FRANCHISING DISTRIBUTIONSKONZEPT ALS. erstellt durch: Marcus Path Marcel Ogon Frank Langbehn. Februar 1998 BWL HFSU 02/
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1 FRANCHISING ALS DISTRIBUTIONSKONZEPT erstellt durch: Marcus Path Marcel Ogon Frank Langbehn Februar 1998 BWL HFSU 02/ P. O. L.
2 Inhalt I. Definition Franchising II. III. IV. Franchising Vertrag / Kündigung Franchising Typen Beispiele für Franchising V. Warum Franchising? VI. VII. Vor - und Nachteile von Franchising Fazit Anlagen Handout/ Arbeitsblatt/ Beispielfolien
3 I. Definition Franchising vertikal- kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständige Unternehmer einheitliches Auftreten Weisungs- und Kontrollsystem Beschaffungs-, Absatz- Organisationskonzept Nutzungsrecht an Schutzrechten Ausbildung des Franchisenehmers laufende Unterstützung Leistungsbeitrag F.- Nehmer: Arbeit, Kapital, Information Definition des Deutschen Franchise - Verbandes e.v.: "Franchising ist ein vertikal- kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglich geregelten Dauerschuldverhältnises. Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner, sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungsprogramm des Franchisegebers ist das Franchise- Paket. Es besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisations-konzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchisenehmers und der Verpflichtung des Franchisegebers, den Franchisenehmer aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchisenehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht das Franchise- Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information." Es kooperieren also zwei rechtlich selbständige Unternehmen, die durch einen sog. Franchise- Vertrag auf Dauer aneinander gebunden sind, in dem die Rechte und Pflichten des Franchisegebers und des Franchisenehmers festgelegt sind, um einen rechtlichen Rahmen für die Kooperation zu schaffen.
4 II. Franchising- Vertrag / Kündigung Umfassende vertragliche Regelung keine gesetzliche Grundlage Die Regelungen innerhalb eines Franchise- Vertrages sind zumeist viel umfassender als die vertraglichen Regelungen bei anderen Systemen wie z. B. dem Vertragshändler- System oder dem Markenvertriebs-system. Eine spezielle gesetzliche Grundlage für Franchising- Verträge existiert nicht. Aufgrund des Vertrages erhält der Franchisenehmer gegen Zahlung eines einmaligen Betrages und / oder laufender Beträge die Genehmi-gung, unter genau festgelegten Bedingungen über bestimmte Rechte des Franchisegebers zu verfügen. Die Rechte, die Gegenstand des Vertrages sind, umfassen u. a.: Zahlungen der F.- Nehmer - Rechte des F.-Gebers Benutzung einer Marke oder eines Firmennamens Erzeugung und/oder Vertrieb einer Ware bzw. Warengruppe Anwendung eines Produktionsverfahrens oder Rezeptur (z. B. für Gerichte in Gaststätten) Nutzung eines bestimmten Absatzprogrammes Kündigung Im Vertrag wird festgelegt, in welchem Umfang der Franchisegeber den Franchisenehmer zu unterstützen hat. Laut Franchising- Abteilung Mc Donald's München werden die Kündigungsbedingungen individuell festgelegt. Franchise- Verträge werden meist auf mehrere Jahre fixiert, weshalb sie häufig mit einer Ehe verglichen werden. Die Kündigung während der Vertragslaufzeit ist meist Verhandlungssache. Ein Kündigungsrecht seiten des Franchisenehmers reduziert sich häufig auf den Tod des Franchise-nehmers. Nach der Struktur der Vertragspartner werden die Verträge in vier verschiedene Kategorien unterschieden: 1. zwischen Herstellern und Einzelhändlern Basis aller Konditionen: F.- Vertrag! 2. zwischen Herstellern und Großhändlern 3. zwischen Großhändlern und Einzelhändlern 4. Verträge, die Dienstleistungsbetriebe einbeziehen
5 III. Franchising- Typen Man kann Franchising- Typen in drei Kategorien unterscheiden: 1. Produkt- Franchising Produktion und Vertrieb 2. Vertriebs- Franchising Vertrieb von Produkten 3. Dienstleistungs- Franchising Erbringen von Dienstleistungen Die Grenzen zwischen den einzelnen Typen sind fließend. So werden z.b. im Restaurantbereich, alle genannten Typen in unter-schiedlicher Ausprägung angewendet. Es gibt noch weitere Formen, die sich von den genannten Grundformen unterscheiden oder diese ergänzen: Shop- in- Shop Franchising: z. B. Schmuckabteilung bei Karstadt Investitions-Franchising: die Investitionssumme für den Franchisenehmer ist sehr hoch, der Investor arbeitet bei dieser Form oftmals nicht selbst im Unternehmen, sondern setzt einen Geschäftsführer ein. Häufig besitzt ein solcher Franchisenehmer mehrere Betriebe. Diese Form findet man vornehmlich im Gastronomiegewerbe z. B. Mc Donald's oder Holiday Inn. IV. Beispiele für Franchising ca Betriebe in Deutschland 560 unterschiedliche F.- Systeme Mitarbeiter Umsatz ca. 25 Milliarden DM Rund Betriebe arbeiten in Deutschland mit der Geschäftsidee eines der insgesamt 560 Franchise- Systeme. Diese beschäftigten 1996 rund Mitarbeiter und setzten gut 25 Mrd Mark um. Tendenz steigend. Größte Zuwächse verbuchen das Handwerk und vor allem der Dienstleistungssektor (siehe Folie: Wachstumsentwicklung) Unter den "TOP- 20" Franchisegebern in Deutschland befindet sich nur ein gastronomischer Betrieb: Mc. Donald s Deutschland. Von insgesamt 743 Restaurants werden 444 im Franchise- Verfahren betrieben. Die Tatsache, daß weltweit etwa alle drei Stunden ein neues Restaurant eröffnet wird, belegt, daß die Idee Erfolg hat. Franchise, Idee mit Erfolg? V. Warum Franchising? Die Idee, die in der Gründung des Franchise- Systems liegt ist: Beschaffung von Finanzmitteln und engagierter Arbeitskraft bei gleichzeitiger Minimierung des eigenen Risikos Beschaffung von Finanzmitteln und engagierter Arbeitskraft bei gleich-zeitiger Minimierung des eigenen Risikos. F. als Art der
6 Bei zukünftigen Franchisegebern handelt es sich um auf Expansion ausgerichtete Großunternehmen, deren Kreditrahmen limitiert ist. Damit kann das Franchise als eine Art der Unternehmensfinanzierung betrachtet werden. Der Franchisegeber benötigt Kapital für die Weiterentwicklung der Konzeption der eigenen Idee Der Franchisenehmer partizipiert von einer bewährten Idee mit unternehmerischer Unterstützung eines Großunternehmens Der Kapitalbedarf des Franchisenehmers orientiert sich im Wesent-lichen am Franchise- Konzept. Der Eigenkapitalbedarf bewegt sich, je nach Branche von ca. DM bis zu mehreren Millionen DM. Für die Auswahl des Franchisenehmers und der Klärung der Standort- frage (Analyse der Infrastruktur, Käuferpotential und Umsatzprogno-sen) ist der Franchisegeber verantwortlich. Dadurch profitiert der Franchisenehmer zusätzlich von einer unternehmerischen Basis, die ihm eine fundierte Grundlage bietet, welche er aus eigenen Mitteln nur schwer erstellen könnte. Durch die langfristige Bindung ist eine beidseitige, kritische Über-prüfung der Franchise- Parteien von essentieller Bedeutung. Die stetig steigende Zahl von Franchiseunternehmen in der Bundesrepublik macht deutlich, daß Franchising einer der möglichen Wege aus der Krise am Arbeitsmarkt ist. Insbesondere wegen der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der zunehmen-den Qualitätsanforderungen der Kunden stellt Franchising eine Chance für die Schaffung von Arbeitsplätzen dar. VII. Fazit Franchising verringert das Risiko der Selbständigkeit. Bei eigen-ständiger Existenzgründung scheitern sechs von zehn Existenzgründern in den ersten fünf Jahren, während unter Franchisenehmern weniger als fünf Prozent im ersten Jahr scheitern Der Erfolg von Franchise- Systemen zeigt, daß Franchising eine Alternative zur traditionellen Existenzgründung ist. Die Einstiegs-voraussetzungen sind mit verhältnismäßig geringem Wissen und Eigenkapital zu erfüllen. Die Chancen auf Erfolg sind hoch. Das läßt darauf schließen, daß Franchising sich in der Bundesrepublik auch weiterhin durchsetzen wird. Zunehmend werden auch unseriöse Anbieter auf den Markt drängen, was die Erfolgsaussichten verkleinern könnte. Aus
7 diesem Grund sollten Franchising- Angebote auf deren Entwicklungschancen und Seriosität überprüft werden. Niemand sollte sich der Illusion hingeben, daß mit Franchising schnell und mit wenig Aufwand viel Geld verdient werden kann. Ein gutes Konzept und entsprechende Leistungsbereitschaft, mindern jedoch das Risiko einer Existenzgründung. Darin liegt die große Chance von Franchising: Eigenverantwortung kann erfolgreich praktiziert werden und neue Perspektiven für den Arbeitsmarkt eröffnen.
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