Studie zur Feststellung eines Berechnungsmodells in Bezug auf die Anpassung des Höchstzinses für Konsumkredite

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1 Studie zur Feststellung eines Berechnungsmodells in Bezug auf die Anpassung des Höchstzinses für Konsumkredite Kurzbericht März 2015

2 Executive Summary In der folgenden Studie befindet sich eine Situationsanalyse aus rechtlicher und ökonomischer Sicht und die Erarbeitung eines alternativen Preismodells zur Anpassung des Höchstzinssatzes in der Schweiz Im Zuge der geplanten Anpassung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite ist die Deloitte Consulting AG damit beauftragt worden, eine Analyse der Höchstzinsregelungen in benachbarten EU-Ländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Grossbritannien) aus rechtlicher und ökonomischer Sicht vorzunehmen. In einem nächsten Schritt wurden die Regelungen der anliegenden EU-Länder mit der Schweiz verglichen und es wurden Empfehlungen für eine Anpassung des Schweizer Modells abgeleitet. Darauf basierend sowie den Vorschlag des Bundesrates zur Anpassung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite berücksichtigend wurde eine alternatives Modell zur Regelung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite entwickelt. Die Haupterkenntnisse der Analyse haben das Folgende ergeben: Die Modelle in Deutschland, Frankreich und Italien basieren auf einer von der jeweiligen Nationalbank durchgeführten Umfrage zum Marktzins, welcher in periodischen Abständen separat für Konsum- und Revolvingkredite errechnet wird; diese Modelle ermöglichen eine effiziente und flexible Anpassung des Höchstzinses an das Marktniveau und sind weitaus liberaler als der statische Höchstzins der Schweiz Die geplante Einführung einer statischen vollkostenorientierten Mindestmarge von 10% plus dem Dreimonats-Libor CHF ermöglicht keine Unterteilung nach Produktkategorie und wird somit den unterschiedlichen Geschäftsmodellen nicht gerecht; einzelne Mehraufwände insbesondere Betriebsaufwände und Refinanzierungskosten werden folglich nicht bzw. nur unzureichend berücksichtigt, vielmehr findet eine Quersubventionierung statt Ein nachhaltiges und flexibles Höchstzinsmodell müsste die folgenden Gestaltungsprinzipien aufweisen: - Flexibilität: Das Modell sollte Kostenentwicklungen und angemessene Refinanzierungssätze miteinbeziehen - Trennung der Geschäftsmodelle: Das Modell sollte unterschiedliche Höchstzinsen für Revolving- und Konsumkredite anwenden - Akzeptanz: Das Modell sollte sowohl die Interessen des Konsumschutzes als auch die der Finanzindustrie angemessen berücksichtigen - Effizienz: Das Modell sollte in einem angemessenen Verhältnis zwischen Kosten/Aufwand und Nutzen stehen Da die SNB keinen Marktzins für Konsum- und/oder Revolvingkredite erhebt und der Schweizer Konsum- und Revolvingkreditmarkt zudem nicht über genügend Datenpunkte für einen empirisch repräsentativen Marktzins verfügt, wurden die genannten Gestaltungsprinzipien auf den Vorschlag des Bundesrates projiziert und davon ausgehend ein Alternativmodell entwickelt Das finale Alternativmodell unterscheidet sich letztlich vom Vorschlag des Bundesrates in den folgenden Punkten: - Das Modell beinhaltet unterschiedliche vollkostenorientierte Mindestmargen für Konsum- und Revolvingkredite, welche sich dem jeweiligen Lohn- und Preisniveau auf jährlicher Basis anpassen - Das Modell berücksichtigt unterschiedliche Refinanzierungssätze für Konsum- und Revolvingkredite, welche im Gegensatz zum Dreimonats-Libor CHF die tatsächliche Refinanzierung im jeweiligen Geschäftsmodell realitätsgetreuer widerspiegeln - Das Modell beinhaltet einen flexiblen Höchstzins und hat keine zusätzliche statische Obergrenze - 2 -

3 Unterscheidung zwischen Konsum- und Revolvingkrediten Konsumenten- und Revolvingkredite unterscheiden sich signifikant in der Ausrichtung der Geschäftsmodelle sowie bei den Kostenstrukturen und verlangen daher differenzierte Maximalzinssätze Situation in der Schweiz heute Aktuell unterscheidet die Schweiz in ihrer Höchstzinsregelung nicht zwischen Konsum- und Revolvingkrediten Bei retrospektiver Modellierung des aktuellen Vorschlages des Bundesrates zur Maximalzinsregelung würde die vollkostenorientierten Kreditkonditionen für Revolvingkredite den Höchstzins in den Jahren 2007 und 2008 überschreiten Während 2007 und 2008 im kurzfristigen Rückblick bis zum Jahr 2000 als Hochzinsjahre erscheinen, sind sie aus historischer Sicht im Vergleich zu tatsächlichen Hochzinsphasen (z.b oder 1990) vergleichsweise moderat Differenzierung der Geschäftsmodelle Planung: Bei Revolvingkrediten können die Mittel bis zu einem im Voraus genehmigten Kreditrahmen beansprucht werden, ohne den Kreditgeber dabei gesondert in Kenntnis zu setzen; zudem gibt es bei Revolvingkrediten keine vorvereinbarte regelmässige Rückzahlungspflicht Liquiditätskosten: Kosten zur Absicherung gegen Liquiditätsrisiken aus der Refinanzierung des Kreditgeschäfts werden durch die Liquiditätsanforderungen beeinflusst; diese sind für Revolvingkredite signifikant höher aufgrund der fehlenden Planbarkeit. Hierdurch ist eine kontinuierliche Beobachtung der Liquiditätsauslastung geboten, was zusätzlich zu höheren Betriebskosten führt Refinanzierungskosten: Kosten für die Mittelbeschaffung auszuleihender Gelder sind für Revolvingkredite höher wegen der fortlaufenden und unregelmässigen Beanspruchung des Kreditrahmens Fortlaufende Überprüfung: Bei Revolvingkrediten muss die Bonität des Kunden fortlaufend überprüft werden; dies führt zu höheren Aufwendungen und Kosten im Vergleich zu Konsumkrediten Modellierungsannahmen Aufgrund der unterschiedlichen Aufwandsstrukturen sollten die Revolvingkredite mit einer höheren Kostenbasis als die Konsumkredite modelliert werden Der Mehraufwand der Revolvingkredite im Vergleich zu den Konsumkrediten lässt sich gemäss unserer Analyse sowie einer qualifizierten Industrieumfrage mit ca. 20% quantifizieren - 3 -

4 Betriebskosten als Bestandteil der vollkostenorientierten Mindestmarge Die Betriebskosten* beinhalten direkte und indirekte Kosten, welche abhängig vom Institut stark variieren können; in der Regel ist der Personalkostenanteil drei Mal so hoch wie der EDV- und Sachkostenanteil Direkte und indirekte betriebliche Kreditkosten Endkomponenten der Betriebskosten Direktkosten Indirekte Kosten Kreditberatung Marketingkosten Kostenanteil Kreditantragsbearbeitung Buchhalterische Massnahmen Personalkosten etwa 75% Betriebskosten Compliance check Volkswirtschaftl. Recherchen Verhältnis ist abhängig vom Standardisierungsund Automatisierungsgrad etwa 60% der vollkostenorientierten Mindestmarge Kreditbereit-stellung Kredit-überwachung Entscheidungsprozesse Datenverarbeitung EDV- und Sachkosten etwa 25% Kontinuierliches Bonitätsmonitoring* Kontinuierliches Liquiditätsmgmt* *Speziell Revolvingkredite Anmerkung: Die Betriebskosten fassen die Akquisitions- und Marketingkosten sowie die Bearbeitungs- und Abwicklungskosten im Sinne der vollkostenorientierter Mindestmarge unter Prof. Schierenbeck (Pauschalsatz im Vorschlag des Bundesrates) zusammen; sie entsprechen gemäss unserer Analyse ca. 60% der genannten vollkostenorientierten Mindestmarge (Pauschalsatz) - 4 -

5 Anpassung der vollkostenorientierten Mindestmarge Die Lohnkosten im Kreditgewerbe sowie der Konsumentenpreisindex sind heute deutlich höher als im Jahr 2000 und sollten daher entsprechend bei einem Modell zur Anpassung des Höchstzinssatzes berücksichtigt werden Entwicklung der Lohnkosten im Kreditgewerbe und des Konsumentenpreisindexes Index Lohnkosten im Kreditgewerbe Konsumentenpreisindex Betriebskosten Revolvingkredite Kostenblöcke Stellvertretend für die Personalkosten (ca. 75%) lässt sich die Entwicklung der Lohnkosten im Kreditgewerbe in der Schweiz heranziehen; für die Sachkosten als weiterer Teil der Betriebskosten (ca. 25%) ist der Schweizer Konsumentenpreisindex repräsentativ Das Lohnkostenniveau im Schweizer Kreditgewerbe ist seit 2000 um ca. 23% angestiegen; der Konsumentenpreisindex hat in der gleichen Zeit um etwa 7% zugenommen Gemäss unserer Analyse entsprechen die Betriebskosten etwa 60% der vollkostenorientierten Mindestmarge im Sinne von Prof. Schierenbeck (Pauschalsatz gemäss Vorschlag des Bundesrates) Eine jährliche Anpassung dieses Anteils der kostenorientierten Mindestmarge um die Veränderungen der Betriebskostenkomponenten (Lohnkosten im Kreditgewerbe, Konsumentenpreisindex) scheint ein geeignetes Mittel zur Flexibilisierung der ansonsten statischen vollkostenorientierten Mindestmarge Dies führt dazu, dass ausgehend von einem Wert von 12% im Jahr 2000, die vollkostenorientierte Mindestmarge für Revolvingkredite in 2014 bei einem Wert von 13.33% liegt - 5 -

6 Flexibilität Geschäftsmodell Refinanzierung Modellbeschrieb Angepasst um einen fristenkongruenteren Refinanzierungssatz sowie die jährlichen Veränderungen der Lohnkosten im Kreditgewerbe und dem Konsumentenpreisindex, verfügt der Vorschlag des Bundesrates über eine grössere Flexibilität Der vom Bundesrat vorgeschlagene Refinanzierungssatz, der Dreimonats-Libor CHF, ist für Revolvingkredite unter Berücksichtigung der nur schwer planbaren Inanspruchnahme der Kreditrahmen sowie der Fristenkongruenz und der gesetzlichen Vorschriften als nicht angemessen zu werten Als Refinanzierungssatz für die Revolvingkredite wird stattdessen ein Refinanzierungskorb aus dem SARON, dem Dreimonats-Libor CHF, dem Zwölfmonats-Libor CHF, der 2-jährigen Bundesobligationen, der 5-jährigen Bundesobligationen und der 10-jährigen Bundesobligationen gebildet Damit enthält der Refinanzierungskorb für Revolvingkredite alle gängigen Refinanzierungssätze der Schweizer Kreditinstitute und berücksichtigt im Sinne der fehlenden Planbarkeit der Revolvingkredite unterschiedlichste Fristigkeiten und wird auch gesetzlichen Anforderungen gerecht In 2014 liegt der Refinanzierungssatz auf Basis des genannten Refinanzierungskorbes bei 0.17% Der Pauschalsatz von 10% im Vorschlag des Bundesrates orientiert sich an der Obergrenze der von Prof. Schierenbeck im Jahr 2000 beschriebenen vollkostenorientierten Mindestmarge im Konsumkreditgeschäft Prof. Schierenbeck differenziert dabei nicht zwischen Konsum- und Revolvingkrediten; dies wird in Anbetracht der unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Kostenstrukturen als nicht geeignet befunden Für Revolvingkredite setzen wird daher eine vollkostenorientierte Mindestmarge von 12% (entsprechend höherer Kosten von 20%) ausgehend von dem Lohn- und Preisniveau des Jahres 2000 an Gemäss unseren Analysen machen die Betriebskosten im Revolvingkreditgeschäft durchschnittlich ca. 60% der vollkostenorientierten Mindestmarge im Sinne von Prof. Schierenbeck (Pauschalsatz gemäss Vorschlag des Bundesrates) aus Die Betriebskosten selbst unterliegen gemäss unseren Analysen den Personal- und Sachkosten in einem Verhältnis von 75:25 Entsprechend wird eine jährliche Anpassung der vollkostenorientierten Mindestmarge vorgenommen, wobei die Lohnkosten im Kreditgewerbe (stellvertretend für Personalkosten) und der Konsumentenpreisindex (stellvertretend für Sachkosten) als Referenzsätze angesetzt werden Angepasst unter diesen Koordinaten an das Lohn- und Preisniveau von 2014, ergäbe sich ein vollkostenorientierte Mindestmarge von 13.33% für Revolvingkredite; die vollkostenorientierten Kreditkonditionen, d.h. die vollkostenorientierte Mindestmarge addiert mit dem Refinanzierungssatz, läge für 2014 bei 13.50% - 6 -

7 Zusammenfassung und Bewertung Das Modell erfüllt die aufgestellten Gestaltungsgrundsätze, da es zwischen Revolving- und Konsumkrediten unterscheidet, Kostenentwicklungen berücksichtigt und angemessene Refinanzierungssätze verwendet Zusammenfassung Unterscheidung Kreditart Unser Modell beinhaltet einen individuellen Höchstzinssatz für Revolvingkredite wie es in den analysierten und benachbarten EU-Ländern praktiziert wird Das Modell orientiert sich an dem Gutachten von Prof. Schierenbeck aus dem Jahr 2000 sowie dem darauf basierenden Vorschlag des Bundesrates und enthält eine kostenorientierten Mindestmarge sowie kostenorientierte Kreditkonditionen Miteinbeziehung Kostenentwicklung Unser Modell beinhaltet eine jährliche Anpassung der vollkostenorientierten Mindestmarge auf Basis der jährlichen Veränderungen der Betriebskosten (siehe Seite 4 und 5) Auf dem Preisniveau von 2014 liegt die vollkostenorientierte Mindestmarge bei 13.33% für Revolvingkredite Anpassung Refinanzierungssätze Als Refinanzierungszins für die Revolvingkredite ist aufgrund der schlechten Planbarkeit ein Refinanzierungskorb angesetzt; er bildet sich aus dem SARON, dem Dreimonats-Libor CHF, dem Zwölfmonats-Libor CHF, der 2-, der 5- und der 10-jährigen Bundesobligation Der Refinanzierungszins passt sich flexibel auf jährlicher Basis gemäss dem Vorjahreswert des Refinanzierungskorbes an; im Jahr 2014 liegt der Wert bei 0.17% Effizienz und Akzeptanz Das Modell ist kosteneffizient, da es zur Anwendung öffentlich verfügbare und regelmässig vom Bund und der Schweizer Nationalbank erhobene Daten miteinbezieht Das Modell sollte Akzeptanz auf Seiten des Konsumentenschutzes sowie im Finanzsektor finden, da es eine klare Regulierung zum Höchstzins beinhaltet, welche auf der einen Seite vor übermässigem Zinswucher schützt und auf der anderen Seite das Revolvingkreditgeschäft nicht signifikant einschränkt - 7 -

8 Deloitte refers to one or more of Deloitte Touche Tohmatsu Limited ("DTTL"), a UK private company limited by guarantee, and its network of member firms, each of which is a legally separate and independent entity. Please see for a detailed description of the legal structure of DTTL and its member firms. Deloitte Consulting AG is a subsidiary of Deloitte LLP, the United Kingdom member firm of DTTL. This publication has been written in general terms and therefore cannot be relied on to cover specific situations; application of the principles set out will depend upon the particular circumstances involved and we recommend that you obtain professional advice before acting or refraining from acting on any of the contents of this publication. Deloitte Consulting AG would be pleased to advise readers on how to apply the principles set out in this publication to their specific circumstances. Deloitte Consulting AG accepts no duty of care or liability for any loss occasioned to any person acting or refraining from action as a result of any material in this publication Deloitte Consulting AG. All rights reserved.

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