Jahresbericht 2004 der Bayerischen Versorgungskammer

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1 Jahresbericht 2004

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3 Jahresbericht 2004 der Bayerischen Versorgungskammer JAHRESBERICHT

4 2 JAHRESBERICHT 2004

5 Liebe Leserin, lieber Leser, mit Abschluss des Geschäftsjahres 2004 kann die Bayerische Versorgungskammer gleichzeitig auch ihr zehntes Geschäftsjahr in der jetzigen Struktur erfolgreich beenden. Auch wenn ein Altersversorger im Allgemeinen damit noch in den Kinderschuhen steckt und auch die Bayerische Versorgungskammer im Besonderen auf Wurzeln zurückblickt, die bereits im 19. Jahrhundert liegen, stellt ein solches Jubiläumsjahr dennoch etwas Besonderes dar und gibt Gelegenheit zu Rückschau und Ausblick. Besonderheiten wies das zurückliegende Geschäftsjahr aber auch aufgrund seiner zahlreichen Herausforderungen auf, die es zu bewältigen galt: Dabei führte 2004 die Aktivität des Gesetzgebers zu besonderen Belastungen bei der Umsetzung zahlreicher Gesetzesänderungen, allen voran die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Renten. Diese umfangreichen Änderungen bedurften dabei nicht nur erheblicher Anstrengungen bei der Modifikation von Satzungen, internen Verwaltungsprozessen und EDV-Anwendungen, sondern führten auch zu einem hohen Informations- und Beratungsbedarf auf Seiten der Versicherten und Versorgungsempfänger. Das Vertrauen der Versicherten und Versorgungsempfänger in ihre Altersversorgung bei den von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen setzt hohe Ansprüche an die Geschäftsführung. Besondere Bedeutung kommt dabei der nachhaltigen Absicherung der Versorgungssysteme zu. Dies erforderte im abgelaufenen Geschäftsjahr bei einigen Versorgungseinrichtungen auch die präventive Anpassung der bestehenden Finanzierungssysteme. Mit den dabei ergriffenen moderaten Maßnahmen wurde auf die wegen der gegenwärtig anhaltenden Niedrigzinsphase rückläufigen Kapitalerträge reagiert und sichergestellt, dass die versprochenen Leistungen auch dauerhaft erfüllbar bleiben. Besondere Bedeutung kommt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch einer vorsichtigen und risikobewussten Kapitalanlage zu. Stresstests und Asset-Liability-Analysen gehören dabei ebenso zu dem selbstverständlichen Rüstzeug der Bayerischen Versorgungskammer wie eine eigene Versicherungsmathematik, über die unser Haus bereits seit nunmehr 75 Jahren verfügt. Zusätzlich hat die Bayerische Versorgungskammer in den vergangenen beiden Jahren ihre Fondsanlagen in ein neues, transparentes Fonds-Konzept überführt. Die Früchte dieser Anstrengungen konnten im zurückliegenden Geschäftsjahr nicht nur in Form positiver Renditeergebnisse geerntet werden, sondern auch in Form einer besonderen Auszeichnung, dem IPE-Award als Best Pension Fund Germany 2004, den die Bayerische Versorgungskammer auf Empfehlung einer 70-köpfigen Jury aus unabhängigen Investment- und Pensionsspezialisten im November 2004 verliehen erhielt. Die Vielzahl der äußerst unterschiedlichen Aufgaben, die im zurückliegenden Jahr wieder bewältigt werden konnten, setzt nicht nur ein enges und vertrauensvolles Zusammenarbeiten mit den Selbstverwaltungsgremien der Versorgungseinrichtungen voraus, sondern erfordert auch ein hohes persönliches Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Versorgungskammer, denen nicht nur der ganz besondere Dank für das abgelaufene Geschäftsjahr, sondern auch für 10 Jahre BVK gebührt. Mit freundlichen Grüßen Lothar Panzer Dieter Teichmann Daniel Just Reinhard Graf Gerhard Raukuttis JAHRESBERICHT

6 Inhalt Vorwort Seite 3 Die BVK kompetente Dienstleistungen im Verbund 2004 Das zehnte Geschäftsjahr der Bayerischen Versorgungskammer 6 Pläne für weiteres Versorgungswerk 9 BVK im Dialog 10 Infokanäle 11 Korruptionsprävention 13 Die BVK zukunftssicher, bedarfsgerecht, kundenorientiert Ereignisreiches Jahr für die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden 17 Das Alterseinkünftegesetz 22 Tarifvertrag stärkt Pensionskasse 26 Der letzte Vorhang ist gefallen 27 Informationsaustausch 29 Die BVK optimale Rendite mit Sicherheit Ausgezeichnete Kapitalanlage 32 Strategie und Taktik in der Kapitalanlageplanung 34 Internationaler Immobilienspezialfonds 34 Der Wind bläst rau 35 4 JAHRESBERICHT 2004

7 Die BVK leistungsstark und kostenbewusst Fachkompetenz mit Tradition 38 Neuer Bereichsleiter Informationsverarbeitung 40 Portal für Internet und Intranet 41 Sparen um jeden Preis? 42 Versorgung Nebensache? 45 Die Versorgungseinrichtungen Themen des Geschäftsjahres 48 Kennzahlen 2004 Organigramm Anhang Anhang JAHRESBERICHT

8 Die BVK kompetente Dienstleistungen im Verbund 2004 Das zehnte Geschäftsjahr der Bayerischen Versorgungskammer Am 31. Dezember 2004 hat die Bayerische Versorgungskammer (BVK) das zehnte Geschäftsjahr seit ihrer Gründung im Jahre 1995 vollendet. Nun sind zehn Jahre für eine Einrichtung, die sich mit Altersversorgung beschäftigt, natürlich nur eine relativ kurze Zeitspanne im Hinblick auf den auf Generationen angelegten Betrieb einer Altersversorgungseinrichtung. Gleichwohl ist das Zehnjährige Anlass und auch Grund genug, auf das in diesen zehn Jahren Geleistete einmal kurz zurückzuschauen und Zwischenbilanz zu ziehen. Schon 1995 war die Versorgungskammer die größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland für berufsständische und kommunale Altersversorgung. Mit derzeit rund Beschäftigten betreut sie ca. 1,5 Millionen Versicherte und BAYERISCHE VERSORGUNGSKAMMER Geschäftsvolumen Versicherte / Mitglieder und Versorgungsempfänger, Beiträge und Versorgungsleistungen großer deutscher Lebensversicherungsunternehmen macht. Im zehnten Geschäftsjahr hat das jährliche Beitragsaufkommen die 3 Milliarden- Euro-Grenze erreicht (1995: 1,6 Milliarden Euro), an Rentenleistungen werden jährlich ca. 2 Milliarden Euro erbracht (1995: 1,2 Milliarden Euro). Mit einem Wohnungsbestand von über Wohnungen etwa Stand: IST *) Geschäftsjahr Versicherte / Mitglieder Versorgungsempfänger Gesamt Veränderungen (1995 = 100%) Versicherte / Mitglieder 100,0% 102,5% 104,7% 107,0% 109,8% 112,8% 116,4% 119,4% 126,2% 129,0% Veränderungen (1995 = 100%) Versorgungsempfänger 100,0% 104,4% 109,2% 114,8% 120,5% 126,5% 133,3% 136,5% 144,7% 150,2% [Werte in T ] Beiträge (incl. Staatszuschüsse) Veränderungen (1995 = 100%) 100,0% 106,1% 112,0% 116,6% 121,4% 131,0% 140,4% 149,2% 172,5% 180,7% [Werte in T ] Versorgungsleistungen (ohne Reg.leist.) Veränderungen (1995 = 100%) 100,0% 103,4% 108,4% 115,8% 123,3% 133,6% 141,1% 148,3% 156,0% 165,4% *) Vorläufige Werte in die Bayerische Rechtsanwaltsversorgung (2000) sowie der 2002 neu errichteten bundesweit tätigen Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks. Die Versorgungskammer hat damit in wirtschaftlich schwierigem Umfeld eine Erfolgsgeschichte der besonderen Art geschrieben, würdigte Bayerns Innenstaatssekretär Georg Schmid Kapitalanlagenbestand seit Mrd. Euro Leistungsempfänger. Damit hat etwa jeder vierte Haushalt in Bayern Anspruch auf Versorgungsleistungen aus der Versorgungskammer! Seit 1995 hat sich der Kapitalanlagenbestand auf rund 32 Milliarden Euro mehr als verdoppelt, was die Versorgungskammer zu einem Kapitalsammelbecken in der Größenordnung davon allein in München ist die Versorgungskammer ein wichtiger Anbieter auf dem Mietwohnungsmarkt. Maßgeblich für diese beachtliche Entwicklung war auch, dass sich die Kammer neue Geschäftsfelder erschlossen hat, wie zum Beispiel mit der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau (1995), der Einbeziehung der bayerischen Steuerberater die Entwicklung der BVK in einer diesbezüglichen Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Und die Versorgungskammer besitzt auch nach wie vor Zugkraft: Für Anfang 2006 ist die Einrichtung eines neuen Versorgungswerkes der Psychologischen Psychotherapeuten in der BVK 6 JAHRESBERICHT 2004

9 geplant, die hierfür erforderlichen Vorbereitungsarbeiten sind bereits angelaufen. Geschäftsjahr 2004 Der Blick muss sich aber primär in die Zukunft richten, denn Aufgabe der BVK ist die langfristige, zukunftssichere Erfüllung der Aufgaben jeder der von ihr betreuten Versorgungseinrichtungen. Diesbezüglich sind auch in 2004 weitere Maßnahmen ergriffen und begonnen worden. Rechtliche Änderungen Den sich wandelnden demographischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist mit entsprechenden Änderungen in Beitrags- und Rentensystemen Rechnung getragen worden. Diesbezüglich geänderte Satzungsregelungen berücksichtigen dabei neben neuen biometrischen Werten insbesondere die Absenkung des Rechnungszinses: In Versorgungssystemen mit Kapitaldeckung 180% 160% 140% dazu, dass sich der Abstand zwischen Vermögensverzinsung und Rechnungszins stark reduziert hat. Um die dauerhafte Finanzierbarkeit der versprochenen Leistungen sicherzustellen, musste deshalb bei betroffenen Versorgungseinrichtungen der Rechnungszins abgesenkt werden, was zu niedrigeren Verrentungssätzen führt. Für die endgültigen Leistungen ist jedoch die erzielte Rendite entscheidend, da der Überschuss der tatsächlichen Rendite zum Rechnungszins den Versicherten in Form von Dynamisierungen gutgeschrieben wird. Index: Versicherte/Mitglieder und Versorgungsempfänger, Beiträge und Versorgungsleistungen Veränderungen gegenüber Basis 1995 = 100% Versicherte / Mitglieder Versorgungsempfänger Beiträge (incl. Staatszuschüsse) Versorgungsleistungen (ohne Reg.leist.) IST 120% verdoppelt Rentenleistungen jährlich 100% Die Tätigkeit der Bayerischen Versorgungskammer als Dienstleistungsund Kompetenzzentrum für berufsständische und kommunale Altersversorgung hat über Bayern hinaus in ganz Deutschland Anerkennung gefunden. Dies zeigen zahlreiche Staatsverträge zur Einbeziehung von Versicherten aus anderen Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland, Hessen, Thüringen, Sachsen und Berlin), die Verwaltung bundesweiter Versorgungsanstalten sowie die sachverständige Unterstützung der Verbände und Kammern der bei den Versorgungswerken versicherten Berufsgruppen, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Sozialpartner des öffentlichen Dienstes in Fragen der Altersversorgung. Mit dem Know-how einer Versicherungsmathematik mit nunmehr 75-jähriger Erfahrung, einer modernen Informationstechnologie und eines professionellen Kapitalanlagenmanagements unterstützt die BVK auch andere entsprechende Altersversorgungswerke in ganz Deutschland. hängen die Leistungen für die Versicherten unter anderem von den Kapitalerträgen ab. Bei der Berechnung der Leistungszusagen (Verrentungssätze) wird dies durch den Ansatz des so genannten Rechnungszinses berücksichtigt, der ausreichend vorsichtig festgelegt werden muss. Das anhaltend niedrige Zinsniveau führte Neue rechtliche Vorgaben seien es europäische Verordnungen, nationale Gesetze oder Tarifverträge mussten in die Regelungswerke der einzelnen Versorgungseinrichtungen eingearbeitet und vollzogen werden. Ein nicht immer einfaches Unterfangen, zumal die Urheber dieser rechtlichen Vorgaben alle Auswirkungen auf berufsständische oder kommunale Versorgungswerke in der Regel JAHRESBERICHT

