Entwicklung und Verteilung von Entgeltpunkten in der
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1 532 Deutsche Rentenversicherung 6/2008 Entwicklung und Verteilung von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung Dr. Ralf K. Himmelreicher, Berlin / Andrej Stuchlik, Speyer Jenseits von Eck- bzw. Standardrentnern und durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen beleuchtet dieser Beitrag, wie sich die Renten in Deutschland entwickelt haben. Untersucht wird, wie sich die dimensionslose Größe Summe der persönlichen Entgeltpunkte von Rentenzugängen zwischen 1993 und 2007 entwickelt und auf verschiedene Personengruppen verteilt hat. Dabei zeigt sich, dass mit Ausnahme westdeutscher Frauen die Spreizung der Altersrenten vor allem bei Männern und ostdeutschen Frauen zunimmt. Bei beiden Gruppen sind im Zeitverlauf etwa um 6 % sinkende Entgeltpunktmediane zu verzeichnen. Die stärkste Reduzierung haben in den neuen Bundesländern lebende Männer mit durchschnittlich 18 % geringeren Rentenanwartschaften. Hauptursache dieser verringerten Entgeltpunktsituation sind rentenmindernde Abschläge, die besonders in den neuen Bundesländern häufig und in hohem Ausmaß vorkommen. Inhalt 1. Einleitung 2. Methode, Daten und Analysedimension 3. Empirische Befunde und Erklärungsansätze 3.1 Entwicklung und Verteilung der Summe der persönlichen Entgeltpunkte (PSEGPT) 3.2 Erklärungsansätze 3.3 Abschlagswirkungen auf Fallgruppen 4. Fazit: Sinkende Entgeltpunkte im sozialpolitischen Kontext 1. Einleitung Die Renten neuer Rentner sind in den vergangenen sechs Jahren deutlich gesunken. Ein Bericht der Bild-Zeitung, die Minderung betrage bis zu 15 %, sorgte für eine aufgeregte politische Debatte. Tatsächlich fällt der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für Männer im Westen durchschnittlich um 10,5 % (Ost 5,3 %) niedriger aus. ( ) Bei Frauen fiel er nicht so groß aus, weil sie verstärkt berufstätig sind und Kindererziehungszeiten stärker angerechnet werden. Die Deutsche Rentenversicherung verwies auf die geringe Aussagekraft des durchschnittlichen Rentenzahlbetrages. Aussagekräftig sei vielmehr die Eckrente, die von 2000 bis 2006 im Westen um 5,5 % und im Osten um 6,5 % gestiegen sei. (Keller 2007: 303). Vor dem Hintergrund dieser unübersichtlichen Ausgangslage befasst sich der vorliegende Aufsatz zunächst mit der Frage, mit welchem Konzept die Entwicklung der Rentenhöhe im Zeitverlauf gemessen werden sollte. Empfohlen wird, so viel sei vorweggenommen, die Rentenhöhe in der dimensionslosen Größe Summe persönlicher Entgeltpunkte zu indizieren. Im zweiten Schritt gehen wir der Frage nach, wie sich die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Zeitverlauf entwickelt haben und wie sich deren Verteilung darstellt. Die Suche nach den Ursachen der zum Teil sinkenden Rentenanwartschaften, führt drittens zur Rolle von zunehmend wirkenden Abschlägen. Unser Vorgehen ermöglicht so eine differenzierte Betrachtung der Entwicklung und Verteilung der Entgeltpunkte, jenseits von Eck- bzw. Standardrentnern und durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen.
2 Statistik Methode, Daten und Analysedimension Zur empirischen Messung der Entwicklung von Anwartschaften der Versicherten gegenüber der gesetzliche Rentenversicherung (grv) sind Mikrodaten erforderlich, die es ermöglichen, Anwartschaften zu mehreren Zeitpunkten differenziert nach soziodemografischen Schlüsselvariablen zu analysieren. In der grv werden die Ansprüche der Versicherten in Entgeltpunkten (EP) bemessen. EP werden dadurch bestimmt, dass die jährlichen individuellen rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen durch das durchschnittliche jährliche rv-relevante Durchschnittsentgelt dividiert werden; dadurch sind Entgeltpunkte eine dimensionslose Größe. Die sich über die Erwerbsbiografie ergebende Summe dieser Entgeltpunkte stellt im Unterschied zu retrospektiv in Umfragen erhobenen Einkommensdaten eine valide Messgröße für die Höhe der Anwartschaften der Versicherten gegenüber der grv dar (vgl. Gaudecker 2006; Unger 2006). Allerdings wird die Höhe der Entgeltpunkte durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die im Jahr 2008 bei der allgemeinen Rentenversicherung in den alten Bundesländern bei monatlich Euro und in den neuen Bundesländern bei Euro lag, begrenzt (siehe DRV 2008). Diese Begrenzung führt dazu, dass ein individuell über der BBG liegendes Arbeitseinkommen sich nicht rentenerhöhend in den Entgeltpunkten widerspiegelt; die Entgeltpunkte sind damit rechtszensiert. 1 Eine Linkszensierung ergibt sich im Hinblick auf die Höhe der Anwartschaften durch solche Elemente in der grv, die nicht auf Beiträgen aus rentenversicherungspflichtigem Arbeitseinkommen beruhen, jedoch die Entgeltpunkte erhöhen. Die Folgen der Rechtszensierung können nicht beobachtet werden, jene der Linkszentrierung werden von den Daten abgebildet. Die Höhe einer individuellen monatlichen Altersrente P i,t berechnet sich dabei a 1 P i,t = RF ARW t Σ (EP m ZF a ) m=1 (1) mit P = monatliche Rentenhöhe, i = Person, t = Jahr des Rentenbezuges und RF = Rentenartfaktor, abhängig von der Art der Rente. RF ist 1 bei Altersvollrenten, vollen Erwerbsminderungsrenten und in den ersten drei Monaten bei Witwen- und Witwerrenten. 2 ARW = aktueller Rentenwert, EP = Entgeltpunkt, m = Monat der Versicherungsbiografie, ZF = Zugangsfaktor, abhängig vom Alter (a) bei Rentenbeginn, wg. Ab- bzw. Zuschlägen, a = Alter bei Rentenbeginn in Monaten. Bei den im Folgenden dargestellten Befunden werden monatliche persönliche Entgeltpunkte (EP) der Versicherten dargestellt, unter individueller Berücksichtigung des Rentenartfaktors (RF) und des Zugangsfaktors (ZF). Diese so berechnete Summe der persönlichen Entgeltpunkte (PSEGPT) kann wie in Formel (1) dargestellt mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden, um näherungsweise die Höhe der monatlichen Altersrente zu ermitteln. 3 Diese Vorgehensweise ermöglicht langjährige Zeitvergleiche, weil jeweils relative Positionen in der Entgeltpunkteverteilung ausgewiesen werden. Die Untersuchungseinheit umfasst Versicherte mit erstmaligem Rentenbezug, die 60 Jahre und älter sind. Wir beziehen uns ausschließlich auf in Deutschland wohnende Bezieher (sogenannte Inlandsrentner) einer Altersvollrente ohne Versorgungsausgleich. 4 Hinsichtlich der zugrunde liegenden Untersuchungsdimension handelt es sich um Zeitreihenanalysen, die auf retrospektiven Querschnittsdatensätzen des Forschungsdatenzentrums der Rentenversicherung (FDZ-RV) 1 Die maximale Anzahl der jährlichen Entgeltpunkte berechnet sich in den alten Bundesländern aus monatlicher Beitragsbemessungsgrenze (BBG) multipliziert mit 12 gleich Euro Jahresarbeitsentgelt; dividiert durch das durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelt von vorläufig Euro ergeben sich 2,1141 Entgeltpunkte (zu den Werten siehe Deutsche Rentenversicherung 2008). Korrespondierend hierzu werden nach dem Prinzip der Beitragsäquivalenz auch nur Beiträge bis zur BBG gezahlt. 2 Der RF beträgt 0,5 bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung, 0,55 bzw. 0,6 bei großen und 0,25 bei kleinen Witwen(r)renten, 0,1 bei Halbwaisen- und 0,2 bei Vollwaisenrenten. 3 Der aktuelle Rentenwert (ARW) betrug zum in den alten Bundesländern 26,56 Euro und in den neuen Bundesländern 23,34 Euro (vgl. Deutsche Rentenversicherung 2008). 4 Damit entfallen Teilrentenbezieher und Bezieher von Renten mit Versorgungsausgleich. Miteinbezogen sind hingegen Renten, die von zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen (so genannte Vertragsrenten) beeinflusst sind.
3 534 Deutsche Rentenversicherung 6/2008 basieren. Die Datenquellen sind Mikrodaten der Rentenzugangsstatistik der Jahrgänge 1993, 1998, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007, die vom FDZ-RV als Scientific Use Files (SUFs) 5 aufbereitet wurden. 3. Empirische Befunde und Erklärungsansätze Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Lebens- und Arbeitsbedingungen in den alten und neuen Bundesländern sowie den verschiedenen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern werden die empirischen Befunde differenziert nach Geschlecht und Landesteil ausgewiesen. 3.1 Entwicklung und Verteilung der Summe der persönlichen Entgeltpunkte (PSEGPT) Wie in Abschnitt 2 gezeigt, ist das Merkmal Summe persönlicher Entgeltpunkte für Zeitvergleiche besonders geeignet; es ermöglicht die Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Rentenzugangskohorten und damit die Höhe der jeweils bezogenen Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Himmelreicher/Frommert 2006). Im Folgenden sind die Verläufe der PSEGPT jeweils in Dezilgrenzen abgetragen, um die Verteilung der Anwartschaften darstellen zu können. Mögliche Verzerrungen durch die Verwendung von Durchschnittswerten können vermieden werden. Männer alte Bundesländer Für Männer in den alten Bundesländern ergibt sich bei der Betrachtung der Entwicklung der PSEGPT ein Rückgang. Am Beispiel des Medians zeigt sich ein Absinken von 47,2 PSEGPT im Jahr 1993 um knapp 7 % auf 44 Entgeltpunkte im Jahr 2007 (Abbildung 1). Damit erhalten Neurentner des Jahres 2007 geringere Altersrenten als Neurentner der vorangegangenen Jahre. Dieser negative Trend erfasst insbesondere niedrige bis mittlere grv-renten und scheint lediglich in den letzten beiden Jahren aufgehalten worden zu sein. Insgesamt hat die Spreizung der Entgeltpunkte und damit der Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zugenommen, wenn man das Verhältnis der untersten zehn Prozent der Rentner zum einkommensstärksten obersten Dezil betrachtet. Erhielten die untersten zehn Prozent der Neurentner 1993 noch rund ein Fünftel der obersten Rentnergruppe, so liegt dieser Anteil mit ein Siebtel in 2007 deutlich niedriger. Anders ausgedrückt, die Spreizung der Altersrenten hat erheblich zugenommen, verursacht durch sinkende Niedrig- und geringfügig steigende Höchstrenten. Für Neurentner der drei unteren Dezile zusammengenommen stiegen die Entgeltpunkte bis zum Ende der Neunzigerjahre leicht, doch danach sank die durchschnittliche Zahl der PSEGPT bis 2006 deutlich um jeweils zehn Entgeltpunkte. Neurentner dieser Gruppe kamen 2006 nur noch auf rund 65 % jener Entgeltpunkte, die 1993 verzeichnet wurden. Demgegenüber konnten Bezieher von Altersrenten der drei höchsten Dezile in den Jahren fast kontinuierlich gleichbleibend hohe Entgeltpunkte geltend machen; der dabei erzielte Durchschnitt von rund 60 Entgeltpunkten entsprach 2007 einer gesetzlichen Rente von Euro (brutto in den alten Bundesländern) 6. Erst im Jahr 2005 sank die Höhe der PSEGPT kurzfristig, konnte aber 2007 wieder das Niveau von 1993 erreichen. Bemerkenswert ist der Verlauf bei den Beziehern höchster grv-renten (Dez 09) mit einem Anstieg von 64,4 Punkten im Jahr 1993 auf 66 PSEGPT in 2007 (vgl. Tabelle A1). 5 SUFs sind faktisch anonymisierte Datensätze, die auf Antrag und mit Vertrag an die nichtkommerzielle Wissenschaft für Forschungszwecke weitergegeben werden. Die Anonymisierung erfolgt durch Klassifizierung, Vergröberung und Ziehung einer 10 %-Stichprobe (vgl. Himmelreicher/Stegmann 2008) Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert (ARW 2007) = 60 x 26,27 = Euro.
4 Statistik 535 Abbildung 1: Entwicklung und Verteilung der Summe persönlicher Entgeltpunkte bei Altersrenten von Männern in den alten Bundesländern in Dezilgrenzen (Rentenzugang: ) 70 Dez 09 Summe der persönlichen Entgeltpunkte Zugangsjahr Dez 08 Dez 07 Dez 06 Dez 05 Dez 04 Dez 03 Dez 02 Dez 01 Quelle: FDZ-RV SUFRTZN93XVSBB, SUFRTZN98XVSBB, SUFRTZN03XVSBB, SUFRTZN04XVSBB, SUFRTZN05XVSBB, SUFRTZN06XVSBB, SUFRTZN07XVSBB, eigene Berechnungen. Linear (Dez 05) Männer neue Bundesländer Die männlichen Rentnerzugänge in den neuen Bundesländern haben zwischen 1993 und 2007 einen deutlichen Rückgang ihrer Entgeltpunkte hinnehmen müssen. Der Medianwert der PSEGPT sank dabei von 51,3 Punkten um rund 18 % auf aktuell 42 Entgeltpunkte (Abbildung 2). Vergleichbar zur Situation der Männer in den alten Bundesländern scheint sich auch hier der Wert seit 2005 zumindest zu stabilisieren (Abbildung 1). Darüber hinaus ist die Entwicklung der Dezilgrenzen untereinander interessant: Die Spreizung der Höhe der Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat im Berichtszeitraum zugenommen. Erreichten Neurentner des untersten Dezils 1993 noch fast 60 % der Entgeltpunkte des obersten Dezils, so kommen diejenigen des Jahres 2007 nurmehr auf etwa 48 %. Die Unterschiede innerhalb eines Rentnerzugangsjahrgangs nehmen also deutlich zu, wobei insbesondere der Rückgang der PSEGPT bei niedrigen und niedrigsten grv-renten (Dez 01, Dez 02) in den Jahren dazu beigetragen hat. Bei den männlichen Neurentnern haben damit die unteren drei Dezile allein zwischen 1993 und 2005 rund ein Viertel weniger PSEGPT erworben. Der Großteil dieses Rückgangs erfolgte in den Jahren , wohingegen sich die Situation seit 2004 stabil zeigt. Allein für das unterste Dezil der Rentenzugangskohorte im Jahr 2007 bedeutet das einen Rückgang auf 29 PSEGPT (1993 waren es 39,6 gewesen).
5 536 Deutsche Rentenversicherung 6/2008 Abbildung 2: Entwicklung und Verteilung der Summe persönlicher Entgeltpunkte bei Altersrenten von Männern in den neuen Bundesländern in Dezilgrenzen (Rentenzugang: ) 70 Dez 09 Summe der persönlichen Entgeltpunkte Zugangsjahr Dez 08 Dez 07 Dez 06 Dez 05 Dez 04 Dez 03 Dez 02 Dez 01 Quelle: FDZ-RV SUFRTZN93XVSBB, SUFRTZN98XVSBB, SUFRTZN03XVSBB, SUFRTZN04XVSBB, SUFRTZN05XVSBB, SUFRTZN06XVSBB, SUFRTZN07XVSBB, eigene Berechnungen. Linear (Dez 05) Aber auch für Bezieher hoher und höchster Altersrenten (Dez 07, Dez 08, Dez 09) nahmen die PSEGPT im Berichtszeitraum ab: 1993 hatten Neurentner des obersten Dezils im Schnitt 66,3 und 2007 noch rund 60 PSEGPT verbuchen können. Eine leichte Verbesserung zeichnet sich seit den letzten beiden Jahren ab, da 2006 und 2007 erstmals wieder höhere PSEGPT geltend gemacht werden konnten als noch 2004 (vgl. Tabelle A2). Frauen alte Bundesländer Die Summe der persönlichen Entgeltpunkte von Frauen in den alten Bundesländern hat im Median zwar um rund 22 % zugenommen, doch vollzieht sich diese relative Veränderung vor dem Hintergrund niedriger absoluter Werte, 14 PSEGPT in 2007 (Abbildung 3). Die Entwicklung der Entgeltpunkte verläuft dabei nicht kontinuierlich und erfasst die einzelnen Dezile sehr unterschiedlich. Aufgrund gestiegener Leistungsansprüche insbesondere bis 1998 und einem anschließenden leichten Rückgang bis 2005 (und vor allem bei hohen und höchsten Altersrenten), fällt der Trend (Linear Dez 05) entsprechend neutral aus. Zwar zeichnet sich auch für Neurentnerinnen insgesamt eine Verbesserung in den letzten beiden Berichtsjahren ab, doch generell bleibt es bei niedrigen eigenen grv-renten. Vergleichbar mit den männlichen Zugängen in den alten Bundesländern ist auch bei den Frauen die absolute Spreizung der Rentenbezüge größer als in den neuen Bundesländern. Neurentnerinnen im untersten Dezil er-
6 Statistik 537 Abbildung 3: Entwicklung und Verteilung der Summe persönlicher Entgeltpunkte bei Altersrenten von Frauen in den alten Bundesländern in Dezilgrenzen (Rentenzugang: ) 70 Dez 09 Summe der persönlichen Entgeltpunkte Zugangsjahr Dez 08 Dez 07 Dez 06 Dez 05 Dez 04 Dez 03 Dez 02 Dez 01 Quelle: FDZ-RV SUFRTZN93XVSBB, SUFRTZN98XVSBB, SUFRTZN03XVSBB, SUFRTZN04XVSBB, SUFRTZN05XVSBB, SUFRTZN06XVSBB, SUFRTZN07XVSBB, eigene Berechnungen. Linear (Dez 05) reichten im vergangenen Jahr 5 PSEGPT und damit etwa 14 % der PSEGPT des obersten Dezils. Dafür hat im Unterschied zu den westdeutschen Männern das Ausmaß dieser Spreizung abgenommen. Verantwortlich ist dafür allerdings neben einer nur leichten Verbesserung der Bezieherinnen der unteren Rentenhöhen, insbesondere eine relative Verschlechterung der hohen und höchsten Bezugsgruppen zwischen 1998 und Bei Neurentnerinnen in den unteren drei Dezilen gibt es im Zeitverlauf kaum Veränderungen, mit Ausnahme eines leichten Anstiegs im vergangenen Jahr. Anders als Bezieherinnen mittlerer und hoher grv-renten gab es für diese Gruppe zwischen 1993 und 1998 keine nennenswerte Erhöhung zu verzeichnen. Die Ansprüche der unteren drei Dezile verbleiben auf konstant niedrigem Niveau unter zehn Entgeltpunkten. Somit belaufen sich die grv-anwartschaften von knapp jeder dritten westdeutschen Frau auf weniger als zehn PSEGPT. Die PSEGPT der Neurentnerinnen der drei obersten Dezile schwankten demgegenüber deutlich. Die Zahl der durchschnittlichen Entgeltpunkte dieser Bezieherinnengruppe erreichte ihr Maximum 1998 mit 31 PSEGPT. Im Jahr 2005 waren es lediglich 25 Entgeltpunkte (vgl. Tabelle A1). In den letzten beiden Jahren wurden wieder deutlich höhere Werte erzielt. Frauen neue Bundesländer Die persönlichen Entgeltpunkte von Frauen in den neuen Bundesländern haben sich im un-
7 538 Deutsche Rentenversicherung 6/2008 tersuchten Zeitraum nur geringfügig verändert: 2007 betrugen die erreichten PSEGPT des Medians 29 (1993: 30,9) (siehe Abbildung 4, Dez 05). In der Dezilbetrachtung verteilt sich dieser leichte Rückgang unterschiedlich auf die Neurentnerinnen: während die hohen und höchsten grv-ansprüche (Dez 07, Dez 08, Dez 09) im Zeitverlauf sogar stiegen, nahmen die Altersrenten für Neurentnerinnen in den unteren Entgeltgruppen stark ab (vgl. Tabelle A2). Die Entwicklung der PSEPGT verlief dabei nicht kontinuierlich: Zwischen 1993 und 1998 stiegen die erreichten Werte der weiblichen Rentenzugangskohorten in den neuen Bundesländern über alle Entgeltgruppen hinweg an. Ähnlich wie die männlichen Neurentner in den neuen Bundesländern sind auch bei den Frauen die Unterschiede zwischen den niedrigsten und höchsten grv-renten vergleichsweise gering entsprachen die niedrigsten Altersrenten 40 % der Leistungen, die die obersten zehn Prozent beanspruchen konnten erzielten die niedrigsten grv-rentnerinnen mehr als 50 % der höchsten grv- Renten. Allerdings nahm die Spreizung erheblich zu, und der Unterschied zwischen dem untersten und dem obersten Dezil ist heute rund ein Fünftel größer als noch Die Ursache des Auseinanderdriftens dieser Altersrenten zeigt die Entwicklung der pers. Entgeltpunkte der unteren drei Dezile. Bezieherinnen dieser Rentenhöhen verbuchten 1998 zusammengefasst noch durchschnittlich 27,3 PSEGPT. Im Jahr 2007 fiel dieser Wert auf 21,7. Auf der anderen Seite stiegen die PSEGPT für die obersten drei Entgeltgruppen zusammengenommen um rund 12 % (Dez 07, Dez 08, Dez 09) auf 41 im letzten Jahr. Abbildung 4: Entwicklung und Verteilung der Summe persönlicher Entgeltpunkte bei Altersrenten von Frauen in den neuen Bundesländern in Dezilgrenzen (Rentenzugang: ) 70 Dez 09 Summe der persönlichen Entgeltpunkte Zugangsjahr Dez 08 Dez 07 Dez 06 Dez 05 Dez 04 Dez 03 Dez 02 Dez 01 Quelle: FDZ-RV SUFRTZN93XVSBB, SUFRTZN98XVSBB, SUFRTZN03XVSBB, SUFRTZN04XVSBB, SUFRTZN05XVSBB, SUFRTZN06XVSBB, SUFRTZN07XVSBB, eigene Berechnungen. Linear (Dez 05)
8 Statistik 539 Ähnlich wie im Ost-West-Vergleich bei Männern, fallen auch bei Frauen die Durchschnittsrenten 7 im Jahr 2007 in den neuen Bundesländern höher aus als in den alten Bundesländern: 655 Euro (Ost), 420 Euro (West) (siehe Tabellen A1, A2) 8 und entsprechen auch einem deutlich höheren Gesamtdurchschnitt der PSEGPT von 31,1 (Frauen West: 17,6). Vergleicht man die vier Untersuchungsgruppen insgesamt, so fallen einige Besonderheiten auf: Bis auf die Entwicklung der Entgeltpunkte bei Frauen in den alten Bundesländern nimmt die Höhe der Altersrente im Zeitverlauf ab. Dieser beobachtete Rückgang der grv-ansprüche ist bei Männern in den neuen Bundesländern um fast ein Fünftel auf durchschnittliche 42 Entgeltpunkte (Median) besonders ausgeprägt. Der Rückgang der bezogenen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist hier nicht nur am stärksten, sondern auch am beständigsten: Während Männer in den alten Bundesländern und Frauen insgesamt zumindest bis 1998 konstante bzw. steigende Entgeltpunkte verzeichneten, sind die Ansprüche der Männer in den neuen Bundesländern seit 1993 rückläufig. Auf der anderen Seite sind ostdeutsche Männer die homogenste Bezugsgruppe, und die absolute Spreizung der Höhe der Leistungen fällt entlang der Dezilgrenzen am geringsten aus. Mit Ausnahme westdeutscher Frauen steigt insgesamt die Spreizung der Altersrenten und damit die Heterogenität der Bezüge der jeweiligen Rentenzugangskohorten. Dabei zeigt sich für Frauen in den alten Bundesländern der höchste Anstieg der persönlichen Entgeltpunkte im Vergleich zu Männern und im Verhältnis Ost-West. Allerdings profitiert vom Aufwärtstrend das obere Drittel stärker als Bezieherinnen mittlerer und niedriger Altersrenten. Bemerkenswerterweise nimmt zudem die Spreizung der bezogenen Renten ab. Berücksichtigt man jedoch die absoluten Werte, so ist die Gruppe der Neurentnerinnen in den alten Bundesländern nach wie vor weitaus heterogener als in Ostdeutschland. Während Männer und Frauen in den alten Bundesländern in den Jahren 2006 und 2007 wieder eine leichte Erhöhung ihrer Anwartschaften erleben, ist das in den neuen Bundesländern nicht der Fall (bzw. bei Männern schwach ausgeprägt). Zwar weisen männliche Neurentner in den neuen Bundesländern einen höheren Gesamtdurchschnitt der PSEGPT von 42,8 auf (West: 40,1), aber aufgrund des unterschiedlichen Rentenwertes für Ost und West ergeben sich für den durchschnittlichen Rentenzahlbetrag höhere Werte in den alten Bundesländern von 963 Euro (West) gegenüber 911 Euro (Ost) (siehe Anhang Tabellen A1, A2). Berücksichtigt man hingegen nicht nur Altersvollrenten, sondern sämtliche Leistungen ( Renten wegen Alters insgesamt ) wie in der offiziellen Rentenstatistik, so kehrt sich dieses Verhältnis wieder um, mit dann höher ausfallenden Durchschnittsrenten im Osten (für 2007: 903 Ost, 863 West) 9. Allerdings gilt, dass die gesamten Einkünfte der Rentner in den neuen Bundesländern zu einem weitaus geringeren Maße aus beruflicher bzw. privater Altersvorsorge stammen und sich das Verhältnis in der Gesamtschau wieder umkehrt (vgl. Bieber/Klebula 2005). 3.2 Erklärungsansätze Ansätze, die Veränderungen der Ansprüche der Versicherten an die grv erklären können, zielen auf die in der Rentenformel (Kap. 2) genannten Parameter. Dies sind bei Altersrenten und bei gegebenem aktuellen Rentenwert die persönlichen Entgeltpunkte und der Zugangsfaktor. Die persönlichen Entgeltpunkte setzen sich aus rentenrechtlichen Zeiten und deren Bewertung, insbe- 7 Hier arithmetisches Mittel, siehe Tabellen A1, A2. 8 Verwendet man den durchschnittlichen Rentenzahlbetrag aller Rentenarten ( Renten wegen Alters insgesamt ) erhöhen sich die Beträge, aber der Unterschied bleibt erhalten: 781 Euro (Ost), 650 Euro (West). Siehe Hoffmann/Hofmann 2008: 151. Noch deutlicher ist der Vergleich der Höhe der Regelaltersrente bei Frauen: 858 Euro (Ost); 448 Euro (West) (ebd.). 9 Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag Renten wegen Alters insgesamt. Siehe Hoffmann/Hofmann 2008: 151.
9 540 Deutsche Rentenversicherung 6/2008 sondere dem Verhältnis des individuellen Arbeitseinkommens zum durchschnittlichen, zusammen. Eine Aufarbeitung des Einflusses unterschiedlicher Erwerbsverläufe und deren Abschlagswirkung, seien sie unterbrochen, diskontinuierlich oder perforiert (Schlagwort: Patchwork-Biografien) bzw. verschiedener Entlohnungsregime im Lebensverlauf der Versicherten soll hier nicht durchgeführt werden. Statt dessen wird weiterhin in der Logik von Entgeltpunkten der Übergang von der Summe der Entgeltpunkte (SUEGPT) zu der Summe der persönlichen Entgeltpunkte (PSEGPT) argumentiert, das heißt, es erfolgt eine Berücksichtigung des Zugangsfaktors, insbesondere der Abschläge. Insofern fokussieren die Erklärungsansätze auf Veränderungen in den institutionellen Rahmenbedingungen (siehe auch Reimann 2008). 10 Die grv gewährt Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes. Im Folgenden werden lediglich solche Veränderungen der institutionellen Rahmenbedingungen skizziert, die sich auf Altersrenten auswirken. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Modalitäten der Altersrentenzugänge definieren, wurden seit den 1990er-Jahren mehrfach modifiziert (Rehfeld 1998; Reimann 2003). Zur Bremsung der in den 1970er- und 1980er-Jahren zunehmenden Frühverrentungspraxis trat 1992 das Rentenreformgesetz (RRG 92) in Kraft (Ruland 2004). Nach dem RRG 92 können Altersrenten grundsätzlich vorgezogen in Anspruch genommen werden, allerdings werden pro Monat eines vorgezogenen Rentenzugangs Abschläge in Höhe von 0,3 % fällig; wird die Rente nach dem 65. Lebensjahr beantragt, werden Zuschläge in Höhe von 0,5 % pro Monat ausgezahlt. Hinsichtlich der Wirkung der Abschläge ist darauf hinzuweisen, dass neben rentenmindernden Abschlägen von maximal 18 % bei einem um 5 Jahre vorgezogenen Rentenbeginn zusätzlich ein Substitutionseffekt wirkt. Dieser bezieht sich auf die Anwartschaftsminderung, die dadurch entsteht, dass Versicherte nicht bis zum 65. Lebensjahr weitergearbeitet haben. Hoffmann (2007) stellt heraus, dass im Falle eines Rentenzugangs mit 60 Jahren die Summe persönlicher Entgeltpunkte um 12,2 Punkte niedriger ist, im Vergleich zur Weiterarbeit bis zum 65. Lebensjahr. In seinem Beispiel entfallen 5 Entgeltpunkte auf den Substitutionseffekt und 7,2 Entgeltpunkte (18 % von 40 Entgeltpunkten) auf den Abschlagseffekt. Beide Effekte zusammengenommen bewirken eine Reduzierung der Rente um rund 25 %, wenn der Rentenzugang mit 60 anstelle von 65 Jahren erfolgt. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Arbeitsentgelte und damit auch Entgeltpunkte am Ende des Erwerbslebens zumeist höher als zu Beginn sind, steigende Alters-Lohn-Profile erhöhen die Kosten eines vorzeitigen Rentenzugangs (Fachinger/Himmelreicher 2006). 3.3 Abschlagswirkungen auf Fallgruppen Die Auswirkungen von Abschlägen auf die individuellen Entgeltpunkte werden im Folgenden untersucht. Hierzu wird zunächst dargestellt, welche Bedeutung Abschläge im Zeitverlauf erlangt haben. In einem zweiten Schritt geht es darum aufzuzeigen, wie stark die rentenmindernde Wirkung der Abschläge für bestimmte Versichertengruppen ist. Der Anteil der von Abschlägen betroffenen Neurentner steigt im Untersuchungszeitraum tendenziell an, insbesondere in den neuen Bundesländern: Über 60 % bzw. über 70 % der in Ostdeutschland lebenden Neurentner bzw. Neurentnerinnen ist im Jahr 2007 von rentenmindernden Abschlägen betroffen; in den alten Bundesländern senken bei zwei von fünf Neurentnern Abschläge die Rentenhöhe. Der Anstieg der Renten mit Abschlägen ist unter anderem auf das 10 Eine weitere institutionelle Änderung betrifft die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte: Beim Vergleich von Rentenhöhen ist darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um Bruttoangaben handelt, die als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerpflichtig sind. Seit dem 1. Januar 2005 werden Alterseinkünfte durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) zunehmend besteuert (Bundesministerium der Finanzen 2005). Der steuerpflichtige Anteil lag zur Einführung 2005 bei 50 % und 2008 bei 56 %. Allerdings sind durch den Grundfreibetrag erst vergleichsweise hohe Renten davon betroffen. Daher werden Aspekte der nachgelagerten Besteuerung hier nicht weiter berücksichtigt.
10 Statistik 541 Abbildung 5: Anteil der von Abschlägen betroffenen Altersrentenzugänge bei Frauen und Männern in den alten und neuen Bundesländern ( ) 80,0% 70,0% 60,0% Frauen Ost Männer Ost Männer West Frauen West 50,0% Anteil in % 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% Jahr Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenzugang der Jahrgänge 1997 bis 2007, eigene Berechnungen. Auslaufen von Vertrauensschutzregelungen zurückzuführen, spiegelt jedoch auch die regionalen Besonderheiten auf den Arbeitsmärkten für über 60-jährige Versicherte wider. Neben der generellen Betroffenheit von Abschlägen spielt die Anzahl der Abschlagsmonate eine entscheidende Rolle: Bei den von Abschlägen betroffenen Neurenten stieg sie bei Frauen in den neuen Bundesländern von weniger als zehn Monaten Ende der 1990er-Jahre auf 43 Monate im Jahr Das ist etwa eine Verdreifachung, die bei Rentenzugängen im Jahr 2007 zu einer Minderung der Rentenhöhe von durchschnittlich 11,3 % führt. (Deutsche Rentenversicherung Bund 2008a: 83). Die Wirkungen, die die Abschläge auf die individuelle Entgeltpunktsituation haben, lassen sich durch die relative rentenmindernde Anzahl der Abschlagsmonate darstellen, da jeder Abschlagsmonat die Summe persönlicher Entgeltpunkte um 0,3 % reduziert (siehe oben). Im Unterschied zu den inzwischen häufig verbreiteten Abschlägen kommen Zuschläge im Jahr 2007 selten vor: Lediglich bei 1,3 % der westdeutschen Altersrentenzugänge treten rentenerhöhende Zuschläge auf, in den neuen Bundesländern sind Zuschläge nahezu unbekannt. Der Bezug von Zuschlägen setzt schließlich voraus, dass zunächst die Regelaltersgrenze von 65 Jahren erreicht und überschritten wird. Die Zeile nicht betroffen weist diejenigen Rentenzu- 11 Dies geschah auch aufgrund der Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenzen.
11 542 Deutsche Rentenversicherung 6/2008 gänge aus, bei denen weder Zu- noch Abschläge wirksam werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Rentenzugang in eine Regelaltersrente im Alter von 65 Jahren erfolgt. Während, abgesehen von nur noch gering verbreiteten Vertrauensschutzregeln, mehr als die Hälfte der westdeutschen Frauen und Männer abschlagsfrei eine Altersrente erreichen, sind zwei Drittel der Männer und drei Viertel der Frauen in den neuen Bundesländern von Abschlägen betroffen, wobei knapp die Hälfte der weiblichen Rentenzugänge mehr als vier Jahre vor Erreichen der Regelaltersrente verrentet wird (siehe Tabelle 1). Dies führt zu rentenmindernden Abschlägen von mehr als 14,4 %. Neben der allgemeinen Betroffenheit von Abschlägen soll schließlich untersucht werden, ob diese über alle Entgeltgruppen hinweg gleich verteilt sind oder in bestimmten Gruppen besonders häufig anzutreffen sind. Gruppiert nach Entgeltpunktdezilen zeigt sich folgende Verteilung und Wirkung der Abschläge (Tabelle 2). Die Zeile,Abschläge insgesamt in Tabelle 2 weist wie in Tabelle 1 den Anteil der Personen aus, deren Renten mit Abschlägen versehen wurden. Daneben sind die Werte der durchschnittlichen Anzahl der Abschlagsmonate genannt. In den darunterliegenden Zeilen werden Anteile von Abschläge beziehende Rentenzugängen und deren durchschnittliche Anzahl von Abschlagsmonaten nach zehn PSEGPT-Dezilgruppen unterschieden. Zunächst fällt auf, dass Männer und insbesondere Frauen in den neuen Bundesländern wesentlich häufiger als in den alten Ländern von Abschlägen betroffen sind, und dass ihre durchschnittlichen Abschlagsmonate deutlich höher sind als in den alten Ländern. Wie oben beschrieben kann man die durchschnittliche Anzahl der Abschlagsmonate mit 0,3 % multiplizieren, um deren rentenmindernde Wirkung einschätzen zu können. So korrespondieren mehr als 52 Abschlagsmonate mit einer Rentenminderung von knapp 16 %, wie bei rund 95 % der Frauen in den neuen Ländern im 2. und 3. Entgeltpunktdezil vorzufinden. Berücksichtigt man zusätzlich den Substitutionseffekt der Abschläge, dann wird deutlich, dass derartige rentenmindernde Effekte, die seit dem Jahr 2000 in größerem Umfang wirken, die Ansprüche der Versicherten seit etwa dieser Zeit erheblich reduzieren. Männer in den neuen Bundesländern verzeichnen wie dort lebende Frauen Tabelle 1: Betroffenheit und Ausmaß von Zu- und Abschlägen bei Frauen und Männern in den alten und neuen Bundesländern im Rentenzugang 2007 in % Zu- und Abschläge Alte Bundesländer Neue Bundesländer Männer (n = ) Frauen (n = ) Männer (n = 5 550) Frauen (n = 5 285) insgesamt (n = ) Zuschläge 1,3 1,3 0,3 0,1 1,1 nicht betroffen (z. B. bei Regelaltersrente mit 65 Jahren) 53,1 59,1 36,4 23,8 50,6 Abschläge 45,6 39,6 63,3 76,1 48,3 davon < 3,6 % 6,0 2,6 9,4 4,9 5,0 davon 3,6 bis < 6,4 % 17,4 6,9 21,8 10,5 12,8 davon 6,4 bis < 10,8 % 7,3 5,5 9,6 10,0 7,0 davon 10,8 bis < 14,4 % 3,2 3,2 5,0 5,6 3,6 davon 14,4 bis 18 % 11,7 21,5 17,5 45,2 19,9 insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Quelle: FDZ-RV SUFRTZN07XVSBB, eigene Berechnungen.
12 Statistik 543 Tabelle 2: Betroffenheit (in %) und Ausmaß (durchschnittliche Abschlagsmonate) von Abschlägen bei Frauen und Männern in den alten und neuen Bundesländern nach Entgeltpunkt-Dezilen im Rentenzugang 2007 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Männer (n = ) Frauen (n = ) Männer (n = 5 550) Frauen (n = 5 285) in % Ø Monate in % Ø Monate in % Ø Monate in % Ø Monate Abschläge insg. 45,6 15,5 39,6 17,4 63,3 20,8 76,1 34,7 10. PSEGPT-Dezil 37,8 6,4 61,2 23,9 28,9 4,4 49,1 12,2 9. PSEGPT-Dezil 59,2 14,3 69,2 28,8 46,8 9,9 59,3 19,6 8. PSEGPT-Dezil 62,1 20,7 73,4 32,9 58,6 14,8 66,5 24,3 7. PSEGPT-Dezil 64,9 22,4 68,2 32,0 63,1 15,4 74,7 29,2 6. PSEGPT-Dezil 67,3 23,6 55,5 25,3 64,6 16,2 84,3 35,2 5. PSEGPT-Dezil 67,8 26,0 35,1 15,9 70,7 20,7 91,8 44,8 4. PSEGPT-Dezil 60,3 23,5 23,8 11,0 71,8 24,3 91,8 47,2 3. PSEGPT-Dezil 36,5 13,7 14,0 6,5 80,8 31,9 95,1 52,4 2. PSEGPT-Dezil 10,3 3,2 6,8 3,3 80,7 36,2 94,9 52,5 1. PSEGPT-Dezil 3,9 1,1 2,5 1,3 64,2 29,6 51,9 27,2 Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 Quelle: FDZ-RV SUFRTZN07XVSBB, eigene Berechnungen. sowohl eine hohe Abschlagsbetroffenheit als auch eine stark rentenmindernde Wirkung von Abschlägen im zweiten und dritten Entgeltpunktdezil. Ganz anders stellen sich Ausmaß und Betroffenheit von Abschlägen in den alten Bundesländern dar: Eine hohe Abschlagsbetroffenheit ist bei überdurchschnittlich hohe Rentenansprüche besitzenden Frauen festzustellen, mit einer etwa um 10 % liegenden rentenmindernden Wirkung. Bei Männern in den alten Ländern sind Abschläge mit vergleichsweise hoher Wirkung vor allem bei den beiden mittleren Entgeltpunktdezilen festzustellen, wobei deren durchschnittliche Wirkung annähernd 7 % ausmacht. Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass die Betroffenheit und Stärke von Abschlägen mit der Entwicklung und Verteilung der Summe der persönlichen Entgeltpunkte insofern assoziiert ist, dass die Personengruppen, deren PSEGPT-Dezile im Beobachtungszeitraum sinkende Tendenzen aufweisen, überproportional häufig von Abschlägen mit stark rentenmindernder Wirkung betroffen sind. 4. Fazit: Sinkende Entgeltpunkte im sozialpolitischen Kontext Die gesetzliche Rentenversicherung speichert für ihre Versicherten in den Versicherungskonten individuelle rentenrelevante Versicherungsbiografien (Zeiten und Beiträge). Damit sind die jeweiligen Alterseinkünfte die Bilanz der Erwerbs- bzw. Versicherungsbiografien (Allmendinger 1994). Anhand der
13 544 Deutsche Rentenversicherung 6/2008 Entwicklung und Verteilung der Summe der persönlichen Entgeltpunkte lassen sich im Zeitverlauf ( ) verschiedene Beobachtungen feststellen: Für männliche Rentenzugänge zeigt sich ein Rückgang der Summe der persönlichen Entgeltpunkte (PSEGPT) (gemessen am Median) um knapp 7 % (auf 44) in den alten und um rund 18 % (auf 42) in den neuen Bundesländern. Zudem ist eine gleichzeitige Zunahme der Streuung der grv-ansprüche zu verzeichnen. Bei Frauen zeigt sich ein anderes Bild: Neurentnerinnen in den alten Bundesländern erzielten 2007 rund 22 % mehr Entgeltpunkte als noch Allerdings erfolgt diese Zunahme einseitig zugunsten von Bezieherinnen hoher und höchster Altersrenten und vollzieht sich auf einem insgesamt niedrigen absoluten Niveau von 14 PSEGPT (Median). Die Entwicklung der Entgeltpunkte weiblicher Rentenzugangskohorten in den neuen Bundesländern weist folgende Veränderungen auf: die Anwartschaften sanken um rund 6 % auf durchschnittliche 29 PSEGPT in Im Unterschied zu Westrentnerinnen, bei denen die Abstände zwischen den höchsten und niedrigsten Anwartschaften zurückgingen, steigt die Streuung im Osten und ist 2007 rund ein Fünftel größer als Damit steigt, mit Ausnahme westdeutscher Frauen, insgesamt die Spreizung der Altersrenten und somit die Heterogenität der Bezüge der jeweiligen Rentenzugangskohorten. Als zentralen Erklärungsansatz für die beobachtete Entwicklung und Verteilung der Entgeltpunkte untersuchen wir mit Blick auf veränderte institutionelle Rahmenbedingungen seit 1992 das Ausmaß und die Verteilung von Abschlägen. In der Rentenzugangskohorte 2007 zeigt sich, dass in den neuen Bundesländern mehr als 60 % der Männer und mehr als 70 % der Frauen von Abschlägen betroffen sind. In Westdeutschland ist der entsprechende Wert mit rund 40 % deutlich niedriger. Neben der Häufigkeit von Abschlägen interessiert insbesondere das Ausmaß der dadurch verursachten Rentenminderung. Hohe Abschlagsmonate finden sich insbesondere bei Frauen in den neuen Bundesländern. Im Jahr 2007 gingen rund drei Viertel von ihnen mit Abschlägen in Rente und fast die Hälfte davon verzeichnete hohe bis höchste Abschläge (14,4 bis 18 %). Betrachtet man wiederum die Verteilung dieser Abschläge, so kontrastieren die Verhältnisse in den beiden Landesteilen: in den alten Bundesländern nehmen Männer mittlerer und Frauen höherer Entgeltgruppen überproportional häufig hohe Abschläge in Kauf. Dagegen sind es in den neuen Bundesländern in erster Linie die Bezieher niedrigerer Renten, die sowohl anteilig am stärksten von Abschlägen betroffen sind als auch die absolut größten Einbußen verzeichnen. Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der privaten und betrieblichen Alterssicherung deuten die empirischen Befunde auf einige Risiken hin: im Zeitverlauf sinkende grv-anwartschaften spiegeln geringere Löhne in Relation zum durchschnittlichen Bruttoeinkommen in der Vergangenheit und/ oder kürzere Erwerbsbiografien wider und damit auch reduzierte Ansparmöglichkeiten im Rahmen zusätzlicher Vorsorge. Zumal vom Rückgang der Entgeltpunkte in stärkerem Maße niedrigere Entgeltgruppen besonders betroffen sind. Die empirischen Ergebnisse weisen auf die Bedeutung langer Erwerbsbiografien mit hinreichend hohem sozialversicherungspflichtigem Einkommen hin. Denn selbst vergleichsweise kurze Phasen von Arbeitslosigkeit (1 3 Jahre) in der Erwerbsbiografie führen zu Einbußen der grv-anwartschaften von rund zehn Prozent in beiden Landesteilen (Riedmüller/Willert 2008: 22, Tabelle 2). Insbesondere im Zusammenhang mit staatlich gesteuerten Anreizen zur Eigenvorsorge bestehen damit Risiken für diejenigen, die lange Perioden der Erwerbslosigkeit aufweisen, bzw. zu spät in die Rentenversicherung eingestiegen sind, wie dies etwa für Migranten zutrifft (vgl. Riedmüller/Willert 2005). Auch eine zunehmende Lohnspreizung oder ein Ausbau des Niedriglohnsektors erscheint angesichts der Befunde problematisch (Brenke 2007). Geringe Einkommen über
14 Statistik 545 längere Erwerbsphasen führen sowohl zu niedrigen grv-anwartschaften als auch zu geringeren finanziellen Ressourcen, um die Sicherungslücke aus Eigenvorsorge zu schließen (Viebrok et al. 2004); dies betrifft insbesondere gering Qualifizierte (Clemens/ Himmelreicher 2008) und vor allem Frauen (Fachinger 2008). Literatur Allmendinger, Jutta (1994): Lebensverlauf und Sozialpolitik. Frankfurt/New York: Campus. Bieber, Ulrich; Klebula, Detlev (2005): Erste Ergebnisse aus der Studie Alterssicherung in Deutschland, in: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 60, Nr. 6 7, S Brenke, Klaus (2007): Zunehmende Lohnspreizung in Deutschland, in: DIW-Wochenbericht Nr. 6, S [ diw.de/documents/publikationen/73/55741/ pdf]. Bundesministerium der Finanzen (2005): Das Alterseinkünftegesetz: gerecht für Jung und Alt. Juni [ ministerium.de/nn_55128/de/bmf Start seite/service/downloads/abt IV/071 3, templateid=raw,property=publicationfile. pdf]. Clemens, Wolfgang; Himmelreicher, Ralf K. (2008): Erwerbsverlauf, Qualifikation und Rentenzugangsverhalten Eine Analyse mit Daten des Forschungsdatenzentrums der Rentenversicherung, in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, Jg. 41, Nr. 5, S Deutsche Rentenversicherung (2008): Rentenversicherung in Zahlen 2008 (Stand ). Deutsche Rentenversicherung Bund (2008a): Jahresbericht Berlin. Fachinger, Uwe; Himmelreicher, Ralf K. (2006): Die Bedeutung des Scientific Use Files Vollendete Versichertenleben 2004 (SUFVVL2004) aus der Perspektive der Ökonomik, in: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 61, Nr. 9 10, S Fachinger, Uwe (2008): Das Ende der Diskriminierung in der Altersvorsorge? Anmerkungen zu den Wirkungen des Paradigmenwechsels aus der lebenslaufbezogenen Geschlechterperspektive, in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, Jg. 41, Nr. 5, S Gaudecker, Hans-Martin von (2006): Differentielle Sterblichkeit in der GRV: Problemaufriss und erste Berechnungen, in: Forschungsrelevante Daten der Rentenversicherung. Bericht vom zweiten Workshop des Forschungsdatenzentrums der Rentenversicherung (FDZ-RV) vom Juni DRV-Schriften, Bd. 55, S Himmelreicher, Ralf K.; Frommert, Dina (2006): Gibt es Hinweise auf zunehmende Ungleichheit der Alterseinkünfte und zunehmende Altersarmut? in: DIW Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, 75. Jahrgang, Heft 1, S , Berlin. Himmelreicher, Ralf K.; Stegmann, M. (2008): New possibilities for socio-economic research through longitudinal data from the Research Data Center of the Federal German Pension Insurance (FDZ-RV), in: Schmollers Jahrbuch 128 (4), S Hoffmann, Hilmar (2007): Wege in den Ruhestand, in: Deutsche Rentenversicherung, Jg. 62, Nr. 4 5, S Hoffmann, Hilmar; Hofmann, Jürgen (2008): Rentenzugang 2007: Trendwende bei Zugängen in die Regelaltersrente?, in: RVaktuell, Nr. 5/6, S Keller, Dieter (2007): Aus Politik und Gesellschaft. Bericht aus Berlin, in: RVaktuell, Nr. 9, S Rehfeld, Uwe G. (1998): Die Auswirkungen von Rechtsänderungen auf den Rentenzugang, in: Sozialer Fortschritt 11, S Reimann, Axel (2003): Auswirkungen der Renteneintrittsregelungen in Deutschland, in: DRV-Schriften Band 42, S Reimann, Axel (2008): Trends beim Rentenzugang, Redebeitrag, Pressesemi-
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16 Statistik 547 Tabelle A1: Entwicklung und Verteilung der Altersrenten im Rentenzugang 1993, 1998, Persönliche Entgeltpunkte (PSEGPT) und monatliche Rentenzahlbeträge (RTZB 2007) von Frauen und Männern in den alten Bundesländern (in Entgeltpunkten, bzw. Euro) arithm. Mittel Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer 15,6 43,2 18, ,8 40,5 16,3 39,3 15,5 37,6 16,3 38,0 17, , Dezil Dezil Dezil Dezil Dezil Dezil Dezil Dezil Dezil n = Tabelle A2: Entwicklung und Verteilung der Altersrenten im Rentenzugang 1993, 1998, Persönliche Entgeltpunkte (PSEGPT) und monatliche Rentenzahlbeträge (RTZB 2007) von Frauen und Männern in den neuen Bundesländern (in Entgeltpunkten, bzw. Euro) Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer arithm. 30,2 52,0 33,8 47,8 32,2 44,6 31,3 43,5 31,1 42,4 31,4 43,1 31, ,8 911 Mittel 9. Dezil Dezil Dezil Dezil Dezil Dezil Dezil Dezil Dezil n = Quelle: FDZ-RV SUFRTZN93XVSBB, SUFRTZN98XVSBB, SUFRTZN03XVSBB, SUFRTZN04XVSBB, SUFRTZN05XVSBB, SUFRTZN06XVSBB, SUFRTZN07XVSBB, eigene Berechnungen.
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