Stadtner-Nachrichten

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1 Mitteilungen der Gemeinde Walenstadt In dieser Ausgabe: Mitteilungen Gemeinderat 1 Mitteilungen Verwaltung 9 Mitteilungen Schule 13 Miteilungen JUKO 14 Mitteilungen Bibliothek 15 Mitteilungen und News WEW 16 Mitteilungen APH RIVA 17 Mitteilungen Ortsgemeinden 18 Verschiedene Mitteilungen 18 Veranstaltungsprogramm 3/2013 Erscheint quartalsweise Städtli mit Bahnhofstrasse

2 Mitteilungen des Gemeinderates Personelles Bauamt Zur Ergänzung des Bauamt-Teams wählte der Gemeinderat Herr Hans Näf aus Walenstadt als neuen Mitarbeiter für das Bauamt, mit Stellenantritt am 1. September Herr Näf schloss seine Lehre als Hochbauzeichner ab und absolvierte anschliessend die höhere Fachprüfung zum Eidg. dipl. Bauleiter. Er ist seither als Projektverantwortlicher und Bauleiter im Hochbau tätig. Steueramt Unser Steuersekretär-Stv., Matthias Müller, nimmt im September 2013 das 4-jährige Studium zum Bachelor in Business Administration (General Management) auf. Er wird sein Pensum für die Dauer der Weiterbildung auf 50% reduzieren. Der Gemeinderat wählte Frau Ilvana Scheiber aus Walenstadt als Sachbearbeiterin für das Steueramt mit einem Pensum von 50%. Frau Scheiber absolvierte eine Kaufmännische Lehre und arbeitete in den vergangenen Jahren in der Treuhandbranche. Sie tritt ihre Stelle am 1. September 2013 an. Wir heissen Hans Näf und Ilvana Scheiber in unserem Team herzlich willkommen und wünschen ihnen viel Freude und Motivation in ihrer neuen Tätigkeit. Weiterbildungen Frau Susanna M. Solenthaler hat die Basis-Ausbildung im systemisch-lösungsorientierten Kurzzeitcoaching beim Weiterbildungsforum in Luzern erfolgreich abgeschlossen und kann nun Einzelpersonen in herausfordernden Situationen noch wirksamer mit Einzelcoaching unterstützen. Die Zertifizierung durch die International Coach Federation ICF wird zu einem späteren Zeitpunkt angestrebt. Frau Jeanine Schumacher hat ihre 3-jährige Weiterbildung zum Kantonalen Fachausweis öffentliche Sozialhilfe bei der ZHAW in Winterthur ebenfalls mit bestem Erfolg abgeschlossen. Der Gemeinderat gratuliert Susanna M. Solenthaler und Jeanine Schumacher herzlich zu den erfolgreichen Diplomprüfungen. Büros am 2. August 2013 geschlossen Am Freitag nach dem Nationalfeiertag, 2. August 2013, bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. Neuzuzüger-Apéro Einwohnerinnen und Einwohner, mit Zuzugsdatum 1. Mai 2012 bis 30. Juni 2013, sind am Mittwoch, 21. August 2013 zu einem Begrüssungs-Apéro eingeladen. Die persönliche Einladung mit dem Programm wird den Neuzuzügern zu einem späteren Zeitpunkt per Post zugestellt. Tag der Bevölkerung/Voranzeige Unter dem Motto Tag der Begegnung/Tag der Freude veranstaltet das Kommando des Ausbildungszentrums Heer (AZH) zusammen mit dem Gemeinderat am 19. Oktober 2013 einen Tag für die Bevölkerung mit einer Besichtigung der Gebäulichkeiten und Anlagen (KIUG-Ortskampfanlage Äuli und SIUG) auf dem Areal des AZH im Paschga. Dieser Anlass wird in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Vereinen durchgeführt (Verpflegungsstände). Eine Anmeldung für diesen Anlass ist erforderlich (siehe Seite 2). Seite 1

3 Gemeinde Walenstadt Ausbildungszentrum Heer Einladung zum Tag der Bevölkerung auf dem Areal des Ausbildungszentrums des Heeres im Paschga vom Samstag, 19. Oktober 2013 Unter dem Motto Tag der Begegnung/Tag der Freude laden der Gemeinderat und das Kommando des Ausbildungszentrums des Heeres (AZH) alle Einwohnerinnen und Einwohner ganz herzlich zu einer Besichtigung der Gebäulichkeiten und Anlagen (KIUG-Ortskampfanlage Äuli und SIUG) auf dem Areal des AZH im Paschga ein. Programm (provisorisch) Zeit Aktivität Standort Besonderes Ab 09:00-09:30 Uhr Eintreffen der Gäste, Kaffee Paschga, Geb AW 09:30-09:45 Uhr Willkommen/Einf. des Tages Paschga, Geb AW Gde Präsident/Kdt AZH 10:00-13:00 Uhr Präsentation Vereine/Demo Äuli/Geb AW Vereine/GAZ Ab 12:15-14:00 Uhr Verpflegung Stände offen Äuli Vereine Ab 14:30-15:00 Uhr Verabschiedung individuell Äuli Organisatorisches: Treffpunkt für alle Teilnehmer ist das Areal des AZH im Paschga (Geb AW). Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer individuell anreisen. Parkplätze sind genügend vorhanden. Der Tag der Begegnung auf dem Areal des Ausbildungszentrums des Heeres im Paschga findet bei jeder Witterung statt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, das beiliegende Anmeldeformular bis spätestens am 15. August 2013 der Gemeinderatskanzlei Walenstadt, Rathaus, 8880 Walenstadt, einzureichen. Anmeldungen per Mail bitte an die Adresse Das Anmeldeformular ist auch auf unserer Homepage unter News abrufbar. Anmeldeformular: Name:. Vorname:.. Adresse:. Telefon:.. Anmeldungen bis am 15. August 2013 an die Gemeinderatskanzlei Walenstadt, Rathaus, 8880 Walenstadt oder per Mail an Seite 2

4 Projektübersicht 2013 Projektnamen Status Ausführung Hochbauprojekte: Projekt Überbauung Gutenbergstrasse (Flexeta) Projekt verschoben offen An-/Umbau Alters-/Pflegeheim RIVA in der Vorbereitungsphase Neubau Kindergarten in der Studienphase Strassenbauprojekte: Parkplatz Kronenbungertstrasse in der Ausführungsphase 2013 Sanierung/Ausbau Bergstrasse Gassguet-Tal in der Planungsphase Bahnhofstrasse Teilstück altes Rathaus - neues Rathaus in der Planungsphase Fussweg Alte Landstrasse (Teilstück) in der Planungsphase 2015 Sanierung Burgstrasse/Tremlastrasse Schlussarbeit (Deckschicht) 2013 Sanierung Freihofstrasse Ausführung abgeschlossen 2013 Sanierung Höflistrasse (Tscherlach) vor der Planungsphase Verbindungsstrasse Tremla Zihl (Ost) projektabhängig offen Brücke Tscherlerbach neue Holzbrücke erstellt 2013 Fussgängersteg Kasernenstrasse Ausführung verschoben offen Wasserbauprojekte: Hochwasserschutzprojekt Seez Entsumpfungskanal in der Planungsphase Hochwasserschutzprojekt Seez Etappe 11 in der Planungsphase Kanalisationsprojekte: Sanierung Schmutzwasserleitung Baumgarten vor der Planungsphase 2014 Sanierung Regenwasserleitung Lindenstrasse vor der Planungsphase 2014 Infrastrukturprojekte: Strassenraumgestaltung Walenstadt laufende Planungsphase Tempo 30-Zone Städtli in der Ausführungsphase Büntenstrasse Tempo 30-Zone (abhängig Neubau) in der Detailplanungsphase Seeufergestaltung (Uferverbauung bei Entwässerungskanal) in der Detailplanungsphase Vernetzungsprojekt Walenstadt-Tscherlach-Berschis in der Ausführungsphase Interne Projekte (Planungen, Konzepte, usw.): Genereller Entwässerungsplan (GEP) Ausführungsphase laufend Revision Ortsplanung (Zonenplanung) Einspracheverhandlungen Naturgefahrenkarte (Kanton) - Massnahmenkonzept in der Ausführungsphase Parkierungskonzept (Reglement) in der Ausführungsphase 2013 Seite 3

5 Lehrstelle Kaufmann/Kauffrau 2014 Die Gemeinde Walenstadt bietet im Jahr 2014 eine Lehrstelle als Kauffrau/Kaufmann an. Weitere Informationen sind zu einem späteren Zeitpunkt unter oder im Sarganserländer ersichtlich. Ergebnisse Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 Eidgenössische Volksabstimmungen Ja Nein Volksinitiative Volkswahl des Bundesrates Änderung vom 28. September 2012 des Asylgesetzes (AsylG) (Dringliche Änderungen des Asylgesetzes) Kantonale Volksabstimmungen Gesetz über die St. Galler Pensionskasse Einsatz Sicherheitsdienst und vermehrte Polizeikontrollen Vandalismus, Littering, Nachtruhestörungen, wildes Campieren, Zerstörungen usw. sind ohne den Einsatz von Sicherheitsdiensten und der Polizei am See leider an der Tagesordnung. Die Präsenz von Sicherheitsleuten hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren positiv ausgewirkt. Mit regelmässigen Kontrollen konnte diesen unhaltbaren Zuständen weitgehend Einhalt geboten werden. Auf Antrag der Seeuferplanungskommission hat der Gemeinderat die Überwachung der Seeuferzone am Walensee für das Jahr 2013 wiederum an die Bewachungsfirma S.E.T. Special Enforcer Team, Fredy Broder, Walenstadt, in Auftrag gegeben. Zu den weiteren Aufgaben der Überwachungsfirma gehören u.a. vermehrte Kontrollgänge am Bahnhof, im Städtli sowie auf dem Gelände der Schule Walenstadt. Ebenfalls wird die Einhaltung des Fahrverbots bei der Seemülistrasse Richtung Lochezen kontrolliert und die Hundehalter werden auf den Leinenzwang auf dem gesamten Seegelände aufmerksam gemacht. Ortsgemeinde und politische Gemeinde appellieren an die Hundehalter, sich diesbezüglich an diese Weisung zu halten. KITA Zottelbär - Leistungsvereinbarung Die Gemeinde Walenstadt schloss gemeinsam mit den politischen Gemeinden Flums und Quarten eine neue Leistungsvereinbarung mit dem Verein KITA Zottelbär ab. Tagesfamilien Sarganserland - Leistungsvereinbarung Mit der Einführung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ab 1. Januar 2013 wird die Zuständigkeit für die Tagesbetreuung gemäss Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB) den Gemeinden übertragen. Die Sarganserländer Gemeinden bestimmten im Sinne von Art. 11 Abs. 1 der Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern (PKV) den Verein Tagesfamilien Sarganserland als zuständige Stelle und schlossen eine Leistungsvereinbarung ab. Seite 4

6 Denkmalpflege/Subventionsbeiträge Die Katholische Kirchgemeinde beabsichtigt, den Zwiebelturm der Kapelle St. Wolfgang zu sanieren. Das Vorhaben wird von der kantonalen Denkmalpflege als von lokal-regionaler Bedeutung eingestuft. Die denkmalpflegerisch anrechenbaren Kosten sind mit Fr ermittelt worden. Die Gesamtsubvention beläuft sich auf Fr Der Anteil der politischen Gemeinde Walenstadt beläuft sich auf ein Drittel, d.h. auf Fr Gigathlon 2013 Die zehnte Austragung des Gigathlons unter der Ägide von Swiss Olympic schwimmt, rollt und läuft vom Juli 2013 erstmals diagonal von Ost nach West. Zwischen Chur und Lausanne verknüpfen sich zwei Alpencircuits und ein City Gigathlon in einem weiten Spannungsbogen zu einem neuen, sechstägigen sportlichen Abenteuer. Rund Teilnehmer werden in vier Kategorien die Strecke über km und Höhenmeter ganz oder teilweise absolvieren. Sie werden dabei unvergessliche Eindrücke sammeln, einmalige Team-, Sport- und Naturerlebnisse erfahren, Zuschauer in der ganzen Schweiz an die Strecke locken und nicht zu vergessen, tausende von Helfern dazu bewegen, sich freiwillig in den Dienst des Sportlers und der Athleten zu stellen. Am 9. Juli 2013 führt die Strecke auch durch das Sarganserland, entlang des Walensees bis zum Zürichsee. Anschliessend verläuft die Strecke in Richtung Lachen bis zum Ziel in Ennetbürgen. Wir weisen Sie darauf hin, dass mit allfälligen Verkehrsbehinderungen auf dieser Strecke zu rechnen ist. Veranstaltung - Denken Sie an die Formalitäten Der administrative Teil der Vorbereitungen einer Veranstaltung mag lästig wirken, doch er ist unerlässlich und erspart Ärger und saftige Bussen. Ausserdem schafft eine gute Zusammenarbeit zwischen den Organisatoren und den Behörden ein vertrauensvolles Klima. Davon können alle profitieren. Mit der Erledigung der nötigen Formalitäten muss mindestens ein Monat vor der Veranstaltung begonnen werden. Die Verwaltung der Gemeinde, in der ein Anlass stattfindet, liefert genaue Angaben zum Vorgehen. In der Regel braucht es eine Bewilligung der Gemeinde, allenfalls einer kantonalen Stelle. Für die Abgabe von Speisen und Getränken braucht es ein temporäres Patent, d.h. ein Festwirtschaftspatent. Für Schaustellungen und Festhallen, Veranstaltungen im Lebensraum von Pflanzen und wild lebenden Tieren ist ebenfalls eine Bewilligung erforderlich. Für diese Formalitäten wird eine Gebühr erhoben. Je nach Grösse der Veranstaltung ist der Gemeinde Walenstadt ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Dazu gehört unter anderem der Beizug eines Sicherheitsunternehmens. Weitere Auskunft erhalten Sie bei der Gemeinderatskanzlei Walenstadt (Telefon ). Die Suisa ist als Verwalterin der Urheberrechte in der Schweiz im Voraus über den Anlass zu informieren. Sie hat Anspruch auf eine Abgabe, die je nach der Anzahl Personen, dem Eintrittspreis sowie dem Ertrag und dem Aufwand unterschiedlich hoch sein kann und nach der Veranstaltung aufgrund einer Schlussabrechnung festgelegt wird. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA in Luzern stellt kostenlos Informationsmaterial über das Risiko von Hörschäden bei Musikanlässen zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Die Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen (Schall und Laserverordnung, SLV, SR ) können Sie unter herunterladen. Seite 5

7 Tempo 30 - Zone Städtli Walenstadt Der Gemeinderat Walenstadt plant seit einigen Jahren die Einführung von verkehrsberuhigenden Massnahmen für das Städtli Walenstadt. Grundlagen dazu bildeten die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Strassenraumgestaltung Bahnhofstrasse, welche in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung erarbeitet wurden. Zudem gingen verschiedene Anträge bezüglich Schulwegsicherheit bei der Gemeinde ein. Der Gemeinderat beauftragte danach die Metron Verkehrsplanung AG mit der Ausarbeitung eines verkehrstechnischen Gutachtens für eine flächendeckende Begegnungszone. Darin wurden die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit einer Begegnungszone geprüft und die notwendigen baulichen Massnahmen aufgezeigt. Mit der Einführung einer Begegnungszone gepaart mit den vorgeschlagenen baulichen Massnahmen, ist eine Grundlage für eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung in den betroffenen Quartieren erarbeitet und zusammengestellt worden. Im Laufe des Planungsprozesses hat sich herausgestellt, dass sich die Einführung einer Begegnungszone aus verschiedenen Gründen schwierig gestaltet. Ebenfalls ist eine Sanierung der Werkleitungen und des Oberbaus der Bahnhofstrasse notwendig. Deshalb änderte der Gemeinderat Walenstadt seine Strategie und beabsichtigt nun anstelle der Begegnungszone eine Tempo-30-Zone einzuführen. Diese wird in mehreren Etappen gleichzeitig mit Werkleitungs-Sanierungsmassnahmen definitiv baulich umgesetzt. Mit der Einführung einer Tempo-30-Zone werden folgende Ziele verfolgt: Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere Erhöhung der Schulwegsicherheit und Erhöhung der Sicherheit des Langsamverkehrs (Fuss- und Veloverkehr). Stärkung des Städtli als Gewerbe- und Einkaufsort. Die Qualitäten des Städtli Walenstadt sollen bewahrt und gestärkt werden. Das Städtli mit Bahnhofstrasse, Seestrasse, Lindenplatz und Löwenplatz soll eine attraktive Einkaufsstrasse sein. Das Städtli ist ein Treffpunkt, daher soll die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Aufwertung des Strassenraumes. Verminderung des quartierfremden Verkehrs durch die Erhöhung des Durchfahrtwiderstandes. Förderung des Fuss- und Veloverkehrs Steigerung der Lebens- und Wohnqualität (Verminderung der Lärm- und Luftbelastung). Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 13 Abs. 2 StrG den Übersichtsplan Tempo-30-Zone Städtli samt dem Verkehrstechnischen Gutachten, datiert vom 28. Mai 2013, erlassen. Die öffentliche Auflage des Projektes Tempo-30-Zone Städtli samt dem Verkehrstechnischen Gutachten findet vom 21. Juni 2013 bis 22. Juli 2013 statt. Bauwesen Baubewilligungen Bauherrschaft Objekt Verfahren Borer Andres Rita und Andres Norbert Bohrung Wasserquelle MV Milchbuckstrasse 14 Parz. Nr Zürich Feldweg 12, 8881 Walenstadtberg Neyer Alfred Ersatzbau für bestehenden Holz und Werkzeugschopf OV Feldstrasse 16 Parz. Nr Flums Galspertweg, 8892 Berschis Kalberer Susanne Einbau WC-Anlage in bestehendem Schopf OV Grossfeldweg 15 Parz. Nr Mels Tscherler Lüsis, 8881 Tscherlach Seite 6

8 Wasser und Elektrizitätswerk Umgebungsgestaltung VV Bahnhofstrasse 5 Parz. Nr Walenstadt Am See (Hafen), 8880 Walenstadt STB Engineering AG Sanierung Bürogebäude OV Seilereistrasse 3a Parz. Nr Berschis Seilereistrasse 3a, 8892 Berschis Loop Max Umbau Maiensässhütte VV Fiechtenweg 22 Parz. Nr Reinach Tscherler Lüsis, 8881 Tscherlach Manhart René Anbau Pergola an bestehendes Einfamilienhaus OV Schattenbachstrasse 3 Parz. Nr Walenstadt Schattenbachstrasse 3, 8880 Walenstadt Pfiffner Franz Abbruch Schopf und Neubau EFH mit Carport OV Torkelweg 4 und Solaranlage, Parz. Nr Walenstadt Tünelenweg 2, 8880 Walenstadt Bühler Doris Sanierung Fassade Einfamilienhaus MV Güfelerstrasse 1 Parz. Nr Walenstadt Güfelerstrasse 1, 8880 Walenstadt Bischof Thomas und Franziska Neubau Kellerzugang MV Loftstrasse 18 StWE Nr (Stammgrundstück Nr. 254) 8880 Walenstadt Loftstrasse 18, 8880 Walenstadt Manhart Luzius Umbau Fenster zu Türe MV Rossweidstrasse 6 StWE Nr (Stammgrundstück Nr. 1926) 8880 Walenstadt Rossweidstrasse 6, 8880 Walenstadt Holzbau Bless Norbert AG Anbau und Erweiterung Lagerhalle OV Gewerbestrasse 10 Parz. Nr (BR 8014) 8881 Tscherlach Gewerbestrasse 17, 8881 Tscherlach Wildhaber Josef Schreinerei Neubau Materiallager/Remise OV Industriestrasse 11 Parz. Nr. 498 (BR 8058) 8880 Walenstadt Industriestrasse 11, 8880 Walenstadt Gubser Markus und Rita Erstellung Sitzplatz-Überdachung OV Güfelerstrasse 10a Parz. Nr Walenstadt Güfelerstrasse 10a, 8880 Walenstadt Wenger Karin Umbau Einfamilienhaus VV Seestrasse 58 Parz. Nr Walenstadt Freihofstrasse 13, 8880 Walenstadt Lutz Leonhard und Quinones Lutz Griel Neugestaltung Umgebung u. Erstellung Schwimmbecken OV Oberzihlweg 3 Parz. Nr Walenstadt Oberzihlweg 3, 8880 Walenstadt H+B Beckmann AG Einbau Tor in Werkhalle MV Ziegelhüttenweg 14 Parz. Nr Berschis Ziegelhüttenweg 14, 8892 Berschis OV = Ordentliches Verfahren VV = Vereinfachtes Verfahren MV = Meldeverfahren Seite 7

9 Pilzschutz In den politischen Gemeinden des Sarganserlandes gelten die folgenden einheitlichen Pilzschutzbestimmungen: Schontage Nachtpflückverbot Das Sammeln von Pilzen aller Art ist an den zusammenhängenden Schontagen vom 1. bis und mit 10. Tag jedes Monats untersagt. Zwischen Uhr und Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet. Tageskontingent Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von Pilzen aller Art sammeln. Schutzmassnahmen Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als 3 Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, ist verboten. Strafbestimmung Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden. Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Haft oder Busse bestraft. Aufsichtsorgane Amtliche Pilzkontrolleure Pilzkontrolleur für die Gemeinden Bad Ragaz und Pfäfers Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz- und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen. Sie haben folgende Befugnisse: Inhalt von Taschen, Rucksäcken und Fahrzeugen kontrollieren; Personalien feststellen; Sammelbehältnisse, Werkzeuge und Transportmittel sowie widerrechtlich gesammelte Pilze bis zum Eintreffen der Polizei sicherstellen. Kontrolleur Adresse Öffnungstag Öffnungszeit Elvira Zogg Fritz Welschinger 7323 Wangs, Bahnhofstr Bad Ragaz, Rosenweg 1 Sonntag bis Freitag jeweils ab dem 11. des Monats bis Ende Monat jeweils Uhr Uhr Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere des Kantons St. Gallen (Naturschutzverordnung, sgs 671.1) und den Gemeinde- Verordnungen über den Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung), die seit 1. Januar 1998 in Kraft stehen. Die Verordnungen können jederzeit bei den Gemeinderatskanzleien des Sarganserlandes eingesehen oder Kopien davon verlangt werden. Die Gemeinderäte Seite 8

10 Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Einwohneramt Neues Vorgehen beim Einreichen von Gesuchen um einen Lernfahrausweis und Umtausch eines ausländischen Führerausweises Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen hat uns Ende Mai mitgeteilt, dass das Einreichungsverfahren für Lernfahrausweise und den Umtausch ausländischer Führerausweise ab 1. Juni 2013 eine Änderung erfährt. Neu muss der Antragsteller bei erstmaligem Gesuch um Beantragung eines Lernfahrausweises bzw. Umtausch persönlich beim Einwohneramt vorsprechen. Er hat die notwendigen Unterlagen (Identitätskarte/Reisepass, Foto, Nothelferausweis etc.) vorzulegen. Das Einwohneramt prüft die Identität, bestätigt die Personalien und leitet das Gesuch inkl. sämtlicher Beilagen neu direkt an das Strassenverkehrsamt St. Gallen weiter. Für den zusätzlichen Aufwand des Einwohneramtes wird neu eine Gebühr von CHF erhoben. Diese ist jeweils am Schalter bar zu bezahlen. Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne direkt an unserem Info-Schalter oder via Tel bzw. Mail: Gemeinderatskanzlei Verkauf von Feuerwerk Gestützt auf Art. 3 der Vollzugsverordnung zur Eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung ist der Verkauf von Feuerwerk im Detailhandel bewilligungspflichtig. Der Gemeinderat erteilt die entsprechenden Bewilligungen. In unserer Gemeinde werden die Verkaufsstände von Feuerwerk vom Feuerschutzbeamten Paul Spirig kontrolliert. Somit werden die Vorschriften gemäss Eidg. Sprengstoffverordnung durchgesetzt und eine einheitliche Handhabung im Kanton gewährleistet. Verkaufsstellen, die Feuerwerksartikel verkaufen wollen, haben beim Gemeinderat frühzeitig um eine entsprechende Bewilligung nachzusuchen. Das Gesuch kann unter heruntergeladen werden. Grundbuchamt Eigentumserwerb an Grundstücken (Veröffentlichung des Eigentumserwerbs an Grundstücken nach Art. 970a ZGB und Art. 133bis EV zum ZGB) Abkürzungen EV = Erwerbsdatum des Veräusserers GE = Gesamteigentum Gfl. = Gebäudegrundfläche ME = Miteigentum Nr. = Grundstücknummer StWE-WQ = Stockwerkeigentums-Wertquote Februar Giger-Hächler Hans Rudolf, Walenstadt, an Giger-Hächler Margrit, Walenstadt, 1/2 ME an Nr. 2517, Freihofstrasse 13, Wohnhaus, 633 m2 Gfl., Gartenanlagen, EV / Steiner Ralf, Buchs, an Holenstein-Senti Erika, Zürich, Nr. 1732, Dorf, 667 m2 Acker, Wiese, Strasse, Weg, EV Seite 9

11 Guntli-Kunz Emma, Wangs, an Winkler Margit, Walenstadt, Nr , Weidstrasse 3, StWE-WQ 74/1000 (4 1/2 -Zimmerwohnung im 2. OG SW mit Nebenräumen: Garage Nr. 10, Keller Nr. 3), EV Ortsgemeinde Walenstadt an Di Monaco Francesco, Walenstadt, Nr , Fürschtweg 27, StWE-WQ 65/1000 (4 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 4 im 1. Obergeschoss Süd Haus A mit Kellerabteil Nr. 4 im Untergeschoss), EV / Albertin-Schuler Othmar, Walenstadt, an Kalberer-Albertin Susanne, Mels, Nr. 1822, Tscherler Lüsis, Ferienhaus, 207 m2 Gfl., Acker, Wiese, Gartenanlagen, Strasse, Weg, EV Pizol-Plast AG, Sargans, an Gassner-Gantner Heinrich, Walenstadt, Nr. S10269, Badstubenstrasse 7, StWE- WQ 33/1000 (5-Zimmerwohnung im 3. OG+DG NW), EV WIMMO AG, Walenstadt, an Hauenstein-Düsterhaus Kurt und Maria, beide Fläsch, zu je 1/2 ME, Nr , Kettweg 1, StWE-WQ 102/1000 (3 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 11 im Attikageschoss Südost mit Keller Nr. 11 im Untergeschoss), EV / WIMMO AG, Walenstadt, an Giger-Hächler Hans Rudolf und Margrit, beide Walenstadt, zu je 1/2 ME, Nr , Kettweg 5, StWE-WQ 105/1000 (3 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 11 im Attikageschoss Südost mit Keller Nr. 11 im Untergeschoss), EV / Schlegel-Willi Jörg, Walenstadt, an Gubser-Vetsch Remigius, Buchs, Nr. 1809, Lüsis, m2 Acker, Wiese, Wald geschlossen, EV Gubser-Vetsch Remigius, Buchs, an Schlegel-Willi Jörg, Walenstadt, ab Nr. 2084, Lüsis, an Nr. 1989: 542 m2 Acker/Wiese, Strasse/Weg, EV Schlegel-Willi Jörg, Walenstadt, an Kuster-Güntensperger Gabriele, Uznach, Nr. 1786, Lüsis, m2 Acker, Wiese, Strasse, Weg, Wald geschlossen, EV Akesson Gerda, Luzern, und Kuster-Güntensperger Gabriele, Uznach, ME zu je 1/2, an Gubser-Vetsch Remigius, Buchs, Nr. 2223, Tscherler Lüsis, m2 Acker, Wiese, Wald geschlossen, EV / / / Golenko-Ebert Brigit, D-Aichtal, an Favre-Bulle-Belinger Alain, Walenstadt, Nr , Alte Landstrasse 14c, StWE-WQ 216/1000 (5 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 22 im Attikageschoss mit Kellerabteil Nr. 22 im Untergeschoss), EV Lavarini-Diethelm Ida, Walenstadt, an Lavarini Tarcisio, Walenstadt, Nr. 288, Seestrasse 4, Wohn- und Geschäftshaus, 171 m2 Gfl., übrige befestigte Flächen, EV März Tschus-Vogler Max, Walenstadt, an Politische Gemeinde Walenstadt, Nr. 850, Schulhausgasse, 176 m2 Strasse/Weg, Gartenanlage, EV Tschus-Vogler Max, Walenstadt, an Holzbau Bless Norbert AG, Walenstadt, Nr. 905, Schulhausgasse 8, Wohnhaus, 377 m2 Gfl., Gartenanlagen, Strasse, Weg, EV Meier-Holzer Walter und Eleonora, beide Walenstadt, ME zu je 1/2, an Flück-Köchli Boris und Jana, beide Walenstadt, zu je 1/2 ME, Nr. 2330, Torkelweg 10, Wohnhaus, 600 m2 Gfl., Gartenanlagen, übrige befestigte Flächen, EV Eberle-Gartmann Florentina, Walenstadt, ME zu 3/6, Eberle Corinne, Appenzell, und Eberle Hannes, Walenstadt, ME zu je 1/6, an Daguati-Eberle Fabienne, Maienfeld, 5/6 ME an Nr. 621, Fürschtweg 28, 624 m2 Reben, übrige humusiert, EV Seite 10

12 Daguati-Eberle Fabienne, Maienfeld, an Daguati-Eberle Gianreto, Maienfeld, 1/2 ME an Nr. 621, Fürschtweg 28, 624 m2 Reben, übrige humusiert, EV / Thurnheer-Brunhart Rebecca, Berneck, an Selva Anna, Walenstadt, Nr , Zettlereistrasse 6, StWE-WQ 135/1000 (4 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 4 im 2. Obergeschoss West mit Keller Nr. 4 im Untergeschoss), EV Gadient-Mengelt Martina, Erbengemeinschaft, Walenstadt, an Borio Valentin und Grischott Nadja, beide Dürnten, zu je 1/2 ME, Nr. 859, Dorfhaldenstrasse 40, Reiheneinfamilienhaus, 296 m2 Gfl., Gartenanlagen, EV Daguati-Collenberg Reto, Erbengemeinschaft, Walenstadt, an Daguati Fabrizio, Winterthur, 1/2 ME-Anteil an Nr. 2390, Kapellgasse 11, Wohnhaus, 155 m2 Gfl., übrige befestigte Flächen, EV Daguati-Collenberg Clotilda, Walenstadt, an Daguati Fabrizio, Winterthur, 1/2 ME-Anteil an Nr. 2390, Kapellgasse 11, Wohnhaus, 155 m2 Gfl., übrige befestigte Flächen, EV / Flück-Gubser Jules, Aarau, Flück Heinz, Walenstadt, Catania-Steiger Heidi, Vilters, und Steiger-Anak Agung Heinz, Mels, ME zu je 1/4, an Panorama Projects: 1. THIM AG, Näfels, 2. KAMEX Immobilien AG, Netstal (einfache Gesellschaft, GE), Nr. 474, Walenseestrasse, m2 Acker/Wiese, EV / Schläpfer-Pfiffner Walter, Walenstadt, an Linder Thomas, Walenstadt, Nr , Lindenstrasse 16, StWE-WQ 319/1000 (4 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 1 im 1. Obergeschoss mit Keller Nr. 1 im Erdgeschoss), EV / / / April Frei Blatter Verena, Tscherlach, an Wasser- und Elektrizitätswerk Walenstadt, Nr. 1042, Brüsisstrasse, Grundwasserpumpwerk, 400 m2 Gfl., übrige befestigt, Acker/Wiese, Strasse/Weg, EV Zwahlen-Jahn Liselotte, Kilchberg ZH, Jahn-Mannhart Christian, Murg, Wettstein-Jahn Marianne, Männedorf, Jahn Hanspeter, Walenstadt, Frei Guggisberg-Jahn Edith, Walenstadt, ME zu je 1/5, an Strobl-Grünenfelder Reto und Sandra, beide Walenstadt, zu je 1/2 ME, Nr. 440, Seemülistrasse, 946 m2 Acker/Wiese, übrige befestigte Flächen, EV Gadient-Eberle Anita, Walenstadt, an Gadient German, Sargans, und Gadient Marika, Einsiedeln, zu je 1/2 ME, Nr , Holderweg 2, StWE-WQ 108/1000 (3 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 4 im 1. Obergeschoss West mit Kellerabteil Nr. 4 im Untergeschoss), EV Sigerist-Zimmermann Lydia, Walenstadt, an Anton Volker und Jijie, beide Mels, zu je 1/2 ME, Nr. 2608, Schwemmiweg 16, Wohnhaus, m2 Gfl., Gartenanlagen, EV Wachter-Brunner Anton, Walenstadt, an Wachter-Hunziker Peter, Walenstadt, Nr. 1482, Seestrasse 66, Wohnhaus, 507 m2 Gfl., Gartenanlagen, EV Würth-Graber Alfons, Walenstadt, an Fend-Würth Judith, Walenstadt, Nr. 2526, Fürschtweg 41, Wohnhaus, 570 m2 Gfl., Gartenanlagen, EV Gübeli Jakob, Zürich, an Gübeli Christian, Bremgarten, Honegger-Gübeli Adelheid, Egg, und Gübeli Helena, Zürich, zu je 1/3 ME, Nr. 2349, Bockpfad, Ferienhaus, 817 m2 Gfl., Gartenanlagen, Wald geschlossen, und Nr. 2354, Bockpfad, m2 Strasse, Weg, Wald geschlossen, EV / / Giger-Hächler Hans Rudolf und Margrit, beide Walenstadt, ME zu je 1/2, an Wenger-Sonderegger Karin, Walenstadt, Nr. 2517, Freihofstrasse 13, Wohnhaus, 633 m2 Gfl., Gartenanlagen, EV / / Seite 11

13 Pfiffner-Bruhin Rudolf und Yvonne, beide Berschis, ME zu je 1/2, an Pfiffner-Good Patrick und Regula, beide Plons, zu je 1/2 ME, Nr. 1100, Aspenstrasse 1, 637 m2 Acker, Wiese, EV / Kurath Alois, Flums, an Kurath-Giger Roland, Flums, Nr , Tremlastrasse 21a, StWE-WQ 19/1000 (2 1/2- Zimmerwohnung EG A Nr. 5), EV Gubser-Wettstein Peter, Erbengemeinschaft, Walenstadtberg, an Linder Kurt, Walenstadt, Nr. 1053, Tüfriet, m2 Hoch/Flachmoor, Strasse, Weg, EV Cassina-Zogg Karl, Rapperswil-Jona, und Müller-Cassina Hedwig, Zollikon, ME zu je 1/2, an Ortsgemeinde Walenstadt, Nr. 2028, Kaliforni, 829 m2 Reben, EV Franzi-Bürer Francesco, Erbengemeinschaft, Mels, an Franzi-Sauder Matthias, Mels, Nr. 1601, Vordere Wisen, Scheune, m2 Gfl., Acker, Wiese, Gartenanlagen, Strasse, Weg, Wald geschlossen, übrige befestigte Flächen, übrige bestockte Flächen, EV Franzi-Bürer Francesco, Erbengemeinschaft, Mels, an Reimer-Battaglia Arno, Walenstadtberg, Nr. 1596, Vordere Wisen, 820 m2 Wald geschlossen, fliessendes Gewässer, und Nr. 1664, Surtuse, m2 Hoch/ Flachmoor, Wald geschlossen, EV Mai Bless-Wildhaber Rudolf, Flums Hochwiese, an Bless Reto, Mörschwil, Nr. 2193, Spanilun, m2 Strasse, Weg, Wald geschlossen, EV RaWa GmbH, Walenstadt, an Mettler Hans und Scheuble-Reichen Charlotte, beide Walenstadt, zu je 1/2 ME, Nr. 134, Scheibenfabrikstrasse, Doppelgarage, Werkstatt, 355 m2 Gfl., Gartenanlage, übrige befestigt, EV / Zogg-Walser Hedwig, Walenstadt, an Hobi-Gantner Johann, Flums Hochwiese, Nr. 1073, Habrueli, Scheune, m2 Gfl., Acker, Wiese, Strasse, Weg, Wald geschlossen, EV Gassner-Ryf Thomas und Katharina, beide Quinten, ME zu je 1/2, an Walser Margot, Unterterzen, Nr , Sägereistrasse 3, StWE-WQ 71/1000 (4 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 10 im 3. Obergeschoss West), EV Bless-Pfiffner Norbert, Walenstadt, an Häfliger Mirco, Walenstadt, zu 4/5 ME, und Venini Michèle, Walenstadt, zu 1/5 ME, Nr. 896, Erlenweg 6a, 492 m2 Acker, Wiese, übrige befestigte Flächen, EV / IntrBau, Aktiengesellschaft für integrales Planen und Bauen, Flums, an Bereiter-Khangsar Michael und Tsering, beide Walenstadt, zu je 1/2 ME, Nr. 1838, Staadweg 10, 527 m2 Gartenanlage, übrige befestigt, EV Martin Gubser, Garage-Spenglerei AG, Quarten, an RaWa GmbH, Walenstadt, Nr. 1832, Sarganserstrasse 40, Garage mit Wohnung, m2 Gfl., Gartenanlage, übrige befestigt, EV / IntrBau, Aktiengesellschaft für integrales Planen und Bauen, Flums, an Beeler Christian, Walenstadt, Nr. 1839, Staadweg, 649 m2 Gartenanlage, übrige befestigt, Strasse/Weg, EV Widmer-Nigg Johann, Walenstadt, an Gassner-Mannhart Fabian und Jolanda, beide Flums, zu je 1/2 ME, Nr. 1901, Rütteligässli 8, Wohnhaus, 674 m2 Gfl., Gartenanlagen, Strasse, Weg, übrige befestigte Flächen, EV Seite 12

14 Mitteilungen der Schule Mitteilungen zum Schuljahreswechsel Austritte Auf Ende des Schuljahres werden folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Schule Walenstadt verlassen: Schulleitung Primarstufe Oberstufe Erich Müller (nach 32 Jahren in Walenstadt) Claudia Bigger, Primarlehrperson (nach 6-jähriger Lehrtätigkeit in Walenstadt) Heinz Zeller, Primarlehrperson (nach 18-jähriger Lehrtätigkeit in Walenstadt) Michelle Stäheli, Sekundarlehrperson phil. I (nach 2-jähriger Lehrtätigkeit in Walenstadt) Stefan Meier, Sekundarlehrperson phil. II (nach 14-jähriger Lehrtätigkeit in Walenstadt) Der Schulrat dankt den ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren grossen Einsatz zugunsten der Schule Walenstadt und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute. Neuer Schulleiter Schulleitung Heiner Solenthaler Neue Lehrpersonen Primarstufe Oberstufe Jenny Schnider Valerie Gadient Yvonne Vogel Claudia Walser Karoline Büchel Beda Hidber (Fachlehrperson Musik) Jörgen Sjöstedt (Fachlehrperson Sport) Der Schulrat heisst den neuen Schulleiter und die neuen Lehrkräfte an der Schule Walenstadt herzlich willkommen. Informationen zum Schuljahr 2013/14 Schulbeginn: Montag, 12. August 2013 Walenstadt Kindergarten: Kindergarten 2. Jahr Uhr Kindergarten 1. Jahr Uhr Primarschule: 1. Klassen Gruppe A Uhr 1. Klassen Gruppe B Uhr 1. Einführungsklasse :45 Uhr 2. Einführungsklasse 10:10 11:45 Uhr Klassen Uhr Klassen Uhr Oberstufe: alle Klassen Uhr Seite 13

15 Berschis Kindergarten: Kindergarten 2. Jahr Uhr Kindergarten 1. Jahr Uhr Primarschule: Schulbeginn 1. Klasse Uhr Klassen Uhr Der Schulrat wünscht allen Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern und allen Mitarbeitenden schöne Ferien und einen guten Start ins neue Schuljahr. Weitere Informationen Änderungen und Neuerungen im neuen Schuljahr In der Primarstufe Walenstadt wird die 1. Primarklasse in 3 Klassen geführt. St. Galler Forum am Samstag, 30. November 2013 Die Elternbildung des Kantons St. Gallen organisiert zusammen mit Partnerorganisationen am Samstag, 30. November 2013, im Fürstenlandsaal in Gossau, das St. Galler Forum zum Thema «Stark durch Beziehung», mit den Referenten Dr. Remo Largo, ehemaliger Kinderarzt und Buchautor, und Mark Riklin, bekannt von der Meldestelle für Glücksmomente, mit Mona Vetsch als Moderatorin und dem Duo "Les embrassadeurs". Mehr dazu erfahren Sie zu gegebener Zeit im Internet unter Mitteilungen der Jugendkommission Rückblick: Am 25. Mai reiste die Jugendarbeit Walenstadt an den ersten kantonalen Mädchentag nach Gossau. Der Mädchentag wurde von Sarah Barrionuevo (JA Gossau) und vier weiteren Fachstellen der Jugendarbeit initiiert. Es haben etwa hundert Mädchen mit ihrer Jugendarbeiterin aus der Wohngemeinde teilgenommen. Zusammen durften sie einen spannenden Tag in Gossau erleben. Im Vorfeld konnten die Mädchen aus 10 verschiedenen Workshops auswählen. Das Angebot war sehr vielseitig es gab Breakdance, Graffiti sprayen, Radio machen, Skateboarden, Fashion Day, Street Dance, Theater und weitere tolle Aktivitäten. Während die Mädchen an den Workshops beschäftigt waren, hatten die Jugendarbeiterinnen Zeit sich untereinander auszutauschen. Alle waren begeistert vom ersten kantonalen Mädchentag. Nachdem die Workshops zu Ende waren nutzten die Mädchen bis zum Abendessen die Gelegenheit und besuchten diverse Infostände. Von der Kantonspolizei bis zum Kinder- und Jugendnotruf boten Fachleute ungezwungen Gelegenheit zum Austausch. Nach dem gemeinsamen Abendessen kam dann das nächste Highlight des Tages. Die Frauenband Eves Garden aus Einsiedeln heizte die Party richtig ein. Man spürte nun die Frauenpower ganz intensiv und es wurde viel getanzt, gelacht und bis in den späten Abend gefeiert. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser kantonale Mädchentag wiederholt und dass sich die männlichen Jugendarbeiter inspirieren lassen und auch für Jungs einen solchen Tag organisieren. Ausblick: Am 27. Juni findet von ein Informationsabend für die zukünftigen Oberstufenschüler statt (es wird noch eine Einladung per Post verschickt). Am 29. Juni findet ein Sommerfest im Jugendraum statt. In den Sommerferien bleibt der Jugendträff geschlossen. Seite 14

16 Mitteilungen der Bibliothek Walenstadt Schul- und Gemeindebibliothek Walenstadt Obstadtschulhaus, Schulhausgasse 9, 8880 Walenstadt Dienstag Donnerstag Freitag Samstag Uhr Uhr Uhr Uhr Während den Schulferien ist die Bibliothek nur donnerstags geöffnet. Am Samstag vor den Schulferien ist keine Ausleihe. Reim und Spiel mit Geschichten die Welt entdecken für Eltern und Kinder zwischen 1 und 3 Jahren Reime und Fingerspiele sind für Kleinkinder das Tor zur Sprache. Tauchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind und der Leseanimatorin Marianne Wäspe in diese Welt der Verse und Fingerspiele ein. Lassen Sie Ihr Kind lustvoll und kreativ Sprache hautnah erleben und geniessen Sie die gemeinsame Zeit! Ort: Bibliothek Walenstadt Datum/Zeit: Dienstag, 10. September Uhr Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit im vielseitigen Geschichtenschatz der Bibliothek zu stöbern. Kosten: keine Eine Anmeldung unter bibliothek@schule-walenstadt.ch oder an Claudia Willi Tel ist erwünscht (Teilnehmerzahl beschränkt). Buchtipp Dinner mit Rose - der Erstlingsroman von Danielle Hawkins Als Josie ihren Freund inflagranti mit ihrer besten Freundin erwischt, packt sie kurzerhand die Koffer und flieht nach Neuseeland, auf die Farm ihrer Tante Rose. Zwischen Kühen und Schafen hofft sie, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Tante Rose empfängt sie mit offenen Armen - und einem kräftigen Gin Tonic. Das hilft fürs Erste. Aber dann begegnet Josie ihrer Jugendliebe Matt und das Gefühlschaos ist komplett. Als Rose schwer erkrankt, wird Matt zu Josies wichtigster Stütze. Gemeinsam kümmern sie sich um Rose, die Farm und das Hausschwein Percy. Dabei kommen sie sich schnell wieder näher und Josie muss sich fragen, ob die große Liebe nicht vielleicht doch in der neuseeländischen Provinz auf sie wartet. Danielle Hawkins Romandebüt zeichnet sich durch humorvolle, gefühlsbetonte sowie alltagsbezogene Passagen aus. Seite 15

17 Mitteilungen und News des WEW Wasser- und Elektrizitätswerk Bahnhofstrasse Walenstadt Telefon Telefax wew@ew-walenstadt.ch Personelles Lehrstellen Sommer 2014 Es sind folgende Lehrstellen zu vergeben: Installationsabteilung: Elektroinstallateur/in Für diese Ausbildung sind 3 Jahre Sekundarschule Voraussetzung. Bewerbungen senden Sie bitte an das Wasser- und Elektrizitätswerk Walenstadt, Christoph Bertsch, Leiter Installation, Bahnhofstrasse 5, 8880 Walenstadt. Neue Lernende Im August 2013 werden zwei neue Lernende im WEW Ihre Lehrzeit beginnen: Elektroinstallateur: Kauffrau: Quirin Kurath aus Oberschan Natalie Ackermann aus Mels Das WEW-Team wünscht den jungen Lernenden einen guten Start in ihre Ausbildung und heisst sie herzlich willkommen. Öffnungszeiten Sommer Laden und Installation Während den Sommerferien (Schulferien: 6. Juli bis 11. August 2013) bleibt das Elektrofachgeschäft jeweils am Mittwochnachmittag geschlossen. Vom 22. Juli bis am 4. August 2013 reduzieren wir den Betrieb unserer Installationsabteilung. Der Pikett-Service ist gewährleistet. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Seite 16

18 Mitteilungen des Alters und Pflegeheims RIVA Neues Heimreglement Der Gemeinderat genehmigte am 16. Mai 2013 das überarbeitete Heimreglement. Das fakultative Referendum wurde vom 24. Mai 2013 bis 2. Juli 2013 durchgeführt. Das neue Heimreglement ersetzt das bisherige Reglement vom 1. Juli 2008 und wird per 1. August 2013 in Kraft gesetzt. Eine wesentliche Änderung ergibt sich aus der Ergänzung des Art. 28 des Heimreglementes: Neu kann das Alters und Pflegeheim eine Vorauszahlung von max. Fr als zinslose Garantiesumme verlangen. Der einbezahlte Betrag wird bei der letzten Rechnung angerechnet. Beim Eintritt ins Alters und Pflegeheim Riva (APH) wird ab August 2013 ein Pensions- und Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet, dass vor Eintritt ins APH ein Depot (zinslos) von Fr einbezahlt werden muss. Stellenausschreibung Die Bewohnerinnen und Bewohner finden bei uns ein wohnliches Zuhause, in dem Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, Achtung und Respekt bis in die letzten Phasen des Lebens ernst genommen werden. Karriere und Familie sind im APH Riva möglich Zur Ergänzung in unser motiviertes und aufgestelltes Team suchen wir nach Vereinbarung eine Dipl. Pflegefachperson (HF, DN II / I, AKP oder vergleichbare Ausbildung) % für die Funktion: Stationsleitung Diese Stelle kann auch im Jobsharing zu jeweils 50 % mit definiertem Verantwortungsbereich besetzt werden. Was wünschen wir uns? einen erfolgreichen Abschluss als Diplomierte Pflegefachfrau, Diplomierten Pflegefachmann hohe fachliche und soziale Kompetenzen ein hohes Betreuungs- und Dienstleistungsverständnis Freude und Empathie im Umgang mit betagten Menschen Interesse, Neues zu erlernen Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit Erfahrung in RAI-NH Bei Eignung Option vorhanden RAI-Gesamtverantwortung im Haus zu übernehmen Computeranwender-Kenntnisse, Word, Excel, Outlook Was bieten wir? Attraktive Anstellungsbedingungen und Zulagen nach Kantonalen Standards Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten Offenes Arbeitsklima und Unterstützung durch ein motiviertes Team Familienfreundliche Personalpolitik, Wiedereinsteigerinnen sind willkommen Bei Eignung Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Institution Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Foto, die Sie bitte an folgende Adresse senden: Frau Rita Wildhaber, Heimleitung, Alters- und Pflegeheim Riva, Escherfeldstrasse 11, 8880 Walenstadt oder per an: rita.wildhaber@walenstadt.ch Bei Fragen steht Ihnen der Leiter Pflege und Betreuung, Herr Daniel Lukic, unter (0041) (0) oder die Heimleiterin, Frau Rita Wildhaber unter (0041) (0) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Seite 17

19 Mitteilungen der Ortsgemeinden Voranzeige Am Freitag, 16. August 2013, Uhr, findet im Hotel Krone, Walenstadt, eine ausserordentliche Bürgerversammlung der Ortsgemeinde Walenstadt statt. Nähere Informationen folgen. Verschiedene Mitteilungen <donna> - Brustkrebs-Früherkennung für Frauen ab 50 Die Kantone St. Gallen und Graubünden haben die Krebsliga Ostschweiz beauftragt, ein qualitätskontrolliertes Mammografie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs aufzubauen und zu betreiben. Zahlen und Fakten zu Brustkrebs Jährlich erkranken in der Schweiz 5'200 Frauen an Brustkrebs. Bei Frauen unter 70 Jahren ist Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung und Todesursache. In der Schweiz sterben jährlich 1 '350 Frauen an Brustkrebs. Bei Brustkrebs ist es nicht möglich, das Risiko einer Erkrankung durch einen gesunden Lebensstil zu senken. Umso wichtiger ist daher die Früherkennung. Darunter versteht man die gezielte Suche nach einer eventuellen Erkrankung bei Personen, die sich gesund fühlen. Durch Früherkennung kann ein Tumor in einer frühsten Phase der Entwicklung erkannt werden. Grundsätzlich gilt bei jeder Krebserkrankung das gleiche: je früher ein Tumor entdeckt wird, desto weniger belastend ist die Behandlung und umso grösser sind die Heilungs- und Überlebenschancen. Mammografie - die wichtigste Früherkennungsmethode von Brustkrebs Durch die systematische und regelmässige Röntgenuntersuchung der Brust (Mammografie) kann die Brustkrebssterblichkeit bis zu 25% gesenkt werden. Die Mammografie kann Veränderungen der Brust sichtbar machen, lange bevor diese tastbar sind. Brustkrebs kann dadurch bereits im Frühstadium entdeckt und behandelt werden. Qualitätskontrolliertes Mammografie-Screening Mit dem Programm «donna» wird allen im Kanton St. Gallen wohnhaften Frauen zwischen 50 und 69 Jahren der Zugang zu dieser Früherkennungsmassnahme ermöglicht. Die Mammografie im Rahmen eines qualitätskontrollierten Programms wie «donna» ist eine Pflichtleistung der Grundversicherung, welche von der Franchise befreit ist. Die Teilnehmerinnen bezahlen lediglich den Selbstbehalt von 10 % (Fr ). In organisierten Mammografie-Screening-Programmen wie «donna» wird hinsichtlich Technik, Fachkompetenz und Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen eine hohe Qualität sichergestellt. So absolvieren beispielsweise alle Fachpersonen eine Zusatzausbildung, modernste Röntgengeräte mit geringer Strahlendosis werden eingesetzt und alle Röntgenbilder werden von zwei qualifizierten Radiologinnen oder Radiologen unabhängig voneinander beurteilt. Programmablauf Sämtliche Frauen in der Zielgruppe erhalten alle zwei Jahre eine Einladung zur Teilnahme bei «donna». Mit der schriftlichen Einladung erhalten die Frauen einen Terminvorschlag im nächstgelegensten qualifizierten Röntgeninstitut. Diesen Termin können die Frauen telefonisch oder via Internet bestätigen, verschieben oder absagen. Wenn sich die Frau für eine Teilnahme entscheidet, wird sie zum vereinbarten Termin im Röntgeninstitut erwartet. Die Aufnahmen werden von speziell ausgebildeten Röntgenassistentinnen oder Röntgenassistenten erstellt. Nach ca Minuten ist die Untersuchung abgeschlossen und die Frau darf nach Hause gehen. Zu diesem Zeitpunkt findet keine Arztkonsultation statt. Seite 18

20 Die Mammografie-Aufnahmen werden anschliessend von zwei qualifizierten Radiologinnen oder Radiologen unabhängig voneinander beurteilt. Die Frau erhält das Resultat der Untersuchung schriftlich innerhalb von acht Arbeitstagen. Bei ca. 5 von 100 Teilnehmerinnen werden Auffälligkeiten in der Brust festgestellt. Diese Frauen werden von «donna» zu einer Abklärung mit ergänzenden Untersuchungen wie zusätzlicher Mammografie, Ultraschall oder Gewebeentnahme (Biopsie) eingeladen. Diese Leistungen werden im üblichen Rahmen der Krankenversicherung abgerechnet. Die spezifischen Untersuchungen zur Abklärung eines Verdachtes ergeben für die meisten Frauen die Bestätigung, dass sie nicht von Brustkrebs betroffen sind. Diese Frauen erhalten das Ergebnis innerhalb von fünf Arbeitstagen mitgeteilt und werden nach zwei Jahren erneut zur Teilnahme bei «donna» eingeladen. Bei ca. 1 % der Teilnehmerinnen wird ein Brustkrebs diagnostiziert. In einem Gespräch mit einer Fachärztin oder einem Facharzt werden die Diagnose sowie die individuellen Therapieempfehlungen gemeinsam besprochen. Eine psychosoziale Beratung und Begleitung wird durch die Krebsliga Ostschweiz angeboten. Im Kanton St. Gallen sind folgende qualifizierten Standorte im Rahmen vom Programm «donna» in Betrieb: Spital Wil Spital Linth, Uznach Rodiag Diagnostic Center Rapperswil Hirslandenklinik Stephanshorn Kantonsspital St. Gallen Spital Grabs Wie können interessierte Frauen teilnehmen? Alle Frauen im Kanton St. Gallen zwischen 50 und 70 Jahren erhalten automatisch alle zwei Jahre eine Einladung zur Erstellung einer Mammografie. Falls sich Frauen aus der Zielgruppe bereits heute für eine Teilnahme entschieden haben und nicht auf die automatische Einladung warten möchten, können sie das Programm «donna» über die Gratis-Hotline oder per info@donna-programm.ch kontaktieren und einen Termin vereinbaren. Ein qualitätskontrolliertes Mammografie-Screening-Programm kann individuelle Schicksale positiv beeinflussen und Leben retten. Grundsätzlich muss jede Frau für sich selber entscheiden, ob sie bei «donna» teilnehmen möchte oder nicht. Diese Entscheidung ist einerseits abhängig von den objektiven Informationen und anderseits von ganz persönlichen Einstellungen, Erwägungen und Umständen. Adressen: <donna> - Brustkrebs-Früherkennung für Frauen ab 50 Flurhofstrasse St. Gallen Gratis-Hotline: info@donna-programm.ch Krebsliga Ostschweiz Flurhofstrasse St. Gallen Tel info@krebsliga-ostschweiz.ch Seite 19

21 Stellenbeschrieb/Anforderungsprofil für Leiter/Leiterin der Gemeindestelle im Ehrenamt Der Stellenleiter/die Stellenleiterin leitet die Gemeindestelle selbständig gemäss den Statuten und den Richtlinien der Winterhilfe Kanton St. Gallen und der Winterhilfe Schweiz. ist Ansprechperson für Gesuchsteller, Behörden und Vertreter von anderen Hilfswerken in allen Belangen der Winterhilfe auf Gemeindeebene. führt die jährliche Herbstsammlung in der Gemeinde durch, ergreift Massnahmen zur Mittelbeschaffung und leistet Öffentlichkeitsarbeit, um die Tätigkeit der Winterhilfe in der Gemeinde bekannt zu machen. vertritt und repräsentiert die Winterhilfe nach aussen. bearbeitet Hilfsgesuche nach den Richtlinien der Winterhilfe und entscheidet über die Höhe und den Umfang der Unterstützungen. führt die Rechnung der Gemeindestelle gemäss Richtlinien der Winterhilfe Schweiz und Kanton St. Gallen. führt die Statistik der Gemeindestelle gemäss Richtlinien der Winterhilfe Schweiz und Kanton St. Gallen. legt jährlich nach Beendigung des Geschäftsjahres Rechenschaft über die Finanzen und Gesuche ab. arbeitet mit privaten und öffentlichen Institutionen im Sozialbereich zusammen und ist bemüht, das Netzwerk zu pflegen und auszubauen. untersteht der Schweigepflicht. kann Spesen geltend machen und gegen Beleg abrechnen. Anforderungen: Hohe Sozialkompetenz Möglichst Kenntnisse der Abläufe und Prozesse in der Sozialberatung oder Interesse, diese zu erwerben Kenntnisse der lokalen Begebenheiten und möglichst Kontakte zu öffentlichen sowie privaten Institutionen in der Gemeinde Interesse an sozialpolitischen Themen Gewandtheit in administrativen Arbeiten Diskretion und Verschwiegenheit Die Geschäftsstelle Winterhilfe Kanton St. Gallen ist die Drehscheibe für den Kommunikationsfluss der Winterhilfe Schweiz zu den Gemeindestellen. unterstützt die Stellenleitung bei der Durchführung der Herbstsammlung (Bereitstellung der Sammlungsunterlagen). bietet Weiterbildungen und Informationsveranstaltungen an. steht bei Fragen und Unklarheiten zur Verfügung und berät bei Schwierigkeiten. nimmt Anregungen und Optimierungswünsche entgegen. gibt auf Wunsch den Sozialzeitausweis ab. Kontakt: Winterhilfe Kanton St. Gallen Marktplatz St. Gallen Tel / Fax sankt-gallen@winterhilfe.ch Seite 20

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