10 nicht in letzter Konsequenz berücksichtigen. Schwierigkeiten im operativen Vollzug all dieser Vorgaben bleiben da nicht aus und führen zuweilen zu entsprechenden Schlagzeilen in den Medien. Kapitalanlage Insbesondere mit dem Aufbau einer strategischen Kapitalanlageplanung, dem Ausbau des bestehenden Fondskonzepts und einem aktiven Immobilienmanagement sind die Ziele Rentabilität und Sicherheit der Kapitalanlage auch in 2004 wieder mit guten Ergebnissen verfolgt worden. Das anhaltend niedrige Zinsniveau auf den Rentenmärkten änderte sich allerdings auch in 2004 nicht zum Positiven. Die Aktienmärkte entwickelten sich nach einer langen Seitwärtsbewegung zum Jahresende noch freundlich. Bei den Ergebnissen machte sich das Ende 2003 eingeführte Masterfonds-Konzept im Wertpapierbereich positiv bemerkbar. Die Lage auf den Immobilienmärkten blieb auch in 2004 eher schwierig erhalten hat! Insbesondere die guten Anlageergebnisse der BVK waren für die 70-köpfige Preisjury aus unabhängigen Investment- und Pensionsspezialisten mitentscheidend. Effiziente Verwaltung Der Verpflichtung zu einer straffen und effizienten Verwaltung ist die Versorgungskammer im Jahr 2004 insbesondere mit der Einrichtung von diesbezüglichen Arbeitsgruppen (u.a. AG Einsparung, Kammerzulage, E-Government ), den Überlegungen zu einem Standortbelegungskonzept sowie nicht zuletzt mit Informationstechnologie Entscheidende Grundlage für effiziente Arbeitsprozesse ist eine moderne Informationstechnik, hier konnten Fortschritte durch die Produktivsetzung der NHVS (Neue Haus- VerwaltungsSoftware) sowie durch die Fortentwicklungen in den laufenden IT-Projekten NVS (Neue Versorgungssoftware) und AS* 2005 (AnwendungsSoftware, Bayerische Ärzteversorgung) erzielt werden. Des Weiteren wurde mit einem Webportal die technische Basis für E-Government ausgebaut, wobei die Möglichkeiten und Entwicklungen von Der etwas andere Vergleich Die BVK hatte 2004 so viele Kunden ( ), wie München, Augsburg und Rosenheim zusammen Einwohner haben. Der Zuwachs im Vergleich zu 2003 in Höhe von Kunden entspricht ungefähr der Einwohnerzahl von Dachau. Die Versorgungsempfänger der BVK würden ungefähr die Städte Würzburg und Regensburg bevölkern. Von den über 2,9 Mrd. Beitragseinnahmen der BVK in 2004 könnte man ungefähr 10 Fußballstadien wie die Allianz Arena oder Einfamilienhäuser oder Mittelklassewagen erwerben. Der derzeitige Kapitalanlagenbestand von insgesamt rund 32 Mrd. Euro entspricht in etwa den Einnahmen des Freistaates Bayern im Jahre Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVK passen in zwei Flugzeuge des Typs Airbus A 380. Umso erfreulicher ist es, dass die BVK für ihr Kapitalanlagenmanagement am 30. November 2004 in Zürich von der Zeitschrift Investment & Pensions Europe (IPE), einer internationalen Fachzeitschrift für Kapitalanlagemanagement und Pensionsthemen in Europa, die Auszeichnung Bester Pensionsfonds Deutschlands entsprechenden Budgetvorgaben für die Wirtschaftsplanung 2005 nachgekommen. Zur weiteren Optimierung von Geschäftsprozessen wurde auf der Grundlage eines übergreifenden Prozessportfolios ein systematisches Prozessmanagement in Angriff genommen. Hinsichtlich der Einführung eines Personalinformationssystems wurden mehrere Softwarelösungen untersucht. E-Government hinsichtlich Internet, Intranet und mit dem Ziel der Kostenminderung bei gleichzeitiger Servicesteigerung laufend fortentwickelt werden. Öffentlichkeitsarbeit Die Versorgungskammer und die von ihr betreuten Versorgungseinrichtungen müssen ihren guten Ruf als kom- 8 JAHRESBERICHT 2004

11 Pläne für weiteres Versorgungswerk petente Dienstleister auch in einem schwieriger gewordenen Umfeld bewahren. Die Aufmerksamkeit einer sensibler gewordenen Öffentlichkeit hat in letzter Zeit zugenommen, weshalb die Öffentlichkeits- und Informationsarbeit insbesondere durch die Benennung eines Pressesprechers, die Herausgabe des Jahresberichts der Versorgungskammer sowie durch die verstärkte Nutzung der Internet-Homepage intensiviert worden ist. Risikomanagement Die Bayerische Versorgungskammer verfügt in Anlehnung an das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) über ein Risikocontrolling und Risikoberichtswesen. Die Risiken aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Einrichtungen werden nach einem einheitlichen System erfasst, bewertet und eingeordnet und zu einem gemeinsamen Risikobericht zusammengefasst. Aktuelle Entwicklungen, z.b. solche im Bereich der Gesetzgebung und Seit einigen Jahren hat sich der Berufsstand der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten etabliert und entsprechende Berufskammern errichtet, womit sich auch die Frage nach einer berufsständischen Altersversorgung für diese Berufsgruppe gestellt hat. Die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hat sich im Oktober 2004 für eine Versorgung unter dem Dach der Bayerischen Versorgungskammer ausgesprochen. Im Hinblick darauf, dass wegen der so genannten Friedensgrenze in 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI die angestellt tätigen Kammermitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert bleiben müssen, würde ein eigenes Versorgungswerk für die ca Mitglieder der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten relativ Alternativ bemüht sich die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten darum, nach dem Vorbild der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung dort wurde der Berufsstand der Steuerberater in das bestehende Versorgungswerk der Rechtsanwälte integriert eine Einbeziehung in ein bestehendes bayerisches Versorgungswerk zu finden. Bei Redaktionsschluss waren diesbezügliche Sondierungsgespräche allerdings noch nicht abgeschlossen. der Technologie, müssen permanent beobachtet werden, um auf Veränderungen rechtzeitig und angemessen reagieren zu können. Schließlich soll mit der im Jahre 2004 erfolgten Berufung eines Beauftragten für Korruptionsprävention sichergestellt werden, dass auch insoweit alles seinen ordnungsgemäßen Verlauf nimmt. geringe Mitgliederzahlen aufweisen. Der Anfangsbestand (beitretende Kammermitglieder bei Gründung) wird auf etwa 500 bis Mitglieder geschätzt, der jährliche Zugang an neuen Mitgliedern auf etwa 50 (von den 84 berufsständischen Versorgungswerken in der Bundesrepublik liegen immerhin 17 unter einer Mitgliederzahl von 1.000). JAHRESBERICHT

