Wissenswertes zur Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain.EU
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- Maike Neumann
- vor 8 Jahren
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1 Wissenswertes zur Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain.EU Stand: Irrtum und Änderung vorbehalten! Inhalt: Starttermine für die Registrierung von.eu-domains...2 Privilegierte Registrierung von Domain-Namen in der Sunrise-Periode...3 Meldung eines Domain-Namens zur Teilnahme an der Sunrise...4 Schreibweisen und Sonderzeichen...5 Grundsätzliches zur Registrierung...5
2 Starttermine für die Registrierung von.eu-domains Am 7. Dezember 2005 will EURid, die Vergabestelle für europäische Domains, mit der privilegierten Registrierung von Namen unter der Top-Level-Domain.EU beginnen. In der ersten Phase der privilegierten Registrierung (Sunrise) sollen zunächst u.a. Inhaber eingetragener Marken die Möglichkeit haben, ihre Namen als.eu-domain zu registrieren. Auch andere Namensrechte, wie z.b. bei Familien- oder Firmennamen, können in der zweiten Phase der Sunrise Berücksichtigung finden. Im Zweifel spart es Zeit und Geld, Rechte auf einem Domain-Namen in der Sunrise-Phase geltend zu machen, als nachträglich die Herausgabe eines Domain-Namens über rechtliche Auseinandersetzungen zu erwirken. Nach der insgesamt viermonatigen Phase der privilegierten Registrierungen soll die öffentliche oder "freie" Vergabe von Domain-Namen nach dem Windhund-Prinzip (first-come-first-served) starten. Dann können alle Domain-Namen registriert werden, die nicht bereits in der Sunrise- Phase vergeben wurden. Domain-Namen können bereits im Vorfeld für eine privilegierte Registrierung bzw. die freie Vergabe vorgemerkt werden. Sobald der "Startschuss" für die jeweilige Vergabe fällt, werden die vorgemerkten Aufträge in der Reihenfolge des Eingangs an die Vergabestelle übermittelt und dort wiederum in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Zeitplan der EURid Termin: Sunrise Phase I Sunrise Phase II Öffentliche Vergabe 7. Dezember Februar 2006 Eingetragene Handelsmarken, Namen öffentlicher Einrichtungen, geographische Bezeichnungen Nicht eingetragenen Marken, Handelsmarken, Firmen- und Familiennamen, u.a. 7. April 2006 "Freie" Vergabe nach dem first-come-firstserved-prinzip 2
3 Privilegierte Registrierung von Domain-Namen in der Sunrise-Periode Sunrise Phase I ( 7. Dezember 2005) Für eine vorzeitige Registrierung in der Sunrise-Phase I kommen in Frage: Namen registrierter nationaler und europäischer Marken Der vollständige Name einer öffentlichen Einrichtung, bzw. die allgemein bekannte Abkürzung der Einrichtung Geografische Begriffe Erläuterungen zu den Rechten finden Sie in der vorliegenden englischen Version der Vergaberichtlinie (Sunrise Rules - Annex 1, v1.1) unter den angegebenen Kapiteln sowie Online-Recherchemöglichkeiten unter den angegebenen Links: Registered National and Community Trade Marks (Phase 1 + 2) Section 13(2) of the Sunrise Rules) National Registered Trade Marks: Community Trade Marks: =Log-in.html&language=de&application=CTMOnline Geographical Indications or Designations of Origin (Phase 1 + 2) Section 14(2) of the Sunrise Rules) National: EU: Quelle: Sunrise Rules - Annex 1, v1.1: Sunrise Phase II ( Start 7. Februar 2006) Zwei Monate nach dem Start der Sunrise-Phase I können zusätzlich auch Namen registriert werden, die auf Grund sog. früherer Rechte anerkannt waren. Dazu zählen unter anderem: Nicht eingetragene (aber etablierte) Marken Handelsmarken Eingeführte Geschäftsbezeichnungen und Handelsnamen Firmennamen (Familiennamen) Charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke Der Antrag auf Registrierung eines Domain-Namens aufgrund eines früheren Rechts muss eine Bezugnahme auf die Rechtsgrundlage des Namensanspruchs im nationalen oder im Gemeinschaftsrecht sowie weitere zweckdienliche Angaben, z. B. die Eintragungsnummer der Marke, Angaben zur Veröffentlichung in einem Amtsblatt oder Staatsanzeiger, Eintragungen 3
4 von Berufs- oder Unternehmensverbänden und Handelskammern, etc., enthalten. Beim "Recht am eigenen Namen" wird voraussichtlich eine Kopie des Personalausweises genügen. Die Registrierung aufgrund eines früheren Rechts besteht in der Registrierung des vollständigen Namens, für den das frühere Recht besteht. Der Bewerber muss die Rechtsgrundlage seines Namensanspruchs nennen (im Zweifel den Wortlaut der Norm beibringen können) und mit geeigneten Dokumenten belegen. Erläuterungen zu den Rechten finden Sie in der vorliegenden englischen Version der Vergaberichtlinie (Sunrise Rules - Annex 1, v1.1) unter den angegebenen Kapiteln: Unregistered Trade Marks (Section 15 of the Sunrise Rules) In case the Applicant submits an affidavit as referred to in Section 12(3)(i), such affidavit must be accompanied by at least a report of a marketing association e.g. Trade Names (Section 16(5) of the Sunrise Rules) Business Identifiers (Section 16(5) of the Sunrise Rules) Company Names (Section 16(4) of the Sunrise Rules) Distinctive Titles of Protected Literary and Artistic Works (Section 18(2) of the Sunrise Rules) Extracts from newspapers, magazines may also be used as documentary evidence for the use of the distinctive title Quelle: Sunrise Rules - Annex 1, v1.1: Meldung eines Domain-Namens zur Teilnahme an der Sunrise Für eine Teilnahme an der privilegierten Registrierung muss der Domain-Name mit den gewünschten Inhaberdaten über einen akkreditierten.eu-registrar an die EURid übermittelt werden. Daher sollte schon bei der Vormerkung einer Domain geklärt werden, ob der Domain- Name im Zuge der privilegierten Registrierung (Phase I oder II) registriert werden soll, oder erst mit der "freien" Vergabe. Die Sunrise-Teilnehmer werden nach der Meldung ihrer Domain direkt von EURid per aufgefordert, ihre Unterlagen einzureichen. Für die Überprüfung der Unterlagen hat EURid die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PWC) beauftragt. Die Unterlagen können von den Bewerbern nicht digital übermittelt werden, sondern müssen auf Papier bei PWC eingereicht werden. Dabei ist vorgeschrieben, dass alle Dokumente auf weißem Papier im Format DIN A4, einseitig bedruckt und nicht geheftet sind, damit sie digital erfasst werden können. Falls für einen Domain-Namen mehrere Bewerbungen im Zuge der Sunrise eingehen, bildet EURid sogenannte "Körbe", bei denen die zeitlichen Reihenfolge des Eingangs festgehalten wird. Anhand der Zeitmarke werden die Ansprüche dann der Reihen nach geprüft, bis ein Zuschlag erfolgt. Ein Einspruch gegen die Zuteilung einer Domain ist möglich (Dispute). Wenn das Verfahren aufgenommen wird, wird jedoch nicht der Anspruch des Dispute-Betreibers unmittelbar geprüft, sondern die Bewerberreihenfolge im "Korb" fortgesetzt. 4
5 Schreibweisen und Sonderzeichen Soweit vollständige Namen (z.b. Firmen oder Marken) aus durch Leerzeichen getrennten Wörtern bestehen, gelten Domain-Namen als identisch, wenn deren Bestandteile mittels Bindestrich gekoppelt oder ohne Leerzeichen zusammengefügt werden. Enthält ein Name, für den frühere Rechte beansprucht werden, Sonderzeichen sowie Leer- und Interpunktionszeichen, so werden diese aus dem entsprechenden Domain-Name entweder ganz entfernt, durch Bindestriche ersetzt oder, falls möglich, übertragen. Sonderzeichen und Interpunktionszeichen sind insbesondere: # $ % ^ & * ( ) + = < > { } [ ] /: ; ',.? Enthält der Name, für den das frühere Recht besteht, Buchstaben mit zusätzlichen Elementen, die im ASCII-Code nicht vorhanden sind, z. B. ä, é oder ñ, werden die betreffenden Buchstaben ohne diese Elemente wiedergegeben (z. B. a, e, n) oder durch übliche Schreibweisen ersetzt (z. B. ae). Ansonsten muss der Domain-Name mit den Text- oder Wortelementen des beanspruchten Namens übereinstimmen. Grundsätzliches zur Registrierung Ein Domain-Name muss mindestens 2 und maximal 63 Zeichen lang sein. Sonderzeichen und Umlaute sind nicht möglich. Auch Bindestriche an erster oder letzter Stelle, bzw. dritter und vierter Stelle, sind nicht zulässig. Inhaber eine.eu-domain können sein: ein Unternehmen, das seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder seine Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union (EU) hat eine in der EU niedergelassenen Organisation eine natürlichen Person mit Wohnsitz innerhalb der EU Eine Liste nicht registrierbarer Namen wird von EURid veröffentlicht werden: Dies betrifft folgende Bereiche: Reservierte geografische und geopolitische Namen: Die Mitgliedstaaten können eine Liste geografischer Namen ihrer gebietskörperschaftlichen Organisation erstellen. Diese Namen dürfen dann entweder gar nicht registriert werden oder nur unter einer Second- Level-Domain. Zweistellige Länder-Codes: Die offiziellen Länderkürzel (ISO 3166) sind von der Registrierung ausgenommen, wie z.b. "de". Namen der Registry: Reserviert sind eurid.eu, registry.eu, nic.eu, dns.eu, internic.eu, whois.eu, das.eu, coc.eu, eurethix.eu, eurethics.eu, euthics.eu Quellen: - EURid: - PriceWaterhouseCoopers Validation services for EURid: - VERORDNUNG (EG) Nr. 874/2004 DER KOMMISSION vom 28. April
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