EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG MITTWOCH, 21. MAI 2014, UHR TURNHALLE OBERHOFEN, ESCHLIKONERSTRASSE, MÜNCHWILEN

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1 EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG MITTWOCH, 21. MAI 2014, UHR IM ANSCHLUSS AN DIE SCHULGEMEINDE- VERSAMMLUNG TURNHALLE OBERHOFEN, ESCHLIKONERSTRASSE, MÜNCHWILEN RECHNUNG 2013 BOTSCHAFTEN UND ANTRÄGE

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3 33 INHALTSVERZEICHNIS Einladung und Traktandenliste 4 Jahresbericht des Gemeindeammanns 5 Protokoll 8 Einbürgerungen 14 Verkauf Gemeindegrundstück Nr. 793 (im Gebiet Murgtal) in Münchwilen an Pius Frei 16 Jahresbericht Jahresrechnung Revisorenberichte 48 Gemeinderat, Behörden, Kommissionen 49 Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung 50 Funktionäre 51

4 44 EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG Mittwoch, 21. Mai 2014, Uhr im Anschluss an die Schulgemeindeversammlung in der Turnhalle Oberhofen, Eschlikonerstrasse, Münchwilen Eröffnung Wahl der StimmenzählerInnen Traktanden: 1. Protokollgenehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. November Bürgerrechtsgesuche a) Agca Ali und Cigdem mit Kindern Eren und Selin b) Arslan Oguzhan c) D Alessio Daniele d) Sproll Helmut und Aloisia mit Kindern Patrick und Amelie 3. Verkauf Gemeindegrundstück Nr. 793 (im Gebiet Murgtal) in Münchwilen an Pius Frei 4. Jahresbericht und Rechnung für das Jahr Verschiedenes und Umfrage Hinweise Heft mit Botschaft und Anträgen Die Einladung zur Gemeindeversammlung und die Botschaften und Anträge sind in einem Heft Format A4 gebunden. Weitere Exemplare sowie die vollumfängliche Fassung können telefonisch ( ) bestellt werden oder sind gratis am Schalter der Einwohnerkontrolle verfügbar. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Internet ( abrufbar. Stimmausweis Als Stimmausweis gilt der persönlich zugestellte Stimmausweis (A5-Format). Der Stimmausweis ist beim Eintritt ins Versammlungslokal abzugeben. Fehlende Stimmausweise sind rechtzeitig, d.h. bis spätestens Dienstag, 20. Mai 2014 bei der Gemeindeverwaltung ( ) zu verlangen. Anträge Wer das Wort an der Versammlung ergreifen will, wird gebeten, das Mikrofon zu benützen. Die Diskussionsrednerinnen und -redner an der Gemeindeversammlung werden gebeten, allfällige Anträge schriftlich einzubringen, um Missverständnisse in der Auslegung zu vermeiden.

5 5 5 Jahresbericht des Gemeindeammanns Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 2013 bildete die Halbzeit der laufenden Legislatur Im 2010 wurde im Auftrag des Gemeinderates eine Organisationsanalyse der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Diese Organisationsuntersuchung ergab verschiedene Massnahmen. Diese Massnahmen wurden Anfangs 2011 vom Gemeinderat beschlossen und in den Jahren 2012 und 2013 umgesetzt. Zu Recht stellt sich nach der Halbzeit der Legislatur die Frage, ob diese Massnahmen die erwarteten Wirkungen gebracht haben? Ganz klar, ja. Die personelle Verstärkung des Amts für Bau und Umwelt hat dazu geführt, dass Baugesuche innert wenigen Wochen der Baukommission zum Entscheid vorgelegt werden können. Die Mitglieder der Baukommission treffen sich seit über einem Jahr alle vierzehn Tage statt wie vorher monatlich. Pro Sitzung sind heute zwischen 3 und 6 Baugesuche zu behandeln. Vorher gab es zwischen 10 und 15 Baugesuche zu diskutieren und zu entscheiden. Monatliche Koordinationssitzungen zwischen den Ressorts Tiefbau und Hochbau sowie den entsprechenden Fachverantwortlichen aus dem Amt für Bau und Umwelt haben dazu geführt, dass die Bearbeitungszeiten reduziert und die Bearbeitungsqualität der Baugesuche erhöht werden konnten. Dies obwohl die Anzahl der Baugesuche jährlich zugenommen haben und weiter zunehmen. Sehr limitierend auf die effiziente Arbeit der Bauverwaltung Münchwilen wirken die teilweise langen Bearbeitungszeiten bei den kantonalen Stellen. Verglichen mit anderen Kantonen können jedoch die kantonalen Stellen im Thurgau geradezu als schnell bezeichnet werden. Die personelle Verstärkung der Sozialen Dienste hat den kontinuierlichen Abbau von Pendenzen ermöglicht, welche aufgrund von Personalmangel während mehrerer Jahre nicht bearbeitet werden konnten. Damit können finanzielle Verluste vermieden und finanzielle Ausstände eingefordert werden. Die einst erhoffte Entlastung der Sozialen Dienste Münchwilen durch die Bildung der Kindes- und Erwachsenenschutz Behörde Bezirk Münchwilen (KESB) sowie der Regionalen Berufsbeistandschaft Bezirk Münchwilen (RBBM) ist nicht eingetreten. Verantwortlich dafür sind nicht die neuen Organisationen KESB und RBBM oder die Zusammenarbeit zwischen diesen Organisationen, sondern die Zunahme der Fälle und vor allem deren Komplexität. Die gesellschaftliche Entwicklung geht einher mit einer Anspruchshaltung die von den staatlichen Stellen zunehmend mehr fordert und die Eigenverantwortung verdrängt. Der Staat soll es richten, lautet die Devise. Dies zulasten aller Steuerzahlenden. Die erste Anlaufstelle sind immer die Sozialen Dienste der Politischen Gemeinde. Jeder Fall ist ein persönliches Schicksal, welches mit vielen verschiedenartigen Problem- und Fragestellungen verbunden ist. Jede Person die den kommunalen Sozialdienst in Anspruch nimmt, hat Anrecht auf eine faire, würdige und umfassende Behandlung. Die Arbeit der Fachpersonen in unserem Sozialdienst ist deshalb in jeder Hinsicht sehr anspruchsvoll. Sie erfordert aktuelles Fachwissen, Menschenkenntnis, einige Jahre Berufserfahrung und eine den besonderen Umständen angepasste Arbeitsumgebung. Dies alles ist gewährleistet. Das Steueramt, die Finanzverwaltung, das Einwohneramt sowie die Gemeindekanzlei sind mit erfahrenen und fachlich qualifizierten Mitarbeitenden ausgestattet. Mit Geduld und Einfühlungsvermögen bewältigen diese Mitarbeitenden tagtäglich ihre Arbeit und stehen für die unterschiedlichsten Fragestellungen zur Verfügung. Die fachlichen und charakterlichen Anforderungen für Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung sind in allen Bereichen sehr hoch. Kündigt jemand, dann ist eine Neuanstellung ein langer Suchund Auswahlprozess. Aufgrund der vielen fachlichen Besonderheiten in einer Gemeindeverwaltung ist der Stellenmarkt sehr ausgetrocknet. Daher wird sehr grosser Wert auf die internen, beruflichen Entwicklungs- und Fördermassnahmen gelegt. Von besonderer Bedeutung ist die Ausbildung von Lernenden in einer Gemeindeverwaltung. Diese Berufsausbildung ist oft verbunden mit einer Berufsmaturität und bringt jene Mitarbeitenden hervor, die alle Gemeindeverwaltungen in Zukunft benötigen.