12 BVK im Dialog Vortrag von Professor Dr. Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) Wort- und bildreich veranschaulichte Professor Dr. Franz Ruland die Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Am 14. Oktober 2004 fand im Hause zum zweiten Mal eine Veranstaltung unter dem Titel BVK im Dialog statt. Rund 100 Gäste folgten der Einladung zu der Abendveranstaltung im Casino, darunter zahlreiche hochrangige Vertreter aus Gremien, Verbänden, Politik und Ministerien. Es referierte Professor Dr. Franz Ruland, Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung jedoch sehr schwierig; insofern könnten die von den Versicherten erworbenen Entgeltpunkte auch als Aktienanteile an der deutschen Gesamtwirtschaft angesehen werden. Um das monatliche Leistungsniveau nicht noch weiter absinken zu lassen, müssten insbesondere die Lebensarbeitszeit verlängert und damit die Rentenlaufzeit verkürzt werden. Die Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Rentensystem durch das am 1. Januar 2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz hält er grundsätzlich für richtig, wies jedoch darauf hin: Die aus fiskalischen Überlegungen heraus unzureichend gestalteten Übergangsregelungen werden insbesondere bei den Rentenzugangsjahren 2017 bis 2039 zu erheblichen Doppelbesteuerungen von Beiträgen und Leistungen führen. Dies treffe insbesondere auch Selbstständige. Vorstandsvorsitzender Lothar Panzer bestätigte, dass die teilweise unklaren Regelungen des Alterseinkünftegesetzes auch die von der BVK betreuten Altersversorgungswerke vor einige Probleme stellt. Einigkeit herrschte darüber, dass grundsätzlich auch kapitalgedeckte Altersversorgungswerke von den demographisch problematischen Entwicklungen der steigenden Lebenserwartung und der abnehmenden Geburtenrate mittelfristig nicht unbeeinflusst sind. Familienpolitische Maßnahmen müssten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln finanziert werden. Die Einbeziehung der in berufsständischen und kommunalen Altersversorgungswerken Versicherten in die gesetzliche Rentenversicherung würde lediglich zu einer kurzfristigen Liquiditätsverbesserung führen, wäre aber auf Grund der dann erworbenen Rentenansprüche mittel- und langfristig kein Beitrag zur Entlastung der Rentenfinanzen. Im Übrigen finanzieren die Mitglieder dieser Versorgungseinrichtungen mit ihren Steuerabgaben die gesetzliche Rentenversicherung über den Bundeszuschuss bereits mit, konstatierte Professor Ruland. Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), zum Thema Alternde Gesellschaft und Rentenversicherung. In seinem lebendigen Vortrag veranschaulichte Professor Ruland, dass die schrittweise und generationengerecht durchzuführenden Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits greifen. Weitergehende Prognosen seien aufgrund der Aufmerksame Gäste bei BVK im Dialog waren auch (v.r.) Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, 2. Vizepräsident des Bayerischen Landtags und Kammerratsmitglied; Dr. Heinz Fischer- Heidlberger, Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofes; Dieter Teichmann, stellv. Vorstandsvorsitzender der BVK; Prof. Dr. Detlef Kunze, Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesärztekammer, der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) und stellv. Vorsitzender des Kammerrats; Karl-August Beck, stellv. Vorstandsvorsitzender der ABV. 10 JAHRESBERICHT 2004

13 Infokanäle Der Pressesprecher Eine ganz neue Funktion wurde in der Bayerischen Versorgungskammer eingerichtet: Ein Pressesprecher. Was es mit dieser Aufgabe auf sich hat? Fragen wir Heiko Ritz, den ersten Pressesprecher der Bayerischen Versorgungskammer, doch persönlich. Warum hat die Bayerische Versorgungskammer einen Pressesprecher benannt? In letzter Zeit sind die Versorgungskammer bzw. einzelne Versorgungseinrichtungen verstärkt Gegenstand der Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen gewesen, so beispielsweise die Versorgungskammer in einer Mieterkampagne zu Zeiten des Landtagswahlkampfes im Herbst 2003, die Zusatzversorgungskasse mit ihren vorläufigen Rentenzahlungen Ende März /Anfang April 2004 oder wiederum die Versorgungskammer mit dem Projekt NVS im August Es ist davon auszugehen, dass dies keine Einzelfälle bleiben werden, sondern die BVK und die von Müssen wir denn in jedem Fall der Presse gegenüber Stellung nehmen? Die Presse hat nach bayerischem Presserecht gegenüber Behörden grundsätzlich ein Recht auf Auskunft, das sie gegenüber dem Behördenleiter und den von ihm Beauftragten geltend machen kann. Behördenleiter ist im Falle der BVK der Vorstandsvorsitzende als Sprecher des Vorstands. Allerdings ist es in der Regel untunlich, wenn Was sind die Aufgaben eines Pressesprechers in der BVK? Anfragende Presseorgane haben großes Interesse daran, einen zentralen Ansprechpartner vorzufinden, der die Informationen und notwendigenfalls die weitere Hausrecherche übernimmt oder zumindest koordiniert. Das ist die vorhin erwähnte Funktion des Pressesprechers als Informationskanal neben der des Medienpuffers für den Pressesprecher Heiko Ritz (S 010) ihr betreuten Versorgungseinrichtungen zunehmend in den Focus der Medien geraten. Um hierfür künftig besser gerüstet zu sein, ist für das Haus BVK ein offizieller Pressesprecher benannt worden, der im Hinblick auf die Fachbereiche, aber auch im Hinblick auf den Vorstand als Informationskanal und Medienpuffer fungiert. sich gegenüber den Medien gleich der Vorstand bzw. der Vorstandsvorsitzende äußert. Hier ist es besser, das Feld zunächst einem Pressesprecher als Beauftragten des Vorstands zu überlassen, der den Umgang mit den Medien dann auch als originäre Aufgabe pflegen kann. Vorstand. Außerdem sollten auch derartige PR-Maßnahmen im Rahmen einer einheitlichen Sprachregelung erfolgen. Im Einzelfall ist eine enge Abstimmung mit dem jeweils betroffenen Fachbereich selbstverständlich und muss auch eventuell das Innenministerium mit eingebunden werden. JAHRESBERICHT

14 Infokanäle Das Internet Der Jahresbericht Der Auftritt der Versorgungskammer und der von ihr betreuten Versorgungseinrichtungen im Internet ist in 2004 neu gestaltet worden. Die seit Ende 1999 bestehenden Webseiten der BVK und der von ihr betreuten Versorgungseinrichtungen enthalten nach wie vor eine Fülle von Informationen. Ausweislich der Zugriffsstatistiken für die Jahre 2000 bis 2004 haben die jährlichen Zugriffe auf die Internet-Homepage von anfänglich insgesamt rund Die Funktionalität der Internet- Homepage wurde bzw. wird im Sinne von E-Government sukzessive um Elemente der Kommunikation und Transaktion erweitert, insbesondere durch die ständige Vergrößerung des Angebots an komplett elektronisch zu bearbeitenden Formularen. Des Weiteren haben beispielsweise derzeit etwa Arbeitgeber bzw. Abrechnungsstellen bei der Zusatzversorgungskasse und insgesamt etwa 30 Arbeitgeber bei den Versorgungsanstalten der deutschen Bühnen bzw. Kulturorchester die Möglichkeit, An-, Ab- oder Jahresmeldungen u.ä. komplett elektronisch über Internet/ abzuwickeln. Mitte Oktober 2004 lag er auf den Tischen des Hauses der Jahresbericht 2003 der Bayerischen Versorgungskammer. Dieses neue Medium soll künftig jährlich in informativer und abwechslungsreicher Art und Weise eine Zusammenschau der vielfältigen Aktivitäten im Hause BVK präsentieren und einen Eindruck über den Gesamtgeschäftserfolg des abgeschlossenen Jahres geben. Es soll damit die Arbeit der BVK nicht nur noch transparenter und offener gestaltet, sondern auch ein Eindruck davon vermittelt werden, welche Herausforderungen und unterschiedlichen Anforderungen die gemeinsame Geschäftsführung für zwölf berufsständische und kommunale Altersversorgungseinrichtungen, die nicht nur rechtlich, sondern auch in ihren Zielsetzungen und ihrer Ausgestaltung zum Teil völlig unterschiedlich aufgestellt sind, mit sich bringt. Mit dem Jahresbericht wird insbesondere dem gewachsenen Informationsbedürfnis seitens externer Homepage der Bayerischen Versorgungskammer: auf zuletzt 2,5 Mio. zugenommen, wobei die Zusatzversorgungskasse mit Abstand die meisten Zugriffe zu verzeichnen hat. Schließlich ist die Internet-Homepage im Sinne der gesetzlichen Anforderungen auch barrierefrei, d.h. Blinde und Sehbehinderte können die Textseiten ohne bzw. mittels umschriebener Bilder und Grafiken mit Hilfe von Zusatzgeräten (Braillezeile, Screenreader- Sprachsoftware, Vergrößerungssoftware u.a.) nutzen. Geschäfts- und Gesprächspartner entsprochen, die sich für die Versorgungskammer und deren Aktivitäten und Kompetenzen interessieren. Aber auch für die Belegschaft der Kammer macht ein solcher Jahresbericht die gemeinsamen Leistungen eines Geschäftsjahres noch einmal deutlich und regelrecht fassbar. Wenn hierbei aufgrund der schieren Masse auch nur ein Aus- 12 JAHRESBERICHT 2004

15 Korruptionsprävention Vortrag zu Korruption, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme im öffentlichen Dienst schnitt aller Aktivitäten eines Jahres dargestellt werden kann, so soll ein Geschäftsjahr doch in seinem individuellen Verlauf und Gepräge abgebildet werden. In der Gestaltung lehnt sich der Jahresbericht nicht nur rein zufällig an jene der Geschäftsberichte der zwölf Versorgungseinrichtungen an. Korruption, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme alles Begriffe, die natürlich jeder spontan von sich weist. Aber: Was ist eigentlich strafbar und vor allem, wo liegt eigentlich die Grenze? Diese Fragen beantwortete am 28. Januar 2004 Leitender Oberstaatsanwalt Manfred Nötzel, langjähriger Leiter der deutschlandweit größten Abteilung der Staatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte beim Landgericht München I, der vor Führungskräften der Bayerischen Versorgungskammer einen Vortrag zu Korruption, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme gehalten hat. Gerade die Annahme von Geschenken oder die Einladung zu Geschäftsessen war dabei aufgrund ihrer praktischen Relevanz ein Thema von besonderem Interesse. Manfred Nötzel führte hierzu aus, dass die aktuelle Gesetzgebung eine strafbare Vorteilsannahme schon dann vorsieht, wenn der Vorteilsgeber lediglich das allgemeine Wohlwollen des Begünstigten erwerben will und dieser den Vorteil sich oder einem Sieht man dieses im Wirtschaftsleben alltägliche Verhalten allerdings aus Sicht des Ermittlers, handelt es sich im Regelfall um eine Praxis des Anfütterns, das eine weitergehende Einflussnahme vorbereiten soll. Dabei wird ganz bewusst versucht, ein Näheverhältnis herzustellen, das den Amtsträger in Abhängigkeit bringen soll. Häufig wird die Korruptionsbereitschaft des Nehmers zunächst nur mit kleinen Aufmerksamkeiten getestet, ehe dann gerade bei langfristigen Verbindungen der Wert der Zuwendungen sukzessive gesteigert wird, so dass sich der Begünstigte mit der Zeit unwillkürlich in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Geber begibt. In gleichem Maße wie sich der Amtsträger an die ihm gewährten Vorteile gewöhnt, schwindet typischerweise sein Unrechtsbewusstsein und er entwickelt ein Verständnis dahingehend, dass er einen gewissen Anspruch auf diese Vorzüge besitze. Argumente wie es schadet niemandem oder ich habe meiner Behörde viel gespart gehören Dritten in Kenntnis dieser Absicht versprechen lässt oder sie annimmt. Derartige Zuwendungen dienen aus Sicht der Vorteilsgeber der so genannten Klimapflege und sollen die weitere gute Zusammenarbeit unterstützen. dabei zu den Standardfloskeln ertappter Mitarbeiter, die vor Gericht jedoch keinerlei Bestand haben. Auch wenn nicht jede Zuwendung in ein Abhängigkeitsverhältnis führt, machte Manfred Nötzel klar, dass die Strafbarkeit nur durch eine Maßnahme wirksam ausgeschlossen werden kann: die Genehmigung durch die Dienstbehörde. JAHRESBERICHT

16 Dies bedeutet, dass grundsätzlich jeder Vorteil vor seiner Annahme oder unverzüglich nach der Annahme von der Dienstbehörde und damit dem Vorgesetzten genehmigt werden muss. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Straftatbestand der Vorteilsannahme bereits bei verhältnismäßig geringen Vorteilen zum Tragen kommt, obwohl die Zuwendung vermeintlich im Bereich des Sozialüblichen liegt. Wer sich bisher gefragt haben sollte, ob nicht die Wochenendeinladung zu einem Fachvortrag mit geselligem Begleitprogramm, das mehrgängige Arbeitsessen in einem guten Restaurant oder aber auch nur die Flasche Champagner zu Weihnachten noch innerhalb der Toleranzgrenze liegt, dem wurde deutlich vor Augen geführt, dass die Grenze der Strafbarkeit in all diesen Fällen bereits eindeutig überschritten ist. Wo aber liegt die Grenze? Hierzu kann nur angemerkt werden, dass zur Einleitung zahlreicher Strafverfahren wegen Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung in den letzten Jahren beispielsweise bereits Vorteile wie eine Wanduhr im Wert von 90 Euro, 300 Gramm Lachs im Wert von 45 Euro, aber auch ein Mittagessen im Wert von 14 Euro, Blumen im Wert von 13 Euro oder Sekt im Wert von 12 Euro ausgereicht haben. Entdeckt wurden diese Fälle dabei in den allermeisten Fällen anhand der Betriebsausgaben der edlen Spender. Diese Werte, die vermeintlich verschwindend gering zu sein scheinen, sind letztlich nur aus dem besonderen Schutzzweck, den der Gesetzgeber mit dem Straftatbestand der Vorteilsannahme verbindet, zu erklären. Danach gelten für Amtsträger und damit alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Versorgungskammer, aber auch die Mitglieder der Gremien als Organe öffentlichrechtlicher Einrichtungen gerade deshalb andere Regeln, als für Mitarbeiter in der freien Wirtschaft, da die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unbestechlichkeit von Amtsträgern nicht in Frage gestellt werden dürfen. Dieses Vertrauen und das Ansehen des öffentlichen Dienstes werden dabei schon dadurch erschüttert, dass ein Amtsträger sich dazu nach außen bereit zeigt und so den Anschein der Käuflichkeit von Diensthandlungen erweckt. Wer sich also auf ein solches Dienst- oder Arbeitsverhältnis einlässt, sollte sich dabei auch seiner besonderen Pflichten bewusst werden. Nicht nur im eigenen Interesse sollte man sich daher jede Zuwendung oder Einladung genehmigen lassen und so auch bereits im Vorfeld für Transparenz sorgen. Transparenz sichert das Vertrauen in die Unbestechlichkeit von Amtsträgern 14 JAHRESBERICHT 2004

17 Ein schlagkräftiges Instrument gegen Korruption schaffen Der Beauftragte für Korruptionsprävention Willi Brambring Der Vorstand hat Willi Brambring mit Wirkung vom 1. August 2004 zum Beauftragten für Korruptionsprävention -BfK- bestellt. Was sind speziell Ihre Aufgaben? Meine vorrangige Aufgabe wird sein, dem Vorstand ein Konzept für Korruptionsprävention in der BVK sowie weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie vorzulegen. Als BfK bin ich zentrale Ansprechperson ohne Einhaltung des Dienstweges für alle Beschäftigten der BVK. Ebenso können sich Mitglieder, Versicherte, Versorgungsempfänger, Mieter und externe Auftragnehmer an mich wenden. Weitere Aufgaben werden die Sensibilisierung der Beschäftigten, Vorschläge geeigneter Präventionsmaßnahmen und die Analyse von Schwachstellen sein. Willi Brambring (Interne Revision), Beauftragter für Korruptionsprävention Was müssen wir uns unter Korruptionsprävention vorstellen und was ist denn genau Korruption? Die Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung haben ihre Grundlage in der auch für die BVK gültigen Richtlinie der Bayerischen Staatsregierung vom 18. April 2004 zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung. Der Begriff Korruption umfasst sowohl strafbare Handlungen als auch ethisch-moralisch verwerfliche Handlungen. Im Sinne unserer Tätigkeit in der BVK wird Korruption jedoch definiert als strafrechtlich verbotenes Handeln oder Unterlassen, das unter Missbrauch einer amtlichen Funktion in Eigeninitiative oder auf Veranlassung auf die Gewährung oder Erlangung eines materiellen oder immateriellen Vorteils für sich oder einen Dritten gerichtet ist. Und Korruptionsprävention umfasst alles, was geeignet ist, dass es in der BVK gar nicht soweit kommt. Wichtig ist mir dabei, dass Korruptionsprävention nicht als Misstrauen gegenüber den einzelnen Beschäftigten verstanden wird. Im Gegenteil: Ohne die vertrauensvolle und konstruktive Mitarbeit aller Beschäftigten kann Prävention nicht erfolgreich sein. Ist die BVK denn so korruptionsgefährdet? Ob die BVK gefährdet ist, hängt von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Aber auch Vorstand und Gremien sind in der Verantwortung. Wo man sich auf Korruptionsangebote nicht einlässt, findet auch keine Korruption statt. Fest steht aber: Die BVK als Behörde mit zahlreichen Außenkontakten, großem Kapitalanlagebestand, umfangreichem Zahlungsverkehr sowie regelmäßigen Auftragsvergaben mit erheblichen Auftragssummen gehört innerhalb der öffentlichen Verwaltung zu den gefährdeten Bereichen. Als besonders gefährdete Arbeitsgebiete in der BVK sind vom Wesen her der Immobilien- und Finanzanlagenbereich, das Vergabewesen, der Informatikbereich sowie alle Einkäufer anzusehen. JAHRESBERICHT

18 Wie erkennen Sie denn, dass ein Korruptionsfall vorliegen könnte? Auch bei Einhaltung aller Präventionsmaßnahmen ist Korruption nicht auszuschließen. Korruptes Verhalten ist häufig an typischen Korruptionssignalen zu erkennen. Die Indikatoren können Warnsignale im Hinblick auf Korruptionsgefährdung sein, z.b. wenn sie stark ausgeprägt sind oder häufiger oder in Kombination mit anderen auftreten. Für sich alleine betrachtet haben sie allerdings nur eine geringe Aussagekraft und lassen nicht zwangsläufig auf ein Fehlverhalten schließen. Beispiele für Indikatoren sind: Umgehen oder Übersehen von Vorschriften, Abweichen von vorgegebenen Arbeitsprozessen, mangelnde Transparenz von Unterlagen, Abschirmen des Aufgabenbereichs (z.b. durch Anwesenheit bei Krankheit, Verzicht auf Urlaub), gezielte Ausschaltung oder Umgehung von Kontrollen, sich plötzlich ändernder und unerklärlich aufwändiger Lebensstil, auffällige private Kontakte zwischen Wie können Sie oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegensteuern oder gegen Korruption vorgehen? Gibt es Orientierungshilfen zur Verhinderung von Korruption? Gegensteuern kann jeder Mitarbeiter, dem ein Angebot gemacht wird, indem er es einfach ablehnt. Neben einer Ablehnung soll aber auch noch eine Nachverfolgung des Anbieters stattfinden. Nach Genehmigung durch den Vorstand wird der Verhaltenskodex gegen Korruption, die entsprechenden Vorgaben für die Annahme von Vergünstigungen sowie weitere Informationen im Intranet hinterlegt und voraussichtlich ab April 2005 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abrufbar sein. Im Vertrauen auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BVK hoffe ich, ein schlagkräftiges Instrument gegen Korruption schaffen zu können. Rechnen Sie damit, dass sich Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht ganz grün sind, gegenseitig denunzieren und behaupten, der Kollege/die Kollegin habe dieses oder jenes angenommen? Damit rechne ich eigentlich nicht. Ich vertraue darauf, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortungsvoll mit gemachten Beobachtungen umgehen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die absichtlich eine falsche Anschuldigung machen, um anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaden, müssen mit disziplinarischen und eventuell strafrechtlichen Maßnahmen rechnen. Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention den Beschäftigten und den Bietern, Ausübung von Nebentätigkeiten ohne entsprechende Genehmigung, zu große Aufgabenkonzentration auf eine Person, zu große unkontrollierte Entscheidungsspielräume. Was passiert im schlimmsten Fall, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter doch der Korruption überführt werden? Das Risiko, entdeckt zu werden, ist immer hoch. Und die Folgen? Bei Beamten stellt das Ganze ein Dienstvergehen dar, in der Regel zieht dies ein Disziplinarverfahren nach sich. Wird ein Beamter wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt, endet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes mit der Rechtskraft des Urteils. Für Angestellte und Arbeiter ergibt sich die Rechtslage aus den Tarifverträgen. Hier ist das Verbot der Annahme von Zuwendungen geregelt. Eine Missachtung stellt eine Arbeitsvertragsverletzung dar und kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Als strafrechtliche Folge ist bei Vorteilsannahme eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei Bestechlichkeit eine Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren, sonst bis zu fünf Jahren möglich. Des Weiteren werden Schadenersatzansprüche gegen Beschäftigte und Dritte konsequent durchgeführt. Also: Korruption lohnt sich nicht, Korruptionsprävention dagegen schon! 16 JAHRESBERICHT 2004

