Messezentrum Nürnberg Exhibition Center Nuremberg

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1 1 Messezentrum Nürnberg Exhibition Center Nuremberg VIP Fachmesse Exhibition Kongress/Tutorials Congress/Tutorials Service- und Eingangsbereiche Services and entrance areas

2 Wichtige Informationen zur SMT/HYBRID/PACKAGING 2009 Die nachfolgenden Informationen und Richtlinien, die dem Anmeldevordruck beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Hausordnung der NürnbergMesse (nachfolgend als Allgemeine Geschäftsbedingungen der NürnbergMesse bezeichnet) sind Vertragsgrundlagen der Beteiligung an der SMT/HYBRID/PACKAGING Bitte beachten Sie auch Info 3: Informationen von A-Z 1. Aufbau Freitag, 1. Mai Uhr Samstag, 2. Mai Uhr Sonntag, 3. Mai Uhr Montag, 4. Mai Uhr Ausstellungsstände, mit deren Aufbau bis Montag, 4. Mai 2009, 15 Uhr, nicht begonnen wurde, werden vom Veranstalter gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Hieraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Vorgezogener Aufbau Bei Bedarf kann vorgezogener Aufbau ab Mittwoch, 29. April 2009 gegen eine Gebühr beantragt werden: Mindeststandgröße für vorgezogenen Aufbau ab Mittwoch, 29. April 2009: 100 m 2 Mindeststandgröße für vorgezogenen Aufbau ab Donnerstag, 30. April 2009: 50 m 2 Bei weniger als 50 m 2 Standfläche ist kein vorgezogener Aufbau möglich Gebühr: EUR 150 pro Tag Bitte wenden Sie sich an die NürnbergMesse: tanja.rust@nuernbergmesse.de Auf- und Abbauausweise werden nicht benötigt. 2. Öffnungszeiten Dienstag, 5. Mai Uhr Mittwoch, 6. Mai Uhr Donnerstag, 7. Mai Uhr Aussteller haben während der Veranstaltung täglich 1 Stunde vor Öffnung Zutritt zur SMT/HYBRID/PACKAGING Die Ausstellungsstände sind bis spätestens 15 Minuten vor Öffnung zu besetzen. Aussteller müssen die Ausstellungshallen aus Sicherheitsgründen spätestens bis 19 Uhr verlassen haben. Fremde Ausstellungsstände dürfen außerhalb der täglichen Öffnungszeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten 3. Abbau Donnerstag, 7. Mai Uhr Freitag, 8. Mai Uhr Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise geräumt Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wieder herzustellen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der Aussteller. Der Veranstalter ist berechtigt, Standausstattung und Exponate auf Kosten des Ausstellers abzubauen und einzulagern, wenn die Standfläche zum offiziellen Abbauende nicht geräumt ist. Die Einfahrt in die Ladehöfe ist während des Auf- und Abbaus ausschließlich gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von EUR 100 (Ausnahme: LKW ab 7,5 to beim Abbau) möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus den Ladehöfen innerhalb der in Info 3, Punkt 38. genannten Fristen zurückerstattet. 4. Rettungswege Während des Auf- und Abbaus ist darauf zu achten, dass die Gänge in den Hallen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt Sie dienen im Notfall als Rettungswege, die lebenswichtig sein können. Darüber hinaus kann nur durch freie Gänge insgesamt ein ordnungsgemäßer Aufbau gewährleistet Das Lagern von Standbaumaterial, Leergut und Exponaten in den Gängen ist deshalb nicht zulässig. Bei Nichtbeachtung behält sich der Veranstalter vor, die Gegenstände auf Kosten des Ausstellers entfernen zu lassen. Darüber hinaus ist bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift durch den Aussteller eine verschuldensunabhängige und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von EUR 200 zu zahlen. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. Info 1 5. Standgestaltung Der Aussteller ist für die Standausstattung und -gestaltung selbst verantwortlich. Die Aussteller sind zu einer sorgfältigen und geschmackvollen Gestaltung ihrer Stände verpflichtet. Stände, deren unzureichende Gestaltung das Gesamtbild der Messe bzw. der Halle beeinträchtigen, werden vom Veranstalter nicht abgenommen und erhalten entsprechende Auflagen. Das gleiche gilt für unzulässige Werbeaussagen. Die Fußböden der Stände sind mit einem passenden Belag (z.b. Teppich, Parkett, PVC) von den Ausstellern auszulegen. Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. Der Aussteller verpflichtet sich, eine 2,50 m hohe Standbegrenzung an allen geschlossenen Seiten der Standfläche anzubringen. Wird keine eigene Standbegrenzung oder kein Mietstand verwendet, sind Standbegrenzungswände bei den ServicePartnern zu bestellen. Dabei können folienbeschichtete oder nicht tapezierte Standbegrenzungswände gemietet An den Hallenwänden sind seitens der NürnbergMesse Spanplatten (ca. 2,50 m Höhe) fest montiert. Diese Platten sind vortapeziert und weiß lackiert (Achtung: im Falle des Übertapezierens Spezialkleister verwenden), können jedoch Gebrauchsspuren aufweisen. Daher zählen diese als nicht tapezierte Stellwand und sind entsprechend kostenpflichtig (siehe Vordruck S1). Die nicht tapezierten Wände müssen tapeziert und gestrichen Nach der Veranstaltung sind die Tapeten vom Aussteller wieder zu entfernen oder die Wände werden auf Kosten des Ausstellers gereinigt. Tapezieren, Streichen und Abtapezieren kann mit Vordruck S1.64 bestellt Wird kein Miet-Ausstellungsstand eingesetzt, wird die Anbringung einer Frontblende (0,30 m hoch) an allen offenen Seiten der Standfläche zur Auflage gemacht. Die Frontblende kann entfallen, wenn die erforderliche Standqualität auf andere Weise gewährleistet wird. Oberster Grundsatz der Gestaltung aller Ausstellungsstände ist Transparenz. Standbegrenzungswände, die an Gangflächen angrenzen, müssen durch den Einbau von Displays, Vitrinen, Nischen, Durchgängen u. a. aufgelockert werden, um damit den Messecharakter des Standes und der gesamten Veranstaltung zu dokumentieren. Grafiken, Logos oder Displays sind jedoch nicht erlaubt an den Rückseiten von Standbegrenzungswänden, die direkt an andere Ausstellungsstände angrenzen. Geschlossene Wandflächen an offenen Standseiten sind nicht zugelassen. Blockstände (4 offene Seiten) und Kopfstände (3 offene Seiten) müssen an allen offenen Seiten frei zugänglich sein. Dies bedeutet, dass mindestens 50% der jeweiligen Gangseite nicht mit Aufbauten verstellt werden dürfen. Wir danken für Ihre Kooperationsbereitschaft und Ihr Verständnis, dass kein Standnachbar drei Tage auf abweisend geschlossene Wände sehen möchte. Die Mindesthöhe beträgt 2,50 m. Die Rückseiten der Standbegrenzungen, Werbeträger oder anderer Gestaltungselemente zum Nachbarstand über 2,50 m Höhe müssen weiß, gereinigt und optisch einwandfrei sein und dürfen keine Texte oder Grafiken enthalten. Ausstellungsstände, die eine Höhe von 3,50 m überschreiten, bedürfen einer Genehmigung durch die Projektleitung der SMT/HYBRID/PACKAGING. Die maximale Bauhöhe beträgt 5,50 m. Zweigeschossiger Standbau ist nicht gestattet. Standbegrenzungswände, Fußböden, Hallenwände, Säulen, Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie sonstige feste Halleneinbauten dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig beschädigt Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung gestellt. Eventuell im Standbereich befindliche Säulen sowie Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standfläche und müssen jederzeit zugänglich sein. Bodenbeläge in den Ausstellungsständen dürfen nur mit Doppelklebeband (ausschließlich mit lösemittelfreien Klebebändern: tesafix Nr. 4964) befestigt Bitte wenden!

3 Wichtige Informationen zur SMT/HYBRID/PACKAGING 2009 (Fortsetzung) Info 1 Allgemeine Vertragsbedingungen zum Servicehandbuch für Aussteller (AVB) Info 2 Sofern nach Abbauende Rückstände durch andere Klebebänder auf dem Hallenboden entfernt werden müssen, werden die Reinigungskosten dem Aussteller in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für Teppichreste o.ä. Die Einrichtung eines WLAN (Wireless Local Area Network) ist Ausstellern nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch MesseService gestattet (siehe Vordruck S2.43). Ein nicht genehmigtes WLAN kann zu schwerwiegenden technischen Störungen führen. Der Aussteller haftet für Schäden, die durch den Betrieb eines nicht genehmigten WLAN entstehen. Die Abteilung MesseService ist gerne bei der Einrichtung und Genehmigung behilflich. Der Aussteller verpflichtet sich, diese Auflagen zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlungen entstehen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraussteller. 6. Dauer-Parkausweise Siehe Info 3 und Vordruck S Messestand-Events Für geplante Events auf Ihrem Messestand ist eine schriftliche Genehmigung des Veranstalters erforderlich. Anfragen bitte an das Projektteam der NürnbergMesse. 8. Verteilung von Werbematerial außerhalb des Standes Wird Werbematerial außerhalb des Ausstellungsstandes verteilt, oder Exponate außerhalb der Standgrenze aufgestellt, so hat der Aussteller eine verschuldensunabhängige und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von EUR zu zahlen. Bitte beachten Sie hierzu zusätzlich Info 4: Richtlinien zu Technik und Standbau, Punkt Ergänzende AVB Die nachfolgenden AVB gelten im Verhältnis Aussteller/ NürnbergMesse (siehe Info 2). Ist die NürnbergMesse nicht selbst Veranstalter, gelten zudem die AVB des Veranstalters. 1. Die nachfolgenden AVB gelten im Verhältnis Aussteller/ NürnbergMesse GmbH (im folgenden NürnbergMesse). 2. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Ausstellers werden nicht anerkannt. Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung der NürnbergMesse wirksam. 3. Die bei der NürnbergMesse bestellten Services werden von der NürnbergMesse unmittelbar oder durch den jeweils auf dem Vordruck des Servicehandbuchs für Aussteller genannten ServicePartner als Subunternehmer erbracht. Die Vordrucke sind bei Bestellungen zu verwenden. 4. Werden ServicePartner als Subunternehmer für die NürnbergMesse tätig, gelten auch die Besonderen Servicebedingungen des Service- Partners. Die Besonderen Servicebedingungen gelten neben den vorrangigen AVB. 5. Die Gültigkeit der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen sowie der Besonderen Teilnahmebedingungen der NürnbergMesse werden durch die AVB nicht berührt. Bei Widersprüchen zu den AVB sind die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen und die Besonderen Teilnahmebedingungen vorrangig. 6. Die NürnbergMesse ist nicht verpflichtet, die vom Aussteller gemachten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Zweifel gehen zu Lasten des Ausstellers. 7. Werden Services der NürnbergMesse durch ServicePartner erbracht, erfolgt die Abrechnung unmittelbar durch den ServicePartner im Namen und auf Rechnung der NürnbergMesse. Inkasso während der Messe am Stand ist zulässig. Folgende Kreditkarten werden angenommen: MasterCard, American Express, VISA, Diners Club. 8. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle Preise Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in EUR. 9. Gerät der Aussteller mit seinen Zahlungen in Verzug, sind 8% Verzugszinsen über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, oder dem durch die Europäische Zentralbank bestimmten Nachfolgeinstrument zu zahlen. 10. Wird die vertraglich vereinbarte Leistung durch den ServicePartner mangelhaft oder unvollständig erbracht, so sind Ansprüche ausschließlich gegenüber dem ServicePartner geltend zu machen. 11. Der Aussteller ist verpflichtet, die für ihn erbrachten Leistungen unverzüglich auf Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeiten hat er zur Vermeidung des Verlustes sämtlicher Ansprüche unverzüglich nach Feststellung schriftlich gegenüber dem ServicePartner zu rügen. 12. Die NürnbergMesse haftet nicht für Personen- oder Sachschäden irgendwelcher Art, es sei denn, die NürnbergMesse oder ihre Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Diese Beschränkung gilt nicht für eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. 13. Erfüllungsort ist Nürnberg. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 14. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. 15. Sollte eine Bestimmung dieser AVB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 16. Nach der Zulassung hat der Aussteller die volle Miete auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Storniert der Aussteller die Bestellung von Miet-Ausstellungsständen und/oder weiteren Dienstleistungen bis 2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, so ist der Veranstalter berechtigt, 25% des bestellten Wertes als Kostenbeteiligung zu berechnen. Bei einer kurzfristigeren Stornierung werden 75% des bestellten Wertes in Rechnung gestellt. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm verlangte Kostenbeteiligung zu hoch sei.

4 4 Informationen von A Z Info 3 1. Abfallentsorgung Vordruck S3.21 Friedrich Hofmann GmbH & Co. Siehe Info 6 Richtlinien zur Abfallbehandlung 2. Ärztliche Versorgung Siehe Punkt 30 Sanitätsdienst Not- und Rettungsdienst Tel +49 (0) Anlieferung von Waren Siehe Punkt 38 Verkehrs- und Parkregelung 4. Aschenbecher Die Richtlinien für den Brandschutz schreiben Aschenbecher in den Ständen vor. 5. Auftragsbestätigung Eine Auftragsbestätigung nach Einsendung der Service-Bestellvordrucke erfolgt nicht in jedem Fall. Schriftverkehr wird jedoch geführt, wenn einzelne Punkte einer Rückfrage bedürfen. 6. Ausstellerküche Aussteller, die kaltes oder warmes Wasser benötigen, können während der Veranstaltungstage elf hierfür eingerichtete Küchen nutzen: Service 1 UG, Halle 3, Service 4 UG, Service 4/5 UG, Service 7 UG, Halle 4A, Halle 7A, Service 8/9 UG, Service 9 UG, Halle 10, Service 12.0 Nord. 7. AusstellerShop Service 5/6, OG Im AusstellerShop bieten das Team vom MesseService und die ServicePartner der NürnbergMesse Dienstleistungen konzentriert an einem Ort und minimieren den Informationsaufwand für Aussteller. Die jeweiligen Präsenzzeiten sind der Last-Minute-lnformation zu entnehmen. 8. Beschriftungen Vordrucke S1.70 und S Bewachung, Standbewachung Vordruck S3.40 Engelhardt & Co. Sicherheit GmbH Die Ausstellungshallen werden während des offiziellen Auf- und Abbaus sowie der Dauer der Veranstaltung bewacht. Eine Haftung des Veranstalters kann hieraus nicht abgeleitet Eigene Standwachen sind zu empfehlen und können ausschließlich über den ServicePartner beauftragt 10. Campingplatz Das Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen im Messezentrum Nürnberg ist nicht gestattet. Bitte nutzen Sie den nur wenige Fahrminuten entfernten Campingplatz. 160 Stellplätze, Öffnungszeiten: ganzjährig, Preise: pro Person EUR 6, pro Stellplatz EUR 11 zuzüglich Strom EUR 2 und Müllgebühr EUR 1,25, Ausstattung: Sanitäreinrichtungen, Bistro, Kinderspielplatz, Tischtennis, Tennisplatz. Einige Tage vor der Anreise kann die Belegsituation erfragt Knaus Campingpark Nürnberg Hans-Kalb-Straße 56, Nürnberg Tel +49 (0) , Fax +49 (0) Druckluft Vordruck S2.20 SAG GmbH 12. Elektroversorgung Vordruck S2.10 SAG GmbH Anschlüsse an das bestehende Versorgungsnetz dürfen nur vom zuständigen ServicePartner vorgenommen Es empfiehlt sich, auch für Arbeiten innerhalb der Stände den ServicePartner zu beauftragen. 13. Feuerwehr Vordruck P2 Messezentrum Nürnberg, Funktions-Center Während der Aufbauzeit führt die Feuerwehr Abnahmerundgänge durch. Dabei wird die Einhaltung der Richtlinien für den Brandschutz überprüft. Die genaue Vorplanung des Standes und die damit verbundene Einhaltung der Richtlinien ermöglichen einen reibungslosen und ungestörten Aufbau. Bitte beachten Sie die Richtlinien für den Brandschutz und senden Sie bei Bedarf Vordruck P2 zurück. 14. Florale Standdekoration und landschaftsarchitektonische Standgestaltung Vordrucke S1.80 und S1.81 Die ServicePartner befinden sich bis Veranstaltungsbeginn in den Servicebereichen der jeweiligen Ausstellungshallen. 15. Foto Vordruck S4.60 Das gewerbsmäßige Fotografieren der jeweiligen Veranstaltung ist ausschließlich dem ServicePartner gestattet. Aufnahmen für den eigenen Stand können individuell erfolgen. Sollte ein anderer Fotograf als der Messefotograf, Foto Bischof & Broel, zu gewerblichen Fotoaufnahmen beauftragt werden, so ist zwingend eine kostenpflichtige Sondergenehmigung bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim MesseService einzuholen. Bitte kontaktieren Sie hierzu: MesseService, Tel +49 (0) Gastronomie Vordrucke S3.10 und S3.11 Lehrieder Catering-Party-Service GmbH & Co. KG Messerestaurants, Standbewirtung, gastronomische Arrangements für Empfänge, Konferenzen und Besprechungen. Vordrucke S3.13 und S3.14 Gaststättenbetriebe Kurt Lilly GmbH & Co. KG Messerestaurants, Standbewirtung, gastronomische Arrangements für Empfänge, Konferenzen und Besprechungen. 17. Geldautomaten Service-Center Mitte und CCN Ost Geldausgabe gegen ec-karte oder Kreditkarte. 18. getit! MesseService express Für alle Dinge, die Sie vergessen haben und auf dem Gelände nicht direkt erhalten können. Schnell und zuverlässig! Tel +49 (0) Konferenz- und Besprechungsräume Im Messezentrum Nürnberg stehen Konferenz- und Besprechungsräume in jeder Größenordnung zur Verfügung. Bitte teilen Sie Ihre Wünsche mit und geben Termin und Personenzahl bekannt. Termine für geplante Pressekonferenzen stimmen Sie bitte mit dem Projektteam der NürnbergMesse ab. Tel +49 (0) , Fax +49 (0) Lautsprecherdurchsagen in den Hallen Such- und Werbedurchsagen werden im Interesse der Aussteller und Besucher nicht durchgeführt. 21. Leergut Vordruck S3.30 In den Ständen, in den Messehallen und in den Ladehöfen darf während Aufbau, Messelaufzeit und Abbau kein Leergut gelagert Abtransport und Einlagerung durch den jeweiligen Messespediteur. 22. Malerbecken Das Auswaschen von Farbeimern, Bürsten, Pinseln etc. ist in den Toiletten und Waschräumen nicht gestattet. Es stehen dafür eingerichtete Räume mit Malerbecken in den Services 1 UG, 4 UG, 4/5 UG, 7 UG, 8/9 UG und 9 UG sowie in den Hallen 3, 7A und zur Verfügung. 23. Medientechnik Vordruck S2.60 und S2.61 MAS MEDIEN AKTIV SERVICE GmbH 24. Messebau Vordrucke S1.08 S1.23, S1.40 gerhard hoffmann messe- und ausstellungsbau gmbh mac messe- und ausstellungscenter Service GmbH Messebau Wörnlein GmbH 25. MesseService Das Team vom MesseService berät Sie bei Fragen zu Serviceleistungen aller Art. Vor der Veranstaltung erreichbar unter: Tel +49 (0) , Fax +49 (0) Während der Aufbauzeiten und Veranstaltungsdauer im AusstellerShop (Service 5/6, OG) oder im Foyer der Halle 12 unter: Tel +49 (0) , Fax +49 (0) Den jeweiligen Ort und die Präsenzzeiten entnehmen Sie bitte der Last-Minute Information. Bitte wenden!

5 5 Informationen von A Z (Fortsetzung) Info Mietmöbel Vordrucke S1.50 S1.51, S1.60 S Parkplätze für Aussteller Vordruck S Parkplätze für PKW Als Parkplätze für PKW stehen die jeweils ausgewiesenen Parkflächen zur Verfügung. Die Bewirtschaftung erfolgt an den Veranstaltungstagen von 7 bis 19 Uhr bzw. bis zum jeweiligen täglichen Veranstaltungsende. Die Dauer-Parkausweise haben nur für PKW Gültigkeit Parkplätze für LKW, Anhänger, Transporter usw. Das Abstellen von LKW, Anhängern, Kleintransportern, Wechselbrücken, Wohnwagen und Wohnmobilen ist während der Laufzeit der Messe auf den ausgewiesenen Parkplätzen sowie in den Ladehöfen des Messezentrums Nürnberg (hier ausgenommen die auf maximal 30 Minuten begrenzte Anlieferung) und auf der Großen Straße untersagt. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die den Anschein von LKW, Anhängern, Kleintransportern, Wechselbrücken, Wohnwagen und Wohnmobilen erwecken. Die Fahrzeuge können während der Laufzeit der Messe kostenlos auf den vom Veranstalter hierfür ausgewiesenen Parkflächen abgestellt Die Zufahrt zu diesen nur wenige Fahrminuten vom Messezentrum Nürnberg entfernten Parkflächen ist beschildert und kann den an den Ladehofeinfahrten verteilten Anfahrtskizzen entnommen Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrzeuge, die in der Nacht zum ersten Veranstaltungstag um 2 Uhr früh auf den Parkplätzen oder in den Ladehöfen abgestellt sind, auf Kosten des Fahrzeughalters bzw. Nutzers abschleppen zu lassen. Der Aussteller verpflichtet sich, dass auch von ihm beauftragte Dritte (z.b. Messedienstleister, Spediteure) diese Bestimmungen einhalten. Bitte beachten Sie auch Punkt 38. Das Anbringen von Werbeflächen, Firmenschildern und Durchführen sonstiger Werbemaßnahmen ist auf Aussteller- und Besucherparkplätzen nicht gestattet. 28. Reinigung 28.1 Allgemeine Reinigung Die Reinigung von Gelände, Hallen und Gängen wird vom Veranstalter veranlasst. Am letzten Aufbautag wird ab 20 Uhr durch das Reinigungsunternehmen mit der Endreinigung begonnen. Kartons, Latten, Bretter, Kisten usw., die sich ab diesem Zeitpunkt noch in den Gängen befinden, werden als Abfall betrachtet und entfernt (siehe Info 6 Richtlinien zur Abfallbehandlung ) Standreinigung Vordruck S3.20 Kiefer Messe-Service GmbH (Hallen 1 7/7A) dias Gebäudemanagement GmbH (Hallen 8 12) Die Standreinigung, die der Aussteller selbst vornimmt, muss 30 Minuten nach Ende der Öffnungszeit beendet sein. 29. Reiseservice, Zimmerbestellung Vordrucke S4.20, S4.21, S Sanitätsdienst Messezentrum Nürnberg, Funktions-Center Tel +49 (0) Schankanlagen Für den Betrieb von Schankanlagen ist eine Gefährdungsbeurteilung für die Anlage vom Hersteller bzw. Vermieter mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. 32. Schilder und Schriften Vordrucke S1.70 und S Spedition Vordruck S3.30 Schenker Deutschland AG (Hallen 1 7/7A) Kühne + Nagel (AG & Co.) KG (Hallen 8 12) Sicherheits- und Haftungsgründe erfordern, dass Hebegeräte wie Gabelstapler, Autokrane usw. ausschließlich über den jeweiligen Messespediteur angefordert 34. Standpersonal und Dolmetscher Vordrucke S4.30, S Taxi Haltepunkte im Messezentrum Nürnberg an den Eingängen. Tel +49 (0) Telekommunikation Vordrucke S2.40 S Toiletten Die Benutzung der Toiletten ist kostenlos. 