Neubau Kindergarten Martin Haffter

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1 Primarschulgemeinde Weinfelden Einstufiger Projektwettbewerb im Einladungsverfahren Neubau Kindergarten Martin Haffter Wettbewerbsprogramm H:\RDI\Primarschule\Investitionen\KG Martin Haffter\WettProgKGMH_V2.doc Version 2d

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen Seite 1.1 Auftraggeberin Verfahren / Grundlagen Teilnehmer Preisgericht Beurteilungskriterien Entschädigung und Preissumme Termine Projektwettbewerb Termine weitere Planung Fragestellung und Projektabgabe Projektierungsunterlagen Einzureichende Unterlagen 6 2. Wettbewerbsaufgabe 2.1 Ausgangslage Grundstück Neubau Erweiterungsmöglichkeit Vorschriften Raumprogramm 3.1 Raumprogramm Innenräume Raumprogramm Aussenraum Schlussbestimmungen 4.1 Teilnahme Urheberrecht Orientierung über das Ergebnis des Projektwettbewerbs Beschwerden Programmgenehmigung 14 Übersichtsplan Weinfelden 15 Situationsplan 1:

3 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Auftraggeberin Die Primarschulgemeinde Weinfelden veranstaltet einen Projektwettbewerb zur Erstellung eines neuen, basisstufentauglichen Dreiffach-Kindergartens auf dem Areal der Martin-Haffter-Schulanlage, mit Option zur Erweiterung um eine vierte Einheit. 1.2 Verfahren / Grundlagen Der Wettbewerb wird als einstufiger Projektwettbewerb im Einladungsverfahren durchgeführt. Es werden vier qualifizierte Architekturbüros eingeladen, ein Projekt nach der vorliegenden Ausschreibung einzureichen. Das Verfahren basiert auf der sia- Ordnung 142, Ausgabe Diese ist für Auftraggeberin wie Teilnehmer verbindlich, soweit sie nicht im Widerspruch zu dieser Ausschreibung steht oder ausdrücklich ausgeklammert ist. Die Projekte werden durch das Preisgericht offen (unter Namensnennung der Architekten) beurteilt. Die eingebenden Architekten haben zudem im Rahmen einer halbstündigen Vorstellung die Möglichkeit, der Jury ihr Projektkonzept vorzustellen und Fragen zu beantworten. 1.3 Teilnehmer Zur Teilnahme am Projektwettbewerb sind vier Architekturbüros eingeladen worden: - Bischoff Kopp, Dipl. Arch. ETH/SIA GmbH, Bienenstrasse 20, Weinfelden - Werner Keller, Architekt SWB, Feldhofstrasse 14, Weinfelden - Projekt 3, Dipl. Architekten FH/STV, Freiestrasse 26, Weinfelden - Frei & Graf AG, Bankstrasse 13, Weinfelden Die oben genannten Büros haben ihre Teilnahme schriftlich bestätigt. Es ist den Teilnehmern freigestellt, weitere Fachspezialisten nach eigener Wahl beizuziehen. Die Namen der Fachplaner sind im Rahmen der Eingabeunterlagen bekanntzugeben. Mehrfachbeteiligungen der Fachspezialisten sind grundsätzlich zulässig. 3

4 1.4 Preisgericht Stimmberechtigte Mitglieder Ersatzmitglied Beratende Experten (ohne Stimmrecht) Weitere Mitglieder (ohne Stimmrecht) Beat Brüllmann, Präsident Primarschulgemeinde Daniel Engeli, TS Hochbau, Präsident Planungskom. Susanne Merz-Abt, Mitglied Planungskommission Kurt Alder, Schulleiter Martin-Haffter-Schulzentrum Ursula Bruhin-Brühlmann, Architekt HTL, Weinfelden Andreas Imhof, Architekt FH, Kreuzlingen Peter Büchel, Architekt FH, Weinfelden Herbert Bollhalder, Mitglied Planungskommission Robert Schroeder, Schulinspektor, Frauenfeld Tanja Kroha, Kindergärtnerin Neugut, Weinfelden Inge Joss, design. Präsidentin Primarschulgemeinde Martin Brenner, Mitglied Planungskommission René Diethelm, Mitglied Planungskommis. (Sekretär) Vorprüfung Peter Büchel, Arch. FH, Weinfelden 1.5 Beurteilungskriterien Die Projekte werden gemäss nachstehenden Gesichtspunkten beurteilt (Reihenfolge entspricht der Gewichtung) 1. Funktionalität 2. Wirtschaftlichkeit 3. Ökologie 4. Architektonische Qualitäten Innen- und Aussenräume 5. Integration im Gesamtbild der Schulanlage 1.6 Entschädigung und Preissummen Die Architekturbüros erhalten für ein fristgerecht eingereichtes Projekt eine fixe Entschädigung von CHF 4' inkl. MWSt. Der Sieger wird mit der Weiterplanung des Projektes beauftragt. Die Bauherrschaft behält sich vor, die Bauleitung separat zu vergeben. 4

5 1.7 Termine Projektwettbewerb 18. März 2009 Versand Unterlagen 25. März Uhr Besichtigungsmöglichkeit bestehender Kindergarten Neugut 30. März 2009 ( ) Termin für die Einreichung von Fragen 19. Mai 2009 (Poststempel, A-Post) Abgabe Projekt 03. Juni 2009 Projektvorstellung durch Architekten gemäss separater Einladung (nachmittags) 06. Juni 2009 Entscheid Preisgericht 1.8 Termine weitere Planung Es ist beabsichtigt, bis Sommer 2009 das Bauprojekt zu planen und es dem Stimmvolk im Rahmen einer Urnenabstimmung im Herbst vorzulegen. Der Dreifach-Kindergarten muss auf das Schuljahr (August 2010) bezugsbereit sein. 1.9 Fragestellung und Projektabgabe Allfällige Fragen sind bis zum 30. März 2009 an folgende Adresse zu richten: Die Antworten auf die eingereichten Fragen werden allen Teilnehmern zugestellt. Die einzureichenden Plan- und Projektunterlagen (siehe 1.11) sind mit dem Vermerk Projektwettbewerb Neubau Kindergarten Martin Haffter an nachstehende Postadresse zu senden oder direkt dort abzugeben: Primarschulgemeinde Weinfelden Freiestrasse Weinfelden Bürozeiten: Montag Freitag : / Uhr (Telefon ) 5

6 1.10 Projektierungsunterlagen Die Teilnehmer erhalten per Post die nachstehenden Unterlagen: A B C D Wettbewerbsprogramm Situation 1:500 mit eingezeichnetem Wettbewerbsperimeter Situationsplan 1:500, als DXF-Datei Unternehmerblatt Primarschulgemeinde Weinfelden Via Internet einsehbar : E F Baureglement Kantonale Richtlinien für Schulbauten G Erlass Sollraumprogramm Volksschule H Reglemente Minergie und Minergie ECO Die Teilnehmenden haben am um Uhr die Möglichkeit, den bestehenden Kindergarten im Neugut zu besichtigen. Der Treffpunkt ist beim Zugang an der Nollenstrasse 20 in Weinfelden. Die Bauparzelle beim Martin-Haffter-Schulzentrum kann jederzeit selbständig besichtigt werden Einzureichende Unterlagen Die Abgabe erfolgt unter Namensnennung des Architekten. Sämtliche Bestandteile des Projektes sind mit dem Namen des Architekten zu versehen. Die Planunterlagen sind in Papierform, ungefaltet (Mappe oder Rolle) auf maximal zwei Blättern A1, Querformat, abzugeben. EDV-Datenträger werden zur Beurteilung nicht zugelassen. Es sind keine Varianten zulässig. 1. Situationsplan Mst. 1:500 - Die Grundlage muss lesbar bleiben - Norden oben - inkl. Umgebungsgestaltung Kindergärten - Kennzeichnung aller Eingänge - Darstellung freigestellt 2. Grundrisse Mst. 1 : 100 6

7 - Grundrissorientierung entspricht Situationsplan - Räume mit Nutzung und Fläche beschriftet (Legenden nicht zulässig) - Erdgeschoss mit vollständiger Umgebung Kindergärten - Darstellung freigestellt 3. Alle zum Verständnis notwendigen Schnitte und Ansichten Mst. 1 : Typische Fassadenschnitte Mst. 1 : 50 - inkl. Materialisierung 5. Erläuterungsbericht in Planform mit Angaben über - Projektidee - Konstruktion (Minergie Eco) - Materialisierung (Minergie Eco) - Energiekonzept (Minergie) 6. Kubische Berechnung nach sia 116 mit vermassten Schemas Mst. 1: Planverkleinerungen A3 (Mst. 1:200) für Vorprüfung und Projektdokumentation 8. Alle Pläne in digitaler Form auf CD gebrannt im pdf-dateiformat. Die CD ist mit dem Vermerk zu beschriften. Sie dient für die Ausarbeitung des Juryberichts. 9. Grobkostenschätzung nach sia (+/- 20%): BKP 1-stellig für die Bereiche BKP 1-9 ohne bewegliches Mobiliar (Räume) 10. Honorarofferte Architektur und Bauleitung aufgeteilt in die Phasen 3 5 nach sia 102 unter Berücksichtigung der Aufteilung Planung und Bauleitung Phase 3 (Projektierung inkl. KV) Phase 4 (Planungsleistungen inkl. gestalt. Leistung) Phase 5 (Bauleitung inkl. Kostenkontrolle) => 27.0 Honorarprozente => 34.5 Honorarprozente => 35.5 Honorarprozente Als Pauschale inkl. MWSt, die Nebenkosten sind separat auszuweisen. 11. Verfassercouvert mit Name und Vermerk versehen, enthaltend - ausgefülltes Unternehmerblatt Primarschulgemeinde Weinfelden - Namen Projektverfasser, Mitarbeiter und Fachplanerteam - Einzahlungsschein für Auszahlung der festgelegten Entschädigung Es ist den Teilnehmern freigestellt, ein Arbeitsmodell Mst. 1:100 einzureichen. 7

8 2 Wettbewerbsaufgabe 2.1 Ausgangslage Die bestehenden Kindergärten Neugut I (Baujahr 1964) und II (Baujahr 1970) liegen in einem dicht bebauten Wohnquartier im Osten von Weinfelden. Die beengende Lage lässt keine sinnvollen Ausbaumöglichkeiten auf dem bestehenden Areal zu und beide Anlagen müssen saniert werden, wie aus der beauftragten Zustandsanalyse hervorgeht. Mit der Einsetzung von Geleiteten Schulen wurden die Kindergärten Neugut I und II dem Schulzentrum Martin Haffter zugeteilt. Aus pädagogischen Gründen und um eine bessere Anbindung sowie Zusammenarbeit mit der Schule zu fördern, wurde eine Verlegung des Standorts zum Schulhaus in Erwägung gezogen. Im Rahmen der Vorabklärungen wurde von der Primarschulgemeinde eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau der Kindergärten auf dem Areal des Martin-Haffter-Schulhauses in Auftrag gegeben. Weiter wurden die Kindergärten Neugut zum Verkauf angeboten, um abzuklären, ob die bestehenden Objekte am Immobilienmarkt Anklang finden. Aufgrund der Ergebnisse aller Abklärungen entschied die Primarschulbehörde, die Verlegung der Kindergärten weiter zu verfolgen. Sie möchte am neuen Standort einen Dreifach-Kindergarten erstellen, der auch mögliche neue Schulformen abdecken kann (basisstufentauglich) und den heutigen Standards in Sachen Energie und Materialisierung entspricht. Der Minergie-Standard für Schulbauten sowie Minergie Eco in Bezug auf den Materialeinsatz ist zu erfüllen. 2.2 Grundstück Das zur Verfügung stehende Grundstück ist im Situationsplan ersichtlich. Das Planungsareal liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. 8

9 Die Erschliessung erfolgt über die Nordseite vom Giessenweg her. Nördlich davon befindet sich der "Giessen", der einen stark varierenden Wasserstand aufweist. Eine Überflutungsgefahr kann seit der Ausbildung eines Retensionsüberlaufs in eine bachaufwärts gelegene Kiesgrube jedoch nahezu ausgeschlossen werden. Der Baugrund wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genauer untersucht. Es ist mit einem Baugrund mit bindiger Oberschicht und darunter liegendem Thur-Kies-Schotter zu rechnen. Der Grundwasserspiegel liegt auf rund 7 m Tiefe. Durch die Lage der Parzelle im Grundwasserstrom Thur ist eine Erdsondennutzung nicht erlaubt. Wasser-, Abwasser-, Elektro- und Gasleitungen liegen im Giessenweg. Eine interne Anbindung an die technischen Anlagen der Schulanlage ist denkbar. Der bestehende Kiesweg vom Giessenweg zum Westeingang des Schulzentrums (diagonal liegender Weg) ist so umzulegen, dass auch in Zukunft diese Verbindung in geeigneter Form bestehen bleiben kann. 2.3 Neubau Der neue Kindergarten auf dem Areal des Martin-Haffter-Schulhauses soll als eigener Bereich innerhalb des Schulareals wahrgenommen werden. Die Kindergärtler sollen trotz der Nähe zum Schulhaus eine eigene Aussenzone erhalten und nur punktuell mit dem Schulbetrieb vernetzt werden. Die Haupterschliessung erfolgt grundsätzlich von Norden über den Giessenweg, wobei keine Vergrösserung der Zufahrt erwünscht ist. Die Zufahrt zum schon bestehenden Lehrerparkplatz ist ausreichend und muss nicht erweitert werden. Die existierenden Parkplätze sind ausreichend und müssen nicht erweitert werden. Der ganze Neubau ist behindertengerecht auszuführen. Die Räume sind stufengerecht zu planen und haben auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern Rücksicht zu nehmen. Auf die Tageslichtnutzung in den Schul- und Erschliessungszonen wird grossen Wert gelegt. Auf den sommerlichen Wärmeschutz ist ein besonderes Augenmerk zu legen. 9

10 Die den Gruppen zugeordneten Aussenbereiche sollen den Kindern Spiel- und Erlebniszonen, aber auch Rückzugsmöglichkeiten geben und trotz der Nähe zum Schulhaus klar abgegrenzt sein. Auf eine ökologische Bauweise wird Wert gelegt. Der Minergie-Standard für Schulbauten sowie Minergie Eco in Bezug auf den Materialeinsatz ist zu erfüllen. Die Konstruktion soll eine flexible Nutzung der Räume und Eingangszonen zulassen und den kommenden Nutzern eine höchstmögliche Flexibilität einräumen. Die Aussenzonen sind kindergerecht auszuführen und sollen den spielerischen Umgang mit der Natur fördern. Die Aussenbereiche der einzelnen Kindergartenabteilungen sind so zu gestalten, dass die anderen Gruppen dadurch nicht gestört werden. Neben den direkt zugeordneten Aussenzonen ist auch ein Gemeinschaftsbereich Teil der Planung. Die Art der Wärmeerzeugung ist freigestellt, eine Anbindung an die Haustechnik des Schulzentrums Martin Haffter (Ölheizung) ist aber möglich. 2.4 Erweiterungsmöglichkeit Der Bauplatz wurde so gewählt, dass zu einem späteren Zeitpunkt einer Erweiterung um eine Kindergarteneinheit sinnvoll möglich ist. Die Erweiterungsmöglichkeit ist zwingend in den Plänen Grundrisse und Fassaden aufzuzeigen. 2.5 Vorschriften Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Alle einschlägigen Bauvorschriften sind einzuhalten. 10

11 3. Raumprogramm 3.1 Raumprogramm Innenräume Funktion Grösse Anzahl Kommentar Klassenzimmer 100 m 2 3 Spiel-, Begegnungs- und Lernzone für gemeinsame Aktivitäten, Sitzkreis, Spiele, Unterricht. Davon sind 2 rund 10m 2 grosse Nischen durch fixe oder flexible Massnahmen abtrennbar zu gestalten. Ebenerdige Anordnung mit Ausgang zum Aussenspielbereich. Gruppenraum m 2 3 Gruppenarbeiten, Kochen/ Backen, Besprechungen (abgeschlossen mit Türe). Fixer Bestandteil einer Kindergarteneinheit, kann nicht separat angeordnet werden. Die Abtrennung zum Klassenzimmer soll flexibel (Schiebewand) erfolgen. Zwischen den einzelnen Klassenbereichen sind Verbindungstüren anzuordnen. Polyvalenter Raum m 2 1 Spiel-, Bastel- und Bewegungszone für gemeinsame Aktivitäten Kindergarten Abstellraum ca. 10 m 2 3 Abstellraum pro Abteilung als Lager für Instrumente, Spielsachen, etc., idealerweise als begehbarer Schrank konzipiert. Fixer Bestandteil einer Kindergarteneinheit, kann nicht separat angeordnet werden. Kochstelle - m 2 3 Einbauküche pro Abteilung als Arbeitsbereich zum Kochen, Backen, Mittagstisch, etc., idealerweise in Gruppenraum integriert. Fixer Bestandteil einer Kindergarteneinheit, kann nicht separat angeordnet werden. Eingangshalle ca m 2 1 Gemeinsamer innerer Erschliessungsbereich als Vorzone zu den eigentlichen Kindergartenklassen mit Minimalbreite von 2.5 m. Mit integrierten Garderobenbereichen für jeweils 25 Kinder pro Klasse (Sitzund Ablagemöglichkeit). Die Eingangshalle ist durch die Klassen multifunktional nutzbar. WC Anlage Mädchen ca. 8 m WC-Kabinen mit Vorzone WC Anlage Knaben ca. 8 m WC-Kabinen mit Vorzone WC Anlage Lehrer ca. 5 m behindertengerechte WC-Kabine Putzraum mit Ausguss ca. 6 m 2 1 Inkl. Ausguss und Ablagen 11

12 Büro Lehrpersonen ca. 20 m 2 1 Vorbereitungs- u. Besprechungsraum für Lehrpersonen, Arbeitsraum SHP und Lager Schulmaterial. Lager Schulmaterial ca m 2 1 Lagerraum für Spiel und Schulmaterial (Kasperlitheater, etc.). Überdeckter Vorplatz ca m 2 1 Beim Haupteingang, Höhe i.l. 2.8 m Windfang ca. 6 m 2 1 ca. 2.5x2.5m, bei jedem Hauptzugang 3.2 Raumprogramm Aussenraum Abstellraum 15 m 2 2 Für Aussenspielgeräte, Gartenmöbel Aussengeräte etc. Ist keiner Abteilung direkt zugeordnet, sollen aber nicht nebeneinander liegen Spielbereich Aussen ca m 2 3 Direkt der Abteilung zugeordneter Aussenbereich mit gedeckter Aussenzone (fixer oder flexibler Sonnenschutz) zwingend notwendig; jeweils mit eigener Wasserstelle. Zentraler Rasenplatz ca. 150 m 2 1 Gemeinschaftsspielfläche (Wiese) für gesamten Kindergarten (Sitzkreis 10m Durchmesser). Zentraler Hartplatz ca. 75 m 2 1 Hartplatz als Spielfläche für gesamten Kindergarten, idealerweise beschattet. Zentrale Sandanlage ca m 2 1 Gemeinsamer Sandspielplatz für gesamten Kindergarten an sonnengeschützter Lage mit Wasserstelle. Zufahrt Schulbus keine Der Schulbus wird weiterhin den bestehenden Hartplatz der Schule als Kehr- und Wartebereich nutzen. Eine Nutzung des Giessenwegs ist nicht vorgesehen. Parkplätze allgemein keine Die Lehrpersonen können die bestehenden Parkplätze nutzen. Für wartende Eltern sind keine Parkplätze vorgesehen. Die Aussenanlagen sind so anzulegen, dass die Kinder eine abwechslungsreiche Umgebung mit Sträuchern und Büschen vorfinden. Der spielerische Umgang mit der Natur ist erwünscht und soll zum Spielen und Klettern anregen. Die Anlage ist so zu gestalten, dass der Kindergartenbereich innerhalb des Schulzentrums als eigenständige Zone erkennbar ist und den Kindergärtlern eine Rückzugsmöglichkeit auf dem Schulareal garantiert. 12

13 4. Schlussbestimmungen 4.1 Teilnahme Mit der Beteiligung am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit dem beschriebenen Vorgehen, den in schriftlicher Form vorliegenden Bestimmungen dieses Programms und dem Ablauf der Fragenbeantwortung einverstanden. Sie unterziehen sich den Entscheidungen des Preisgerichtes in Ermessensfragen. 4.2 Urheberrecht Das Urheberrecht auf den eingereichten Arbeiten verbleibt bei den Teilnehmern. Alle Unterlagen gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über. Auftraggeberin und Teilnehmer besitzen das Recht auf Veröffentlichung der Arbeiten unter Namensnennung der Projektverfasser. 4.3 Orientierung über das Ergebnis des Wettbewerbs Die Verfasser aller eingegangenen Projekte werden nach der Jurierung schriftlich informiert. Das Resultat wird veröffentlicht und alle Projekte öffentlich ausgestellt. Die Ergebnisse des Verfahrens werden in der Lokalpresse publiziert. 4.4 Beschwerden Bei Streitfällen entscheidet das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau mit Sitz in Weinfelden. 13

14

15 Übersichtsplan Weinfelden 15

16 Situationsplan Martin-Haffter-Schulanlage (Planungsperimeter mit Schraffur hinterlegt) 16

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