Silvia Behrens, Gruppenleitung Ehrung: Anerkennungspreis/Bremer Bürgerpreis für Ehrenamt der CDU im Jahr Gerold Behrens, Stellv.

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1 Impressum 3. Auflage 2012 Herausgeber: Selbsthilfegruppe für Legasthenie und Dyskalkulie, Bremen Ahlker Dorfstraße 2a Bremen Telefon 0421/ Sprechzeiten: Montag u. Dienstag von 8:00-13:00 Verfasser Silvia Behrens, Gruppenleitung Ehrung: Anerkennungspreis/Bremer Bürgerpreis für Ehrenamt der CDU im Jahr 2007 Gerold Behrens, Stellv.Gruppenleitung RA Oliver Liesmann Tätigkeitsscherpunkt Schul-und Hochschulrecht Kanzlei Würth & Kollegen Sögestraße Bremen Gesamtherstellung: Eindruck EinDruck & Design Stresemannstraße Bremen Telefon / Fax / Fotos: Alle Fotos sind freundlicherweise von ihren Eigentümern zur Veröffentlichung in dieser Broschüre freigegeben worden. Alle Rechte sind den Verfassern vorbehalten Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

2 Liebe Eltern, mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen helfen, ernst zu nehmende Lernprobleme bei Ihren Kindern zeitig zu erkennen, professionelle Hilfe zu suchen und zu Hause die richtige Unterstützung für Ihr Kind zu wählen. Kinder möchten in der Schule lesen, schreiben und rechnen lernen und sie freuen sich auch auf das Erlernen einer Fremdsprache. Der Lernerfolg hängt nicht nur vom Lernenden selbst, sondern auch vom Lerninhalt, von der Lernumgebung sowie von Lehrern, Mitschülern und Eltern ab. Es ist normal, wenn hin und wieder Schwierigkeiten beim Lernen auftreten. Wenn sich aber über längere Zeit nur Misserfolge beim Lernen einstellen. Ihr Kind die Freude am Lernen verliert und es an sich selbst zweifelt, dann können ernst zu nehmende Schwierigkeiten vorliegen, die einer besonderen fachlichen Betreuung bedürfen. Silvia Behrens In meiner Arbeit als Gruppenleitung der SHG für LRS und RS Bremen sowie als Freiberufliche juristische Mitarbeiterin im Rechtswesen setze ich mich seit Jahren für mehr Toleranz gegenüber den betroffenen Kindern und Jugendlichen ein. Und dafür dass ausreichende gesetzliche Rahmenbedingungen für die Betroffenen geschaffen werden, sodass alle Schülerinnen und Schüler mit einer Lernstörung eine reale Chance in Schule, Ausbildung und Beruf erfahren. RA Oliver Liesmann Seit mehreren Jahren setze ich mich bereits, in Zusammenarbeit mit Frau Behrens, der Leiterin der Selbsthilfegruppe, für benachteiligte Kinder durch LSR Schwächen ein. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass alle Kinder gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Dazu gehört ein erfolgreicher Schulabschluss, der mit Förderung im LSR-Bereich auch erreicht werden kann.

3 Was ist Lese Rechtschreibschwäche LRS? Bis zu 10 Prozent Legastheniker leben unter uns, wenn man auch die leichteren Fälle mit einbezieht. Selbst eine»leichte Legasthenie«hat in unserem Bildungssystem keineswegs nur geringfügige Auswirkungen. Durch mangelnden Kenntnisstand in Kindergärten, Schulen, bei Medizinern und Therapeuten und bei Unwissenheit der Eltern erlangen die Kinder oft nicht den ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss oder ihr Berufsziel. Unter einer LRS verstehen wir eine spezielle, aus dem Rahmen fallende Schwäche im Erlernen des Lesens und indirekt auch des selbstständigen fehlerfreien Schreibens bei sonst intakter oder im Verhältnis zur Lesefertigkeit relativ guter Intelligenz. Die Dyskalkulie ist dazu Gegenstück in der Mathematik. Trotz regelmäßigem Schulbesuch und ausreichendem Beherrschen der deutschen Sprache sind die Betroffenen Kinder nicht in der Lage, ausreichend Lesen und Rechtschreiben zu erlernen. Es gibt Kinder die nur eine Lesestörung aufweisen und Kinder die nur Probleme bei der Rechtschreibung aufweisen. Am häufigsten sind aber beide Bereiche betroffen. Jungen sind häufiger als Mädchen betroffen. Es handelt sich um Teilleistungsstörungen oder Defizite im Wahrnehmungsbereich. Gemeint sind damit Funktionen wie optische, akustische und taktile Reizaufnahmen. Betrachten wir es einmal so. Das Gehirn eines Legasthenikers weist eine geringfügig abweichende Arbeitsweise auf. Gäbe es keine Schriftsprache, wäre diese Abweichung ohne Belang. Sie behindert jedoch das Lesenund Schreibenlernen. Charakteristische Probleme beim Lesen: Niedrige Lesegeschwindigkeit, häufiges Stocken, Verlieren der Zeile im Text, aber auch das Auslassen, Vertauschen oder Hinzufügen von Wörtern, Silben oder einzelnen Buchstaben. Das Gelesene kann zum Teil nur unzureichend wiedergegeben bzw. interpretiert werden.

4 Charakteristische Probleme in der Rechtschreibung: Hohe Fehlerzahl bei ungeübten Diktaten aber auch abgeschriebenen Texten. Wörter werden teilweise fragmenthaft, im selben Text häufig auch mehrfach unterschiedlich falsch geschrieben. Hinzu kommen auffallend viele Grammatik- und Interpunktionsfehler und oft eine unleserliche Handschrift. Probleme in anderen Fächern als Deutsch: Die Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten treten ebenfalls in den Fremdsprachen auf. Schwierigkeiten beim Lesen und vor allem die Verlangsamung können eine eingeschränkte Wissensaufnahme in den übrigen Lernfächern verursachen, weil z.b. im vorgegebenen Zeitrahmen das Wissen nicht aufgenommen bzw. niedergeschrieben werden kann. Legasthenie kann somit schnell dazu führen, dass die gesamte schulische Leistung erheblich beeinträchtigt wird. "Rechtschreibfehler treten vor allen Dingen beim Diktat und bei spontanem Schreiben (z.b. Aufsatz) auf, während das Abschreiben von Anfang an oder in späteren Klassenstufen weitgehend fehlerlos sein kann. Die Kinder können auch die Worte in aller Regel korrekt artikuliert aussprechen und dennoch das Wort fehlerhaft schreiben. Kinder, die leicht auswendig lernen, und solche mit höherer Intelligenz kompensieren u.u. die Lese- und Rechtschreibstörung; sie versagen erst in der 3. Klasse oder erst nach dem Wechsel in eine weiterführende Schule, wenn ungeübte Schriftsprachleistungen und Aufsätze gefordert werden oder ein höheres Leistungs- und Temponiveau bei schriftlichen Arbeiten abverlangt wird. Schwerer betroffene Kinder sind meist nicht fähig, die Fehler beim Lesen und Rechtschreiben selbst zu erkennen und sich zu korrigieren." Vorschulische Auffälligkeiten: Jedes Kind hat seine eigene Legasthenie. Folgende Auffälligkeiten kann man vereinzelt beobachten: Verzögerter Sprechbeginn, eingeschränktes Sprachverständnis, Sprechschwierigkeiten, soweit keine körperlichen Ursachen

5 erkennbar sind (z.b. Hörstörung), Probleme beim Erkennen von Reimen und Silben. Es ist allerdings nicht möglich, bereits vorschulisch eine Legasthenie zu diagnostizieren oder zu behandeln. Eine recht gute Vorhersage erlauben standardisierte Verfahren, die in den letzten Jahren publiziert wurden (Bielefelder Screening zur Früherkennung von Lese- Rechtschreibfähigkeit BISC). Dieses Verfahren wird in der zweiten Hälfte des letzten Kindergartenjahres eingesetzt. Faktoren, die im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Legasthenie stehen, sind im Wesentlichen Einschränkungen in Fähigkeiten wie z.b. der Wahrnehmung und der Unterscheidung von Silben und Lauten. Schwierigkeiten in Klassen 1-3: Auch die folgenden Auffälligkeiten sind Kann- Auffälligkeiten. Lesen: Verbinden von Lauten, Zusammenführen von Worten zu Sätzen, inhaltliches Verstehen von Gelesenem, auffallend langsames Lesen. Rechtschreibung: Unterscheidung und Schreiben einzelner Buchstaben, Umsetzung vom Gehörten ins Geschriebene, Weglassen oder Hinzufügen einzelner Buchstaben, Schreiben sogenannter Wortruinen, Probleme beim Abschreiben von Wörtern und Sätzen, unleserliche Schrift, hohe Fehlerquote bei ungeübten Diktaten. Schwierigkeiten in Klasse 3-4: Leistungsdefizite aufgrund von eingeschränktem, d.h. verlangsamtem oder fehlerhaftem Lesevermögen und mangelhafter Rechtschreibung machen sich auch in anderen Fächern bemerkbar. Obwohl sich Eltern und Kinder sehr bemühen, durch häufiges Üben die Leistung zu verbessern, macht das Kind nur geringe, teilweise gar keine Fortschritte. Oft wird zu Unrecht schuldhaftes Versagen vermutet. Was ist Rechenschwäche RS? Dyskalkulie, auch Rechenschwäche genannt, ist eine ausgeprägte Lernstörung im Bereich Mathematik, die sich sowohl in mangelndem Zahlen und Zahlenraumverständnis als

6 auch in weit mathematischen Rechenfertigkeiten zeigt. Besonders deutlich wird sie, wenn gleichzeitig in anderen, nicht mathematischen Fächern im Vergleich weit bessere Leistungen erbracht werden. Ca. 4 % aller Kinder und Jugendlichen sind rechenschwach und bedürfen besonderer Förderung. Charakteristische Probleme mit den Rechenfertigkeiten: Grundsätzlich gilt für alle Kinder mit Rechenstörungen: Sie machen die gleichen Fehler wie ihre Klassenkameraden, nur viel häufiger und länger. In den ersten Jahrgangsstufen fallen Kinder mit Dyskalkulie selten durch große Rechenschwierigkeiten auf. Sie kommen lange nicht ohne Zählhilfen aus (Finger, Stifte, Steine etc.), da sie zählend rechnen und dabei oft noch falsche Zählstrategien verfolgen. Besondere Schwierigkeiten bereiten Zehner-Übergänge sowie der Wechsel zwischen den Rechenarten. Die Zerlegung von Zahlen, Platzhalter-Aufgaben oder Umkehr-Operationen werden nicht verstanden und willkürlich gelöst. Schwierig erscheint auch das Verstehen und die Umsetzung der Rechenoperationen oder deren zeichnerische Umsetzung. Im Bereich der Text- und Sachaufgaben kommen oft zahlreiche unterschiedliche Fehlermöglichkeiten zusammen, die Kinder finden keinen Zugang zur Umsetzung des Textes in Rechenaufgaben. Folgeprobleme aufgrund von Dyskalkulie: Mathematische Sachverhalte finden sich z.b. auch im Fach Sachkunde wieder. Das bereitet das Verständnis von Tages-, Wochen-, Jahresverlauf, Thermometer, Himmelsrichtungen, Uhr, Stromkreis, geschichtlichen Ereignissen oder auch die Orientierung mit Hilfe von Karten und Tabellen können bei einer vorliegenden Dyskalkulie größere Schwierigkeiten bereiten. Förderung: Die Förderung von Kindern mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie wird auch durch private Anbieter, Instituten

7 durchgeführt. Die Förderung in der Schule umfasst nur einen Gruppenunterricht oder Binnendifferenzierung, die selten den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Kinder gerecht werden. Ist die durchgeführte Förderung wirksam? Für die überwiegende Zahl der Förderungen ist dies leider unklar bzw. nicht beantwortet, da bisher nur sehr wenige Wirksamkeitsüberprüfungen durchgeführt wurden. Trotzdem sollte gefordert werden, dass nur Methoden zur Förderung herangezogen werden, die wirksam sind und für die dieser Wirksamkeitsnachweis erbracht wurde. Dieser Wirksamkeitsnachweis sollte für Eltern und Experten nachvollziehbar sein (z.b. durch Mitteilung oder Einsicht der Prüfungsergebnisse). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Bericht von einzelnen, erfolgreichen Förderungen nicht ausreicht, um als allgemeiner Wirksamkeitsnachweis anerkannt zu werden. Ist die Person, die die Förderung durchführt, für diese Tätigkeit qualifiziert? Dieser Bereich ist nicht geregelt, auch wenn Fantasietitel wie "anerkannter Legasthenietherapeut" etc. zunächst eine Seriosität annehmen lassen. Es gibt jedoch keine durch eine Ausbildungs- oder Weiterbildungsordnung geschützte Berufsoder Zusatzqualifikation für den Bereich Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Legasthenie. Auch die Annahme, dass Lehrer durch ihre Ausbildung ausreichend für diese Tätigkeit ausgebildet sind, ist nicht gerechtfertigt. Nicht selten sind Lehrer genauso wenig darauf vorbereitet wie Eltern, Schüler und Schülerinnen mit einer Legasthenie zu fördern. Wo finden Sie einen Therapeuten? Bitte wenden Sie sich für regionale Fragen an unsere Leiter der Elterngruppe Bremen. Dies sind ehrenamtliche arbeitende betroffene Eltern, die Ihnen gerne weiterhelfen. Für Fragen stehen ihnen auch die zuständigen LRS Beratungsstellen zur Verfügung.

8 Was kostet eine Therapiestunde und wer finanziert die Therapie? Schulische Förderung geht vor außerschulischer Förderung. Die Schule hat die Pflicht, jeden jungen Menschen entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern und zu fordern. Man kann jedoch eine private Förderung in Anspruch nehmen. Eine private Förderung kann ca. 160 kosten und muss von den Eltern allein getragen werden. Nur in bestimmten Fällen kommt es zu einer Kostenübernahme nach dem Kinder und Jugendhilfegesetz. Hat das Kind trotz intensiver Förderung durch die Schule weiterhin gravierende Schwierigkeiten und werden daraus mit großer Wahrscheinlichkeit auftretende schulische Behinderungen gutachterlich bescheinigt, kann ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim jeweils zuständigen Jugendamt gestellt werden. Nach dem Sozialgesetzbuch 35a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe, also auch auf Kostenübernahme einer ambulantenlegasthenie- Therapie. Das Gesetz zieht allerdings enge Grenzen für eine Bewilligung: 1. Die seelische Gesundheit muss mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem Lebensalter typischen Zustand abeweichen. 2. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder und Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. 27 Abs. 4 gilt entsprechend. Fragen/Antworten: Wie erkenne ich, ob bei meinem Kind eine Legasthenie vorliegt? Für alle legasthenen Kinder - egal wie unterschiedlich die Problematik ausgeprägt sein mag - gilt der Satz: sie machen die gleichen Fehler wie alle Kinder ihrer Altersstufe, nur viel

9 öfter und viel länger. Außerdem machen die Eltern immer wieder die Erfahrung, dass durch häufiges Üben eigentlich keine Verbesserung der Rechtschreibleistung zu erzielen ist. Was heute (scheinbar) gekonnt wird, ist morgen wieder vergessen. Es gilt auch, dass die Vielfalt der Fehler in dem gleichen Wort für unsere LRS-Kinder unbegrenzt ist. In einem Text kann das gleiche Wort auf die unterschiedlichste Art falsch geschrieben werden, ohne dass dem Kind das auffallen würde. Vorsicht vor den so genannten "typischen" Fehlern, wie p-q- oder b-d-verwechslung! Hier gilt, dass alle Kinder zu einem bestimmten Zeitpunkt in ihrer Rechtschreibentwicklung damit kämpfen. Das Anhalten dieser Unsicherheit und die hohe Häufigkeit solcher Fehler können Anzeichen für eine Legasthenie sein. Wie kann ich mein Kind zu Hause fördern? Brauche ich dazu eine besondere Ausbildung? Die wichtigste Förderung, die ein Kind braucht und die Sie ihm ohne jede Ausbildung zukommen lassen können, ist Ihre Liebe. Viele Kinder befürchten, dass sie die Liebe und Zuneigung ihrer Eltern verlieren, wenn sie in der Schule schlechte Noten heimbringen. Für LRS-Kinder wird dies umso schwerer, da sie selbst durch häufiges Üben ihre Fehler nicht in den Griff bekommen und deshalb zusätzlich noch befürchten, "dumm" oder "Versager" zu sein. Wenn Sie Ihrem Kind diese Angst nehmen, indem Sie ganz klar machen, dass Liebe nichts mit Rechtschreibleistungen zu tun hat, dann haben Sie schon sehr viel für Ihr Kind getan. Darüber hinaus ist es für Eltern sehr schwierig, das eigene Kind wirklich effektiv zu fördern. Bei dem Versuch rutscht man nur allzu leicht aus der Therapeuten-Rolle wieder in die Elternrolle. Deshalb empfehlen wir, die Therapie außerhalb durchführen zu lassen. Das kann (und sollte eigentlich) zuerst in der Schule sein. Wer hilft uns weiter, wenn die Schule nicht helfen kann? Leider trifft es immer noch häufig zu, dass die Schule mit einer gezielten und konsequenten LRS-Therapie überfordert ist. Wünschenswert wäre dann der Schritt zu einem erfahrenen

10 Therapeuten Ihrer Wahl. Unterstützung kann das Kind bzw. können seine Eltern auch auf dem sozialrechtlichen oder schulrechtlichen Weg einfordern. Welche Unterstützung für mein Kind kann ich von der Schule erwarten? Jedes Bundesland hat eigene Verwaltungsvorschriften oder Erlasse, die in der einen oder anderen Form schulische Schwierigkeiten regeln helfen. Diese kann Ihnen aber mit Sicherheit der Rektor Ihrer Schule nennen oder für Sie herausfinden. Die Kultusministerkonferenz ordnet die LRS als pädagogisches Problem ein und spricht von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen.Im Beschluss vom November 2007 erklärt die KMK die Lehrer für zuständig und setzt den Rahmen, wie die Schulen mit der Störung umzugehen haben. Eine Form der Unterstützung, die jedem Lehrer möglich sein sollte, ist sein Verständnis, dass das Kind besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens hat. Aus diesem Verständnis wird sich ergeben, dass das Kind im Unterricht nicht bloß gestellt wird, dass es nicht als dumm oder faul hingestellt wird und deshalb noch mehr Hausaufgaben oder gar "Strafarbeiten" erhält. Die menschliche Würde auch eines 6- oder 7-jährigen Kindes ist laut 1 unseres Grundgesetzes unantastbar. Unabhängig davon gibt es immer mehr Lehrer, die sich im Rahmen von Fortbildungen kundig gemacht haben, wie sie LRS-Kinder fördern können. Wenn Sie auf einen solchen Lehrer für Ihr Kind getroffen sind, dann wird sich die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sicherlich als sehr fruchtbar erweisen. Sie können sich dann getrost der Führung durch den Lehrer überlassen. Leider gibt es aber noch immer viele Lehrer, die mit der Gestaltung eines LRS-Kindgerechten Unterrichtes überfordert sind. Sprechen Sie offen mit dem Lehrer über das Problem und ziehen Sie anschließend den Beratungslehrer oder Fachlehrer oder auch den Rektor hinzu. Gemeinsam findet sich fast immer ein Weg. Vergessen Sie nicht, dass allein die Tatsache, dass die Schule im Rahmen dieser Gespräche anerkennt, dass Ihr Kind besondere Probleme hat, sich für Ihr Kind schon erleichternd auswirken wird. Der Bremer LSR-Erlass Nr.: ist im Internet unter: ein zusehen.

11 Wird mein Kind jemals richtig lesen und schreiben lernen? Eine Lese-Rechtschreibschwäche lässt sich nur bessern, nicht ganz beheben. Die Kinder werden während ihres ganzen Lebens Legastheniker sein. Die rechte Lust am Lesen und Schreiben finden die Kinder eigentlich nie. Wo sie lesen und schreiben müssen, werden sie dass durch aus auch tun. Aber viel Spaß macht es ihnen nicht. Sie lernen aber in einer Förderung, zu ihren Problemen zu stehen und geeignete Hilfsmittel zu nutzen. Jede Förderung sollte am Entwicklungsstand eines betroffenen Kindes ansetzen. Wie verhindere ich Probleme zwischen den Geschwistern, wenn ich mich - bedingt durch die schulischen Schwierigkeiten - um ein Kind mehr kümmern muss, als um die anderen? Die Probleme der LRS-Kinder müssen auf jeden Fall in der Familie und mit der Familie offen diskutiert werden. Bei regelmäßigen Gesprächen werden die anderen Geschwister rasch verstehen, dass die vermehrte Zeit, die (meistens) die Mutter mit dem Kind verbringt, nichts mit Liebe und Zuneigung zu tun hat, sondern lediglich Ausdruck der Schwierigkeiten des betroffenen Kindes ist. Das Verständnis der älteren Geschwister nimmt auch deutlich zu, wenn sie in die Förderung des betroffenen Kindes integriert werden. Sie erleben so am deutlichsten, welche Probleme auf dem betroffenen Geschwister lasten. Wird mein Kind zum Außenseiter, wenn die Lehrer erfahren, dass es Legastheniker ist? Viele Kinder sind bereits Außenseiter, wenn endlich festgestellt wird, dass das Grundproblem eine Lese- Rechtschreib-Störung ist. Generell gilt, dass die Kinder umso weniger in eine Außenseiterposition gedrängt werden, je besser die Umwelt über die Probleme des Kindes informiert

12 ist. Wenn die Lehrer, Verwandten, Freunde alle Bescheid wissen, dann werden sie dem Kind mit Verständnis begegnen und so einer Außenseiterposition erfolgreich entgegenwirken. Ist es sinnvoll, die Legasthenie in einer Bewerbung zu verschweigen, oder teile ich von Anfang an mit, dass es auf dem Gebiet des Lesens und Schreibens Schwierigkeiten gibt? Spätestens im Laufe der Ausbildung wird dem Ausbilder auffallen, dass der Auszubildende ihm das Problem der Lese- Rechtschreib-Störung verschwiegen hat. Dies wird das Vertrauensverhältnis auf jeden Fall belasten. Aus dieser Erfahrung sollte man schon bei der Bewerbung mit offenen Karten spielen: Dem Bewerbungsschreiben wird außer dem eigentlichen Anschreiben, ein Lebenslauf und das letzte Zeugnis beigelegt. Es hat sich sehr bewährt, in einem kurzen Aufsatz Warum ich den Beruf des... erlernen möchte" darzulegen, was an diesem Beruf so interessant ist und in diesem Zusammenhang auch auf die schulischen Schwierigkeiten kurz einzugehen. Wohl kann es passieren, dass der Ausbilder darauf verzichtet, den betroffenen Schüler als Auszubildenden zu übernehmen. Aber in diesem Fall wäre die Lehrzeit in einem Betrieb, der für die LRS-Probleme kein Verständnis zeigt, sicherlich keine schöne Zeit für den Auszubildenden. Welchen Beruf kann mein Kind ergreifen? Lassen Sie sich von den Wünschen Ihres Kindes lenken! In der Pubertät beginnen unsere Kinder - wie alle anderen auch - sich selbstständig und eigenverantwortlich Gedanken über sich selbst zu machen. Dazu gehört auch, dass sie versuchen mit ihren Stärken, die sie wie alle anderen haben, ihren zukünftigen Weg zu gestalten. Im Einzelfalle ist es sicherlich sinnvoll, sich z.b. beim Arbeitsamt ausführlich darüber zu informieren, welche Anforderungen ein Beruf mit sich bringt. Danach muss dann die Entscheidung fallen. Sollte sich dennoch nach einiger Zeit herausstellen, dass das Kind bzw. der junge Mensch mit dem gewählten Beruf überfordert ist, dann sollte man nicht zögern, die Ausbildung abzubrechen und mit den gewonnenen Erkenntnissen eine andere Ausbildung zu beginnen.

13 Woher kommt LRS? Bin ich schuld daran, dass mein Kind Schulschwierigkeiten hat? Legasthenie ist ein vielschichtiges Problem, das nur zu einem relativ geringen Prozentsatz vererbt wird. Bei den meisten Kindern kann man nicht mit Sicherheit sagen, woher das Problem rührt. Sicher ist, dass niemand "Schuld" daran hat, wenn bei einem Kind Lese-Rechtschreibschwierigkeiten auftreten. Für die Kinder ist es letztlich auch nicht von Bedeutung, ob sie aus genetischen oder irgendwelchen anderen Gründen mit diesem Problem zu kämpfen haben. Wichtig ist für Sie, dass man den Blick nach vorne richtet, sie liebevoll unterstützt und den Mut nicht sinken lässt. Wie wird gemäß LSR-Erlass an Bremer Schulen gefördert? Bei LRS (Lese-Rechtschreibschwäche): Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb benötigen auf jeder Stufe ihrer Lernentwicklung und in jeder Schulstufe neue Lernchancen und Unterstützung. Auftrag der Lehrerinnen und Lehrer ist es, die Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen zu stärken und auftretende Lese-, Schreib- und Rechtschreibschwierigkeiten im Laufe der Schulzeit durch entsprechende Hilfen auszugleichen. Ein Übergreifen der Lese-Rechtschreib- Probleme auf andere Lernbereiche soll vermieden werden. Art und Umfang der Lernschwierigkeiten, die Förderempfehlungen und die Ergebnisse der Förderung werden in den individuellen Förderplänen der Schülerinnen und Schüler festgehalten und in die Lernentwicklungsdokumentation einbezogen. Die Sekundarstufe schreibt die Förderplanung der Grundschule weiter. Die Schule entwickelt Arbeitsformen, durch die Schülerinnen und Schüler die erforderlichen individuellen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten, um Sinn und Nutzen der Schriftsprache in eigenen Aktivitäten und im Austausch mit anderen zu erfahren und Einsichten in ihre Funktion und ihren Aufbau zu gewinnen. Der Lese- und Schreibunterricht muss am jeweiligen Lernentwicklungsstand des Kindes ansetzen, ausreichend Lernzeit geben und die Ergebnisse gründlich absichern. Die Schulen richten grundsätzlich schulinterne

14 (evtl. klassenübergreifende) Förderung für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Lese- und Rechtschreibproblemen ein. Die Zuweisungsentscheidungen zu den Fördermaßnahmen im Rahmen der äußeren Differenzierung werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in Absprache mit dem Sprachberater oder der Sprachberaterin getroffen. Bei RS (Rechenschwäche): Um die Schülerin/den Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Mathematiklernen in der Schule zu fördern, ist ein entsprechender Förderplan für den Mathematikunterricht oder Mathematikförderunterricht zu erstellen und regelmäßig zu evaluieren. Zur Förderung sind bei besonderen Schwierigkeiten im Mathematiklernen neben der individualisierten Förderung im Klassenverband gezielte Kurse zur Entwicklung des Zahlbegriffs und der Einsatz von Mathematikförderprogrammen auf handlungsorientierter Basis geeignet. Wird durch die Förderdiagnostik festgestellt, dass besondere Schwierigkeiten im Mathematiklernen vorliegen, ist bei mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen mathematischen Leistungsanforderungen auf die besonderen Erfordernisse der Schülerin oder des Schülers angemessen Rücksicht zu nehmen, zum Beispiel durch: - verlängerte Arbeitszeiten (u. a. bei Klassenarbeiten), - Bereitstellen und Zulassen spezieller technischer und didaktischer Hilfs- und Arbeitsmittel, - differenzierte Aufgabenstellungen, - unterrichtsorganisatorische Veränderungen, z.b. individuell gestaltete Pausenregelungen, individuelle Arbeitsplatzorganisation, individuelle personelle Unterstützung, - unterrichtsinhaltliche Veränderungen, z.b. mehr handlungsorientierte Vermittlung von Unterrichtsinhalten, Schaffen von vielfältigen und für das Kind bedeutsamen Zugängen beim Erlernen von mathematischen Kenntnissen, - Aufgabenstellungen, die dem augenblicklichen Lernstand des Kindes entsprechen, - differenzierte Hausaufgabenstellungen. Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob die Notwendigkeit für die Gewährung von Nachteilsausgleichen für das Mathematiklernen noch vorliegt, dies erfolgt in der Regel durch die jeweilige Mathematikfachkraft und/oder in

15 Einzelfällen durch Vorstellung/Wiedervorstellung beim Zentrum für schülerbezogene Beratung bzw. dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum oder beim Schulpsychologischen Dienst in Bremerhaven. Beratungsstelle und Schulpsychologischer Dienst Bei unterschiedlichen Meinungen und in gravierenden Fällen wird die Schule den Eltern empfehlen, ihr Kind für eine weitergehende Diagnostik und Beratung beim Zentrum für schülerbezogene Beratung bzw. dem Regionalen Beratungsund Unterstützungszentrum oder dem Schulpsychologischen Dienst vorzustellen Diese Einrichtungen beraten die Schulen bei der internen Förderung und können in besonderen Fällen auch Empfehlungen für die Gewährung von Nachteilsausgleichen aussprechen. Eltern erhalten neben der Beratung gegebenenfalls auch Anregungen für häusliche Übungen. Gewährung von Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz Schülerinnen und Schüler die länger als ein Jahr nicht ausreichende Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben erbringen, können sogenannte Nachteilsausgleiche in allen Schulstufen sowie Bildungsgängen erhalten, das heißt, ihre Schwäche wird in der Gestaltung von Aufgaben und bei Lernkontrollen sowie bei der Leistungsbewertung (Notengebung) berücksichtigt. Unter besonderen Voraussetzungen kann dieser Nachteilsausgleich auch in den Abgangsjahrgängen bzw. in den Abschlussprüfungen gewährt werden. Angehende Abiturienten müssen den Notenschutz vor Eintritt in die Abschlussklasse beantragen. Die Schwäche muss dazu von den zuständigen Einrichtungen eindeutig diagnostiziert werden. Bei LRS: Die Gewährung eines Notenschutzes auch in Abschlussprüfungen und den Abschlusszeugnissen der Sekundarstufe I und II ist möglich, wenn in der abschließenden Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I,

16 Nachteilsausgleiche und Notenschutz gewährt wurden und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten dafür vorliegt. Wenn der volljährige Schüler/die volljährige Schülerin oder die Erziehungsberechtigten dies in der Sekundarstufe II beantragen; der Antrag ist spätestens 12 Wochen vor Beginn der Jahrgangsstufe zu stellen, aus der als erster Leistungen in den Abschluss des jeweiligen Bildungsgangs eingehen. In Bildungsgängen, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen, heißt das, dass der Antrag spätestens 12 Wochen vor Beginn der Qualifikationsphase gestellt werden muss. Voraussetzung der Berücksichtigung ist eine zum Antragszeitpunkt vorliegende aktuelle Diagnostik des Zentrums für Schülerbezogene Beratung bzw. Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums oder des Schulpsychologischen Dienstes Bremerhaven. Der Antrag auf Einzelfallentscheidung ist über die zuständige Schule mit den erforderlichen Unterlagen zur Diagnostik und bisherigen Berücksichtigung der Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten an die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, in Bremerhaven an das Schulamt, zu richten, die jeweils darüber entscheiden. Die Abweichung von den allgemeinen und abschlussbezogenen Bestimmungen der Leistungsbewertung ist in den Sekundarstufen I und II im Abschlusszeugnis zu vermerken. Bei RS (Rechenschwäche): Anders als beim schulischen Umgang mit einer LRS- Problematik werden Nachteilsausgleiche bei vorliegenden besonderen Schwierigkeiten im mathematischen Lernen auf die Grundschule begrenzt. Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob die Notwendigkeit für die Gewährung von Nachteilsausgleichen für das Mathematiklernen noch vorliegt, dies erfolgt in der Regel durch die jeweilige Mathematikfachkraft und/oder in Einzelfällen durch Vorstellung/Wiedervorstellung beim Zentrum für schülerbezogene Beratung bzw. dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum oder beim Schulpsychologischen Dienst in Bremerhaven. Nachteilsausgleiche sind grundsätzlich als Möglichkeit des pädagogischen Handelns und als Element der Förderung zu verstehen und zu praktizieren; sie werden im Rahmen der pädagogischen Entscheidungen der Klassen- bzw. Jahrgangsteams auf Initiative der einzelnen zuständigen (Fach-) Lehrkraft gewährt. Besteht für die Schülerin oder den Schüler bereits ein Förderplan, sind Hinweise auf die

17 Gewährung eines Nachteilsausgleichs in diesen aufzunehmen. In schriftlichen Arbeiten und in Zeugnissen darf keine Bemerkung über gewährte Nachteilsausgleiche erscheinen. Zur Lese und Rechtschreibschwäche von Kindern und Jugendlichen soll nun der wachsenden Achtung von Schutz, Würde, Chancengleichheit, Persönlichkeitsentwicklung eine besondere Bedeutung geschenkt werden. Denn zum Thema LRS und RS gibt es schon viele Meinungen von Experten. Wir möchten an dieser Stelle Herrn Oliver Liesmann, Rechtsanwalt für Schul- und Hochschulrecht, zu Wort bitten. Der ab geltende LSR-Erlass (Lesen-Schreiben- Rechnen) beschreibt den Auftrag der Schule, auch Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen und zu fördern, d.h. die Schwierigkeiten zu erkennen und fachlich sowie organisatorisch schulintern angemessen darauf zu reagieren. Mit dem neuen Erlass wurde nunmehr auch explizit das Rechnen aufgenommen. Das Problem fängt somit in der Schule und insbesondere im Grundschulalter an. Die Lehrer müssen die LSR zunächst einmal erkennen. Zu begrüßen ist, dass sogenannte Sichtungsverfahren (Screenings) in der ersten und zweiten Jahrgangsstufe eingeführt worden sind, um Schülerinnen und Schüler mit LSR Schwächen zu erkennen. Darüber hinaus müssen dann Fördermaßnahmen schulintern getroffen werden. Dieses bedeutet zusätzlichen Zeit- und Personalaufwand. Viele Schulen haben auch bereits interne Maßnahmen ergriffen, bei einigen Schulen steckt die LSR- Förderung jedoch noch in den Kinderschuhen. Die Eltern selbst müssen daher dafür Sorge tragen, dass die Schulen den LSR Erlass umsetzen und entsprechend notwendige Förderungsmaßnahmen einleiten. Die Schule kann von den allgemeinen Bestimmungen zur Leistungsbewertung abweichen, dem sogenannten Nachteilsausgleich. Dazu können z.b. Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, Bearbeitungszeiten verlängert oder abweichende Aufgaben durch den Lehrer gestellt werden.

18 Sofern die Leistungen trotz dieser schulinternen Förderung schlechter als die Note ausreichend sind, kann der sogenannte Notenschutz in Betracht kommen. So kann die Teilnote der Rechtschreibung lediglich zu einer Herabstufung um eine Note führen. Bei einer ausgeprägten LSR kann auch ganz auf die Bewertung der Rechtschreibung verzichtet werden. Die mündlichen Leistungen in den sprachlichen Fächern sind stärker zu gewichten. In anderen Fächern geht die Beurteilung der Rechtschreibung nicht in die Gesamtbeurteilung der Leistung ein. Voraussetzung ist jeweils, dass ein aktuelles Gutachten (nicht älter als ein Jahr) des Zentrums für schülerbezogene Beratung vorliegt. In diesem Gutachten muss die Gewährung von Nachteilsausgleichen ausdrücklich befürwortet werden. Die Schulleitung oder der Klassenlehrer ist darüber frühzeitig zu informieren. Wichtig ist, dass diese Gutachten zu erneuern sind, wenn eine weitergehende Förderung notwendig ist. Die Förderung beginnt in der Grundschule, sie endet aber nicht nach der Grundschulzeit sondern geht vielmehr darüber hinaus. Also auch in der Sekundarstufe II ist eine Förderung möglich. Sofern die schulinternen Maßnahmen nicht zu einem Erfolg führen, kann der psychologische Fachdienst ein Hilfeersuchen an das Jugendamt richten. Der ambulante Sozialdienst prüft und entscheidet sodann über mögliche Hilfen gemäß 35a SGB VIII bzw. gem. 27 ff. SGB VIII. Die Eltern sollten im Bereich der LSR Förderung das Kontrollorgan sein. Sie müssen dafür sorgen dass diese von der Schulbehörde angedachte Praxis auch umgesetzt wird. Die Schulen stehen hier in der Eigenverantwortung und bedürfen daher gelegentlich auch der Aufsicht durch die Eltern. Etwas unglücklich ist, dass die LSR Förderung in Form von Erlassen geregelt ist. Diese sind für Eltern aber auch Anwälte nur schwer zugänglich sind im Gegensatz zu Gesetzen, die in Bibliotheken eingesehen oder im Fachhandel käuflich erworben werden können. Die Regelungen selbst sind jedoch gut ausgestaltet und bedürfen lediglich der Umsetzung durch Schule, Eltern, Schulpsychologischer Dienst, bzw. das Zentrum für schülerbezogene Beratung und der Schulbehörde.

19 Anstöße der Eltern zur LSR Förderung sollten zunächst mit dem Klassenlehrer abgesprochen werden. Erst wenn die Eltern hier kein offenes Ohr finden, sollten sie sich an die Schulleitung oder den Beauftragten der Schule für LSR Förderung (Sprachberaterinnen/ -berater) wenden. In der ersten Phase ist auf jeden Fall zu versuchen ein gutes Verhältnis zwischen Lehrerschaft und Eltern herzustellen. Erst wenn auch dort keiner etwas von Förderung wissen möchte, sollten die Eltern den Senator für Bildung und Wissenschaft informieren. Dieses sollte dann schon auf dem schriftlichen Wege geschehen, um im absoluten Streitfalle auch dem Rechtsanwalt etwas an die Hand zu geben, mit dem er in Verhandlung treten kann. Im äußersten Falle wäre dann auch das Verwaltungsgericht zu bemühen. Aber auch der Rechtsanwalt sollte sich zunächst bemühen mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft ins Gespräch zu kommen um eventuell doch noch, eine für alle Seiten akzeptable, Lösung zu finden. Der Gang zum Gericht sollte wirklich die letzte Möglichkeit sein um eine Förderung zu erreichen. Auf diesem Wege möchte ich alle Eltern aufrufen sich für ihre Kinder einzusetzen und mit der Schule zusammen zu arbeiten. Erst wenn eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist und dem Kind mit LSR die Förderung versagt wird sollte ein Vermittler eingeschaltet werden. Dieses könnte z. B. ein Rechtsanwalt sein. Auch nach dem Ende der Schulpflicht ist eine Förderung nach den Grundsätzen der LSR Förderung in der Schule möglich. Dieses kann entweder in der Berufsschule aber auch im Studium sein. Auch dort gibt es insbesondere den Nachteilsausgleich, also eine Verlängerung der Bearbeitungszeiten von Klausuren oder aber die Genehmigung zur Nutzung von Hilfsmitteln, wie Computern. Auch hier ist wichtig, dass immer ein aktuelles Gutachten nachgewiesen werden kann. Hilfreich ist auch der Nachweis, dass bereits eine Förderung in der Schulzeit in Anspruch genommen wurde. Vorab sei erwähnt, dass die Lese- Rechtschreibschwäche als Behinderung anerkannt ist. Legasthenie ist eine Behinderung in den technischen Fertigkeiten des Schreibens und des Lesens und keine Beeinträchtigung der intellektuellen, z.b. in schulischen Prüfungen abgefragten Fähigkeiten.

20 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom S 1607/00; Schleswig- Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom M 41/02; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom TG 3292/05; Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom G 419/06) So hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom ME 309/08) entschieden, dass Legasthenie eine Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG sein kann und deshalb eine Kompensation durch Schreibverlängerung zulässig ist, ebenso eine Nichtbewertung der Rechtschreibung in Fächern, in denen es nicht primär auf Lese- und Rechtschreibfähigkeiten ankommt, wie Mathematik und Naturwissenschaften. Der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich leitet sich somit direkt aus Art. 3 des Grundgesetzes ab, der Chancengleichheit und dem Diskriminierungsverbot. Rechtsgrundlage für Auszubildende ist weiterhin das Berufsbildungsgesetz, dass eine Förderung von behinderten Menschen vorsieht. Rechtsgrundlage für Studenten ist das Hochschulrahmengesetz (HRG) und diverse landesrechtliche Hochschulgesetze. Das Hochschulrahmengesetz (HRG) verpflichtet die Hochschulen mit 2 Abs. 4, dafür Sorge zu tragen, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Ein interessantes Urteil dürfte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) getroffen haben. Er hat mit Beschluss vom 3. Januar 2006 (8 TG 3292/05) einem Referendar eine Schreibzeitverlängerung von 30 Minuten für jede Klausur im 2. Juristischen Staatsexamen zugesprochen.

21 Zitat: Jede Stufe der Bildung fängt mit Kindheit an. Daher ist der am meisten gebildete, Irdische Mensch dem Kinde so ähnlich. Novalis Danksagung der Verfasser An dieser Stelle möchten wir uns bei dem Mitverfasser Herrn RA Oliver Liesmann ganz herzlich bedanken. Kooperationspartner: Lernserver Individuelle Förderung

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