38. Verkehrs- und Parkregelung Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen, vor allem in den Ladehöfen und vor den Ausgängen, ist während der Dauer der Messe unzulässig. Während der Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an den vorgenannten Stellen halten. Die Einfahrt in den Innenhof ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind die Fahrzeuge, um gegebenenfalls die Feuerwehr nicht zu behindern, sofort zu entfernen und können auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt Die Einfahrt in die Ladehöfe ist während des Auf- und Abbaus ausschließlich gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von EUR 100 (Ausnahme: LKW ab 7,5 to beim Abbau) möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus den Ladehöfen innerhalb der nachfolgend genannten Fristen zurückerstattet. Für den Aufbau gilt: 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 to 2 Stunden Aufenthalt zur Be- und Entladung für Fahrzeuge mit mehr als 2,8 to Für den Abbau gilt: Am letzten Veranstaltungstag ist die Einfahrt von Fahrzeugen in die Ladehöfe von 13 Uhr bis ca. 1 Stunde nach Messeende wegen der Leergutzustellung durch die Messespediteure nicht möglich. Eingefahren werden kann: Ab 1 Stunde nach Messeende für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 to Ab 2 Stunden nach Messeende für Fahrzeuge von 2,8 to bis 7,5 to Ab 3 Stunden nach Messeende für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 to Die Aufenthaltsdauer: 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 to 2 Stunden Aufenthalt zur Be- und Entladung für Fahrzeuge von 2,8 to bis 7,5 to 3 Stunden Aufenthalt (Verlängerung möglich) zur Be- und Entladung für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 to Die genauen Einfahrtzeiten können abweichen und werden an den Einfahrttoren bekanntgegeben. 39. Versandanschrift Veranstaltung, Halle, Standnummer, Aussteller Messezentrum, Nürnberg 40. Versicherung Die Versicherung der Ausstellungsgüter und der Standausstattung wird empfohlen. Der Veranstalter vermittelt eine Ausstellungsversicherung (Deckung von Transport- und Aufenthaltsrisiken) sowie eine Aussteller-Haftpflichtversicherung. 41. Wasser- und Abwasseranschluss Vordruck S2.30 August & Jean HILPERT GmbH (Hallen 1 8) Brochier Gebäudemanagement GmbH (Hallen 9 12) 42. Zoll Das Messe-Zollamt ist zu internationalen Großmessen direkt auf dem Messegelände besetzt (ServicePartnerCenter, 1. Stock). Präsenzzeiten entnehmen Sie bitte dem Last-Minute-Schreiben. Bei Zollfragen können Sie sich auch an unsere Speditionen wenden (siehe Punkt 33 Spedition ). 43. Zusätzliche Standausstattung Vordrucke S1.50 S1.51, S1.60 S1.69, S2.50

6 6 Richtlinien zu Technik und Standbau Info 4 1. Die Richtlinien für den Brandschutz müssen beachtet 2. Die konstruktive Ausführung der baulichen Anlage hat nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Leitung eines verantwortlichen Fachbauleiters zu erfolgen. 3. Die Mindesthöhe für Standaufbauten und Exponate beträgt 2,50 m. Diese Höhe ist auf das Maß der Standbegrenzungswände abgestimmt. Bei Überschreitung der Mindesthöhe sind gemäß den Besonderen Teilnahmebedingungen Stand- und Ansichtsskizzen dem Veranstalter zur Genehmigung einzureichen. Abweichende Regelungen sind den jeweiligen Anmeldevordrucken oder Info 1 Wichtige Informationen zur Veranstaltung zu entnehmen. 4. Hallenwände, Stützpfeiler, Sprinkleranlage und Dachkonstruktion dürfen durch den Standbau nicht belastet 5. Das Abhängen von Standdecken, Exponaten, Werbeschildern usw. von der Hallendecke oder Dachkonstruktion ist ausschließlich durch den ServicePartner SAG GmbH möglich. Abhängungen von der Hallendecke sind mit Vordruck S2.15 zu bestellen. 6. Zweigeschossiger Standbau ist nicht gestattet. 7. Der Aussteller muss mit geringfügigen Abweichungen in der Standabmessung rechnen. Diese ergeben sich aus der Stärke der Standbegrenzungswände und können in Front und Tiefe bis zu 5 cm betragen. Eckpunkte sind markiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Maße kann nicht übernommen Die Versorgungspunkte innerhalb der Standfläche müssen zugänglich bleiben. Pfeiler, Wandvorsprünge, Standbegrenzungswände und Feuerlöscheinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standfläche. 8. Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein. 9. Die Standbegrenzungswände sind je nach Veranstaltung Hartfaserwände oder kunststoffbeschichtete Wände. Zur Anbringung von schweren Gegenständen sind diese nicht geeignet; sie haben keinerlei Stützfunktion während des Auf- und Abbaus. Gegebenenfalls ist der zusätzliche Aufbau von kostenpflichtigen Stützwänden erforderlich. Das Entfernen dieser Stützwände kann nur durch den Veranstalter angeordnet 10. Den zugesandten Hallenplänen ist das Versorgungsraster für Strom, Druckluft, Wasser und Telekommunikation zu entnehmen. Die Versorgungsschächte dürfen vom Aussteller nicht geöffnet oder durch Standaufbauten verstellt 11. Hallenhöhen (die genannten Höhen können aufgrund von örtlichen und technischen Gegebenheiten differieren): Halle 1 9,80/5,80 m Hallen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 5,80 m Hallen 4A, 7A 15,00 m Halle 10 EG 5,30 m Halle 10 OG 3,90 m Halle 11 EG 12,00 m Halle 11 OG 3,60 m Halle 12 EG 6,40 m 12. Der Hallenboden besteht aus Asphalt. Auslaufendes Öl von Fahrzeugen und Maschinen zerfrisst den Asphaltbelag und führt zu einer erheblichen Unfallgefahr. Auslaufendes Öl muss daher sofort vom Fußboden entfernt Fahrzeuge müssen deshalb im Motorenbereich mit einer Schutzmatte unterlegt Bodenbelastung in den Hallen: Hallen 1 9, 11 EG, 12 EG kg/m 2 Halle 10 EG kg/m 2 Hallen 10 OG, 12 OG kg/m 2 Halle 11 OG 500 kg/m 2 Für alle Hallen gilt: keine Punktlasten, auf genügend große Auflageflächen achten. Höhere Belastungen in Ausstellungshalle 10 EG bis zu kg je m 2 Bodenfläche sind standortbedingt bis zu einer Gesamtlast von 100 t pro Exponat möglich, jedoch nur nach vorheriger Genehmigung durch die NürnbergMesse. Bodenbeläge dürfen nicht genagelt Selbstklebende Teppichfliesen sind nicht gestattet. Teppiche dürfen ausschließlich mit lösemittelfreien Klebebändern befestigt werden: tesafix Nr Information durch den ServicePartner Messebau Wörnlein GmbH. Folgekosten bei Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Ausstellers. 13. Das Einbringen von Bolzen und Verankerungen ist verboten. Die Hallenböden dürfen nicht gestrichen 14. Aussteller, die im Freigelände Grabungen (auch für Fahnenmasten) vornehmen wollen, haben vorher die Genehmigung des Veranstalters einzuholen. Sie haften für alle Schäden und ihre Folgen bei Beschädigungen von Rohrleitungen und Kabeln. lm Freigelände aufgebrachtes Material muss restlos entfernt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt 15. Der Gebrauch von Bolzensetzgeräten oder Spritzpistolen sowie die Verwendung von Nitrolacken für den Anstrich sind in allen Ausstellungshallen verboten. 16. Schweißarbeiten müssen gesondert genehmigt Anträge können bei der Abteilung MesseService angefordert 17. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahr auszuschließen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren. 18. Die Allgemeinbeleuchtung in den Hallen hat mindestens 350 Lux, gemessen 1 m über dem Hallenboden. 19. Die Services zwischen den Hallen sind unterkellert und dürfen nicht befahren 20. Zufahrtstore der Hallen: Hallen 1, 2, 4 9 b = 4,00 m; h = 4,90 m Halle 3 b = 4,10 m; h = 3,80 m Hallen 4A, 7A b = 4,65 m; h = 4,80 m Halle 10 b = 5,10 m; h = 3,90 m Halle 11 b = 5,00 m; h = 4,10 m Halle 12 b = 5,20 m; h = 4,50 m 21. Während des Auf- und Abbaus ist die Einfahrt in die Hallen je nach Möglichkeit gestattet. Am letzten Aufbautag dürfen keine Sattelschlepper oder LKW über 7,5 t in die Hallen einfahren. Am letzten Aufbautag dürfen ab 14 Uhr keine Fahrzeuge mehr einfahren. Der Veranstalter behält sich weitere Einschränkungen vor. 22. Für eiektrische Anlagen und Einrichtungen gelten die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen, die VDE- oder gleichartige ausländische Vorschriften und das derzeit gültige Gesetz über technische Arbeitsmittel. 23. Die gesamte eiektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des VDE auszuführen. Jeder Stand erhält auf Bestellung einen Hauptanschluss. Dieser kann nur durch den ServicePartner des Veranstalters installiert Zusätzliche Elektromontagen innerhalb der Stände können von firmeneigenen Elektrikern oder von konzessionierten Fachfirmen ausgeführt werden, wobei die Einhaltung der Vorschriften des VDE unter allen Umständen gewährleistet sein muss. Diese Stände müssen vom ServicePartner des Veranstalters gegen Gebühr abgenommen Elektroarbeiten im Stand übernimmt ebenfalls der ServicePartner. Bei der Heranführung der Installation an den Stand kann es vorkommen, dass Nachbarstände betroffen sind. Wegen Stolpergefahr müssen die Leitungen abgedeckt Die Kosten trägt der Auftraggeber. Ersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet Unzulässig sind Flachleitungen jeder Art. 24. Die Bestimmungen aus Punkt 23 gelten auch für die Wasserinstallation. Alle Arbeiten dürfen ausschließlich durch den vom Veranstalter beauftragten ServicePartner durchgeführt 25. Beim Ausstellen technischer Geräte sind die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Maßgebend ist das derzeit gültige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Sollen Maschinen oder Apparate dem Besucher in Funktion gezeigt werden, so kann anstelle des normalen Schutzes eine sichere Abdeckung aus organischem Glas oder einem anderen transparenten Stoff angebracht Maschinen und Apparate ohne Schutzvorrichtung dürfen nicht in Betrieb gezeigt Bitte wenden!

7 7 Richtlinien zu Technik und Standbau (Fortsetzung) Info 4 An Maschinen können die Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um dem Besucher die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile zu zeigen. Diese Schutzvorrichtungen sind neben den Maschinen sichtbar aufzustellen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Betrieb von Maschinen und Apparaten zu untersagen, wenn nach seiner Ansicht eine Gefährdung für Besucher und Aussteller vorhanden ist. Der Aussteller haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch den Betrieb der von ihm ausgestellten Maschinen oder Apparate entsteht. Die Besichtigung der ausgestellten Maschinen, Apparate, Geräte und dergleichen erfolgt hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Anforderungen nach dem EU-Recht durch die staatliche Marktaufsicht. 26. Maschinen, die zeitweise in Betrieb vorgeführt werden dürfen, sind zur Vermeidung von Geräuschbelästigungen mit schalldämmenden Einrichtungen auszustatten. Der Geräuschpegel darf 60 db(a), gemessen an der Standgrenze, nicht überschreiten. Die für Maschinen in Betrieb erforderlichen Abgas- und Abzugleitungen sind in Planung und Ausführung mit der technischen Abteilung des Veranstalters zu klären. 27. Der Betrieb von Laseranlagen ist mit dem Veranstalter abzustimmen. Laseranlagen müssen den Anforderungen der DIN EN Sicherheit von Laser-Einrichtungen genügen. Laseranlagen der Klassen 3 b und 4 sind vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Berufsgenossenschaft anzuzeigen ( 5 Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung VBG 93 ). Der Anzeige ist die schriftliche Bestellung eines vor Ort anwesenden Laserschutzbeauftragten beizufügen ( 6 VBG 93). Der Aufbau von Laseranlagen der Klassen 3 b und 4 ist in Absprache mit der Aufsichtsbehörde, dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. 28. Werbevorrichtungen innerhalb der Ausstellungsstände dürfen nicht in die Gänge hineinragen oder außerhalb der genehmigten Höhe angebracht Werbung, die gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die guten Sitten verstößt, ist nicht gestattet. Werbeverpackungen oder Werbematerial von Unternehmen, die nicht zur Veranstaltung gemeldet sind, dürfen nicht aufgestellt Die Verteilung von Werbematerial außerhalb des Ausstellungsstandes ist nicht gestattet. Exponate dürfen außerhalb der Standgrenze nicht aufgestellt Mögliche Werbeangebote im grünen Abschnitt unter Marketingleistungen. 29. Medientechnische Vorführungen im Stand bedürfen der Zustimmung des Veranstalters. Wird eine Genehmigung erteilt, dürfen Besucher und Nachbaraussteller hierdurch nicht gestört Bei berechtigten Einwänden kann der Veranstalter die Einstellung der Vorführung veranlassen. Die Medientechnik ist so weit von den Standgrenzen entfernt anzuordnen, dass Interessenten die Standfläche betreten müssen und den Besucherverkehr in den Gängen nicht behindern. Die Rechte der GEMA werden durch eine Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht berührt. 30. Hochfrequenz- und Funkgeräte, die in Betrieb vorgeführt werden sollen, müssen genehmigt und zugelassen sein sowie entsprechende Kennzeichen haben (z.b. CE-Kennzeichnung). Bundesnetzagentur Außenstelle Nürnberg Breslauer Straße Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) poststelle@bnetza.de Der Betrieb eines WLAN (Wireless Local Area Network) unterliegt Beschränkungen, siehe hierzu Info 1, Punkt 6. Bitte beachten Sie hierzu auch den Vordruck S Musikalische Darbietungen sind gebührenpflichtig, auch wenn diese lediglich der Untermalung des Angebotes dienen. Der Aussteller hat sich mit der hier genannten GEMA-Bezirksdirektion (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) in Verbindung zu setzen. GEMA-Bezirksdirektion Nürnberg Johannisstraße Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) bd-n@gema.de Bei der Vorführung von geräuschentwickelnden Ausstellungsgütern darf der Geräuschpegel an der Standgrenze 60 db(a) nicht überschreiten. 33. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen wieder herzustellen. Für Beschädigungen der Hallendecken, Wände, des Fußbodens und der lnstallationseinrichtungen haftet der Aussteller. Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter können nach dem Ende des offiziellen Abbaus auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt und beim Messespediteur eingelagert Beschädigungen der Hallen, deren Einrichtungen sowie der Außenanlagen durch Aussteller oder deren Beauftragte müssen in jedem Fall dem Veranstalter gemeldet

8 8 Richtlinien für den Brandschutz Info 5 1. Anordnung über Brandschutzmaßnahmen und Feuersicherheitsbestimmungen Die Städtische Branddirektion gibt unter Hinweis auf die jeweils aktuelle Verordnung über die Verhütung von Bränden sowie der sonstigen einschlägigen Feuersicherheitsbestimmungen auszugsweise die für die Aussteller wichtigsten Brandverhütungsmaßnahmen bekannt. 1.1 Zuständigkeit Die Brandverhütung im Messezentrum Nürnberg obliegt dem städtischen Feuerwehr- und Feuerschutzamt Nürnberg. Den Ausstellern wird empfohlen, sich in allen feuerschutztechnischen Zweifelsfällen dorthin zu wenden: Stadt Nürnberg Feuerwehr Karl-Schönleben-Straße Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) Gewerbeaufsichts- und Ordnungsbehörden, Polizei und Feuerwehr sowie die Beauftragten des Veranstalters sind berechtigt, Weisungen im Rahmen der Sicherheitsbestimmungen zu geben. Ihren Vertretern ist jederzeit Zutritt zu den Sicherheitsvorrichtungen und technischen Einrichtungen zu gewähren. 2. Anzeige- und abnahmepflichtige Anlagen und Einrichtungen 2.1 Sofern in den Ständen Vorführungen stattfinden, die mit offenem Feuer oder starker Erwärmung verbunden sind, ist ein geeigneter Feuerlöscher nach DIN EN 3 bereitzuhalten. Vorführungen dieser Art bedürfen einer besonderen Genehmigung durch das Feuerwehr- und Feuerschutzamt. Darunter fallen u.a. Schneid-, Schweiß-, Löt- und ähnliche Arbeiten, das Anzünden von Kerzen sowie Vorführungen von nicht elektrisch betriebenen Koch-, Grill-, Back- und Heizgeräten. Flüssiggas darf für solche Vorführungen nur in begrenzter Menge (siehe Punkt 3.9) verwendet 2.2 Verwenden Sie bitte zur Anmeldung solcher Vorführungen Vordruck P2. Nichtanzeige bedeutet zusätzlichen Aufwand, der in Rechnung gestellt werden muss. 3. Wichtige Maßnahmen zur Brandverhütung 3.1 Ausgänge, Gänge Sämtliche Ausgänge und Gänge, die in den Hallen planmäßig festgelegt sind, müssen in voller Breite freigehalten Die Ausgänge sind während der Veranstaltung unversperrt zu halten, sie dürfen nicht verhängt oder unkenntlich gemacht Informationsstände oder Tische dürfen nicht unmittelbar an Zu- bzw. Ausgängen oder Treppenräumen aufgestellt 3.2 Feuerlöscher, Wandhydranten, Feuermelder Die in den Hallen vorhandenen Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfnebenmelder dürfen unter keinen Umständen verbaut oder unzugänglich gemacht Die Druckschläuche der Hydranten dürfen nicht für Auffüllzwecke (Behälter, Becken usw.) verwendet 3.3 Standgestaltung Die Aussteller haben die öffentlich rechtlichen Vorschriften bei Errichtung ihres Standes voll eigenverantwortlich zu erfüllen. Die Standgestaltung ist so vorzunehmen, dass keine schwer kontrollierbaren Winkel entstehen. Räume, die nur über einen anderen von den allgemein zugänglichen Ausstellungsräumen baulich abgetrennten Raum oder Flur zugänglich sind und keinen weiteren Ausgang oder Notausgang besitzen, sind nicht zulässig ( gefangene Räume). Der weiteste Rettungsweg von jedem Punkt eines Standes bis zu einem Ausgang oder Notausgang des Standes auf einen Hallengang darf 15 m nicht überschreiten. Durch eindeutige Beschriftung oder durch Symbole ist innerhalb des Standes auf Ausgänge und Notausgänge hinzuweisen. Die Notausgangstüren müssen während der Veranstaltung jederzeit von innen ohne Hilfsmittel zu öffnen sein. Sie müssen mindestens 0,80 m lichte Breite aufweisen und auf einen Hallengang führen. Der Türaufschlag darf die Gangbreite nicht beeinflussen. Die Standgestaltung muss so beschaffen sein, dass die in den Hallen vorhandenen Sprinkleranlagen nicht unwirksam Der Abstand zum Sprinklerkopf muss mindestens 0,70 m betragen. Der Einbau von großflächigen, festen Dachkonstruktionen ist nur dann statthaft, wenn diese gleichmäßig 50% freie Deckenfläche aufweisen. Teilabhängungen dürfen eine zusammenhängende geschlossene Deckenfläche von 10 m 2 nicht überschreiten. Standabdeckungen sind nur mit sprinklertauglichem Material erlaubt (Nachweisvorlage). Folien oder Planen jeder Art sind unzulässig. Dies gilt auch für abschließende Besprechungs-, Bewirtungs-, Aufenthalts-, Küchen- oder Lagerräume. Schweißarbeiten bzw. Arbeiten bei denen Funken, Hitze, Staub oder Rauch entstehen könnte, müssen auf Antrag genehmigt 3.4 Dekorationen Sämtliche für Dekorationszwecke verwendeten Stoffe und Kunststoffe müssen mindestens schwer entflammbar nach DIN 4102/B1 sein. Diese dürfen weder brennend abtropfen noch bei Wärmeeinwirkung toxische Dämpfe und Gase entwickeln, sowie zu einer starken Rauchentwicklung beitragen. Die Eigenschaft schwer entflammbar kann nachträglich nur bei einem Teil dieser Stoffe durch Behandlung mit einem zugelassenen Flammschutzmittel erreicht Die Bestätigung über die Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durchgeführte Imprägnierung ist zur jederzeitigen Einsichtnahme an den Ständen bereitzuhalten. Flammschutzimprägnierung Messebau Wörnlein GmbH Messezentrum Nürnberg Tel +49 (0) Fax +49 (0) info@woernlein.de Haftung kann für die Imprägnierung nur übernommen werden, wenn es sich bei dem zu imprägnierenden Material um eine Naturfaser handelt. Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen nur in grünem Zustand zu Dekorationszwecken verwendet Wenn während der Dauer der Veranstaltung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leichter entflammbar werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis etwa 0,50 m über dem Boden astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten (Entzündungsgefahr durch Rauchzeug). Polystyrol (Styropor) oder andere im Brandfall stark rußende Kunststoffe dürfen nur mit Zustimmung der Branddirektion verwendet 3.5 Packmaterial, Kisten, Werkstoffabfälle In den Ausstellungsständen selbst und in deren Nähe dürfen Kisten, Packmaterial und dergleichen nicht gelagert Leicht brennbare Werkstoffabfälle (Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dergleichen) müssen täglich, bei größerer Anhäufung auch mehrmals, beseitigt 3.6 Verwendung elektrischer Geräte Die Benutzung von Heizkörpern, Kochplatten mit offenen Heizdrähten, provisorischen Heizgeräten und Tauchsiedern ist nicht gestattet. Elektrische Kleingeräte wie Kochplatten, Kochtöpfe, Kaffeemaschinen usw. sind nur zugelassen, wenn sie den VDE-Vorschriften entsprechen. Sie sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so aufzustellen, dass auch bei übermäßiger Wärmeentwicklung in der Nähe befindliche Gegenstände nicht entzündet werden können. Sie sind während des Betriebes ausreichend zu überwachen. Der Hauptschalter am Stand muss nach dem täglichen Messeende abgeschaltet 3.7 Aschenbecher, Papierkörbe In den Ständen sind Aschenbecher und Papierkörbe in genügender Anzahl bereitzuhalten und jeweils rechtzeitig in Behälter aus nicht brennbarem Material zu entleeren. 3.8 Pyrotechnische Reklame und Vorführungen Diese sind nicht gestattet. Zu Werbezwecken sind ausschließlich Attrappen gestattet. Bitte wenden!

9 9 Richtlinien für den Brandschutz (Fortsetzung) Info Propan- (Butan-) Flaschen, Gasflaschen In den Hallen dürfen diese nur bis zum Füllgewicht von 5 kg verwendet In einem Stand innerhalb der Hallen darf sich nur die angeschlossene Gebrauchsflasche befinden. Ist die Verwendung mehrerer Flaschen notwendig, so darf das Füllgewicht sämtlicher Flaschen 11 kg insgesamt nicht überschreiten. Flaschen mit Berstscheiben sind unzulässig. Es dürfen nur solche mit zugelassenen Sicherheitsventilen in Betrieb genommen Propan- (Butan-) Flaschen mit höherem Füllgewicht als 11 kg sind außerhalb der Hallen aufzustellen und mit einem unverbrennlichen Schutz gegen Wärmestrahlung zu umgeben. Die Schutzvorrichtung ist oben und unten mit einer Belüftung (Schlitzen) zu versehen. Die Leitungen zwischen den Flaschen und den Ständen müssen aus festverlegten, metallenen Rohren bestehen. Die Verbindungen zwischen den Flaschen oder der Zuführungsleitung und dem Betriebsgerät sind in festen Rohrleitungen zu verlegen. Bei transportablen Geräten sind flexible metallarmierte Schläuche zulässig. Die Betriebsgeräte sind auf einer ausreichend großen, nicht brennbaren Unterlage aufzustellen. Der Abstand der Propan- (Butan-) Flasche von jeder Wärmequelle hat mindestens den Anforderungen nachstehender Beschreibung zu entsprechen. Mindestabstände zu Wärmequellen (Strahlern) Wärmestrahlungsquellen Mindestabstand Mindestabstand ohne mit Strahlungsschutz Strahlungsschutz von Heizkörpern, Strahlern und ähnlichen Wärmequellen 0,50 m 0,20 m Sofern der Abstand von 2,00 m nicht eingehalten werden kann, ist ein Wärmestrahlungsschutz zwischen Flasche und Wärmequelle vorzusehen. Bei Betriebsschluss sind die Flaschenventile zu schließen. Entsprechend der Technischen Richtlinien für die Errichtung und Unterhaltung von Flüssiggasanlagen in Gebäuden und Grundstücken (TRF) ist über die Flüssiggasanlage vom zuständigen ServicePartner oder dem Flaschengaslieferanten eine Abnahmebescheinigung anzufertigen und dem Veranstalter, Abteilung Technik, vorzulegen. Außerdem ist diese am Aufstellort aufzubewahren. Das vorgeschriebene Merkblatt über die Bedienung der Anlagen ist an gut sichtbarer Stelle aufzuhängen Ölfeuerungen, Ölbrenner Für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten (Heizöl) gelten die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien für brennbare Flüssigkeiten und Ölfeuerungen in Heizungsanlagen. Rauchgase, Abgase und Dämpfe müssen grundsätzlich aus der Halle geleitet 3.11 Heiz-, Grill- und Kochgeräte, die der Standeigenversorgung dienen und die mit Kohle, Gas oder brennbaren Flüssigkeiten beheizt werden, dürfen nicht aufgestellt 3.12 Spiritus und Mineralöle (Benzin, Petroleum usw.) dürfen zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken nicht verwendet oder gelagert werden (Gefahrenklasse A l, A ll und B) lnbetriebnahme von Holzbearbeitungsmaschinen ln Ständen, in denen brennbare Stoffe verarbeitet werden oder bei der Verarbeitung anfallen (z.b. Hobelspäne), sind zugelassene und geprüfte Feuerlöscher oder andere Löschmittel, zusätzlich zu den in allen Hallen vorhandenen Feuerlöschern, von den betreffenden Ausstellern im Ausstellungsstand bereitzustellen Fahrzeuge und Maschinen mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen nur mit einem absperrbaren Tankdeckel, abgeklemmter Batterie und maximal 5 l Kraftstoff abgestellt 3.15 Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauart die vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung. Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist. 4. Verwendung radioaktiver Stoffe Bei Verwendung radioaktiver Stoffe ist eine Anzeige zwingend erforderlich. Aus der Anzeige muss außer Präparat auch Form, Aktivität und Anzahl der Strahler sowie Einstufung nach der Strahlenschutzverordnung (unter der Freigrenze Gruppe I, II oder III) ersichtlich sein. Genehmigungsbescheide der zuständigen Behörde über Verwendung, Lagerung und Transport müssen vorliegen.

10 10 Richtlinien zur Abfallbehandlung Info 6 Informationen zum Thema Diebstahl Info 7 Die Stadt Nürnberg hat eine für Aussteller und Veranstalter verbindliche Abfallwirtschaftsatzung erlassen, die Abfallvermeidung und Mülltrennung regelt. 1. Abfallvermeidung Jeder Aussteller hat unnötigen Abfall während des Aufbaus, der Laufzeit und des Abbaus zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere Verpackungsmaterial, Werbemittel, Teppichböden, Einwegstandausstattung, Leergutbehälter, Paletten und Einweggeschirr. Das Ziel der Abfallvermeidung muss bereits bei der Planung und Koordination aller Beteiligten im Vorfeld der Messe verfolgt Generell sind für Standbau und betrieb wieder verwendbare und umweltfreundliche Materialien einzusetzen. 2. Abfallentsorgung Für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von unvermeidbar anfallendem Müll ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Zur Abfallentsorgung stehen dem Aussteller folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Die Abfälle werden in eigener Regie und auf eigene Kosten außerhalb des Messegeländes entsorgt. Mit dem Bestellvordruck S3.21 kann der offizielle ServicePartner der NürnbergMesse beauftragt werden, die sachgerechte Abfallentsorgung gegen Gebühr vorzunehmen. Eine Entsorgung in fremde Müllcontainer oder in sonstige Einrichtungen des Messegeländes Nürnberg ist ausdrücklich untersagt. Die Aussteller sind verpflichtet, ihre Standflächen nach Beendigung der Veranstaltung gereinigt zu übergeben. Dies gilt insbesondere für Rückstände auf dem Hallenboden (z.b. Klebebandreste, o.ä.). Siehe hierzu auch Info 1 Punkt 6. Sofern bis zum Rücksendetermin kein ausgefüllter und unterschriebener Bestellvordruck vorliegt, geht die NürnbergMesse von einer Abfallentsorgung in Eigenregie aus. Mit der Entsorgung von Abfällen, die in diesem Fall nicht oder nicht vollständig beseitigt werden, beauftragt die NürnbergMesse den offiziellen ServicePartner auf Kosten des jeweiligen Ausstellers. Abfälle, die in den Hallen verbleiben, werden nach m 3 geschätzt und gemäß dem offiziellen Preisspiegel an den Aussteller verrechnet. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung aller Abfälle ist auch den vom Aussteller beauftragten Subunternehmern, den Messebauern und sonstigen am Stand beteiligten Partnern aufzuerlegen. Arbeiten Sie mit uns zusammen! Denken Sie an die Umwelt! Diebstähle sind im Messezentrum Nürnberg vergleichsweise selten. Um den guten Ruf des Messeplatzes Nürnberg zu erhalten, sind ständige Anstrengungen zur Diebstahlverhütung erforderlich. Die NürnbergMesse trägt dem durch Kontrollen und Bewachung Rechnung. Diese Bewachung bezieht sich jedoch nicht auf die einzelnen Stände. Der Zutritt zu den Hallen während des Auf- und Abbaus ist zudem nur mit gesonderten Ausweisen möglich. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen durch die Beachtung folgender Hinweise: 1. Aufbau Sobald nach dem Standaufbau Exponate angeliefert worden sind, sollten Sie Ihren Stand nicht unbeaufsichtigt lassen. Nach dem Ende des Aufbaus sind die Hallen zwar verschlossen und bewacht, generell ist jedoch eine zusätzliche Standwache, auch für die Nächte während der Veranstaltung, zu empfehlen (Vordruck S3.40). Auf jeden Fall sollten Sie wertvolle Güter nachts verschließen. Unsere ServicePartner bieten Ihnen verschließbare Mietschränke und Vitrinen an. Auch die Kabine des Mietstandes kann mit einer verschließbaren Tür ausgerüstet werden (auf den jeweiligen Vordrucken zu bestellen). 2. Abbau Verlassen Sie Ihren Stand erst, nachdem wertvolle Exponate verladen oder dem Spediteur übergeben worden sind. Sollte dies aus besonderen Gründen nicht möglich sein, bestellen Sie bitte eine Standwache vom Veranstaltungsende bis zum Beginn Ihres Standabbaus. Der Veranstalter prüft stichprobenartig die Berechtigung der beim Abbau tätigen Personen. Geben Sie deshalb dem für den Abbau Ihres Standes Verantwortlichen eine Bescheinigung mit, aus der hervorgeht, welchen Stand das Team abbauen soll. 3. Öffnungszeiten Diebstähle ereignen sich meist während der Laufzeit. Lassen Sie Ihren Stand deshalb niemals unbesetzt, auch nicht während der Mittagszeit. Ihre persönlichen Dinge sollten Sie wegschließen. Diebstahlgefährdete Exponate sollten speziell gesichert werden, z.b. mit dünnen Ketten, Perlonfäden oder in verschlossenen Glasvitrinen präsentiert. Die Projektleitung und das Team vom MesseService beraten Sie gerne. Die NürnbergMesse behält sich vor, einzelnen Ausstellern besondere Auflagen zur Diebstahlverhütung zu machen. Bitte prüfen Sie auch Ihre Diebstahlversicherung. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung wird empfohlen. Die NürnbergMesse dankt für Ihre Mithilfe. Bitte wenden!

11 11 Ihre Partner im Messezentrum Nürnberg NürnbergMesse GmbH Tel +49 (0) , Fax +49 (0) info@nuernbergmesse.de/ccn@nuernbergmesse.de MesseService Tel +49 (0) , Fax +49 (0) messeservice@nuernbergmesse.de ServicePartner 1. Persönliche Präsenz im AusstellerShop Service 5/6, OG Im AusstellerShop bieten das Team vom MesseService und die ServicePartner der NürnbergMesse Dienstleistungen konzentriert an einem Ort und minimieren den Informationsaufwand für Aussteller. Die jeweiligen Präsenzzeiten sind der Last-Minute-lnformation zu entnehmen. gerhard hoffmann messe- und ausstellungsbau gmbh Standbau, Mietmöbel Tel +49 (0) , Fax +49 (0) Tel +49 (0) info@gh-exponet.de, Hummel Möbelverleih GmbH Mietmöbel Tel +49 (0) , Fax +49 (0) nuernberg@hummel-mietmoebel.de, SAG GmbH Elektro, Druckluft, Deckenabhängung Tel +49 (0) , Fax +49 (0) nlnbgmesse@sag.de Messebau Wörnlein GmbH Standbau, Mietmöbel, Beschriftungen, Kleinmaterial Tel +49 (0) , Fax +49 (0) info@woernlein.de, Die vorgenannten ServicePartner sind außerhalb der Präsenzzeiten des AusstellerShops im ServicePartnerCenter an der Großen Straße zu erreichen. 2. Persönliche Präsenz im ServicePartnerCenter Brochier Gebäudemanagement GmbH Sanitärinstallationen Tel +49 (0) , Fax +49 (0) servicepartner-der-nuernbergmesse@a-brochier.de, Business & Service Brigitte Schmedding e.k. Hostessen, MesseEvents und Hotels Tel +49 (0) , Fax +49 (0) info@business-und-service.de, Deutsche Telekom AG Telekommunikation Tel +49 (0) , Fax +49 (0) telecommunication@nuernbergmesse.de, Engelhardt & Co. Sicherheit GmbH Wachdienste, Parkausweise Tel +49 (0) , Fax +49 (0) engelhardt@engelhardt-sicherheit.de, August & Jean HILPERT Sanitär- und Heizungstechnik GmbH Tel +49 (0) , Fax +49 (0) sht@hilpert.de, Friedrich Hofmann GmbH & Co. Abfallentsorgung Tel +49 (0) , Fax +49 (0) hofmann-denkt-messe@t-online.de Info 8 Kiefer Messe-Service GmbH Standreinigung Tel +49 (0) , Fax +49 (0) info@kiefer-cleaning.de, Kühne + Nagel (AG & Co.) KG Spedition, Leergutlagerung Tel +49 (0) , Fax +49 (0) exposervice.nuernberg@kuehne-nagel.com, Schenker Deutschland AG Spedition, Leergutlagerung Tel +49 (0) , Fax +49 (0) messeservice.nuernberg-stadt@schenker.com, 3. Funktions-Center Foto Bischof & Broel KG Foto Tel +49 (0) , Fax +49 (0) bischof-und-broel@t-online.de, 4. Restaurant Mitte Gaststättenbetriebe Kurt Lilly GmbH & Co. KG Bewirtschaftung der Restaurants, Standcatering Tel +49 (0) , Fax +49 (0) t.domani@lilly-ist-lecker.de, 5. Restaurant Ost Lehrieder Catering-Party-Service GmbH & Co. KG Messe- und Congressgastronomie, Event- und Ausstellerservice Tel +49 (0) , Fax +49 (0) service@culinary-center.de, 6. Mobil vor Ort Blumenhaus Küchle Florale Standdekoration Tel +49 (0) , Fax +49 (0) blumenkuechle@t-online.de, Blumen Kuhn Floraldesign GmbH Florale Standdekoration, Eventdekoration Tel +49 (0) /56, Fax +49 (0) info@blumenkuhn.de, dias Gebäudemanagement GmbH Standreinigung Tel +49 (0) , Fax +49 (0) nuernberg.messe@dias-service.de, Garten- und Landschaftsbau Grabinger Landschaftsarchitektonische Standgestaltung, Transportwagenvermietung Tel +49 (0) , Fax +49 (0) messebau@grabinger-galabau.de mac messe- und ausstellungscenter Service GmbH Standbau Tel +49 (0) , Fax +49 (0) mac.nuernberg@mac.de, MAS MEDIEN AKTIV SERVICE GmbH Medientechnik Tel +49 (0) , Fax +49 (0) info@medien-aktiv-service.de, Valentin Internationaler Messeservice GmbH & Co. KG Küchenausstattungen, Kühl- und Tiefkühlmöbel, Heißgeräte Industriestraße 39, Mettmann Tel +49 (0) , Fax +49 (0) info@valentin-messeservice.com,

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