Meinl European Land Ltd.: Getäuschte Anleger bekommen Geld zurück und Probleme mit einer Sammelklage

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Meinl European Land Ltd.: Getäuschte Anleger bekommen Geld zurück und Probleme mit einer Sammelklage"

Transkript

1

2 Johannes Peter Gruber Meinl European Land Ltd.: Getäuschte Anleger bekommen Geld zurück und Probleme mit einer Sammelklage Die Meinl Bank hat in den Jahren 2006 und 2007 Anteile an der Meinl European Land Ltd., einer Tochtergesellschaft, verkauft und für diese Anteile mit zwei Verkaufsbroschüren Werbung gemacht. Anfang 2009 entschied der OGH, dass der Text der Broschüren geeignet war, die Anleger zu täuschen. Jetzt fordern die Anleger ihr Geld zurück. Zu Recht, wie der OGH jetzt in bereits mehreren Einzelfällen entschieden hat. Allerdings ist es bei einer ebenfalls eingebrachten Sammelklage zu Schwierigkeiten gekommen. Es droht ihre endgültige Abweisung. 1. Die Vorgeschichte Die Meinl European Land Ltd. (MEL) hat ihren Sitz auf der Kanalinsel Jersey. Sie wurde 1997 nach dem Recht dieser Insel(1) gegründet. Ihre Anteile werden seit 2002 an der Wiener Börse gehandelt. In den Jahren 2006 und 2007 veröffentlichte die Meinl Bank zwei mehr oder weniger gleiche Verkaufsbroschüren, in denen die Anteile an der MEL unter anderem mit folgenden Slogans beworben wurde: z Investieren in Immobilien aber mit Köpfchen z Chancen in Zentral- und Osteuropa z Was ist MEL? MEL notiert als eine der führenden Immobilienaktiengesellschaften seit November 2002 an der Wiener Börse z Sicherheit. Langfristiger Substanzwert und stabile Einnahmen Immobilieninvestitionen, eine sichere Anlage in Zeiten stark schwankender Aktienmärkte, hoher Steuern und niedriger Zinsen. Zusätzliche Sicherheit durch breite geografische Streuung. MEL hat entgegen dieser Ankündigung ihr Gesellschaftsvermögen aber nicht direkt in Immobilien investiert. Die Gesellschaft hat stattdessen Kredite bei Banken aufgenommen, um den Kaufpreis ihrer Immobilien zu bezahlen. Um diese Kredite abzusichern, räumte MEL den Banken entsprechend hohe Pfandrechte an den Immobilien ein, sodass letztlich die Banken die Verfügungsgewalt über die Immobilien hatten: Wenn MEL die Kredite nicht rechtzeitig zurückzahlen kann oder noch schlimmer in Konkurs geht, können die Banken die Immobilien für sich verwerten. MEL und die Anleger bekommen das, was übrig bleibt (wenn etwas übrig bleibt). Die Anleger waren und sind bei einer solchen Konstruktion in keiner Weise wie etwa bei einem Immobilien-Investmentfonds(2) besonders geschützt.(3) 2. Die erste Entscheidung Der OGH stellte bereits Anfang 2009 fest, dass die Verkaufsbroschüren zur Irreführung der Anleger geeignet waren.(4) Eine Gesellschaft, die ihr Gesellschaftsvermögen in Ländern des ehemaligen Ostblocks investiert, dürfe ihre (1) Jersey gehört wie Guernsey und die Isle of Man nicht zum Vereinigten Königreich und ist nicht vom britischen Parlament abhängig, untersteht aber als Kronbesitz (engl. crown dependency) der britischen Krone. Jersey verfügt über eine eigene Gesetzgebung, Verwaltung und ein eigenes, völlig unabhängiges Steuersystem, das dank niedriger Steuersätze (Einkommensteuerhöchstsatz von 20 %) viele ausländische Investoren anlockt (vgl. Alle drei Inseln gehören auch nicht zur Europäischen Union; vgl. Art 355 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; bis : EG-Vertrag). (2) Bei einem Investmentfonds stehen die Immobilien formell im Eigentum der Fondsgesellschaft. Die Fondsgesellschaft ist aber nur Treuhänderin der Anleger. Die Immobilien können daher im Konkurs der Fondsgesellschaft ausgesondert werden, das heißt, sie gehören wirtschaftlich den Anlegern und werden im Ergebnis vom Konkurs nicht erfasst; vgl. 1 Immobilien-Investmentfondsgesetz; weiterführend Heidinger/Paul/Schmidt/Spranz/ Urtz/Wachter, Kommentar zum Immobilien-Investmentfondsgesetz (2004) 1 Rz. 10 bis 14. (3) Was mit dem für die Anteile eingezahlten Gesellschaftsvermögen tatsächlich geschehen ist, beantwortet die Entscheidung nicht, weil es darauf im gegebenen Zusammenhang nicht ankam. (4) 2 Abs. 1 UWG lautet: Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend, wenn sie unrichtige Angaben... enthält oder sonst geeignet ist, einen Marktteilnehmer in Bezug auf das Produkt über einen oder mehrere der folgenden Punkte derart zu täuschen, dass dieser dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er andernfalls nicht getroffen hätte:... 3/2011 Aufsichtsrat aktuell Dr. Johannes Peter Gruber ist Rechtsanwalt in Wien. 25

3 Tätigkeit nicht als Immobilieninvestitionen bezeichnen, wenn sie das Geld der Anleger nicht tatsächlich direkt in Immobilien investiere. Es handle sich dann gerade nicht wie von der Meinl Bank beworben um eine sichere Anlage in Zeiten stark schwankender Aktienmärkte.(5) Eine solche Werbung sei eine unlautere Geschäftspraktik und daher in Zukunft zu unterlassen.(6) 3. Irrtum und Schadenersatz Die benachteiligten Anleger erkannten rasch das Potenzial dieser Entscheidung. Die Aussage, dass eine bestimmte Werbung die Anleger in die Irre geführt haben könnte, bedeutet zwar noch nicht, dass das in jedem Einzelfall auch tatsächlich so war. Aber sie macht einen Irrtum der einzelnen Anleger doch relativ wahrscheinlich. Die dazu seit vergangenem September ergangenen mehr als 20 Entscheidungen des OGH lassen sich wie folgt zusammenfassen: 3.1. Bekommen die Anleger ihr Geld zurück? Kaufverträge können ganz allgemein angefochten werden, wenn sich der Käufer über eine Eigenschaft der gekauften Sache geirrt hat und der Verkäufer diesen Irrtum veranlasst hat.(7) Mit veranlasst ist ein bloßes Verursachen gemeint, das heißt, es genügt, dass die irreführenden Angaben einfach passiert sind. Der Verkäufer muss nicht schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig, gehandelt haben. Der Irrtum muss sich aber auf eine bestimmte Eigenschaft der gekauften Sache beziehen. Es ist allgemein bekannt, dass Wertpapiere nach dem Ankauf mehr oder weniger unbeeinflussbaren Kursschwankungen unterliegen. Einen Irrtum über diese Eigenschaft wird man daher nicht nachweisen können. Anders, wenn eine besondere Sicherheit durch den Erwerb von Immobilien vorgetäuscht wird, die es tatsächlich nicht gibt. Die Meinl Bank hat einem solchen Anleger den Kaufpreis gegen Rückgabe der Anteile zurückzuzahlen.(8) 3.2. Können die Anleger auch noch den entgangenen Gewinn verlangen? Sind dem Anleger zusätzliche Nachteile entstanden, kann er unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz fordern. Für Schadenersatz ist aber anders als beim Irrtum ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Verkäufers oder des Anlageberaters erforderlich: Er muss vorsätzlich ( absichtlich ) oder fahrlässig falsch beraten haben. Ein Beratungsfehler liegt in der Regel vor, wenn der Berater den Anleger nicht ausreichend aufgeklärt hat. Auch hier kommt es jeweils auf den konkreten Einzelfall an. Wenn der Anlageberater eine besondere Sicherheit durch die Investition in Liegenschaften versprochen hat, dann dürfte das wohl für einen Schadenersatzanspruch reichen Wie ist der Schaden zu berechnen? Bisher war der aktuelle Wert der erworbenen Anteile vom Kaufpreis abzuziehen; die Differenz wurde als Schaden des Anlegers angesehen.(9) Kritische Kommentare der Lehre(10) haben den OGH jetzt veranlasst, diese Rechtsprechung aufzugeben.(11) Nun muss das hypothetische Vermögen des Anlegers ermittelt werden, wenn er richtig beraten worden wäre. Dieses hypothetische Vermögen ist seinem aktuellen Vermögen gegenüberzustellen. Die Differenz ist wiederum der Schaden (natürlich nur, wenn das hypothetische Vermögen höher ist als das tatsächliche) Wie wird das hypothetische Vermögen ermittelt? Man könne so der OGH jedenfalls in der Regel nicht einfach davon ausgehen, dass der Anleger bei richtiger Beratung sein Geld auf ein Sparbuch gelegt hätte.(12) Der Anleger würde bei einer richtigen Beratung meist in eine seinen Vorstellungen entsprechende Veranlagungsform investiert haben. Entscheidend seien die konkreten Umstände des Einzelfalles bei Abschluss des Beratungsvertrages. (5) Eine nach dem Recht der Insel Jersey gegründete Gesellschaft darf Anteilsrechte an ihrem Gesellschaftsvermögen nicht als Aktien bewerben und die Gesellschafter Aktionäre nennen. Eine Gesellschaft darf auch nicht damit werben, dass sich die Anteile an ihr nahezu zur Gänze im Streubesitz befinden, wenn ein einzelner Investor ein Drittel der Anteile hält (OGH , 4 Ob 188/08p). (6) OGH , 4 Ob 188/08p; vgl. J. P. Gruber, Irreführung der Anleger, Aufsichtsrat aktuell 3/2009, 28. (7) 871 ABGB. (8) OGH , 8 Ob 25/10z; , 4 Ob 65/10b. (9) OGH , 9 Ob 85/09d; , 10 Ob 11/07a; , 8 Ob 123/05d. (10) Linder, ZFR 2006, 105 (Entscheidungsanmerkung); Leupold/Ramharter, Zum Verhältnis von irrtumsrechtlicher und schadenersatzrechtlicher Rückabwicklung bei Aufklärungspflichtverletzungen, ÖJZ 2010, 807 (808 FN 6); dies., Anlegerschaden und Kausalitätsbeweis bei risikoträchtiger hypothetischer Alternativanlage, ÖBA 2010, 718. (11) Vgl. die Übersicht in OGH , 6 Ob 231/10d. (12) OGH , 4 Ob 28/10m; so schon OGH , 6 Ob 104/06x. 26 Aufsichtsrat aktuell 3/2011

4 Als Veranlagungsziele des Anlegers würden z. B. eine Veranlagung in einen seriösen österreichischen Immobilienfonds oder der Erwerb festverzinslicher österreichischer Wertpapiere in Frage kommen. Vom Kurswert der Alternativveranlagung sei zur Berechnung des Schadens der Kurswert der tatsächlich gekauften Wertpapiere heranzuziehen.(13) Was aber, wenn es z. B. mehrere österreichische Immobilienfonds gibt, die aus der Sicht des Anlegers gleichwertig waren, sich aber ganz unterschiedlich entwickelt haben? Diese Frage lässt die bisherige Rechtsprechung noch offen Ist eine Sammelklage möglich? Eine Sammelklage, wie man sie vor allem Seite x107 aus den Vereinigten Staaten kennt, gibt es in Österreich nicht. Eine amerikanische class action erfasst automatisch alle in Frage kommenden Kläger, bekannte und unbekannte, und wirkt auch für Personen, die gar nicht am Verfahren beteiligt waren.(14) Bei der Sammelklage nach österreichischem Recht können dagegen nur namentlich bekannte Einzelpersonen ihre Ansprüche einer anderen Person (meist handelt es sich um einen Verband) abtreten. Dieser Verband kann dann diese Rechte als eigene Rechte einklagen und das gewonnene Geld später (im Innenverhältnis) an die Berechtigten weiterleiten.(15) Da es allerdings bei der Irrtumsanfechtung auf die besonderen Umstände des Einzelfalles ankommt, gibt es wie der OGH Ende März entschieden hat keinen Grund, ein gemeinsames Verfahren zu führen. Er hat die Sammelklage aus verfahrensrechtlichen Gründen wieder an die zweite Instanz (OLG Wien) verwiesen, die laut Website der Meinl Bank die Klage Mitte Mai endgültig abgewiesen haben soll. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Wenn der Kläger ein Rechtsmittel erhebt, landet das Verfahren wieder vor dem OGH. Es scheint sehr zweifelhaft, ob diese Anleger doch noch zu ihrem Geld kommen können.(16) 4. Die wichtigsten Entscheidungen OGH , 3 Ob 2/11g; , 6 Ob 231/10d; , 4 Ob 190/10k; , 8 Ob 25/10z; , 4 Ob 65/10b. (13) Leupold/Ramharter, ÖBA 2010, 718 unter Hinweis auf OGH , 4 Ob 28/10m. Sollten dieser Rechtsprechung ältere Entscheidungen des OGH entgegenstehen, so wären sie durch die jüngere, von der Literatur überwiegend gebilligte Rechtsprechung überholt, so ausdrücklich OGH , 6 Ob 231/10d. (14) Kodek, Die Sammelklage nach österreichischem Recht, ÖBA 2004, 615. (15) Es kann dabei ein Prozesskostenfinanzierer eingeschaltet werden, der gegen Zahlung einer Erfolgsquote (in der Praxis: um die 30 %) das Prozesskostenrisiko übernimmt. (16) OGH , 3 Ob 2/11g. Pflichten des Aufsichtsrats, insbesondere in der Krise und Insolvenz Organhaftung des Aufsichtsrats Sorgfaltsmaßstab des Aufsichtsrats nach Lehre und Rechtsprechung Krisenindikatoren für den Aufsichtsrat Konkursverschleppungshaftung des Aufsichtsrats Schönbacher 2009, 328 Seiten, kart. ISBN EUR 68, MMag. Dr. Jörg Schönbacher Legal Counsel der SensorDynamics AG, Lektor für Unternehmensrecht an der FH Campus 02 in Graz. office@lindeverlag.at 3/2011 Aufsichtsrat aktuell 27

5 DER SCHUTZBRIEF FÜR AUFSICHTSRÄTE BESTELLEN SIE JETZT! Aufsichtsrat aktuell-jahresabo 2011 (Heft 1 6) EUR 118, Bestellschein Fax Ich / Wir bestelle(n) hiermit umgehend direkt durch die Linde Verlag Wien GmbH, Scheydgasse 24, 1210 Wien, Tel.: Fax: office@lindeverlag.at Ex. Aufsichtsrat aktuell-jahresabonnement 2011 (Heft 1 6) EUR 118, Alle Preise exkl. MwSt. und Versandspesen. Das Schnupperabo endet automatisch. Abbestellungen des Jahresabonnements sind nur zum Ende eines Jahrganges möglich und müssen bis spätestens 30. November des Jahres schriftlich erfolgen. Unterbleibt die Abbestellung, so läuft das Abonnement automatisch auf ein Jahr und zu den jeweils gültigen Abopreisen weiter. Preisänderung und Irrtum vorbehalten. Kundennummer (falls vorhanden): Firma: Vorname: Nachname: Straße: PLZ: Telefon: Fax: Newsletter: ja nein Datum: Unterschrift: Handelsgericht Wien, FB-Nr.: X, ATU , DVR: office@lindeverlag.at

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 KA11 Unternehmensergebnisse aufbereiten, bewerten und nutzen Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2 Kennzahlen zur Bilanzanalyse Die aufbereitete Bilanz kann mit Hilfe unterschiedlicher Kennzahlen

Mehr

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt. Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER

CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

Immofinanz: Prospekthaftung?

Immofinanz: Prospekthaftung? Johannes Peter Gruber Immofinanz: Prospekthaftung? Rechtsprechung In der letzten Ausgabe habe ich den aktuellen Stand der Verfahren zusammengefasst, die getäuschte Anleger derzeit gegen die Meinl Bank

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was!

Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! 05223 967-167 Gut für uns! Strom von EWB EWB Strom vom Stadtwerk aus Bünde Wir tun was. Für Sie. Gut für uns alle. Energieversorgung vor Ort sollte eine Selbstverständlichkeit

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.

Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit. Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 235/07 BESCHLUSS vom 25. September 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 61 Satz 1 Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern,

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Simulation LIF5000. Abbildung 1

Simulation LIF5000. Abbildung 1 Simulation LIF5000 Abbildung 1 Zur Simulation von analogen Schaltungen verwende ich Ltspice/SwitcherCAD III. Dieses Programm ist sehr leistungsfähig und wenn man weis wie, dann kann man damit fast alles

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Sparstudie 2014 Ergebnisse Burgenland: Gibt s noch Futter für das Sparschwein?

Sparstudie 2014 Ergebnisse Burgenland: Gibt s noch Futter für das Sparschwein? Sparstudie 2014 Ergebnisse Burgenland: Gibt s noch Futter für das Sparschwein? Hans-Peter Rucker, Landesdirektor der Erste Bank im Burgenland 23.10.2014 Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Krippenspiel für das Jahr 2058

Krippenspiel für das Jahr 2058 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Spielen & Gestalten Krippenspiel für das Jahr 2058 Krippenspiel für das Jahr 2058 K 125 Impressum Weihnachtsspielangebot 2009 Krippenspiel für das Jahr 2058 K 125 Die Aufführungsrechte

Mehr

Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung

Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung Geld zurück wegen fehlerhafter Verträge! So widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung Vergrößern BILD gibt Ratschläge zum Widerruf ihrer Lebensversicherung Hohe Beiträge, wenig Rendite: Etliche Verbraucher

Mehr

Was ist eine Aktie? Detlef Faber

Was ist eine Aktie? Detlef Faber Was ist eine Aktie? Wenn eine Firma hohe Investitionskosten hat, kann sie eine Aktiengesellschaft gründen und bei privaten Geldgebern Geld einsammeln. Wer eine Aktie hat, besitzt dadurch ein Stück der

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen!

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Ein Vorwort, das Sie lesen müssen! Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer am Selbststudium, herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich für ein ausgezeichnetes Stenografiesystem entschieden. Sie

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 Ab dem 01.09.2009 ändert sich nicht nur das Recht des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung, also die Aufteilung der Altersversorgung,

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«... Drucken - Druckformat Frage Wie passt man Bilder beim Drucken an bestimmte Papierformate an? Antwort Das Drucken von Bildern ist mit der Druckfunktion von Capture NX sehr einfach. Hier erklären wir, wie

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Ab wann ist Onlinemarketing. So finden Sie heraus, wann Ihre Website bereit ist optimiert zu werden

Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Ab wann ist Onlinemarketing. So finden Sie heraus, wann Ihre Website bereit ist optimiert zu werden CoachingBrief 02/2016 Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Eine Frage gleich zu Anfang: Wie viele Mails haben Sie in dieser Woche erhalten, in denen behauptet wurde: Inhalt Ihre Webseite sei

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler?

FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler? FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler? In der gedruckten Version der Spielregeln steht: der Startspieler ist der Spieler, dessen Arena unmittelbar links neben dem Kaiser steht [im Uhrzeigersinn].

Mehr

Leseprobe. Bruno Augustoni. Professionell präsentieren. ISBN (Buch): 978-3-446-44285-6. ISBN (E-Book): 978-3-446-44335-8

Leseprobe. Bruno Augustoni. Professionell präsentieren. ISBN (Buch): 978-3-446-44285-6. ISBN (E-Book): 978-3-446-44335-8 Leseprobe Bruno Augustoni Professionell präsentieren ISBN (Buch): 978-3-446-44285-6 ISBN (E-Book): 978-3-446-44335-8 Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://wwwhanser-fachbuchde/978-3-446-44285-6

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Steiermark

Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Steiermark Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Steiermark Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag der s Versicherung, Erste Bank & Sparkassen Graz, 2. September 2014 Daten zur Untersuchung Befragungszeitraum 2014

Mehr

Carsten Roth. Schritt für Schritt zur persönlich abgestimmten Geldanlage. Eine Einführung. interna. Ihr persönlicher Experte

Carsten Roth. Schritt für Schritt zur persönlich abgestimmten Geldanlage. Eine Einführung. interna. Ihr persönlicher Experte Carsten Roth Schritt für Schritt zur persönlich abgestimmten Geldanlage Eine Einführung interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung.......................................... 7 1. Weshalb sollten

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

1. Was ihr in dieser Anleitung

1. Was ihr in dieser Anleitung Leseprobe 1. Was ihr in dieser Anleitung erfahren könnt 2 Liebe Musiker, in diesem PDF erhaltet ihr eine Anleitung, wie ihr eure Musik online kostenlos per Werbevideo bewerben könnt, ohne dabei Geld für

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Das RSA-Verschlüsselungsverfahren 1 Christian Vollmer

Das RSA-Verschlüsselungsverfahren 1 Christian Vollmer Das RSA-Verschlüsselungsverfahren 1 Christian Vollmer Allgemein: Das RSA-Verschlüsselungsverfahren ist ein häufig benutztes Verschlüsselungsverfahren, weil es sehr sicher ist. Es gehört zu der Klasse der

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Spielmaterial. Hallo! Ich bin der kleine AMIGO und zeige euch, wie dieses Spiel funktioniert. Viel Spaß! von Liesbeth Bos

Spielmaterial. Hallo! Ich bin der kleine AMIGO und zeige euch, wie dieses Spiel funktioniert. Viel Spaß! von Liesbeth Bos Kissenschlacht_Regel.qxp:Layout 1 19.05.2010 12:00 Uhr Seite 1 Hallo! Ich bin der kleine AMIGO und zeige euch, wie dieses Spiel funktioniert. Viel Spaß! von Liesbeth Bos Spieler: 2 4 Personen Alter: ab

Mehr

DollarIndex? AUD/JPY, AUD/USD? CHF/JPY - EUR/CHF, EUR/GBP, EUR/JPY, EUR/USD -

DollarIndex? AUD/JPY, AUD/USD? CHF/JPY - EUR/CHF, EUR/GBP, EUR/JPY, EUR/USD - MikeC.Kock FOREX - Wochenausblick KW 30 DollarIndex? AUD/JPY, AUD/USD? CHF/JPY - EUR/CHF, EUR/GBP, EUR/JPY, EUR/USD - NZD/JPY, NZD/USD? USD/JPY Viel wird aktuell über die wirtschaftlichen Auswirkungen

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Zählen und Zahlbereiche Übungsblatt 1 1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Für alle m, n N gilt m + n = n + m. in den Satz umschreiben:

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr

Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang. Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02)

Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang. Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02) Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02) Aufgabe 1: Preisdiskriminierung dritten Grades (20 Punkte) Ein innovativer Uni-Absolvent plant,

Mehr

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen.

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Verschenken Sie kein Geld!

Verschenken Sie kein Geld! 20 Verschenken Sie kein Geld! einschlägigen Börsenplätzen hat zudem die Kaufprovisionen der Fonds spürbar nach unten gedrückt. Trotzdem sind die Kosten nach wie vor ein wichtiges Bewertungskriterium dafür,

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

Springer bringt Scoop-Titel auf den Weg

Springer bringt Scoop-Titel auf den Weg Springer bringt Scoop-Titel auf den Weg Die Axel Springer Akademie hat einen Gewinner für seine Nachwuchsförderung Scoop gekürt. Dennis Buchmann, Absolvent der Deutschen Journalistenschule, hat mit der

Mehr

Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen

Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen Lehrerinfo: Methodisch-didaktische Anmerkungen Die Klasse muss einen EDV-Raum mit hinreichend Arbeitsplätzen, Internetzugang und möglichst Intranet zur Verfügung

Mehr

Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan

Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan Zinssparen ist ein Zeichen der Zeit Die aktuelle Finanzkrise bewegt viele Sparer dazu, bei der Anlage ihrer Sparbeiträge

Mehr

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen: Prozentrechnung Wir beginnen mit einem Beisiel: Nehmen wir mal an, ein Handy kostet 200 und es gibt 5% Rabatt (Preisnachlass), wie groß ist dann der Rabatt in Euro und wie viel kostet dann das Handy? Wenn

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Anlagebarometer Weltspartag 2011. Bank Austria Market Research

Anlagebarometer Weltspartag 2011. Bank Austria Market Research Anlagebarometer Weltspartag 0 Bank Austria Market Research Wien, 0. Oktober 0 ECKDATEN ZUR BEFRAGUNG Befragungsart CATI - Computer Assisted Telephone Interviews Befragungszeitraum. September bis 9. September

Mehr

von: Oktay Arslan Kathrin Steiner Tamara Hänggi Marco Schweizer GIB-Liestal Mühlemattstrasse 34 4410 Liestal ATG

von: Oktay Arslan Kathrin Steiner Tamara Hänggi Marco Schweizer GIB-Liestal Mühlemattstrasse 34 4410 Liestal ATG von: Oktay Arslan Kathrin Steiner Tamara Hänggi Marco Schweizer GIB-Liestal Mühlemattstrasse 34 4410 Liestal ATG 20.03.2009 1 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung S. 3 2. Aufgabestellung S. 3 3. Lösungsansätze

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr