ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013

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1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11. April 2013 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabenteil: 2. Aufgabenteil: 3. Aufgabenteil: Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

2 1. Aufgabenteil Sachverhalt 1 Die Architektinnen Elke Köttermann und Anne Nerzheim betreiben gemeinsam seit Januar 2006 ein Architektur- und Planungsbüro in der Dortmunder Innenstadt als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft). Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag wurde nicht geschlossen. Frau Elke Köttermann hatte vereinbarungsgemäß im Zeitpunkt der Gründung 8.000,00 und Frau Anne Nerzheim 4.000,00 als Startkapital auf das gemeinschaftliche Geschäftskonto eingezahlt. Nach einer kurzen Anlaufphase konnten in den letzten Jahren durchschnittlich ,00 Jahresumsatz erzielt werden. Unterstützt werden die beiden Architektinnen von drei festangestellten Mitarbeitern. Die angemietete Bürofläche beläuft sich auf 145 qm. Aufgaben 1. Konnten die Architektinnen rechtswirksam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. 2. Prüfen und begründen Sie, ob die Gesellschaft in das Handelsregister einzutragen ist.

3 3. Prüfen und begründen Sie, ob die Gesellschaft a) handelsrechtlich und/oder b) steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet ist. Nennen Sie die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Lösungen: Zu a) Zu b) 4. Im vergangenen Wirtschaftsjahr 2012 erzielten die Architektinnen einen Gesamtgewinn in Höhe von ,00. Bestimmen Sie die Höhe der Gewinnanteile der beiden Gesellschafterinnen und geben Sie die gesetzliche Grundlage an.

4 5. Nach gemeinschaftlicher Vereinbarung ist Frau Elke Köttermann befugt, die Gesellschaft im Außenverhältnis bis zu einem Betrag von 5.000,00 je Anschaffungsgeschäft zu vertreten. Sie hat am 7. Dezember 2012 ohne vorherige Absprache mit Anne Nerzheim eine Computeranlage mit branchenspezifischer Software für das Architekturbüro im Wert von 7.000,00 erworben. Ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Lieferanten zustande gekommen? Begründen Sie Ihre Antwort. Sachverhalt 2 Nach Rücksprache mit ihrem Steuerberater beschlossen die beiden Architektinnen (s. Sachverhalt 1) am 15. Januar 2013, eine GmbH zu gründen. Folgender Gesellschaftsvertrag wurde am 11. Februar 2013 notariell beurkundet: Auszug: 3 Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ,00. Von diesem Stammkapital übernimmt die Gesellschafterin Elke Köttermann einen Geschäftsanteil von ,00 und die Gesellschafterin Anne Nerzheim einen Geschäftsanteil von 5.000,00. 4 Die Gesellschaft beginnt am 01. März Zur alleinigen Geschäftsführerin wurde Frau Anita Schumacher (angestellte Architektin) bestellt. Die Eintragung ins Handelsregister der GmbH erfolgte erst am 2. April 2013.

5 Aufgaben 1. Frau Anne Nerzheim konnte zum Zeitpunkt der Gründung nur die gesetzlich erforderliche Mindesteinzahlung vornehmen. Wie hoch musste folglich die Mindesteinzahlung von Elke Köttermann sein? Geben Sie die gesetzliche Grundlage an. 2. Wann entstand die GmbH als rechtsfähige Gesellschaft (Datumsangabe)? Geben Sie die gesetzliche Grundlage an. 3. Die Architektin Anita Schumacher ist eine erfahrene angestellte Mitarbeiterin der Gesellschaft. Prüfen und begründen Sie, ob die Mitarbeiterin als Geschäftsführerin bestellt werden durfte. Geben Sie die gesetzliche Grundlage an.

6 4. Geben Sie zwei unterschiedliche Firmierungsmöglichkeiten für die Gesellschaft an. 5. Welche Vor- und Nachteile bringt der Wechsel zur Rechtsform der GmbH mit sich? Geben Sie jeweils zwei Beispiele an. Vorteile: Nachteile: 6. Plötzlich und unerwartet verstarb Frau Elke Köttermann am 9. April 2013 bei einem Verkehrsunfall. Kann die Gesellschaft nach dem Tod der Gesellschafterin unverändert fortgeführt werden? Begründen Sie Ihre Antwort und geben Sie die gesetzliche Grundlage an. Bearbeitungshinweis: Die Satzung enthält hierzu keine von der gesetzlichen Regelung abweichenden Vereinbarungen.

7 2. Aufgabenteil Sachverhalt 1 Der Jahresabschluss der Zupf-OHG, Münster, ist für Analysezwecke aufbereitet worden und soll nun ausgewertet werden. Aktiva Bilanz der Zupf-OHG zum Passiva Immaterielle VG ,00 Kapital Jochen Zupf ,00 Maschinen ,00 Kapital Hartmut Dettler ,00 Finanzanlagen ,00 Verlust ,00 Vorräte ,00 Steuerrückstellungen ,00 Ford. LL ,00 Verb. gg. Kreditinstitute ,00 Bank, Kasse ,00 Verb. LL , , ,00 Aufgaben 1. Berechnen Sie die Höhe der Anteile der a) Fremdfinanzierung, b) Eigenfinanzierung, c) Außenfinanzierung und d) Innenfinanzierung. ( -Beträge!) Lösungen: zu a) Fremdfinanzierung: zu b) Eigenfinanzierung: zu c) Außenfinanzierung: zu d) Innenfinanzierung:

8 2. Berechnen Sie die Eigenkapitalquote (2 Dezimalstellen) und erläutern Sie kurz, was diese aussagt. 3. Ordnen Sie den folgenden Bilanzpositionen eine sinnvolle Kreditsicherheit zu. Maschinen: Finanzanlagen: Forderungen: Sachverhalt 2 Die Telefonanlage der Zupf-OHG ist veraltet und muss ausgetauscht werden. Jochen Zupf überlegt, ob die neue Anlage mittels Kredit gekauft oder geleast werden soll. Zu diesem Zweck hat er das vorliegende Leasing-Angebot der Hüttermann Bürobedarf GmbH (vgl. Anlage 1) eingeholt. Alternativ liegt ein Kredit-Angebot der Hausbank zu folgenden Konditionen vor: Darlehenssumme ,00 Auszahlung 100 % Monatliche Rate 427,00 Laufzeit 36 Monate Gesamtfinanzierungsaufwand 2.872,00 Aufgaben a) Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Rechnung den Gesamtfinanzierungsaufwand, der sich durch Leasing bei Ausüben der Kaufoption ergeben würde. Errechnen Sie den finanziellen Vorteil/Nachteil, der sich aus den unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten ergibt.

9 b) Nennen Sie zwei Vorteile des Leasings gegenüber dem kreditfinanzierten Kauf aus Sicht der Zupf-OHG. c) Nennen Sie zwei Nachteile des Leasings gegenüber dem kreditfinanzierten Kauf aus Sicht der Zupf-OHG.

10 Anlage 1 Hüttermann GmbH Der Büroausstatter Am Eichenwäldchen Münster Münster, Angebot Sehr geehrter Herr Zupf, vielen Dank für Ihre Anfrage vom Wir freuen uns, Ihnen folgendes freibleibende Angebot für eine Komplett-Telefonanlage unterbreiten zu können: Komplett-Telefonanlage Siemens PU600 einschl. 30 Telefone Siemens Giga212, 20 Konferenztelefone Siemens Polyphose 300, 15 Headsets Plantronic C20 einschl. FMC, CTI, Fax, efax, Rufweiterleitung, Anrufgruppen, Rufnummernanzeige/- unterdrückung, Anrufbeantworter, Adressbuch, Telefonkonferenzen, Warteschlange und IVR, zeitgesteuertes Anrufrouting, SRTP einschl. Lieferung, Montage, Einstellung Komplettpreis ,00 zzgl. 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen Wunschgemäß unterbreiten wir Ihnen außerdem ein Leasingangebot der Interfin- Leasing AG zu folgenden günstigen Konditionen: Laufzeit (Grundmietzeit) 36 Monate Leasingraten während der Grundmietzeit mtl. (ohne USt) 315,00 Kaufpreis zum Restwert nach Ablauf der Grundmietzeit (ohne USt) 4.300,00 Mietverlängerungs- und Kaufpreisoption nach Ablauf der Grundmietzeit Der Vertrag ist innerhalb der Grundmietzeit nicht kündbar. Wir freuen uns, wenn Ihnen dieses Angebot zusagt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i. V. Petra Gerlach (Leiterin Vertrieb) Hüttermann GmbH

11 3. Aufgabenteil Sachverhalt 1 Frau Anja Krusel, römisch-katholisch, ist verheiratet und hat ein Kind. Sie arbeitet als Assistentin der Geschäftsführung bei der Zupf-OHG in Teilzeit mit 15 Stunden pro Woche. Ihr monatliches Bruttogehalt beträgt 1.500,00. Verhandlungen mit ihrem Chef über eine Ausweitung der Stundenzahl und einer damit verbundenen Gehaltserhöhung scheitern. Sie möchte deshalb so schnell wie möglich kündigen, da ihr ein Angebot der Konkurrenzfirma für eine Stelle mit 20 Wochenstunden und einem Bruttogehalt von 2.100,00 vorliegt. Aufgaben 1. Mit welcher Frist kann Anja Krusel kündigen, wenn in dem Arbeitsvertrag keine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung getroffen wurde? Nennen Sie die gesetzliche Grundlage. 2. Könnte Anja Krusel auch mündlich kündigen? Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Angabe der gesetzlichen Grundlage.

12 3. Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden? Begründen Sie Ihre Entscheidung. 4. Welche wesentlichen Vertragsbestandteile sollte ein Arbeitsvertrag mindestens enthalten? Nennen Sie drei Bestandteile.

13 Sachverhalt 2 Ab dem ist Frau Anja Krusel (vgl. Sachverhalt 1) bei der Firma Meier GmbH beschäftigt. Sie arbeitet 20 Stunden pro Woche und erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 2.100,00 und bekommt den Kindergartenbeitrag für ihre vierjährige Tochter in Höhe von 150,00 pro Monat erstattet. Zusätzlich stellt ihr der Arbeitgeber einen Firmen-PKW (Bruttolistenpreis ,00 ) zur Verfügung, den sie für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. Die tägliche Fahrt zur Arbeitsstätte beträgt 10 km (einfache Entfernung). Bearbeitungshinweis: Eine Pauschalierung der Lohnsteuer (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) gem. 40 EStG wird nicht vorgenommen. Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den Auszahlungsbetrag für März 2013 anhand der Anlage 2. Gehen Sie bei der Berechnung von einem Steuersatz bei Steuerklasse 4 von 13 % aus und berücksichtigen Sie die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag mit insgesamt 35,00.

14 2. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den Gesamtaufwand des Arbeitgebers für März 2013 ohne die tatsächlichen Kosten für den PKW (wie z. B. Versicherung, Steuer, lfd. Kosten, Abschreibung) und ohne Beiträge an die Berufsgenossenschaft.

15 Anlage 2 Beitragssätze zur Sozialversicherung (2013) Krankenversicherung 15,5 % (Arbeitnehmeranteil: 8,2 % Arbeitgeberanteil: 7,3 %) Pflegeversicherung 2,05 % (Zusatzbeitrag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr: 0,25 %) Rentenversicherung 18,9 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % Beitragsbemessungsgrenzen (2013) Kranken- und Pflegeversicherung: 3.937,50 Renten- und Arbeitslosenversicherung: 5.800,00 Versicherungspflichtgrenze (2013) Kranken- und Pflegeversicherung: 4.350,00 Umlage U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit 70 %) 2,7 % Umlage U2 (Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft 100 %) 0,37 % Insolvenzgeldumlage 0,15 % Erstattungssatz für Entgeltfortzahlung 70 %

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