FINANCIAL SERVICES TAX. FATCA News. Editorial

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FINANCIAL SERVICES TAX. FATCA News. Editorial"

Transkript

1 FINANCIAL SERVICES TAX FATCA News Ausgabe Juni 2010 Inhalt Editorial Hintergrund Zahlungen an Nicht-US- Finanzinstitutionen Abschluss des Vertrags mit dem IRS Definitionen Zahlungen an Nicht-US- Rechtsgebilde Aufhebung der Ausnahmeregelung für Foreign Targeted Bearer Bonds Elektronische Steuermeldungen Auswirkungen für QIs Editorial Durch den Foreign Account Tax Compliance Act wurde ein Super QI-System (auch als QI 2.0 bekannt) eingeführt, das den Anwendungsbereich der bisherigen Vorschriften zur US-Quellensteuer deutlich erweitert. Dieser Newsletter soll über die Hintergründe und über den aktuellen Stand der neuen Vorschriften informieren. Hintergrund Am 18. März 2010 trat der Hiring Incen-tives to Restore Employment Act (HIRE Act) in Kraft. Der HIRE Act sieht u.a. Steuererleichterungen vor, die Anreize für Firmen zur Schaffung von Arbeitplätzen geben sollen. Als Gegenfinanzierungsmaßnahme wurde diesem Gesetz der Foreign Account Tax Compliance Act of 2009 (FATCA) angefügt. Der FATCA wurde dem House of Representatives und dem Senat erstmals im Oktober 2009 vorgelegt und basiert auf dem Haushaltsentwurf von Präsident Obama für 2010 sowie auf anderen Gesetzesvorhaben. Wesentliches Ziel des FATCA ist die Verhinderung der Steuervermeidung durch US-Personen, die sich einer Nicht-US-Finanzinstitution bzw. anderer Nicht-US- Rechtsgebilde bedienen. Alle folgenden Informationen beziehen sich daher ausschließlich auf US-Personen bzw. Rechtsgebilde, an denen US-Personen beteiligt sind. Durch das Gesetz wird dem Titel A des Internal Revenue Code ein neues Kapitel 4 angefügt, mit dem ein neues Quellensteuersystem, auch QI 2.0 genannt, für Nicht-US-Finanzinstitutionen eingeführt wird, die Zahlungen aus US-Quellen erhalten. Hiervon betroffen sind erstmals Zahlungen, die nach dem 31. Dezember 2012 erfolgen. Der FATCA wird die derzeit gültigen Verfahren zum Quellensteuereinbehalt sowie zu den Meldepflichten wesentlich verändern. Insbesondere werden neue Pflichten für Unternehmen der Finanzdienstleistungs- und Asset Management Branche, Hedgefonds, Private Equity Fonds und andere Investmentvehikel eingeführt. QIs müssen diese neuen Vorschriften zusätzlich zu denen ihres QI-Vertrags beachten.

