer 2) Empfehlung Nr. 22 der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt am Anlage Beschluss des Umweltschutzausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt hat am die o. g. Empfehlung beschlossen. Darin heißt es, der Münchner Stadtrat möge beschließen 1.Die Verwendung von Flakscheinwerfern und ähnlichen gegen den Himmel gerichteten Leuchten zu Werbezwecken zu untersagen. 2.Die herkömmlichen Neonleuchten bei Servicearbeiten und Reparaturen nach und nach durch Na-Dampflampen oder andere energie- und abstrahlungsreduzierte Leuchten und -systeme zu ersetzen und die Lichtverschmutzung zu reduzieren. 3.Bei Neuplanungen und Projektierungen die Straßenbeleuchtung auf geringere Lichtverschmutzung und reduzierten Energieverbrauch hin zu konzipieren. Die Empfehlung bezieht sich auf eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 37 GO und 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Das Anliegen der Bürgerversammlungsempfehlung betrifft Sachverhalte, von denen mehrere Stadtbezirke betroffen sind. Bürgerversammlungsempfehlungen, die sich nicht ausschließlich auf den jeweiligen Stadtbezirk beziehen, müssen nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO und 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat behandelt werden. Zur Behandlung der Empfehlung waren Abstimmungen mit dem Kreisverwaltungsreferat, dem Baureferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung erforderlich. Die notwendigen Stellungnahmen zur Unterrichtung des Stadtrats liegen nunmehr vor.

2 Seite 2 Im Einzelnen wurde vom Kreisverwaltungsreferat mitgeteilt: Zu der Anfrage bezüglich der Verwendung von in den Himmel gerichteten Scheinwerfern (Skybeamer bzw. Skytracker) ist festzustellen, dass es sich hier um genehmigungspflichtige Werbeanlagen handelt. Weitere Maßnahmen gegen diese Einrichtungen müssen deshalb vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung getroffen werden. Eine rechtliche Handhabe nach dem Gaststättengesetz oder nach dem Landesstrafverordnungsgesetz bei einmaligen Veranstaltungen gegen derartige Effekte vorzugehen, ist grundsätzlich rechtlich jedoch nicht möglich. Maßnahmen nach dem Gaststättenrecht oder nach dem Landesstrafverordnungsgesetz wären nur dann denkbar, wenn eine erhebliche Belästigung für Nachbarn auftreten würde. Dies wäre dann der Fall, wenn der Lichtschein unmittelbar auf Wohnungen gerichtet wäre. Daneben wird Veranstaltern bei der Verwendung von Skytrackern empfohlen, mit der Deutschen Flugsicherung abzuklären, ob der Einsatz dieser Werbeanlagen unproblematisch ist. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung übermittelte folgende Stellungnahme: Zum Thema Himmelsstrahler (Sky-Beamer) hat das Planungsreferat bereits im Schreiben vom an Frau Stadträtin Mechthild von Walter sowohl aus bau-, verkehrsrechtlicher und ökologischer Sicht Stellung genommen. Danach kann der Empfehlung auf lokaler Ebene nicht Rechnung getragen werden. Zwar könnte die Bauaufsichtsbehörde ggf. gegen ungenehmigt zu Werbezwecken betriebene Sky-Beamer ein Bußgeldverfahren einleiten, hierfür sind die Angaben des Antragstellers zu Himmelsstrahlern aber zu ungenau. Dem Planungsreferat sind derartige Auswüchse in letzter Zeit nicht bekannt geworden. Baurechtliche Beurteilung Es ist bereits rechtlich umstritten, ob es sich bei Sky-Beamern und ähnlichen Himmelsstrahlern überhaupt um eine bauliche Anlage oder Werbeanlage im Sinne des Baurechts handelt. So wird zum Beispiel im Kommentar Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß ein Baurechtsbezug verneint, da Sky-Beamer keine werbliche Aussage enthalten, sondern ihre Auffälligkeit allein in der aussagefreien Bestrahlung des Himmels mit Scheinwerfern besteht. Dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom einen Lichtstrahler, der auf den Standort einer Diskothek hinwies, als Werbeanlage bezeichnet. Ob Lichtstrahler dem Baurecht unterfallen oder nicht, hängt daher vom Einzelfall ab, insbesondere von der Frage, ob die Lichtanlage zu Werbezwecken (Hinweis, Wegweiser auf ein Gewerbe) oder zu anderen Anlässen (politische oder kulturelle Veranstaltungen) genutzt wird. Unabhängig hiervon ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es ein generelles Verbot von Himmelsstrahlern in Deutschland bisher nicht gibt. Selbst wenn die Errichtung eines Sky-Beamers dem Baurecht unterfällt, müssen seiner Zulassung/Genehmigung im Einzelfall öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem oben genannten Beschluss den Diskothekenstrahler nicht aus baurechtlichen, sondern aus verkehrlichen Gesichtspunkten für nicht möglich erachtet.

