2. Zwischenbericht der Arbeitsgruppe NQZ

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1 2. Zwischenbericht der Arbeitsgruppe NQZ

2 Bericht über die NQZ-Pilotphase (2008/2009) Erstellt von der Steuerungsgruppe NQZ Stand

3 Inhalt A. KURZINFORMATION I. Das Nationale Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime in Österreich (S. 2) II. Vorhaben für 2010/2011 (S. 3) B. HINTERGRUNDINFORMATION I. Ausgangssituation (S. 4) Unterschiedliche Strukturen Gestiegene Anforderungen II. Maßnahme/Projekt (S. 4f) Arbeitsgruppe Nationales Qualitätszertifikat Gemeinsame Beschlüsse der Arbeitsgruppe NQZ III. Ziele und Nutzen von Qualitätsentwicklung (S. 5f) Bemühen um Qualität auf allen Ebenen im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner Das NQZ als einheitliches, universell anwendbares Instrument zur Fremdbewertung Objektives Bild der Qualitätsentwicklung Nutzen für die öffentliche Hand IV. NQZ-Pilotphase 2008/2009 (S. 7ff) Beteiligung und Kostentragung Auswahl der Pilothäuser und Zertifiziererinnen und Zertifizierer Ausbildung der Zertifiziererinnen und Zertifizierer Koordinierende Stelle Gültigkeit der Zertifikate Evaluierung der NQZ-Pilotphase V. Inhaltliche Weiterentwicklung des NQZ 2010 (S. 9f) Adaptierung der Zertifizierungsinstrumente Integration der Standards für Hospiz und Palliative Care in das NQZ NQZ für Geriatrische Krankenhäuser/Geriatriezentren UpGrade-Workshop für Zertifiziererinnen und Zertifizierer Entwicklung eines Wissensmanagement-Systems Erstellung von Kriterien für die Anerkennung weiterer QM-Systeme als Zugangsvoraussetzung für das NQZ

4 A. KURZINFORMATION I. Das Nationale Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime in Österreich Das Nationale Qualitätszertifikat (NQZ) ist ein österreichweit einheitliches branchenspezifisches Fremdbewertungsverfahren zur objektiven Bewertung der Qualität der Leistungserbringung von Alten- und Pflegeheimen in Österreich. Ziel ist es u.a., die Qualität von Alten- und Pflegeheimen sichtbar zu machen und einen Anreiz für die Weiterentwicklung der Qualität zu geben. Zudem soll mit diesem einheitlichen System ein Wildwuchs an Gütesiegeln vermieden werden. Ausgangspunkt für die Zertifizierung sind verschiedene Qualitätsmanagement- Systeme (ca. 20% der Alten- und Pflegeheime in Österreich haben bereits ein QM- System, nämlich E-Qalin, QAP oder ISO, eingeführt). Die NQZ-Fremdbewertung ergänzt die Selbstbewertungen, die in QM-Systemen üblich sind. Entwickelt wurde das NQZ von einer vom Sozialressort gemeinsam mit dem Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs eingerichteten Arbeitsgruppe, in der auch alle Länder vertreten sind. Im Jahr 2008 fand eine Pilotphase statt, in der österreichweit 14 von den Ländern vorgeschlagene Pilothäuser von unabhängigen, vom Institut für Bildung im Gesundheitsdienst (IBG) speziell ausgebildeten Zertifiziererinnen und Zertifizierern bewertet wurden. Alle 14 Pilothäuser haben das Nationale Qualitätszertifikat erreicht. Jedes einzelne Haus hat Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Qualität erhalten. Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig. Die Pilotphase wurde evaluiert. Die Evaluierung hat ergeben, dass die Zertifizierungsinstrumente und das Verfahren bei unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten und unabhängig vom eingeführten Qualitätsmanagement- System gleichermaßen angewandt werden können und die Qualität von Altenund Pflegeheimen gut erfasst und abgebildet werden kann. Die Evaluierungsergebnisse im Detail wie beispielsweise der Umgang mit Kennzahlen, der Umfang der einzureichenden Unterlagen oder die Verwendung von Formularen dienen als Grundlage für die Überarbeitung der Instrumente und des NQZ-Verfahrens, die im ersten Halbjahr 2010 im Auftrag des BMASK durchgeführt wurde. Am 5. März 2009 überreichte Bundesminister Hundstorfer gemeinsam mit Ländervertreterinnen und vertretern im Rahmen eines Festakts die Zertifikate an die ersten 14 Häuser. Nationales Qualitätszertifikat / 2. Zwischenbericht 2

5 II. Vorhaben für 2010/2011 Nach Abschluss der Pilotphase war die inhaltliche Weiterentwicklung des NQZ notwendig, zudem erforderten mehrere Anfragen und konzeptive Entwicklungen eine Erweiterung des NQZ. Die Zertifizierungsinstrumente und der Zertifizierungsprozess wurden auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse optimiert. Geprüft wurde außerdem eine Erweiterung des NQZ-Modells, beispielsweise für den Geriatriebereich oder für Häuser, die Hospiz und Palliativ Care eingeführt haben. Weiters wird als Teil des Wissensmanagements ein Konzept erarbeitet, um Best-Practise-Beispiele aus den Häusern für die Weiterentwicklung der Qualität von Alten- und Pflegeheimen nutzen zu können. Die Kosten für diese Maßnahmen zur Weiterentwicklung des NQZ trägt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (s.a. Kapitel Inhaltliche Weiterentwicklung des NQZ). In der AG NQZ wird derzeit eine Implementierungsstrategie für den Regelbetrieb erarbeitet. Diskutiert werden Möglichkeiten für eine rechtliche Verankerung des NQZ und für eine NQZ-Organisation, die im Regelbetrieb die operative Umsetzung der Zertifizierungen übernehmen soll (Rechtsform, Träger, Struktur, Zuständigkeiten, Sitz, Finanzierungskonzept etc.). Um die Zertifizierungen angesichts der bereits einlangenden Anfragen von Altenund Pflegeheimen während der Vorbereitung der Implementierung fortsetzen zu können, wird in Abstimmung mit den Soziallandesrätinnen und räten eine Überleitungsphase vorbereitet, in der die Länder analog zur Pilotphase die Auswahl der zu zertifizierenden Häuser übernehmen (im späteren Regelbetrieb genügt neben der Erfüllung der Anforderungen wie QM-System, Selbstbewertung etc. voraussichtlich eine Unbedenklichkeitsmitteilung des jeweiligen Landes, mit der bestätigt wird, dass zum Zeitpunkt... im APH... im Rahmen der behördlichen (Routine)Einschau keine gravierenden Mängel festgestellt wurden ). Die Kosten pro Zertifizierung betragen für die Länder wie in der Pilotphase 6.000,--. Über die einzelnen Zertifizerungen hinausgehende Koordinierungskosten werden vom BMASK getragen. Nationales Qualitätszertifikat / 2. Zwischenbericht 3

6 B. HINTERGRUNDINFORMATION I. Ausgangssituation In Österreich leben derzeit rund ältere Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Alten- und Pflegeheime fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Unterschiedliche Strukturen Trotz Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG 1993 über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen ist die Qualität der Alten- und Pflegeheime in Österreich aufgrund der unterschiedlichen Strukturen schwer vergleichbar. Gestiegene Anforderungen Aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen z.b. eines höheren Lebensstandards haben sich das Qualitätsempfinden und die Ansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen geändert. Zugleich haben konzeptive und kulturelle Entwicklungen in der Altenpflege zu einem neuen Qualitätsverständnis der Heime geführt. Auch demographische Veränderungen erfordern die Anpassung des Angebots an die geänderten Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner. Studien belegen, dass ein respektvoller Umgang, das Eingehen auf individuelle Ansprüche und Erfordernisse und die Wahrung der Autonomie und Selbstbestimmung auch bei Einschränkungen und Defiziten die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner entscheidend mitbestimmen. Für die Qualitätsentwicklung bedeutet dies, dass neben der Strukturqualität die Prozess- und Ergebnisqualität immer mehr an Bedeutung gewinnen. Ca. 20% der Alten- und Pflegeheime in Österreich haben ein Qualitätsmanagement-System eingeführt, um ihre (Dienstleistungs)Qualität laufend bewerten und weiterentwickeln zu können. Zur Anwendung kommen derzeit die QM-Systeme ISO, QAP (Qualität als Prozess) und E-Qalin. II. Maßnahme/Projekt Arbeitsgruppe Nationales Qualitätszertifikat Da einzelne in Österreich bestehende Gütesiegel entweder bundesländerspezifisch und/oder nicht umfassend waren, hat das Sozialressort im Jahr 2005 gemeinsam mit dem Dachverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs (ÖDV) eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines nationalen Qualitätszertifikats für Alten- und Pflegeheime eingerichtet, in der alle Bundesländer, der Seniorenrat, Pro Senectute Österreich, Pflegedienstleitungen und Qualitätsmanagement-Expertinnen vertreten sind. Nationales Qualitätszertifikat / 2. Zwischenbericht 4

7 Den Anstoß gab das EU-Projekt E-Qalin, das vom Institut für Bildung im Gesundheitsdienst (IBG) geleitet wurde. Die erste Sitzung der AG NQZ fand im September 2005 statt, ab 2006 gab es jährlich 2 Sitzungen. Die inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Sitzungen leistet eine Steuerungsgruppe, in der auch Ländervertreterinnen und vertreter mitarbeiten. Gemeinsame Beschlüsse der Arbeitsgruppe NQZ In der Arbeitsgruppe Nationales Qualitätszertifikat wurde Konsens darüber erzielt, dass - im Fokus der Zertifizierung die Bewohnerinnen und Bewohner stehen sollen - das NQZ anhand eines Fremdbewertungsverfahrens vergeben wird, - Ausgangspunkt für die Zertifizierung verschiedene Qualitätsmanagement- Systeme (z.b. E-Qalin, QAP, ISO) der Heime sind, - im Mittelpunkt des NQZ die Prozess- und Ergebnisqualität steht, aber auch die Strukturqualität in größtmöglichem Ausmaß berücksichtigt wird und - die Zertifizierung ein möglichst hohes Qualitätsniveau widerspiegeln soll. Daraus ergibt sich, dass die flächendeckende Einführung von QM-Systemen und die Zertifizierung der Alten- und Pflegeheime ein längerfristiges Vorhaben ist. III. Ziele und Nutzen von Qualitätsentwicklung Bemühen um Qualität auf allen Ebenen im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner Bei einem Qualitätsmanagement-System geht es u.a. darum, Abläufe zu optimieren, Ressourcen besser auszuschöpfen und Zeitkontingente effektiv zu nutzen. Im Mittelpunkt steht insbesondere bei branchenspezifischen QM-Systemen die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Einbeziehung aller involvierten Personengruppen, wie dies in branchenspezifischen QM-Systemen üblich ist, bewirkt ein Bemühen um Qualität auf allen Ebenen, das durch externen Druck nicht erreicht werden kann. Dieses Bemühen um Betreuungsqualität ist strukturiert und wiederholbar, nicht zufällig und personengebunden. Das NQZ als einheitliches, universell anwendbares Instrument zur Fremdbewertung Mit dem Nationalen Qualitätszertifikat (NQZ) können Häuser ausgezeichnet werden, die bereits weitreichende Maßnahmen zur Sicherstellung der größtmöglichen individuellen Lebensqualität ihrer Bewohnerinnen und Bewohner gesetzt haben. Die Einführung eines QM-Systems und damit eine Selbstbewertung - ist Voraussetzung, um die Qualitätsentwicklung eines Hauses im NQZ abbilden zu können. Nationales Qualitätszertifikat / 2. Zwischenbericht 5

8 Die Zertifizierung erfolgt anhand einheitlicher Zertifizierungsinstrumente.durch unabhängige, branchenerfahrene und speziell ausgebildete Zertifiziererinnen und Zertifizierer. Der Zertifizierungsprozess orientiert sich an international üblichen Normen. Das Zertifizierungsmodell, die Instrumente und das Zertifizierungsverfahren können bei unterschiedlichen strukturellen Voraussetzungen und unabhängig vom eingeführten Qualitätsmanagement-System angewandt werden. Im Vordergrund stehen beim Nationalen Qualitätszertifikat nicht die strukturellen Gegebenheiten diese unterliegen den gesetzlichen Vorgaben der Länder und sind somit Ländersache sondern die Prozess- und Ergebnisqualität. Die Strukturqualität fließt in einzelnen Prüffeldern ein und wird auch in der Darstellung berücksichtigt. Objektives Bild der Qualitätsentwicklung In Ergänzung zur Selbstbewertung liefert die externe Bewertung/Fremdbewertung im Rahmen des NQZ ein objektives Bild der Art und Weise, in der eine Organisation "Qualitätspflege" vorantreibt und in den verschiedenen für alle Beteiligten wichtigen Bereichen Maßnahmen setzt, damit die Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner optimal und effizient stattfinden können. Darüber hinaus werden im Rahmen der Zertifizierung für jedes Haus konkrete Vorschläge bzw. Handlungsempfehlungen zur weiteren Verbesserung der Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner und der Arbeitsqualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt. Nutzen für die öffentliche Hand Für die Länder und Gemeinden oder Gemeindeverbände ergeben sich durch die Zertifizierung klare Vorteile: Zusätzlich zu den (gesetzlichen) Vorgaben der Länder und Berufsgesetzen bewirkt das NQZ eine systematische Auseinandersetzung mit der Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner und der Arbeitsqualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dadurch wird nicht nur die Lebens- und Arbeitsqualität weiter verbessert, sondern es kann darüber hinaus dem öffentlichen Druck nach qualitätsvoller Leistungserbringung in Alten- und Pflegeheimen etwas entgegengesetzt werden. Das NQZ ist ein österreichweit anerkanntes umfassendes Zertifizierungssystem, das ein gemeinsames Qualitätsverständnis auf hohem Niveau widerspiegelt. Die Nachfrage seitens der Häuser beweist neben ihrem Bemühen um Qualität - die Akzeptanz des NQZ. Auf diese Weise wird ein Wildwuchs an Gütesiegeln und ein unübersichtliches System, wie es in Deutschland zu beobachten ist, vermieden. Nationales Qualitätszertifikat / 2. Zwischenbericht 6

9 IV. NQZ-Pilotphase 2008/2009 Beteiligung und Kostentragung Um die Zertifizierungsinstrumente und das Zertifizierungsverfahren auf Praktikabilität und Effizienz zu überprüfen, wurden im Jahr 2008 in einer Pilotphase österreichweit 14 Alten- und Pflegeheime zertifiziert. Alle Bundesländer beteiligten sich an der Pilotphase und trugen die Kosten für die Zertifizierungen. Das BMASK übernahm im Gegenzug die Kosten für die Entwicklung der Zertifizierungsinstrumente. Zwischen dem Bund und den Ländern wurden Kooperationsverträge abgeschlossen, die verwaltungstechnische Abwicklung übernahm auf Ersuchen der Länder das BMASK. Auswahl der Pilothäuser und Zertifiziererinnen und Zertifizierer Die Pilothäuser und Zertifiziererinnen und Zertifizierer wurden anhand von Anforderungsprofilen, die die AG NQZ festgelegt hatte, von den Ländern ausgewählt. So etwa mussten Pilothäuser einen Selbstbewertungsprozess nach einem anerkannten Qualitätsmanagement-System (ISO, QAP, E-Qalin ) abgeschlossen haben, in die Überprüfungszuständigkeit der Heimaufsicht fallen, und es mussten Ergebnisse aus Kundinnen- und Kundenbefragungen vorliegen. Die auszubildenden Zertifiziererinnen und Zertifizierer mussten u.a. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Qualitätsmanagement-System vorweisen sowie über Branchen- und Leitungserfahrung verfügen. Ausbildung der Zertifiziererinnen und Zertifizierer Auch für die Bildungseinrichtung, an die die Ausbildung der Zertifiziererinnen und Zertifizierer vergeben wurde, hatte die AG NQZ ein Anforderungsprofil erstellt. Voraussetzungen waren z.b. Branchenerfahrung in der Altenarbeit und im Qualitätsmanagement, Kenntnisse in Zertifizierungs- bzw. Auditverfahren, Erfahrung in der Erstellung von Lehrplänen etc.. Aus einer Ausschreibung des BMASK ging das Institut für Bildung im Gesundheitsdienst (IBG) als Bestbieter hervor und wurde mit der Erstellung eines Curriculums und der Durchführung eines ersten Ausbildungslehrgangs für NQZ- Zertifiziererinnen und Zertifizierer beauftragt. Die Kosten übernahm das BMASK Die Ausbildung erfolgte in 4 Modulen (insgesamt 10 Tage) von 15. Mai 2008 bis 12. Jänner Die Zertifiziererinnen und Zertifizierer wurden nicht nur mit dem Zertifizierungsverfahren, den Instrumenten und der Bewertungslogik vertraut gemacht, es wurde ihnen auch die NQZ-Philosophie - nämlich der Bezug zur Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in allen relevanten Bereichen, Zusammenhängen und Ausdrucksformen - nahegebracht. Nationales Qualitätszertifikat / 2. Zwischenbericht 7

10 Einen wichtigen Teil der Ausbildung bildete die Feldstudie, in der die Zertifiziererinnen und Zertifizierern die Möglichkeit hatten, das NQZ-Verfahren in der Praxis zu erproben. Bei den Zertifizierungen der 14 Pilothäuser, die von September bis Dezember 2008 stattfanden, wurden die Zertifiziererinnen und Zertifizierer bei Bedarf von den Praktikumsbegleiterinnen der Ausbildungsorganisation unterstützt. Koordinierende Stelle Die Detailplanung und Organisation der Zertifizierungen übernahm in der Pilotphase eine Koordinierende Stelle (ARGE Dachverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs und Pro Senectute Österreich) in enger Kooperation mit der Steuerungsgruppe. Die Kosten übernahmen die Länder. Zu den Aufgaben der Koordinierenden Stelle gehörte beispielsweise eine Informationsveranstaltung für Pilothäuser, die Übermittlung der Bewerbungsunterlagen, der Abschluss von Verträgen mit Pilothäusern und Zertifiziererinnen und Zertifizierern, die Bearbeitung von Anfragen, die Auswahl der Zertifizierungsteams, die Prüfung der eingereichten Unterlagen, die Nachforderung von Unterlagen, die Teilnahme an einzelnen Vor-Ort-Besuchen oder die Überprüfung und Freigabe der Zertifizierungsberichte. Gültigkeit der Zertifikate Alle 14 Pilothäuser haben das Nationale Qualitätszertifikat verliehen bekommen. Jedes einzelne Haus hat Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Qualität erhalten. Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig (bis Ende 2011). Erreichte ein Haus in einem der geprüften Felder 0 Punkte, musste das Haus innerhalb eines Jahres Nachbesserungen vornehmen (4 Pilothäuser). Bei diesen Häusern war das Zertifikat vorerst nur 1 Jahr gültig (bis Ende 2009). Alle betroffenen Häuser haben die Nachbesserungen vorgenommen, sodass das Zertifikat bei allen 14 Pilothäusern bis Ende 2011 gültig ist. Evaluierung Die NQZ-Pilotphase wurde von Public Opinion Marketing- und Kommunikationsberatungs-GmbH, die aus einer Ausschreibung als Bestbieter hervorging, evaluiert. Ziel der Evaluierung war u.a. die Überprüfung, ob die Anwendbarkeit des NQZ als umfassendes, objektives Fremdbewertungsinstrument bei jedem der drei in den Pilothäusern verwendeten QM-Systeme und unabhängig von den Länderspezifika gegeben ist, ob der Zertifizierungsbericht zur Darstellung der Qualität eines Altenund Pflegeheimes geeignet ist und ob Länderspezifika anhand der Beschreibung über die Umsetzung der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15 a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen darstellbar sind. Nationales Qualitätszertifikat / 2. Zwischenbericht 8

11 Durchgeführt wurden Fokusgruppen-Interviews mit den Pilothäusern und den Zertifiziererinnen und Zertifizieren sowie Fragebogenerhebungen bei Pilothäusern, Zertifizierinnen und Zertifizieren, Koordinierender Stelle und Ausbildungsorganisation. Die Ergebnisse bestätigen, dass die Zertifizierungsinstrumente und das Verfahren bei unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten und unabhängig vom eingeführten Qualitätsmanagement-System angewandt werden können. Laut Evaluationsbericht sind das NQZ-Modell, die Zertifizierungsinstrumente, das Zertifizierungsverfahren (inkl. Koordination) und die Ausbildung der Zertifiziererinnen und Zertifizierer besonders geeignet, die Prozess- und Ergebnisqualität in Altenund Pflegeheimen entsprechend darzustellen und damit auch die Bedürfnisse und Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner ins Zentrum zu stellen. Kritische Rückmeldungen gab es in einigen Detailfragen. So etwa wurde angemerkt, dass das Verständnis von und der Umgang mit Kennzahlen in den Häusern unterschiedlich waren, dass der Umfang der einzureichenden Unterlagen einer Festlegung bedarf oder dass Probleme bei der Verwendung von Formularen aufgetreten sind (siehe Evaluierung NQZ-Pilotphase Endbericht). V. Inhaltliche Weiterentwicklung des NQZ (2010/2011) Adaptierung der Zertifizierungsinstrumente Die Zertifizierungsinstrumente (Handbücher für Häuser und Zertifiziererinnen und Zertizierer, Einreichformulare etc.) wurden anhand der in der Pilotphase gesammelten Erfahrungen, der Ergebnisse der Evaluierung und des Feedbacks aller Beteiligten überarbeitet und weiter optimiert. Die Kosten übernahm das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Integration der Standards für Hospiz und Palliative Care in das NQZ Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurden die Standards für Hospiz- und Palliative Care des Dachverbands Hospiz Österreich in die Zertifizierung des NQZ integriert. Damit kann in Einrichtungen, die das NQZ anstreben und auch die o.g. Standards eingeführt haben, eine gemeinsame Zertifizierung durchgeführt werden. Dies ist wesentlich kostengünstiger als das ursprünglich vom Dachverband Hospiz Österreich angedachte eigene Zertifizierungsverfahren für Hospiz und Palliative Care. Geplant ist 2010 die Pilotzertifizierung von zwei Häusern, die sowohl dem Anforderungsprofil für das NQZ entsprechen als auch die o.g. HPC-Standards eingeführt hat. Die Kosten trägt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. NQZ für Geriatrische Krankenhäuser/ Geriatriezentren Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurde weiters überprüft, unter welchen Bedingungen und mit welchem geringfügig veränderten Verfahren jene Einrichtungen, die zwar unter das Pflegeheimgesetz des jeweiligen Bundesland fallen, aber ein deutlich höheres medizinisches Leistungsangebot haben (Geriatrische Zentren oder Krankenhäuser) Nationales Qualitätszertifikat / 2. Zwischenbericht 9

12 ebenfalls im NQZ zertifiziert werden können. Die Pilotzertifizierung eines Geriatrischen Krankenhauses ist ebenfalls für 2010 geplant. Die Kosten trägt ebenfalls das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. UpGrade-Workshop für Zertifiziererinnen und Zertifizierer In einem 2-tägigen Upgrade-Workshop im Februar 2010 setzten sich die Zertifiziererinnen und Zertifizierer mit den adaptierten Instrumenten auseinander. Dies ist die Voraussetzung für die Fortführung der Zertifizierungen in der Überleitungsphase (2010 und 2011). NQZ-Zertifiziererinnen und Zertifizierer, die auch nach den Standards für Hospiz und Palliative Care bewerten möchten (NQZ+HPC), wurden in einem eintägigen Workshop mit den dafür entwickelten Bewertungsunterlagen vertraut gemacht. Die Kosten für diese Fortbildungen hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übernommen. Entwicklung eines Wissensmanagement-Systems Das bei den Zertifizierungen gewonnen Wissen soll genutzt werden, um die Qualitätsentwicklung in der gesamten Branche zu forcieren. Voraussetzung dafür ist eine systematische Generierung, Aufbereitung und Veröffentlichung dieses Wissens (z.b. Best Practise Beispiele). Weiters muss eine laufende inhaltliche Weiterentwicklung des NQZ sichergestellt sein. Derzeit entwickelt die Koordinierende Stelle im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ein entsprechendes Wissensmanagement-System. Die Kosten trägt das BMASK. Erstellung von Kriterien für die Anerkennung weiterer QM-Systeme als Zugangsvoraussetzung für das NQZ Aufgrund zahlreicher Anfragen von Einrichtungen bzw. QM-Vertreterinnen und Vertretern wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ein Verfahren definiert, nach welchen inhaltlichen Kriterien Qualitätsmanagementsysteme als Zugangsvoraussetzungen im NQZ anerkannt werden können. Ein weiterer Schritt ist die Prüfung konkreter Anfragen nach Anerkennung von QM-Systemen (KTQ/Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen, EFQM/European Foundation for Quality Management und RQA/Relevante) und allf. Pilotzertifizierungen von Häusern mit diesen QM- Systemen. Die Kosten übernimmt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Nationales Qualitätszertifikat / 2. Zwischenbericht 10

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