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1 Vorschlag Nr: OJ0HPE7RG/ Vermögensplanung für Herrn Max Mustermann Haushaltversicherung Herr Max Mustermann Unsere Leistungen für Sie: Versicherungssumme ,00 Genereller Neuwertersatz für Wohnungsinhalt. Es besteht Versicherungsschutz bei: Feuer, Einbruchdiebstahl Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie weiteren Elementargefahren wie Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch Privathaftpflicht für Personen-, Sach- und daraus abgeleiteten Vermögensschäden Geltungsbereich: weltweit Haushalt-Classicschutz im Mehrfamilienhaus- mit Unterversicherungsverzicht Ihre Vorteile: Versicherungsschutz bei Schäden durch indirekten Blitzschlag bis 100% der Versicherungssumme Versicherungsschutz für Neben- und Entsorgungskosten bis 15% der Versicherungssumme Versicherungsschutz bei Schäden durch Vandalismus im Zuge eines Einbruchs Schäden an Cerankochflächen Mehrkosten einer Ersatzunterkunft bis max ,00 Umbau-, Neubau- und Sanierungshaftpflichtrisiko bis zu einer Gesamtbaukostensumme von ,00 mitversichert Beitrag monatlich 9,29 Vollständige Informationen entnehmen Sie der beigefügten Verbraucherinformation/ Leistungsbeschreibung der Generali Versicherung AG , Anna Jenewein, Vermittler für die Deutsche Vermögensberatung Bank AG

2 Verbraucherinformation zur Vermögensplanung für Herrn Max Mustermann Vorschlag für Ihr Sicherheitspaket für den Besitz der Generali Versicherung AG, Landskrongasse 1-3, 1010 Wien erstellt am Sicherheitspaket für den Besitz Haushalt-Classicschutz im Mehrfamilienhaus mit Wertanpassung Prämienzahlungsdauer: 10 hre Versicherungsort: Kreuzgasse 12/ Top 24, 6020 Arzl PAC-ID: Hochwasser-Risikozone: Versichertes Risiko: Wohnungsinhalt Wohnnutzfläche: 38 m² Ausstattungskategorie: wohnlich Versicherungssumme: EUR ,00 Das Gebäude ist mindestens 270 Tage pro hr bewohnt. Die Wohnung oder der zugehörige Keller wurde in den letzten 7 hren nicht durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Muren, Lawinen und Lawinenluftdruck beschädigt. Unterversicherungsverzicht und genereller Neuwertersatz aufgrund Bewertung ist vereinbart. Deckungsumfang(Werte auf Erstes Risiko, in Euro) Haushalt Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag indirekten Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz Schäden bei versuchtem oder vollendetem Einbruchdiebstahl Schäden durch Vandalismus innerhalb der Versicherungsräumlichkeiten im Zuge eines Einbruchs Beschädigung von Baubestandteilen der Versicherungsräumlichkeiten bei Einbruchdiebstahl Beschädigung von Einfriedungen bei Einbruchdiebstahl 1.500,00 Einfacher Diebstahl von Wohnungsinhalt aus der Wohnung und 1.500,00 am gesamten Versicherungsgrundstück Einfacher Diebstahl von privaten Zahlungsmitteln aus der Wohnung 350,00 Verbraucherinformation Seite 1 von f-BESI12_08134A_1330

3 Zahlungsmittel, Geldeswert, Wertpapiere und Wertgegenstände in Möbelstücken oder in versperrten Sicherheitsbehältnissen bis 8.000,00 Davon maximal 2.000,00 Bargeld(freiliegend davon maximal 1.000,00). Wohnungsinhalt bei Einbruch in ein privates zweispuriges Kfz in% der Versicherungssumme 1% Beraubung Schäden durch Leitungswasseraustritt und Frost Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch Schäden durch Niederschlags- und Schmelzwasser 4.000,00, Hochwasser, Überschwemmung, Muren und Lawinen (Die Versicherungssumme steht 1x pro Versicherungsjahr zur Verfügung) Schäden durch Erdbeben, mit EUR 350,00 Selbstbehalt 4.000,00 (Die Versicherungssumme steht 1x pro Versicherungsjahr zur Verfügung) Schäden durch Dachlawinen 4.000,00 Schäden an Gebäude- bzw. Wohnungsverglasungen, Möbel-, Bilder-, Geräte- und Duschverglasungen; Wandspiegel Schäden an Wintergarten-, Dach- und Balkonverglasungen- auch aus Kunststoff, Glasbausteinen und Kunstverglasungen Schäden an Kunststoffverglasungen von Duschkabinen Schäden an Cerankochflächen Kühlgutschäden 350,00 Schadenminderungs- und Feuerlöschkosten Aufgebotskosten und Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten Notverglasungskosten Neben- und Entsorgungskosten in% der Versicherungssumme 15% Mehrkosten einer Ersatzunterkunft 7.500,00 Unerwartete Spesen 100,00 Verbraucherinformation Seite 2 von f-BESI12_08134A_1330