3 Seite 3 Für ein generelles Verbot von Sky-Beamern besteht nach baurechtlichen Vorschriften daher keine Rechtsgrundlage. Auch der Stadtrat könnte ein solches Verbot nicht beschließen, da er als gemeindliches Verwaltungsorgan an landes- und bundesgesetzliche Vorgaben gebunden ist. Erlass einer städtischen Verbotssatzung Auch über Artikel 91 der Bayerischen Bauordnung, der die gemeindliche Ermächtigung zur Gestaltung des Ortsbildes durch Ortssatzungen enthält, kann ein Verbot von Sky-Beamern nicht hergeleitet werden. Da Sky-Beamer eine über mehrere Kilometer sichtbare Lichtsäule aussenden, wirken sie speziell in die Ferne. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde auf der Grundlage der Bayerischen Bauordnung sind jedoch kleinräumig angelegt und können die gestalterische Fernwirkung von Sky-Beamern nicht erfassen. Verkehrsrechtliche Gesichtspunkte Nach Auffassung der Verkehrsbehörde des Kreisverwaltungsreferates hält sich im Gegensatz zu Lichtprojektionen im straßennahen Bereich (bis zu max. 10m) die Ablenkung der Verkehrsteilnehmer durch Sky-Beamer in Grenzen, da Verkehrsteilnehmer die (verkehrliche) Nicht-Relevanz von Lichtprojektionen, die in großer Höhe oder am Himmel stattfinden, deutlich zu erkennen vermögen. Anders verhält es sich bei Lichtprojektionen im näheren Umfeld von lichtsignalgeregelten Einmündungen und Kreuzungen, da hier die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer im besonderen Maße gefordert ist, sowie bei Lichteffekten, die Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen ähneln oder diese beeinträchtigen. In diesen Fällen dürfte eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung in der Regel ausscheiden. Ökologische Gesichtspunkte Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat sich schon damals zum Antrag von Frau Stadträtin Mechthild von Walter folgendermaßen geäußert (dies gilt auch heute noch): Lichtimmissionen gehören nach dem BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbei zu führen. Neben dem Schutz des Menschen ist es ebenfalls Ziel des Gesetzes, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Eine Vielzahl von nachtaktiven Insekten werden von der künstlichen Lichtquelle Sky-Beamer angelockt, verlassen ihren eigentlichen Lebensraum und sind an der Erfüllung ihrer ökologischen Aufgaben wie Nahrungs- oder Partnersuche gehindert. Für viele der Insekten sind die Lichtquellen direkt (Verbrennen, Aufprall) oder indirekt (Verhungern, Erschöpfung, leichte Beute) Todesfallen. Die große Zahl der Individuenverluste kann zu einer Dezimierung der Populationen von nachtaktiven Insekten in der Umgebung der Lichtquelle führen. Dies wiederum hat dann Auswirkungen auf das gesamte lokale ökologische Gleichgewicht (z. B. Nahrungsketten, Blütenbestäubung). Auch Vögel sind in unterschiedlicher Weise von Sky-Beamern betroffen. Sowohl für den Lebensrhythmus wie auch für die Orientierung spielen Lichtquellen für Vögel eine große Rolle. Große und markante Lichtquellen wie Sky-Beamer haben einen Einfluss auf die räumliche Orientierung und das Bewegungsverhalten nachtziehender Vögel. Nicht nur die

4 Seite 4 Kollision mit der Lichtquelle, der Anflug in das unmittelbare Umfeld sind möglich, sondern auch die Veränderung des Zugkurses. Bei einigen Vogelarten kann es durch die künstliche Beleuchtung zu einer Vorverlegung der Brutzeit kommen, wobei häufig ein Verlust der Brut gegeben ist. Auch die Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München weist auf die negativen Auswirkungen der Außenbeleuchtung auf nachtaktive Tierarten und durchziehende Vögel hin. Dabei hält sie es neben einem Verbot von Sky-Beamern für sinnvoll, notwendige Außenbeleuchtungen immer entsprechend dem Stand der Technik möglichst umweltund insektenfreundlich zu gestalten (wie dies erstmals im Zusammenhang mit dem Neubau des Fußballstadions in Fröttmaning durch vertragliche Regelung erfolgt ist). Wie die Naturschutzbehörde beklagen jedoch auch andere städtische Dienststellen die fehlenden Rechtsgrundlagen zum Umgang mit Sky-Beamern. Schon aufgrund der weitreichenden Wirkung von Sky-Beamern wäre hier eine landesgesetzliche Regelung vonnöten. Die Stellungnahme des Baureferats geht auf die Straßenbeleuchtung ein: Die Abteilung Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik unternimmt große Anstrengungen, um die Qualität der Straßenbeleuchtung laufend zu verbessern und zudem Energie einzusparen. So werden zur Beleuchtung der Hauptverkehrsstraßen bereits zum großen Teil Leuchten mit Natriumdampf-Hochdrucklampen ( gelbes Licht ) eingesetzt. Diese sind bei hoher Bestückung sehr wirtschaftlich (Lichtausbeute ca. 85lm/W) und geben in den oberen Halbraum kaum Licht ab, was der unerwünschten Aufhellung des Nachthimmels entgegenwirkt. Durch die sogenannte Halbnachtschaltung wird das Beleuchtungsniveau ab 22:00 Uhr um 50% abgesenkt und somit jährlich ca. 5,7 Mio kwh Energie eingespart. In Wohnbereichen und Anliegerstraßen werden aus Gründen der Stadtgestaltung und der Lichtqualität Leuchten mit stabförmigen Leuchtstofflampen eingesetzt. Das in diesem Bereich weiße Licht der Leuchtstofflampe verfügt über deutlich bessere Farbwiedergabeeigenschaften als das gelbe Licht der Natriumdampf-Hochdrucklampe und wird nicht zuletzt deshalb im Wohnumfeld allgemein als verträglicher angesehen. Aufgrund niedriger Betriebstemperaturen, dem Einsatz in allseits geschlossenen und abgeblendeten Leuchten und dem relativ niedrigen Strahlungsanteil im UV-Bereich ist es auch hinsichtlich seiner Einwirkung auf nachtaktive Fluginsekten wesentlich unkritischer als das in diesem Zusammenhang häufig erwähnte weiße Licht der Quecksilberdampf-Hochdrucklampe. Die Abteilung Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik rüstet sukzessive den großen Bestand an solchen Straßenleuchten mit Leuchtstofflampen auf den neuesten Stand der Technik um oder erneuert sie. Durch den Einsatz von Hochleistungsspiegelreflektoren und elektronischen Vorschaltgeräten kann die Lichtausbeute erheblich gesteigert (ca. 91lm/W) und der Lichtaustritt in den oberen Halbraum vermieden werden. Da zudem in Wohnstraßen nur Wattagen zwischen 30 und 40W eingesetzt werden und Natriumdampf-Hochdrucklampen erst ab 70W verfügbar sind, kann mit gelbem Licht hier keine Energie eingespart werden. Niedrige Leuchten zur Beleuchtung von Plätzen und Fußwegen in Wohn- und Parkanlagen, oft auch historische Leuchten, sind häufig noch mit unwirtschaftlichen Quecksilberdampf- Hochdrucklampen und Leuchtstofflampen alter Bauart (U-förmig oder ringförmig) bestückt. Nach und nach werden auch diese Leuchten auf den Betrieb mit Kompaktleuchtstofflampen und elektronischen Vorschaltgeräten umgerüstet, Leuchten mit ungünstiger Strahlungscharakteristik (z.b. Kugelleuchten) durch zeitgemäße Leuchtentechnologien ersetzt. Bislang sind bereits ca Leuchten in der oben beschriebenen Art umgerüstet, bzw.

5 Seite 5 erneuert worden. Nach Abschluss aller Maßnahmen an ca Leuchten werden ca. 6,2 Mio kwh Energie eingespart werden können. Zusammen mit der bereits erwähnten Halbnachtschaltung wird dann um 32% bzw. ca. 11,9 Mio kwh der Gesamtenergieverbrauch der Straßenbeleuchtung gesenkt. Das entspricht in etwa 1,2 Mio Stromkosten oder dem Jahresenergieverbrauch von ca Haushalten oder ca Tonnen Kohlendioxidausstoß im Jahr. Die Korreferentin des Referates für Gesundheit und Umwelt, Frau Stadträtin Dr. Ingrid Anker, die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Eva Maria Caim, und die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Dem Punkt II/1 der Empfehlung Nr. 22 der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt am , ein generelles Verbot von Himmelsstrahlern zu Werbezwecken auszusprechen, kann aus den im Sachvortrag genannten Gründen - fehlende Rechtsgrundlage - nicht entsprochen werden. 2. Die in Punkt II/2 und II/3 der Empfehlung Nr. 22 der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt am dargestellte und gewünschte Vorgehensweise wird vom Baureferat, Abteilung Straßenbeleuchtung bereits praktiziert. Damit ist diesen Punkten entsprochen. 3. Die Empfehlung Nr. 22 der Bürgerversammlung des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt am ist damit satzungsgemäß erledigt. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Joachim Lorenz Ober/Bürgermeister/in Berufsmäßiger Stadtrat IV. An die/den Vorsitzende/n und die Fraktionssprecher/innen des Bezirksausschusses 3 Maxvorstadt (5fach) z. K.

6 V. Abdruck von I mit IV. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - D-HA II/V 2 - GI, Az. 022/ E-03/22 (3fach) an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-UW 23 an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GLS-SB an das Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-GLS an das Planungsreferat an das Baureferat an das Kreisverwaltungsreferat an den Bezirksausschuss 3 Seite 6 VI. Wv. Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-UW 23

Kreisverwaltungsrefera

Kreisverwaltungsrefera Telefon: 0 233-27125 Telefax: 0 233-20342 Frau Schmidt irmgard.schmidt@muenchen.de Kreisverwaltungsrefera Seite 1 von 5 t Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen KVR-III132

Mehr

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Telefon: 233-27514 Telefax: 233-21136 Alexander Doll Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Wie sinnvoll sind Wasserenthärtungsanlagen in München? Antrag Nr.

Mehr

und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12

und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12 Telefon: 0 233-26338 Telefax: 0 233-28078 Seite Referat 1 von 6für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12 Optimierung der Beteiligungsstruktur Konzern GEWOFAG Umsetzung

Mehr

Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft

Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Telefon: 0233-92129 Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2011 Sitzungsvorlage

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2991 04.04.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter

Mehr

Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1

Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1 Telefon 16-9 25 50 Telefax 16-98992550 Direktorium Hauptabteilung II Abteilung Verwaltung D-HA II/V 1 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats 1. Wertgrenzen für Betriebe gewerblicher Art 2. Gewährträgerhaftung

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24

und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24 Telefon: 0 233-47749 Telefax: 0 233-47742 Seite Referat 1 von 5für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24 Vertrauensschutz für Windkraftanlagen,

Mehr

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Die Ergebnisse dazu haben wir in der beiliegenden Arbeit zusammengestellt.

Die Ergebnisse dazu haben wir in der beiliegenden Arbeit zusammengestellt. : Wir wollen wissen, wie viel Energie (Strom) wir in unseren Haushalten für die Beleuchtung brauchen und ob es Möglichkeiten gibt, den Stromverbrauch in diesem Bereich zu reduzieren und wenn ja, ob dies

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC

Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

I. Allgemeine Anmerkungen

I. Allgemeine Anmerkungen 08.03.2001 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers - Altenpflege-Ausbildungs-

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293

DNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11 BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach Aufhebung

Mehr

Markus 13,24-33. Wie ist es, wenn die Welt aufhört? Und wenn die neue Welt von Gott anfängt.

Markus 13,24-33. Wie ist es, wenn die Welt aufhört? Und wenn die neue Welt von Gott anfängt. Markus 13,24-33 Leichte Sprache Jesus erzählt von der neuen Welt von Gott Einmal fragten die Jünger Jesus: Wie ist es, wenn die Welt aufhört? Und wenn die neue Welt von Gott anfängt. Jesus sagte: Wenn

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop WinVetpro im Betriebsmodus Laptop Um Unterwegs Daten auf einem mobilen Gerät mit WinVetpro zu erfassen, ohne den Betrieb in der Praxis während dieser Zeit zu unterbrechen und ohne eine ständige Online

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs.

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. 5 Satz 2 RStV Aktenzeichen: KEK 574 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1 Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.01.2012 Öffentliche Sitzung Telefסּn: 0 233-49584 Telefax: 0 233-49577 Sozialreferat Seite 1 von 5 Stadtjugendamt S-II-KJF/JA Förderung des Trägers Lilalu e.v. Betreuungsplätze für Münchner Kinder in den Ferien Antrag Nr. 08-14 /

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente

Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente Aufgabe Sanierung unverzichtbarer Gebäude (wegen geschichtlicher und/oder städtebaulicher Bedeutung) Unterstützungsangebote

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Einführung Was müssen Anlagenbetreiber beim Einsatz von Rüben in Biogasanlagen

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Umfrage zum Rauchererlass. des Teletta-Groß-Gymnasiums Leer. im Schuljahr 2004/2005

Umfrage zum Rauchererlass. des Teletta-Groß-Gymnasiums Leer. im Schuljahr 2004/2005 Umfrage zum Rauchererlass am Teletta-Groß-Gymnasium Leer im Schuljahr 2004/2005 Schülervertretung des Teletta-Groß-Gymnasiums Leer Matthias Kohnen Juri Solloch - Seite 1 von 6 - Vorwort Am 1. August 2005

Mehr

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Sehbehindertentag 6. Juni. Kontraste. helfen schwachen Augen

Sehbehindertentag 6. Juni. Kontraste. helfen schwachen Augen Sehbehindertentag 6. Juni Kontraste helfen schwachen Augen Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland sind sehbehindert. Ihr Sehvermögen beträgt auf dem besseren Auge selbst mit Hilfsmitteln wie

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr

Mehr

II. Zum Jugendbegleiter-Programm

II. Zum Jugendbegleiter-Programm II. Zum Jugendbegleiter-Programm A. Zu den Jugendbegleiter/inne/n 1. Einsatz von Jugendbegleiter/inne/n Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 setzen die 501 Modellschulen 7.068 Jugendbegleiter/innen ein.

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Wann muss eine Baugenehmigung verlängert werden?

Wann muss eine Baugenehmigung verlängert werden? SCHÖNEFELDER* KOSKE ZIEGLER RECHTSANWÄLTE *FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT Veröffentlichungen Eike Schönefelder Landwirtschaftliches Wochenblatt, 194. Jahrgang, Heft 21 Wann muss eine Baugenehmigung verlängert

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?... Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Stadtkämmerei Referatsleitung

Stadtkämmerei Referatsleitung Telefon: 0 233-92 085 Telefax: 0 233-989 92 085 Stadtkämmerei Referatsleitung Schnelle und unkomplizierte Hilfe für Bombenopfer Antrag Nr. 08-14 / A 03625 von Herrn StR Richard Quaas, Frau StRin Mechthilde

Mehr

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen

3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.

Mehr

Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate

Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate Wohn- und Eine Einrichtung der Seniorenhilfe SMMP ggmbh Ziemlich viel Text Unsere Beschäftigung mit der Charta begann mit der Selbstbewertung. Hierfür

Mehr

Aber zuerst: Was versteht man unter Stromverbrauch im Standby-Modus (Leerlaufverlust)?

Aber zuerst: Was versteht man unter Stromverbrauch im Standby-Modus (Leerlaufverlust)? Ich habe eine Umfrage durchgeführt zum Thema Stromverbrauch im Standby Modus! Ich habe 50 Personen befragt und allen 4 Fragen gestellt. Ich werde diese hier, anhand von Grafiken auswerten! Aber zuerst:

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande.

Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? Ein Meinungsbild. Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande. Was bedeutet Inklusion für Geschwisterkinder? unterstützt von Ein Meinungsbild - Irene von Drigalski Geschäftsführerin Novartis Stiftung FamilienBande Haben Sie Kontakt zu Geschwistern schwer chronisch

Mehr

Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln 2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Kontakt

1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Kontakt Gundlach GmbH & Co. KG Haus- und Grundstücksverwaltung Kundenbefragung 2014 1. Eine Frage vorab: Nutzen Sie Ihre Wohnung selbst oder vermieten Sie diese? Selbstnutzung Vermietung Kontakt 2. Wie beurteilen

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr