SZKB Vorsorge. Fragen zur Pensionierung umfassend klären. Editorial 01/2014 VORSORGE DER SCHWYZER KANTONALBANK 01/2014. Finanzplanung der SZKB

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SZKB Vorsorge. Fragen zur Pensionierung umfassend klären. Editorial 01/2014 VORSORGE DER SCHWYZER KANTONALBANK 01/2014. Finanzplanung der SZKB"

Transkript

1 01/2014 SZKB Vorsorge Editorial Finanzplanung der SZKB Fragen zur Pensionierung umfassend klären Die laufenden Anpassungen im Schweizer Vorsorgesystem haben teilweise weitreichende Folgen für die Versicherten. Die Finanzplanung der SZKB unterstützt Sie in den wichti gen Fragen, die damit verbunden sind. Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Altersund Hinterlassenenversicherung (AHV) im Jahre 1948 und der beruflichen Altersvorsorge (BVG) im Jahre 1985 haben diverse Revisionen das Gesicht dieser wichtigen Sozialversicherungen verändert. Auch in naher Zukunft werden Änderungen und Anpassungen auf die bedeutenden Sozialwerke der Schweiz zukommen. Die zunehmende Flexibilisierung der Vorsorgewerke ist unter an derem auf die neuen, bzw. sich verändernden Ansprüche der Versicherten zurückzuführen. So steigt mit der finanziellen Unabhängigkeit und den gestiegenen Anfor derungen an Arbeitnehmer der Wunsch nach einer flexiblen Pen sionierung. Es sollen zum Beispiel sowohl in der 1. wie auch in der 2. Säule Renten vorbezogen respektive der Bezug aufgeschoben werden können. Im Rahmen der Pensionskasse steht neben der Wahl des richtigen Pensionierungszeitpunktes auch die Frage der Bezugsvariante der Altersleistung im Zentrum. Das Gesetz schreibt vor, dass mindestens ¼ des BVG-Altersguthabens in Kapitalform bezogen werden kann, sofern dies der Vorsorgenehmer wünscht. Ob nun ein Kapital- oder Rentenbezug angestrebt wird, ist in je dem Falle eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen, welche einmal gefällt nicht mehr geändert werden kann. Das klassische Familienbild hat sich auch in der Schweiz verändert. In der heutigen Zeit sind sehr häufig beide Ehegatten, bzw. Lebenspartner, bis zur Pensionierung erwerbstätig, oftmals sind auch Anstellungen bei mehreren Arbeitgebern anzutreffen. Die meist vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Pensionskassen sowie die steigenden individuellen Bedürfnisse der Kunden machen eine fundierte Finanzplanung unabdingbar. Lassen Sie sich die finanziellen Konsequenzen einer Pensionierung sowie die persönlichen Optimierungsmöglichkeiten durch uns kompetent und verständlich aufzeigen. Die Vorsorge in der Schweiz ist an klare rechtliche Vorgaben gebunden. Diese Schranken in Form von Gesetzen und Verordnungen bieten aber gleichwohl Spielräume für individuelle Entscheidungen. Die laufenden Anpassungen der Rah menbedingungen erschweren es jedoch dem einzel nen Vorsorgenehmer, den Überblick über die sich bietenden Möglichkeiten zu wahren. Haben Sie die für Sie relevanten Optimierungen schon geprüft? Gerne stehen wir Ihnen bei diesen schwierigen Beurteilungen beratend zur Seite. Stefan Grauwiler Finanzplaner

2 Vergleich Ehegatten/Lebenspartner Ungleiche Leistungen in der Pensionskasse Bei Ehepartnern und unverheirateten Partnern ist die Planung des Bezuges aus der Pensionskasse äusserst wichtig. Das gewählte Vorgehen kann grosse Auswirkungen auf die Hinterlassenenleistungen haben. In der heutigen Zeit sind häufig beide Ehepartner, bei unverheirateten Personen auch ein Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin, erwerbstätig. Bei einer Pensionierung wird in diesen Situationen in der Praxis oft ein Kapitalbezug aus der «kleineren» Pensionskasse (PK) angestrebt, die «grössere» PK wird in Rentenform bezogen. Dieses Vorgehen ist jedoch oft unvorteilhaft und kann in Bezug auf die Hinterlassenenleistungen eine deutliche Verschlechterung der Gesamtsituation darstellen. Hat ein Ehepartner zum Beispiel für die Familienbetreuung die Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgegeben und nimmt diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf, kann auch der Aufbau der beruflichen Vorsorge wieder fortgesetzt werden. Aufgrund der Die Planung des Bezuges aus der Pensionskasse ist äusserst wichtig. beruflichen Auszeit ist der Sparprozess im Auswirkungen auf die mutmasslichen Hinterlassenenleistungen der Ehegattin (kleinere Vermögensaufbau unterbrochen worden. PK) beim Vorversterben des Ehegatten Ein reduziertes Alterskapital sowie eine (grössere PK) zur Folge. mögliche Teilerwerbstätigkeit haben bei der Pensionierung eine entsprechend tiefere Altersleistung zur Folge. Wird nun bei der Erwirkungen eines (Teil-)Kapitalbezuges auf Die nachstehende Aufstellung zeigt die Auswerbsaufgabe die vermeintlich kleinere PK die möglichen Hinterlassenenleistungen beispielhaft in Kapitalform bezogen, hat dies markante auf. Alterskapital für Rentenbezug Kapitalbezug Altersrente 100% Ehegatten- resp. Lebens partnerrenten Differenz Rentenleistung Person A 470'000 32'000 19'200 12'800 Rentenleistung Person B 147'000 10'000 6'000 4'000 Teilkapitalbezug Person A 323' '000 22'000 13'200 8'800 Kapitalbezug Person B 147'000 Die Auswirkungen eines (Teil-)Kapitalbezuges auf die möglichen Hinterlassenenleistungen. Die nebenstehende Darstellung enthält die totale Rentenleistung aus obigem Rechenbeispiel. Sie veranschaulicht deutlich, dass der Bezug der kleineren PK in Kapitalform sich negativ auf die gesamten Rentenleistungen der Person B im Todesfalle von Person A auswirken kann. Gesamte Rentenleistung bei Tod... Gesamte Rente für A Gesamte Rente für B von B und Teilkapitalbezug von A CHF 28'000 von B und Kapitalbezug von B CHF 32'000 von A und Teilkapitalbezug von A CHF 23'200 von A und Kapitalbezug von B CHF 19'200 Die Auswirkungen eines (Teil-)Kapitalbezuges auf die möglichen Hinterlassenenleistungen.

3 Auswirkungen auf die Hinterlassenenleistungen Wird die kleinere PK, oftmals diejenige der Ehegattin, in Kapitalform und aus der grö s seren PK des Ehemannes eine volle Rente bezogen, so liegt das Renteneinkommen für beide Personen bei CHF pro Jahr. Verstirbt nun diejenige Person, aus deren PK der Rentenbezug getätigt wird, so vermindert sich die Altersrente für die hinterbliebene Person um 40% auf neu 60% der bisherigen Rentenleistung, in obigem Beispiel um CHF auf neu CHF Wird hingegen der Kapitalbezug aus der grossen PK getätigt und aus der kleineren PK eine Rente bezogen, so liegt die gemeinsame Altersrente aus beiden Pensionskassen noch immer bei CHF Der totale Rentenbetrag (bestehend aus eigener Altersrente und der Witwenrente) für die überlebende Ehegattin reduziert sich hingegen noch um CHF auf CHF Somit stünden dem hinterbliebenen Ehepartner CHF mehr an regelmässigem Renteneinkommen zur Verfügung. Dieses Vorgehen hätte jedoch auch zur Folge, dass beim Vorversterben der Person mit der kleineren PK die Rentenleistungen für die überlebende Person mit der grösseren PK ebenfalls um CHF auf CHF sinken würde. Bei nicht verheirateten Lebenspartnern gilt es zwingend zu prüfen, ob der Konkubinatspartner/in Anspruch auf eine Hinterlassenenrente hat. Viele Pensionskassen sehen solche Lebenspartnerrenten vor. Da diese vom Gesetzgeber jedoch nicht zwingend vorgesehen sind, muss der Einzelfall überprüft werden. Ebenfalls muss sichergestellt werden, ob die Lebenspartner der PK noch zu Lebzeiten gemeldet werden müssen. Sollte eine solche schriftliche Anmeldung nötig sein, empfiehlt es sich unbedingt, diese rechtzeitig bei der Pensionskasse zu deponieren, da andernfalls eine entsprechende Leistung aufgrund der Nichteinhaltung von reglementarischen Vorschriften abgelehnt werden könnte. Auswirkungen auf AHV-Rente Der Todesfall eines Ehepartners hat nicht nur Auswirkungen auf die Rentenleistung aus der Pensionskasse, sondern auch auf die AHV-Rente. Diese wird beim Todesfalle eines Ehepartners von der gemeinsamen Ehepaaraltersrente auf eine Einzelpersonenaltersrente mit einem Verwitweten-Zuschlag von 20% reduziert (aktuell maximal CHF 2 340). Wir unterstützen Sie gerne bei sämtlichen Fragen rund um die Pensionierung. Gerne stellt Ihr Kundenberater/in den Kontakt zu unseren Spezialisten her. Die SZKB unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um die Pensionierung.

4 Ausgleich der Altersleistungen durch Pensionskasseneinkauf Lücken erfolgreich schliessen Ein Einkauf in die Pensionskasse kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen. Bei einer Erwerbstätigkeit mit einem Pensionskassenanschluss empfiehlt es sich rechtzeitig zu klären, mit welchen Leistungen bei der Pensionierung gerechnet werden kann. Ein PK-Einkauf kann nicht nur höhere Altersleistungen bringen, sondern auch aus steuerlichen Gründen interessant sein. Ist eine berufstätige Person mit einem Pensionskassenanschluss nicht ununterbrochen einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, besteht häufig die Möglichkeit, die durch den Erwerbsunterbruch entstandene Lücke in der Pensionskasse durch freiwillige Einlagen zumindest teilweise auszugleichen. Oftmals ist ein Einkaufspotenzial auch bei einer dauernden und ununterbrochenen Erwerbstätigkeit vorhanden. Dem jährlich zugestellten Pensionskassenausweis kann im Normalfall die mögliche Einkaufssumme entnommen werden, andernfalls erteilt die zuständige Pensionskasse die gewünschte Auskunft. Vor einem allfälligen Pensionskasseneinkauf empfehlen wir unbedingt einige Abklärungen zu tätigen: Maximale Einkaufssumme berechnen lassen Auswirkung auf aktuelle Risikoleistungen klären Auswirkung auf künftige Altersleistungen berechnen (Umwandlungssatz) Abklären, was mit dem Einkaufsbetrag im Todesfall oder einer Invalidität vor der Pensionierung geschieht Steuerliche Abzugsfähigkeit des Einkaufsbetrages abklären Bonität der Pensionskasse prüfen Entwicklung der Verzinsung des PK-Kapitals in der Vergangenheit abklären Anmeldung allfälliger Lebenspartnerrenten prüfen (auch ohne Einkauf sehr wichtig) Sofern sämtliche relevanten Punkte mit dem gewünschten Ergebnis geklärt sind, kann eine freiwillige Einlage in die PK getätigt werden. Ein Einkauf von CHF in die Pensionskasse erhöht die Altersrente (ohne Berücksichtigung einer Verzinsung) kalkuliert mit dem BVG-Umwandlungssatz von 6.8% im Alter 65 um CHF 680 pro Jahr. Durch die erhöhte Altersrente würde jedoch auch die Einkommenssteuer während der

5 Bezugsphase leicht ansteigen. Der Vorteil eines freiwilligen Einkaufes in die Pensionskasse liegt neben der Erhöhung der Rentenleistung in der Steuerersparnis im Ein kaufsjahr. Sofern alle steuer- und vor sorge rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Einkäufe vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Einkaufsbetrag Die nebenstehende Grafik zeigt auf, mit welcher Steuerreduktion bei einem PK-Einkauf gerechnet werden kann. Die Darstellung macht deutlich, dass ein PK-Einkauf neben der Rentenerhöhung eine namhafte Steuerersparnis zur Folge haben kann. Eine freiwillige Einlage von CHF reduziert die Einkommenssteuer im Einkaufsjahr in unserer Modellrechnung um CHF 2 508, bei einer Einlage von CHF liegt die Steuerreduktion bei CHF Dieser Steuerspareffekt finanziert somit einen Teil des Einkaufsbetrages indirekt mit. Einkaufsbetrag Steuerersparnis Ersparnis in % des Einkaufsbetrages % 16% 16% 15% 14% Steuerersparnis PK-Einkauf (steuerbares Einkommen CHF 90'000, Schwyz, verh., kath.). Quelle: eigene Berechnungen/Darstellung Ausgleich der Leistungen prüfen Sollten bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft beide Personen erwerbstätig sein und über einen PK-Anschluss verfügen, gilt es genau zu prüfen, in welche Pensionskasse ein allfälliger Einkauf getätigt werden soll. Neben der Frage, aus welcher PK ein allfälliger Kapitalbezug sinnvoll ist, sollte auch bei einer freiwilligen Einlage in die «vorteilhaftere» PK eingekauft werden. Bei vergleichbaren Bonitäten und Leistungen der beiden Pensionskassen ist es durchaus sinnvoll, freiwillige Einlagen in die «kleinere» Pensionskasse zu tätigen. Dadurch können die tieferen Altersleistungen erhöht und ein Ausgleich der Renteneinkommen zwischen Ehe- oder Lebenspartnern ermöglicht werden. Ein solches Vorgehen schliesst auch nicht aus, dass aus der anderen PK ein Teilkapitalbezug bei der Erwerbsaufgabe geplant werden kann. PK-Einkäufe rechtzeitig planen Bei einem PK-Einkauf empfiehlt es sich, die Aufteilung des Einkaufsbetrages auf ver Die Einkäufe in die Pensionkasse müssen rechtzeitig geplant werden. schiedene Jahre zu prüfen, um dadurch die Steuerprogression über mehrere Jahre brechen zu können. Ebenfalls muss zwingend beachtet werden, dass nach einem Einkauf in die Pensionskasse während drei Jahren seit dem letzten Einkauf keine Kapitalbezüge der Einkaufsbetrag geflossen ist. Dies bedeutet, dass die Einkäufe rechtzeitig ge plant und strukturiert werden müssen, damit ein allfälliger Teilkapitalbezug aus der Pensionskasse zum Zeitpunkt der Erwerbsaufgabe weiterhin möglich ist und eine maximale aus der beruflichen Vorsorge derjenigen Person gemacht werden können, in welche kann. Steuerersparnis realisiert werden

6 Vielseitige Zielsetzungen Pensionskasseneinkauf als Anlageinstrument Der Pensionskasseneinkauf kann einerseits der Erhöhung der Altersleistungen dienen, andererseits kann einem Einkauf in die Pensionskasse auch ein Teilkapitalbezug folgen. In diesem Falle kann die freiwillige PK- Einlage als Anlagealternative betrachtet werden. Im aktuellen Marktumfeld ist es sehr anspruchsvoll, attraktive Anlagemöglichkeiten zu finden. Die Pensionskasse stellt gerade in diesen Situationen eine prüfenswerte Alternative zu klassischen Anlagen oder einer beabsichtigten Hypothekaramortisation dar. Handelt es sich um eine finanziell solide Pensionskasse, kann sich der Renditevergleich eines Einkaufes durchaus sehen lassen. Die nachstehende Tabelle zeigt auf, mit welchen Renditen bei einem Pensionskasseneinkauf und einem fünf Jahre späteren Bezug (gesetzlich minimale Sperrfrist für Kapitalbezüge nach freiwilligen PK-Einkäufen beträgt drei Jahre) desselben Betrages gerechnet werden kann. Der Einkauf von CHF 15'000 in die Pensionskasse und einem entsprechenden Teilkapitalbezug des Einkaufsbetrages hat eine Steuerersparnis von netto CHF 2'508 oder eine Rendite von 4.7% pro Jahr (während fünf Jahren) zur Folge. Mit zunehmender Höhe (Einkauf CHF 40'000) der freiwilligen PK-Einlage sinkt die Rendite aufgrund des abnehmenden Steuervorteils auf noch im Eine freiwillige PK-Einlage kann auch als Anlagealternative betrachtet werden. mer beachtliche 4.4%. Vergleicht man diese Rendite mit jener einer 10-jährigen Bundesobligation, aktuell bei ca. 0.85%, dann resultiert nach wie vor ein Vorteil von über 3.5%. Steuerliche Abzugsfähigkeit abklären Wir empfehlen in jedem Fall, vor einem Pensionskasseneinkauf die bereits in dieser Ausgabe aufgeführten Punkte bei der Pensionskasse abzuklären. Ein Einkauf soll nur dann getätigt werden, wenn die Abklärungen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt haben. Im Weiteren bedarf Einkaufsbetrag Steuerersparnis beim Einkauf Kapitalbezug inkl. 1.5% Zins Kapitalleistungssteuer Ausz. Rendite p.a. (Laufzeit 5 Jahre) 15'000 2'508 16' % 25'000 4'038 26' % 40'000 6'153 43' % Renditen bei einem Pensionskasseneinkauf und einem fünf Jahre späteren Bezug. Vielfalt an Möglichkeiten Der Pensionskasseneinkauf ist eine von vielen finanzplanerischen Möglichkeiten, die sich in Bezug auf die bevorstehende Pensionierung bietet. Es empfiehlt sich, rechtzeitig die sich bietenden Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen, um notwendige Schritte und Entscheidungen wohlüberlegt und seriös geplant in die Wege zu leiten. eine freiwillige PK-Einlage einer seriösen Liquiditätsplanung, da das Kapital in der PK gebunden ist und nicht unmittelbar zur Verfügung steht. Die steuerlichen Vorteile beeinflussen die Rendite massgeblich. Allenfalls empfiehlt es sich, das gewünschte Vorgehen mit dem zuständigen Steueramt abzusprechen und gegebenenfalls auch eine schriftliche Stellungnahme (Ruling) der Behörden einzuverlangen. Erhöht der Einkauf einen ohnehin geplanten (Teil-)Kapitalbezug, reduziert sich dadurch die Rendite auf der freiwilligen Einlage aufgrund des grösseren steuerbaren Auszahlungsbetrages (Progressionsnachteil). Bei einem allfälligen Teilkapitalbezug aus der 2. Säule gilt es auch die Kapitalauszahlungen aus der Säule 3a zu berücksichtigen. Bezüge aus der beruflichen Vorsorge wie der gebundenen Selbstvorsorge werden innerhalb eines Kalenderjahres und von beiden Ehegatten gemeinsam besteuert, was aufgrund der negativen Progressionsfolgen zu einem erheblichen Nachteil bei der Kapitalleistungssteuer führt. Der Bezug des Vorsorgekapitals in verschiedenen Kalenderjahren sollte in jedem Falle geprüft werden. Ihre Beraterin oder ihr Berater freuen sich, Sie in diesen wichtigen Fragen zu unterstützen.

7 Finanzplanung der Schwyzer Kantonalbank Übersichtlich, fundiert und persönlich Die Finanzplanung der SZKB bietet eine fundierte Übersicht über die zahlreichen Möglichkeiten der finanziellen Planung und Optimierung der Pensionierung. Ein persönliches Grundlagengespräch bieten wir kostenlos an. Erwerbstätige Personen in der Schweiz werden sich früher oder später alle mit den finanziellen Folgen der Erwerbsaufgabe beschäftigen müssen. Die grosse Vielfalt der sich bietenden individuellen Optimierungsmöglichkeiten rund um eine Pensionierung stellen hohe Anforderungen an eine seriöse Planung. In der Regel empfiehlt es sich, rechtzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Themen rund um die finanzielle Planung und Optimierung der Pensionierung sind vielfältig und facettenreich. Mit welcher Rentenhöhe aus der AHV oder der Pensionskasse können Sie rechnen? Wollen Sie wissen, wie hoch die optimale Hypothekarbelastung Ihres Eigenheimes sein soll? Würden Sie gerne vorzeitig Ihre Pensionierung antreten und fragen sich, ob Sie sich diese leisten können? Wissen Sie, wie hoch bei einer vorzeitigen Erwerbsaufgabe allfällige AHV- Nichterwerbstätigenbeiträge sind? Wie soll die Altersleistung der PK bezogen werden, in Renten- oder Kapitalform? Haben Sie die sich bietenden Steueroptimierungsmöglichkeiten aktiv genutzt? Auf diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit der nahenden Erwerbsaufgabe erhalten Sie durch eine Finanzplanung der Schwyzer Kantonalbank klare und verständliche Antworten. Ein persönliches Grundlagengespräch über die Optimierung der Pensionierung bietet die SZKB kostenlos an. Die Finanzplanung der Schwyzer Kantonalbank bietet Ihnen eine fundierte Übersicht über die sich bietenden Möglichkeiten und schafft eine umfassende Entscheidungsgrundlage. möglichkeiten werden aufgezeigt und deren Nutzen greifbar gemacht. Haben Sie Interesse an einem kostenlosen Grundlagengespräch? Lassen Sie sich durch die SZKB umtung Durch eine individuelle Berafassend und kompetent beraten. Ihr erhalten Sie Sicherheit und Klarheit über Ihre finanzielle Zukunft, Optimierungs Kundenberater stellt gerne den Kontakt zu unseren Spezialisten her. Diese Publikation wurde einzig zu Informationszwecken erstellt und ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung seitens oder im Auftrag der Schwyzer Kantonalbank zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder ähnlichen Anlageinstrumenten oder zur Teilnahme an einer spezifischen Handelsstrategie in irgendeiner Rechtsordnung. Die Informationen in dieser Publikation stammen aus oder basieren auf Quellen, welche die Schwyzer Kantonalbank als zuverlässig erachtet, indes kann keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen geleistet werden. Die Publikation enthält keine Empfehlungen rechtlicher Natur oder hinsichtlich Investitionen, Rechnungslegung oder Steuern. Sie stellt auch in keiner Art und Weise eine auf die persönlichen Umstände des Anlegers zugeschnittene oder für diesen angemessene Investition oder Strategie oder eine andere an einen bestimmten Anleger gerichtete Empfehlung dar. In der Publikation gegebenenfalls gemachte Verweise auf frühere Entwicklungen stellen keine Indikationen dar für laufende oder zukünftige Entwicklungen und Ereignisse.

8 Bestellkarte Name: Strasse: PLZ/Ort: Telefon: Ja, ich wünsche weitere Informationen zur Finanzplanung. Beratungsgespräch Ich wünsche ein kostenloses Beratungsgespräch. Name: Strasse: PLZ/Ort: Telefon: Am besten erreichbar von bis

9 Schwyzer Kantonalbank PBBP Postfach Schwyz Schwyzer Kantonalbank Kundenzentrum Postfach Schwyz

10 Schwyzer Kantonalbank Tel Fax

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds

Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für

Mehr

50plus. Was auch immer Sie im Leben noch vorhaben unsere massgeschneiderte Dienstleistung 50plus hilft Ihnen, Ihre Pläne zu realisieren.

50plus. Was auch immer Sie im Leben noch vorhaben unsere massgeschneiderte Dienstleistung 50plus hilft Ihnen, Ihre Pläne zu realisieren. 50plus Was auch immer Sie im Leben noch vorhaben unsere massgeschneiderte Dienstleistung 50plus hilft Ihnen, Ihre Pläne zu realisieren. Faire Dienstleistungen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sich lang

Mehr

PENSIONSRECHNER PLANEN SIE IHREN RUHESTAND

PENSIONSRECHNER PLANEN SIE IHREN RUHESTAND Diese Anwendung benötigt zwingend Javascript damit die Funktionalität gewährleistet ist. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser und laden Sie die Seite erneut. Wie hoch ist mein Einkommen wenn

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

Berufliche Vorsorge (BVG) 16.10.2015 Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung

Berufliche Vorsorge (BVG) 16.10.2015 Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung Berufliche Vorsorge (BVG) 16.10.2015 Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung Die Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) wird nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert d. h. die Altersrenten

Mehr

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit

Mehr

Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor!

Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor! Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor! Herzlich Willkommen energie-cluster.ch Referat über Finanzierung und Steueroptimierung im Rentenalter Ort: Münsingen Datum: 22.

Mehr

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011 Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen

Mehr

Vorsorge- und Pensionierungsberatung bei der NAB Christian Schetty 27.05.2008

Vorsorge- und Pensionierungsberatung bei der NAB Christian Schetty 27.05.2008 Vorsorge- und Pensionierungsberatung bei der NAB Christian Schetty 27.05.2008 27.05.2008, Folie 1 Agenda DAS KONZEPT DAS GESPRÄCH DER ERFOLG 27.05.2008, Folie 2 Das Beratungskonzept DAS KONZEPT DAS GESPRÄCH

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht

Mehr

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)

Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,

Mehr

REGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

REGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Pensionskasse SMGV/VHP (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im

Mehr

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über

Mehr

Die 1. BVG Revision im Überblick

Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014 VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite

Mehr

Vorsorge Schnell-Check. Inhalt. Allgemeine Fragen zum Gesamtvermögen. inkl. Vorsorgegelder (8 Fragen) Vorsorge 1. Säule (6 Fragen)

Vorsorge Schnell-Check. Inhalt. Allgemeine Fragen zum Gesamtvermögen. inkl. Vorsorgegelder (8 Fragen) Vorsorge 1. Säule (6 Fragen) Vorsorge Schnell-Check Inhalt Allgemeine Fragen zum Gesamtvermögen inkl. Vorsorgegelder (8 Fragen) Vorsorge 1. Säule (6 Fragen) Vorsorge 2. Säule (13 Fragen) Vorsorge Säule 3a (7 Fragen) Vorsorge Säule

Mehr

Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen Herzlich Willkommen! 2 Geschichten, die das Leben schreibt 3 Wenn Ihre dritte Säule steht, ist die Pensionierung gesichert Pensionierung planen An was denken Sie? Freizeit Träume und

Mehr

Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht

Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Franziska Bur Bürgin Ludwig + Partner AG, Advokaten, Basel 31.10.2011 Informationsveranstaltung der UGZ 1 Steuern sparen mit dem BVG: Grundlagen Waadtländer

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Basisplan II der Pensionskasse Post

Basisplan II der Pensionskasse Post Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan II

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2013

VORSORGEREGLEMENT 2013 Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil:

Mehr

7.12 Einrichtung PK GastroSuisse (GastroSocial) Lohnbasis für die Berechnung der BVG-Basis

7.12 Einrichtung PK GastroSuisse (GastroSocial) Lohnbasis für die Berechnung der BVG-Basis 7.12 Einrichtung PK GastroSuisse (GastroSocial) Für die Einrichtung der Pensionskasse (BVG-Abzug) GastroSocial sind einige Einrichtungs-Schritte notwendig. In diesem Beispiel verwenden wir folgende Voraussetzungen

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL 1 Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe Tipps und Hinweise Wir machen Sie sicherer. Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Welche Vorsorgegelder stehen Ihnen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Swiss Life GenerationPlus. Rentierlich Anlegen mit monatlichen Auszahlungen

Swiss Life GenerationPlus. Rentierlich Anlegen mit monatlichen Auszahlungen Swiss Life GenerationPlus Rentierlich Anlegen mit monatlichen Swiss Life GenerationPlus 3 Profitieren Sie von einer innovativen Einmalerlagsversicherung mit monatlichen und höchster Flexibilität. Rentierlich

Mehr

Eigentlich müssten wir SV FondsRente so schreiben: SV FondsRendite.

Eigentlich müssten wir SV FondsRente so schreiben: SV FondsRendite. S V F O N D S R E N T E Eigentlich müssten wir SV FondsRente so schreiben: SV FondsRendite. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Für alle, die Ihre Altersversorgung

Mehr

Vermögensberatung. Inhalt

Vermögensberatung. Inhalt Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2014

VORSORGEREGLEMENT 2014 Pensionskasse Metzger (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2014 Erster Teil Vorsorgeplan: S1 - S4 bzw. S1U - S4U Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich

Mehr

Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung

Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung MERKBLATT Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung In diesem Merkblatt erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihr Pensionskassenguthaben zur Finanzierung eines Eigenheims einsetzen können.

Mehr

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 Technische Aspekte (1. Teil) Peter Schiess LCP Libera AG ASIP Info-Veranstaltung (1. Teil) 18.8.2004/1 Übersicht Grundidee der 1. BVG-Revision Eintrittsschwelle

Mehr

PENSIONSKASSE FREELANCE

PENSIONSKASSE FREELANCE PENSIONSKASSE FREELANCE der Gewerkschaft syndicom ZUSAMMENFASSUNG VORSORGEREGLEMENT 2012 Gültig ab 01.01.2012 Pensionskasse Freelance 1/26 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Die in dieser Zusammenfassung

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements)

Merkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements) Profond Vorsorgeeinrichtung Zürcherstrasse 66, Postfach, 8800 Thalwil T 058 589 89 81 F 058 589 89 01 Profond Vorsorgeeinrichtung Hintere Bahnhofstrasse 6, Postfach, 5001 Aarau T 058 589 89 82 F 058 589

Mehr

Daher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird.

Daher hat der Stiftungsrat beschlossen, ein Massnahmenpaket in Kraft zu setzen, mit welchem dieses Ungleichgewicht stark reduziert wird. PKExklusiv PKE Vorsorgestiftung Energie Februar 2013 PKE stellt die Weichen für eine sichere Zukunft In den vergangenen zwei Jahren ist das weltweite Zinsniveau weiter gesunken. Die Renditen werden in

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Gemischte Lebensversicherung

Gemischte Lebensversicherung Persönliche Vorsorge ( Säule 3a/ 3b) Gemischte Lebensversicherung Die individuelle und flexible Vorsorgelösung, die langfristige mit geeignetem Risikoschutz koppelt. Flexibler Vorsorge-Mix. Die Gemischte

Mehr

Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt

Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner. Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt Einzelvorsorge Schutz der Familie und der Geschäftspartner Was immer das Leben bringt, Sie haben vorgesorgt Einzelvorsorge Vaudoise Familie und Unternehmen schützen Ihre Bedürfnisse erkennen Über Schicksalsschläge

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Mehr Geld mit der Zürcher-Geldschule

Mehr Geld mit der Zürcher-Geldschule Mehr Geld mit der Zürcher-Geldschule Individueller Geld-Strategie-Workshop für Einzelpersonen Wegbereiter für Ihren persönlichen Anlageerfolg Der Anleger bleibt immer noch der einsamste Mensch der Welt

Mehr

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen

Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010) Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite

Mehr

MODUL-HYPOTHEK. Individuelle Bausteine für Ihre Eigenheimträume

MODUL-HYPOTHEK. Individuelle Bausteine für Ihre Eigenheimträume MODUL-HYPOTHEK Individuelle Bausteine für Ihre Eigenheimträume SO INDIVIDUELL WIE SIE DIE MODUL-HYPOTHEK DER SZKB Wer ein Eigenheim baut, erwirbt oder besitzt, setzt sich mit zahlreichen Fragen rund um

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen PRIVOR Plus optimiert vorsorgen Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen Was ist PRIVOR Plus? Steht für Sie die finanzielle Sicherheit an erster Stelle und möchten Sie gleichzeitig von einer positiven

Mehr

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal

Privatkunden. REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal Privatkunden _ REVOR Freizügigkeitskonto zweckgebunden und optimal Lückenlos vorsorgen im Freizügigkeitsfall Sie zahlen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Rahmen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Flexibler Rückkauf möglich! Swiss Life Sofortrente mit Beitragsrückgewähr. Garantiert, sicher und flexibel

Flexibler Rückkauf möglich! Swiss Life Sofortrente mit Beitragsrückgewähr. Garantiert, sicher und flexibel Flexibler Rückkauf möglich! Swiss Life Sofortrente mit Beitragsrückgewähr Garantiert, sicher und flexibel Sichern Sie sich für Ihren Ruhestand eine lebenslange Rente mit der Swiss Life Sofortrente nach

Mehr

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen.

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Sparen 3 Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Wählen Sie Ihren individuellen Weg zum Sparziel. Sparen 3 mit der Zuger Kantonalbank ist die individuelle Sparmöglichkeit, die nicht

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Exklusiv für Verbandsmitglieder: Unsere neuen Vorsorgelösungen.

Exklusiv für Verbandsmitglieder: Unsere neuen Vorsorgelösungen. Exklusiv für Verbandsmitglieder: Unsere neuen Vorsorgelösungen. EINE IDEALE LÖSUNG FÜR VERBANDSMITGLIEDER Damit sich Selbstständigerwerbende und Unternehmer mit oder ohne Personal der beruflichen Vorsorge

Mehr

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen

Mehr

Vorsorge, die mitwächst.

Vorsorge, die mitwächst. neue leben aktivplan kids Vorsorge, die mitwächst. Damit Ihre Kleinen sorgenfrei älter werden. Weil wir Kindern alles ermöglichen wollen der neue leben aktivplan kids. Sie machen uns Freude und lassen

Mehr

Ihre Riester-Förderung

Ihre Riester-Förderung Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 3 - Ihre Eingaben 4 - Details der Förderung 5 Erstelldatum 28.05.16 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,

Mehr

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter 3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das

Mehr

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital

Mehr

HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung

HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung Problematik Umwandlungssatz/technischer Zinssatz Konsequenzen für Pensionskasse, Arbeitnehmer, Arbeitgeber Martin Schnider Dipl. Pensionsversicherungsexperte, Partner

Mehr

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können

Mehr

Mehr Ertrag für Ihre Rente Klassisch sicher Chance auf mehr

Mehr Ertrag für Ihre Rente Klassisch sicher Chance auf mehr Mehr Ertrag für Ihre Rente Klassisch sicher Chance auf mehr Klassik modern klassisch sicher, Chance auf mehr Das Thema Altersvorsorge ist für uns alle wichtig. Denn um den Lebensstandard im Alter zu halten,

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

REVOR Personalvorsorge in sicheren Händen

REVOR Personalvorsorge in sicheren Händen Firmenkunden REVOR Personalvorsorge in sicheren Händen REVOR Lösungen von und für Profis Die regionale Wirtschaft unterstützen 2 Als Unternehmerin, als Unternehmer stehen Sie vor der Herausforderung, die

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben

Mehr

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft

Mehr

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005

Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005 Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Sehbehindertentag 6. Juni. Kontraste. helfen schwachen Augen

Sehbehindertentag 6. Juni. Kontraste. helfen schwachen Augen Sehbehindertentag 6. Juni Kontraste helfen schwachen Augen Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland sind sehbehindert. Ihr Sehvermögen beträgt auf dem besseren Auge selbst mit Hilfsmitteln wie

Mehr

Rentenund. Versorgungslücke

Rentenund. Versorgungslücke Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter

Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter 8. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Fusion zum PF GF MS. Andreas Häggi

Fusion zum PF GF MS. Andreas Häggi Fusion zum PF GF MS Andreas Häggi Themen-Übersicht Einführung - Begriffe Entwicklungen in der Pensionskassenwelt Fusion PK Agie und PK Charmilles per 01.01.16 Leistungen und Finanzierung ab 01.01.16 Beteiligung

Mehr

GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN.

GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. UNTERNEHMENSNACHFOLGE NUR WER WEISS, WO DAS ZIEL SEINER REISE IST, KANN AUCH DIE SEGEL RICHTIG

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr