Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (öffentliche Fassung)

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1 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Beschlusskammer 3 Euskirchen, den 04. März 2015 Tulpenfeld Bonn Überprüfung von Regulierungsverpflichtungen auf dem Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang zu Teilnehmeranschlüssen (Markt Nr. 3a), Az BK3-15/004 hier: 1. Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, vor Durchführung der ersten öffentlich-mündlichen Verhandlung nehmen wir wie folgt Stellung: Obwohl der Regulierungsbehörde schon offensichtlich seit 2014 bekannt ist, daß die Telekom Deutschland GmbH einen Antrag auf Änderung der Regulierungsverfügung Markt 3b stellen wird und das Aktenzeichen auch auf einen frühen Zugang hinweist, wurde den betroffenen Parteien nur eine extrem kurze Frist von 9 Tagen zur Kenntnis eines Antrages incl. Anlagen von mehr als 110 Seiten und Stellungnahme eingeräumt. Angesichts der Tatsache, daß es im Nahbereich der Hauptverteiler aktuell keine wirkliche Unterversorgung gibt, bedarf es nicht dieser Eile. Auch der Hinweis, daß es nochmals einen weitere Möglichkeit zur Stellungnahme geben wird, ist hier nicht sachdienlich. In Regulierungsverfahren ist eine Beteiligung und damit Zusendung der Stellungnahmen nicht vorgesehen und erfordert so einen extremen Aufwand durch die betroffenen Parteien, ständig den Eingang neuer Stellungnahmen auf der Homepage der Regulierungsbehörde zu überwachen. Hilfreich ist es daher ausreichend Zeit für Stellungnahmen zu haben, damit die Anzahl auf ein Minimum beschränkt werden kann. Auch wenn durch den erneuten Antrag der Telekom Deutschland GmbH, die KVz im Nahbereich ausbauen zu dürfen, die Investoren erheblich verunsichert werden, bedarf es aufgrund der Bedeutung des Antrages auf Rückübertragung des Monopols mehr Zeit. Seite 1 von 28

2 Aufgrund der Komplexität unterteilen wir unsere Stellungnahme. Im 1. Teil nehmen wir Stellung und beantragen Anpassungen der Regulierungsverfügung aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH. Ab Seite 21 nehmen wir Stellung und beantragen Anpassungen zur Auferlegung einer Zugangsverpflichtung zu Systemen der Betriebsunterstützung. Wir behalten uns nach Durchführung öffentlich-mündlicher Verhandlungen und nach Kenntnis anderer Stellungnahmen weitere Stellungnahmen vor. Stellungnahme zum Antrag der Telekom Deutschland GmbH Die Telekom Deutschland GmbH versucht derzeitig mit hohem Lobbyaufwand den Eindruck zu vermitteln, als seien diese das Unternehmen, welches wesentlich die Verbesserung der Breitbandversorgung in Deutschland durchführe. Hierzu ist jedoch auch durch die Regulierungsbehörde feststellbar: 1. Keine signifikante Steigerung der aktuell benötigten Datenraten Der Vectoring-Ausbau bringt aktuell eine erheblich schlechtere Verbesserung bzgl. der Anzahl von DSL-Anschlüssen und der erzielbaren bedarfsgerechten Datenraten. Entgegen der Zusagen im Rahmen des Regulierungsverfahren BK3-12/131 (Einführung von Vectoring) zunächst nur Neubau und erst in 2016 die bestehenden VDSL2-DSLAM auszutauschen, führt die Telekom Deutschland GmbH aktuell einen erheblichen Austausch von VDSL2-DSLAM gegen VDSL2.Vectoring-MSAN durch im verzweifelten Versuch gegen die Kabelnetzbetreiber im Wettbewerb zu bestehen. Dieser Austausch ist für die Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung jedoch nicht wirklich relevant. Gemäß der aktuellen öffentlichen Vectoringliste Stand 02/2015 hat die Telekom vermeintlich KVz als ausgebaut gemeldet. Tatsächlich wurde aber an VDSL2-DSLAM gegen VDSL2.Vectoring-MSAN vorgenommen. KVz werden von diesen mitversorgt. Somit ist festzustellen, daß mindestens 52,6 % der KVz bereits vorher schon mit hohen Datenraten versorgbar waren. Die Telekom Deutschland GmbH versucht zudem die Zahlen zu schönen, in dem auch sog. Technikstandorte (Multifunktionsgehäuse) und Schaltverteiler( im Telekom-Sprachgebrauch SOL), also auch die Gehäuse, in denen die MSAN betrieben werden, mitzählt, obwohl von diesen keine Endkunden versorgt werden. 2. Gefährdung der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung Derzeitig versorgt die Telekom Deutschland GmbH nach eigener Aussage Hauptverteiler (Anschlußbereiche) mit VDSL2. Es ist jedoch aus festzustellen, daß davon in nur Anschlußbereichen (also %) auch ein zumindest minimaler Ausbau der KVz außerhalb des Nahbereichs mit VDSL2 erfolgt ist. Da die Telekom Deutschland GmbH bekanntermaßen derzeitig die Remonopolisierung als European Leadership Telco versucht und im Wettbewerb gegen die Kabelnetzbetreiber auch aus volkswirtschaftlicher Sicht einen Überbau Seite 2 von 28

3 der Kabelnetzgebiete anstrebt, auch wenn dort bereits Datenraten von mehr als 100 Mbit/s verfügbar sind, ist im Sinne der Regulierungsziele des 2 TKG festzustellen, daß derzeitig keine Sicherstellung einer flächendeckenden gleichartigen Grundversorgung gem. 2 (2) Nr. 4 TKG gibt und der Antrag auf exklusiven Ausbau der Nahbereiche nur der Remonopolisierung dient und keine signifikante Verbesserung der Datenraten außerhalb der bereits jetzt schon hervorragenden DSL-Versorgung um die Hauptverteiler ermöglicht. Die Telekom Deutschland GmbH baut derzeitig vorrangig nur in Gebieten, die entweder durch Beihilfen gefördert werden oder führt einen Überbau von Kabelnetzgebieten ungefördert durch. Es werden so wichtige Investitionsmittel nicht in den Gebieten eingesetzt, in denen aktuell nur Datenraten von von 0 16 Mbit/s verfügbar sind. Anlage 1 Liste der Hauptverteiler (geschwärzt, da BuGG der Telekom betroffen) (an BNetzA auch als EXCEL-Liste) Anlage 2 Liste der Kabelverzweiger im Nahbereich (geschwärzt, da BuGG der Telekom betroffen) (an BNetzA und Telekom als PDF-Datei und als EXCEL-Liste, kein Versand auf Papier, da 853 Seiten) 3. Wenn Vectoring, dann Ausbau aus dem Hauptverteiler (Windhundrennen) der durch die Telekom Deutschland GmbH in den KVz-Standortlisten eingetragenen KVz im Nahbereich verfügen über eine Gesamtdämpfung (HK- Dämpfung + durchschnittliche Verzweigerkabel (VzK)-Dämpfung) von nur 14 1 MHz. Somit können % bereits jetzt mit Mbit/s im Download aus dem Hauptverteiler versorgt werden. Der Korrektheit wegen weisen wir darauf hin, daß davon KVz durch andere KVz mitversorgt werden und über kein eigenes Hauptkabel verfügen. der KVz im Nahbereich %) haben eine Gesamtdämpfung von max. 18,5 1 MHz und sind somit mind. mit 16 Mbit/s im Download aus dem Hauptverteiler versorgt werden. Es ist also volkswirtschaftlich betrachtet sinnvoller, daß die Telekom Deutschland GmbH die verfügbaren Finanzmittel dort einsetzt, wo kein Kabelnetzbetreiber und kein FTTB-/H-Ausbau bisher erfolgt ist, da nur so die Breitbandziele der Bundesregierung bis 2018 mit 50 MBit/s erfüllbar sind. Hauptverteiler sind in der Regel in den sog. Kernorten, dies gilt insbesondere im ländlichen und halbstädtischen Raum. Nach unserem Kenntnisstand ist um nahezu alle diese Hauptverteiler ein Kabelnetz vorhanden. Die Kabelnetzbetreiber bieten Daten von bis zu mehr als 100 Mbit/s im Downstream für Privat- und Geschäftskunden an. Der Antrag der Telekom ermöglicht somit aufgrund der Nähe der KVz, die tatsächlich im echten Nahbereich bis 14 1 MHz stehen und aufgrund der vorhandenen Kabelnetze keine derart signifikante Steigerung der Datenraten, um auf die Regulierungsziele zu verzichten Seite 3 von 28

4 - Sicherstellung einer flächendeckenden gleichartigen Grundversorgung gem. 2 (2) Nr. 4 TKG - Verzicht auf einen chancengleichen Wettbewerb und Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte gem. 2 (2) Nr. 2 TKG 4. Ein Ausbau von Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation (FFTB-/H) wird verhindert. Wie die Telekom Deutschland GmbH selbst in deren Antrag feststellt, steigen die bestellten Teilnehmeranschlußleitungen (TAL) durch die alternativen Carrier konstant durchschnittlich mit bis zu 5000 TAL/Monat an. Die Telekom Deutschland GmbH versucht in perfider Weise den Ausbau und die Aktivitäten der alternativen Carrier klein zu rechnen. Man verschweigt, daß es in diesen Gebieten, wie bereits ausgeführt, sehr häufig Kabelnetze gibt. Zudem ist dort eine brauchbare LTE-Versorgung in der Regel verfügbar. Dennoch haben zahlreiche Carrier einen HVt-Ausbau in mehr als HVt (Anzahl nicht verifizierbar und von Telekom Deutschland GmbH) mit VDSL2 Technik durchgeführt. Neben anderen Aspekten dient dieser Ausbau zunächst eines schnellen Angebotes von DSL-Anschlüssen, die abweichend von den DSL-Anschlüssen der Telekom und basierend auf eigenen DSLAM/MSAN den alternativen Carriern andere Dienste- und Qualitätsmerkmale zur Unterscheidung im Wettbewerb ermöglicht. Erst die hier gewonnene Kundenbasis ermöglicht mittelfristig den sinnvollen und wirtschaftlichen Ausbau mit FTTB-/H, da der alternative Carrier über eine Kundenbasis und damit Einnahmen verfügt und diese dann im Rahmen einer Migration vom klassischen DSL-Anschluß auf FTTB-/H umschaltet. Bei Nutzung von Vorprodukten der Telekom Deutschland GmbH auf Basis Layer 3 und Layer 2 und in Kenntnis und der erschreckenden Befürchtung, das wie schon beim KVz-AP-Produkt abweichend von der Regulierungsentscheidung BK3-12/131 kein wirkliches Substitut zur TAL der Telekom Deutschland GmbH auferlegt wird, ist ein paralleler Wettbewerb um den Hauptverteiler zwischen Telekom, alternativen Carriern (die nur noch die unzureichenden Telekom- Vorprodukte nutzen könnten), den Kabelnetzbetreibern und den Mobilfunkunternehmen nicht möglich. Nur wenn die alternativen Carrier im Rahmen eines Technologiewettbewerbs auf eigener Technik eine Dienste und Leistungsmerkmale (Bündelung, VLAN etc. etc.) anbieten können, bleibt dem Privat- und Geschäftskunden eine wirkliche Wahlmöglichkeit. Viele dieser alternativen Carrier, die HVt mit VDSL2 erschlossen haben, sind Töchter von lokalen Stadt- oder Energieversorgern, an denen die Kommunen wirtschaftlich als Miteigentümer beteiligt sind. Ein Ausbau von FTTB-/H würde somit öffentliche und nicht privatwirtschaftliche Telekommunikationsnetze ermöglichen. Der Antrag der Telekom Deutschland GmbH würde somit dann neben den Seite 4 von 28

5 bereits genannten Regulierungszielen auch verzichten auf - Wahrung der Nutzer- und Verbraucherinteressen gem. 2 (2) Nr. 1 TKG - Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzen gem. 2 (2) Nr. 2 TKG 5. Keine Dringlichkeit/kein Bedarf/Einsatz von Node-Level-Vectoring Wie selbst durch die Telekom Deutschland GmbH im Antrag festgestellt, beanspruchen derzeitig nur 11,9 % der gem. nicht verifizierbarer Aussage der Telekom Deutschland GmbH erreichbaren 5,9 Mio. Haushalte. Wie bereits ausgeführt, ist dies neben dem derzeitig nicht benötigten Bedarf durch den Privat- und Geschäftskunden auch der Wettbewerb mit den Kabelnetzbetreibern und Mobilfunkunternehmen hierfür verantwortlich. Wie bereits festgestellt und später noch detaillierter ausgeführt, besteht derzeitig kein dringender Bedarf zur Erzielung signifikant höherer Daten. Es gibt derzeitig bereits u. a. vom derzeitig durch die Telekom Deutschland GmbH präferierten Hardwarehersteller HUAWEI eine funktionierende Node Level-Vectoring-Technik, die einen parallelen zeitgleichen Wettbewerb aus dem Hauptverteiler ermöglicht. Wie ausgeführt, sind ca. % der KVz im Nahbereich bei Einsatz von VDSL2 mit Vectoring im Bereich von 100 bis sicher 50 MBit/s im Down- und Upload versorgbar. Die restlichen % der KVz sind nicht in unmittelbarer Nähe zum HVt bzw. die Verzweigerkabel (Kabel zwischen KVz und Haushalt) sind erheblich zu lang. Es lassen sich somit für mehr als % der Haushalte um die Hauptverteiler im fairen und chancengleichen Wettbewerb die im Rahmen der Breitbandziele der Bundesregierung angestrebten 50 Mbit/s sicher erzielen und sogar in vielen Bereichen deutlich zu übertreffen. Ein exklusiver und monopolistischer Ausbau der KVz im Nahbereich mit einer Gesamtdämpfung von 14 1 MHz ist nicht sinnvoll und daher auch nicht erforderlich. Selbst wenn man argumentiert, daß das Angebot eines Hardwareherstellers zur Nutzung von Node-Level-Vectoring nicht ausreichend ist, ist festzustellen, da es aktuell aufgrund der bereits vorhandenen Datenraten von 40 bis 100 Mbit/s über DSL, mehr als 100 MBit/s durch die Kabelnetzbetreiber und mehr als 150 MBit/s durch die Mobilfunkunternehmen keine Dringlichkeit gibt. Der Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf exklusiven Ausbau der Nahbereiche dient nur der Remonopolisierung. Offensichtlich hat die Telekom Deutschland GmbH erkannt, daß diese in einem echten Infrastrukturwettbewerb als Großunternehmen nicht wirklich bestehen kann. Dies ist verständlich, da man in einem Großunternehmen Sonderwünsche von Privat- und vor allem Geschäftskunden nicht erfüllen kann. Seite 5 von 28

6 6. Chancengleicher Wettbewerb gefährdet und steigende Preise Würde dem Antrag der Telekom Deutschland GmbH zum exklusiven Ausbau der KVz im Nahbereich oder zum exclusiven Ausbau in den HVt stattgegeben, würde der Wettbewerb in diesen Bereichen gefährdet. Derzeit sind ja jetzt schon nur noch 3 große relevante Telekommunikationsplayer (Telekom, Vodafone mit Kabel Deutschland und LibertyMedia mit KabelBW und UnityMedia) im Kabelals auch Mobilfunkbereich aktiv. Die Kabelnetzanbieter haben bereits in den letzten Wochen Preiserhöhungen durchgeführt bzw. angekündigt. Wenn nur noch 3 relevante Player im Wettbewerb stehen, sind Preisabsprachen im Rahmen eines Oligopols zu erwarten. Im übrigen verweisen wir auf die erheblichen Preissteigerungen in Österreich A1 (ehemals Telekom Austria) erhöht binnen 12 Monaten mehrfach die Preise für Festnetz, Internet und Mobilfunknutzung. Dies ist nur möglich, wenn man monopolistisch über die Netzinfrastrukturen verfügt und nur ein geringer Wettbewerb mit wenigen Marktteilnehmern erfolgt. Seite 6 von 28

7 Österreich: Nach Mobilfunk werden auch Festnetz-Tarife teurer DJ vorlesen/ MP3-0ownlood Während die Mobilfunktarife in Österreich weiter steigen, erreicht die Teuerungswelle nun auch das Festnetz. Schuld könnte die hohe Marktkonzentration und ein deswegen verringerter Wettbewerb sein. 'Verbindungsentgelte im Festnetz werden vereinfacht und angepasst." So beschreibt der österreichische Ex-Monopolist A1 (Telekom Austria) eine Preiserhöhung. Einfacher wird es wirklich: Es wird keinen Unterschied mehr machen, ob ein A 1-Festnetzkunde eine inländische Festnetz- oder Handynummer anruft. Da Festnetzanschlüsse in Österreich aber eine untergeordnete Rolle spielen, sorgen Preissteigerungen bei Mobilfunktarifen für mehr Unmut. Ab 1. Mai kostet eine Minute Inlandstelefonie von einem A 1-Festnetzanschluss mit Minutentaktabrechnung montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr 8,9 Cent beziehungsweise 6,9 Cent in der sonstigen Zeit. Gespräche zu anderen Festnetzanschlüssen in Österreich werden damit bis zu 5 Cent pro Minute teurer. Telefonate zu österreichischen Handys werden bis zu 1 O Cent je Minute billiger. Die meisten Festnetzkunden werden etwas mehr zahlen. Bei den alten, nach Tarifimpulsen abgerechneten Tarifen verändern sich die Preise in ähnlicher Weise. In diesen Verträgen sind aber schon bisher sowohl Grundentgelt als Künftig ist es vom Preis auch theoretische Minutenpreise höher, als in den Tarifen mit her egal, ob Minutentakt. Festnetzkunden ins Fest- oder Mobilnetz Kunden können kündigen Bild: A1 Die Grundgebühren im A1-Festnetz bleiben gleich, mit zwei Ausnahmen: Bei bestimmten älteren Verträaen steiat das monatliche Grundentaelt um Seite 7 von 28

8 Willkommen 1 krone.at-forum 1 Leser-Aktionen 1 Login II Krone-Abo Titelseite T icke tshop Krone Wien Mo b ile W elt Web-ePaper Nachrichten Sport Stars & Society Digital Fre1ze1t')t Au to Videos 1t Startseite > Digital > Al erhöht Preise für I nternet und Kabelfernsehen Ab 1. April , 16:06 Al erhöht Preise für Internet und Kabelfernsehen Foto: APAIHERBERT PFARRHOFER 1ti@l.1 ~ " Twittern Efil 64 Kommentare Jetzt kommentieren Der Telekom-Anbieter Al erhöht ab 1. April die Preise für Bestandskunden. Wer vor 1. Juli 2014 einen Internetvertrag abgeschlossen hat, zahlt künftig für die Al -Dienste Festnetz-Internet und Glasfaser Power 30 zwei bis drei Euro mehr im Monat. Auch Kabelfernsehen wird für viele Bestandskunden teurer. Den Kunden entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Seite 8 von 28

9 7. Antrag ist zu unbestimmt/investitionszusage unbestimmt Die derzeitige Sperrung als Kabelverzweiger im Nahbereich erfolgt auf Basis einer unwissenschaftlichen Definition 550 m Länge des Hauptkabels- anstatt einer seriösen Angabe eines Dämpfungswertes. Die Telekom Deutschland GmbH fügt hinzu oder streicht KVz im Nahbereich. Bis zur nächsten Veröffentlichung der KVz-Standortliste kann die Telekom Deutschland GmbH somit mißbräuchlich die KVz bereits mit Vectoring erschließen. Derzeitig finden hier offensichtlich keine Prüfungen durch die Regulierungsbehörde statt. Die Telekom Deutschland GmbH hat alleine aktuell 35 KVz, die gem. letzter verfügbarer KVz-Standortliste aus August 2013 noch im Nahbereich und damit gesperrt sind, einem Vectoringausbau unterzogen bzw. läßt diese mit Vectoring mitversorgen. Die Telekom Deutschland GmbH hat 27 KVz entgegen der eigenen Sperrung unmittelbar mit VDSL2 ausgebaut und läßt 539 KVz im Nahbereich durch andere KVz mit VDSL2 oder VDSL2.Vectoring mitversorgen. Es fehlt dem Antrag die Bestimmtheit - welche Kabelverzweiger sind betroffen? - wann soll welcher Kabelverzweiger erschlossen werden? - Verhalten bei Nichterfüllung Im Rahmen von Markterkundungen werden Unternehmen, die ohne Förderung einen Ausbau durchführen wollen, folgende Auflagen erteilt, um den geplanten Ausbau glaubhaft zu machen: Hier exemplarisch Auszug aus der Bekanntmachung der Gemeinde Langfurth (Bayern) vom Im Rahmen der Markterkundung fordert die Gemeinde Langfurth Investoren hiermit auf, Angaben zu machen, ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen. 2 Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen, und anhand des technischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle möglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach dem Ausbau angeboten werden können. Ein Leitfaden zu Mindestanforderungen eines technischen Konzepts kann auf dem zentralen Onlineportal heruntergeladen werden. Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist der Gemeinde Langfurth bis spätestens zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen. Die Telekom Deutschland GmbH hat noch nie in der Vergangenheit versprochene Ausbauziele erreicht. Es wird daran erinnert, daß in 2012 durch den damaligen CEO René Obermann der Deutsche Telekom AG verkündet wurde, bis zu zehn Prozent beziehungsweise bis zu vier Millionen Haushalte mit Glasfaser zu versorgen. Seite 9 von 28

10 Für den Vectoringausbau wurde noch Mitte 2014 als Ausbauziel für das Jahr 2014 die Versorgung von Haushalten durch die Telekom Deutschland GmbH verkündet. Es fehlt daher an einer Verpflichtung zur Zahlung von Pönalen bei Nichterfüllung. 8. fehlende Befugnisse / Zuständigkeit der Regulierungsbehörde Wir können im TKG keine Befugnis oder Zuständigkeit erkennen auf dessen Basis die Regulierungsbehörde die Investitionszusage der Telekom Deutschland GmbH berücksichtigen kann. Diese Investitionszusage der Telekom Deutschland GmbH stellt eine mißbräuchliche Ausnutzung der Position als marktmächtiges Unternehmen dar. Nur die Telekom Deutschland GmbH ist aufgrund Größe und Wirtschaftskraft in der Lage, eine derartige Investitionszusage zu erteilen und umzusetzen, um das Monopol im Festnetz zurückzuerhalten. Aber gerade diese Zusage kann unter Beachtung der bereits genannten Regulierungsziele nicht durch die Regulierungsbehörde berücksichtigt werden. Wir beantragen daher: Antrag auf Ablehnung Antrag Telekom Deutschland GmbH exclusiver Zugang zum KVz im Nahbereich und den sog. A0-Adressen Wir beantragen die Anträge der Telekom Deutschland vollumfänglich abzulehnen und auf eine bereits verfügbar Nutzung von VDSL2 mit Vectoring unter Ausnutzung von Node-Level-Vectoring zu verweisen. Im Einzelnen wird beantragt: - Definition KVz im Nahbereich verbindlich aufzuerlegen als: KVz im Nahbereich = errechnete Gesamtdämpfung HK + VzK bis zum APL von max. 14,0 1 MHz für 97 % der angeschlossenen Adressen Veröffentlichung dieser KVz als KVz im Nahbereich- in der KVz-Standortliste - Nutzung von VDSL2 mit Vectoring unter Einsatz von Node-Level-Vectoring für die (neu definierten) KVz im Nahbereich aus dem Hauptverteiler entsprechend der Regelungen aus der Entscheidung BK3-12/131 nach dem Windhundrennen mit Eintrag in eine öffentliche HVt-Vectoringliste. - Die Sperre der für einen Vectoring-Ausbau aus dem HVt ungeeigneten KVz (im bisherigen Nahbereich) unverzüglich zu entsperren. Seite 10 von 28

11 Begründung: In der Ergänzung zu unseren bisherigen Ausführungen führen wir hier weiter zum besseren Verständnis aus. Verstoß gegen 2 (2) Nr. 2. in V. m. Nr. 4 TKG Verstoß gegen 2 (2) Nr. 6 TKG Der Antrag der Telekom Deutschland GmbH widerspricht den Zielen der Regulierung, insbesondere Nr. 2 Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und der Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte der Telekommunikation... Die Antragstellerin begehrt den exklusiven Zugang zu den Kabelverzweigern im Nahbereich und zu den sog. A0-Adressen. Zeitgleich beantragt die Telekom Deutschland GmbH als Substitut ein Layer2-IP-BSA-Produkt, welches nicht einmal selbst bei wohlwollendster Betrachtung einer entbündelten TAL vergleichbar ist und den Wettbewerbern keine Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs ermöglicht. Adressen, die über Nahbereichs-KVz als auch über Nahbereichs-A0-Adressen versorgt werden, verfügen grundsätzlich bereits jetzt schon mind. über eine Grundversorgung. Es bedarf daher keines Eingriffs durch die Regulierungsbehörde, um das Ziel der Regulierung gem. 2 (2) Nr. 2 Sicherstellung einer flächendeckenden gleichartigen Grundversorgung in städtischen und ländlichen Räumen zu ermöglichen. Der Antrag der Telekom sieht einen exklusiven Zugang zu den Kabelverzweigern im von Ihr selbst definierten Nahbereich als auch zu den sog. A0-Adressen vor. Hierbei soll ein Ausbau mit Vectoring-Technik erfolgen. Dieser exclusive Zugang bedeutet eine extreme Verlangsamung des Ausbaus hochleistungsfähiger öffentlicher Telekommunikationsnetze der nächsten Generation. Es ist davon auszugehen, daß die Telekom Deutschland GmbH den Antrag so terminiert hat, da sich immer mehr Landkreise und Kommunen zum Aufbau von Glasfasernetzen entschlossen haben und derzeitig dabei sind z. B. die entsprechenden rechtlichen Vorbedingungen wie Gründung von GmbH, Genossenschaften etc. durchzuführen. Die von der Telekom Deutschland GmbH beantragten exklusiven Zugänge an den KVz im Nahbereich erschwert erheblich den sog. Business-Case dieser Gesellschaften und versichert die Investoren erheblich, zumal es bereits in der Regel einen Ausbau durch die Kabelnetzbetreiber mit bis zu deutlich mehr als 100 MBit/s im Download und eine LTE-Versorgung gibt. Der FTTB-/H-Ausbau wird so erheblich gestört. Im Gegensatz zu Kabelverzweigern, die in größerer Entfernung zum Hauptverteiler stehen, ist hier eine sog. FTTC-Ausbau betriebs- oder auch volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Telekom Deutschland GmbH nutzt hier mißbräuchlich als marktbeherrschendes Unternehmen und als Netzbetreiber die zahlreich vorhandenen Kabelkanalanlagen und vorhandenen Leerrohre. Aufgrund der sehr häufig vorhandenen kurzen Distanzen und der bereits vorhandenen Glasfasern im Bereich der Hauptverteiler ist hier zur Erreichung der Regulierungsziele gem. 2 (2) Nr. 6 TKG nur ein FTTB-/H-Ausbau sinnvoll. Obwohl der Prüfbericht Nr. 3 der Telekom Deutschland GmbH derzeitig einen Einsatz Seite 11 von 28

12 von VDSL2 zeitgleich am HVt und am KVz im Nahbereich nicht erlaubt, hat die Telekom Deutschland GmbH mißbräuchlich aktuell aus Basis der letztverfügbaren KVz- Standortliste 08/ KVz im Nahbereich mit VDSL2-DSLAM/-MSAN erschlossen und versorgt 539 KVz im Nahbereich durch andere KVz ebenfalls mit VDSL2. Hier kann es sich wohl kaum einen einzelnen Mitarbeiterfehler handeln. Es ist davon auszugehen, daß die Telekom Deutschland GmbH sehr wohl weiß, daß bei Einsatz von VDSL2 am HVt und VDSL2 (!! ohne Vectoring) am KVz es im Nahbereich bei Einsatz von DPBO überhaupt nicht zu Störungen kommt und die Sperre der KVz als Nahbereich nur der Wettbewerbsverhinderung diente. Auszug aus Prüfbericht A des BREKO: Die Grafik zeigt: - grauer Balken Datenrate VDSL2-Signal vom HVt (single line) (best case alleine auf HK und VzK, Referenzwert) - grüner Balken Datenraten VDSL2-Signal vom HVt (bei zeitgleicher Einspeisung eines VDSL2-Signals am KVz unter Nutzung von DPBO, mit Abweichung Aufschlag DPBO+10,15, 30 MHz) - Längenangabe (1. Wert Länge HK + 2. Wert Länge VzK) Die Regulierungsbehörde hat es leider bisher versäumt, die Angaben des marktmächtigen Unternehmens in den Prüfberichten zu verifizieren und insbesondere die wettbewerbsbehindernden Regelungen mit eigenen oder beauftragten Messungen zu überprüfen, wie dies u. a. in den Niederlanden selbstverständlich ist. Zur Klarstellung: Bei Einsatz von Vectoring ist tatsächlich eine zeitgleiche Einspeisung von VDSL2 bzw. VDSL2 mit Vectoring am HVt und am KVz im Nahbereich nicht zulässig. Dies haben die der Regulierungsbehörde bereits vorliegenden Messungen des BREKO im Rahmen der Vectoringtests ergeben. Aus diesem Grunde wurde auch eine Neuregelung von KVz im Nahbereich mit 14 Seite 12 von 28

13 1 MHz als Gesamtdämpfung beantragt. Innerhalb dieser Gesamtdämpfung zum Endkunden sind sicher 50 Mbit/s im Down- und Upload möglich. Fehlen eines Ersatz-Bitstromangebotes Mißachtung 21 (3) Nr. 2 TKG vollständige Entbündelung Die EU-Kommission hat bereits im Rahmen der Kommentierung im Regulierungsverfahren BK3-12/131 reklamiert, daß ein angemessener und geeigneter Bitstromzugang auf der Grundlage eines neuen Standardangebots als Ersatz für den Zugang zu entbündelten Teilabschnitten bereitstellt werden muß. Derzeitig gibt es ein solches Angebot nicht und der zeitgleich zu diesem Antrag vorgelegte Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung eine Layer2-IP BSA-Vorproduktes erfüllt diese Vorgaben nicht. Im Rahmen der Prozeßökonomie verweisen wir hier auf die Stellungnahmen u. a. des BREKO im genannten Verfahren. Gem. 21 (3) Nr. 2 TKG sollen Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, eine vollständige Entbündelung zum Teilnehmeranschluß auferlegen. Gem. 21 (4) wird diese Zugangsverpflichtung nur dann nicht auferlegt, wenn der Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht die Gefährdung der Aufrechterhaltung der Netzintegrität oder der Sicherheit des Netzbetriebes nachweist. Die Telekom Deutschland GmbH hat dieses nicht nachgewiesen. Der Einsatz von VDSL2 mit Vectoring vom Hauptverteiler ist technisch möglich. Anlage 3 Datenblatt MSAN 960 Ports ZHONE MXK: Intelligent Terabit Access Concentrator Die Telekom Deutschland GmbH weist in deren Antrag keine Gefährdung der Netzintegrität oder der Sicherheit nach. Die Begründung auf Seite Absatz Ein solche Vorgehensweise (Anmerkung eifel-net: Umrangierung von Kabeln innerhalb des HVt) ist im praktischen Betrieb nicht durchführbar. ist hier nicht ausreichend und zeigt nur, daß die Telekom Deutschland GmbH die einfachsten Regeln im Kabelmanagement, die diese auch schon in der Fernmeldebauordnung galten, die eingehalten hat und dieses nunmehr als wettbewerbsbeschränkenden Vorteil nutzen möchte. Es muß dem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zumutbar sein, daß zur Erreichung von geeigneten Vektoren (Kabelbündeln) eine Umrangierung zwischen MSAN und dem ÜVt innerhalb des Gebäudes erfolgt. Dieser Aufwand ist erheblich geringer als die Errichtung von KVz-Zuführungen für eine Nutzung von MSAN in Multifunktionsgehäusen. Die Telekom Deutschland GmbH verschweigt, daß es mittlerweile auch für den Hauptverteiler geeignete MSAN (ehemals DSLAM) mit einer Portzahl von 960 gibt, so daß eine vollständige Versorgung von Hauptkabeln bis zu 2000 DA problemlos möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, daß die Telekom derzeitig selbst nur 9,5 % (incl. Wholesale-Leitungen) der Haushalte versorgt und die MSAN-Kapazitäten somit selbst bei einer Auslastung von zu 50 % der Hauptkabel (2000 DA) ausreichend ist. Dieses dürfte den Bedarf am Umrangierungen erheblich verringern. Seite 13 von 28

14 Node-Level-Vectoring verfügbar Es sind bereits durch den derzeitig durch die Telekom Deutschland GmbH präferierten MSAN-Lieferanten HUAWEI Node-Level-fähige MSAN verfügbar. Diese werden u. a. in Italien bereits verwendet. Diese MSAN verfügen zudem über die notwendige Größe und unterstützen bis zu 896 Ports, so daß auch stärkere Hauptkabel optimal versorgt werden können. Von Amtswegen ist der Beschlußkammer hier möglich durch Anfrage bei den Hardwareherstellern als auch durch einfache Recherchen im Internet festzustellen, daß es neben der bereits verfügbaren Node-Level-Technik des Hersteller HUAWEI weitere Aktivitäten anderer Hersteller gibt. Auszug aus dem Internet ( Seite 14 von 28

15 Prinzipdarstellung der 2 möglichen Varianten zum Einsatz von Node-Level- Vectoring Zudem besteht seitens der Beschlußkammer die Möglichkeit einen Wissensaustausch mit der italienischen Regulierungsbehörde AGCOM durchzuführen. Diese hat bereits 2013 den Einsatz von Node-Level-Vectoring angeordnet (RO 2013). In Anlage fügen wir bei Anlage 4 ASSIA_White_Paper_Ultra-Fast-Broadband Anlage 5 FASTWEB-ASSIA_White_Paper_on_Vectoring_(April 2012) Anlage 6 Patent US Node Level Vectoring Synchronization Anlage 7 Patent US Method and Apparatus for DSL Back-Channel Communication Kein dringender Bedarf Fehlende Ausnutzung vorhandener technischer Möglichkeiten Definition KVz im Nahbereich fehlerhaft Sollte die Regulierungsbehörde jedoch der Auffassung sein, daß die möglicherweise derzeitig nur durch HUAWEI lieferbare Node-Level-Vectoring-Technik aufgrund mangelnder Herstellerauswahl nicht ausreichend sein, verweisen wir auf den derzeitig nicht wirklich dringenden Bedarf einer Änderung der Regulierungsverfügung, die den Wettbewerb für die Zukunft erheblich einschränken würde. Wir haben hierzu bereits umfangreich ausgeführt. Die Telekom Deutschland benennt im eigenen Antrag als versorgbare Haushalte an den KVz im Nahbereich und der A0-Adressen eine Anzahl von Haushalten. Seite 15 von 28

16 Weiter führt die Telekom Deutschland GmbH aus, daß derzeitig von diesen Haushalten insgesamt Haushalte bereits einen VDSL-Anschluß (in der Regel 50 bzw. 25 MBit/s im Download) ( durch alternative Carrier und durch Telekom Deutschland GmbH) nutzen. Dies bedeutet, daß derzeitig nur ca. 11,9 % der potentiellen Nutzer das Angebot der Telekom oder eines anderen Carriers zur Nutzung von VDSL2 nutzen. Dies begründet sich nach unserer Einschätzung darauf, daß 1. tatsächlich derzeitig der Bedarf nach höheren Datenraten nicht in dem Umfang vorhanden ist. Inwieweit die alternativen Carrier höhere Datenraten als die Telekom anbieten ist mangels Kenntnis nur zu vermuten und von Amtswegen zu ermitteln. 2. In diesen Gebieten sind nach unserem Kenntnisstand weitestgehend Ausbauten durch zahlreiche Kabelnetzbetreiber erfolgt und es werden Datenraten bis zu mehr als 100 Mbit/s im Download angeboten. 3. Es ist bei HVt im städtischen und halbstädtischen Bereich in der Regel ein gutes LTE-Angebot vorhanden, 4. viele der durch die Telekom Deutschland GmbH als KVz im Nahbereich gekennzeichnete KVz sind für eine VDSL-Nutzung durch die Endkunden ungeeignet. Anlage 2 Liste der Kabelverzweiger im Nahbereich (geschwärzt, da BuGG der Telekom betroffen) (an BNetzA auch als EXCEL-Liste) Diese Anlage übersenden wir zusätzlich im EXCEL-Format, damit eigene Sachstandsprüfungen im Rahmen einer umfassenden Ermessenausübung durch die Regulierungsbehörde möglich ist. Diese Liste basiert auf der KVz-Standortliste Stand 08/2014 und sollte der Regulierungsbehörde bereits vorliegen. Leider hat die Telekom Deutschland GmbH seit August 2014 keine Aktualisierung mehr vorgenommen. Die KVz im Nahbereich dürften eigentlich keiner Änderung unterliegen, da um die HVt ein Neubau von KVz sehr selten zu erwarten ist. Dennoch unterliegt die KVz-Standortliste regelmäßigen Änderungen. Im Rahmen einer Auswertung wurden ergänzt: Spalten HK min real, Summe HK+durchschnittl. VzK und VDSL-Versorgung durch anderen KVz vorhanden Es wurde bei der Summe HK+durchschnittl. VzK stets der kleinste HK-Dämpfungswert verwendet, auch wenn dieser fehlerhafter Weise durch die Telekom in der KVz- Standortliste unter HK max eingetragen war. Weiterhin wurde unberücksichtigt gelassen, daß der Wert durchschnittl. Dämpfung VzK einen mathematischen Durchschnitt darstellt. Die Telekom Deutschland GmbH stellt hierzu keine ausreichenden Daten zur Verfügung. Die KVz-Standortliste Stand 08/2014 weist nur KVz im Nahbereich aus. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Anzahl der KVz im Nahbereich im Antrag mit KVz angegeben wird. Die Auswertung (Anlage 6) zeigt, daß KVz % aller Nahbereichs-KVz) mit Seite 16 von 28

17 einer Dämpfung (HK+VzK) von 14 1 MHz derzeitig bereits eine sichere VDSL- Versorgung zwischen Mbit/s auch bei höheren Beschaltungsgraden ermöglicht. KVz %) der Nahbereichs-KVz weisen eine Gesamtdämpfung vom HVt von max MHz aus. Somit ist hier ein Betrieb von VDSL bis 30 Mbit/s im Download problemlos möglich. KVz %) der Nahbereichs-KVz weisen eine Gesamtdämpfung vom HVt von max. 19,5 1 MHz aus. Somit ist hier ein Betrieb von ADSL bis 16 MBit/s und bzw. VDSL mit bis zu 20 Mbit/s im Download möglich. Es weisen somit mehr als % der Nahbereichs-KVz eine Versorgung bzw. Versorgbarkeit von mehr als 16 MBit/s im Download auf. Dies überschreitet die Grundversorgung von 2 Mbit/s im Download um ein Mehrfaches. KVz ( %) der Nahbereichs-KVz weisen eine Gesamtdämpfung vom HVt von max. 74,6 1 MHz auf. Es weisen somit mehr als % der Nahbereichs-KVz eine Versorgung bzw. Versorgbarkeit von mehr als 2 MBit/s im Download auf. Gemäß der seitens der Regulierungsbehörde ungeprüften Auslegung der Telekom Deutschland GmbH, daß KVz im Nahbereich über ein Hauptkabel mit einer Länge von 550 m definiert sind, kann die reale HK-Dämpfung selbst bei einem Kabel mit einem Querschnitt von 0,35 qmm, welches als Hauptkabel sehr unwahrscheinlich ist, nicht mehr als 14 1 MHz (incl. Muffe) betragen. Die im Rahmen der Vectoring-Tests des BREKO eingesetzten Kabel wurden durch die Technische Hochschule Mittelhessen sehr umfangreichen Dämpfungsmessungen unterzogen. Es ergeben sich bei einem Querschnitt von 0,5 qmm: Kabellänge [m] Dämpfung [db] Dämpfung [db] Dämpfung [db] Oszilloskop Netzwerkanalysator DTAG 100 1,80 1,92 1, ,35 3,47 3, ,87 5,01 4, ,38 6,48 6, ,88 8,11 8, ,66 9,56 9, ,23 14,18 14,40 Es scheint also, daß die Telekom Deutschland GmbH die Eintragung von KVz im Nahbereich mißbräuchlich nutzt. KVz im Nahbereich weisen eine HK-Dämpfung von mehr als 13,5 1 MHz aus und verfügen somit über ein HK von garantiert mehr als 550 m. Diese KVz sind fehlerhafter Weise als KVz im Nahbereich durch die Telekom Deutschland GmbH gesperrt und können aktuell nicht mit VDSL erschlossen werden. Eine Einspeisung vom HVt ist aber ebenfalls aufgrund der Dämpfung nicht möglich. KVz im Nahbereich verfügen über kein HK und kein VzK und sind somit auch keine Kabelverzweiger. Wie mit anderer Kommunikation ausgeführt, vermischt die Telekom Deutschland GmbH ständig MFG und KVz. Die Definition zur Bestimmung von KVz im Nahbereich mit 550 m Länge Hauptkabel ist wissenschaftlich in aller Klarheit UNSINN-. Seite 17 von 28

18 Sinnvoll ist nur die Angabe einer Dämpfung, wie z. B. auch von der Telekom Deutschland GmbH in den KVz-Standortlisten (im Auszug in Anlage 6) vorgenommen. Die Prüfungen im Rahmen der Einsatzmöglichkeiten von Vectoring, die der Bundesverband Breitkommunikation e. V. (BREKO) vorgenommen hat, zeigen, daß ein Bereitstellung von VDSL2 mit Vectoring mit einer Datenrate von 100 Mbit/s im Download bis zu einer Dämpfung von 7 1 MHz (ca. 400 m bei Kabel 0,5 qmm STIII mit Petrolatfüllung)und 50 Mbit/s im Download von 14 1 MHz (ca. 900 m bei Kabel 0,5 qmm STIII mit Petrolatfüllung) möglich ist. Die Vectoring-Messungen des BREKO, deren Ergebnisse der Regulierungsbehörde vorliegen, bestätigen dies: Dies bedeutet, daß Einsatz von Vectoring mit DPBO KVz, die derzeitig von der Telekom als Nahbereich gesperrt sind, für einen Vectoring-Ausbau im HVt mit einer Datenrate von 50 MBit/s geeignet sind. Eine Einschränkung der Entbündelung an diesen KVz ist somit zu versagen. Wie bereits ausgeführt, verhindert der Antrag eine Realisierung der Regulierungsziele gem. 2 (2) Nr. 1 TKG Wahrung der Nutzer, insbesondere der Verbraucherinteressen Die Einschränkung auf die Technik und des für die alternativen Carrier bereitgestellten Vorleistungsproduktes IP-BSA ist für einen echten Technologie-, Dienste- und auch Preiswettbewerb nicht geeignet und mißachtet die Interessen der Verbraucher. Seite 18 von 28

19 2 (2) Nr. 2 TKG Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs..., Der Ausschluß der alternativen Carrier behindert einen chancengleichen Wettbewerb, da alle Carrier nur noch auf ein mangelhaftes L2- bzw. L3-Vorprodukt der Telekom Deutschland GmbH angewiesen wären. Hinzu kommt die extrem schlechte Bereitstellungs- und Entstörqualität. Da zudem, wie bereits ausgeführt, die Telekom keinen Nachweis der Verletzung der Netzintegrität bzw. der Sicherheit des Netzbetriebes erbracht hat und lediglich es für nicht praktikabel erachtet, eigene Fehler in der HVt-internen Verkabelung zu beachten, besteht auf Grundlage von 21 (3) Nr. 2 die Verpflichtung zur Gewährung eines vollständig entbündelten Zuganges zum Teilnehmeranschluß weiterhin der Telekom Deutschland aufzuerlegen. 2 (2) Nr. 4 TKG Sicherstellung einer flächendeckenden gleichartigen Grundversorgung in städtischen und ländlichen Räumen Wie ausgeführt, verfügen alle KVz im Nahbereich über eine Mindestversorgung von 2 Mbit/s. Die Telekom Deutschland GmbH könnte zudem ohne den Wettbewerb einzuschränken, das VDSL-Profil 30a nutzen uns so bis zu 200 MBit/s im Down- und bis zu 100 Mbit/s im Upload anbieten und sowohl im Profil 17a auch im Profil 30a die Datenrate für den Upstream auf bis zu 40 Mbit/s erhöhen. Da den alternativen Carriern keine Unterlagen zu den Hauptkabeln mit Ausnahme der extrem teuren Netzinfrastrukturskizzen im Rahmen der Bereitstellung von Schaltverteilern vorliegen, um Angaben zu HK-Längen zu erhalten, bedarf es einer eindeutigen, klaren und prüfbaren Definition von KVz im Nahbereich. Es kann nicht sein, wie derzeitig durch die Telekom Deutschland GmbH geschehen, daß KVz im Nahbereich mit VDSL2 oder sogar mit VDSL2 und Vectoring durch die Telekom Deutschland GmbH erschlossen wurden. Nach unseren Recherchen hat die Telekom Deutschland auf Basis der öffentlichen Vectoring-Liste die nachfolgend KVz im Nahbereich trotz Sperre mißbräuchlich erschlossen, während die Prüfung bei Bestellung von alternativen Carriern offensichtlich fehlerfrei funktioniert und kein Ausbau im Nahbereich oder Mitversorgung erfolgt ist. Seite 19 von 28

20 KVz-ID ONKz ASB KVz-Nr PLZ Ort KVz im Nahb. versorgt durch HK min HK max VzK Abschluß Ausbau Vectoring Willich X Remscheid X Siegburg X Gummersbac X h Waltrop X Waltrop X Recklinghaus X en Recklinghaus X en Hamm X D X Siegen X Siegen X Siegen X Siegen X Siegen X Siegen X Adendorf X L X Rendsburg X Harrislee X Bad X Harzburg Georgsmarie X nh G X G X Hofheim am X Taunus Frankenthal X Wetzlar X Bad X Kreuznach Bad X Kreuznach Bad X Kreuznach Baden- X Baden Heidenheim X Starnberg X Augsburg X Kaufbeuren X Es zeigt sich, daß somit die durch die Telekom Deutschland GmbH zugesicherten Prüfungen nicht funktionieren. Seite 20 von 28

21 Stellungnahme im Rahmen der Überprüfung der Regulierungsverfügung Markt 3b Im Rahmen der Überprüfung der Regulierungsverfügung Markt 4 (jetzt Markt 3b) hat die Regulierungsbehörde dem marktmächtigen Unternehmen Telekom Deutschland GmbH gem. 20 (1) TKG keine Verpflichtung auferlegt, berechtigten Unternehmen alle für die Inanspruchnahme der entsprechenden Zugangsleistungen benötigten Informationen zu veröffentlichen. Hierzu gehören gem. 20 (1) TKG auch technische Spezifikationen und Netzmerkmale. Dem BREKO, dem VATM und zahlreichen interessierten Parteien es bisher nicht gelungen, von der Betroffenen bei Voranfrage, Bereitstellung, Entstörung und Portierung die erforderlichen Daten zeitnah und in ausreichender Qualität zu erhalten Wir verweisen hier auf die umfangreichen Anträge im Rahmen der Überprüfung der Regulierungsverfügung BK3-09/085, dessen Beschluß aus 2011 datiert. Die Telekom Deutschland hat bis zum heutigen Tage keine verläßlichen und vollständigen Informationen bereitgestellt. Es wird daher beantragt: Auferlegung einer Zugangsverpflichtung zu Systemen der Betriebsunterstützung Hilfsweise Bereitstellung und Veröffentlichung der folgenden benötigten Informationen im Extranet Wir verweisen hier im Rahmen der Prozeßökonomie auf die Stellungnahme des BREKO und ergänzen hier lediglich. Begründung Ohne eine schnelle Änderung der Regulierung kann nach unserer Rechtsauffassung keine Ausschreibung im Rahmen der Rahmenregelung des Bundes bzw. der Förderrichtlinien der Länder durchgeführt werden, da die Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. Durch den fehlenden Zugang zu den Systemen der Betriebsunterstützung bzw. hilfsweisen Informationen zur vorhandenen Infrastruktur der Telekom Deutschland GmbH ist ein fairer Wettbewerb im ungeförderten und im geförderten Ausbau möglich und stellt einen Verstoß gegen die EU-Beihilferichtlinien dar. Um die Breitbandziele des Bundes zu ermöglichen, bedarf es einer schnellen und umfassenden Anpassung der derzeitigen Regulierungsverfügung gegen das marktbeherrschende Telekommunikationsunternehmen Telekom Deutschland GmbH. Seite 21 von 28

22 Es gibt derzeit ein erhebliches Defizit bezüglich der Bereitstellung von Informationen zur Nutzung des Kupfernetzes der Telekom Deutschland GmbH. Dies beeinträchtigt die Teilnahme an gefördertem Ausbau auf Vectoring-Basis im Netz der Telekom durch alternative Carrier erheblich. Derzeit besitzt nur die Telekom die Fähigkeit, die jeweils in den Markterkundungsverfahren bzw. Ausschreibungen geforderten Bandbreiten zu prüfen auf Erfüllbarkeit. Es bedarf hier sehr schnell einer umfangreichen Neuregelung und massiven Erweiterung der Informationsverpflichtung. - Voranfrage online Mit der Voranfrage Online im ECASS-System lassen sich einzelne TAL abfragen. Man benötigt hierzu entweder die Telefonnummer oder die Straße mit Hausnummer. Es werden unverbindlich die Leitungslängen mit Angabe von Leitungsquerschnitten mitgeteilt. Leider ist das System extrem fehlerbehaftet und es lassen sich mind. 20 % der TAL nicht abfragen. Eine Massenabfrage z. B. für einen gesamten KVz ist derzeit nicht möglich. Diese Abfragen werden benötigt, um Datenratenberechnungen durchführen zu können. Es werden benötigt: - Zugriff auf Abruf über XML-Schnittstelle auch als Massenabfrage für KVz Hilfsweise: - maschinenverarbeitbar als CSV - massenabfragefähig für gesamte Kabelverzweiger - Bereitstellung in Echtzeit, d. h. binnen weniger Minuten - Netzinfrastrukturskizzen Es wird benötigt: für Bereiche, d.h. Anschlußbereiche oder Teile eines Anschlußbereichs, eine nicht maßstabsgerechte Netzinfrastrukturskizze. Die Netzinfrastrukturskizze soll folgende Angaben beinhalten: o Darstellung der den nachgefragten Bereich versorgenden Hauptkabel vom HVt über die gesamte Strecke der Linien o Angabe der Anzahl und Querschnitt der vorhandenen und der nutzbaren Doppeladern im jeweiligen Hauptkabel, Querkabeln und Verzweigerkabeln o Reihenfolge und Benennung der vorhandenen KVz o Angabe der durch den KVz genutzten Hauptkabelbündel o Angabe der Anzahl der in den einzelnen KVz abgeschlossenen Hauptkabelund Verzweigungskabel-Doppeladern, soweit sich diese nicht aus der KVz- Liste ergeben o Kabellängen der einzelnen dargestellten Teilabschnitte Seite 22 von 28

23 o Abzweigmuffen o Muffen (z. B. Verlängerung, Reparatur) o Darstellung eventuell vorhandener realer Querkabel und (virtuellen) Querkabeln, die vollständig in einem Hauptkabel geführt werden inkl. Angabe der Anzahl und Querschnitt der darin befindlichen vorhandenen und nutzbaren Doppeladern einschließlich deren hochbitratiger Nutzungsrichtung o Lage der Peripheren Einrichtung auf dem Hauptkabel inklusive der Kabellängen der dargestellten Teilabschnitte o Angabe von vorhandenem oder beauftragtem Überbau mit DSL, vorhandenem oder beauftragtem SOL-Konzept mit Angabe des SOL- und der mitversorgten KVz, vorhandenem oder beauftragtem Zugang zum KVz, vorhandener oder beauftragter Schaltverteiler und Technikstandorte Die mit rot markierten Textteile werden zusätzlich zu der mit Beschluß BK3-10/090 angeordneten Umfangs der Inhalte von Netzinfrastrukturskizzen hiermit beantragt, der Telekom Deutschland GmbH aufzuerlegen. Diese Netzinfrastrukturskizzen beinhalten bisher mit Ausnahme der Angabe der Gesamtanzahl der Doppeladern keine Informationen zum Verzweigerkabel. Um die neu angeordneten Zugangsvarianten von Schaltverteilern und zusätzlichen KVz nutzen können und um eine Ermittlung der möglichen erzielbaren Datenraten zu ermöglichen bedarf es daher weitergehenden Informationen zum Verzweigerkabel (also Kabel vom Kabelverzweiger zu den Endkunden bis zum Anschlußpunkt Linie (APL). - KVz-Adreßlisten Derzeit kann der alternative Carrier täglich nur 20 KVz-Adreßlisten über das ECASS- System abfragen. Diese Adreßliste zeigt alle Adressen eines KVz, die über einen APL verfügen, Das Ergebnis wird derzeit nicht maschinenverarbeitbar als PDF-Datei bereitgestellt. Das Ergebnis wird vollkommen unzeitgemäß erst am Folgetag bereitgestellt. Es erfolgt keine automatische Zusendung an den Carrier, wenn dieser eine Kollokation an diesem KVz beauftragt hat, wenn z. B. neue Adressen hinzugekommen sind. Es wird neu benötigt: - maschinenverarbeitbar als CSV - mehr als 20 Anfragen pro Tag zulässig - Angabe des genutzten VzK und Kabelbündels der Endkundenadresse - sofortige Bereitstellung - automatische Zusendung bei beauftragter Kollokation Sinnvoll wäre eine Kombination aus Voranfrage Online und der Adreßliste, d. h. wir erhalten für einen KVz die Adressen incl. der TAL-Angaben. Ohne diese Informationen kann nicht ermittelt werden, wie viele Gebäude mit welcher Dämpfung auf dem Verzweigerkabel zu versorgen sind. Die derzeitig in den KVz- Standortlisten benannte durchschnittliche Verzweigerkabel-Dämpfung ist hier nicht ausreichend, da dies ein mathematischer Durchschnittswert ist. Bei kleineren KVz kann es so bei nur wenigen langen TAL zu einer vollkommen verfälschenden Seite 23 von 28

24 Information kommen. - Adreßliste A0-Bereich Derzeit haben die alternativen Carrier keinen Anspruch auf die Bekanntgabe der Adressen des sog. A0-Bereiches. Dieser bezeichnet alle Adressen, die nicht an einem Kabelverzweiger anschlossen sind und statt dessen unmittelbar auf dem Hauptkabel, also ohne Verzweigerkabel, versorgt werden. Diese Adreßliste wird benötigt, da sonst die Prüfung bzgl. der geforderten Datenraten nicht verifizierbar und erfüllbar ist. Es wird neu benötigt: - maschinenverarbeitbar als CSV - mehr als 20 Anfragen pro Tag zulässig - sofortige Bereitstellung - automatische Zusendung bei beauftragter Kollokation im Bereich dieses Hauptkabels - Zugriff auf Datenbanken KONTES-ORKA KONTES-ORKA (Ortskabelbeschaltung) verwaltet alle Datenbestände des Zugangsnetzes der Telekom wie Beschaltungen, Leitungslängen, freie Doppeladern und vieles mehr. Bei einer Neubeauftragung eines Telefonanschlusses ermittelt ORKA automatisch eine mögliche Leitungsführung. Bei einer Forderung von Erfüllungsquoten von 95 % und mehr muß seitens der Carrier bereits in der Ausschreibungsphase die Möglichkeit vorhanden sein, diese Daten einsehen zu können, um z. B. die Beschaltung und Anzahl freier Doppeladern zu erkennen. Da wir derzeit den vollständigen Umfang von KONTES-ORKA nicht kennen, können wir nur unsere Minimalforderung benennen: Es werden aus KONTES-ORKA Informationen benötigt zu - Leitungslängen - Kabelquerschnitte (falls vorhanden) - freie Doppeladern - Beschaltungsweg Nur so sind Dämpfungsberechnungen möglich. Wenn Zugriff auf KONTES ORKA vorhanden ist, kann ggf. die Bereitstellung von Daten Voranfrage Online entfallen, da hier KONTES-Orka-Daten verwendet werden. - Zugriff auf MEGAPLAN MEGAPLAN ist das grafische Informationssystem (GIS) der Telekom Deutschland GmbH. Es stellt Informationen über die genaue Lage und die technischen Eigenschaften der Netzkomponenten wie beispielsweise - Kabel Seite 24 von 28

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