19 Die BVK zukunftssicher, bedarfsgerecht, kundenorientiert Ereignisreiches Jahr für die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Führungswechsel in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.v. Nachdem Vorstandsmitglied a. D. Géza von Puskás zum 1. Januar 2002 die Führung der Beamten- und Zusatzversorgung sowie des Versorgungswerks des Bayerischen Landtags an Reinhard Graf übergeben hatte, setzte er in den Folgejahren sein Wirken als Vorsitzender und Hauptgeschäftsführer der AKA fort. Mit Ablauf des 31. Juli 2004 ist Géza von Puskás in den Ruhestand getreten und hat auch die Funktion des Vorsitzenden der AKA an Reinhard Graf übergeben. Die Position als Hauptgeschäftsführer bekleidet ab diesem Zeitpunkt Klaus Stürmer. Die Zeit nach dem Ausscheiden von Géza von Puskás aus den Diensten der BVK war insbesondere durch den Systemwechsel in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes geprägt. Hierbei wurde das bisherige Gesamtversorgungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2002 geschlossen und durch ein neues bundesweit circa 4,9 Millionen Pflichtversicherte betroffen, wovon allein auf die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden mehr als Pflichtversicherte entfallen. In dieser Zeit bestand die parteien und auch den Zusatzversorgungskassen selbst bei dieser bislang größten Umstellaktion in der Geschichte der betrieblichen Altersversorgung beratend zur Seite zu stehen. Der Vorstand überreichte Géza von Puskás seine Ruhestandsversetzungsurkunde (v.l: Dieter Teichmann, Daniel Just, Géza von Puskás, Reinhard Graf, Lothar Panzer und Gerhard Raukuttis). Punktemodell ersetzt. Im Rahmen dieses Transfers wurden auch sämtliche, bis dahin angelaufenen Anwartschaften der Versicherten neu berechnet und in das Punktemodell überführt. Hiervon sind Rolle der AKA als Interessenvertreterin der insgesamt 24 kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen im gesamten Bundesgebiet vor allem darin, den für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zuständigen Tarifvertrags- JAHRESBERICHT

20 Zusatzversorgungskasse in den Schlagzeilen weder falsche Renten noch Computerpannen oder gar Unregelmäßigkeiten gegeben hatte. Reinhard Graf beim Interview für den Beitrag in der Abendschau des Bayerischen Rundfunks. Zuviel Arbeit: Kammer zahlt Rente nicht aus mit dieser Überschrift begannen im März 2004 die Münchner Medien mit einer Reihe von Beiträgen, die sich kritisch mit der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und deren angeblich zu niedrig gezahlten Renten befasste. Nach Berichten in diversen Zeitungen, Radiosendern und auch im Fernsehen entschloss sich der Vorstand, am 1. April 2004 eine Pressekonferenz einzuberufen. Vorstandsmitglied Reinhard Graf verwies hier darauf, dass die Zusatzversorgungskasse vielfältige Maßnahmen getroffen habe, um die durch die tarifliche Neugestaltung entstandenen zusätzlichen Arbeiten zügig zu erledigen. Hier ist insbesondere das zusätzliche Sachgebiet G 206 zu nennen, welches nur für die Erstellung der Startgutschriften gebildet wurde. Insgesamt wurde der Personalstamm der Zusatzversorgungskasse in den letzten zwei Jahren kurzfristig um 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht, hinzu kommen etliche Überstunden und Samstagsarbeit. Was war geschehen? Die Zusatzversorgungskasse hatte seit Januar 2002 neu beginnende Renten nur vorläufig festsetzen können, nachdem durch Tarifvertrag vom März 2002 eine völlige Neuregelung der Zusatzversorgung rückwirkend zum 1. Januar 2002 beschlossen worden war. Diese Umstellung des Betriebsrentensystems von der Gesamtversorgung auf ein neues Punktemodell verlangte eine vollständige Neuentwicklung aller Rentenprogramme. Die Arbeiten daran waren weitestgehend bis Ende 2003 abgeschlossen. Um Versicherten, die im Laufe der Jahre 2002 und 2003 in den Ruhestand getreten waren, überhaupt eine Zusatzrente zahlen zu können, wurden Vorschüsse aufgrund vorläufiger Rentenberechnungen gezahlt. Diese Vorschüsse wurden in Anlehnung an die früheren Regelungen der Gesamtversorgung ermittelt. In der Regel lagen diese vorläufigen Zahlungen nahe an dem endgültigen Ergebnis. Die in den Medien geschilderten Fälle mit nicht unerheblichen Nachzahlungen waren ihrer Höhe nach Einzelfälle. Festzuhalten bleibt aber, dass es Vorstandsvorsitzender Lothar Panzer verwies darauf, dass eigens ein Servicecenter eingerichtet worden sei, um die Vielzahl an Fragen kompetent, rasch und freundlich beantworten zu können. Es spiele jedoch sicherlich auch eine Rolle, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter einem hohen Zeitdruck stünden und damit im Einzelfall möglicherweise nicht immer die 18 JAHRESBERICHT 2004

21 Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung gewünschte objektive Auskunft in der gewünschten Form nach außen geben. Hierfür bat Lothar Panzer um Verständnis, betonte aber, dass das erhöhte Informationsangebot über das Servicecenter im Allgemeinen sehr positiv aufgenommen wird und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Arbeit leisten. Außerdem sei die Versorgungskammer bereit, bei sich ergebenden Nachzahlungen Zinsen zu gewähren. Von besonderem Interesse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zusatzversorgungskasse waren die Filmaufnahmen im Vollzugssachgebiet und im Servicecenter. Der Beitrag, der am folgenden Abend im Die Entgeltumwandlung ist ein Mittel der betrieblichen Altersvorsorge, das in weiten Bereichen der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes genutzt wird. Was ist denn eigentlich diese Entgeltumwandlung? Darunter versteht man eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auf einen Teil der zukünftigen Bruttobezüge zu verzichten und durch die Beiträge eine sofortige und unverfallbare Anwartschaft in der betrieblichen Altersvorsorge zu erwerben. Der Arbeitgeber führt die Beiträge für den Beschäftigten ab. Wer darf umwandeln? Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer (also Angestellte, Arbeiter und Azubis; keine Beamten) einen Anspruch auf Entgeltumwandlung (gegenüber dem Arbeitgeber), wenn er in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Hier hat das Betriebsrentengesetz aber auch Rahmen der Abendschau gesendet wurde, beinhaltete eine objektive Darstellung der Situation der Zusatzversorgungskasse. Auch ein Zeitungsartikel mit der Überschrift Unregelmäßigkeiten hat es nicht gegeben schlug wieder ruhigere Töne an. gleich wieder eine Einschränkung parat: Tarifvertragliches Entgelt darf nur dann umgewandelt werden, wenn dies durch Tarifvertrag unmittelbar geregelt oder über eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag zugelassen ist. Was ist das Interessante an der Entgeltumwandlung? Die Beiträge werden unversteuert und bis Ende 2008 auch ohne Belastung mit Sozialabgaben aus dem Bruttolohn in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Für die Steuerfreiheit der Beiträge gilt 2004 eine Obergrenze von Euro. Diese Obergrenze steigt Jahr für Jahr, da abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, weiter an. Die staatliche Förderquote bei Entgeltumwandlung durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Beiträge bewegt sich meist zwischen 40 Prozent und 60 Prozent. Aber Achtung: Dieser Steuerfreibetrag steht dem Arbeitnehmer nicht vollständig zur Verfügung. Die vom Arbeitgeber getragene Betriebsrente wird durch einen ebenfalls steuerfreien Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts mitfinanziert, der von dem Freibetrag (2.472 Euro) als erstes abgezogen wird. Dieser Beitrag steigt bis 2007 in 0,5 Prozent-Schritten auf seine Höchstgrenze von 4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts an. Was sollte man sonst noch über die Entgeltumwandlung wissen? Schon mit dem ersten Beitrag entsteht eine unverfallbare Anwartschaft. Ein Mindestbetrag von 181,13 Euro im Jahr sollte schon umgewandelt werden. JAHRESBERICHT

22 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit vertragen sich nicht gut miteinander. Die Steuerfreiheit der Beiträge hat die volle nachgelagerte Besteuerung der Rentenleistungen zur Folge (bitte bedenken: Die Steuersätze sind im Ruhestand normalerweise geringer als während des Erwerbslebens). Die Leistungen sind als Versorgungsbezüge beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Da die Beiträge frei von Sozialabgaben sind, verringert sich durch Entgeltumwandlung geringfügig die gesetzliche Rente. Das ist aber nicht schlimm. Bei der Umwandlung von Euro im Jahr würde man derzeit circa 0,89 Euro bei der Monatsrente verlieren. Wo wird die Entgeltumwandlung durchgeführt? Die Zusatzversorgungskasse bietet die Entgeltumwandlung über die freiwillige Versicherung (PlusPunkt- Rente) an. Wenn das Beschäftigungsverhältnis ohne Bezüge fortbesteht (z. B. bei Elternzeit oder Bezug von Krankengeld), ist eine Entgeltumwandlung im engeren Sinne natürlich nicht mehr möglich. Der Versicherte kann aber die Plus- PunktRente in einer anderen Form fortführen, die Beiträge selber überweisen und damit seine Anwartschaft weiter ausbauen. Er kann die Versicherung aber auch beitragsfrei stellen lassen und später reaktivieren. Wer den Job wechselt kann sich innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob er die PlusPunkt- Rente mit eigenen Beiträgen fortführen will. Kein Ausfüllen von komplizierten Zulageanträgen oder Anlagen zur Einkommensteuererklärung wie bei der Riester-Rente. Hohe garantierte Leistungen, geringe Verwaltungskosten, keine Vermittlergebühren, Abschlusskosten oder Gewinnausschüttung an Aktionäre. Wo bekommt man Beratung und weitere Informationen? Kompetente Beratung zur Entgeltumwandlung bietet das Sachgebiet G 322 der Zusatzversorgungskasse (Günther Hunglinger, Tel. 7451) mit kostenlosen Modellrechnungen zu den Leistungen aus der PlusPunkt- Rente und Vergleichen zu Förderquoten bei Entgeltumwandlung und Riester-Förderung. Online-Fans können sich Modellrechnungen über den Angebotsrechner auf der Internet-Seite der Zusatzversorgungskasse erstellen und ausdrucken. Welche Vorteile bietet die Plus- PunktRente der Zusatzversorgungskasse? Möglich ist auch eine Absicherung bei Erwerbsminderung und/oder eine Hinterbliebenenabsicherung. Die Höhe der Beiträge ist im Rahmen der mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung änderbar. 20 JAHRESBERICHT 2004

23 ConSozial 2004 Messe in Nürnberg Für die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden stand dieses Jahr die erstmalige Teilnahme an der Fachmesse für den Sozialmarkt in Deutschland am 20. und 21. Oktober 2004 auf dem Programm. Fach- und Führungskräfte von freien, öffentlichen und privaten Trägern treffen sich hier zum Informationsaustausch über Bereich zu sein, und daneben gerade für junge Nachwuchskräfte, welche gerade erst ihr Arbeitsleben im öffentlichen Dienst beginnen, Möglichkeiten einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung aufzuzeigen. Es waren vor allem Arbeitgeber, die sowohl zur neuen Betriebsrente mationen und das neue Design wurden gelobt. Dieses Jahr war für die Zusatzversorgungskasse durch sehr viel Öffentlichkeitsarbeit geprägt. Viele Arbeitgeber wurden direkt besucht und Vorträge und Einzelberatungen angeboten. Daneben wurde aber auch gezielt für die PlusPunkt-Rente Messestand der Zusatzversorgungskasse auf der ConSozial 2004 mit Yvonne Zons (G321) und Volker Hußlein (G320) Themen wie Informationstechnologie, Unternehmensführung, Fundraising (Beschaffung von Mitteln und Ressourcen), Personalentwicklung oder Qualitätsmanagement. Wichtiger Bestandteil der Messe ist außerdem das Hochschulforum und die Jobbörse. Aus Sicht der Zusatzversorgungskasse war es zum einen wichtig, Ansprechpartner für die Arbeitgeber aus dem sozialen als auch zu freiwilligen Produkten der Zusatzversorgungskasse Fragen hatten. Schwerpunktthema war die Entgeltumwandlung und das neue Alterseinkünftegesetz. Für viele Ausstellungsbesucher war auch von Bedeutung, wie es mit der Besteuerung der Rente im Alter aussieht. Gut kam der neue Internetauftritt an, vor allem die gut aufbereiteten Infor- geworben, u.a. durch Anschreiben bestimmter Jahrgänge und durch eine Beilage im Rahmen des Versandes Versicherungsnachweis Pflichtversicherung. Die Präsenz auf Messen ist zwar von einem hohen Aufwand geprägt, dient aber sicherlich auch dazu, einem guten Image bei unseren Mitgliedern und Versicherten gerecht zu werden. JAHRESBERICHT

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