2 2 FATCA News Juni 2010 Durch das neue Gesetz werden die Definition der Nicht-US-Finanzinstitution (Foreign Financial Institution FFI) und die Definition der dem Steuerabzug unterliegenden Zahlungen (Withholdable Payments) erheblich erweitert. Gleichzeitig werden neue Definitionen im Hinblick auf die Begriffe US-Konto (US-account) und im US-Eigentum stehende Rechtsgebilde (US-owned Entities) hinzugefügt. Des Weiteren enthält der FATCA Vorschriften, die die bestehende Steuer- und Meldebefreiung für Bearer Bonds targeted to Foreign Markets zumindest teilweise aufheben sowie Vorschriften in Bezug auf die Verpflichtung zur Übermittlung von Steuermeldungen in elektronischer Form und auf Dividendenäquivalenzzahlungen im Rahmen von Swapgeschäften, Leihe- und Sale-Repurchase Transaktionen. Auf Grundlage der KPMG derzeit vorliegenden Informationen wird der Internal Revenue Service (IRS) voraussichtlich in den kommenden Monaten Proposed Regulations veröffentlichen. Bis zu diesem Zeitpunkt steht nicht fest, in welcher Form die gesetzlichen Vorgaben des FATCA durch den IRS umgesetzt werden. Für Finanzinstitutionen können die nach-folgenden Vorschriften des FATCA von erheblichem Interesse sein. Zahlungen an Nicht-US-Finanzinstitutionen Jede Zahlstelle hat von sämtlichen Withholdable Payments, die an eine Nicht- US-Finanzinstitution ( Foreign Fi-nancial Institution FFI) ausgezahlt werden, eine US-Quellensteuer in Höhe von 30 % einzubehalten. Der Quellensteuereinbehalt entfällt, wenn die FFI mit dem IRS eine Vereinbarung abschließt, nach der sich die FFI bereit erklärt, sich bestimmten Reportingverpflichtungen im Hinblick auf US-Kontoinhaber zu unterwerfen. Abschluss des Vertrages mit dem IRS Um den Abzug der US-Quellensteuer in Höhe von 30 % zu vermeiden, haben FFIs mit dem IRS einen Vertrag abzuschließen, in dem sie sich verpflichten, 1. die zur Identifizierung aller Konten von US-Personen erforderliche Informationen einzuholen, 2. noch vom IRS zu bestimmende Prüfungs- und Sorgfaltsvorschriften im Hinblick auf diese Konten einzuhalten, 3. und die folgenden Meldepflichten zu übernehmen: A. Jährliche Meldung an den IRS Falls die FFI nicht für die Behandlung als US-Finanzinstitution optiert hat: Jährliche Meldung des Namens, der Adresse und der US-Steuernummer (TIN) jedes US-Kontoinhabers bzw. eines zu mehr als 10 % an einem Nicht-US-Rechtsgebilde beteiligten US-Eigentümers und zusätzlich Meldung der Kontonummer, des Kontostands und der Kontenbewegungen.

3 3 FATCA News Juni 2010 B. Behandlung als US-Finanzinstitution Optiert die FFI für die Behandlung als US-Finanzinstitution, hat sie jeden Inhaber eines US-Kontos ( US-account ) der ein US-Kontoinhaber im Sinne des FATCA ( Specified Account Holder ) oder ein Nicht-US-Rechtsgebilde ist, das im Eigentum einer US-Person steht (US-owned Foreign Entity) als natürliche Person und US-Staatsbürger zu behandeln. In diesem Fall hat die FFI eine Meldung auf Formular 1099 im Hinblick auf Zahlungen aus Zinsen, Dividenden, Veräußerungserlöse und andere FDAP Zahlungen zu erstellen. Die Meldepflicht bezieht sich auch auf die bisher für Nicht-US Withholding Agents von der Meldepflicht ausgenommenen Zahlungen wie Veräußerungserlöse, bei denen die Transaktion als in den USA abgewickelt gilt ( effected inside the U.S. ) sowie Ertragszahlungen aus Nicht-US-Quellen, die als in die USA gezahlt ( paid into the US ) qualifizieren. Ist die Offenlegung der Kontoinhaber bzw. Anteilseigner im Ansässigkeitsstaat der FFI gesetzlich untersagt, hat die FFI sich darum zu bemühen, eine Ermächtigung zur Offenlegung einzuholen und falls die Ermächtigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorliegt, das Konto zu schließen. Die FFI muss sich außerdem bereit erklären, die 30 %ige Quellensteuer von jedem so genannten passthru payment (Durchlaufzahlung) einzubehalten, das geleistet wird an: Kontoinhaber, die die Offenlegung verweigern, FFIs, die keine Vereinbarung mit dem IRS abgeschlossen haben, FFIs, die dafür optiert haben, die Quellensteuer nicht selbst einzubehalten, in Bezug auf die dem Quellensteuereinbehalt in Höhe von 30 % unterliegenden Zahlungen Eine FFI, die den Quellensteuereinbehalt nicht selbst vornehmen möchte, kann diese Verpflichtung auf die vorgelagerte Zahl-stelle übertragen, sofern sie dieser die für die Vornahme des Steuerabzugs erforderlichen Informationen im Hinblick auf das passthru payment zur Verfügung stellt. Die Ausübung dieses Wahlrechts beinhaltet jedoch, dass die FFI auf die Geltendmachung von Vorteilen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) verzichtet. Die FFI ist nicht nur zur Offenlegung von Informationen hinsichtlich der von der FFI unterhaltenen US-Konten verpflichtet, sondern auch hinsichtlich jedes von einem Mitglied ihres Konzerverbunds unterhaltenen Kontos. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Steuereinbehalt und zur Erstellung von Meldungen sind Zahlungen an Regierungen, internationale Organisationen, Nicht- US-Zentralbanken sowie Personen, bei denen nach einer Einschätzung des IRS ein geringes Risiko der Steuervermeidung besteht. KPMG geht davon aus, dass weitere Rechtsgebilde wie Publikums- Investmentvehikel mit einer hohen Zahl von Anlegern (widely-held investment vehicles) und bestimmte andere Investmentvehikel sowie Pensionspläne vom Anwendungsbereich der FATCA-Vorschriften ausgenommen werden können. FFIs, die mit dem IRS ein QI-Agreement geschlossen haben, sind verpflichtet, die Anforderungen des FATCA zusätzlich zu den Verpflichtungen des QI-Agreements zu beachten. Die FATCA-Vorschriften beziehen sich auf Zahlungen, die nach dem 31. Dezember 2012 geleistet werden. Aufgrund einer Bestandsschutzvorschrift in Bezug auf Ertragszahlungen und Transaktionserlöse, die innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ausstehen-de Schuldtitel betreffen, unterliegen diese nicht zum Stichtag 1. Januar 2013 dem FATCA-Quellensteuerabzug.

4 4 FATCA News Juni 2010 Definitionen Durch das Gesetz wurden Begriffe neu definiert bzw. weiter gefasst. Nicht-US-Finanzinstitution (Foreign Financial Institution FFI) Der Begriff FFI wurde im FATCA sehr weit gefasst und umfasst Nicht-US- Rechtsgebilde, die im Rahmen von Bank- oder ähnlichen Geschäften Einzahlungen entgegennehmen, geschäftsmäßig Finanzanlagen für Rechnung anderer halten oder deren Geschäftstätigkeit im Wesentlichen aus Investment, Reinvestment oder dem Handel mit Wertpapieren, Beteiligungen an Personengesellschaften, Rohstoffen (commodities) oder sonstigen Beteiligungen an solchen Investments besteht. Unter diese Definition fallen demnach nicht nur Finanzinstitutionen, die Bankgeschäfte betreiben, sondern alle Investmentvehikel, wie z.b. Hedge Fonds und Private Equity Fonds, so dass der Anwendungsbereich der US- Quellensteuervorschriften erheblich erweitert wird. Dem Steuerabzug unterliegende Zahlung (Withholdable Payment) Dieser Begriff umfasst das so genannte Fixed, Determinable, Annual or Periodical (FDAP) Income also regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, wie z.b. Honorare, Dividenden, Zinsen, Emissionsdisagio - Original Issue Discount, Mieten, Lizenzzahlungen etc. aus US-Quellen sowie Bruttoerlöse aus Veräußerungstransaktionen oder anderen Verfügungen über Vermögenswerte, die Zinsen oder Dividenden aus US-Quellen generieren können. US-Konto (US-account) Hierunter fallen Finanzkonten (Geld- oder Depotkonten und jede Beteiligung am Kapital oder an Verbindlichkeiten einer FFI, soweit nicht ein regelmäßiger Handel an einer anerkannten Börse stattfindet), die für eine oder mehrere US-Personen oder im US-Eigentum stehende Rechtsgebilde geführt werden. Ausgenommen sind natürliche Perso-nen, deren Kontostand $ ,-- nicht übersteigt. Dieser Wert bezieht sich auf den Gesamtwert aller Investments, die die natürliche Person bei FFIs eines Konzernverbunds hält. US-Person (Specified US-Person) Unter diesen Begriff fallen alle US-Personen mit Ausnahme von börsengehandelten Kapitalgesellschaften, Konzerngesellschaften einer börsengehandelten Kapitalgesellschaft, steuerbefreite Organisationen, IRAs (Indi-vidual Retirement Accounts), die Vereinigten Staaten und ihre Besitzungen, ihre Bundesstaaten und deren Körper-schaften, Banken, REITs, RICs, Common Trusts i.s.v. 584(a) IRC bzw. alle nach 664(c), 4947(a)(1) IRC befreiten Trusts. Hierbei ist zu beachten, dass Nominees, Verwahrer, Broker und Swap Dealer nicht bei den Ausnah-men aufgeführt sind. Daher muss voraussichtlich auch für diese US-Personen ein Reporting erstellt werden. Im US-Eigentum stehendes auslän-disches Rechtsgebilde (US-owned Foreign Entity) Hievon umfasst sind sämtliche Kapital- und Personengesellschaften sowie Trusts, an denen eine Specified US-Person als Substantial US-Owner unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 10 % der Anteile (an Stimmrechten oder Nennkapital), der Gewinne oder Trusterträge beteiligt ist. Handelt es sich bei der US-owned Foreign Entity um eine FFI, sinkt die Beteiligungsgrenze auf 0 %.

5 5 FATCA News Juni 2010 Zahlungen an Nicht-US- Rechtsgebilde Withholding Agents sind verpflichtet, eine US-Quellensteuer von 30 % von allen Withholdable Payments (dem Steuerab-zug unterliegende Zahlungen) an Nicht- US-Rechtsgebilde einzubehalten, die keine FFIs sind (Non-financial Foreign Entities - NFFEs), sofern diese dem Withholding Agent nicht Folgendes zur Verfügung stellen: (1) Erklärung, dass an ihr kein Substantial US-Owner beteiligt ist oder (2) Name, Adresse und TIN der Substantial US-Owner. Liegen diese Voraussetzungen vor, darf der Withholding Agent einen nach einem DBA des Ansässigkeitsstaats der NFFE ermäßigten Steuerabzug vornehmen. Zusätzlich hat der Withholding Agent die US-Owner der NFFE gegenüber dem IRS offenzulegen, es sei denn, er hat tatsächliche Kenntnis oder müsste Kenntnis haben, dass die Angaben unzutreffend sind. Zu der Gruppe der NFFEs gehören jedoch nicht börsengehandelte Gesellschaften, ausländische Regierungen, internationale Organisationen und Zentralbanken. Aufhebung der Regelung für Foreign Targeted Bearer Bonds Die für Foreign Targeted Bearer Bonds geltende Portfolio Interest Exemption wird durch das neue Gesetz teilweise aufgehoben. Danach unterliegt jede Zinszahlung aus Schuldverschreibungen, die als Inhaberpapiere begeben wurden, grundsätzlich einer US-Quellensteuer von 30 %, falls nicht eine Ermäßigung nach einem DBA beansprucht werden kann. Die neue Regelung wird wirksam für alle Bonds, die zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes am 18. März 2010 begeben werden, d.h. für Bonds, die nach dem 18. März 2012 begeben wurden. Bonds, die über so genannte Dematerialized Book-entry Systems von Nicht-US- Clearingorganisationen gehalten werden, gelten als Registered Bonds und unterliegen damit weiter-hin der Portfolio Interest Exemption. Eine Schuldverschreibung, die formal als Inhaberpapier begeben wurde, wird als über ein Dematerialized Bookentry System gehalten eingestuft, wenn eine Übertragung der Schuldverschreibung nur über ein Dematerialized Bookentry System vorgenommen werden kann und das Inhaberpapier als effektives Stück nur dann an die Inhaber ausgegeben werden darf, wenn die Clearing Organisation nicht mehr besteht. Elektronische Steuermeldungen Derzeit besteht für QIs keine Verpflichtung zur Abgabe einer elektronischen Steuermeldung, wenn weniger als 250 Steuerformulare ausgestellt werden. Der FATCA ermächtigt den IRS zum Erlass von Richtlinien, nach denen Finanzinstitutionen verpflichtet werden können, auch dann elektronische Meldungen zu erstellen, wenn weniger als 250 Steuerformulare ausgestellt werden. Es ist zu erwarten, dass der IRS bald von dieser Ermächtigung Gebrauch machen wird. KPMG empfiehlt deshalb, sich bereits jetzt mit den Anforderungen des elektronischen Reportings vertraut zu machen.

6 6 FATCA News Juni 2010 Dividendenäquivalenzzahlungen im Rahmen von Swapgeschäften, Leihe- und Sale-Repurchase Transaktionen Dividendenäquivalenzzahlungen im Rahmen von Swapgeschäften, Leihe- und Sale-Repurchase Transaktionen an ausländische Investoren unterliegen nunmehr der Dividendenbesteuerung und damit einer US-Quellensteuer in Höhe von 30 % (oder einem ermäßigten Steuersatz nach dem jeweiligen DBA des Ansässigkeitsstaats des wirtschaftlich berechtigten Zahlungsempfängers). Diese Regelung wird 180 Tage nach Inkrafttreten des HIRE Act, also zum 18. September 2010, wirksam. Derzeit prüft KPMG, inwieweit QIs diese Regelungen ab dem 18. September 2010 umsetzen müssen. Auswirkungen für QIs Für QIs gilt zu beachten, dass die neue Gesetzgebung zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Kundendokumentation, den Steuereinbehalt und die Meldepflichten haben wird. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass alle QIs auch den Status einer FFI haben und die neuen Pflichten nicht nur die so genannten QI designated accounts, sondern auch die Non-designated accounts der QIs erfassen können. Bislang steht noch nicht fest, wie der IRS die Vorschriften des QI-Agreements und die neuen Vorschriften miteinander in Einklang bringen wird. Möglicherweise erwägt der IRS eine entsprechende Anpassung des QI-Agreements. Ferner ist bislang noch nicht geklärt, in welcher Form die entsprechenden Meldungen und Erklärungen gegenüber dem Withholding Agent abzugeben sind. Die Regelung der sich aus den neuen Vorschriften ergebenden Fragen wird Gegenstand der neuen, zum Gesetz zu erlassenden Richtlinien sein. KPMG wird Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

7 kpmg Ansprechpartner KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frank Außendahl KPMG, Düsseldorf T faussendahl@kpmg.com Christoph Schlief KPMG, Düsseldorf T cschlief@kpmg.com Impressum Herausgeber KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Redaktion Frank Außendahl (V. i. S. d. P.) Tersteegenstr Düsseldorf T faussendahl@kpmg.com Christoph Schlief Katja Pesch Nico Beier Helene Driller Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der Prüfung der Zulässigkeit unter Unabhängigkeitsgesichtspunkten in jedem Einzelfall. Die in diesem Newsletter enthaltenen Ausführungen zum US-Steuerrecht sind nicht zur Vermeidung von Strafen durch die US-Steuerbehörden gegen Steuerpflichtige geeignet und können weder von Mandanten noch von sonstigen natürlichen oder juristischen Personen für Zwecke der Strafvermeidung gegenüber den US-Steuerbehörden verwendet werden KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG- Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Owner Reporting Statement gemäss US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) für passive Anlagevehikel und Investmentgesellschaften/Trusts,

Owner Reporting Statement gemäss US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) für passive Anlagevehikel und Investmentgesellschaften/Trusts, Owner Documented FFI Reporting Statement Owner Reporting Statement gemäss US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) für passive Anlagevehikel und Investmentgesellschaften/Trusts, die professionell

Mehr

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname, Firmenname

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

FATCA - Überblick über die gesetzlichen Anforderungen

FATCA - Überblick über die gesetzlichen Anforderungen FATCA - Überblick über die gesetzlichen Anforderungen IBM 100 Minuten Apéro: FATCA - Sind Sie bereit? vom Steigenberger Hotel Bellerive au Lac, Zürich Martin Naville / Peter Honegger Was ist FATCA? Foreign

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting Resilien-Tech Resiliente Unternehmen Security Consulting 08. Mai 2014 Burkhard Kesting Internationales Netzwerk KPMG International KPMG International KPMG ELLP KPMG in Deutschland Audit Tax Consulting

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Bankgeheimnis hat sich erledigt

Bankgeheimnis hat sich erledigt https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen https://klardenker.kpmg.de/lassen-sie-geldwaescher-nicht-in-ihr-unternehmen/ Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen KEYFACTS - Auch Realwirtschaft ist von Geldwäsche betroffen - Anforderungen

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 3. Funds Forum Frankfurt 14. Mai 2009 Patricia Volhard EU-RICHTLINIE ZUR REGULIERUNG VON MANAGERN ALTERNATIVER INVESTMENT FONDS

Mehr

AIA Umsetzungsfragen auf Grund des VNB zum AIA-Gesetz (Fallbeispiel) Dr. Markus Summer, LL.M., MBA

AIA Umsetzungsfragen auf Grund des VNB zum AIA-Gesetz (Fallbeispiel) Dr. Markus Summer, LL.M., MBA AIA Umsetzungsfragen auf Grund des VNB zum AIA-Gesetz (Fallbeispiel) Dr. Markus Summer, LL.M., MBA 1 Begünstigte: - Stifter (D) - Nachkommen (GB) Protektoren: -D -GB -CH Ermessensstiftung (LI) Stiftungsrat:

Mehr

US-Quellensteuer: FATCA

US-Quellensteuer: FATCA US-Quellensteuer: FATCA Auswirkungen auf Finanzinstitute Agenda I. Produkte II. Kundenidentifizierung III. Reporting und Quellensteuer 1 I. Produkte: Was sind withholdable payments? Zinsen (incl. OID),

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6

246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

FATCA Häufig gestellte Fragen

FATCA Häufig gestellte Fragen FATCA Häufig gestellte Fragen 7. Oktober 2014 FATCA Häufig gestellte Fragen Inhalt Was bedeutet FATCA?... 3 Erfüllt UBS Global Asset Management den US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und die

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2

I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2 Frankfurter Wertpapierbörse Seite 1 Handelsordnung für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. ABSCHNITT ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN... 2 1 Anwendungsbereich... 2 2 Allgemeine

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei: STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

Vortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012

Vortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012 EAVG 2012 Vortragsunterlagen Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012 3 Vorlage: Vor Vertragsunterzeichnung Aushändigen: Nach Vertragsunterzeichnung (binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss)

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Fähigkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr Gesellschaft eigener Art; Unterschied zur späteren GmbH nur fehlender Status als juristische Person Als notwendige Vorstufe

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Mitteilung Nr. 2004/2012 Organisation Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Bekanntmachung von der Deutschen Bundesbank ab 1. und 9. Juli 2012 Die folgenden Geschäftsbedingungen der Deutschen

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010 MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

BEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN ONLINE / KARTE

BEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN ONLINE / KARTE BEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN ONLINE / KARTE Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.3. Kontoinhaber Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Bezugskarte wünscht,

Mehr

Lizenz - Partner Fragebogen (Alle Angaben werden vertraulich behandelt)

Lizenz - Partner Fragebogen (Alle Angaben werden vertraulich behandelt) Lizenz - Partner Fragebogen (Alle Angaben werden vertraulich behandelt) Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eine Wiesenlust - Lizenzpartnerschaft interessieren. Um uns ein besseres Bild über Sie machen

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de An alle Eltern der Klassen 7 9 Schulbuchanschaffung für das neue Schuljahr 2015/2016

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN 1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN Diese Bestimmungen regeln 1 Regelungsbereich a) die Veranstaltung eines Spieles mit Beteiligung ausländischer Vereins-

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Informationen zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen

Informationen zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen Informationen zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen Die Umsetzung der GAFI-Empfehlungen erfolgt durch Anpassung des innerstaatlichen Rechts. Es betrifft dies aus Sicht der Notare insbesondere: Die Anpassung

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr