GESCHÄFTSBERICHT DES LANDES-INNUNGSVERBANDES FÜR DAS BAYERISCHE BÄCKERHANDWERK FÜR DAS JAHR 2003

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1 GESCHÄFTSBERICHT DES LANDES-INNUNGSVERBANDES FÜR DAS BAYERISCHE BÄCKERHANDWERK FÜR DAS JAHR 2003 VORGELEGT AUF DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 25. APRIL 2004 IN NEU-ULM Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk, Postfach , München Telefon: 0 89 / , Telefax: 0 89 / , liv@baecker-bayern.de

2 2 I. WIRTSCHAFTLICHE LAGE 1. Umsatzentwicklung Die Umsatzentwicklung im Bäckerhandwerk teilte im Jahre 2003 das Schicksal der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung. Insgesamt weisen die statistischen Daten für das bundesdeutsche Bäckerhandwerk einen Umsatzrückgang von 9,0 % aus. Der absolute Wert wird mit Mio. (Vorjahr Mio. ) angegeben. Die stärksten Einbußen traten in Fortsetzung des überaus schwachen 4. Quartals des Vorjahres im ersten Vierteljahr des Berichtsjahres auf. Die wirtschaftliche Entwicklung im bayerischen Bäckerhandwerk verlief parallel. Die für das bayerische Verbandsgebiet zur Verfügung stehenden Datenquellen weisen mit 2,198 Mrd. einen um ca. 0,1 Mrd. niedrigeren Umsatz als im Vorjahr aus. Rechnerisch liegt der statistisch erfasste Umsatzrückgang mit 4,4 % zwar unter dem der Bundesentwicklung. Diese Durchschnittsbetrachtung wird jedoch nicht den zahlreichen Erscheinungsformen der auch in Bayern schwachen Konjunkturlage gerecht. Vielmehr ist die wirtschaftliche Gegebenheit in den einzelnen Betrieben ausschlaggebend für ein abschließendes Gesamtbild. Diesbezüglich ist auf die Ergebnisse der für das Bezugsjahr 2003 durchgeführten Konjunkturumfrage zu verweisen (siehe Kapitel Betriebswirtschaftliches Ergebnis ). Nur soviel kann an dieser Stelle festgestellt werden, daß der Umsatz der handwerklichen Bäckereien in Bayern 18,6 % des Umsatzes aller bundesdeutschen Handwerksbäckereien beträgt und damit etwa 1,5 Prozentpunkte unter dem Betriebsanteil liegt. Bayern verfügt über ein ausgesprochen klein- und mittelbetrieblich strukturiertes Bäckerhandwerk. Der Anteil der Betriebe, die in der Größenkategorie bis Jahresumsatz liegen, beträgt etwa ein Viertel. Stärkste Gruppe ist mit über 40 % das Segment zwischen und Etwa 22 % der Betriebe erwirtschafteten einen Jahresumsatz zwischen und 2,5 Mio. und fast 9 % über 2,5 Mio. Umsatz pro Jahr. Der durchschnittliche statistische Jahresumsatz pro Betrieb ist aufgrund der oben skizzierten Entwicklung um über 15 % auf ca zurückgegangen.

3 3 2. Betriebs- und Beschäftigtenzahlen Der bereits seit Jahren spürbare Konzentrationsprozeß mit einhergehendem Rückgang der Zahl der backenden Betriebe hat sich auch im Berichtsjahr fortgesetzt. Die bei den bayerischen Handwerkskammern geführten Handwerksrollen weisen für das Jahresende 2003 insgesamt handwerkliche Bäckereien im Verbandsgebiet aus. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Minus von 100 Betrieben bzw. 2,8 %. Wie schon die Vorjahreszahlen bestätigen auch die Zahl des Berichtsjahres, daß der Strukturwandel in Bayern offensichtlich immer noch etwas verhaltener abläuft als im übrigen Bundesgebiet, wo die Abschmelzungsrate im Durchschnitt bei 3,2 % gelegen hat. Gegenüber backenden Betrieben Ende 2002 weisen die Handwerksrollen am bundesweit nur noch Betriebe aus. In Relation gesetzt bedeutet dies einen Anteil der bayerischen Bäckereien am bundesdeutschen Unternehmensbestand von 20,1 % und damit wie bereits in den beiden Vorjahren - eine leichte Zunahme des bayerischen Betriebsanteils. Die Aufteilung der handwerklichen Bäckereibetriebe auf die einzelnen bayerischen Regionen gibt die Übersicht 1 wieder. Übersicht 1 Handwerkliche Bäckereibetriebe in Bayern Handwerkskammerbezirke Bestand am Zugänge bis B e t r i e b e Abgänge bis Bestand am Veränderung München und Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Schwaben Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Coburg Bayern

4 4 Die klein- und mittelbetriebliche Betriebsstruktur kommt auch in den Vertriebskanälen zum Ausdruck. Aufgrund der jüngsten Datenerhebung kann auch weiterhin davon ausgegangen werden, daß ein gutes Viertel der bayerischen Bäckereien ihre Produkte ausschließlich über das Hauptgeschäft vertreibt, während drei Viertel zusätzlich noch andere Absatzkanäle wie z.b. Filialen, mobile Verkaufsstellen oder Lieferungen haben. Die Verteilung der Filialen sieht wie folgt aus: Etwa 15 % haben neben dem Hauptgeschäft 1 zusätzliche Verkaufsstelle, ca. 12 % haben 2-5 zusätzliche Verkaufsstellen, 3 % zwischen 6 und 10 Filialen und weitere 3 % haben über 10 Filialen. Insgesamt lässt sich aus dem vorliegenden Zahlenmaterial hochrechnen, daß die handwerklichen Bäckereien in Bayern insgesamt etwa Verkaufsstellen und damit knapp 5,5 % weniger points of sale betreiben als im Vorjahr. Gleichwohl ist das Bäckerhandwerk in Bayern nach wie vor in der Fläche präsent und leistet einen wesentlichen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit frischen Backwaren. Trotz des vielerorts vorzufindenden Einsatzes modernster Techniken ist das Bäckerhandwerk durch eine hohe Personalintensität - eben durch viel Handarbeit - gekennzeichnet. In der Summe kommt das bayerische Bäckerhandwerk inklusive der Betriebsinhaber auf etwa Beschäftigte. Auch für 2003 läßt sich die Aussage treffen, daß das bayerische Bäckerhandwerk mit 17,3 % aller Beschäftigten im bundesdeutschen Bäckerhandwerk (ca Personen) ein verläßlicher Stabilitätsfaktor auf dem Arbeitsmarkt ist. 3. Lehrlingszahlen Stärker als andere Branchen und sogar stärker noch als das Bäckerhandwerk in anderen Bundesländern engagiert sich das bayerische Bäckerhandwerk im Bereich der Lehrlingsausbildung. Für das Bundesgebiet gilt, daß das Bäckerhandwerk im letzten Jahr mit insgesamt Auszubildenden per den Vorjahresstand halten konnte, während die Zahl der Auszubildenden im Gesamthandwerk um 4,8 % sank. Zum ersten Mal seit 1998 ist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge wieder gestiegen, und zwar um 1,6 % auf Besonders der Beruf der Fachverkäuferin konnte hiervon profitieren. Zudem wurden so wenig Ausbildungsverträge vorzeitig aufgelöst wie seit 1997 nicht mehr, nämlich 9,2 % weniger als im Vorjahr. Speziell in Bayern nahm die Zahl der Bäckerlehrlinge in allen 3 Lehrjahren um 2,5 % auf Lehrlinge zu und bei den Fach-

5 5 verkäuferinnen um 1,2 % auf Insgesamt stellt Bayern damit 21,9 % aller Ausbildungsplätze im bundesdeutschen Bäckerhandwerk das sind fast 2 % mehr als es dem Anteil der Betriebe entspricht. Die regionale Aufteilung der Bäcker- und Verkaufslehrlinge in Bayern ist aus Übersicht 2 ersichtlich. Übersicht 2 Lehrlingszahlen im bayerischen Bäckerhandwerk 2003 Handwerkskammerbezirke Bäcker(in) Bäckereifachverkäufer(in) Lehrlinge zum Lehrlinge zum insg. männl. weibl. insg. männl. weibl. München und Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Schwaben Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Coburg Bayern Nach den Zahlen der Lehrlingsrollen befinden sich derzeit Bäckerlehrlinge und Verkaufslehrlinge im 1. Lehrjahr (siehe Übersicht 3).

6 6 Übersicht 3 Neu abgeschlossene Lehrverhältnisse im bayerischen Bäckerhandwerk 2003 Handwerkskammerbezirke Bäckerlehrlinge Verkaufslehrlinge München und Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Schwaben Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Coburg Bayern Betriebswirtschaftliches Ergebnis Die betriebswirtschaftliche Auswertung der für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erhobenen Konjunkturdaten führt zu einem sehr ernüchternden Ergebnis. Gegenüber fast 27 % im Jahre 2002 konnten im abgelaufenen Wirtschaftsjahr lediglich knapp 22 % der befragten Betriebe einen Umsatzzuwachs verzeichnen. Die Anzahl derer, die ein positives Ergebnis erzielen konnten, ging von 90,3 % auf 88 % zurück. Noch deutlicher wird die Wirtschaftsflaute, wenn wir die Bewegungsdaten betrachten: Konnten im Jahre 2002 noch 23,6 % der befragten Betriebe ihre Gewinnsituation verbessern, waren es im letzten Jahr nur noch 15,1 %. Das Pendant hierzu ist, daß die Zahl der Betriebe mit Gewinnrückgängen von seinerzeit 44,2 % auf nunmehr 52 % anstieg. Die bereits zitierte Kaufzurückhaltung schlug sich in Zahlen betrachtet derart nieder, daß beim Brot gut 48 % der Betriebe einen Nachfragerückgang hinnehmen mussten (Vorjahr 42 %) und beim Kleingebäck 45,2 % (Vorjahr 34,9 %). Das sind deutliche Zahlen, die die Wirtschaftslage und auch die Stimmungslage klarer wiedergeben, als es die Daten der amtlichen Statistik vermögen. Berücksichtigt man zudem, daß es im letzten Jahr gerade einmal knapp 15 % der befragten Betriebe gelungen

7 7 ist, Preisanpassungen am Markt durchzusetzen (Vorjahr 33,9 %), dann ist nachvollziehbar, daß angesichts gestiegener Kosten unterm Strich deutlich weniger herausgekommen ist als im Jahr davor. Beleg für die ausgesprochen schwache Wirtschaftslage ist die Detailauswertung der Umsatz- und Gewinnentwicklung. Lediglich 37 % der Betriebe mit Umsatzanstieg konnte auch einen Gewinnanstieg verbuchen bei den übrigen Betrieben dieser Kategorie blieb der Gewinn entweder gleich (38 %) und sank sogar (25 %). Daß jedoch Umsatz nicht alles ist, zeigt die Betrachtung der Betriebskategorie mit gleichgebliebenem Umsatz. In dieser Gruppe erzielten immerhin noch 8,3 % einen Gewinnanstieg und immerhin 8,9 % der Betriebe konnten trotz Umsatzrückgang einen Gewinnzuwachs erwirtschaften zweifellos das Ergebnis einer hart an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierten Unternehmensführung, aber leider nicht zu verallgemeinern. 5. Preisniveau Der Preisrückstand des bayerischen Bäckerhandwerks gegenüber dem Bundesdurchschnitt, von dem in den letzten Jahren berichtet wurde, ist im Laufe der letzten Jahre so gut wie verschwunden. Zwar erhalten die bayerischen Verbraucher vor allem die für Bayern charakteristischen Brotsorten speziell die Roggen- und Rogenvollkornbrote, aber auch die Weizen- und Weizenmischbrote - nach wie vor zu etwas günstigeren Preisen als anderswo. In anderen Sortimentsbereichen - wie z.b. den Vollkorn- und Schrotbroten und auch bei den Semmeln - hat das bayerische Bäckerhandwerk im Laufe der letzten Jahre den Preisrückstand gegenüber anderen Regionen des Bundesgebietes abbauen und mit vielen anderen Bundesländer gleichziehen bzw. diese sogar übertreffen können. Die Durchschnittspreise sind allerdings dadurch ein wenig verfälscht, daß sich mit den Stadtstaaten wie Berlin und Hamburg sowie mit dem Rheinland ausgesprochene Hochpreisregionen in der Auswertung befinden. Betrachtet man die reine Platzierung, so liegt Bayern bei den meisten Brotsorten im guten Mittelfeld der Preisskala. Das kg Roggenmischbrot wurde in Bayern im letzten Jahr nach den Erhebungen auf Innungsebene für durchschnittlich 2,36 Euro verkauft im Bundesgebiet hingegen für 2,43 Euro. Für das kg Weizenmischbrot zahlte der bayerische Verbraucher 12 Cent weniger als im Durchschnitt

8 8 des übrigen Bundesgebiets. Bei den Spezialbroten stand einem bayerischen Durchschnittspreis von 1,72 Euro je 500 g Mehrkornbrot ein Bundesdurchschnittspreis von 1,82 Euro gegenüber. Das kg Schrot- und Vollkornbrot liegt in Bayern mit 2,80 Euro 8 Cent über dem Bundesdurchschnitt. Der Semmelpreis liegt mit 24 Cent für eine Weizensemmel auf dem Niveau des Bundesdurchschnitts und bei den Spezialsemmeln sogar um 1 Cent über dem Bundesdurchschnitt. 6. Qualitätsniveau Die stark regionale Prägung des Bäckerhandwerks in Bayern findet ihren Ausdruck darin, daß es viele regionale Spezialitäten und eine große Produktvielfalt gibt. Diese Vielfalt ist auf einem hohen qualitativen Niveau angesiedelt. Die Ergebnisse der Gebäckprüfungen der Innungen beweisen das Jahr für Jahr aufs Neue. Die Gesamtauswertung der Brotund Semmelprüfungen für dieses Jahr 2003 zeigt ein eindrucksvolles Bild: Insgesamt Brote wurden geprüft. Davon wurden Proben mit sehr gut bewertet. Das sind 43,4 Prozent. Die Note gut wurde Mal vergeben (32,7 Prozent). Das heißt: Mehr als drei Viertel aller Proben (76,1 Prozent) waren überdurchschnittlich gut. Bei den Semmeln (insgesamt 837 Proben) sind diese Zahlen sogar noch besser: 51,1 Prozent sehr gut, 27,8 Prozent gut, demnach 78,9 Prozent über dem Durchschnitt. Dieses Ergebnis ist um so eindrucksvoller, wenn man bedenkt, dass der Qualitätsberatungsdienst des Deutschen Bäckerhandwerks im Jahr 2002 seine Bewertungskriterien verschärft hat. Die Note sehr gut wird in Analogie zur Bewertungspraxis der DLG nur noch beim Erreichen der Höchstpunktzahl von 5,00 vergeben. Das heißt, die mit sehr gut bewerteten Gebäcke sind wirklich makellos. Im Jahre 2003 wurde zum 3. Mal der von der Bayerischen Staatsregierung ausgelobte Staatsehrenpreis für herausragende Brotqualität verliehen. Die Verleihung erfolgte am 08. Dezember 2003 im Rahmen einer Feierstunde in der Münchener Residenz. Ausgezeichnet wurden 10 bayerische Spitzenbetriebe. Die zehn Preisträger des Jahres 2003 haben in den bewerteten fünf Jahren ( ) insgesamt 686 Brote prüfen lassen. Davon erhielten 510 die Höchstpunktzahl 5,00. Das sind 74,3 Prozent! Der Staatsehrenpreis ist

9 9 die höchste Würdigung, die eine Handwerksbäckerei in Bayern erlangen kann. Bayern ist nach wie vor das einzige Bundesland, in dem es einen solchen Staatsehrenpreis gibt. Hervorzuheben ist auch die Sortimentsbreite der bayerischen Handwerksbäcker, die ein besonderes Indiz für ihre Kundenorientierung und die regionale Prägung ist. Von der berühmten Butterbrezen über belegte Semmeln, Pitas mit Belag und gefüllten Blätterteiggebäcken bis hin zu Club-Sandwiches, Wraps und auch Quiches findet man heute eine schier unübersehbare Vielfalt an kalten und warmen Snacks in den Bäckereien. Der auf Snackprodukte entfallende Umsatzanteil schwankt im Durchschnitt zwischen 5 und 12 % des Gesamtumsatzes ist aber entsprechend dem allgemeinen Verzehrstrend ansteigend. Da der Backwarenumsatz insgesamt über alle Betriebe gerechnet knapp 90 % des Gesamtumsatzes ausmacht, liegt der durchschnittliche rechnerische Snackanteil pro Betrieb bei etwa 8 % des Backwarensortiments. II. ORGANISATIONSGESCHEHEN Das bayerische Bäckerhandwerk weist mit 85,1 % Innungsmitgliedschaft den höchsten Organisationsgrad im bundesdeutschen Bäckerhandwerk auf. Der Durchschnitt aller Verbandsgebiete bringt es auf einen Organisationsgrad von 74,0 %. Diese intensive Organisationsgebundenheit der bayerischen Bäcker ist zum einen erklärbar durch die Tatsache, daß in einem Flächenstaat mit überwiegend klein- und mittelbetrieblicher Unternehmensstruktur aufgrund der persönlichen Beziehung auf regionaler Ebene eine größere Bindungswirkung gegeben ist. Zum anderen darf diese hohe Quote jedoch auch als ein besonderer Vertrauensbeweis der Betriebe zu ihrer Berufsstandsorganisation gewertet werden, der gerade in der momentan wirtschaftlich schwierigen Zeit Mut macht, die Herausforderungen mit großer Entschlossenheit und Geschlossenheit anzupacken. 1. Struktureller Aufbau Im Jahresdurchschnitt 2003 waren in den 71 bayerischen Bäcker-Innungen insgesamt backende Betriebe organisiert. 21 aller Innungen konnten eine Mitgliederzahl von über 50 Betrieben vorweisen gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um eine Innung. In 25 % der Innungen (+ 9% gegenüber dem Vorjahr) lag die Mitgliederzahl sogar unter 25.

10 10 Nur noch 1 Innung konnte den Bestand auf über 90 Mitgliedsbetriebe halten. Die statistische Durchschnittsgröße der Innungen lag im letzten Jahr bei 42,3 Mitgliedsbetrieben. Der strukturelle Aufbau der fachlichen Organisation auf Landesebene kommt in drei Institutionen zum Ausdruck: Landes-Innungsverband, Akademie des bayerischen Bäckerhandwerks Lochham sowie Marketing- und Servicegesellschaft des Landes-Innungsverbandes (MSG-LIV). Keimzelle ist der Landes-Innungsverband, dessen Wurzeln in das 19. Jhdt. zurückreichen und der - unterbrochen durch die Zeit des Dritten Reiches wiedergegründet wurde. Die Akademie des bayerischen Bäckerhandwerks reicht mit der zentralen Einrichtung, der Bayerischen Bäckerfachschule Lochham, in das Gründungsjahr 1951 zurück. Die Marketing- und Servicegesellschaft wurde 1992 ins Leben gerufen. Satzungsgemäße Aufgaben des Verbandes sind die Vertretung der Interessen des Berufsstandes im politischen Bereich, die Information und Unterstützung der angeschlossenen Innungen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zum Wohle ihrer Mitgliedsbetriebe und letztlich die Unterbreitung von Anregungen und Vorschlägen gegenüber Behörden sowie auf Verlangen die Erstellung von Gutachten. Daß sich hinter dieser Beschreibung wesentlich mehr verbirgt als die nüchtern klingenden Aufzählung von Satzungsaufgaben widerspiegelt, lässt die Bandbreite der Themen erahnen, mit denen sich der Verband im Laufe eines Jahres befassen muß. Diese unfaßt: - die Einflussnahme auf die praxisgerechte Ausgestaltung von Gesetzen und Verordnungen, - den Abschluss von Rahmenverträgen mit Vergünstigungen für Innungsmitglieder, - die praxisgerechte Gestaltung von Tarifverträgen, - die Ausarbeitung von Muster-Verträgen (z.b. Arbeitsverträge, Pachtverträge etc.), - die Organisation und Durchführung von Qualitätsprüfungen, - die Organisation von PR-Veranstaltungen und Marketing-Aktionen, - die Öffentlichkeitsarbeit in Fachpresse und allgemeinen Medien, - vielfältige juristische Hilfe in betrieblichen Einzelfällen (Lebensmittelrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Tarifrecht usw.), - die betriebstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung, - und vieles andere mehr.

11 11 Die Akademie des bayerischen Bäckerhandwerks Lochham ist schwerpunktmäßig mit Aufgaben der Aus- und Weiterbildung für alle Beschäftigtengruppen des Bäckerhandwerks befaßt. Zielgruppe diesbezüglicher Angebote bzw. der durchgeführten Auftragsmaßnahmen sind sowohl Auszubildende im Produktionsbereich und im Verkauf als auch Mitarbeiter/innen von Handwerksbäckereien sowie Meisteranwärter. Auch Spezialveranstaltungen für ausländische Berufskollegen werden immer wieder nachgefragt und dementsprechend angeboten und durchgeführt. Die Schwerpunktaufgaben der MSG-LIV liegen im Bereich der Ausarbeitung von Förderkonzepten zur Unterstützung des Marketings der Innungsmitglieder, der Durchführung zukunftsweisender Fachtagungen, der Einrichtung und Betreuung von Erfahrungsaustauschkreisen sowie von Maßnahmen zur Unterstützung der betrieblichen Entwicklung. 2. Basisarbeit Die Teilnahme an Innungsversammlungen und Regionalversammlungen sowohl auf der Geschäftsführerebene als auch in Form von Referaten der Betriebsberater sind wichtige Gelegenheiten, um mit der Basis zu diskutieren, Informationen auszutauschen und sich am Prozeß der Meinungsbildung zu beteiligen. Auch im Berichtsjahr wurden diese Gelegenheiten gerne genutzt. Darüber hinaus stellen die Obermeistertagungen die zentralen Orte der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung zwischen den jährlichen Verbandstagen dar. Zum Jahresbeginn 2003 wurden diese Tagungen neu konzipiert. Basierend auf der Tatsache, daß auf den bisherigen Obermeistertagungen viele Themen in der Diskussion immer die gleichen waren und darauf vertrauend, daß von einem größeren Plenum mit größerem Erfahrungspotential vielfältige Impulse für die Arbeit des Verbandes ausgehen, wurden die bisher neun Veranstaltungen zu zwei Tagungen zusammengelegt. Diese Konzentration des Meinungsaustausches außerhalb unserer Mitgliederversammlungen ergibt zugleich eine Ersparnis an Zeit für alle, die angesichts der immer schwieriger werdenden Herausforderungen dringend an anderer Stelle benötigt wird. Demzufolge wird nach diesem neuen Konzept jeweils im Frühjahr und Herbst eine gemeinsame Veranstaltung mit allen Obermeistern aller bayerischen Bäckerinnungen durchgeführt. Die Frühjahrstagung findet im

12 12 südbayerischen Raum, die Herbsttagung im fränkischen Raum statt. Beide Tagungen des Jahres 2003 waren hervorragend besucht und bestätigen damit, daß dieses neue, effiziente Konzept von den Innungen akzeptiert wird. 3. Gremienarbeit Im Jahre 2003 wurden 4 Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und 2 Sitzungen des Landesvorstandes durchgeführt. Die Tarifkommission des Verbandes tagte insgesamt 2 Mal, der Werbeausschuß ebenfalls 2 Mal und der Berufsbildungsausschuß 1 Mal. Zusätzlich fand noch eine Tagung für die Werbewarte unserer Innung (BÖ-Tagung) statt. III. MAßNAHMEN DER HANDWERKSFÖRDERUNG Das System der handwerklichen Selbstverwaltung wird zunehmend in Frage gestellt. Nicht nur am Großen Befähigungsnachweis als einem der Grundpfeiler des Handwerks wurde und wird auch weiterhin gesägt, sondern auch der Status der Innungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ist schon seit längerem auf dem Prüfstand. Zudem geben sowohl Äußerungen aus dem Kreise der Obermeister als auch das Geschehen in den Innungen Anlaß, beizeiten tragfähige Zukunftsstrategien zu entwickeln, um die Schlagkraft der Organisation zu erhalten. Wir dürfen nicht warten, bis sich Organisationsmüdigkeit breit macht oder die enorme Ausbreitungsgeschwindigkeit allgemeiner Informations- und Beratungsdienste Innungen und Verband in den Augen der Betriebe als überflüssig erscheinen lassen. Unbestrittener Leitgedanke ist, daß sich eine Innungsmitgliedschaft in jeder Hinsicht lohnen muß. Schon längst ist dies keine emotionale Frage mehr, sondern wird ganz klar in monetären Einheiten gemessen. Der Zentralverband des deutschen Handwerks hat einen Katalog von Muß-, Soll- und Kann-Aufgaben erarbeitet, an dem sich jede Innung ausrichten kann. Nicht nur dieser Katalog, sondern auch die persönliche Wertschätzung der Mitgliedsbetriebe sind Prüfsteine für jede Innung. Und auch der Verband als Konglomerat aller bayerischen Bäckerinnungen steht tagtäglich auf dem Prüfstand. Für ihn kommt erschwerend hinzu, daß er nicht nur seinen direkten Mitgliedern, nämlich den Innungen, Rechenschaft schuldig ist, sondern darüber hinaus immer wieder und in steigendem Ma-

13 13 ße von den Betrieben direkt angesprochen und Hilfe gewähren muß auch wenn dies nicht zu seinen unmittelbaren satzungsmäßigen Aufgaben gehört. Verband und Innungen gemeinsam werden Wege finden müssen, den Betrieben gemeinsam jenen Nutzen zu erbringen, der mit gutem Recht von einer schlagkräftigen Berufsstandsvertretung in der heutigen Zeit erwartet werden darf. Für den Betrieb ist wenig nachvollziehbar, warum er bei seiner Berufsstandsvertretung zwischen einzelnen Institutionen unterscheiden soll. Für ihn ist entscheidend, daß das System insgesamt funktioniert. Deshalb war diese Thematik ein wesentlicher Gesprächsposten auf den beiden letztjährigen Obermeistertagungen. Die gemeinsame Arbeit am Serviceangebot zugunsten der Mitgliedsbetriebe wurde auch im Jahre 2003 fortgeführt. Die wesentlichsten Leistungskomponenten des Verbandes und seiner Organisationen werden nachstehend abgehandelt. 1. Gutachten und Stellungnahmen Die Erstellung von Gutachten und die Anfertigung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, zu Rechtsauslegungen für Vorschriften oder auch zur amtlichen Klärung kritischer Fälle vor Ort ist von der zeitlichen Beanspruchung her ein Hauptarbeitsgebiet des Verbandes. Interessen der Mitglieder zu vertreten heißt in diesem Fall, neue Gesetzes-, Verordnungs- und Richtlinienentwürfe daraufhin zu prüfen, inwieweit in ihnen Belastungen für die Mitgliedsbetriebe enthalten sind, um darauf aufbauend gezielt Einfluß auf den Beratungsprozeß zu nehmen. Durch ausführliche Stellungnahmen und direkte Gespräche mit Politikern und Fachabteilungen der Ministerien setzt sich der Verband für eine praktikable und praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Gesetze und Verordnungen bzw. der zu novellierenden Regelwerke ein. Die nachfolgenden Ausführungen greifen aus der Vielzahl der im Berichtsjahr unternommenen Aktivitäten die wichtigsten Themengebiete auf. Der gesundheitliche Verbraucherschutz hat in den letzten Jahren in der öffentlichen Diskussion stark an Bedeutung gewonnen. Im Mittelpunkt stehen die Erzeugung und Herstellung der Lebensmittel sowie Fragen nach einer sicheren und gesunden Ernährung. Um den hierzu notwendigen Informationsaustausch mit den Verbrauchern zu unterstützen

14 14 und die entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten, arbeitet der Landes-Innungsverband in dem von der Bayerischen Staatsregierung im Frühjahr 2003 ins Leben gerufenen Pakt für sichere Lebensmittel mit und zwar sowohl im Leitungsgremium als auch in den beiden Arbeitsgruppen zu den Themen Mykotoxine und Lebensmittelkennzeichnung. Inhaltlich soll der Pakt alle verbraucherschutzrelevanten Themenfelder von der Urproduktion bis zum Verbraucher (vom Acker bis zum Teller) abdecken. Schwerpunkt ist der Austausch von Risikobewertungen und anderen Informationen über die Erzeugung und Herstellung von Lebensmitteln. Der Verband konnte gleich zu Beginn der Beratungen die Klarstellung erwirken, daß es nicht darum geht, über die bestehenden Gesetze und Verordnungen hinaus neue Standards festzuschreiben, die dann von der staatlichen Lebensmittelkontrolle als Maß aller Dinge hergenommen werden. Zudem wurde sichergestellt, daß der Pakt unter Ausschluß der Öffentlichkeit tagt, damit nicht voreilig Informationen nach draußen gelangen, die zu einer Verunsicherung der Verbraucher führen oder unbegründet Ängste schüren. Eng im Zusammenhang mit dem Pakt für sichere und gesunde Lebensmittel standen weitere Gesetzes- und Verordnungsinitiativen auf EU-Ebene und auch im Freistaat. Der Entwurf eines bayerischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (GVEVLG) gehört ebenso dazu wie der Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Futter- und Lebensmittelkontrollen. Zu beiden Initiativen hat der Verband ausführlich Stellung genommen. Dabei bildete die Teilnahme an der Verbandsanhörung durch das Bayerische Staatministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz im Februar 2003 als auch an der Anhörung des sozialpolitischen Arbeitskreises der CSU im April 2003 die Fortsetzung der bereits im Jahre 2002 begonnenen Einflussnahme auf die politische Willensbildung zum Bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (wie der Gesetzentwurf in der im Juli 2003 verabschiedeten Fassung letztlich genannt wurde). Zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über amtliche Lebensmittelund Futtermittelkontrollen hat der Verband im Februar 2003 kritisch Stellung bezogen. Insbesondere wies er auf die Gefahr einer weitergehenden Bürokratisierung der Wirtschaft hin. Er würdigte zwar die in der Begründung des EU-Vorschlages getroffene Fest-

15 15 stellung, daß die Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln vorrangig eine Aufgabe der Mitgliedsstaaten ist und bleibt, sah aber in der Auflistung von Ausnahmesituationen eine klare Tendenz zur Unterlaufung des Subsidiaritätsprinzips. Bestätigt sah sich der Verband in seiner ablehnenden Haltung in den Passagen, in denen die Kosten der Harmonisierung und Ausweitung der Kontrollen angesprochen werden. Notfallpläne für den Futtermittelund Veterinärbereich, Notfallpläne für Lebensmittelkrisen, administrative Durchsetzungsmaßnahmen, Schaffung von EU-Ausbildungseinrichtungen für Kontrollbeamte und vieles andere mehr werden den Mitgliedsstaaten erhebliche zusätzliche Kosten aufbürden, die die EU-Kommission mit 13 Millionen Euro (von bisher 3 Mio. Euro auf künftig 16 Mio. Euro jährlich) beziffert. Die Deckung dieser zusätzlichen Kosten überläßt die EU den Mitgliedsstaaten, die ihrerseits diese bis zum Fünffachen der bisherigen Summe geschätzten Kosten den Betrieben aufbürden werden. In einem Schnellverfahren hat die EU im Zuge der BSE-Problematik mit Wirkung zum 30. April 2003 verfügt, daß ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthaltende ehemalige Lebensmittel mit Ausnahme von Küchen- und Speiseabfällen nicht mehr in der bisherigen Weise (über den Trog) entsorgt werden dürfen. Hiervon war und ist auch das Bäckerhandwerk betroffen. Der Verband hat die Eilverordnung zum Anlaß genommen, um unmittelbar mit der Bayerischen Staatsregierung die für Bayern geltende Verfahrensweise auf der Basis einer bereits im Jahre 2001 erwirkten Klarstellung abzustimmen und somit den Betrieben Rechtssicherheit zu geben. Nach der Landtagswahl im Herbst letzten Jahres wartete die Bayerische Staatsregierung mit einem Vorschlag zur Neuausrichtung der amtlichen Lebensmittelüberwachung auf. Unter der Bezeichnung risikoorientierte Lebensmittelüberwachung wurde eine verwaltungsinterne Maßnahme erdacht, mit der landesweit die betriebsbedingt gegebenen Risiken in den Lebensmittelbetrieben festgestellt und kartiert werden sollen, um die Kontrolltätigkeiten der Überwachungsbeamten danach auszurichten. Der Verband hat in einem persönlichen Schreiben an den zuständigen Minister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz jegliche Bemühungen zur Reduzierung der bürokratischen Auflagen und Vorschriften grundsätzlich begrüßt, zugleich aber seine Sorge zum Ausdruck gebracht, daß die Bestrebungen zur Vereinfachung von Kontroll- und Überwachungsmaß-

16 16 nahmen die Gefahr einer Beeinträchtigung des Datenschutzes und der Vorverurteilung von Betrieben beinhalten. Zudem verwahrte er sich gegen die Tendenz, die Betriebe auf noch stärkere Eigenkontrollen zu verpflichten. Verstärkt in Umlauf gebracht wurde die im Herbst 2002 neu gefasste Stellungnahme zur Regelung der Kanalbenutzungsgebühren. Der Verband hatte hierzu eine nahezu flächendeckende Erhebung der von den bayerischen Gemeinden und Abwasserzweckverbänden getroffenen Regelungen zur Handhabung von nicht-kanalbelastendem Wasser durchgeführt. Zwei Drittel aller Rückmeldungen weisen pauschale Abwasserfreimengen von 100 l und mehr je 100 kg Getreideerzeugnisse aus; zum Teil werden sogar Freimengen von über 130 l/100 kg Getreideerzeugnis gewährt. Mit dieser Datensammlung hat der Verband seinen Mitgliedsinnungen ein aktuelles gutachtliches Dokument zur Durchsetzung angemessener Abwasserfreimengen in den Gebührensatzungen der kommunalen Abwasserzweckverbände an die Hand gegeben. Mit seiner Gutachtertätigkeit war der Verband im Berichtsjahr auf Ersuchen der Bayerischen Staatsregierung in Sachen Ausnahmegenehmigung nach 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz gefordert. Zur Entscheidung stand das Ersuchen einer bayerischen Großbäckerei an, ihr eine unbegrenzte Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit zu genehmigen. Der Verband sah nach eingehender Prüfung des Sachverhalts keine Handhabe für eine dauerhafte Sonderregelung und stufte das Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer und der handwerklichen Mitbewerber höher ein als die wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers. Die schriftliche Stellungnahme wurde flankiert durch mehrere Gesprächstermine. Ministerpräsident Stoiber hat für Bayern eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für einen wirksamen Bürokratieabbau ins Leben gerufen, in der auch der Landesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks in seiner Funktion als Präsident des Bayerischen Handwerkstages und Landtagsabgeordneter berufen wurde. Die nach ihrem Vorsitzenden benannte Henzler-Kommission hatte die Aufgabe, konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung zu erarbeiten. Um in der Henzler-Kommission klare Argumente und konkrete Fakten vorbringen zu können, fanden ab Februar 2003 im Hause des Bayerischen Handwerkstages mit Unternehmern, Verbandsvertretern und Fachleuten aus dem

17 17 eigenen Hause workshops abgehalten mit dem Ziel, konkrete Empfehlungen für die Arbeit der Kommission zu erarbeiten. Da die Ernährungshandwerke in besonderem Maße unter der deutschen und der EU-Bürokratie leiden, hat auch der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk in diesen workshops mitgearbeitet und darüber hinaus in gesonderten Papieren Fallbeispiele für besonders belastende bürokratische Vorschriften beigesteuert. Aktuell haben sich im Berichtsjahr die Ergebnisse der durch die Berufsgenossenschaft vornehmlich in Mischbetrieben durchgeführten Revisionen zum Streitpunkt entwickelt. In einer Reihe von Fällen wurden aufgrund unzutreffender Gefahrklassenzuordnung von Mitarbeitern Beitragsnachforderungen verhängt, die sich im 5- bzw. vereinzelt sogar im 6-stelligen Bereich bewegen. Der Verband hat sich in zahlreichen Fällen in die Klärung der Beitragsnachforderungen eingeschaltet. Wenngleich rückwirkend an der geltenden Rechtslage nichts geändert werden konnte, wurden jedoch immerhin den Betrieben bei den Vor-Ort-Terminen Wege aufgezeigt, wie künftig eine unzutreffende Einstufung verhindert werden kann. In diesem Zusammenhang hat der Verband unter Rückgriff auf ein vom Bayerischen Handwerkstag (BHT) erarbeitetes Konzeptpapier sowohl der Bayerischen Staatsregierung als auch direkt der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Vorschläge zur Kostenreduzierung in der gesetzlichen Unfallversicherung unterbreitet. Sowohl die Sitzungen des Gefahrtarifausschusses der BGN, in der der bayerische Verband über seinen stv. Landesinnungsmeister leitend vertreten ist, als auch die alljährliche Verbändetagung der BGN wurden genutzt, um das sogenannte 12-Punkte-Papier des BHT in Abstimmung mit der BGN anderen Verbänden bekanntzugeben und mit Erfolg - um deren Unterstützung zu ersuchen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz hat im Frühsommer 2003 eine Sondererhebung zum Arbeitsrecht und zur Arbeitsstättenverordnung in Filialbetrieben des bayerischen Bäckerhandwerks durchgeführt. Festgestellt wurde, daß in zahlreichen Fällen die einschlägigen Bestimmungen nur unzureichend und in einigen krassen Fällen gar nicht beachtet werden. In Gesprächen mit der zuständigen Fachabteilung wurden die Beanstandungsfälle analysiert und Lösungsan-

18 18 sätze zur Behebung der Missstände erörtert. Dabei hat der Verband die besondere Problemsituation in den handwerklichen Bäckereien deutlich gemacht und die Zusicherung einer den Umständen angepaßten und die Besonderheiten jedes Einzelfalls berücksichtigenden Vorgehensweise der zuständigen Ämter erwirken können. Für einige grundlegende Problembereiche (z.b. Lüftung von Räumen mit Ladenbackofen) wurde die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vereinbart, wobei die abschließende rechtliche Würdigung der beanstandeten Fälle bis zur Erarbeitung einer Lösung ausgesetzt werden soll. Engagiert eingebracht hat sich der bayerische Verband in die Neugestaltung der Ausbildungsordnung und der Rahmenlehrpläne für den Ausbildungsberuf Bäcker/in. Dies erfolgte durch die Mitarbeit im Sachverständigenausschuß ebenso wie durch die Einbringung ergänzender Änderungsvorschläge über das Präsidium und den Vorstand des Zentralverbandes des deutschen Bäckerhandwerks. Auf diese Weise konnte sichergestellt werden, daß nicht praxiskonforme Reformvorstellungen aus dem Novellierungsentwurf entfernt und die Themen- und Zeitaufteilung nach betriebsbezogenen Kriterien erfolgt. Auch in die Beratung der Lehrpläne für den Berufsschulunterricht hat sich der Verband personell eingebracht. Darüber hinaus konnte durch intensive Verhandlungen mit dem Bayerischen Kultusministerium eine Ausweitung des Berufsschulunterrichts entsprechend der in anderen Bundesländern bereits seit vielen Jahren umgesetzten Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vorerst verhindert werden. Das Ministerium hat die Argumentation des Verbandes, daß eine Ausweitung des Unterrichts unter den gegebenen Bedingungen für die Ausbildungsbetriebe nicht machbar ist und damit die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Ausbildungsplätzen gefährden würde, nachvollziehen können. Somit bleibt es für das bayerische Bäckerhandwerk vorerst bei einem Berufsschultag pro Woche. Einkaufserlebnis und Kundenservice werden für die Verbraucher immer mehr zu kaufentscheidenden Faktoren. Deshalb hat der Verband im letzten Jahr einem Vorstoß des Landes Niedersachsen folgend bei der Bayerischen Staatregierung beantragt, Bäckereien auf einer begrenzten Fläche die Einrichtung von Sitzplätzen ohne gleichzeitigem Zwang zur Bereitstellung von Toiletten zu erlauben. Flankiert wurden diese Bemühungen durch Gespräche mit den anderen bayerischen Nahrungsmittelhandwerken und dem

19 19 Bayerischen Gaststättenverband. Eine abschließende Entscheidung über den Antrag ist im Jahre 2003 noch nicht ergangen. Mit außerordentlich großem Engagement hat sich der Landesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks in seiner Eigenschaft als Präsident des Bayerischen Handwerkstages und bayerischer Landtagsabgeordneter in die Beratungen zur Novelle der Handwerksordnung eingeschaltet. Seiner überaus sachkundigen und von viel politischer Erfahrung getragenen Einflussnahme ist es maßgeblich zu verdanken, daß die Nahrungsmittelhandwerke nach wie vor zu den in Anlage A der novellierten Handwerksordnung aufgeführten Handwerken gehören und vor allem auch der Verbandsstatus unangetastet geblieben ist. Über diese aufgelisteten Beispiele hinaus hat der Verband noch in vielfältigen anderen Sachgebieten die Position des bayerischen Bäckerhandwerks in die Beratungen und die Beschlußfassung eingebracht. Beispielhaft sind für das Berichtsjahr zu nennen die Mitwirkung bei der Neugestaltung der nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung auszufüllenden Erhebungsbögen, die sich auch über das Jahr 2003 weiter hinziehenden Beratungen der neuen EU-Hygieneverordnung, die Diskussionen um die Umsetzung der EU-Forderung zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen oder auch die Auslotung der Möglichkeiten zur intensiveren Beteiligung des Bäckerhandwerks an öffentlichen Aufträge. Bei all diesen Themen hat der Verband entweder direkt oder über Weiterleitung von Stellungnahmen und Argumentationshilfen an Partnerorganisationen die Interessen der bayerischen Handwerksbäckereien eingebracht. 2. Betriebsberatung und Rechtshilfe Der Verband verfügt über zwei Beratungsstellen: Die betriebstechnische Beratungsstelle ist mit einer Vollzeitkraft, die betriebswirtschaftliche Beratungsstelle mit zwei Teilzeitkräften besetzt. Die im Jahr 2003 von allen drei Beratungskräften durchgeführten Beratungen belaufen sich auf insgesamt 238 Tagewerke dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Ausweitung der Beratungstätigkeit um 62 Tagewerke bzw. 35 %. In dieser Intensivierung

20 20 der Beratungsnachfrage kommt ganz klar die schwierige betriebliche Situation in der Branche zum Ausdruck. Die betriebswirtschaftlichen Beratungen waren weithin bestimmt durch die schlechten Rahmenbedingungen wie Umsatzrückgänge, den verschärften Wettbewerb, Kostendruck und die geringe Bereitschaft der Banken, Bäckereibetrieben ausreichende Kredite zur Verfügung zu stellen. Bei den Beratungsthemen standen die Bereiche Rechnungswesen / Kostenrechnung, Marketing / Vertrieb und Unternehmensführung im Vordergrund. Auch Finanzierungsfragen und die Regelung der Unternehmensnachfolge waren immer wieder Beratungsgegenstand. Innerhalb der Beratungen mit Mehrfachnennungen dieser Themen stand das Thema Controlling / Kostenrechnung mit etwa 75% im Vordergrund. Der Rest der Beratungen teilte sich auf die Beratungsthemen Finanzierung / Investition, Personal / Sozialwesen, Betriebsverlagerung und Standortplanung und Betriebsbewertung auf. Bei den Einzelberatungen standen nach wie vor die Unternehmen mit mittlerer Betriebsgröße zahlenmäßig im Vordergrund, weil in dieser Gruppe die größten strukturellen Probleme und aufgrund der bereits in den Vorjahren eingeleiteten Wachstumsschritte der aktuellste Handlungsbedarf auftraten. Die Analyse zeigte, daß die Hauptursache von Problemen in der mangelnden Vorbereitung von Investitionen zu sehen ist. Besonders Filialinvestitionen werden oft unüberlegt getroffen. Deshalb wurde bei den durchgeführten Beratungen in der Regel der gesamte Betriebsablauf und nicht nur das vom Beratenen als aktuell benannte Problemfeld untersucht. In ihren Beratungen setzen die Beratungskräfte gezielt ausgearbeitete Beratungswerkzeuge ein, die sie verbandsintern aufgrund der gesammelten Beratungserfahrung erstellt hatten. Betreffend branchenübergreifende Themen wie etwa Rating wurden entsprechende Empfehlungen der Handwerkskammern an die typische Problemstellung des Bäckerhandwerks angepasst. Im Bereich der betriebstechnischen Beratung standen Standortfragen, Probleme der Betriebsentwicklung, die Umsetzung von Vorschriften des Arbeitsstättenrechts und der Lebensmittelsicherheit und die technologische Einordnung von Maschinen und Ausrüstungen im Rahmen von Ersatz- und Erweiterungsentscheidungen im Vordergrund. Festzustellen war, daß gerade im technischen Bereich viele (vor allem ältere) Betriebsinhaber aufgrund der mit der Problembehebung oftmals verbundenen Kosten nur sehr schwer die notwendige mentale Umstellung bewältigen und statt dessen eher zur Resig-

21 21 nation neigen. Zudem fehlt es oftmals an der notwendigen Eigenkapitalausstattung mit allen negativen Folgen für die Kapitalbeschaffung. Dennoch gelang es oftmals, diese Betriebe durch eine zielgerichtete Beratung wieder auf einen positiven Entwicklungspfad zu führen. Speziell bei komplexeren Investitionsentscheidungen wie z.b. der Installation kältetechnischer Einrichtungen oder der Gestaltung von technologischen Grundrissen für Neu- und Umbauten reichte das Spektrum der Beratungstätigkeit von der technologischen Projektierung über Stellungnahmen und Gutachten bis hin zu Empfehlungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Es versteht sich von selbst, daß derartige Beratungen stets unter Berücksichtigung der Firmenphilosophie und der Finanzkraft des Betriebes erfolgen. Der Verband versucht im Interesse einer hohen Schlagkraft der Gesamtorganisation neben seinen satzungsgemäßen Aufgaben auch Direktanfragen von Betrieben zu bearbeiten. In auffallender Weise sind derartige Direktanfragen in der Tendenz steigend. Die Gründe, warum sich Betriebe unter Umgehung ihrer Innung direkt an den Verband wenden, sind vielseitig. Mit zunehmender Konzentration der Betriebszahlen steigt der Wunsch, die hinter den benötigten Rechtsauskünften stehenden Probleme lieber einer nicht vor Ort ansässigen neutralen Stelle anzuvertrauen als der Vor-Ort-Organisation. Dies hat mit Wettbewerbsgründen ebenso zu tun wie mit dem Umstand, daß manche Themen - wie z.b arbeits- oder lebensmittelrechtliche Probleme - als genierlich angesehen werden. Auch die Ansammlung von Spezialwissen auf Verbandsebene ist sicherlich ein Grund, warum Betriebe den Direktkontakt mit dem Landes-Innungsverband bevorzugen zumal dann, wenn sie in der Vergangenheit kompetent bedient wurden. Dies zeigt, daß Passgenauigkeit der Problemlösung und Rechtssicherheit zu Entscheidungskriterien geworden sind. 3. Tarifpolitik Mit dem Abschluß eines Tarifvertrags über eine tarifliche Altersvorsorge im bayerischen Bäckerhandwerk wurde ein neues Kapitel in der Tarifpolitik aufgeschlagen. Mit dieser Pionierarbeit wurde ein Vertragswerk geschaffen, um das der bayerische Verband von allen anderen Bäcker-Landesverbänden beneidet wird. Der Tarifvertrag ist eine praxisgerechte Ausformulierung der Rahmenvereinbarung, die der Zentralverband des deut-

22 22 schen Bäckerhandwerks mit der Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten als Ersatz für die zum gedeckelte Zusatzversorgungskasse am abgeschlossen hat. Der bayerische Altersvorsorgetarif knüpft mit dem Urlaubsgeld an einer zuvor bereits allgemeinverbindlichen Leistung an. Dadurch bedeutet er für die Betriebe keine neuen Belastungen, sondern aufgrund der textlichen Ausformulierung ist seine Anwendung mit zum Teil recht deutlichen finanziellen Entlastungseffekten für die Betriebe verbunden. So werden etwa durch den Ersatz des beitragspflichtigen Arbeitgeberbeitrags zur Zusatzversorgungskasse und zum zweiten durch die Kürzung des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Urlaubsgeldes Lohnzusatzkosten gespart. Einsparungen ergeben sich auch durch besondere Fristsetzungen wie z.b. die im Tarif verankerte 12-monatige Wartefrist für die erstmalige Beitragszahlung sowie die Tatsache, daß die Beitragszahlung erst zum 15. Dezember eines jeden Jahres (und nicht wie beim Urlaubsgeld zur Jahresmitte) erfolgt und der Betrieb dadurch einen Zinsvorteil realisieren kann. Auch die Tatsache, daß geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge nicht in die Beitragszahlung einbezogen sind bedeutet gegenüber der alten Regelung bei der Zusatzversorgungskasse, wo auch für diesen Personenkreis Beiträge gezahlt wurden, obwohl sie zum Teil gar keinen Rentenanspruch geltend machen konnten, eine klare Entlastung der Betriebe. Vorteilhaft für die Betriebe ist auch, daß der Altersvorsorgebeitrag nicht mit in die Lohnsumme einfließt, die bei allen lohnsummenabhängigen Beitragszahlungen (wie z.b. Berufsgenossenschaftsbeitrag, Innungsbeitrag, Verbandsbeitrag usw.) zugrunde gelegt wird. Und letztlich ist der bayerische Altersvorsorgetarif durch die Verankerung verschiedener Anrechnungs- und Befreiungsklauseln flexibel gestaltet und trägt damit den Anforderungen der Praxis Rechnung. Erwähnt werden muß auch noch, dass der bayerische Altersvorsorgetarif an verschiedenen Stellen Klauseln enthält, die den Arbeitgebern auch unter sich verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechtssicherheit geben. Der Altersvorsorgetarif bietet jedoch auch den Arbeitnehmern handfeste Vorteile. Von allen möglichen Anlageformen weist die Pensionskasse ganz klar die größten Vorteile auf. Sie erwerben einen auf ihren Namen eingetragenen Rentenanspruch, die eingezahlten Beiträge sind sofort unverfallbar, bei Betriebswechsel können die erworbenen Anwartschaften

23 23 mitgenommen werden, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich, im Tarif ist eine Witwen- und Waisenrente verankert und natürlich spart auch der Arbeitnehmer auf die eingezahlten Beiträge seinen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Mit der bei der Signal/Iduna ansässigen ehemaligen Bäcker-Pensionskasse (PKB) wurde eine Versicherung mit extrem niedrigen Verwaltungskosten gewählt und zugleich eine kostentreibende Zersplitterung der Anlageformen, wie sie der Gesetzgeber seinerzeit bei der Gesundheitsreform mit der freien Wahl der Krankenkasse verursacht hat, vermieden. Die Abwicklung über den Münchener Verein sichert in Bayern eine flächendeckende, kundennahe Betreuung. Summa summarum wurde eine Lösung geschaffen, die das Bäckerhandwerk selbst gestalten konnte und die in die politische Diskussion eingebracht werden kann, wenn der Gesetzgeber angesichts der immer größer werdenden Finanzprobleme der staatlichen Rentenkassen vielleicht schon in naher Zukunft die private Altersversicherung zwangsweise einführt. Besonders wertvoll ist, daß dieser Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde und dadurch die Gefahr gebannt ist, daß er als Spielball zur Verfolgung von Organisationsinteressen missbraucht wird. Im Bereich der Löhne und Gehälter erfolgte zum 01. März 2003 eine Anhebung der Tarifwerte um 2,6 %. Die Laufzeit wurde auf 13 Monate festgelegt. 4. Musterverträge und Rahmenvereinbarungen Die anläßlich der Aushandlung eines neuen Manteltarifvertrages sowie aufgrund laufender Änderungen im arbeitsgerichtlichen Bereich im Jahre 2000 vom LIV völlig neu überarbeiteten Arbeitsvertragsmuster wurden auch im Berichtsjahr an die aktuelle Rechtsprechung angepaßt. Vor dem Hintergrund der seit mittlerweile vier Jahren von der EU erlassenen Verpflichtung, die wesentlichsten Aspekte des Arbeitsverhältnisses auf Verlangen des Arbeitnehmers schriftlich zu fixieren, wird eine Verwendung der Arbeitsvertragsmuster auf betrieblicher Ebene dringend empfohlen, um Rechtsunsicherheiten in den Betrieben von vornherein auszuschließen. Darüber hinaus können Innungsbetriebe vom Verband zahlreiche Formulierungshilfen für betriebsspezifische Vorgänge wie Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsvereinba-

24 24 rungen, Fortbildungsverträge, Eignungstests für Lehrlinge, Übergabeprotokolle und vieles mehr erhalten. Der im Jahre 2000 für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung mit dem Carl-Korth-Institut abgeschlossene Rahmenvertrag, der Innungsmitgliedern eine Betreuung zu Vorzugskonditionen von nahezu 50 % gegenüber den Gebühren der Rahmenverträge oder Betreuungsverträge anderer Organisationen sichert, wurde ebenso fortgeführt wie der auf nachdrückliches Betreiben von Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger, MdL, Ende 2000 mit e-on abgeschlossene Strompreis-Rahmenvertrag. 5. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Im Bereich der Presse- und Informationsarbeit erfolgte im Berichtsjahr eine grundlegende Weichenstellung. Zum 01. Mai 2003 wurde die im BackMedia-Verlag erscheinende Deutsche Bäcker-Zeitung offizielles Organ des Landes-Innungsverbandes für das bayerische Bäckerhandwerk und trat damit an die Stelle des Bäckermeisters. Diese Entscheidung erfolgte zugunsten eines Fachorgans, das sich durch Aktualität, nutzbringende Informationsaufbereitung und prägnante Berichterstattung auszeichnet. Und es war eine Entscheidung für eine Lösung, mit der der Verband Flexibilität und Kreativität und damit Zukunftsfähigkeit verbindet. Weitergeführt wurde die Informations- und Aufklärungsarbeit über den bewährten Rundschreibendienst des Verbandes, der den Innungen mit der am Innungsteil anliegenden Betriebsteil eine kopierfertige Vorlage für ihre eigenen Rundschreiben an ihre Mitgliedsbetriebe frei Haus liefert. Zudem wurden wieder zahlreiche Sonderrundschreiben zu aktuellen Themen versandt. Auch das im Jahre 2000 erstmals eingeführte Instrument des Direct-mailings wurde im Jahre 2003 dreimal eingesetzt, und zwar im April, Mai und August zum Versand von Informationen zum NA UND TAG, zur iba, zum Butterbrot-Tag, zum neuen Lohn- und Gehaltstarif, zum Weihnachtsgeldtarif, zur Aktion JA zum Meisterbrief sowie zur betrieblichen Altersvorsorge.

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