Private Enforcement. 19. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.v. am 15. April 2011
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- Emil Frank
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1 Private Enforcement Wie geht es weiter mit Private Enforcement? Rückforderung, Unterlassung, Schadensersatz und die dolo agit Einrede aus Sicht von Kommission, Beihilfegeber, Empfänger und Wettbewerber 19. Veranstaltung des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.v. am 15. April 2011 Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 1/24
2 Komplexe beihilferechtliche Streitigkeiten vor nationalen Gerichten Die Sicht der Kreditgeber Erfahrungen vor nationalen Gerichten (Case Study) Probleme aus der Praxis Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 2/24
3 A. Sicht der Kreditgeber Wie geht es weiter mit Privat Enforcement? Rückforderung Unterlassung Schadensersatz und die dolo agit Einrede Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 3/24
4 Relevanz von Verstößen gegen das Durchführungsverbot in Dreipersonenverhältnissen für Kreditinstitute Beteiligte: Staat, Beihilfeempfänger, Kreditinstitut in den letzten Jahren stark gestiegene wirtschaftliche Bedeutung zunehmende Zahl von Rechtsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 4/24
5 B. Case Study Beihilfeempfänger Kredit Kreditinstitut Bürgschaft/ Garantie Staat Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 5/24
6 Residex C.V./Commerz N.V./. Hafenbetriebe Rotterdam Beihilfeempfänger Kredit Rückzahlung Bürgschaft/ Garantie Kreditinstitut Staat Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 6/24
7 Residex C.V./Commerz N.V./. Hafenbetriebe Rotterdam Beihilfeempfänger Kredit Rückzahlung Kreditinstitut Inanspruchnahme Bürgschaft/ Garantie P Durchführungsverbot KOM z.b. Notifizierung Staat Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 7/24
8 Residex C.V./Commerz N.V./. Hafenbetriebe Rotterdam Beihilfeempfänger Rückzahlung Kredit Kreditinstitut Bürgschaft/ Garantie? 134 BGB KOM z.b. Notifizierung Staat Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 8/24
9 C. Praktische Fragen im Rahmen komplexer beihilferechtlicher Streitigkeiten vor nationalen Gerichten Ist ein nationales Gericht das angemessene Forum? Ist Nichtigkeit die adäquate Rechtsfolge im Dreipersonenverhältnis? Falls ja, muss der Staat dem Kreditinstitut den Schaden (teilweise) ersetzen? Unter welchen Voraussetzungen ist dies der Fall? Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 9/24
10 Ist ein nationales Gericht das angemessene Forum? Tatsachenbasis: Parteimaxime vs. Untersuchungsprinzip? Beurteilung komplexer beihilferechtlicher Fragestellungen? Beurteilung wirtschaftlicher Fragestellungen? Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 10/24
11 Ist ein nationales Gericht das angemessene Forum? Beispiel: Beurteilung komplexer Probleme der beihilferechtlichen Zurechenbarkeit (Stardust Marine, u. ä.), des Market Economy Investor Principle, der de minimis Ausnahmen oder von Art. 346 AEUV. Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 11/24
12 Ist ein nationales Gericht das angemessene Forum? Lösung: Vorlage Art. 267 AEUV direkte Kontaktaufnahme nationaler Richter mit der Kommission, um Informationen zu erfragen oder um eine Stellungnahme zur Anwendung des Beihilferechts einzuholen (Handbuch KOM: Durchsetzung des EU-Beihilferechts durch die einzelstaatlichen Gerichte) Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 12/24
13 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Dreipersonenverhältnis Geht die Bank leer aus? Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 13/24
14 Geht die Bank leer aus? dolo agit? Begünstigung des Kreditinstituts?? Verhältnismäßigkeit? Vertrauens- Schutz? Selbständigkeit der Rechtsverhältnisse? Instrumentalisierung der Bank? Verstoß gegen Grundfreiheiten? Verstoß gg. Art. 14 / Art. 12 GG? Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 14/24
15 Vorlagefrage an EuGH im Fall Residex./. Hafenbetriebe Rotterdam: Sind die nationalen Gerichte gemäß dem letzten Satz von Art. 88 Abs. 3 (jetzt Art. 108 Abs. 3) in einem Fall wie dem vorliegenden [ ] im Rahmen ihrer Pflicht zur Beseitigung der Folgen dieser rechtswidrigen Beihilfemaßnahme gehalten oder jedenfalls befugt, die Bürgschaft rückgängig zu machen, auch wenn dies nicht zugleich zur Rückgängigmachung des aufgrund dieser Bürgschaft gewährten Kredits führt? Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 15/24
16 Diskussion Rechtsfolgen / Dreipersonenverhältnis Lösungsvorschlag: Zutreffende Bestimmung des Begünstigten Nichtigkeitsfolge allenfalls im (in) Rechtsverhältnis(sen) Staat Begünstigter Auch in Fällen einer Begünstigung des Kreditinstituts nur Verlust der Begünstigung (grds. Differenz zwischen positiven Interesses und negatives Interesse). Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 16/24
17 Im Fall der Nichtigkeit auch im Dreipersonenverhältnis: Muss der Staat dem Kreditinstitut den Schaden ersetzen? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 17/24
18 Schadensersatzansprüche gegen den Staat:? Francovich und 823 II BGB: Bezweckt Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV den Schutz von Kreditinstituten? + Nationaler Staatshaftungsanspruch (Schlussanträge zu Kommission / Portugal), Deutschland: 839 BGB Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 18/24
19 Schadensersatzansprüche gegen den Staat: + c.i.c.: BGH III ZR 279/07 Hinweispflicht Gewährt eine Behörde eine notifizierungspflichtige Beihilfe, ohne diese zuvor [ ] bei der Europäischen Kommission anzumelden und die Entschließung der Kommission abzuwarten, hat sie denjenigen, der eine Sicherheit für etwaige Beihilferückforderungsansprüche stellen soll, auf die Gefahr hinzuweisen, dass die Zuwendung alsbald wieder zurückgefordert wird. Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 19/24
20 Schadensersatzansprüche gegen den Staat: + c.i.c.: BGH III ZR 279/07 Haftung Unterlässt die Behörde diesen Hinweis, kann der Sicherungsgeber, der wegen der erfolgten Rückforderung in Anspruch genommen wird, diesem Verlangen einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss entgegenhalten, der darauf gerichtet ist, ihn so zu stellen, als ob er die Sicherung nicht gegeben hätte, sofern er dies bei Erteilung des erforderlichen Hinweises unterlassen hätte. Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 20/24
21 Schadensersatzansprüche gegen den Staat: Frankreich: Borotra plan Fälle Teilweise Freistellung von Fachverbänden von der Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Staat teilte den Begünstigten nicht mit, dass Kommission ein förmliches Prüfverfahren eröffnet hatte. P Nachweis Kausalzusammenhang zwischen Schaden und Versäumnis zu notifizieren/über Eröffnung zu informieren. P Maßstab eines sorgfältigen Gewerbetreibenden, Mitverschulden 75% Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 21/24
22 Diskussion Schadensersatz Steht Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV einem Schadensersatzanspruch entgegen? Mitverschulden ( 254 BGB)? Einzelfallentscheidung, grds. aber Pflicht des Staates Abwägung: Vertrauenstatbestand durch Staat vs. Versäumnisse des Kreditinstituts Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 22/24
23 Zusammenfassung Hohe wirtschaftliche Relevanz der Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Durchführungsverbot im nationalen Recht für Kreditgeber Unbefriedigende Situation bei komplexen Rechtsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten Rechtsfolgen (gravierender) Versäumnisse von Mitgliedstaaten Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 23/24
24 Thank you for your attention Dennis Heidschmidt, LL.M. Eur. Group Legal Corporate Loan Business Commerzbank AG Kaiserstr. 16 D Frankfurt am Main Phone Fax Dennis Heidschmidt LLM Eur., Legal Counsel / Rechtsanwalt Frankfurt am Main 24/24
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