6 6 6 Die Mitarbeitenden des Werkhofes und des Feuerwehrstützpunktes arbeiten eng mit der Gemeindeverwaltung zusammen. Die früher offensichtlichen Probleme sind dank dem guten Willen aller Beteiligten behoben. Die interne Zusammenarbeit zwischen den Bereichen der Gemeindeverwaltung ist gut. Die Gemeindeverwaltung ist ein Team. Gegenseitige Unterstützung und spontane Aushilfe bei Engpässen prägt den Arbeitsalltag. Probleme kommen offen auf den Tisch und werden gemeinsam gelöst. Mit jährlichen, gemeinsamen Weiterbildungsanlässen wird diese Zusammenarbeit zielgerichtet optimiert und die verschiedenen Aufgabengebiete werden untereinander bekannt gemacht. Jeder Gemeinderat stützt seine Arbeit auf gut ausgebildetes und erfahrenes Fachpersonal in der Gemeindeverwaltung, im Werkhof und im Feuerwehrstützpunkt ab. Von grosser Bedeutung ist die enge Zusammenarbeit zwischen der Genossenschaft EWM und dem Amt für Bau und Umwelt Münchwilen. Auch diese Zusammenarbeit ist gut eingespielt und funktioniert effizient. Der Gemeinderat und alle Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sind ein gut zusammen arbeitendes Team, welches in der Lage ist, die zunehmend anspruchsvolleren Aufgaben effizient zu erfüllen und alle Dienstleistungen so zu erbringen, dass die Kundenzufriedenheit konstant auf einem sehr hohen Niveau ist. Ende 2013 hat sich der Gemeinderat die Frage gestellt, ob die Zusammensetzung der verschiedenen Ressorts ausgewogen und ob die zeitliche Belastung der einzelnen Gemeinderäte im Vergleich zueinander in etwa gleich ist. Jeder Gemeinderat wendet im Jahresdurchschnitt wöchentlich zwischen 8 12 Stunden für die Aufgaben in seinem Ressort und in seinen Kommissionen sowie für die Arbeit an Sitzungen und Klausuren des Gemeinderates auf. Der Gemeinderat sieht keinen Grund die heutige Ressortverteilung zu ändern. Bis Ende 2013 konnten folgende wichtige Themen abgeschlossen oder weiter voran gebracht werden: Das Wohngebiet Halde ist in Realisation. Die Sanierung, der Umbau sowie der Anbau des Gerichtshauses sind angelaufen. Alle Arbeiten laufen nach Plan und befinden sich innerhalb dem vorgegebenen Kostenrahmen. Der Neubau des hinteren Teils des Engels ist gestartet. Die Planung des Vorhabens der Migros auf dem Ochsenareal ist sehr weit fortgeschritten. Die kantonale Vorprüfung des Gestaltungsplanes ist abgeschlossen. Die Planung der Überbauung Waldegg II, entlang der Waldeggstrasse, ist ebenfalls weit gediehen. Die kantonale Vorprüfung des Gestaltungsplanes ist abgeschlossen. Der Gestaltungsplan Bild ist von den kantonalen Stellen genehmigt worden. Das Baugesuch für die Betriebserweiterung der Firma von Rotz im Bild ist in Bearbeitung. Die Renaturierung des Schelmenmoosbaches ist in der letzten Planungsphase. Gleichzeitig kann das dortige Richtplangebiet in Industriezone eingezont werden. Das Umzonungsverfahren läuft. Der Wendehammer Isenbühl ist realisiert. Tempo30 und Langsamverkehrssicherheit ist in Realisation. Diese Teilprojekte werden phasenweise bis Ende 2015 realisiert. Die Projektgruppe Zukunft Münchwilen, welche aus der Veranstaltung im Frühjahr 2013 entstand, ist am arbeiten. Die Klassenprojekte aus der Aktion Zukunft Münchwilen sind in die Arbeit der Projektgruppe eingeflossen.

7 7 7 Zum Thema Erneuerbare Energien wurde auf rein privater Basis die Energie Münchwilen AG gegründet. Zum Thema Wohnen im Alter wurde im Oktober 2013 auf privater Basis die Genossenschaft WIA (Wohnen im Alter) gegründet. Diese Genossenschaft beabsichtigt, auf den Grundstücken der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde (alter Fussballplatz) eine ansprechende Siedlung für Menschen im fortgeschrittenen Alter zu bauen und zu betreiben. Zum Thema Entwicklungsschwerpunkt Wil West hat der Gemeinderat verschiedene wichtige Anliegen in den Masterplan eingebracht. Der Masterplan ist durch die Regierungen des Kantons Thurgau und des Kantons St. Gallen genehmigt worden. Der Gemeinderat hat ausserdem der interkantonalen Charta zur Gebietsentwicklung Wil West zugestimmt. Innerhalb der Vereinigung Regio Wil hat Münchwilen am Projekt Regio App als Pilotprojekt teilgenommen. Das Regio App ist für Smartphones online und neuerdings mit dem Abfallkalender und sogenannten Push-Meldungen ausgestattet. Das Legat Sutter Park und Villa Sutter wurde an der Gemeindeversammlung vom mit sehr grosser Zustimmung angenommen. Der Landschafts-Architektur Wettbewerb ist im Gange. Die Konstituierung der Trägerschaft ist das wichtigste Ziel im Die Renaturierung des Zuflusses des Roosetaaler Weier ist abgeschlossen. Bereits haben sich sehr seltene Tiere und Pflanzen in dieser ökologisch wertvollen Nische angesiedelt. Die zweite Etappe der Sanierung Bodelose Weier ist abgeschlossen. Der Mittagstisch konnte sich neu konstituieren und ist dank einer sehr engagierten und zielorientierten Vereinsleitung erfolgreich unterwegs. Der Gemeinderat dankt für das beispielhafte Engagement und die umsichtige Führung. Kanalisaton Rütistrasse; die öffentliche Auflage ist erfolgt. Die Ausführung ist in der 1. Jahreshälfte 2014 geplant. Dies ist nur eine Auswahl der wichtigsten Themen mit welchen sich der Gemeinderat, die Gemeinderäte und die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung während des Jahres 2013 intensiv beschäftigt haben. Der Gemeinderat hatte sich am Ende 2012 zum Ziel gesetzt, verschiedene Problemthemen, die über lange Zeit ungelöst geblieben sind, im 2013 zu lösen. Das ist gelungen. Ausserdem hat sich der Gemeinderat Anfangs 2013 vorgenommen, noch mehr Kraft und Effizienz in die Umsetzung der Legislaturschwerpunkte zu geben. Auch das ist gelungen. Im 2014 will der Gemeinderat den eingeschlagenen Weg sehr konsequent weiter gehen, weiterhin auf die Wirkung aller Aktivitäten fokussiert bleiben und alles tun, damit Münchwilen eine attraktive Gemeinde bleibt, in welcher man sagen kann: Üs gfallt s z Münchwile!. Der Gemeinderat dankt allen engagierten Münchwilerinnen und Münchwiler für ihre Mitarbeit, ihr Mitdenken und für ihr Wohlwollen. Ohne Sie, liebe Münchwilerinnen und Münchwiler sind die Ziele nicht zu erreichen. Ihr Gemeindeammann Guido Grütter

8 88 PROTOKOLL DER GEMEINDEVERSAMMLUNG Das folgende Protokoll ruft die Geschäfte der letzten Gemeindeversammlung in Erinnerung und gibt sämtliche Voten sinngemäss wieder. Auf ausdrücklichen Wunsch der Rednerin und des Redners werden ihre Meldungen wortgetreu übernommen. Gemeindeammann Guido Grütter begrüsst die Anwesenden zur Gemeindeversammlung. Von den 3180 Stimmberechtigten sind deren 328 (10.32 %) anwesend. Nicht stimmberechtigt sind die Leiterin Finanzverwaltung, Carmen Somm, der Gemeindeschreiber, Daniel Peluso sowie die Gäste im hinteren Bereich der Turnhalle. Pressevertreter Simon Dudle (Wiler und Thurgauer Zeitung), Brigitte Kunz (Regi die Neue) sowie Thomas Riesen (Wiler Nachrichten) sind anwesend. Der Gemeindeammann hält fest, dass zu dieser Gemeindeversammlung ordnungsgemäss eingeladen wurde und keine Beschwerden zu anwesenden Personen erhoben werden. Die StimmenzählerInnen Regula Rütsche, Susanne Hagen, Markus Stadler und Thomas Bruggmann werden einstimmig gewählt. Die vorgegebene Traktandenliste wird genehmigt und für die Aufnahme der Versammlung via Tonband wird ebenfalls kein Einwand erhoben. 1. Protokollgenehmigung vom 29. Mai 2013 Heute wurde nochmals bei folgenden Amtsstellen nachgefragt: Soziale Dienste, Betreibungsamt, Polizei und Steueramt. Bei den Bewerberinnen und Bewerbern ist alles in Ordnung. Die Diskussion wird nicht genutzt. Die laut Gesetz vorgeschriebene geheime Abstimmung über den nachfolgenden Gemeindebeschluss ergibt: Mariano Joaquim Pedro Abgegebene Stimmzettel 322 Leere 5 Ungültige 0 Massgebende Stimmen 317 Für die Aufnahme (Ja) 270 Gegen die Aufnahme (Nein) 47 Noci Beslim Abgegebene Stimmzettel 324 Leere 6 Ungültige 0 Massgebende Stimmen 318 Für die Aufnahme (Ja) 252 Gegen die Aufnahme (Nein) 66 Beschluss: Die Bürgerrechtserteilungen erfolgen unter Vorbehalt der Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht durch den Grossen Rat. Dieser Beschluss tritt nach Ablauf der Rekursfrist in Kraft. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. Die Diskussion wird nicht genutzt. Beschluss: Das gedruckt vorliegende Protokoll der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2013 wird einstimmig genehmigt und verdankt. 3. Legat Anneliese Sutter-Stöttner sel.; Ein Alfred Sutter Park für Münchwilen Guido Grütter zeigt anhand einer PowerPoint-Präsentation nochmals die Eckdaten des Antrages Legat Anneliese Sutter-Stöttner sel. : 2. Bürgerrechtsgesuche Guido Grütter erklärt, dass die Bewerber für das Bürgerrecht ein längeres Gespräch mit dem Gemeindeschreiber resp. dessen Stellvertreterin absolvieren, bei welchem sie unter anderem die notwendige Wohnsitzdauer vorweisen und genügend Sprachkenntnisse aufweisen müssen. Ebenso werden die Gesuchsteller auf allfällige Schulden überprüft. Ein weiteres Kriterium ist der Nachweis eines Einkommens, damit eine gesicherte Existenz nachgewiesen werden kann. Im zweiten Schritt, nachdem alle Unterlagen zur Zufriedenheit ausgefallen sind, werden sie zu einem Gespräch mit dem Gemeinderat eingeladen.

9 9 9 Guido Grütter fügt an, dass von Beat Meienberger ein Antrag eingereicht wurde. Er übergibt das Wort direkt an den Antragsteller. Beat Meienberger stellt mit einigen Bürgerinnen und Bürgern folgenden Antrag: Nach Annahme des Legates ist eine Kommission mit Münchwilerinnen und Münchwilern zu bilden, welche das weitere Vorgehen betreffend Trägerschaft, Nutzungsrecht und Betriebsorganisation erarbeitet. Statuten und Reglemente sind zwingend der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Der Antrag wird mit folgenden Argumenten begründet: Das Legat soll angenommen und im Sinne von Frau Anneliese Sutter umgesetzt werden. Münchwilerinnen und Münchwiler müssen auf Nutzungskonzept, Trägerschaft und finanzielle Beteiligung der Gemeinde und eventuell der Schulgemeinde Einfluss nehmen können. Das Legat soll nicht fremdbestimmt werden. Die Leute, die zukünftig die Geschicke des Sutter Legats leiten, müssen grossmehrheitlich Münchwilerinnen und Münchwiler sein. Es sollen keine Grossveranstaltungen auf dem Areal veranstaltet werden. Die Villa und der Alfred Sutter Park sollen primär für die Einwohnerinnen und Einwohner des Dorfes sein. Es soll sichergestellt werden, dass die Bibliothek in der Villa untergebracht wird. Es muss Raum für temporäre kulturelle Projekte und Anlässe freigehalten werden. Den Antragsstellern ist bewusst, dass dieses Geschenk etwas kosten wird. Sie sind jedoch überzeugt, dass diese Kosten bei einem gut überlegten und breit abgestützten Vorgehen in vernünftigem Rahmen gehalten werden können. Es ist wichtig, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger aus Münchwilen aller Alterskategorien in der Anneliese Sutter-Kommission engagieren, welche mit Freude und Überzeugung an diesem Projekt arbeiten und dafür einstehen, dass es so umgesetzt wird, wie es Frau Sutter vorgesehen hat (Gemeindebibliothek, Stätte von Kultur und Begegnung, eine Oase der Ruhe und Muse, kein Festplatz, Erstellung des Alfred Sutter Parks ). Guido Grütter hält die Unterschiede beider Anträge fest. Der Gegenantrag ist quasi nur für eine kommunale Verwendung mit einer Kommission, die von Münchwilerinnen und Münchwiler besetzt ist. Da möglichst viele Anlässe durchgeführt werden müssen, ist der Gemeinderat der Ansicht, man soll die Organisation regional ausweiten. Der Gemeinderat ist ganz klar der Meinung, dass die Gemeindebibliothek in die Villa Sutter gehört und darum herum viele Ideen umgesetzt werden können (Begegnung/Bildung/Kultur/Kunst etc.), aber in einem viel grösserem Umfang. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass dies die grösstmögliche

10 10 10 Chance bietet, um eine Kostendeckung zu erreichen. Peter Orler will als direkter Anstösser wissen, wie bei Anlässen die Angelegenheit mit den Parkplätzen gelöst wird? Da die grossen Anlässe mit hoher Besucherzahl eher am Abend stattfinden, befinden sich in der Nähe diverse Parkiermöglichkeiten, z.b. bei der Schulanlage Oberhofen, beim Oberstufenzentrum Waldegg, bei der Gemeindeverwaltung. Wenn der Coop die Tankstelle realisiert, werden zusätzlich weitere Parkplätze erstellt. Da zuerst das Legat angenommen werde muss, wurde dies noch nicht bis ins Detail ausgearbeitet. Das Verkehrsaufkommen bei Anlässen ist dem Gemeinderat bewusst. Eine Aufgabe die jedoch gelöst werden kann, so Ruedi Zahnd. Othmar Sauter befürwortet die Mehrheitsbeteiligung der Münchwilerinnen und Münchwiler in der Trägerschaft. Es soll kein regionaler Festplatz entstehen, so würden auch keine Parkplätze benötigt. Er bittet die Anwesenden, dem Antrag von Beat Meienberger zuzustimmen. Rolf Thalmann unterstützt ebenfalls den Antrag von Beat Meienberger. Man vergibt sich absolut nichts mit diesem Antrag. Im Gegenteil, mit Münchwilerinnen und Münchwiler in dieser Kommission, kann immer noch bestimmt werden, ob man den regionalen Gedanken des Gemeinderates weiterverfolgt, oder es auf Stufe Gemeinde belassen soll. Er geht davon aus, dass Frau Anneliese Sutter nur den Münchwilerinnen und Münchwiler ein Geschenk machen wollte, ein Geschenk das auch etwas kostet. So bleibt es im Dorf und Münchwilen bestimmt was damit gemacht wird. Barbara Niederer findet es gut, wenn Münchwiler in der Kommission sind, unterstützt aber den Antrag des Gemeinderates. David Nufer besucht in Gossau die Schule. Die Stadt hat etwa Einwohner. Er ist im Kulturkreis Gossau sehr engagiert, welcher etwa 6 Anlässe pro Jahr durchführt. Diese Anlässe in Gossau locken ca. 100 bis 200 Besucher pro Abend an. Wenn man dies nun nur auf Münchwilen mit ca Einwohnern umrechnet, stellt sich die Frage, ob es genügend Besucher resp. Interessierte gibt. Cornelia Mathys empfiehlt ebenfalls den Antrag des Gemeinderates zu unterstützen. Regionale Öffnung bedeutet mehr Aussteller sowie mehr Besucher. Toni Kapeller regt an, den Antrag von Beat Meienberger zu unterstützen. Er ist sich sicher, dass dieser Antrag nicht die Verwendung des Legates nur auf die Münchwiler beschränkt. Sondern dann bestimmt Münchwilen was damit geschehen soll. Ihm liegt viel daran, das Legat anzunehmen. Die grüne Insel, quasi der Central Park, mitten in Münchwilen, findet er ortsbaulich ein Bijoux. Beat Meienberger hält nochmals fest, dass der Kern des Antrages die Münchwilerinnen und Münchwiler klar festlegen wie man das Legat am Besten für Münchwilen nutzt. Natürlich unter Einbezug aller externen kulturellen Angebote, jedoch von Münchwilern bestimmt. Johann Fritsche will den Unterschied der finanziellen Auswirkungen wissen, wenn man dem Antrag Beat Meienberger oder dem Antrag Gemeinderat zustimmt? Guido Grütter hält fest, dass der Gemeinderat der Meinung ist, wenn man es regional resp. breit abstützt die Chance für eine grössere Vielfalt entsteht sowie sich die finanzielle Tragbarkeit erhöht. Beat Meienberger befürchtet hier ein Missverständnis, denn Regional bedeutet nicht automatisch weniger Veranstaltungen resp. weniger finanzielle Mittel. Da nicht 100 % klar ist, wie alles genutzt wird, kann man betr. Kosten auch noch keine Aussagen machen. Hanspeter Wehrle gibt bekannt, was in der FDP vor einer Woche diskutiert wurde. Die FDP nimmt mit grosser Freude dieses Geschenk entgegen. Grossmehrheitlich steht man hinter diesem tollen Park mitten in Münchwilen. Ein Potenzial für die Münchwiler Zukunft. Dies darf man sich nicht entgehen lassen. Die FDP vertritt die Meinung, auch wenn jetzt noch nicht alles geregelt ist und es noch ein paar Steuerfranken kostet, es dies wert ist. Wenn man bedenkt, wie viele Menschen und Familien in all diesen Jahren von der Familie Sutter als Arbeitgeber profitieren konnten, ist es nur angemessen, dieses Geschenk mit grosser Dankbarkeit anzunehmen. Die FDP ist aber auch der Meinung, dass die grossmehrheitliche Besetzung der Trägerschaft in Münchwiler Hand sein muss. Was aber nicht bedeutet, dass die Türe für kulturelle Begegnungen regional wie überregional nicht geöffnet wird. Ulrica Brülisauer will wissen, warum beim Antrag Beat Meienberger keine Grossveranstaltungen stattfinden dürfen? Es geht einzig darum, dass der Gemeinderat das weitere Vorgehen nicht im Alleingang entscheiden kann. Ziel ist es eine Kommission bestehend aus Münchwilerinnen und Münchwiler über die Zukunft des Legats beraten soll und die Vorschläge dann an der Gemeindeversammlung vorlegt. Ist die Gemeindeversammlung der Meinung, dass auch Grossveranstaltungen stattfinden sollen, so kann dies dann immer noch entschieden werden, so Marianne Meienberger. Rita Borner will wissen, ob sich der Gemeinderat schon Gedanken über die Zusammensetzung des Stiftungsrates gemacht hat? Guido Grütter erläutert, dass sich der Gemeinderat noch nicht darüber Gedanken gemacht hat. In erster Linie geht es heute ja um die Annahme des Legates und erst danach kann das weitere Vorgehen aufgegleist werden. Sicherlich wird der Stif-

11 11 11 tungsrat mit Münchwilerinnen und Münchwilern besetzt sein. Was aber auch wichtig ist, dass im Stiftungsrat ebenfalls Leute mit Erfahrungen aus der Kunst- und Kulturszene dabei sind und sich mit Herzblut daran beteiligen und einbringen wollen. Walter Eisenring befürwortet eine Annahme des Legates, da es eine Ausbreitung des kulturellen Angebotes ist. Welcher der beiden Anträge angenommen wird, spielt im Grunde keine Rolle. Der Antrag Meienberger provoziert und zwar dadurch, dass die Münchwilerinnen und Münchwiler zur Mitarbeit gezwungen werden. Er ist überzeugt, dass dies auch das Anliegen von Frau Sutter war. Sie übergibt dies Münchwilen und wenn wir damit was anfangen, ist sie sicherlich zufrieden, ansonsten das Legat an die Stiftung Sutter zurückgeht. Einziger Unterschied ist die Haftung resp. bei Konkurs. Antrag Meienberger trägt die Gemeinde das finanzielle Risiko, beim Antrag Gemeinderat einzig die Stiftung. Er unterstützt den Antrag Meienberger. Erwartet aber auch, dass diese Trägerschaft eine breite Auswahl an kulturellen Angeboten ausarbeitet. Walter Eggmann vertritt die Meinung, dem Antrag des Gemeinderates zuzustimmen. Es sind Steuererhöhungen angekündigt. Geld aus der Gemeindekasse ist somit keines vorhanden. Antrag Beat Meienberger: Nach Annahme des Legates ist eine Kommission mit Münchwilerinnen und Münchwilern zu bilden, welche das weitere Vorgehen betreffend Trägerschaft, Nutzungsrecht und Betriebsorganisation erarbeitet. Statuten und Reglemente sind der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen wird mit 227 Nein zu 56 Ja abgelehnt. Beschluss: Das Legat, bestehend aus dem Haus an der Murgtalstrasse 2 sowie dem gesamten umliegenden Park und dem Wald entlang der Murg, inkl. die im Park aufgestellten Skulpturen des Künstlers Ulrich Rückriem sowie den dazu gehörenden verschiedenen Gemälde von namhaften Künstlerinnen und Künstlern und inkl. einer Million Franken in bar wird mit 226 Ja zu 84 Nein angenommen. 4. Voranschlag 2014 Roger Jacober erläutert das Budget 2014 anhand einer PowerPoint-Präsentation: Christian Peter unterstützt den Antrag des Gemeinderates. Einerseits werden sicherlich Münchwiler Einsitz in die Stiftung haben und anderseits minimiert dieser Antrag das wirtschaftliche Risiko der Gemeinde. Ruedi Zahnd erläutert die einjährige Arbeit des Gemeinderates. Ein Legat annehmen, kann auch bedeuten, dass es mit der Zeit Geld kostet. Dem Rat ist es wichtig, diese Chance zu nutzen, jedoch auch eine Lösung zu präsentieren, was die Kostenseite optimiert. Aus diesem Grund entstand der Lösungsvorschlag mit der Trägerschaft. Die Stiftung ist dann eigenständig, losgelöst von der Politischen Gemeinde und untersteht einzig dem Stiftungsrecht. Dies bedeutet, dass laufende und Investitionskosten nie zulasten der Politischen Gemeinde gehen. Eines ist aber sicher, je mehr Münchwilerinnen und Münchwiler im Stiftungsrat vertreten sind, umso glücklicher ist der Gemeinderat. Jedoch ist es auch wichtig Kenner aus der Kunst- und Kulturszene miteinzubeziehen. Nur so ist es möglich den Bekanntheitsgrad zu erweitern, das Legat optimal zu nutzen und kostendeckend zu arbeiten. Eines muss gesagt sein, bei der Annahme des Antrag Meienberger können die Versprechungen des Gemeinderates nicht mehr eingehalten werden, resp. dann belastet der Aufwand des Legates die Jahresrechnung der Politischen Gemeinde.

12 12 Roger Jacober geht in der Botschaft ab Seite 27 Seite für Seite durch. Die Diskussion ist eröffnet. Othmar Sauter hat zum Konto 581 (Öffentliche Sozialhilfe) auf Seite 30 eine Frage. Beim Konto Dienstleistungen steht juristische Abklärungen bei komplexen Fällen. Er will wissen, ob damit die neue Kindes- und Erwachsenenschutz Behörde (KESB) gemeint ist? Jos Reto Bernet erklärt ihm, dass damit nicht die KES-Behörde gemeint ist. Diese Position steht für die Sozialen Dienste. Damit werden Abklärungen bei schwierigeren Fällen gemacht (z.b. Fremdplatzierungen bei Jugendlichen) oder komplexe juristische Fragen. Der Anteil vom Gesamtbetrag sind lediglich ca. CHF Der Totalbetrag in diesem Konto setzt sich aus mehreren Unterkonti zusammen. Viktor Brändli hat die Budget- und Abschlussjahren von den Jahren 2009 bis 2012 zusammengestellt und präsentiert sie der Gemeindeversammlung. Er kommt zum Schluss, dass wenn es so weitergeht eine Steuererhöhung fast unumgänglich ist, appelliert aber an den Gemeinderat überall (u.a. im Tiefbau) wo möglich den Sparhebel anzusetzen. Die Politische Gemeinde ist gefordert, bei den Ausgaben sowie bei den Einnahmen.

13 13 13 Lukas Weinhappl gelangt mit folgendem Antrag an den Gemeinderat: Für den Fall, dass an der Gemeindeversammlung im November 2014 (Budget 2015) die vorangekündigte Steuererhöhung tatsächlich zur Abstimmung kommt, wird der Gemeinderat beauftragt, der Gemeindeversammlung parallel ein Sparpaket im Umfang der vorgeschlagenen Steuerprozenterhöhung zur Abstimmung vorzulegen sodass die Gemeindeversammlung die Wahl zwischen einer Steuererhöhung oder einem Sparpaket hat. Guido Grütter versichert, dass wenn die Steuererhöhung unumgänglich ist, diese stichhaltig begründet ist. Heute geht es nicht um eine Steuererhöhung sondern es wurde lediglich darüber informiert. Dies bedeutet aber nicht, dass dies so eintritt. Der Gemeinderat nimmt dieses Anliegen so entgegen und wird an der Budgetversammlung 2015 im November 2014 auf dieses Thema eingehen und entsprechende Anträge werden dann vorgelegt. Da heute weder Fakten noch Grundlagen für das Budget 2015 vorliegen, kann der Antrag in dieser Form nicht angenommen werden. Erst wenn ein Antrag des Gemeinderates über eine Steuererhöhung vorliegt, können konkrete Gegenanträge gestellt werden. Er versichert aber Herrn Weinhappl, dass alles unternommen wird, um im Sinne seiner Voten Einfluss zu nehmen. Die Diskussion wird nicht weiter genutzt. Beschluss: 1. Der Steuerfuss der Politischen Gemeinde Münchwilen wird für das Jahr 2014 gleich bleibend auf 57% der einfachen Staatssteuer festgesetzt. 2. Der Voranschlag für das Jahr 2014 in der Laufenden Rechnung bei einem Aufwand von CHF und einem Ertrag von CHF mit einem Aufwandüberschuss von CHF abschliessend sowie in der Investitionsrechnung mit Ausgaben von CHF und Einnahmen von CHF , ergibt Nettoinvestitionen von CHF , wird grossmehrheitlich (Ja 273 zu 5 Nein) genehmigt. 5. Verschiedenes und Umfrage Guido Grütter bittet die Anwesenden Vorschläge für den Münchwiler resp. die Münchwilerin des Jahres 2013 noch einzureichen. Seit 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzgesetz eingeführt. Otmar Sauter empfiehlt den Anwesenden einen sogenannten Vorsorgeauftrag auszufüllen. Dies verhindert bei einem persönlichen Vorfall, dass einem danach die Hände gebunden sind und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eigenhändig Entscheide fällt. Da er Leute betreut, spricht er aus eigener Erfahrung. Die Diskussion wird nicht weiter gewünscht. Eine Stimmrechtsbeschwerde wird auf Nachfragen von Guido Grütter nicht erhoben. Der Gemeindeammann dankt für das Erscheinen und schliesst die Versammlung. Für die Richtigkeit: Politische Gemeinde Münchwilen Guido Grütter Gemeindeammann Daniel Peluso Gemeindeschreiber Die StimmenzählerInnen: Regula Rütsche Susanne Hagen Markus Stadler Thomas Bruggmann Antrag Der Gemeinderat beantragt das Protokoll der Versammlung vom 27. November 2013 sei zu genehmigen.

14 14 14 EINBÜRGERUNGEN Botschaft zur Erteilung von Gemeindebürgerrechten Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Wir unterbreiten Ihnen nachfolgend den Entwurf zu einem Gemeindebeschluss über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an: o Agca Ali und Cigdem mit Kindern Eren und Selin o Arslan Oguzhan o D Alessio Daniele o Sproll Helmut und Aloisia mit Kindern Patrick und Amelie Am ist Ali Agca in Frauenfeld TG geboren und wohnt seit seiner Geburt in Münchwilen. Sowohl die Primarschule wie auch die Oberstufe besuchte er in Münchwilen. Von 1993 bis 1996 absolvierte Ali Agca eine Lehre als Automonteur bei der Garage Frei Münchwilen. Anschliessend machte er eine zweijährige Weiterbildung zum Automechaniker. Seit 2009 ist er Werkstattleiter bei der Murkart- Garage in Matzingen. Cigdem Agca ist am in der Türkei geboren und besuchte die Primar- und Oberstufe. Von 1997 bis 1998 erlernte sie den Beruf der Konfektionsnäherin in Istanbul. Seit 1998 lebt Cigdem Agca in Münchwilen. Von 2000 bis 2006 und ab 2008 arbeitete Cigdem Agca bei Sari Imbiss Take Away in Wil. mit der Empfehlung auf Zustimmung. I. Das schweizerische Einbürgerungssystem ist gekennzeichnet durch seine Dreistufigkeit. Die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene sind im Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizerbürgerrechtes vom 29. September 1952 (Art. 12ff. BüG) geregelt. Für AusländerInnen gilt das Erfordernis von zwölf, im günstigsten Ausnahmefall von sechs Jahren Wohnsitz in der Schweiz. Mit dem Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes befassen sich das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht vom 14. August 1991 und die Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons und Gemeindebürgerrecht vom 8. Dezember Die Wohnsitzdauer in Kanton und Gemeinde sieht für AusländerInnen ein Wohnsitzerfordernis von mindestens sechs Jahren im Kanton und drei Jahren in der Wohngemeinde vor ( 5 Abs. 2 Kantons- und Gemeindebürgerrecht- G). Die Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes setzt zudem die Eignung des Bewerbers und eine hinreichende Existenzgrundlage voraus ( 6 Kantons- und Gemeindebürgerrecht-G). b) Mit Antrag vom 6. Mai 2013 ersucht Oguzhan Arslan, türkischer Staatsangehöriger, um die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Oguzhan Arslan ist am 3. Februar 1996 in Frauenfeld TG geboren und wohnte bis am in Matzingen TG. Seit dem wohnt er mit seinen Eltern in Münchwilen. Seine Schulzeit verbrachte Oguzhan Arslan in Münchwilen TG. Von 2013 bis 2015 absolviert er eine Lehre als Logistiker EFZ bei der Coop Verteilzentrale in Gossau. Mit Antrag vom ersucht Daniele D Alessio, italienischer Staatsangehöriger, um die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. II. a) Mit Antrag vom 24. September 2009 ersuchen Ali und Cigdem Agca, türkische Staatsangehörige, mit den Kindern Eren, und Selin, , um die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. c) Am 4. November 1969 ist Daniele D Alessio in Niederuzwil SG geboren. Er wohnt seit der Geburt in Münchwilen, wo er auch die Primar- und Oberstufe besuchte. Von 1986 bis 1988 absolvierte er eine Anlehre als Maler in Eschlikon bis 2008 absolvierte er die Gebäudereinigungsschule in Olten. Seit dem Jahr 2000 arbeitet er als Kursassistent bei der Diversey in Münchwilen.

15 15 15 Münchwilen, 21. Mai 2014 Namens des Gemeinderates: Der Gemeindeammann: Guido Grütter Der Gemeindeschreiber: Daniel Peluso d) Mit Antrag vom 12. Mai 2013 ersuchen Helmut und Aloisia Sproll, deutsche Staatsangehörige, mit den Kindern Patrick, , und Amelie, , um die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Helmut Sproll ist am in Deutschland geboren. Die Schulzeit und sein Studium für Maschinenbau absolvierte er in Deutschland. Von 1990 bis 2003 arbeitete er als Dipl. Ing. FH bei verschiedenen Arbeitgebern. Seit 2003 ist Helmut Sproll Geschäftsführer bei der crossworks Winterhur. Aloisia Sproll ist am in Deutschland geboren und machte ihren Abschluss Mittlere Reife. Von 1984 bis 1986 absolvierte Aloisia Sproll eine Lehre als Medizinische Praxisassistentin. Von 1991 bis 1997 arbeitete sie als Arztgehilfin in Berlingen. Seit wohnt Aloisia Sproll mit ihrer Familie in Münchwilen TG und St. Margarethen TG. Seit 1. November 2013 arbeitet sie wieder als Medizinische Praxisassistenzin in Berlingen. Antrag 1. Der Gemeinderat beantragt: o o o o Ali und Cigdem Agca mit Kindern Eren und Selin Oguzhan Arslan Daniele D Alessio Helmut und Aloisia Sproll mit Kindern Patrick und Amelie sei das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Münchwilen zu erteilen. 2. Die Bürgerrechtserteilungen erfolgen unter Vorbehalt der Aufnahme ins Kantonsbürgerrecht durch den Grossen Rat. 3. Dieser Beschluss tritt nach Ablauf der Rekursfrist in Kraft. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt. III. Das Bundesamt für Ausländerfragen hat Ali und Cigdem Agca mit den Kindern Eren und Selin am 17. Oktober 2013, Oguzhan Arslan am 12. November 2013, Daniele D Alessio am und Helmut und Aloisia Sproll mit den Kindern Patrick und Amelie am 12. November 2013 die Bewilligung zur Einbürgerung im Kanton Thurgau erteilt. Die Bewerber erfüllen die bundes- und kantonalrechtlichen Wohnsitzerfordernisse und haben die weiteren erforderlichen Ausweise beigebracht. IV. Bedingt durch die Bundesgesetzgebung, die seit 1. Januar 2006 in Kraft ist, musste der Gemeinderat die Einbürgerungstaxen neu festlegen. Bisher war das steuerbare Einkommen und Vermögen für die Berechnung herangezogen worden. Nun dürfen nur noch die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 20. Februar 2006 in Anlehnung an die Vorgaben des Kantones folgende Gebühren beschlossen: Schweizer Bürger CHF 400 Schweizer Ehepaar CHF 600 Ausländer nach dem vollendeten 18. Altersjahr CHF 1'200 Ausländisches Ehepaar CHF 1'800 Jugendliche Ausländer bis zum vollendeten 18. Altersjahr CHF 600

16 16 BOTSCHAFTEN UND ANTRÄGE Verkauf Gemeindegrundstück Nr. 793 (im Gebiet Murgtal) in Münchwilen an Pius Frei Rechtliche, allgemeine Ausgangslage Der Gemeinderat hat am 30. April 2013 beschlossen, ein der Politischen Gemeinde Münchwilen gehörendes Grundstück zu verkaufen. Aufgrund der Höhe des ausgehandelten Verkaufspreises untersteht der Grundstückverkauf dem fakultativen Referendum. Damit das Referendumsrecht gewahrt wird, ist unter den örtlichen politischen Parteien sowie weiteren Interessierten und örtlichen Organisationen eine Vernehmlassung durchgeführt worden. Gegen den Verkauf des Grundstückes wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird vor allem die Zunahme von Schwerverkehr, Lärm und Geruch im Münchwiler Wohn- und Naherholungsgebiet. Ausgangslage Die Firma Frei Kanalreinigung AG Münchwilen hatte am bisherigen Standort in Mezikon den Abbruch des bestehenden und den Neubau eines Gewerbegebäudes geplant. In diesem Gewerbegebäude sollten die Kanalreinigungsfahrzeuge eingestellt, unterhalten und entleert werden. Mit einer im neuen Gewerbebau eingebauten Spaltanlage sollte die gesetzeskonforme Entsorgung des Materials aus der Strassen- und Kanalreinigung gewährleistet werden. Gegen dieses Neubauvorhaben am Standort Mezikon reichten zahlreiche Bewohner der Ortschaft Einsprache ein. Sie beanstandeten die Zonenkonformität des neuen Gewerbegebäudes. Obwohl die obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung die Einhaltung aller Vorschriften ergab, musste damit gerechnet werden, dass die zahlreichen Einsprachen und allfällige Rekurse das Bauvorhaben auf lange Zeit verzögern. Im Gespräch zwischen Pius Frei und dem Gemeinderat ergab sich die Möglichkeit weitgehend dasselbe Bauvorhaben, statt im Zentrum von Mezikon, unmittelbar neben der ARA Münchwilen zu erstellen (Parzelle 793). Die Politische Gemeinde Münchwilen verfügt neben der ARA Münchwilen über ein grosses Grundstück. Dieses Grundstück befindet sich zwischen den Stallungen und Betriebsgebäude der Stiftung Sonnhalde und den Anlagen der Abwasserreinigungsanlage des Abwasserverbandes Oberes Murgtal (AVOM) und war der Zone Öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen. Abklärungen mit der Betreibergesellschaft der ARA Münchwilen, dem Abwasserverband Oberes Murgtal ergaben, dass der Verband das Grundstück auch in ferner Zukunft für Ausbauvorhaben der Anlagen nicht benötigt. Sollten weitere Klärstufen gebaut werden, dann bestehen auf dem Gelände der ARA genügend unbebaute Flächen. Im Verlauf der Vorabklärung mit dem Departement Bau und Umwelt des Kantons Thurgau (DBU) ergab sich, dass, wenn Private das Grundstück bebauen, dies von der Zone öffentliche Bauten und Anlagen in die Gewerbezone umgezont werden muss. Die öffentliche Auflage dieser Umzonung ist ordnungsgemäss vom 15. Februar 2013 bis und mit 7. März 2013 erfolgt. Einsprachen sind keine eingegangen. Das Umzonungsgesuch ist vom DBU genehmigt worden. In der Vorabklärung zum Umzonungsgesuch des Gemeinderates mit den zuständigen kantonalen Stellen ergab sich, dass dieser Standort für den vorgesehenen Gewerbebetrieb ideal geeignet ist. Das zu entsorgende Gut aus den Reinigungsfahrzeugen stammt aus Strassenschächten, Abwasseranlagen von privaten Haushalten sowie Unternehmen, dessen Reinigung und Spülung die Firma Frei Kanalreinigungen AG ausführt. Ökologisch macht eine Spaltanlage unmittelbar neben der ARA Münchwilen deshalb Sinn, weil dadurch die im Wasser gelösten Reststoffe aus der Spaltanlage direkt in die Anlagen der ARA eingeleitet werden können. Zahlreiche Fahrten in die Aufbereitungsanlage in Müllheim können so eliminiert werden. Ausserdem können die Methangase aus dem Faulturm der ARA für den neuen Gewerbebetrieb zur Gewinnung von Wärme und Elektrizität direkt genutzt werden.

17 17 Die Firma Frei Kanalreinigung AG ist in ihrem Ursprung seit Generationen in Münchwilen tätig und der Gemeinderat ist bestrebt, das einheimische Gewerbe zu fördern und gute Voraussetzungen für den Geschäftserfolg zu bieten. Die Firma Frei Kanalreinigung AG hat sich 2011 von der Albert Frei AG gelöst. Pius Frei ist daran, eine eigenständige Unternehmung aufzubauen. Pius Frei beabsichtigt das Grundstück mit einem neuen Gebäude optimal auszunutzen und einen Teil des Gebäudes an Dritte zu vermieten. Der Gemeinderat erwartet, dass steuerertragsstarke Unternehmungen bei der Einmietung zum Zuge kommen. Um diese Erwartung rechtlich abzusichern, sind entsprechende, vertragliche Vorkehrungen vorgesehen, falls es zum Verkauf des Grundstückes kommt. Verkaufbare Flächenanteile nach Zone: Gewerbezone: m2 Freihaltezone: 925 m2 Qualität/ Erschliessung: Da ein Teil des Grundstückes nahe der Murg liegt, muss eine sogenannte Frei-haltezone eingehalten werden. Bauten und Anlagen in Freihaltezonen sind nur gestattet, wenn sie der Bewirtschaftung des Landes dienen. Weil in den Freihaltezonen keine Bauten erlaubt sind, ist ein entsprechend deutlich reduzierter Preis für die Fläche der Freihaltezone übliche Praxis. Die bebaubare Parzelle ist voll erschlossen. Die elektrische Energie kann von einem östlich oder einem westlich verlaufenden Trasse abgenommen werden. Die Telekommunikations- sowie Wassererschliessung erfolgt nordseitig. Auch die Gaserschliessung kann gewährleistet werden. Der wohnlich genutzte Teil der Liegenschaft Stiftung Sonnenhalde weist einen Abstand zum möglichen Gewerbebau von ca. 50 m auf. Aufgrund des grossen Abstandes besteht keine grosse Einschränkung der Nutzung (Lärmschutzverordnung). Ergebnisse der Preisabklärungen: Die letzten Gewerbelandverkäufe wurden zu folgenden Preisen gehandelt: Münchwilen Gewerbeland CHF 150 bis CHF 200 Wängi Gewerbeland CHF 220 (zum Vergleich, gleiche Qualität) Freihaltezone: CHF 10 Für Gewerbeland in Münchwilen geht das aktuelle Thurgauer Schätzerhandbuch von CHF 120 CHF 180 pro m 2 aus (Thurgauer Bodenpreise-Basisdaten 2013). Ergebnisse der Verkaufsverhandlung und Gemeinderatsbeschluss vom 30. April 2013 Nach mehreren Verhandlungsrunden wurde nachfolgendes Verhandlungsergebnis erreicht und vom Gemeinderat beschlossen. Gemeinderatsbeschluss vom 30. April 2013: 1. Die neu der Gewerbezone zugewiesene Parzelle 793 wird ohne den westlichen, ca m 2 umfassenden Teil, an Pius Frei verkauft (7 529 m2). 2. Die von der Parzelle 793 ausgeschiedene Freihaltezone von 925 m2 wird an Pius Frei verkauft. 3. Das Mindestangebot für das Gewerbeland (7 529 m2 x CHF ) sowie die Freihaltezone (925 m2 x CHF 10.00) beträgt CHF Sollte Pius Frei das Angebot ausschlagen, wird das Grundstück nicht verkauft. 4. Die Grundstück Verschreibungskosten werden von den Parteien je hälftig getragen. Der Inhaber der Frei Kanalreinigungs AG, Pius Frei wurde über den Entscheid des Gemeinderates orientiert und akzeptierte das Preisangebot. Weiter wurde er darüber orientiert, dass der Verkauf des Grundstückes dem fakultativen Referendum untersteht.

18 18 Die Argumente des Gemeinderates für den Verkauf des Grundstückes: Die Fachämter des Amt für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau haben die Lage des Grundstückes als sehr gut geeignet für das Vorhaben der Firma Frei Kanalreinigung AG beurteilt. Abgestützt auf diese Beurteilung, hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Umzonung von der Zone öffentliche Bauten und Anlagen in die Gewerbezone genehmigt. Die Umzonung ist aufgrund der Synergien zwischen der Firma Frei Kanalreinigung AG und der ARA Münchwilen genehmigt worden. Fallen diese Synergien weg, dann fällt der ursprüngliche Grund für die Umzonung weg. Infolgedessen muss diese neue Ausgangslage mit den zuständigen, kantonalen Stellen diskutiert und die Rechtsgültigkeit der Umzonung geprüft werden. In unmittelbarer Nähe des Grundstückes befindet sich bereits eine voll erschlossene und im intensiven Betrieb stehende Industriezone (Industrieareal ehemals Eschler AG, neu Edelweiss Immobilien AG). Die Bauten der Stiftung Sonnenhalde sowie die vereinzelte Wohnbauten entlang der Zufahrt zur Industriezone und ARA Münchwilen befinden sich in der Wohn- und Gewerbezone. Umliegend besteht mehrheitlich Landwirtschaftszone. Die Zu- und Wegfahrt zum bestehenden Industrieareal erfolgt über die Industriestrasse und über die Murgtalstrasse. Durch einen Fussgängerstreifen entlang der Murgtalstrasse wurde die Sicherheit dieses Schulweges verbessert und gleichzeitig eine Verkehrsberuhigungsmassnahme durchgeführt. Diese Massnahmen können, wenn erforderlich, auch in der Zufahrt zur Stiftung Sonnenhalde, zur ARA Münchwilen und zum bestehenden Industrieareal weitergeführt werden. Die Zu- und Wegfahrten der verschiedenen Industrie- und Gewerbeareale im Raum Murgtalstrasse sind uneingeschränkt gewährleistet. Aus Rücksicht auf die in der Nachbarschaft befindlichen Wohnbauten der Stiftung Sonnenhalde, wurde auf eine Umzonung in Industriezone und damit auf eine Erweiterung der bereits bestehenden Industriezone verzichtet. Die Firma Frei Kanalreinigung AG beabsichtigt deutlich grösser zu bauen als für den eigenen Betrieb nötig ist. Die zusätzliche Raumkapazität wird an andere, bereits ortsansässige und zuziehende Unternehmen vermietet. Mit einem entsprechenden Vertragswerk, stellt der Gemeinderat sicher, dass die Vermietung an Unternehmen erfolgen muss, welche hinreichend Gewähr für neue Arbeitsplätze und zusätzliche Steuererträge bringen. Der Verkauf des gesamten Grundstückes an einen einzigen Investor ermöglicht eine optimale Erschliessung und Bebauung der Parzelle. Im Falle von mehreren Käufern muss das Grundstück in verschiedene Parzellen aufgeteilt werden. Durch die Aufteilung in Parzellen wird das wertvolle Bauland für Erschliessungstrassen und für zusätzliche Gebäudeabstände verbraucht. Gewerbebauland ist in Münchwilen kaum mehr verfügbar, darum muss das verfügbare Gewerbebauland optimal genutzt werden. Der finanzielle Gesamtnutzen für die Politische Gemeinde Münchwilen wird sich bei einem Verkauf einzelner Parzellen reduzieren, weil die Gemeinde für die Planung der Feinerschliessung der verschiedenen Parzellen und deren Erschliessung verantwortlich wird. Handänderungsgebühren und andere finanzielle Abgaben werden nach Anzahl Parzellen abgerechnet und damit in der Summe höher. Die Preisfestlegung des Grundstückes wurde abgestützt auf das kantonale Schätzerhandbuch und eine Marktanalyse. Der Verkaufspreis befindet sich am oberen Rand des Maximums für Münchwilen. Der Gemeinderat wollte keinen Wettbewerb mit preistreibenden, externen Investoren sondern eine Chance für Münchwiler Unternehmen. Die Firma Frei Kanalreinigung AG ist ein Münchwiler Unternehmen der 2. Generation mit einer geregelten Nachfolge in die nächste Generation. Der finanzielle Gewinn durch den Grundstückverkauf entlastet künftige Inves-titionsrechnungen der Politischen Gemeinde und ermöglicht es, den über Jahre aufgeschobenen Unterhalt und Werterhalt der Tief- und Hochbauten der Politischen Gemeinde etwas abzubauen. Abgestimmt wird jetzt über den Entscheid des Gemeinderates zum Verkauf des Grundstückes. Was auf dem Grundstück gebaut werden kann, geben die Zonenordnung, das kantonale Planungs- und Baugesetz sowie das Baureglement der Politischen Gemeinde Münchwilen vor. Die Mitsprache zu den Bauvorhaben kann dann erfolgen, wenn die entsprechenden Baugenehmigungsverfahren angelaufen sind. Derzeit liegen weder eine Bauvoranfrage noch ein Baugesuch vor.

19 19 19 Wir wollen keinen Schwerverkehr, Lärm und Geruch im Münchwiler Wohn- und Naherholungsgebiet - Üs gfallts (no) z'münchwile! Ausgangslage An der Abstimmung am 21. Mai geht es um den Grundstückverkauf der Parzelle 793 an den Unternehmer Pius Frei. Obwohl noch kein Baugesuch vorliegt, ist bekannt, dass die Firma Frei eine Aufbereitungsanlage für Ölscheider- und Strassensammlergut für u.a. massiv schwermetallbelastete Schlämme bauen will, eine sogenannte Spaltanlage. Eine Interessensgruppe und mit ihr 400 Münchwiler Stimmberechtigte haben erfolgreich ein Referendum dagegen ergriffen. Es geht nicht darum, den Verkauf der Parzelle diskussionslos abzulehnen. Es geht darum, den Verkauf für dieses Projekt abzulehnen. Wir wollen keine Zunahme von Schwerverkehr, Lärm und Geruch im Münchwiler Wohn- und Naherholungsgebiet! Es ist auch zu beachten, dass der Betrieb einer Aufbereitungsanlage wie Pius Frei eine plant, keine Sonn- und Feiertage und auch keine Ruhezeiten kennt. Das heisst 365 Tage Betrieb im Jahr. Auch wenn die Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen hat, dass gegenwärtig kein Baugesuch vorliege, ist allen bekannt, dass der Verkauf der Parzelle mit der von der Firma Frei geplanten Spaltanlage eng gekoppelt ist. Schwerindustrie gehört ausserhalb des Dorfes Dass das von Frei geplante Bauprojekt im Naherholungsgebiet von Münchwilen, direkt neben der Stiftung Sonnenhalde, realisiert werden soll, wurde erst nach genaueren Nachforschungen klar. Dies ist aus Sicht des Referendumskomitees aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar. Die Initiantinnen sind sich bewusst, dass es Anlagen dieser Art braucht. Dies ist allerdings nicht ohne Schwerverkehr, Lärmzunahme und Geruchsemissionen möglich. Das räumen auch andere Betreiber solcher Anlagen ohne Wenn und Aber ein. Genau deshalb werden diese Anlagen weitab von Wohngebieten platziert. Das macht den Betrieb nicht nur wesentlich einfacher, sondern ist vor allem kompatibel mit den Bedürfnissen der Wohngebiete. Um die Situation besser einschätzen zu können, haben die Mitglieder des Referendumskomitees eine solche Spaltanlage besucht und der Wunsch, dieses Projekt auf besagter Parzelle zu verhindern, ist seither grösser denn je. Gerade auch weil beim vorliegenden Projekt offene Sammelbecken geplant sind, während bei anderen vergleichbaren Anlagen die Sammelbecken in geschlossenen Hallen untergebracht sind. Dies aus Gründen der Geruchs- und Lärmemissionen. Warum sollte Münchwilen eine wesentliche Beeinträchtigung der Lebensqualität vieler Menschen in Kauf nehmen? Keinen Schwerverkehr durchs Wohngebiet Der Schwerverkehr wird sich nicht in Grenzen halten. Immerhin werden pro Jahr Tausende von Lastwagenfahrten durch das Wohngebiet führen. Um den wirtschaftlichen Erfolg der Spaltanlage zu sichern, muss davon ausgegangen werden, dass auch andere Kanalreinigungsfirmen ihr Entsorgungsgut bei der Firma Pius Frei abladen werden. Die Zufahrt erfolgt auf Strassen, die nicht für den Schwerverkehr gedacht sind, da sie schmal sind und kein direktes Kreuzen von Lastwagen zulassen. Die Murgtalstrasse wurde erst vor Kurzem verkehrsberuhigt. Bald folgt das Umsetzen der 30er-Zonen in den umliegenden Strassen, welche wie auch die Murgtalstrasse der Schulweg für viele Kinder sind. Diese Verkehrsberuhigung nun wieder aufzuheben wegen wirtschaftlicher Interessen einzelner Personen und dies auf Kosten der Sicherheit, kommt nicht in Frage! Warum das Naherholungsgebiet bei der Murg nicht besser nutzen? Die Stiftung Sonnenhalde mit 110 MitarbeiterInnen ist genauso wie die Firma Pius Frei mit 8 Mitarbeitern eine Arbeitgeberin von Münchwilen. Dort leben über 50 Bewohner mit einer Mehrfachbeeinträchtigung. Dass diese mit einer industriellen Aufbereitungsanlage für Ölscheider- und Strassensammlergut in unmittelbarer Umgebung ihres Lebensraums nicht einverstanden sind, liegt auf der Hand. Die Sonnenhalde stellt sich aber keineswegs grundsätzlich gegen die Überbauung des Landes. Anstelle deren Vergabe an einen einzigen Unternehmer mit schwerem Industrieprojekt stellt sie die Frage in den Raum, warum das Land nicht durch attraktiveres Kleingewerbe genutzt werden könnte. Warum muss es eine schwerverkehrsfördernde und laute Industrieanlage im direkten Naherholungsgebiet bei der Murg sein, wenn die Möglichkeiten für Kleingewerbe, Dienstleistungsbetriebe, Einkaufsläden, Fitnesscenter, Arztpraxen oder Restaurants bestehen? Die Parzelle soll attraktiver verkauft werden Angesichts der negativen Folgen, die dieser Verkauf an die Firma Pius Frei Kanalreinigung haben wird, bitten wir die Stimmbevölkerung, den Verkauf abzulehnen. Denn wir werden eine Zustimmung später bereuen! Das Referendumskomitee Claudia Huber, Danielle Egger, Beatrice Fischer

20 20 20 Antrag Der Gemeinderat beantragt, dem Beschluss des Gemeinderates vom 30. April 2013, das Grundstück-Nr. 793 (im Gebiet Murgtal) in Münchwilen für CHF an Pius Frei, Münchwilen zu verkaufen, zuzustimmen.

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