Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
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- Detlef Egger
- vor 8 Jahren
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1 Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale René Meischatz Gruppenleiter Klimaschutz/ Gesundheitswirtschaft Klimaschutzförderung in Mecklenburg-Vorpommern Greifswald,
2 Agenda Das Landesförderinstitut M-V (LFI) Die aktuellen Klimaschutzförderrichtlinien des EM Weitere Förderansätze Klimaschutzförderung ab 2014 ein Ausblick
3 Das - LFI -
4 Das LFI Rechtsrahmen Das LFI arbeitet seit 1994 als zentraler Dienstleister des Landes zur Umsetzung diverser Förderprogramme Wesentliche Rechtsgrundlagen: - Gesetz zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das LFI M-V 1994/ Treuhandvertrag zwischen Land M-V und NORD/LB 1994 Das LFI ist ein rechtlich unselbständiger, aber organisatorisch und personell getrennter Bereich der NORD/LB, der wettbewerbsneutral arbeitet
5 Das LFI Profil Das LFI ist zur Durchführung der Förderaufgaben mit hoheitlichen Aufgaben betraut, erlässt also selbst Verwaltungsakte Das LFI handelt im eigenen Namen, jedoch nur auf Rechnung des Landes Das LFI arbeitet nicht gewinnorientiert Das LFI ist für etwa 270 Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber in M-V Unser Know-how liegt in der effizienten und rechtskonformen Abwicklung von Förderprozessen
6 Das LFI Förderbereiche und Dienstleistungen Wirtschaftsförderung Infrastrukturförderung Gesundheitswirtschaft Land-, Forst-, Ernährungswirtschaft und Fischerei Wohnungs- und Städtebauförderung Erneuerbare Energien und Klimaschutz Kommunaler Aufbaufonds INTERREG IV A Arbeits-, Bildungs- und Qualifizierungsförderung Sportförderung Film- und Kinoförderung Denkmalpflege Bearbeitung von mehr als 100 Förderprogrammen SiaF - Gutachten Vor-Ort-Kontrollen und technische Prüfungen Förderberatung EFRE-Dienstleistungen
7 Das LFI Dienstleister für viele Partner LAND BUND EU Kapitalmarkt / KfW EFRE, ESF, ELER Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Ministerium für Inneres und Sport Staatskanzlei M-V Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung LFI 2012: ca Bewilligungsakte über rd. 400 Mio. EUR Privatpersonen Unternehmen Kommunen
8 Die aktuellen Klimaschutzförderrichtlinien des Energieministeriums Mecklenburg-Vorpommern
9 Klimaschutzförderrichtlinien in M-V Instrumente der Förderung für Erneuerbare Energien und Energieeffizienzverbesserung in Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse Darlehen Einsatz erneuerbarer Energien - biomassebasierte Wämeerzeugung - Tiefengeothermie - Nahwärmenetze Energieeinsparung/ Energieeffizienzsteigerung - Wärmerückgewinnnung/Prozeßwärmenutzung - innovative Strom- oder Wärmespeicher - energiesparende Beleuchtungssysteme Ziel: Reduzierung von Treibhausgasemissionen
10 Klimaschutzförderrichtlinien in M-V Ebenenvielfalt EU-Vorgaben Bundesvorgaben Landesanforderung Fachministerien Landesförderinstitut Antragsteller
11 Klimaschutzförderrichtlinien in M-V Verwaltungs- und Förderbegriffe a. Antragsteller, b. Endbegünstigter, c. Zuwendungsempfänger, d. vorzeitiger Maßnahmebeginn, e. Verwendungsnachweisprüfung. a. Operationelles Programm, b. Fondsverwaltung, c. Prüfbehörde. a. Beihilfe, b. Gemeinschaftsrahmen für Umweltschutzbeihilfen, c. Guppenfreistellungsverordnung, d. Notifizierung. a. umweltschutzbezogene Mehrausgaben, b. wirtschaftlich tätige Einrichtung, c. tatsächliche getätigte Ausgaben,.
12 Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz - Klimaschutz-Förderrichtlinie -
13 Klimaschutz-Förderrichtlinie - Zuschuss - Klimaschutz-Förderrichtlinie des Landes M-V seit 2007 Reduzierung von Treibhausgasemissionen Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - EFRE Mittel des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V : 32 Mio. Euro : 700 TEuro
14 Klimaschutz-Förderrichtlinie - Zuschuss - Wer: Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), inkl. Genossenschaften Unternehmen der Wohnungswirtschaft Private und öffentliche Unternehmen, die im Auftrag von Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts tätig werden Vereine und Verbände Gemeinnützige Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften Was: Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativen Energien mit Schwerpunkt der Wärmeversorgung, insbesondere Nutzung der Biomasse, Tiefengeothermie, Sonnenenergie, oberflächennahe Geothermie Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung ern. Energien Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen Speichertechnologien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien Studien zur Vorbereitung der Investitionen
15 Klimaschutz-Förderrichtlinie - Zuschuss - Wie: Zuschussförderung Anteilfinanzierung von bis zu 30% der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für Unternehmen und wirtschaftlich tätige Einrichtungen bei öffentlichen und gemeinnützigen Körperschaften ohne wirtschaftliche Tätigkeit bis zu 50 % Kumulierbarkeit mit anderen öffentlichen Mitteln kontinuierliche Bewilligung Beihilferelevanz Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung oder Notifizierung als Umweltschutzbeihilfe
16 Klimaschutz-Förderrichtlinie - Zuschuss - Auswertung bzgl. Zuwendungsempfänger In 2013 durch Förderung von Straßenbeleuchtung und bauliche Vorhaben stärkere Verschiebung zugunsten von Kommunen
17 aktueller Förderstatus bisherige Förderung seit 2007 Klimaschutz-Förderrichtlinie - Zuschuss - Antragseingang Fördervorhaben bewilligte Zuschüsse 936 beantr. Vorhaben 273 Fördervorhaben rd. 25,5 Mio. Euro aktueller Bestand (Okt. 2013) Antragsbestand Zuschussbedarf vorhandenes Budget 135 beantr. Vorhaben ca. 27,5 Mio. Euro rd. 6,5 Mio. Euro
18 Gewährung von Darlehen zur Förderung von Klimaschutzprojekten - Klimaschutz-Darlehensprogramm -
19 Klimaschutz-Förderrichtlinie - Darlehen - Klimaschutz-Darlehensprogramm des Landes M-V seit 2013 Reduzierung von Treibhausgasemissione n Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE in Bewirtschaftung eines Darlehensfonds beim LFI : 10 Mio. Euro
20 Klimaschutz-Förderrichtlinie - Darlehen - Wer: Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), inkl. Genossenschaften Unternehmen der Wohnungswirtschaft Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in M-V Vereine und Verbände Gemeinnützige Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften Was: Investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dazu zählen insbesondere: Strom- und Wärmespeichersysteme, insbes. von erneuerbarer Energie Nutzung von Energieeffizienzpotentialen (z. B. Verbesserung von Systemsteuerungsanlagen) Energieeinsparungsmaßnahmen über den gesetzlichen Standard hinaus (z. B. energetische Modernisierung von Straßenbeleuchtungen in Kommunen) Nutzung erneuerbarer Energie mit dem Schwerpunkt der Wärmeerzeugung Pilot- und Demonstrationsprojekte zur innovativen neuartigen Wärme- und Stromerzeugung
21 Klimaschutz-Förderrichtlinie - Darlehen - Wie: Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines unbedingt rückzahlbaren Ratendarlehens für investive Maßnahmen Darlehensmindestbetrag Euro bei Unternehmensförderung Bewertung in Anwendung eines risikogerechten Zinssystem mit möglicher Zinsabsenkung auf bis zu 0,5 Prozent für öffentliche Körperschaften Zinssatz von 0,5 Prozent möglich Laufzeit höchstens 15 Jahre, max. 2 Jahre tilgungsfrei in Bestimmten Fällen kombinierbar mit der Klimaschutz-Zuschussförderung kontinuierliche Bewilligung
22 Klimaschutz-Förderrichtlinie - Darlehen - Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU): Projektförderung als Klimaschutz/Energieeffizienz-Komplettpaket in Kumulation mit der Klimaschutzzuschussförderung möglich erwarteter Eigenkapitaleinsatz 10 % der Investitionssumme Prüfung des Investitionsvorhabens auf seine inhaltlich sachliche und technologische Konzeption sowie betriebswirtschaftliche Prüfung der Realisierungsaussichten und Kapitaldienstfähigkeit auf Basis einer risikogerechten Bewertung erfolgt eine Einstufung innerhalb des (geplanten) Fördertableaus: Innovationscharakter kleines Risiko mittleres Risiko hohes Risiko gering % % 3,5 % mittel % % % hoch 0,5 % % % Prüfung auf beihilfebezogene Zulässigkeiten der Zinsabsenkung Verhandlung der erforderlichen Sicherheiten, mind. ein notarielles Schuldarkenntnis der handelnden Unternehmensgesellschafter Sondertilgung jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
23 Klimaschutz-Förderrichtlinie - Darlehen - Öffentliche Körperschaften, Kommunen: Klimaschutz/Energieeffizienz-Komplettpaket möglich Eigenkapitaleinsatz ca. 10 % der Investitionssumme Prüfung der Wirtschaftlichkeit/Kapitaldienstfähigkeit durch Rechtsaufsichtsbehörde bei Kreditgenehmigung 0,5 % Kreditzins für Investitionen ohne wirtschaftl. Betätigung (z. B. Straßenbeleuchtung) bei wirtschaftlicher Tätigkeit durch das Investitionsvorhaben kann eine Staffelung des Zinses nach dem Innovationscharakter erfolgen (0,5 1,5 %) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Nicht-KMU KEIN Komplettpaket mit Zuschuss möglich! nur Darlehen risikogerechtes Rating mit möglicher Zinsabsenkung lt. Tableau Verhandlung der erforderlichen Sicherheiten, mind. ein notarielles Schuldarkenntnis der handelnden Unternehmensgesellschafter Sondertilgung jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
24 Weitere Förderansätze des Landes M-V
25 flankierende Klimaschutzförderung in M-V Förderung für Unternehmen (kein Anspruch auf Vollständigkeit) Förderung für Kommunen/öff. Körperschaften investiv nicht investiv investiv z. T. erneuerbare Energien- Anlagen innerhalb der Invest.förderung der GRW Finanzierung energieeffizienter Wirtschaftsgüter im Kleindarlehensprogramm Marktstrukturverbesserung (Verarb. landw. Erzeugnisse) im Einzelfall enrneuerbare Energien-Anlagen FuE-Förderschwerpunkt Energiespeicherung, Energieeffizienz Bioenergiedorfcoaching Unterstützung der Gemeinden Berufliche Aus- u. Weiterbildung für Handwerksberufe der Erneuerbaren Energie- Branche Beratungsförderung für KMU auch zu Ressourcen- und Energieeffizienz energiesparende und energetisch effiziente Anlagen innerhalb der wirtschaftsnahen Infrastrukturförderung auch energetisch relevante (Teil)-Inhalte bei INTERREG- Projekten Energieeinsparung bei Städtebauförderprojekten Energetische Verbesserung sozialer Infrastr. - ILERL
26 Klimaschutzförderung ab 2014 Ein Ausblick für M-V
27 Ausblick ab 2014 MFR der EU-KOM Verhandlungsweg FP des EFRE PV zw. EU u. D OP des Landes M-V MFR Mittelfristiger Finanzrahmen FP Förderperiode PV Partnerschaftsvereinbarung OP Operationelles Programm RL Richtlinie RL Klimaschutzförderung Förderperiode Mio. Euro Förderfinanzausstattung Förderperiode ca. 58,5 Mio. Euro
28 Ausblick ab 2014 mögliche neue Richtlinien EFRE, ggf. ELER investive Klimaschutz- Zuschüsse für Unternehmen Klimaschutz-Darlehensfonds für Unternehmen investive Klimaschutz- Zuschüsse für Kommunen Klimaschutz-Darlehensfonds für Kommunen Förderung von Machbarkeitsstudien im ländlichen Raum - (Bio)Energie-Dörfer, regionale Energieversorgung mögliche Themenschwerpunkte Speicher (Wärme, Strom) im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien Energieeffizienz und Energieeinsparung Elektromobilität und - infrastruktur Erneuerbare Energien (Wärme): Tiefengeothermie, Biomasse einschl. Nahwärmenetze
29 Hinweise zum Abschluss Was ist bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln grundsätzlich zu beachten? formgebundener Antrag Fristwahrung Konzept Finanzierung Nutzen Sie unser Beratungsangebot! Beratung durch das LFI telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache Weiterführende Beratung der Fachbereiche
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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