Liebe Eltern und Mitglieder des Verein der Eltern und Freunde des Lycée Français de Hambourg e.v.,

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1 Liebe Eltern und Mitglieder des Verein der Eltern und Freunde des Lycée Français de Hambourg e.v., im Anschluss an die außerordentliche Mitgliederversammlung des 7. Juni 2013, und zur Vorbereitung unserer Versammlung am , in der die Mitglieder aufgerufen werden sich über die Schulgelder BAC / ABIBAC zu äußern, haben wir beschlossen, ein Dokument auf unserer Internetseite zu stellen, welches für alle Mitglieder die relevante Information zu diesem Thema seit zwei Jahren zusammenfasst und kommuniziert. So befinden sich alle Mitglieder auf dem gleichen Wissensstand. Dieses Dokument ist in zwei Teile unterteilt: 1) Wichtige Begriffsdefinitionen, 2) Antworten auf Fragen rund um die Versammlung vom 2013, die heute immer noch aktuell sind. 1. Einige Begriffe, um das Lycée Antoine de Saint-Exupéry de Hambourg besser verstehen zu können Die AEFE Die AEFE, die zentrale Agentur für das französische Auslandsschulwesen, hat den Status einer öffentlichen nationalen Verwaltungseinrichtung, die dem französischen Außenministerium untersteht. Das Hauptziel der AEFE besteht darin, sich für ein einmaliges Netz von Auslandsschulen in der Welt einzusetzen und dieses zu fördern. Es setzt sich im Jahre 2013 aus mehr als 480 Schulen in 130 Ländern zusammen. Diese Schulen bieten einen Unterricht entsprechend den Lehrplänen des französischen Bildungsministeriums an. Diese staatlich anerkannten Einrichtungen ermöglichen eine durchgängige Schullaufbahn vom Kindergarten bis zum Abitur. Diese Einrichtungen werden entweder finanziell direkt von der AEFE gesteuert oder aber sie haben einen Trägerverein. An unserer Schule wird die AEFE wie folgt beteiligt: Einstellung und Vergütung der Schulleitung Vergütung eines Teils der Gehälter der Lehrer, die zuvor vom französischen Staat ausgesandt worden sind ( Résidents und expatriés ) Förderung einer Politik der innovativen Pädagogik, die die geltenden Lehrpläne und die Aufgeschlossenheit gegenüber der deutschen Sprache und Kultur in Einklang bringt.

2 Von wem wird das Lycée Français de Hambourg verwaltet? Das Lycée Français de Hambourg (LFH) untersteht der AEFE, der Hamburger Schulbehörde und wird von seinem Trägerverein, dem Verein der Eltern und Freunde des Lycée Français de Hambourg e.v. betrieben und verwaltet. Die Verwaltungsaufgaben werden durch dessen Vorstand wahrgenommen. Der Verein untersteht dem deutschen Vereinsrecht. Um seine Aufgaben zu erfüllen hat der Verein verschiedene Verträge mit pädagogischen und finanziellen Partnern abgeschlossen: mit der AEFE ( convention ) und mit der Stadt Hamburg. Als Eltern oder Vormund eines im Lycée Français de Hambourg eingeschulten Kindes sind Sie automatisch Mitglied des Vereins, vorausgesetzt Sie haben dazu auf dem Anmeldeformular Ihres Kindes ihr Einverständnis gegeben. Der Mitgliedsbeitrag ist Teil des Schulgeldes. Die «Ecole maternelle» ist eine Kita Gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg besitzt die «Ecole Maternelle» denselben Status wie ein deutscher Kindergarten für drei bis sechsjährige Kinder. Der Besuch der Kita ist für 5 Stunden pro Tag beitragsfrei. Ab 5 Stunden pro Tag wird der Kindergartenbeitrag von der Stadt Hamburg ganz genau festgelegt und richtet sich u.a. nach dem Einkommen der Eltern (Kitagutschein). Die Kita verfügt über ein von der Grundschule und dem Gymnasium unabhängigen Budget. Der Hortgutschein (gültig bis zum ) Es handelte sich hierbei um ein Betreuungssystem für Grundschulkinder nach der Unterrichtszeit, d.h. für Schüler/innen der Klassenstufen 1-5. Ein erheblicher Anteil der staatlichen Förderung für den LFH erfolgte über das Hortgutscheinsystem. Ab September 2015 wurde der Hort im LFH durch die GBS (Ganztagsschule) ersetzt,, mit sehr viel geringeren Fördermittel. Das Projekt Ganztagsschule (GBS) Hierbei geht es um eine Reform des staatlichen Hamburger Schulsystems, welche eine kostenlose Betreuung der Kinder von 13 Uhr bis 16 Uhr ermöglicht. Im LFH wurde die GBS ab September 2015 eingeführt, was zur Folge hatte, dass die Mittel für den Hortgutschein gestrichen wurden. Die GBS Subventionen fallen niedriger aus, als die Fördermittel der ehemaligen Hortgutscheine. Dazu wurde eine getrennte Buchhaltung für die GBS eingeführt. Die GBS ist ein finanziell eigenständiges System.

3 Ersatzschule Die für Bildungsfragen zuständigen Bundesländer schließen jeweils eine Vereinbarung mit den Privatschulen über die Anerkennung als Ersatzschule oder Ergänzungsschule ab. Dies ist auch seit dem 1. August 2008 der Fall zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Lycée Français de Hambourg. Diese Vereinbarung findet von der 1. bis zur 12.Klasse (Abschlussklasse) Anwendung. Alle Kinder der Grundschule und des Collège (Sekundarstufe I) werden von der Stadt Hamburg bis zur 8. Klasse (4e) staatlich gefördert. In der 9. Klasse (3e) erhält der LFH staatliche Förderungen nur für die Schüler, die sich für die Option OCA entschieden haben. Diese Förderung erhalten auch Schüler/innen des Lycée, aber nur diejenigen, die außer dem französischen "Baccalauréat" auch das deutsche Abitur vorbereiten (Abibac). Das Hamburger Schulgesetz für Ersatzschule schreibt vor: - Die Ersatzschule darf für Kinder der Ersatzschule kein höheres Schulgeld als 200 monatlich berechnen., - Ebenso muss die Schülerzahl pro Klasse begrenzt sein, - Die Schüler müssen am Deutsch Unterricht nach Hamburger pädagogischen Kriterien teilnehmen und als Ziel die Abiturprüfungen vorzubereiten (Abibac im LFH). Hier die Bemerkung: bevor das LFH als Ersatzschule anerkannt worden ist, lag das Schulgeld in einer Höhe von 3000 bis 4000 pro Jahr. Nach Anerkennung des LFH als Ersatzschule wurden die Schulgelder auf 1670 pro Jahr runtergesetzt. Ergänzungschule Es existieren zwei unterschiedliche Arten der Vereinbarung bei den Privatschulen, je nachdem, welcher Status vorliegt: Ersatzschule oder Ergänzungsschule. Eine Ergänzungsschule wird von der Stadt Hamburg überhaupt nicht gefördert (sowie beim LFH bis 2008). Die Schüler/innen unserer Schule, die sich lediglich für das "Baccalauréat" entscheiden, zählen nicht zu den Ersatzschüler/innen sondern bei ihnen finden die Regelungen der Ergänzungsschule Anwendung (Grund: das Baccalauréat gilt nicht als staatlich anerkannter Schulabschluss). Sie kommen also nicht in den Genuss einer finanziellen Förderung der Stadt Hamburg.

4 Zusammenfassung: Auflistung der Schüleranzahl und der Einnahmen aus den 4.oben genannten Management Bereichen : 2. Fragen zu der im Juni 2013 abgehaltenen Vollversammlung: Was war das Ziel der Außerordentlichen Vollversammlung am ? Der Vorstand wollte seine Mitglieder über ein steigendenes Defizit durch die BAC Lycéeschüler/innen informieren, sowie diese darüber in Kenntnis zu setzten, dass es notwendig ist für dieses Problem der Finanzierung eine nachhaltige und transparente Lösung zu finden. Diese Information bedeutete allerdings nicht, dass die finanzielle Lage des LFH jemals in Gefahr war : wenn der Vorstand aber nichts unternimmt, kann in der Zukunft das Defizit nicht mehr ausgeglichen werden,. Eine Umlage der Einnahmen und Ausgaben der verschiednen Einheiten des LFH (KITA, GBS, Ersatzschule, Ergänzungsschule) kann nicht in einem Gesamtbudget zusammengefasst werden.

5 Außerdem hat anlässlich dieser Vollversammlung der Vorstand zahlreiche, immer wieder aufkommende Fragen der Mitglieder beantworten können, die darauf abzielten, wie die Finanzen der Schule verwaltet werden. Eine Abstimmung zu der Frage der Schulgeld-Erhöhung für die nicht staatlich geförderten Ergänzungsschüler/innen stand schon im Juni 2013 auf der Tagesordnung. Das Problem stellt sich wie folgt dar: Die Stadt Hamburg bezuschusst alle Schüler/innen bis zur 8.Klasse (4e) Für die letzten vier Schuljahre (von der 9. bis zur 12. Klasse) bezuschusst die Stadt Hamburg anteilig die Schüler/innen, die den doppelten Abitur-Bac Abschluss, das Abibac, vorbereiten. Dies bedeutet auch, dass der Verein insgesamt den Kostenanteil der Ergänzungsschüler tragen muß (da diese Kosten von der Stadt Hamburg nicht anerkannt werden). Die Schulbehörde möchte nicht von der Regelung abweichen, nach der kein höheres Schulgeld als 200 monatlich für die Abibac-Schüler/innen berechnet werden kann(entspricht dem Schulgesetz für die Hamburger Ersatzschulen). Gegenwärtig ist die Verteilung der Einnahmen und der Kosten pro Schulstufe unausgeglichen. Angesichts der Ungewissheit hinsichtlich der Finanzierung der Ganztagsschule, war es sinnvoll, das Risiko einer sprunghaften Schulgeld-Erhöhung im letzten Moment zu begrenzen. Es wäre auch nicht richtig und fair gewesen, damals die Eltern über die Lage in Unkenntnis zu lassen. Das Ziel 2013 und auch heute 2015 ist es die Schüler/innen sowohl zum allgemeinbildenden französischen Abitur (Baccalauréat) als auch zum doppelten Abiturabschluss (Abibac) zu führen. Denn nur dieses Konzept erlaubt es von der Stadt Hamburg bis zur 8. Klasse bezuschusst zu werden. Warum ist nicht im Juni 2013 über die Schulgelder abgestimmt worden? Wie es das deutsche Vereinsrecht verlangt, ist gleich zu Beginn der Sitzung erklärt worden, dass an dem besagten Abend keine Entscheidung zur Abstimmung vorgelegt werden würde. Manche Eltern baten vor einer möglichen Abstimmung noch um Bedenkzeit, um die neue Information des Vorstands verarbeiten zu können. Was hat der Vorstand im Juni 2013 als Lösung vorgeschlagen? Es ging im 2013 darum, das Schulgeld stufenweise für die Schüler/innen zu erhöhen, die nicht das Abibac ablegen möchten, um das Defizit, das diese Schüler/innen hervorrufen, auszugleichen.

6 War diese Situation neu? Nein. Sie hat sich dadurch ergeben, dass die Schule 2008 als Ersatzschule anerkannt worden ist, und parallel eine Ergänzungsschule für die Lyceeschüler, die ausschließlich das Baccalauréat ablegen, weiter fortbeseht. Aufgrund des Ersatzschulen Status kamen dem Budget des Lycée die Subventionen der Stadt Hamburg zugute, zusätzlich zu : den Spenden/Nachlässen, der Beteiligung der AEFE (in Form der Übernahme eines Teils der Gehälter mancher résidents und expatriés Mitarbeiter; der andere Teil der Gehälter wird dem Verein in Rechnung gestellt), und zu den Beiträgen, die die Eltern leisteten (Schulgeld) noch die Subventionen der Stadt Hamburg zugute. Insbesondere der letztgenannte Posten hat von diesem Geldsegen profitieren können, da die Schulgeldbeträge im Jahr 2009 halbiert wurden, um die Höchstgrenze von 200 monatlich nicht zu überschreiten. Von der starken Reduzierung des Schulgelds haben damals die Ersatzschüler und Ergänzungsschüler profitiert. Erinnern wir noch einmal daran, dass die Stadt Hamburg seitdem unsere Haupteinnahmequelle darstellt (mehr als 50% der Einnahmen). Wie hat es bisher funktioniert? Dazu muss man jetzt erst einmal das Prinzip der Zuschussvergabe seitens der Freien und Hansestadt Hamburg verstehen: - Kindergarten: Festfinanzierungsbetrag. Der Kindergarten und die GBS erhalten pro Schüler/in und pro Jahr einen Festbetrag. Diese Zuschüsse werden anh. einer Namensliste der Schüler gezahlt und sind zweckgebunden. Letzteres bedeutet: die Förderungen müssen wieder in den Kindergartenunterricht und für die GBS fließen. - Ersatzschüler von der 1. Klasse bis zur Abschlussklasse Terminale: Fehlfinanzierungsbetrag. Die Stadt Hamburg gewährt pro Schüler/in einen Zuschuss bis zu einer Höchstgrenze. Je nach Ausgaben der Schule und nach den Berechnungsregeln der Stadt Hamburg (80% für Personalkosten und 20% für Betriebskosten) wird dieser Zuschuss bei Haushaltsabschluss am angepasst. Wenn der Zuschuss voll ausgeschöpft wird, verbleibt das Geld bei der Schule. Fallen jedoch die Ausgaben der Schule geringer als die gewährten Zuschüsse aus, muss sie einen Teil davon zurückerstatten.

7 Die Stadt Hamburg setzt an dieser Stelle ganz klare Maßstäbe: Die Zuschüsse dürfen auf gar keinen Fall für die Ergänzungsschüler verwendet werden. Es ist verboten, zweckgebundene Subventionen zu benutzen, um die Ergänzungsschüler zu finanzieren. (Zweckentfremdung der Subvention). Aus diesem Grund hat der Vorstand einstimmig beschlossen, dass eine Umlage der Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Gesamtbudgets des LFH, ab 2017 nicht möglich ist. Sondern jede Einheit des LFH soll ein eigenständiges ausgeglichenes Budget aufweisen, so auch die Ergänzungsschule. Es ist wichtig für das LFH die Ergänzungsschule beizubehalten. Wie viele Schüler sind betroffen? Die Zahl der Schüler/innen, die keine Zuschüsse erhalten, steigt seit 2009 (S. Tabelle oben) Dieser Trend veranlasst den Vorstand die Vereinsmitglieder, über die sich daraus resultierenden finanziellen und rechtlichen Risiken in Kenntnis zu setzen. Nach welchen Kriterien können die Schüler/innen die Zweige Abibac oder Bac wählen? Im September 2015 hat die Schulbehörde das LFH an das Hamburger Schulgesetz und an den 2008 abgeschlossenen Vertrag erinnert: um als Ergänzungsschüler von der Schulbehörde anerkannt zu werden muss die Erlaubnis der Schulbehörde vorliegen. Die Familien, deren Kinder keine Abitur (Abibac) vorbereiten, müssen sich an die Schulbehörde wenden und deren Erlaubnis einholen, nur das Baccalauréat vorbereiten zu dürfen. Diese Erlaubnis wird in Sonderfällen erteilt (befristeter Aufhenthalt in Hamburg, zum Beipiel). Ab dem Schulstart Sept 2016 müssen entsprechend die Familien, deren Kinder keine Abitur (Abibac) vorbereiten möchten, sich vorab an die Schulbehörde wenden. Ab September 2016 ist es Pflicht, dass alle Schüler der 9. Klasse (3e) an der OCA Option teilnehmen, um die wachsende Anzahl der Ergänzungsschüler zu begrenzen. Gibt es noch andere Ansätze? Der Vorstand hat auch schon ernsthaft über mehrere Alternativen nachgedacht und sich mit ihnen auseinandergesetzt. Die Einführung eines Firmentarifs für die Ergänzungsschüler ab September 2016 wird am den Mitgliedern vorgeschlagen (i.e 9500 pro Jahr eines betroffenen Ergänzungsschüler) Die Umlegung des Defizits der Ergänzungsschule auf alle Schüler/innen des LFH durch eine Erhöhung des Schulgeldes wurde wegen des Systems des Fehlfinanzierungsbetrages und zweckgebundener Subventionen nicht weiter verfolgt. Ist nicht umsetzbar.

8 Die Erhöhung der Anmeldegebühren ist rechtlich durch den Status der Ersatzschule nicht zulässig. Finanziell auch nur begrenzt brauchbar, da zur Lösung des Problems die Einnahmen zu gering sind. Gespräche mit der AEFE wurden durchgeführt, um das Defizit der Ergänzungsschüler zu übernehmen: die AEFE übernimmt die Vergütung für die vom französischen Staat entsandten Mitarbeiter/innen und ein Teil wird vom Verein erstattet. Dieses Verfahren lässt keine Spielräume zu. Eines Solidar-Hilfsfonds, der Verein ALFA Hamburg e.v, wurde im 2014 gegründet. Dieser Verein ist unabhängig von unserem Trägerverein und seinem Vorstand. ALFA Hamburg wartet auf Ihre Spenden: Verschiedene Treffen mit französischen und deutschen Politikern seit 2012, steuerliche und rechtliche Prüfungen, sowie der regelmäßige Austausch mit allen Partnern des LFH (Firmen, franz. & deutsche Behörde) wurden vom Vorstand unternommen, um diese Problematik zu analysieren und eine Lösung zu finden.. Parallel bereitet die Schulleitung des LFH mit den Lehrern ein pädagogisches Projekt vor, das die Mehrheit der Schüler zum Abschluss Abitur (Abibac) führen wird. Welche Schlussfolgerung ergibt sich hieraus? Das LFH verfügt über einen besonderen Status sowohl innerhalb der AEFE als auch in seiner Eigenschaft als Ersatzschule in der Hamburger Schullandschaft. Wir haben einen strikten Vertrag mit der Stadt Hamburg im Rahmen der Zuschussvergabe und wir sind zudem die einzige Privatschule, die gleichzeitig als Ersatzschule und als Ergänzungsschule anerkannt wurde. Dieser besondere Status ist eine Chance: wir profitieren von der kulturellen Aufgeschlossenheit für die Schüler/innen, was wir dem Status der Ersatzschule (ein Teil des Unterrichts in deutscher Sprache) verdanken. Wir profitieren von der finanziellen Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg und von der Möglichkeit, einen Zweig Ergänzungsschule für die Schüler/innen mit nicht Deutsch als Muttersprache anzubieten. Wir können aber jetzt auch nicht mehr ignorieren, dass diese zwei parallel laufenden Schulmodelle innerhalb des LFH deutliche verschiedene Kosten verursachen, die dazu nicht untereinander ausgeglichen werden könne. Es ist jetzt notwendig, die Ergänzungsschule als Ausnahme, getrennt von der Ersatzschule, finanziell und rechtlich zu betrachten. Deswegen wird eine Erhöhung des Schulgeldes für die Ergänzungsschüler, sowie ein Firmentarif, bei der Versammlung am vorgeschlagen. Diese neuen Schulgelder würden natürlich zukünftig nur für die als offizielle anerkannte Ergänzungsschüler gelten. Es gibt 7 französische Schulen in Deutschland. Für die Familien, und auch mit unterschiedlichen Schulgeldern BAC /ABIBAC, wird das LFH die Einrichtung mit dem niedrigsten Schulgeld bleiben. Ihr Vorstand.

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