4 Schlossänderungskosten bei Abhandenkommen der Schlüssel 250,00 nach einem Einbruch oder Raub bis Höhe der Außenversicherung in% der Versicherungssumme/Geltungsbereich 20% weltweit Privat-Haftpflichtrisiko, Pauschalversicherungssumme ,00 Geltungsbereich: weltweit Umwelt-Haftpflichtrisiko ,00 Umbau-, Neubau- und Sanierungs-Haftpflichtrisiko bis zu einer Gesamt- 100%* baukostensumme von EUR ,00 Sachschäden durch Tätigkeit ,00 Sachschäden durch Verwahrung ,00 Sachschäden durch Allmählichkeit ,00 Mietsachschäden 100%* Schadenersatzansprüche von nicht im gemeinsamen Haushalt 100%* lebenden Angehörigen * in Prozent der Haftpflichtversicherungssumme Zusätzlich zur Grunddeckung gilt vereinbart: - Haushaltversicherung- Grobe Fahrlässigkeit gem. BesBed. 10GH0800 gilt mitversichert. Bei Neuabschluss bzw. Erhöhung der Versicherungssumme für die Katastrophenrisken(Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Muren, Lawinen, Lawinenluftdruck) beginnt der diesbezügliche Versicherungsschutz frühestens nach Ablauf der Karenzfrist von 21 Tagen, gerechnet ab Versicherungsbeginn. Es gelten die Vertragsgrundlagen für die Haushaltversicherung(ABH 2012), die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung(AHPR 2012 idf 07/2012) und die Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung(ABS 2012 idf 07/2012). Die monatliche Prämie für den Haushalt-Classicschutz im Mehrfamilienhaus beträgt EUR 8,04 (HH 86,11) In dieser Prämie ist folgender Nachlass enthalten: Dauerrabatt 20% für eine mind. 10-jährige Vertragsdauer Verbraucherinformation Seite 3 von f-BESI12_08134A_1330

5 Abgezogene(r) Rabatt(e): SU 15% KB 30% Tip&Tat HeimAktiv für HH-Classicschutz Handwerker-Notfallhilfe für Erstmaßnahmen bis zu EUR 250,00, auch wenn keine Ersatzpflicht aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag besteht Organisation eines Hotelzimmers oder einer Ersatzunterkunft Organisation eines Umzugdienstes Organisation eines Bewachungsdienstes für Ihre Wohnung nach einem Schadensfall Beschaffung von Dokumenten und Bargeld im Ausland im Verlustfall Organisation der Rückreise bei einem vorzeitigen Reiseabbruch Die monatliche Prämie für Tip&Tat HeimAktiv beträgt EUR 1,25 (HH1-TT 13,51) Die monatliche Gesamtprämie beträgt EUR 9,29 Dauerrabatt: Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragslaufzeit wird eine Ermäßigung in Höhe von 20% der Normalprämie(dies entspricht 25% der vorgeschriebenen Prämie) gewährt. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vor Ablauf von 10 hren kann der Versicherer die Differenz zwischen der gewährten Ermäßigung und der anteiligen der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages entsprechenden Ermäßigung nachfordern. Die Nachforderung berechnet sich wie folgt: Kündigung innerhalb des hres Nachforderung in% aller 25,0 22,5 20,0 17,5 15,0 12,5 10,0 7,5 5,0 2,5 vorgeschriebenen Prämien Diese Nachforderung entfällt, sofern der Versicherungsvertrag vom Versicherer gekündigt wird. Einschluss von Schäden durch Terrorakte gemäß Bes.Bed. 10G00070 Diese sind im Rahmen dieses Vertrages insgesamt je Versicherungsnehmer und je versichertem Risikoort in Österreich bis maximal EUR ,00 versichert. Das kostenlose Schadenmanagement: Unter 0800/ ermöglichen wir Ihnen rund um die Uhr eine rasche und unbürokratische telefonische Schadenmeldung. Bei Problemen und Notfällen erhalten Sie Beratung und Hilfestellung sowie Auskünfte über einsatzbereite Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Anruf genügt, wir kümmern uns um Ihr Problem. Besondere Vereinbarungen: keine Sollten Sie bezüglich des Deckungsumfanges genauere Informationen wünschen, übermitteln wir Ihnen selbstverständlich gerne die entsprechenden Vertragsgrundlagen. Verbraucherinformation Seite 4 von f-BESI12_08134A_1330

6 Verbraucherinformation Seite 5 von f-BESI12_08134A_1330

7 Antrag zur Vermögensplanung für Herrn Max Mustermann Versicherer: Generali Versicherung AG Landskrongasse 1-3, 1010 Wien Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht Otto Wagner-Platz 5, 1090 Wien Versicherungsagent: Deutsche Vermögensberatung Bank AG Rotenturmstraße 16-18, 1010 Wien Register 999, Gew.Reg.Nr. VVM AntragaufSicherheitspaketfürdenBesitz PINNr. Antragsteller: Herr Max Mustermann 6020 Arzl, Kreuzgasse 12/ Top 24 Geburtsdatum: Geschlecht: männlich Familienstand: ledig Staatsbürgerschaft: Österreich Beruf: Einzelhandelskaufmann/-kauffrau Zahlungsweise: Prämieneinzug: Institut: monatlich IBAN: Haushalt-Classicschutz im Mehrfamilienhaus mit Wertanpassung Versicherungsbeginn: Versicherungsende: Versicherungsort: Kreuzgasse 12/ Top 24, 6020 Arzl PAC-ID: Hochwasser-Risikozone: Versichertes Risiko: Wohnungsinhalt Wohnnutzfläche: 38 m² Ausstattungskategorie: wohnlich Versicherungssumme: EUR ,00 Privathaftpflicht PauschalVS: EUR ,00 Die Versicherungswerte der angeführten versicherten Sachen sind inklusive Umsatzsteuer beantragt. Im Schaden- /Leistungsfall wird die Leistung inklusive Umsatzsteuer ausbezahlt, sofern diese auch tatsächlich bei der Wiederherstellung/Wiederbeschaffung der versicherten Sachen anfällt. Eine erlangte Berechtigung des Versicherungsnehmers zum Vorsteuerabzug während der Vertragslaufzeit ist dem Versicherer anzuzeigen. Das Gebäude ist mindestens 270 Tage pro hr bewohnt. Die Wohnung oder der zugehörige Keller wurde in den letzten 7 hren nicht durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Muren, Lawinen und Lawinenluftdruck beschädigt. Unterversicherungsverzicht und genereller Neuwertersatz aufgrund Bewertung ist vereinbart. Antrag Seite 1 von f-BESI12_08134A_1330

8 Zusätzlich zur Grunddeckung gilt vereinbart: - Haushaltversicherung- Grobe Fahrlässigkeit gem. BesBed. 10GH0800 gilt mitversichert. Abweichend von ABS Art. 9 und 61 VersVG besteht auch Deckung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles. Die Deckungspflicht des Versicherers ist in diesem Fall mit 25% der jeweiligen dem VN zustehenden Leistung begrenzt. Auch bei versicherten Kosten und begrenzt versicherten Sachen werden nur 25% der dem VN sonst zustehenden Leistung übernommen. Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen im Sinne Art. 4, bleiben auch im Falle dieser Deckungserweiterung aufrecht. Diese Deckungserweiterung gilt nicht für sonstige Fälle der Leistungsfreiheit, insbesondere nicht für Leistungsfreiheit infolge Verletzung der Sicherheitsvorschriften im Sinne Art. 6 und ABS Art Schäden an Wintergarten-, Dach- und Balkonverglasungen- auch aus Kunststoff, Glasbausteinen und Kunstverglasungen gelten mitversichert. - Betragsbegrenzung EUR 500,00 für Cerankochflächen ist aufgehoben Bei Neuabschluss bzw. Erhöhung der Versicherungssumme für die Katastrophenrisken(Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Muren, Lawinen, Lawinenluftdruck) beginnt der diesbezügliche Versicherungsschutz frühestens nach Ablauf der Karenzfrist von 21 Tagen, gerechnet ab Versicherungsbeginn. Es gelten die Vertragsgrundlagen für die Haushaltversicherung(ABH 2012), die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung(AHPR 2012 idf 07/2012) und die Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung(ABS 2012 idf 07/2012). Die monatliche Prämie für den Haushalt-Classicschutz im Mehrfamilienhaus beträgt EUR 8,04 (HH 86,11) In dieser Prämie ist folgender Nachlass enthalten: Dauerrabatt 20% für eine mind. 10-jährige Vertragsdauer Die monatliche Prämie für den Haushalt-Classicschutz im Mehrfamilienhaus beträgt EUR 8,04 Abgezogene(r) Rabatt(e): SU 15% KB 30% Tip&Tat HeimAktiv für HH-Classicschutz Handwerker-Notfallhilfe für Erstmaßnahmen bis zu EUR 250,00, auch wenn keine Ersatzpflicht aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag besteht Organisation eines Hotelzimmers oder einer Ersatzunterkunft Organisation eines Umzugdienstes Organisation eines Bewachungsdienstes für Ihre Wohnung nach einem Schadensfall Beschaffung von Dokumenten und Bargeld im Ausland im Verlustfall Organisation der Rückreise bei einem vorzeitigen Reiseabbruch Die monatliche Prämie für Tip&Tat HeimAktiv beträgt EUR 1,25 (HH1-TT 13,51) Die monatliche Prämie für Tip&Tat HeimAktiv beträgt EUR 1,25 monatliche Prämie inkl. Steuer EUR 9,29 Dauerrabatt: Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragslaufzeit wird ein Dauerrabatt in Höhe von 20% der Normalprämie(dies entspricht 25% der vorgeschriebenen Prämie) gewährt. Antrag Seite 2 von f-BESI12_08134A_1330

9 Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vor Ablauf von 10 hren kann der Versicherer die Differenz zwischen dem gewährten Dauerrabatt und dem für die tatsächliche Laufzeit zu gewährenden Dauerrabatt nachfordern. Die Nachforderung berechnet sich wie folgt: Kündigung innerhalb des hres* Nachforderung in% aller 25,0 22,5 20,0 17,5 15,0 12,5 10,0 7,5 5,0 2,5 vorgeschriebenen Prämien * Die angeführten hre beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem Tag des Vertragsbeginns und demselben Tag der jeweiligen Folgejahre. Diese Nachforderung entfällt, sofern der Versicherungsvertrag vom Versicherer gekündigt wird. Einschluss von Schäden durch Terrorakte gemäß Bes.Bed. 10G00070 Das kostenlose Schadenmanagement: Unter 0800/ ermöglichen wir Ihnen rund um die Uhr eine rasche und unbürokratische telefonische Schadenmeldung. Bei Problemen und Notfällen erhalten Sie Beratung und Hilfestellung sowie Auskünfte über einsatzbereite Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Anruf genügt, wir kümmern uns um Ihr Problem. Besondere Vereinbarungen: Alle Antragsteller bestätigen, dass sie mit einer Verlegung des Versicherungsbeginns bis zu 5 Monaten einverstanden sind, wenn eine kurzfristige Polizzierung nicht möglich ist und dass sie einer Prämienabweichung bis 10% der hresprämie(max. EUR 25,00) zustimmen. Die Generali Versicherung AG bestätigt die Richtigkeit der in der Vermögensplanung hinterlegten und am Antrag ausgewiesenen Angaben ihre Produkte betreffend. Besondere Vereinbarungen: keine Polizzenversand: An diesen Antrag hält sich der Antragsteller 6 Wochen gebunden. Die Antragstellung ist nur schriftlich möglich. In der(n) angeführten Prämie(n) sind sämtliche Steuern und Abgaben in der derzeitigen Höhe enthalten. Auf den Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Wichtige Hinweise Vorvertragliche Anzeigepflicht: Der Antragsteller und die zu versichernden Personen sind verpflichtet, dem Versicherer vor Abschluss des Versicherungsvertrages alle für die Übernahme des Risikos erheblichen Gefahrenumstände anzuzeigen. Als erheblich gelten jedenfalls jene Gefahrenumstände nach denen der Versicherer im Antrag oder in Fragebögen ausdrücklich und genau umschrieben fragt. Werden Fragen des Versicherers im Antrag oder in Fragebögen von den Anzeigepflichtigen schuldhaft gar nicht, unvollständig oder unrichtig beantwortet, ist der Versicherer berechtigt; binnen eines Monats ab Kenntnis vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Ebenso kann der Versicherer zurücktreten, wenn die Anzeigepflichtigen erhebliche Gefahrenumstände arglistig verschweigen, nach denen der Versicherer im Antrag oder den Fragebögen nicht ausdrücklich gefragt hat. Wird dem Versicherer nach Vertragsabschluss die Verletzung einer Anzeigepflicht bekannt, kann er ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode einen für das höhere Risiko angemessenen Prämienzuschlag verlangen. Wird das höhere Risiko nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers maßgebenden Grundsätzen auch gegen eine höhere Prämie nicht übernommen, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat ab Kenntnis der Verletzung der Anzeigepflicht zu kündigen. Antrag Seite 3 von f-BESI12_08134A_1330

10 Berechtigt eine Verletzung der Anzeigepflichten den Versicherer zum Rücktritt, so ist der Versicherer im Versicherungsfall von der Leistungspflicht befreit, wenn die nicht angezeigten Gefahrenumstände einen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles oder soweit sie einen Einfluss auf den Umfang der Leistung hatten. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen kann der Versicherer den Versicherungsvertrag jederzeit wegen arglistiger Täuschung über Gefahrenumstände anfechten. Beginn des Versicherungsschutzes/ Vorläufige Deckung Der Versicherungsschutz beginnt mit Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung, jedoch nicht vor Bezahlung der ersten Prämie und nicht vor dem in der Polizze bezeichneten Zeitpunkt. Wird die Polizze nach diesem Zeitpunkt ausgehändigt, die Prämie sodann innerhalb von 14 Tagen bezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz, abgesehen von den Wartezeiten, mit dem in der Polizze bezeichneten Zeitpunkt. Die vorläufige Deckung gilt für die o.a. Versicherungssummen. Die vorläufige Deckung beginnt ab Einlangen des Antrages in der DVAG-Zentrale, frühestens mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Wenn eine vorläufige Deckung vereinbart wurde, endet diese mit Zustellung der Polizze bzw. wenn kein Vertrag zustande kommt mit Ende der Bindungsfrist. Für die vorläufige Deckung ist eine anteilige Prämie zu bezahlen. Abbuchung der Prämien Ich ermächtige als Prämienzahler, den Versicherer und meine kontoführende Bank widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen/abzubuchen. Ich habe das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungsdatum ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen. Hinweis: Bei nicht möglichem Prämieneinzug werden die Rückläufergebühren der Bank des Prämienzahlers zuzüglich EUR 7,00 Bearbeitungsgebühr verrechnet. Zudem wird in Hinkunft die Prämie mit Zahlungsanweisung vierteljährlich vorgeschrieben. Zustimmung zur Datenverwendung und Verarbeitung Der Antragsteller und die zu versichernde Person bestätigen den Erhalt der Information zur Datenanwendung(gem. 24 DSG) des Versicherers und stimmen zu, dass ihre Daten, so wie in diesem Informationsblatt dargestellt, verwendet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ich habe die Zustimmungserklärung verstanden und stimme dieser zu: JA o NEIN Zustimmung zur Verwendung personenbezogener Daten für Informationszwecke Der Antragsteller stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes zu, dass die Generali Versicherung AG, die Gesellschaften der Generali Gruppe sowie deren Kooperationspartner(siehe dazu Information zur Datenanwendung(gem. 24 DSG) ) personenbezogene Daten und Vertragsdaten des Antragstellers (Name, -Adresse, Telefonnummer, Produkt, Leistungsumfang, Vertragslaufzeit, nicht jedoch Gesundheitsdaten) für Zwecke der Zusendung von Informationen über bestehende und neue Produkte der Generali Gruppe als auch für Service- und Marketingzwecke verwenden und ihn zu diesen Zwecken per Telefon, Fax, und Briefpost kontaktieren dürfen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ich habe die Zustimmungserklärung verstanden und stimme dieser zu: o JA NEIN Zusendung der Versicherungsbedingungen mit der Polizze gewünscht: JA o NEIN Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die im Antrag angeführten Versicherungsbedingungen als Bestandteil des Vertrages gelten. Hinweis zu den gesetzlichen Rücktrittsrechten: Sie haben die Möglichkeit unter den nachfolgenden Voraussetzungen vom Versicherungsvertrag zurückzutreten: Antrag Seite 4 von f-BESI12_08134A_1330

11 Rücktritt gemäß 5b Versicherungsvertragsgesetz: Der Versicherungsnehmer hat gemäß 5b Versicherungsvertragsgesetz das Recht, binnen zweier Wochen in geschriebener Form vom Vertrag zurückzutreten, sofern (i) er nicht durch einen Versicherungsmakler vertreten ist und keine Kopie seiner Vertragserklärung erhalten hat, oder (ii) er die Versicherungsbedingungen nicht vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhalten hat, oder (iii) die in den 9a und 18b Versicherungsaufsichtsgesetz und, sofern die Vermittlung durch einen Versicherungsagenten erfolgte, die in den 137f Abs. 7 bis 8 und 137g Gewerbeordnung 1994(GewO) unter Beachtung des 137h GewO vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten hat. Die genannte Frist zum Rücktritt beginnt erst zu laufen, wenn die unter(iii) angeführten Mitteilungspflichten rechtzeitig erfüllt worden sind, dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen ausgefolgt worden sind und er über sein Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Die Frist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang der Versicherungspolizze einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, gebührt ihm hiefür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Vertragslaufzeit weniger als 6 Monate beträgt. Rücktritt gemäß 5c Versicherungsvertragsgesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher kann er vom Vertrag oder seiner Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form zurücktreten. Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt erst zu laufen sobald ihm (i) die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung bzw. Prämienänderung, (ii)diein 9aund18bVAGsowieinden 137fAbs.7und8und137gunterBeachtungvon 137hGewO vorgesehenen Informationen und (iii) eine Belehrung über das Rücktrittsrecht zugegangen ist Rücktritt gemäß 3 Konsumentenschutzgesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher kann er wenn der Vertrag nicht in den Räumlichkeiten des Versicherer abgeschlossen wurde bis zum Zustandekommen des Vertrages jederzeit und danach binnen einer Frist von einer Woche ab Erhalt der Polizze vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er den Vertragsabschluss selbst angebahnt hat oder dem Abschluss des Vertrages keine Besprechung zwischen den Beteiligten vorangegangen ist. Rücktritt gemäß 3a Konsumentenschutzgesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher kann er vom Vertrag binnen der Frist von einer Woche schriftlich zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Derartige Umstände können sein: die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die Aussicht auf steuerliche Vorteile, die Aussicht auf öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen Kredit. Die Frist für den Rücktritt beginnt zu laufen sobald dem Versicherungsnehmer erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und endet bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem hr, jedenfalls einen Monat nach Vertragsabschluss. Rücktritt gemäß 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz: Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher und wurde der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes(bspw. per , Internet, Telefax, Briefpost...) abgeschlossen kann er binnen 2 Wochen ab Zugang der Polizze und der Versicherungsbedingungen, bei Lebensversicherungen binnen 30 Tagen ab Zugang der Polizze und der Versicherungsbedingungen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat entweder schriftlich oder auf einem Antrag Seite 5 von f-BESI12_08134A_1330

12 anderen, dem Empfänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger zu erfolgen; die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig wenn sie vor Ablauf der Frist abgesendet wurde und uns tatsächlich zugeht. Rücktritt gemäß 165a Versicherungsvertragsgesetz: Handelt es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag um einen Lebensversicherungsvertrag, kann der Versicherungsnehmer binnen 30 Tagen nach Verständigung über das Zustandekommen des Vertrages von diesem zurücktreten. Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher beginnt die genannte Frist erst zu laufen, wenn er über dieses Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für Gruppenversicherungsverträge und für Verträge mit einer Laufzeit von höchstens 6 Monaten. Bitte überprüfen Sie, ob Sie folgende Unterlagen erhalten haben. Diese beschreiben die Details zur beantragten Versicherung: - Antragskopie - Informationsblatt zu Obliegenheiten - Informationsblatt zur Datenanwendung(gem. 24 DSG) Der Antragsteller erklärt, dass der Antrag richtig, wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt wurde. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Der Vermittler bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die oben angeführten Unterlagen dem Antragsteller übergeben hat und dieser ausreichend Zeit hatte die Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Er bestätigt weiters, dass der Antragsteller die in diesem Antrag gestellten Fragen selbst beantwortet und den Antrag eigenhändig unterzeichnet hat sowie, dass darüber hinaus keine mündlichen Nebenabreden getroffen oder Zusagen erteilt wurden. Bernhard Kurzthaler Anna Jenewein( ) Vermögensberater mit der Berechtigung zur Vermittler Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen als Versicherungsagent gem. 137fundgGewO Gew. Reg. Nr VB-Name: Bernhard Kurzthaler VM-Name: nine Hernegger VB-Nummer: VM-Nummer: VB-Adresse: 6020 Innsbruck Eduard-Bodem-Gasse 2 VM-Adresse 6060 Hall in Tirol Alte Landstr. 13a /3.Stock VB-Telefon: Gesellschaft 16 Max Mustermann 6020 Arzl Produktschlüssel Sparte Prämie/6 03 Haushalt 8,04 18 Tip& Tat 1,25 Antrag Seite 6 von f-BESI12_08134A_1330

13 Antrag Seite 7 von f-BESI12_08134A_1330

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15 Kundeninformation Beratungsprotokoll gemäß 137 f und g GewO Der Versicherungsvermittler (Bernhard Kurzthaler, 6020 Innsbruck Eduard-Bodem-Gasse 2/ 3.Stock,, ) þ ist Gewerblicher Vermögensberater mit der Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsagent und ist ausschließlich für die Generali Versicherung AG(FN 38641a) im Auftrag der Deutschen Vermögensberatung Bank AG tätig. Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen weder am Kapital noch an Stimmrechten zwischen dem Versicherungsvermittler und einem Versicherungsunternehmen; am gezeichneten Kapital der DVAG ist die Generali Deutschland Holding AG, Aachen indirekt mit einem Minderheitsanteil von über 10% beteiligt. 1. Bei der Beratung anwesend Teilnehmer: Max Mustermann, Vermittler gem. GewO: Bernhard Kurzthaler Abschlussvermittler(AVERM): Anna Jenewein( ) Bestehende Verträge(die berücksichtigt wurden): Polizzennummer Gesellschaft Sparte Notiz 3. Gesprächsanlass - Neuabschluss zur Absicherung des Wohungsinhaltes 4. Beratung/Information Es erfolgte eine Beratung zu folgenden Wünschen und Bedürfnissen: Haushaltversicherungsschutz- Allgemeiner Deckungsumfang þ Absicherung als Privatperson gegen Schadensersatzansprüche Dritter(bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden) þ Mitversicherung des Ehe-/Lebenspartners þ Mitversicherung von Kindern(auch Enkel- und, Adoptivkindern) þ Absicherung des Wohnungsinhaltes gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Glasbruch und Absicherung gegen Katastrophenschäden(z.B. Hochwasser, Erdbeben, Lawinen, Muren). þ Mitversicherung Tip&Tat(Handwerker-Soforthilfe) Die Beantragung erfolgt für folgenden Risken: Haushalt-Classicschutz im Mehrfamilienhaus mit Wertanpassung Risikoadresse: Kreuzgasse 12/ Top 24, 6020 Arzl Haushaltversicherungsschutz- Besondere Vereinbarungen Haushalt-Classicschutz im Mehrfamilienhaus Risikoadresse: Kreuzgasse 12/ Top 24, 6020 Arzl Angaben zu Katastrophenschäden werden vom Kunden bestätigt. Beratungsprotokoll Seite 1 von f-BESI12_08134A_1330

16 Die Angaben hinsichtlich Ausstattungskategorie und Wohnnutzfläche in Quadratmeter beruhen auf Kundenangaben - Auf Kundenwunsch wurde kein Versicherungsschutz für erweiterten Glasbruch beantragt. Der Kunde bestätigt, dass ihm der DVAG Vermittler den besten Generali Deckungsumfang (Premiumschutz) empfohlen hat. Gleichzeitig bestätigt der Kunde den Erhalt der detaillierten Leistungsübersicht Premiumschutz. Der Kunde entscheidet sich jedoch in Abweichung der angebotenen Deckungsvariante(Premiumschutz) für eine Deckungsvariante laut beiliegendem Versicherungsantrag und akzeptiert ausdrücklich den geringeren Versicherungsschutz. - Auf Kundenwunsch wurde keine Erhöhung der Katastrophendeckung beantragt. - Auf Kundenwunsch wurde keine Elektro-Geräte Zusatzversicherung beantragt. - Auf Kundenwunsch wurde keine Zusatzversicherung für Heizanlagen beantragt. - Auf Kundenwunsch wurde keine Zusatzversicherung für Notebooks beantragt. - Der Kunde bestätigt, dass die im Angebot ausgewiesenen Höchstsummen für Wertgegenstände ausreichend sind. - Dem Kunden ist bewusst, dass folgender Personenkreis im Rahmen der Privathaftpflicht als versichert gilt: Ehegatte(in) oder Lebensgefährte(in), minderjährige Kinder(auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder) des Versicherungsnehmers bzw. seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten, wenn diese mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Darüber hinaus sind Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, solange sie sich in Ausbildung befinden(lehre, Studium, usw.) oder Präsenzdienst bzw. Zivildienst leisten. Weitere Personen gelten als nicht mitversichert. - Der Kunde bestätigt, dass er vom DVAG Vermittler auf die Unterschiede im Deckungsumfang zwischen Vorversicherung und der Generali im Detail informiert wurde und mit dem Generali Versicherungsschutz voll inhaltlich einverstanden ist. 5. Zusätzliche Angaben und Hinweise zum Beratungsgespräch Vermerke zu: - Haushalt 1: Classicschutz gewünscht. 6. Beratungshinweise: þ Die Wünsche, Ziele und Bedürfnisse des Kunden wurden anhand seiner Angaben in den Grundlagen für Ihre Finanzplanung (Analyse bzw. Finanz-Interview) der DVAG vom ermittelt. Aufgrund dieser Wünsche, Ziele und Bedürfnisse wird/werden dem Kunden das/die im Rahmen der Vermögensplanung der DVAG und der darin enthaltenen Verbraucherinformation der Generali Versicherung AG vom dargestellte/n Versicherungsprodukt/e angeboten. Der Rat zu dem/den angebotenen Versicherungsprodukt/en gründet sich auf Angaben, Zielen, Wünschen und Bedürfnissen des Kunden zur Abdeckung seiner individuellen Risikosituation gemessen an den persönlichen und finanziellen Verhältnissen des Kunden. Basis sind seine Angaben in den Grundlagen für Ihre Finanzplanung (Analyse bzw. Finanz-Interview) der DVAG. o Über ausdrücklichen Kundenwunsch wird/werden folgende/s angebotene/n Versicherungsprodukt/e aus der Vermögensplanung der DVAG nicht beantragt: o Abweichend von der Vermögensplanung der DVAG wird/werden folgende/s Versicherungsprodukt/e über ausdrücklichen Kundenwunsch zusätzlich beantragt: o Der Kunde wünscht aufgrund seines Kenntnisstandes zum/zu den angebotenen Versicherungsprodukt/en keine zusätzliche Beratung zum Versicherungsantrag und/oder keine schriftliche Dokumentation zu seiner Beratung durch den Vermittler und nimmt daher zur Kenntnis, dass er keinen Anspruch für Schäden hat, die bei ordnungsgemäßer Beratung und/oder Dokumentation nicht entstanden wären. Beratungsprotokoll Seite 2 von f-BESI12_08134A_1330

17 o Die Auswahl des/r Produkts/e erfolgt unabhängig von einer Finanzplanung und Vermögensplanung der DVAG über ausdrückliches Ersuchen des Kunden und aufgrund dessen Angaben, Wünschen und Bedürfnissen für diese(s) Versicherungsprodukt(e). þ Wünsche und Bedürfnisse des Kunden: Vermögensabsicherung, Gesundheits- und Risikovorsorge, Rentenvorsorge þ Ein Exemplar der Dokumentation wurde dem Kunden/Interessenten ausgehändigt. þ Informationen über den Vermittler, seine Beratungsgrundlage wurden ausgehändigt. Der Versicherungsantrag samt Beilagen vom ist Bestandteil dieses Protokolls. Wir sind bemüht anhand dieses Beraterprotokolls samt allfälliger Beilagen Ihre persönliche Risikosituation bestmöglich zu erfassen. Selbstverständlich sind wir bei der Erhebung der relevanten Risikodaten auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für den Fall, dass Sie eine umfangreiche Risikoanalyse ablehnen und/ oder Teilbereiche nicht vollständig bekannt geben wollen, verweisen wir darauf, dass wir dafür keine Verantwortung übernehmen können. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass dieses Protokoll samt Antrag und allfälliger Beilagen den Inhalt der Beratung vollständig wiedergibt, alle seine Wünsche und Bedürfnisse hinsichtlich des zu versichernden Risikos richtig und vollständig aufgenommen worden sind und er vom Protokoll und vom Antrag eine Ausfertigung erhalten hat. Es bestehen keine offenen Fragen hinsichtlich Deckungsumfang der abgeschlossenen Versicherung. Der Kunde bestätigt, dass er über alle Kosten(detaillierte Kostenausweisung siehe Versicherungsantrag) informiert wurde. Weiters bestätigt der Kunde, dass der Berater keine Kündigungen und/ oder Prämienfreistellungen von bestehenden Lebensversicherungen empfohlen oder durchgeführt hat. Etwaige Vertragskündigungen und/ oder Prämienfreistellungen erfolgen ausdrücklich auf eigenen Kundenwunsch und wurde der Kunde vom Berater über die damit verbundenen Nachteile(z.B. Rückkaufsabschlag, laufende Kosten, usw.) detailliert informiert. Der Kunde bestätigt den Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Vermögensberatung Bank Aktiengesellschaft, Wien. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass im Rahmen des Beratungsgespräches seitens des DVAG Vermittlers über die vorliegenden Beratungsunterlagen (Produktportrait, Verbraucherinformation der Generali, Versicherungsantrag der Generali, Anhang zum Versicherungsantrag und den Versicherungsbedingungen) hinaus keine schriftlichen und/oder mündlichen Nebenabreden getroffen wurden. 7. Unterschriften: Termin/ Ort: Termin: Ort: Arzl Max Mustermann(VN) Bernhard Kurzthaler Anna Jenewein( ) Vermittler gem. 137 f und g GewO Vermittler Versicherungsvermittlerregister und Beschwerdestelle betreffend die Versicherungsvermittlung Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, 1010 Wien, Stubenring 1 http// Tel Beratungsprotokoll Seite 3 von f-BESI12_08134A_1330

18 Beratungsprotokoll Seite 4 von f-BESI12_08134A_1330

19 Internes Datenblatt Rabattübersicht Sonderrabatt Haushalt: 30% Haushalt Kumulierter Rabatt gem. RD-Kompetenz: 30% Verarbeitungshinweise(einstufige Verarbeitung): Antragsteller PA: Herr Max Mustermann, 6020 Arzl, Kreuzgasse 12/ Top 24 Antragsteller KDB: Produktnummer: 005 Zahlungsweise: 6 Inkassoart: 8000 Prämieneinzug: BLZ Kontonummer: Versicherungswert inklusive Umsatzsteuer. Polizzierungshinweise: - Besondere Vereinbarung: 30/26 Haushaltsversicherung- Haushalt-Classicschutz Versicherungsbeginn: Versicherungsablauf: Gesamtproduktnummer: 1006 Objektproduktnummer: 001 Hochwasser-Risikozone: Indexgeneration: PAC-ID: Rabatte: NL-SP: - SO-NL: 30 SU-NL: 15 Vorschäden: 00 Risikoort: Kreuzgasse 12/ Top 24, 6020 Arzl Gebäudeart: 2 Tarifvariante: 10 bewohnt/unbewohnt: 0 UV-Verzicht: 5 Wohnnutzungsfläche in m2:38 Vers. Summe: Vers. Art: 19 Tarifbedingung: 009 Index: 6 Haftpflicht-VSU: 41 erw.privathaftpflicht: Var. Hochwasser/Erdbeben: 5 VSU Hochwasser/Erdbeben: 0 Aquarium/Ceran: 002 hresnettoprämie: 86,11 Bruttoprämie lt. ZW: 8,04 Internes Datenblatt Seite 1 von f-BESI12_08134A_1330

20 Internes Datenblatt 91/01 Tip& Tat HH-Classicschutz(Sparte 26) Versicherungsbeginn: Versicherungsablauf: Gesamtproduktnummer: 1006 Objektproduktnummer: 002 Indexgeneration: Riske: Tarifbedingung: Vers.Art: Index: hresnettoprämie: 13,51 Bruttoprämie lt. ZW: 1,25 Sektion Kontonummer Abschluss Folge/Betreuung Produktion Internes Datenblatt Seite 2 von f-BESI12_08134A_1330

21 Generali Versicherung AG Versicherer: Generali Versicherung AG Landskrongasse 1-3 A-1010 Wien Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht Otto Wagner-Platz 5 A-1090 Wien Kundenstammblatt SEPA-Lastschrift-Mandat Zahlungsempfänger: Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor ID): Generali Versicherung AG Landskrongasse 1-3, 1010 Wien AT44ZZZ Ich ermächtige/ Wir ermächtigen die Generali Versicherung AG, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Generali Versicherung AG auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name/Firma des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber): Mustermann, Max, Geburtsdatum: Anschrift des Zahlungspflichtigen: Kreuzgasse 12/ Top Arzl IBAN , Datum, Ort Unterschrift(en) des/der Kontozeichnungsberechtigten Falls VVD-Vertrag zusätzlich: Auf Basis der oberen angegebenen Daten und Erklärungen bin ich damit einverstanden, dass das SEPA Mandat auch denvondergeneraliversicherungsagzuminkassobevollmächtigtenpartnervolkswagenversicherungsdienst GmbH gilt. Zahlungsempfänger: Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor ID): Volkswagen Versicherungsdienst GmbH Trattnerhof 1, Postfach 1000, A-1011Wien AT04ZZZ , Datum, Ort Unterschrift(en) des/der Kontozeichnungsberechtigten Seite 1 von 1, gedruckt am

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