Weiterbildung tut gut! NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein
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- Lena Waltz
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1 Weiterbildung tut gut! Das NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein bietet Weiterbildungsberatung für Unternehmen und abschlussorientierte modulare Weiterbildung - nicht nur für An- und Ungelernte NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein GEFÖRDERT VOM
2 Inhalt Warum Weiterbildung bis zum Berufsabschluss?...3 Nachqualifizierung: berufsbegleitende Weiterbildung zum Berufsabschluss...5 Weiterbildungsberatung - Unsere Angebote für Unternehmen...8 Finanzierung von Weiterbildungsangeboten (SGB III bzw. SGB II)...11 Kurzarbeit - Zeit für die Weiterbildung...14 Zeitarbeit - Weiterbildung bietet Chancen für die Zukunft...15 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung im Güterkraftverkehr...16 Bildungsscheck NRW - Bildungsprämie der Bundesregierung...18 Zugänge zur Abschlussprüfung - Externenprüfung...19 Das Nachqualifizierungsnetzwerk Niederrhein und seine Ziele...22 Trägerneutrale Weiterbildungsberatung nutzt Betrieben und Bildungsdienstleistern...24 Beratungsnetzwerk...25 Transfer...26 Impressum: Das NachQualifizierungsnetzwerk Niederrhein ist eines der 22 Vorhaben der Förderinitiative 2 abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung des BMBF-Programms Perspektive Berufsabschluss. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Durchführungsträger: Ludgeristraße Duisburg Telefon: (0203) Telefax: (0203) info@qualinetz.de Internet: Projektleitung: Christoph Eckhardt (v. i. S. d. P.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Marion Lemken NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein Weiterbildungsberatung Kleve im Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum Kleve (TBH) e. V. Bleichen Kleve Rainer Hendricks, Klaus Verburg Telefon: / -11 Bernd Pastoors, Telefon: Telefax: wb.kleve@nq-niederrhein.de Internet: NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein Weiterbildungsberatung Moers im Institut für Maßnahmen zur Förderung der beruflichen und sozialen Eingliederung (IMBSE) e. V. Essenberger Str. 3d Moers Frank Rehbein, Hartmut Hoenen Telefon: / -46 Dr. Ulrich Rauter, Telefon: Telefax: wb.moers@nq-niederrhein.de Internet: Gestaltung & Druck: Mondial Druck & Medien 1. Auflage 22. Mai 2009
3 Warum Weiterbildung bis zum Berufsabschluss? Ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist das Risiko sehr groß, immer wieder arbeitslos zu werden oder arbeitslos zu bleiben. Eine abgeschlossene Berufsausbildung gilt heute als Einstiegsvoraussetzung für den Arbeitsmarkt. Auch wenn man sich im Laufe seines Lebens immer wieder neuen Herausforderungen stellen muss - die Basis für eine qualifizierte Berufstätigkeit wird in der Ausbildung gelegt. Es gibt zwar immer noch viele Arbeitsplätze in Unternehmen, für die lediglich angelernte Arbeitskräfte benötigt werden. Allerdings sind diese oft einem schnellen Wandel ausgesetzt: Das Produkt fällt weg, der Produktionsprozess wird automatisiert, die Produktion wird ins Ausland verlagert oder die Anforderungen hinsichtlich der Vielfalt und der Tiefe der Qualifikation steigen. Unternehmen haben häufig ein Interesse daran, ihre bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch unter neuen Bedingungen weiterzubeschäftigen. Ihr Können und ihre Erfahrungen sollen weiter für das Unternehmen genutzt werden. Sie sollen aber auch dafür qualifiziert werden, sich flexibel auf neue Herausforderungen im Arbeitsprozess einstellen zu können. Qualifizierungsreserven ausschöpfen In vielen Wirtschaftsbereichen gibt es die Sorge, dass künftig nicht genügend qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht. Viele Belegschaften werden immer älter. Gleichzeitig sinken die Schülerzahlen. Auch wenn derzeit wieder mehr qualifizierte Fachkräfte neue Stellen suchen - langfristig gesehen gilt es, Qualifizierungsreserven auszuschöpfen: Bei der Einstellung von neuen Auszubildenden sollten auch junge Menschen eine Chance bekommen, die nicht zu den besten ihres Altersjahrgangs zählen. Es mag sein, dass viele Jugendliche noch nicht über alle Voraussetzungen der Ausbildungsreife verfügen. Die Bundesagentur für Arbeit und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördern aber vielfältige Unterstützungsangebote auch für Betriebe, die selbst nicht ausbilden. An- und Ungelernte in den Betrieben können berufsbegleitend bis zum Berufsabschluss weiter qualifiziert werden. Die Weiterbildung wird eng mit dem betrieblichen Arbeitsprozess verknüpft. Die Untergliederung in einzelne Module ermöglicht es, zunächst gezielt die für den neuen Arbeitsbereich erforderlichen beruflichen Kompetenzen zu erwerben, im weiteren Verlauf aber alle Module zu absolvieren. Damit können die Arbeitskräfte künftig flexibler eingesetzt werden und sich leichter auf neue Anforderungen vorbereiten. 3
4 Auf Arbeitsplätzen, die ganz oder teilweise die Kompetenz von Personen mit Berufsabschluss erfordern, können auch qualifizierte Angelernte eingesetzt werden, die bereits einige Module zum Berufsabschluss absolviert haben und sich in der Weiterbildung befinden. Auftragsschwache Zeiten, jahreszeitlich oder konjunkturell bedingt, können für die Weiterbildung genutzt werden. Das Personal bleibt dem Unternehmen erhalten und erweitert seine beruflichen Potenziale. Die Kosten für die Weiterbildung werden zum Teil von der Agentur für Arbeit übernommen. Abschlussorientierte Weiterbildung stärkt die Wirtschaftskraft in der Region In der Arbeitsmarktregion Niederrhein gibt es in vielen Branchen eine Zunahme der Zahl der Beschäftigten, etwa in der Logistikbranche oder in der Tourismuswirtschaft. Die größten Beschäftigtenanteile gibt es in den Bereichen Dienstleistungen, verarbeitendes Gewerbe und Handel. Es werden in erster Linie gut qualifizierte Arbeitskräfte benötigt. Neben Neueinstellungen muss auch in die Qualifizierung der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert werden. Gleichzeitig haben 50 Prozent der Arbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Nur ein Drittel derjenigen, die wieder eine neue Arbeitsstelle antreten, haben keine Berufsausbildung. Dies unterstreicht die unsichere Position von An- und Ungelernten auf dem Arbeitsmarkt. Die Region Niederrhein ist geprägt vom Zusammenleben und Zusammenarbeiten von Menschen verschiedener Nationalitäten und Kulturen. Viele Menschen im Kreis Kleve arbeiten in Bereichen mit enger wirtschaftlicher Verflechtung mit dem Nachbarland Niederlande. Im Kreis Wesel und in Duisburg leben viele Menschen aus anderen Kulturen. Sie sind häufiger arbeitslos und haben häufiger keinen Schul- und/oder Berufsabschluss als deutsche Arbeitskräfte. Nachqualifizierung zum Berufsabschluss ist ein wichtiges Angebot zur beruflichen Integration von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft. Der größte Anteil der Unternehmen in der Region gehört zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Unternehmen verfügen meist nicht über eine eigene Personalentwicklung. Die Unternehmensleitungen sind oft sehr stark gefordert, ihr Unternehmen gut am Markt zu platzieren und Aufträge zu sichern. Durch die Weiterbildungsberatung im Netzwerk Nachqualifizierung erhalten kleine und mittlere Unternehmen und ihre Beschäftigten bessere Zugänge zur Weiterbildung. 4
5 NACHQUALIFIZIERUNG: berufsbegleitende Weiterbildung zum Berufsabschluss Adressaten Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung richtet sich an an- und ungelernte Beschäftigte aus Betrieben sowie an Arbeitslose oder Langzeitarbeitslose ohne (verwertbaren) Berufsabschluss, die auf diesem Weg leichter in betriebliche Arbeit integriert werden sollen. Besonders angesprochen werden junge Menschen in der Altersgruppe 25 bis 35. Für sie ist die Weiterbildung zum Berufsabschluss eine wichtige Voraussetzung für einen dauerhaften Einstieg in qualifizierte berufliche Tätigkeiten. Aber auch junge Erwachsene unter 25 Jahren können mit Hilfe von Weiterbildung zum Berufsabschluss qualifiziert werden, wenn sie bereits drei Jahre gearbeitet haben oder aus persönlichen Gründen nicht mehr über eine Erstausbildung gefördert werden können. Die Weiterbildungsmodule sind altersunabhängig. Auch ältere Beschäftigte können sie nutzen, um Zusatzqualifikationen zu erwerben, sich für neue Arbeitsaufgaben oder Arbeitsplätze zu qualifizieren oder sich auf eine Abschlussprüfung vorzubereiten. Weiterbildungszeit Die Weiterbildungszeit wird eng auf die betrieblichen Anforderungen abgestimmt. Es gibt mehrere Modelle für die Organisation der Weiterbildung: Weiterbildungsblöcke im wöchentlichen Wechsel: eine Woche Arbeiten Betrieb, eine Woche Lernen im Bildungszentrum. Zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen sich einen Arbeitsplatz und werden im wöchentlichen Wechsel qualifiziert. Berufsschulmodell: Drei Tage pro Woche Arbeiten im Betrieb, zwei Tage pro Woche Lernen im Bildungszentrum. Schichtmodell: Pro Tag finden vier Stunden Qualifizierung beim Bildungsträger statt, vormittags vor der Mittagsschicht oder am Nachmittag nach der Frühschicht. Dieses Modell eignet sich besonders für Branchen mit flexiblen Arbeitszeiten. Weiterbildungsblöcke (Vollzeit oder Teilzeit) in auftragsarmen Zeiten: Die Weiterbildung wird auf vier bis sechs Monate in Vollzeit konzentriert. Während der übrigen Monate des Jahres arbeiten die Beschäftigten im Betrieb. Dieses Modell eignet sich gut in Branchen, die während der Wintermonate wenig zu tun haben oder aufgrund der Konjunkturkrise aktuell Personalüberhänge haben. Für Unternehmen in Kurzarbeit können Weiterbildungsblöcke wochenweise oder tageweise angeboten werden, so dass die durch Kurzarbeit freigewordene Zeit mindestens zur Hälfte oder ganz für Weiterbildung genutzt werden kann. Dauer der Weiterbildung Wie lange die Weiterbildung dauert, richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen und Zielen der Lernenden, aber auch nach dem betrieblichen Bedarf. Es können einzelne Module ausgewählt werden, die für künftige Aufgaben besonders wichtig sind oder die Qualifikationen betreffen, die bisher noch nicht erworben worden sind. Eine komplette Weiterbildung zum Berufsabschluss dauert in einem dreijährigen Ausbildungsberuf im Durchschnitt 24 Monate. Davon sind zwölf Monate innerhalb von zwei Jahren für das Lernen beim Bildungsträger vorgesehen. Während der übrigen Zeit arbeiten die Lernenden im Betrieb, indem sie das Gelernte in der Praxis anwenden und vertiefen. 5
6 Alle Module zu durchlaufen bietet sich zum Beispiel für Beschäftigte an, die bisher nur Teilbereiche des Berufes kennen gelernt haben oder die bisher überwiegend in Hilfsfunktionen mit wenig eigener Verantwortung gearbeitet haben. Dabei kann aber auch die Dauer der einzelnen Module variieren, zwischen zwei Wochen und drei Monaten, je nach dem, wie viele Vorkenntnisse in dem betreffenden Tätigkeitsbereich vorhanden sind. Die individuell vorhandenen Vorkenntnisse und Berufserfahrungen werden zu Beginn ermittelt, ebenso die spezifischen Anforderungen der Betriebe. Daraus werden individuelle Qualifizierungspläne entwickelt, aus denen sich die Reihenfolge und die Dauer der einzelnen Module sowie die begleitenden Lernangebote ergeben. Wer bereits seit vielen Jahren in dem Beruf arbeitet und alle Tätigkeiten beherrscht, die zum Berufsbild des jeweiligen Ausbildungsberufes gehören, kann sich innerhalb von vier bis sechs Monaten auf die Abschlussprüfung vorbereiten. Modul für Modul bis zum Berufsabschluss Die Weiterbildung wird auf dem Niveau einer anerkannten Berufsausbildung durchgeführt. Die Lernenden erwerben alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im betrieblichen Ausbildungsrahmenplan und im Rahmenlehrplan für das Berufskolleg vorgesehen sind und zu dem jeweiligen Weiterbildungsmodul gehören. Vor allem erwerben sie die nötigen Schlüsselkompetenzen, zum Beispiel selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren der Arbeit, problemlösendes und eigenverantwortliches Handeln, Verarbeiten und Anwenden neuer Informationen, Kommunikation mit Kunden. Sie können also in den Arbeitsbereichen, die zu bereits absolvierten Weiterbildungsmodlen/Ausbildungsbausteinen gehören, ähnlich selbstständig und qualifiziert eingesetzt werden wie Facharbeitskräfte mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung. Auch wenn ein Teil der aus dem Ausbildungsberufsbild abgeleiteten Module auf dem derzeitigen Arbeitsplatz nicht benötigt wird, ist es vorteilhaft, nach und nach alle Module zu absolvieren. Die Arbeitskräfte werden zu Allroundern in ihrem Beruf und können innerhalb des Betriebes flexibel eingesetzt werden. Für neue Aufgabengebiete sind sie gut gerüstet. Ablauf Modulare Weiterbildung zum Berufsabschluss (Beispiel) Kompetenzfeststellung (2 Wochen) MODUL 1 (6 Wochen) MODUL 2 (6 Wochen) MODUL 3 (6 Wochen) MODUL 4 (6 Wochen) 6
7 Offene Lernorganisation In jeder Woche werden bestimmte Inhalte verbindlich neu erarbeitet und wiederholt. Es gibt aber auch viel individuell zu nutzende Lernzeit, in der unter Anleitung des Ausbildungspersonals intensiv an bestimmten Themen gearbeitet werden kann, also zum Beispiel Wiederholung berufsbezogener Allgemeinbildung oder Erarbeitung von speziellen Lerninhalten (z. B. Gefahrguttransport, Führerschein). Durch das Lernen in kleinen Gruppen ist auch viel Zeit für den intensiven Erfahrungsaustausch gegeben. Die Weiterbildung enthält sowohl praktische Trainings als auch die Erarbeitung der theoretischen Inhalte. Theorie und Praxis werden miteinander verknüpft. Auf der Basis von Lernund Arbeitsaufträgen bezieht sich das Lernen immer auch auf praktische Arbeitsprozesse aus dem Betriebsalltag, die im Bildungszentrum, im Lager oder auf dem Verkehrsübungsplatz bzw. im Straßenverkehr geübt und trainiert werden. Für die Zeit des Betriebseinsatzes erhalten die Lernenden Lernaufgaben oder Lernaufträge, die sie in Verbindung mit ihren jeweils auszuführenden Fahrten bzw. Aufträgen bearbeiten sollen. Dadurch wird die Anwendung, Erweiterung und Vertiefung des Gelernten in der Praxis unterstützt. Beispiele für modulare Nachqualifizierungsangebote Im Zuge der Bedarfserhebung bei Unternehmen am Niederrhein sind modulare Weiterbildungen zum Berufsabschluss in folgenden Berufen geplant: Berufskraftfahrer/-in Fachlagerist/-in bzw. Fachkraft für Lagerlogistik Verkäuferin/zum Verkäufer oder Einzelhandelskauffrau/Einzelhandelskaufmann Fachverkäuferin/zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk Steuerfachgehilfin/Steuerfachgehilfe Altenpflegerin/Altenpfleger, Altenbetreuung Fachkraft im Gastgewerbe Koch/Köchin Berufe in der Agrarwirtschaft MODUL 5 (6 Wochen) MODUL 6 (6 Wochen) MODUL 7 (6 Wochen) MODUL 8 (6 Wochen) Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (6 Wochen) 7
8 Weiterbildungsberatung - Unsere Angebote für Unternehmen Fundierte Beratung, Projektmanagement für die Weiterbildung Wir ermitteln den Weiterbildungsbedarf der Unternehmen und suchen die passenden Angebote. Wir kümmern uns um alle Formalitäten: Zuschüsse zur Finanzierung, Anmeldung bei der Kammer. Wir begleiten die Weiterbildung bis zum Abschluss. Bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote Auf der Grundlage anerkannter Ausbildungsberufe werden einzelne Abschnitte (Module) zertifiziert. Angelernte können auf diesem Weg einen Berufsabschluss erwerben. Bildungscoaching Die Lernenden werden individuell begleitet. Gelernt wird am Arbeitsplatz und beim Bildungsdienstleister. Hilfe für die Finanzierung der Weiterbildung Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Finanzierungszuschüssen für die Weiterbildung: Bildungsschecks ( Bildungsprämie ( oder über Bildungsgutscheine und Arbeitsentgeltzuschüsse durch die Agentur für Arbeit. Weiterbildungsberatung gegenüber Unternehmen ist anbieterneutral. Als Dienstleistung für die Unternehmen unterstützt sie bei der Bestimmung von Inhalten, Zielen und Organisationsformen für die Weiterbildung, die am besten zu den Interessen des Unternehmens passen. Sie erschließt betriebsinterne Weitebildungsmöglichkeiten. Sie entwickelt Kriterien für die Auswahl geeigneter Anbieter. Aus dem regionalen Weiterbildungsangebot werden diejenigen herausgefiltert, die den Anforderungen des Unternehmens am meisten gerecht werden. In sieben Schritten zum Weiterbildungserfolg 1. Schritt: Ansprache der Unternehmen (schriftlich, telefonisch, persönlich) 2. Schritt: Gesprächstermin zur Bedarfsermittlung: Weiterbildung Beschäftigter (mit und ohne Berufsabschluss), ggf. Bedarf an Neueinstellungen, an Auszubildenden oder anderen Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Arbeitsförderung. Ziele und Inhalte sowie Umfang, Dauer und Organisationsform der Weiterbildung werden den Wünschen der Betriebe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend erhoben, ebenso flankierende Dienstsleistungen (z. B. Kinderbetreuung) und Finanzierungswege. 3. Schritt: Differenzierte Analyse der betrieblichen Qualifizierungsanforderungen und Qualifizierungspotenziale. Diese bezieht sich auf die geforderten Kompetenzen des künftigen bzw. veränderten Arbeits- 8
9 bereiches der für die Weiterbildung vorgesehenen Beschäftigten und auf die mittelfristigen Entwicklungsperspektiven des Unternehmens (Weiterbildung für die Anforderungen von Morgen). Weiterhin werden die Qualifizierungspotenziale des Unternehmens ermittelt: Welche Kompetenzen können in Verbindung mit dem Arbeits- und Geschäftsprozess erworben werden? Welche Kompetenzen müssen überwiegend extern vermittelt werden? 4. Schritt: Auswahl und Beauftragung der vorgeschlagenen Bildungsdienstleistungen durch das Unternehmen. Die Weiterbildungsberatung entwickelt eine Leistungsbeschreibung, präsentiert drei in Frage kommende Bildungsdienstleistungen der Netzwerkpartner oder anderer Anbieter auf dem Markt und berät bei der Auswahl der Leistungen. 5. Schritt: Informationsgespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Weiterbildungsberatung zusammen mit den Bildungsfachleuten der beauftragten Weiterbildungsdienstleister). Die Interessen der Teilnehmenden an der Weiterbildung, die Inhalte und Ziele der Weiterbildung sowie die betrieblichen und persönlichen Rahmenbedingungen (Zeit, Finanzierung etc.) werden geklärt. 6. Schritt: Begleitung der Weiterbildung, Bildungscoaching im Verlauf. Die Weiterbildungsberatung führt regelmäßige Rückmeldegespräche mit den Lernenden, den Bildungsfachleuten der Weiterbildungsträger und den Betrieben über den Verlauf der Weiterbildung. Bildungscoaching unterstützt die Lernenden, die Anforderungen der Weiterbildung erfüllen und mit den Anforderungen am Arbeitsplatz und in der Familie in Einklang zu bringen. Im Mittelpunkt der Weiterbildungsberatung steht die Verknüpfung des Lernens beim Bildungsträger mit dem betrieblichen Lernen und den individuellen Lernstrategien. Weiterhin werden Modulprüfungen ausgewertet. Sofern während der Weiterbildung eine Versetzung auf andere Arbeitsplätze erfolgt, wird die Weiterbildungsberatung veränderte Weiterbildungsanforderungen ermitteln und den Transfer des bisher Gelernten auf den neuen Arbeitsplatz unterstützen. 7. Schritt: Abschluss der Weiterbildung Anmeldung zur Abschlussprüfung, Auswertung und Transfer des Gelernten auf den betrieblichen Arbeitsprozess. Bildungscoaching an der Schnittstelle zwischen Unternehmen und Weiterbildungsanbietern Damit die Weiterbildungsinhalte mit dem ermittelten Bedarf zusammenpassen, wird das Bildungscoaching auch während der Weiterbildung gemeinsam mit dem jeweiligen Ausbildungspersonal Zwischenüberprüfungen durchführen, mit dem Ziel, betriebliche Anforderungen und betrieblichen Qualifizierungs potenziale in den Mittelpunkt des Lernprozesses zu stellen. Dies führt dazu, die Aufgabenstellungen beim Bildungsträger noch stärker am jeweiligen betrieblichen Ablauf zu orientieren, Qualifizierungsmöglichkeiten im Betrieb zu nutzen und nicht zuletzt die Lernenden selbst durch geeignete Fragen bzw. Aufgaben beim Transfer in die betriebliche Anwendung anzuleiten. 9
10 Coaching als Aufgabe der Weiterbildungsberatung Das Coaching gegenüber den Ausbildenden besteht darin, betriebliche Arbeits- und Geschäftsprozesse so aufbereiten zu können, dass die am außerbetrieblichen Lernort erarbeiteten Kompetenzen ohne große Anleitung im betrieblichen Arbeitsprozess angewendet werden können. Gegenüber dem Betrieb werden Anregungen gegeben, wie betriebliche Kommunikations- und Dokumentationsprozesse zum Lernen im Sinne von Problemlösung und Qualitätsentwicklung genutzt werden können. Gegenüber den Lernenden werden Anregungen, Fragestellungen und Aufgaben gegeben, die den Transfer des erworbenen Wissens in die Praxis erleichtern. Im Prozess der Weiterbildungsberatung werden betriebliche Lernpotenziale und Entwicklungsbedarfe hinsichtlich der Optimierung der Prozessabläufe, der Nutzung neuer Technologien, der Einführung neuer Produktlinien, der Erschließung neuer Marktsegmente oder anderer Veränderungsprozesse kontinuierlich entwickelt. Weiterbildungsberatung gegenüber Betrieben zielt darauf ab, Arbeitsprozesse im Betrieb zugleich auch als Lern- und Veränderungsprozesse zu betrachten und so zu gestalten, dass die Beschäftigten eine aktive Rolle im Prozess der Veränderung und Optimierung einnehmen. Ausbilder/ in Weiterbildungsberatung Betriebliche Anforderungen Lernende Ausbildungsrahmenplan Betriebliche Anleitung Dies schließt eine beständige Kompetenzentwicklung ein. Die Beschäftigten sollen den Weiterbildungsbedarf aus eigener Sicht erkennen und entsprechend Lern- und Entwicklungsziele motiviert verfolgen können. Vorhandene Kompetenzen und Entwicklungspotenziale sollen erkannt werden, um daraus Qualifizierungs- und Entwicklungsziele abzuleiten, die sowohl den eigenen Interessen und Perspektiven gerecht werden als auch mit den betrieblichen Entwicklungsanforderungen in Einklang stehen. 10
11 Finanzierung von Weiterbildungsangeboten (SGB III bzw. SGB II) Weiterbildungskosten Die Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit, der ARGE SGB II oder der Optionskommune finanziert werden. Die Voraussetzungen zur Förderung beruflicher Weiterbildung nach 77 SGB III (gilt auch für den Rechtskreis des SGB II) und nach dem Programm WeGebAU erfüllen Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. an- und ungelernte Beschäftigte, Arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht über einen Berufsabschluss (mit mindestens zweijähriger Ausbildungszeit) verfügen oder die mindestens vier Jahre als An- und Ungelernte gearbeitet haben und daher eine entsprechende Beschäftigung in ihrem ursprünglich erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben können. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. qualifizierte Beschäftigte, wenn ihr letzter Berufsabschluss oder ihre letzte öffentlich geförderte Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt (Sonderregelung We- GebAU Konjunkturpaket II). Mit der Ausgabe eines Bildungsgutscheins wird von der Agentur für Arbeit unter anderem bescheinigt, welche der folgenden Weiterbildungskosten übernommen werden: Lehrgangskosten: Dazu gehören Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und der Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung. Gefördert werden können auch Weiterbildungen, mit denen der nachträgliche Erwerb eines Hauptschulabschlusses verbunden ist. Nicht gefördert werden gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen und Allgemeinbildung. Fahrkosten: für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendelfahrten) oder - bei auswärtiger Unterbringung - für An- und Abreise sowie monatlich eine Familienheimfahrt. Gewährt werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse) oder eine Wegstreckenentschädigung von 0,20 pro gefahrenem Kilometer. Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung: Sie werden übernommen, wenn die Weiterbildung nicht am bisherigen Wohnort stattfindet und das Pendeln nicht zugemutet werden kann. Kinderbetreuungskosten: Kosten für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern (unter 15 Jahren) während der Teilnahme an Weiterbildung können von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Übernommen werden Kindergarten- / Hortgebühren, Kosten für eine Tagesmutter sowie Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten in Höhe von 130 monatlich, unabhängig von der Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten. 11
12 12 Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld Die Weiterbildung kann auch während der Arbeitslosigkeit oder in den arbeitsfreien Zeiten der Kurzarbeit genutzt werden. Die Teilnehmenden erhalten dann weiterhin Arbeitslosengeld oder Kurarbeitgeld. Arbeitsentgeltzuschuss Arbeitgeber, die ihre an- und ungelernten Beschäftigten bei Fortbestehen des Arbeitsvertrages teilweise zur Weiterbildung freistellen, können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt (Brutto-Arbeitslohn plus Pauschale zu den Sozialversicherungsabgaben) erhalten. Der Zuschuss wird für den Zeitraum gewährt, in dem die Beschäftigten für die Teilnahme an Weiterbildung freigestellt werden und daher keine Arbeitsleistung erbringen. Der Zuschuss beträgt 100 Prozent des Arbeitsentgeltes für die freigestellte Zeit, wenn die Weiterbildung extern stattfindet. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen beträgt der Zuschuss 50 Prozent ( 235 c SGB III). Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU) Zweifelsohne ist die Weiterbildung der in Beschäftigung stehenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering. Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Im Zuge des Konjunkturpakets II hat das WeGebAU-Programm eine Erweiterung erfahren: Gefördert werden jetzt nicht nur An- und Ungelernte oder Beschäftigte über 45 Jahren. Vielmehr können nunmehr auch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Programm gefördert werden, wenn der letzte Berufsabschluss oder die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegen. Weitere Voraussetzungen sind auch hier die Freistellung zur Teilnahme an der Weiterbildung während der betriebsüblichen Arbeitszeit. Die Weiterbildungsberater der Agentur für Arbeit sowie des Nachqualifizierungsnetzwerkes Niederrhein unterstützen die Unternehmen bei der Nutzung der genannten Förderinstrumente. Aufgabe der Weiterbildungsberater ist es, im Rahmen von Unternehmensbesuchen durch auf die Unternehmen zugeschnittene Beratungen das Interesse und die Bereitschaft zu wecken, gering qualifizierte und ältere Mitarbeiter zu qualifizieren. Sie informieren über bestehende Fördermöglichkeiten, klären die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen, stellen die Weiterbildungsbedarfe fest und unterstützen die Unternehmen bei der Organisation der Weiterbildung für die
13 betroffenen Beschäftigten. Die Weiterbildungsberater stellen auch den Kontakt für die Arbeitgeber mit dem zuständigen Arbeitgeber- Service der Agenturen für Arbeit vor Ort her. Das WeGebAU-Programm eignet sich auch gut zur Vermeidung von Kurzarbeit. Während der Freistellung zur Weiterbildung erhalten die Beschäftigten ihren bisherigen Lohn weitergezahlt - das Unternehmen kann für diese Zeit einen Arbeitsentgeltzuschuss beantragen. Auf diese Weise können zum Beispiel auftragsarme Zeiten im Winterhalbjahr ganz oder teilweise durch Weiterbildung überbrückt werden, ohne finanzielle Einbußen für die Beschäftigten oder für das Unternehmen. Förderübersicht WeGebAU Weiterbildung Gering qualifizierter beschäftigter Arbeitnehmer in Unternehmen Grundvoraussetzungen für die Förderfähigkeit: Mindestens 36 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Laufe des Berufslebens Mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das über die Dauer der Weiterbildung hinaus fortbesteht. Die zu fördernde Person darf keine Leistungen zur Grundsicherung (SGB II) beziehen. Weiterbildungen müssen von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt sein, also nach AZWV zertifiziert sein. Wer kann gefördert werden? Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Ausbildungsabschluss min. 4 Jahre zurück liegt und die in den letzten 4 Jahren an keiner mit öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben gering qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Ungelernte (ohne anerkannten Berufsabschluss) oder wieder Ungelernte (mit Berufsabschluss, die länger als 4 Jahre nicht in ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben bzw. in un- oder angelernter Tätigkeit auf Helferebene arbeiten). Leistungen: Weiterbildungskosten, Fahrtkosten zur Bildungsstätte, Kinderbetreuung nur für gering qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Arbeitsentgeltzuschuss: Berechnungsgrundlage: AN-Bruttolohn + 20% pauschalierte Sozialabgaben für die Zeit der Freistellung für die Weiterbildung. 13
14 14 Kurzarbeit - Zeit für die Weiterbildung Qualifizierung während Kurzarbeit oder in Zeiten ungünstiger Beschäftigungslage Modulare Nachqualifizierung eignet sich gut für Zeiten der Kurzarbeit oder Zeiten ungünstiger Beschäftigungslage. Die Beschäftigten sollen dem Betrieb erhalten bleiben, um für künftige Zeiten mit besserer Nachfrage personell gut aufgestellt zu sein. Durch die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessert das Unternehmen zugleich seine Wettbewerbsbedingungen. Kurzarbeit gibt Unternehmen einen Vorsprung vor Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen. Bei einer verbesserten Konjunkturlage können sie die Leistung sofort wieder hochfahren und verfügen über qualifiziertes und erfahrenes Personal. Kurzarbeitergeld ist eine Hilfestellung für Unternehmen, damit sie auch in konjunkturschwachen Zeiten eine feste Größe auf dem Markt bleiben. Für Unternehmen und Arbeitnehmer bietet die Möglichkeit zur Kurzarbeit darüber hinaus Chancen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Während der Kurzarbeit können sich Mitarbeiter weiterentwickeln. Neben der finanziellen Unterstützung für den Lohnausfall fördert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungsmaßnahmen, mit denen sich Arbeitnehmer während der Kurzarbeit qualifizieren. So bringt die staatliche Hilfestellung einen doppelten Vorteil mit Langzeitwirkung. Dem Unternehmen bleibt hochqualifiziertes Personal langfristig erhalten und ihre Mitarbeiter können sich bei finanzieller Sicherheit weiterbilden. (Quelle: Info zur Kurzarbeit, hg. Von der Bundesagentur für Arbeit, Januar 2009, Veroeffentlichungen/Sonstiges/Broschuere-Kurz-zur-Kurzarbeit.pdf Mit der Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit sollen Anreize für Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber geschaffen werden, infolge der allgemein schlechten Wirtschaftslage auftretende Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen. Die Weiterbildungskosten kann die Agentur für Arbeit übernehmen. Betriebe können Zeiten ungünstiger Auftragslage zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiter nutzen. Dadurch können sie Kündigungen vermeiden und die Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen sichern. Sie können ihre Beschäftigten höher qualifizieren und dadurch dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel entgegenwirken. Indem sie die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch Qualifizierung verbessern, stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens. Durch Verzicht auf Entlassungen bleiben die bewährten Arbeitskräfte erhalten. Bei sich verbessernder Auftragslage kann sofort mit eingearbeitetem Personal weiter produziert werden. (Quelle: BA-Info Qualifizieren statt entlassen (Februar 2009) Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit werden dem Arbeitgeber bereits in den ersten sechs Monaten auf Antrag die vollen SV-Beiträge erstattet, wenn der Arbeitnehmer während mindestens der Hälfte der ausgefallenen Arbeitszeit qualifiziert wurde. Nach dem sechsten Monat wird der Betrieb vollständig von SV-Beiträgen für die Kurzarbeitergeldstunden entlastet. ( )
15 Zeitarbeit - Weiterbildung bietet Chancen für die Zukunft Entleihfreie Zeiten können ebenfalls sinnvoll zum Zwecke der Weiterbildung genutzt werden. Bisher musste die Weiterbildung während der entleihfreien Zeiten von den Zeitarbeitsfirmen getragen werden. Entleihfreie Zeiten gehören gewissermaßen zum Geschäftsrisiko. Mit dem Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung erstmalig die Möglichkeit geschaffen, Leih-Arbeitnehmer bei Wiedereinstellung gezielt zu qualifizieren. Mit dem Konjunkturpaket II kann Kurzarbeit auch uneingeschränkt für Leiharbeitskräfte beantragt werden. Dem entsprechend können auch die Bestimmungen für die Weiterbildung während Kurzarbeit angewendet werden. Weiterbildungsförderung für wieder eingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit Voraussetzung hierfür ist, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bereits im Zeitraum 2007 und 2008 bei dem gleichen Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und die Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung in dem früheren Unternehmen beendet wird. Weitere Kriterien sind: Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt (keine Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung von Kurzarbeit) und hat für die Dauer der Weiterbildung Anspruch auf Arbeitsentgelt. Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt. Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen. Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten gering qualifizierter Arbeitnehmer kann die Agentur für Arbeit gegebenenfalls einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewähren. Gering qualifiziert ist, wer keine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in anoder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. (Quelle: Arbeitgeberinformationen - Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter, in: aktualisiert am , abgerufen am ). 15
16 Weitere Informationen zur Weiterbildung Beschäftigter erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: Rehabilitanden/Allgemein/Arbeitgeberinformationen-Foerderung-der-.html Merkblatt 6: Förderung der beruflichen Weiterbildung Foerd-der-berufl-Weiterbildung-f-AN.pdf Broschüre: Was? Wieviel? Wer? Wer-SGBIII.pdf Faltblatt: Qualifizierung zahlt sich aus (WeGebAU) Qualifizierung-zahlt-sich-aus.pdf Das Faltblatt Qualifizieren statt Entlassen bietet Informationen zu Kurzarbeit und Qualifizierung. Quelle: konjukturpaket 2 hintergrundpapier kug.pdf ( ) Förderprogramm Aus- und Weiterbildung im Güterkraftverkehr Dieses vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegte Programm fördert betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin sowie Weiterbildungsmaßnahmen (allgemein und spezifisch) von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Dazu gehören zum Beispiel: Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE, Weiterbildung des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), Ausbildung zum Gefahrgutfahrer oder Sicherheitsbeauftragten, Sicherheits- und Energiespartrainings, Schulung zur Anwendung von Speditionssoftware. Kleinere und mittlere Unternehmen (bis 250 Beschäftigte) können bis zu 70 Prozent der Kosten als Zuschuss beantragen. Die Anträge müssen bis zum 15. Mai 2009, für die Folgejahre jeweils bis zum 31. März beim Bundesamt für Güterverkehr, Postfach , Köln gestellt werden. Weitere Informationen und Antragsformulare im Internet unter 16
17 Qualifizierte Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter (nicht gering qualifizierte Kurzarbeiter/innen) ESF-BA-Programm Gering qualifizierte Kurzarbeiter Weiterbildung während Kurzarbeit Gering qualifizierte oder ältere Beschäftigte außerhalb von Kurzarbeit - Programm WeGebAU Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Programm WeGebAU - Konjunkturpaket II qualifizierte Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld Gering qualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Kurzarbeitergeld beziehen. Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ohne Berufsabschluss, mit Abschluss, die seit mindestens vier Jahren eine anoder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können Als gering qualifiziert gelten Mitarbeiter ohne Berufsabschluss, mit Abschluss, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Ältere Mitarbeiter werden gefördert, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter, wenn der letzte Berufsabschluss oder die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegt. Gefördert werden spezifische und allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen. Die Inhalte spezifischer Weiterbildungsmaßnahmen betreffen in erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz. Die vermittelten Qualifikationen sind nicht oder nur in begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar. Die Inhalte allgemeiner Weiterbildungsmaßnahmen sind in hohem Maß auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar. Sie betreffen also nicht ausschließlich oder in erster Linie den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen. Weiterbildungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen, die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Die Dauer der Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten. Weiterbildungen, die auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen, die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Allgemeine Weiterbildung, die die Kompetenz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht. Die Inhalte allgemeiner Weiterbildungsmaßnahmen sind in hohem Maß auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar. Sie betreffen also nicht ausschließlich oder in erster Linie den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen. Die Weiterbildungsangebote müssen von einer fachkundigen Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Abhängig von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und dem Personenkreis werden dem Arbeitgeber zwischen 25 % und 80 % der Lehrgangskosten erstattet. Arbeitgeber erhalten die vollen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung erstattet, wenn die Beschäftigten während der beschäftigungsfreien Zeit an Weiterbildung teilnehmen. Die Agentur für Arbeit erstattet den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bzw. dem Bildungsträger Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten in Form eines Bildungsgutscheins. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Arbeitgeber erhalten die vollen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Agentur für Arbeit erstattet den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bzw. dem Bildungsträger Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten in Form eines Bildungsgutscheins. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Der Arbeitgeber kann für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zu den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen (Brutto-Arbeitslohn plus 20 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung). Redaktionsschluss: 2. April 2009 Die Angaben sind ohne Gewähr. Aktuelle Neuregelungen im Internet unter oder bei der Agentur für Arbeit. Was und wie viel wird erstattet Wer wird gefördert? Wer wird gefördert?
18 Bildungsscheck NRW - Machen Sie dass Sie weiterkommen! Bildungsprämie der Bundesregierung Mit dem Bildungsscheck Nordrhein Westfalen fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung. Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds. Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält leider keinen Bildungsscheck. Quelle: ildungsscheck/index.php Mit der Bildungsprämie will die Bundesregierung die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit (oder bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, können einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 erhalten. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Im Jahre 2009 werden mit dem Weiterbildungssparen und dem Weiterbildungsdarlehen zwei weitere Finanzierungsinstrumente geschaffen, die auch von Personen mit höherem Einkommen genutzt werden können. Prämiengutscheine werden derzeit von einigen Volkshochschulen am Niederrhein ausgestellt. (vgl. Bildungsschecks und Bildungsprämiengutscheine werden zum Beispiel ausgestellt von den Volkshochschulen, der Industrie- und Handelskammer und von der Kreishandwerkerschaft. 18
19 Zugänge zur Abschlussprüfung - Externenprüfung Modulare Nachqualifizierung ist ein Angebot, mit dem auch an- und ungelernte (junge) Erwachsene eine Chance auf einen anerkannten Ausbildungsabschluss erhalten, wenn sie diesen nicht mehr im Rahmen einer beruflichen Erstausbildung erwerben können. Das Berufsbildungsgesetz sieht hierfür zwei Möglichkeiten vor: Die Abschlussprüfung im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme (Maßnahmenprüfung) Viele Weiterbildungsanbieter bieten Umschulungen in Vollzeit oder Teilzeit an. Diese muss nach 85 Abs. 2 SGB III um mindestens ein Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt sein und weiterhin einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung enthalten, die auch im Betrieb stattfinden kann. Bei der Verkürzung geht man davon aus, dass die Lernenden in der Regel bereits einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernt haben und daher bereits über die berufsübergreifenden Kompetenzen verfügen, die in einer beruflichen Erstausbildung erworben werden. Am Ende einer solchen Weiterbildung zum Berufsabschluss steht die reguläre Abschlussprüfung. BBiG 43 Zulassung zur Abschlussprüfung (2) Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er 1. nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, 2. systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und 3. durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet. Diese Weiterbildung wird durch die zuständige Stelle (Kammer) geprüft und anerkannt. Sie überprüft die Eignung der Ausbildungsstätte (sachliche und personelle Ausstattung) und stellt fest, ob der (verkürzte) sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan alle Inhalte des Berufsbildes und des Ausbildungsrahmenplanes enthält und ein angemessener Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen für eine verkürzte Weiterbildungszeit ist bei langzeitarbeitslosen jungen Erwachsenen oft nicht gegeben, insbesondere wenn sie bisher noch wenig betriebliche Arbeitserfahrungen haben oder lernungewohnt sind. Durch eine in Module oder Ausbildungsbausteine gegliederte Weiterbildung zum Berufsabschluss besteht aber die Möglichkeit, auch in vorangegangenen Qualifizierungsmaßnahmen, die zur Heranführung an den Arbeitsmarkt dienen, bereits einzelne Module abzuschließen. Zudem wird die Weiterbildung durch betrieblicher Arbeits- und Lernzeiten ergänzt. Auf diese Weise kann die verkürzte Zeit im Vergleich zur Erstausbildung wieder ausgeglichen werden. Im Unterschied zu einer Vollzeit- oder Teilzeit Umschulung wird die Nachqualifizierung zum Berufsabschluss berufbegleitend durchgeführt. 19
20 Zulassung in besonderen Fällen (Externenprüfung) Wer bereits langjährige Berufserfahrung hat oder aber auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass alle in dem Beruf zu erlernenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bereits erworben worden sind, kann sich zur so genannten Externenprüfung anmelden. Es gibt zwei Zugangswege. Zuzulassen ist erstens, wer bereits mindestens das Eineinhalbfache der üblichen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen ist. Berücksichtigt werden dabei auch Zeiten der Erstausbildung. Zweitens kann zugelassen werden, wer durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben worden ist. 45 BBiG Zulassung in besonderen Fällen (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen. ( 45 Abs. 2 BBiG) Für junge Erwachsene mit wechselnden Zeiten der Beschäftigung und Arbeitslosigkeit ist die erste Voraussetzung (eineinhalbfache Dauer der Berufstätigkeit in dem entsprechenden Beruf) in der Regel nicht zu erfüllen. Auch der Nachweis durch geeignete Zeugnisse ist schwierig, da dem ehrenamtlichen Prüfungsausschuss meist die Zeit fehlt, diese Zeugnisse zu überprüfen, ob sie den Anforderungen einer Ausbildung entsprechen. Prüfungsvorbereitungskurse allein reichen bei dieser Zielgruppe der Jungen Erwachsenen nicht aus. Modulare abschlussorientierte Nachqualifizierung ebnet für An- und Ungelernte den Weg zur Abschlussprüfung: Die Weiterbildung zum Berufsabschluss wird in Module / Ausbildungsbausteine gegliedert. Diese werden bei der Prüfung der Weiterbildungsmaßnahme durch die zuständige Stelle (Gleichwertigkeit des Ausbildungsplanes mit den Anforderungen der Ausbildungsordnung) ebenfalls mit überprüft. Auf dem Zertifikat wird bestätigt, dass die zuständige Stelle das Modulare weiterbildungskonzept überprüft hat und die Inhalte der Module bzw. Ausbildungsbausteine mit den Ausbildungsanforderungen des jeweiligen Berufsbildes und Ausbildungsrahmenplanes übereinstimmen. Der Ausbildungsträger überprüft mit Hilfe einer Modulprüfung (oder auf eine andere nachvollziehbare Weise), ob die Tätigkeiten aus dem jeweiligen Modul erlernt und fachgereicht angewendet werden können. Die Modulprüfungen - in der Verantwortung der Bildungsträger - sollte sich in Form und Inhalt an den jeweiligen Abschlussprüfungen orientieren. 20
NachQualifizierungsNetzwerk Niederrhein
Finanzierung von Weiterbildungsangeboten (SGB II bzw. SGB III) Die Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit, der ARGE SGB II oder der Optionskommune finanziert werden.
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