Zwischenprüfung AWL. Aufgabe 1. Aufgabe 2. Aufgabe 3. Aufgabe 4

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1 Zwischenprüfung AWL Aufgabe 1 1) Arbeitslosenversicherung 2) Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft 3) Pflegeversicherung Aufgabe 2 1) rechtswirksam 2) nicht rechtswirksam, da ohne Angabe eines Kündigungsgrundes 3) nicht rechtswirksam, da hier kein Wechsel der Berufstätigkeit stattfindet bzw. die Berufstätigkeit nicht aufgegeben wird Aufgabe 3 Eintragung ins Handelsregister = öffentliche Beglaubigung Kauf einer Eigentumswohnung = notarielle Beurkundung Bürgschaft = formfrei Abschluss eines fünfjährigen Mietvertrages = Schriftform Berufsausbildungsvertrag = Schriftform Kaufvertrag = formfrei Aufgabe 4 SV 1 nein, es liegt keine rechtswirksame Willenserklärung vor Prospekte gelten nicht als Antrag, sondern als Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung SV 2 ja, es liegt eine rechtswirksame Willenserklärung vor Das Angebot gilt als Antrag, da es an eine bestimme Person gerichtet ist. Löscher ist an die genannten Vereinbarungen gebunden

2 Aufgabe 5 Leihvertrag 598 BGB Dienstvertrag 611 BGB Schenkungsvertrag 516 BGB

3 Zwischenprüfung Rechnungswesen Aufgabe 1 HGB Da Frau Tinte keinen in kaufmännscher Weise eingerichteten Betrieb hat, ist sie kein Kaufmann im Sinne des HGB und damit auch nicht buchführungspflichtig nach 238 HGB. Buchführungspflicht: nein Die Beton GmbH ist nach 6 HGB ein Kaufmann und damit buchführungspflichtig nach 238 HGB. Buchführungspflicht: ja Orthopäden sind Freiberufler im Sinne des 18 EStG und damit keine Kaufleute. Sie sind auch nicht buchführungspflichtig nach 238 HGB. Buchführungspflicht: nein Steuerrecht Da Frau Tinte die Gewinngrenze des 141 Absatz 1 Nr. 4 AO überschreitet, ist sie nach Steuerrecht buchführungspflichtig. Buchführungspflicht: ja Da die GmbH schon nach Handelsrecht buchführungspflichtig ist, ist sie dies auch nach Steuerrecht nach 140 AO - abgeleitete Buchführungspflicht Buchführungspflicht: ja Auch nach 141 AO sind Freiberufler nicht buchführungspflichtig, selbst wenn sie die Gewinn- oder Umsatzgrenze überschreiten. Buchführungspflicht: nein Aufgabe 2 1) Privatentnahme an Kasse; also Passivkonto an Aktivkonto Bilanzsumme sinkt auf der Aktiv und der Passivseite; Minderung von 2.500,00 2) WE und Vorsteuer an Verb. all Passivkonto (EK) sinkt und Aktivkonto steigt an Passivkonto steigt Erhöhung um 152,00 (Vorsteuer ist das einzige Aktivkonto) 3) BGA und Vorsteuer an Bank; alles Aktivkonten - Aktivtausch keine Auswirkung, 0,00

4 4) Verb. all an Bank; also Passivkonto sinkt und Aktivkonto sinkt auch Minderung um 2.380,00 Aufgabe 3 WE 3.420,00 an Verb. all 4.069,80 Vorsteuer 649,80 Verb. all 4.069,80 an erh. Skonti 68,40 VoSt 13,00 Bank 3.988,40 NR: 2% von 3.420,00 = 68,40, darauf 19% Bezugskosten 122,00 an Kasse 145,18 Vorsteuer 23,18 d) Listeneinkaufspreis 180,00 5% Rabatt 9,00 Zieleinkaufspreis 171,00 2% Skonto 3,42 Bareinkaufspreis 167,58 Bezugskosten 6,10 Bezugspreis 173,68 90% Kalkulationszuschlag 156,31 Listenverkaufspreis 329,99 e) Ford. all 1.060,25 an UE 890,97 Ust 169,28 NR: 329,99 * 3, davon 90%, da er 10% Rabatt erhält Aufgabe 4 GWG 2.400,00 an Verb. all 2.856,00 Vorsteuer 456,00 AfA GWG 2.400,00 an GWG 2.400,00 Die Anschaffungskosten liegen mit 400,00 unter der Grenze von 410,00 nach 6 Absatz 2 EStG.

5 Zwischenprüfung Steuerlehre Aufgabe 1 1) Gebühren 2) Steuern 3) keine öffentliche Abgabe 4) Steuern 5) Beiträge bzw. Gebühren - Mischcharakter 6) steuerliche Nebenleistung Aufgabe 2 Aufgabe zur Post Bekanntgabe, 3 Tage Verschiebung auf Mo Beginn der Frist :00 Uhr Dauer 1 Monat Ende der Frist :00 Uhr Innerhalb der regulären Einspruchsfrist war Schmitz ohne Verschulden daran gehindert, Einspruch einzulegen, da er ins Krankenhaus geht. Antrag auf Wiedereinsetzung ist möglich nach 110 AO. Wegfall des Hindernisses Beginn der Frist 15.10,2011 0:00 Uhr Dauer 1 Monat Ende der Frist :00 Uhr Der Einspruch mit gleichzeitigem Antrag auf Wiedereinsetzung am ist also noch möglich! Aufgabe 3 SV 1 Einnahmen nach 19 Absatz 1 Nr. 1 EStG: 12 M * 3.500,00 = ,00 zusätzlich Tantieme von 5.000,00,da diese zu den einmaligen Bezügen gehört und nach 11 Absatz 1 Satz 4 i. V. m. 38a Absatz 1 Satz 3 EStG in 2010 zugeflossen ist. Einnahmen insgesamt ,00 Werbungskosten Fahrtkosten: 230 T * 30 km * 0,30 = 2.070,00 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 EStG Arbeitszimmer: 0,00, da er eigene Büroräume hat 9 Absatz 5 i. V. m. 4 Absatz 5 Nr. 6b Satz 2 EStG Fachliteratur 1.200,00 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 EStG Laptop nach 7 Absatz 1 EStG abzuschreiben, brutto!

6 899,00 : 3J * 9/12 M = 225,00 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 6 und Nr. 7 EStG Kontoführung 16,00 Werbungskosten insgesamt 3.511,00 > WK-Pauschale EansA: ,00 SV 2 Einnahmen in Höhe von 0,00 nach 21 Absatz 1 Nr. 1 EStG Werbungskosten Für die AfA sind die Kosten des Gebäudes zu ermitteln. Straßenanliegerbeitrag oder Erschließungskosten gehöhren zum Grund und Boden. Architekt und Handwerkerrechnungen gehören zum Gebäude. Die Fahrtkosten in Höhe von 100 T * 25 Km * 2 * 0,30 = 1.500,00 sind Anschaffungsnebenkosten und gehören zum Gebäude. AK Gebäude gesamt , , ,00 = ,00 AfA: 2% von ,00 * 1/12 M = 1.689,00 (Bauabnahme zählt) 7 Absatz 4 Nr. 2a EStG Disagio von ,00 ( ,00 Darlehen abzüglich Auszahlung ,00 ) 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 EStG Tilgung ist privat nach 12 Nr. 1 EStG Zinsen sind Werbungskosten in Höhe von 8.125, ,00 = 5.625,00 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 EStG Werbungskosten gesamt ,00 Verlust Da A.A. dies mit seinem Bruder gemeinsam erworben hat, gehört ihm die Hälfte am Verlust, also 8.657,00 Verlust. EaVV: ,00 SV 3 Einnahmen nach 19 Absatz 2 Nr. 1 EStG: ,00 Versorgungsfreibetrag ,00 * 35,2% für 2008 = 8.025,60, maximal 2.640,00 plus Zuschlag 792,00 davon Abzug der tatsächlichen WK in Höhe von 1.950,00 EansA: ,00 Aufgabe 4 Gesellschafter Kapital Verzinsung Restgewinn Vorweg Gewinnanteil Dieter , , , , ,00 Günther , , , , ,00 Peter , , , , , , , , , ,00

7 NR: ,00 - Verzinsung ,00 = Rest , ,00 ist durch 24 Teile zu rechnen und für Dieter dann mal 15 zu nehmen Verhältnis 20:4:5 = = 24 Teile

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