Kombinationsbehandlung für Abhängigkeitserkrankungen in Norddeutschland - Kombi-Nord -

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1 Kombinationsbehandlung für Abhängigkeitserkrankungen in Norddeutschland - Kombi-Nord -

2 Herzlich Willkommen

3 Kombi-Nord - wer ist beteiligt? die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover die Deutsche Rentenversicherung Nord die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen die ambulanten, ganztägig ambulanten und stationären Einrichtungen und ggf. Adaptionseinrichtungen

4 Ziele flexiblere Gestaltung der verschiedenen Therapiemöglichkeiten in Form von Modulen wohnortnahes Behandlungsangebot wirtschaftlichere Gestaltung der Entwöhnungsbehandlung Senkung der Quote derjenigen, die nach regulärem Abschluss rasch wieder instabil werden

5 Indikationen Primärindikationen: Alkohol- und Drogenabhängigkeit (ICD 10: F ) einschließlich des zeitweiligen Gebrauchs von Medikamenten zur Substitution Sekundärindikationen: begleitende psychiatrische Krankheitsbilder begleitende neurotische, belastungs- und somatoforme Störungen begleitende Verhaltensauffälligkeit mit körperlichen Störungen und anderen Faktoren begleitende Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

6 Indikationen Klinisch phänomenologische Indikationen institutionserfahrene Patienten Behandlungswiederholer sich selbst überschätzende Patienten therapieerfahrene Patienten lange Entwicklungszeiten benötigende Patienten überzeugungsfixierte Patienten scham- und schuldbelastete Patienten selbstunsichere Persönlichkeiten sozialstrukturelle Bedingungen

7 Indikationen Stichwort: Überzeugungsfixierte Patienten für Rehabilitanden, die nicht zu einer stationären Rehabilitation bereit sind Abschluss eines therapeutischen Abkommens im Rahmen eines Kombi-Nord-Antrages sofern Ressourcen für die ambulante Rehabilitation nicht mehr ausreichen, ist die Fortsetzung im stationären Rahmen möglich Vorteil: Rehabilitanden müssen sich nicht als Versager fühlen, sondern wechseln einfach die Therapieform

8 Kontraindikationen akute Psychosen akute Suizidalität Pflegebedürftigkeit erhebliche Intelligenzminderung

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13 Verwaltungsverfahren

14 Verwaltungsverfahren Ziele: enge Zusammenarbeit zwischen Leistungsanbietern flexibler Leistungsrahmen Vereinfachung des Antragsverfahrens Abstimmung von Diagnostik und Dokumentation

15 Verwaltungsverfahren Rahmenbedingungen: Rehabilitationsdauer: 52 Wochen bzw. 1 Jahr (Beispiel: ) Ablaufcontrolling (zusätzlich neben Bezugstherapeut) Belastungserprobung für ambulante Therapie Übergabegespräche Qualitätszirkel

16 Verwaltungsverfahren Behandlungsplanung: Voraussetzung für die Beantragung von Kombi-Nord kann im laufenden Rehabilitationsverfahren/während der laufenden Therapie entsprechend der Therapiefortschritte und ziele angepasst werden Zwischenbericht ist nicht erforderlich, neue Behandlungsplanung muss übersandt werden Voraussetzung: Die Therapiezeiten bewegen sich innerhalb der zulässigen Grenzen! eine Mitteilung des Leistungsträgers erfolgt nicht

17 Verwaltungsverfahren

18 Verwaltungsverfahren max. Therapiedauer (stationär und ganztägig ambulant) innerhalb der 52 Wochen inklusive Verlängerung; abhängig von der Diagnose Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit 13 Wochen + 2 Wochen Adaption bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit 10 Wochen + 2 Wochen Drogen- und Mehrfachabhängigkeit 22 Wochen + 3 Wochen Adaption bei Drogen- und Mehrfachabhängigkeit 12 Wochen + 3 Wochen Kombination von stationären und ganztägig ambulanten Leistungen sind möglich: bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit max. 20 Wochen bei Drogen- und Mehrfachabhängigkeit max. 30 Wochen

19 Verwaltungsverfahren

20 Verwaltungsverfahren Antrag: Zu den vollständigen Antragsunterlagen gehören: Reha-Antrag med. Arztbericht Sozialbericht Behandlungsplanung Kombi-Nord weitere Erklärungen/Anlagen (s. Internet)

21 Verwaltungsverfahren Bewilligung: Grundlage: Behandlungsplanung Bescheid für 52 Wochen mit Verweis auf die vorliegende Behandlungsplanung Bewilligungsumfang: stationäre und ganztägig ambulante Leistungen: i.d.r. entsprechend der Behandlungsplanung ambulante Leistungen: max. 80 Therapieeinheiten und 12 Therapieeinheiten für Bezugspersonen

22 Verwaltungsverfahren Verlauf: Übergang in andere Therapieform : keine erneute individuelle Prüfung und Bewilligung der Leistung Wechselmitteilung fertigen ca Tage vor dem anstehenden Wechsel Aufnahme- und Entlassungsmitteilungen sind zu übersenden Statistikblätter des Entlassungsberichtes sind nach Abschluss für jedes Modul zu übersenden Aufnahme-, Entlassungs- und Wechselmitteilungen erhalten Sie ab auf unseren Internet-Seiten unter Angebote für spezielle Zielgruppen Reha-Einrichtungen Kombi-Nord

23

24 Ab Kombi-Nord

25 Verwaltungsverfahren

26 Verwaltungsverfahren Erforderliche Berichte: Änderung der Behandlungsplanung auf Grund der bisherigen Therapieergebnisse: aktuelle Behandlungsplanung durch den Ablaufcontroller an alle beteiligten Stellen, wenn auf Grund der bisherigen Therapieergebnisse eine Änderung in den Therapiezeiten eintritt einheitlicher Entlassungsbericht über die Gesamtbehandlung durch die zuletzt zuständige Einrichtung Absprachen zwischen den beteiligten Einrichtungen zur fortlaufenden Berichterstattung sind zu treffen

27 Verwaltungsverfahren Therapiepause/Therapieunterbrechung Dauer max. 6 Wochen Voraussetzung: Einverständnis des Therapeuten Mitteilung vorab an die DRV Möglichkeit zur Verlängerung des Jahreszeitraumes besteht auf Antrag für die Zeit der Therapiepause/ -unterbrechung

28 Therapiepause schriftliche Meldung der Therapiepause ggf. Verlängerung um Therapiepause (nur auf Antrag in der 50./51. Woche) ambulante Therapie stationäre Therapie ambulante Therapie Therapiepause ambulante Therapie max. 6 Wochen Behandlungsende 52-Wochen-Behandlungsrahmen

29 Verwaltungsverfahren Abrechnungsmodus für Leistungen unter dem Stichwort: Überzeugungsfixierte Patienten Kombi-Nord-Sonderbausteine sind abrechenbar sollte es zu keinem stationären Modul kommen, ist dies im letzten Behandlungsdrittel mitzuteilen Abrechnung der Sonderbausteine ist bis zu diesem Zeitpunkt möglich

30 Verwaltungsverfahren Nachsorge im Anschluss an Kombi-Nord ist möglich in besonders schwer gelagerten Ausnahmefällen ist mit Kurzantrag und Kombi-Nord-Entlassungsbericht zu beantragen Bewilligung für 6 Monate und 20 Therapieeinheiten für den Rehabilitanden und 4 Therapieeinheiten für die Bezugsperson (keine Verlängerungsmöglichkeit!)

31 Pause

32 Kombi-Nord Sondermodule

33 Ablaufcontroller Ansprechpartner und Rückmelder über 52-Wochen Verwaltungskraft einer Einrichtung # Therapeut - absolvierte Therapieeinheiten - geplante Therapieeinheiten - Überblick geplanter Modulwechsel - Kontrolle rechtzeitiger Dokumentation - Überwachung der Ablaufplanung : Übersendung erforderlicher Vordrucke und Berichte Aushändigung von Übergangsgeldunterlagen Kontrolle der Gesamtbehandlungszeit

34 Voraussetzung! Gute Kommunikation zwischen Ablaufcontroller und Therapeuten in der ambulanten sowie stationären / ganztägig ambulanten Einrichtung Abrechnung einmal pro Behandlungsmodul in Höhe von 48,40 EUR / West // 43,80 EUR / Ost

35 Belastungserprobung für ambulante Therapie (BEAT) Unterstützung des Rehabilitanden vom stationären Setting in die ambulante Behandlung Besuch der ambulanten Behandlungsstelle vor Beginn der Maßnahme Kennen lernen der Therapeuten der Gruppenmitglieder der Räumlichkeiten Weg in die Einrichtung

36 Ziel: Abbau von Ängsten und Barrieren gegenüber der ambulanten Behandlungsstelle Voraussetzung: Abstinenzfähigkeit des Rehabilitanden

37 Erstattung: Innerhalb der 52 Wochen / 1 Jahr max. 3 BEAT je 48,40 EUR / West 43,80 EUR / Ost zzgl. Fahrkosten keine Übernachtungskosten

38 Übergabegespräch -Übergabe des Rehabilitanden von einem Behandlungssetting in ein anderes Durchführung: grds. als persönliche Dreierkonferenz Abgebender Therapeut Aufnehmender Therapeut Rehabilitand

39 Ziele: - Feststellung des erreichten Therapiestandes - gemeinsames Erarbeiten weiterer Planungen und Ziele für den Rehabilitanden

40 Voraussetzungen: -konsequente, umfassende und fortlaufende Dokumentation des Therapiestandes einheitlicher Entlassungsbericht -Präzisierung der erreichten Therapieziele auf allen Ebenen -Vorbereiten geplanter Interventionen Im Ergebnis Arbeitsgrundlage für den aufnehmenden Therapeuten

41 Erstattung: noch keine Übereinstimmung der DRV-Träger unterschiedliche Erfahrungen + Meinungsstandpunkte Videokonferenzsystem nach Auswertung der Forschungsergebnisse Ende 2009 wird eine einheitliche Verfahrensweise erarbeitet

42 BS-H / Nord Erstes Übergabegespräch persönlich ab dann kann jedes zweite telefonisch erfolgen Oldenburg-Bremen Alle Übergabegespräche haben persönlich zu erfolgen Ergebnisse der Forschung belegen, dass persönliche Übergabegespräche eine Kerngröße der hohen Haltequote darstellen

43 Erstattung: BS-H / Nord 48,40 EUR West / 43,80 EUR Ost zzgl. Fahrkosten 15,00 EUR telefonische Übergabe Oldenburg-Bremen Erstattung nach bisheriger bekannter Synopse (gestaffelte Vergütung der Gespräche nach km-entfernung der Einrichtungen)

44 Qualitätszirkel - Zusammenkunft der verbundsinternen Vertreter der stationären / ganztägig ambulanten sowie ambulanten Einrichtungen - Besprechung und Behebung von Schnittstellenproblemen (Fallbesprechung) - Optimierung von Verwaltungs- und Behandlungsprozessen Häufigkeit einmal pro Quartal

45 Erstattung: pro Fallbesprechung 24,20 EUR West // 21,90 EUR Ost zzgl. Fahrkosten Hinweis für Mitglieder im EVS-Verbund: - QZ am im großen Sitzungssaal in der bisherigen Beteiligung

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48 Kombi-Nord Sondermodule Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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50 Für die Einrichtungen, die mit der DRV Nord am maschinellen Datenaustausch nach 301 SGB V teilnehmen, gelten für das vorgestellte Verwaltungsverfahren besondere Regeln: Bewilligung Aufnahmemitteilung Wechselmitteilung Entlassungsmitteilung Entlassungsbericht

51 Bewilligung 1. Modul: Das erste Modul wird (mit Bescheid und Bewilligungsmitteilung und Datensatz) bewilligt. 2. letztes Modul: Sofern die Reha-Einrichtung nicht das erste Modul durchführt, ist ein Bewilligungsmitteilungsdatensatz vom Rentenversicherungsträger zu übermitteln.

52 Aufnahmemitteilung 1. Modul: Für das erste Modul ist bei Aufnahme des Patienten eine Aufnahmemitteilung als Datensatz zu übermitteln. 2. letztes Modul: Für alle weiteren Module ist bei Aufnahme des Patienten ebenfalls eine Aufnahmemitteilung als Datensatz nach Übermittlung des Bewilligungsdatensatzes zu übermitteln. Eine Wechselmitteilung (Papier ) reicht nicht aus.

53 Wechselmitteilung Da die Rentenversicherungsträger die einzelnen Module als Einzelmaßnahme speichern müssen, ist für jedes Modul ein Aufnahme- und Entlassungsdatensatz erforderlich. Eine Wechselmitteilung (Papier ) reicht nicht aus. Beim Wechsel des Versicherten von einem zum anderen Modul ist der Aufnahmedatensatz erst dann zu übermitteln, wenn der Bewilligungsdatensatz für das weitere Modul eingegangen ist.

54 Entlassungsmitteilung 1. vorletztes Modul: Beim Ende des Moduls ist eine Entlassungsmitteilung als Datensatz zu übermitteln. Eine Wechselmitteilung (Papier ) reicht nicht aus. letztes Modul: Beim Ende des Moduls ist eine Entlassungsmitteilung als Datensatz zu übermitteln.

55 Entlassungsbericht 1. vorletztes Modul: Blatt 1 und 1a sind für jedes Modul zu übermitteln. Blatt 1b und 2 sind ebenfalls zu übermitteln. Der gesamte Fließtext über die Maßnahme muss in diesem Fall nicht übersandt werden. Aber Blatt 2 muss mindestens ein Zeichen enthalten. letztes Modul: Der gesamte Entlassungsbericht für die durchgeführten Module ist per Datensatz zu übermitteln.

56 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

57 Gute Heimreise

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