Energieausweis für Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhäuser

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1 Energieausweis für Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhäuser Dipl.-Ing.(FH) Martin Vogt 11.Februar 2015 Allershausen 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 1

2 Energieausweis für Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhäuser ENEV 2014 Historie Ziele Energieausweis 2014 und EnEV 2014 EnEV 2014 Neuerungen Energieausweis, wie sieht er aus, was steht drin Unterscheidung Verbrauchs- und Bedarfsausweis Energieausweis, welche Pflicht gibt es Fragen zum Energieausweis Zusammenfassung Diskussion über den Energieausweis 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 2

3 Energieausweis für Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhäuser ENEV 2014: GESCHICHTE 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 3

4 EnEV 2014: Geschichte EnEV 2014 heißt Energiesparverordnung Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 4

5 EnEV 2014: Geschichte 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 5

6 EnEV 2014: Geschichte 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 6

7 Energieausweis für Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhäuser ENEV 2014: ZIELE 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 7

8 EnEV 2014: Ziele 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 9

9 EnEV 2014: Ziele 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 10

10 EnEV 2014: Ziele 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 11

11 Energieausweis u. EnEV 2014 Energieausweis Bestandteil der EnEV 2014 Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung EnEV 2014 verabschiedet und den Änderungen durch den Bundesrat zugestimmt. Die Novelle ist verkündet worden und ab 1. Mai 2014 in Kraft getreten. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 12

12 Energieausweis u. EnEV 2014 Energieausweis Bestandteil der EnEV 2014 Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um 25 % ab dem 1. Januar Stärkung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucher. Einführung zusätzlicher Effizienzklassen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt weiter zu verbessern. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 13

13 Energieausweis u. EnEV 2014 Energieausweis Bestandteil der EnEV Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 15

14 Energieausweis u. EnEV 2014 Energieausweis Bestandteil der EnEV Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 16

15 Energieausweis für Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhäuser ENERGIEAUSWEIS Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 19

16 Energieausweis 2014 Wissen Sie was Ihr Haus verbraucht? 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 20

17 Energieausweis wie sieht er aus? Seite 1 Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis Gleich! Erste Seite mit allen Gebäudedaten 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 22

18 Energieausweis wie sieht er aus? Seite 2 Angaben nur bei Bedarfsausweis Zweite Seite Energiebedarf und EEWärmeG 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 23

19 Energieausweis wie sieht er aus? Seite 3 Angaben nur bei Verbrauchsausweis Dritte Seite Energieverbrauch mit Verbrauchsangaben für einen Zeitraum von 3 Jahren 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 24

20 Energieausweis wie sieht er aus? Seite 4 Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung Vierte Seite Angaben nur bei Bedarfsausweis 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 25

21 Energieausweis wie sieht er aus? Seite 5 Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis Gleich! Fünfte Seite Erläuterung zum Energieausweis 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 26

22 Energieausweis Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 27

23 Energieausweis Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Bedarfsausweis Der am Bedarf ausgerichtete Energieausweis liefert Mietern und Käufern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch, Wärmedämmung sowie Anreize für Sanierungen. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 28

24 Energieausweis Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Bedarfsausweis 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 29

25 Energieausweis Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Bedarfsausweis 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 30

26 Energieausweis Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Bedarfsausweis Erste Seite mit allen Gebäudedaten 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 32

27 Energieausweis Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Bedarfsausweis Zweite Seite Energiebedarf 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 33

28 Energieausweis Einsatz Erneuerbarer Energien EEWärmeG Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Auftraggeber Muster Anschrift des Gebäudes Angerbrunnenstr.XXX Angerbrunnenstr.XXX Freising Freising Gebäudequalität im Vergleich zu EnEV Neubau Werten *) Unter-/Überschreitung des Wertes Jahres-Primärenergiebedarf qp - 50,7 % 34,34 kwh/m 2 a Einzelanforderung - 15,0 % 59,25 kwh/m 2 a OK EEWärmeG Transmissionswärmeverlust HT Einzelanforderung - 49,7 % % 0,20 W/m²K 0,34 W/m²K Die Gebäudequalität ist besser als die EnEVNeubau - 15 % Anforderung. *) 7 Ersatzmaßnahmen 2. Die Pflicht nach 3 Abs. 1 gilt als erfüllt, wenn Verpflichtete Maßnahmen zur Einsparung von Energie nach Maßgabe der Nummer VII der Anlage zu diesem Gesetz treffen. Nummer VII Abs. 1 der Anlage: Maßnahmen zur Einsparung von Energie gelten nur dann als Ersatzmaßnahme nach 7 Absatz 1 Nummer 2, wenn damit bei der Errichtung von Gebäuden a) der jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs und b) die jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle nach der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung um mindestens 15 Prozent unterschritten werden. Wärmeenergiebedarf des Gebäudes *) 100 % kwh Anteil der Erneuerbaren Energien am Wärmeenergiebedarf **) Solare Strahlungsenergie 0,0 % 0 kwh Einzelanforderung 15,0 % kwh kombinierte Anforderung ***) - - Feste Biomasse (Holz) 0,0 % 0 kwh Einzelanforderung 50,0 % kwh kombinierte Anforderung ***) - - Geothermie und Umweltwärme (Wärmepumpe) 100,0 % kwh Einzelanforderung 50,0 % kwh OK kombinierte Anforderung ***) - - Beschreibung Erneuerbare Energie *) 2 Begriffsbestimmungen (2.9) Im Sinne dieses Gesetzes ist der Wärme- und Kälteenergiebedarf die Summe a) der zur Deckung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung jährlich benötigten Wärmemenge und b) der zu Deckung des Kältebedarfs für Raumkühlung jährlich benötigten Wärmemenge, jeweils einschließlich des thermischen Aufwands für Übergabe, Verteilung und Speicherung. **) 5 Anteil Erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden (1) Bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie nach Maßgabe der Nummer I der Anlage zu diesem Gesetz wird die Pflicht nach 3 Abs. 1 dadurch erfüllt, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt wird. (3.2) Bei Nutzung von fester Biomasse nach Maßgabe der Nummer II.3 der Anlage zu diesem Gesetz wird die Pflicht nach 3 Abs. 1 dadurch erfüllt, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent hieraus gedeckt wird. (4) Bei Nutzung von Geothermie und Umweltwärme nach Maßgabe der Nummer III der Anlage zu diesem Gesetz wird die Pflicht nach 3 Abs. 1 dadurch erfüllt, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent aus den Anlagen zur Nutzung dieser Energien gedeckt wird. ***) Kombination der Gebäudequalitätsanforderung mit der Nutzung von einer der Erneuerbaren Energien nach 8: (1) Erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen nach 7 können zur Erfüllung der Pflicht nach 3 Abs. 1und 2 untereinander und miteinander kombiniert werden. (2) Die prozentualen Anteile der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen im Sinne des Absatzes 1 im Verhältnis zu der jeweils nach diesem Gesetz vorgesehenen Nutzung müssen in der Summe 100 ergeben. Die Einzelanforderung wird sowohl durch die Gebäudequalität als auch durch die Nutzung der Wärmepumpe erfüllt. Aussteller M. Vogt GmbH Ingenieurbüro für Versorungstechnik Wiesenthalstr Freising Datum Unterschrift des Ausstellers 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 34

29 Energieausweis Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Bedarfsausweis Dritte Seite Energieverbrauch, leer 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 35

30 Energieausweis Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Bedarfsausweis Vierte Seite Modernisierungsempfehlungen 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 36

31 Energieausweis Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Bedarfsausweis Fünfte Seite Erläuterung des Ausweises 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 37

32 Energieausweis Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Verbrauchsausweis Der Verbrauchsausweis zeigt dagegen nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 38

33 Energieausweis Verbrauchs- oder Verbrauchsausweis? Verbrauchsausweis Erste Seite mit allen Gebäudedaten 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 39

34 Energieausweis Verbrauchs- oder Verbrauchsausweis? Verbrauchsausweis Zweite Seite Energiebedarf, leer 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 40

35 Energieausweis Verbrauchs- oder Verbrauchsausweis? Verbrauchsausweis Dritte Seite Energieverbrauch 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 41

36 Energieausweis Verbrauchs- oder Verbrauchsausweis? Verbrauchsausweis Datenerfassung Verbrauch über 3 Jahre 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 42

37 Energieausweis Verbrauchsausweis? Wie kommt der Eigentümer an die Verbrauchsdaten des Mieters? Wenn der Mieter einen eigenen Energieversorgungsvertrag abgeschlossen hat, kann der Vermieter von seinem Mieter die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre Verlangen. Die Mitteilung der Verbrauchsdaten ist eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 43

38 Energieausweis Verbrauchsausweis? Verbrauchsausweis Vierte Seite Modernisierungsempfehlungen 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 44

39 Energieausweis Verbrauchsausweis? Verbrauchsausweis Fünfte Seite Erläuterung des Ausweises 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 45

40 Energieausweis für Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhäuser ENEV 2014: NEUERUNGEN 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 46

41 Energieausweis Pflichten Änderungen bei den Energieausweisen ab EnEV 2014: Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen (bei Verkauf und Vermietung) und zur Angabe der Energieeffizienzklasse (Klassen A+ bis H). Betrifft nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden. Pflicht zur Vorlage des Energieausweises, bei Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts. Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise zugänglich gemacht werden müssen. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 48

42 Energieausweis Pflichten Energieeffizienzklasse A+ bis H 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 49

43 Energieausweis Pflichten Änderungen bei den Energieausweisen ab EnEV 2014: Energieausweise müssen nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden. (Kopie oder Original) Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. (z.b. größere Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken) 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 50

44 Energieausweis Pflichten Änderungen bei den Energieausweisen ab EnEV 2014: Pflicht zum Aushang von Energieausweisen der öffentliche Hand in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikums-verkehr, mit mehr als 500 m² Nutzfläche. (Ab Juli 2015 mehr als 250m²) Zuvor mit mehr als 1000 m² Nutzfläche. Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (gemäß EU-Vorgabe). 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 51

45 Energieausweis Pflichten Änderungen bei den Energieausweisen ab EnEV 2014: Pflicht zum Austausch alter Heizkessel, die älter als 1985 bzw. älter als 30 Jahre sind. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 52

46 Energieausweis Pflichten 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 53

47 Energieausweis Pflichten Änderungen bei den Energieausweisen ab EnEV 2014: Oberste Geschossdecke ist bis 2015 zu dämmen, falls diese nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt. Bei Holzbalkendecken genügt es die Hohlräume zu dämmen. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 54

48 Energieausweis Pflichten 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 55

49 Energieausweis Pflichten Pflichtangaben bei Immobilienanzeigen : (Energieausweis ausgestellt ab ) Bei Wohngebäuden: Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch des Gebäudes (aus dem Energieausweis abzulesen). Die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis. Die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes. Bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 56

50 Energieausweis Pflichten 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 58

51 Energieausweis Fragen? Wer braucht einen Energieausweis? Wer ein Haus baut, umbaut oder umfangreich saniert ( 16 Abs.1 ENEV2014), oder wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet ( 16 Abs.2 ENEV2014),, muss sich einen Energieausweis ausstellen lassen. Bei der Errichtung von Gebäuden muss der Bauherr sicherstellen, dass dem Eigentümer unverzüglich nach Fertigstellung ein Energieausweis über das Gebäude ausgestellt wird ( 16 Abs.1 ENEV2014). 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 63

52 Energieausweis Fragen? Wann braucht man einen Energieausweis? Dem potenziellen Mieter oder Käufer muss der Energieausweis vorgelegt werden. Es reicht dabei aus, wenn der Energieaus bei der Besichtigung deutlich sichtbar ausgehangen oder ausgelegt wird. Bei Vertragsabschluss muss eine Kopie überreicht werden ( 16 Abs.2 ENEV 2014). 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 64

53 Energieausweis Fragen? Vorlagepflichtig nur gegenüber potenziellen Käufern/Mietern: Energieausweis müssen nur potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden ( 16 Abs.2 Satz 1 und 4 ENEV2014). Ein reines Kaufinteresse bzw. Mietinteresse löst also keinen Anspruch auf Einsicht in den Energieausweis aus. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 65

54 Energieausweis Fragen? Keine Ausweispflicht bei: Zwangsversteigerung. Dieser Anlass fällt nicht unter die in 16 ENEV 2014 genannten Ausstellungsanlässe. Erbfall. Dieser Anlass fällt nicht unter die in 16 ENEV 2014 genannten Ausstellungsanlässe. Nutzfläche unter 50m². Bei Häusern unter 50m² Nutzfläche, muss kein Energieausweis ausgestellt werden. Baudenkmälern. Bei Häusern die unter Denkmalschutz stehen, muss kein Energieausweis ausgestellt werden. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 66

55 Energieausweis Fragen? Keine Ausweispflicht bei: Jährlicher Nutzung von weniger als vier Monate. Bei Häusern die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden (Ferienhäuser),muss kein Energieausweis ausgestellt werden. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 67

56 Energieausweis Fragen? Welche Vorteile hat ein Energieausweis? Der Energieausweis soll die Vergleichbarkeit von Häusern bzw. Wohnungen sicherstellen. Jeder Eigentümer oder Mieter soll sofort erkennen können, wie hoch der Energiebedarf eines Haus oder einer Wohnung ist. Zudem enthält der Energieausweis Informationen darüber, wie ein Haus saniert oder modernisiert werden muss (Bedarfsausweis). 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 68

57 Energieausweis Fragen? Kann ein Energieausweis für eine Wohnung ausgestellt werden? Nein. Ein Energieausweis kann nur für ein ganzes Haus ausgestellt werden ( 17 Abs.3 Satz 1 ENEV 2014). Wohnungseigentümer erhalten ihn von der Hausverwaltung. Hat ein Haus noch keinen Energieausweis, kann jeder Wohnungseigentümer einen Verlangen. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 69

58 Energieausweis Fragen? Welcher Energieausweis ist besser? Der Verbrauchsausweis ist günstiger, weil er schneller ausgestellt werden kann. Der Verbrauchsausweis hat den Nachteil, dass der gemessene Verbrauch vom Verhalten der Nutzer beeinflusst wird. Der Bedarfsausweis zeigt im Gegensatz zum Verbrauchsausweis energetische Schwachstellen am Gebäude. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 70

59 Energieausweis Fragen? Was ist zu beachten, wenn man keinen Energieausweis braucht? Wer momentan keinen Energieausweis benötigt, sollte Unterlagen über den Energieverbrauch ( z.b. Heizkostenabrechnung, Rechnungen des Heizöllieferanten) sorgfältig aufbewahren. Muss man sich später einen Energieausweis ausstellen lassen verkürzt dies das Verfahren. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 71

60 Energieausweis Fragen? Wer stellt einen Energieausweis aus? Energieausweise werden von Energieberatern ausgestellt. Zugelassene Energieberater finden Sie über die Verbraucherzentralen und über das Internet 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 72

61 Energieausweis Fragen? 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 73

62 Energieausweis Fragen? 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 74

63 Energieausweis Fragen? 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 77

64 Energieausweis Fragen? 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 78

65 Energieausweis Fragen? KfW Programm Energieeffizient Sanieren wird noch attraktiver Ein wesentliches Ziel des kürzlich von der Bundes regierung beschlossenen Nationalen Aktionsplans Energieeffizient ist die weitere Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Zu diesem Zweck wird die Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeweitet und die dazu notwendige Information und Be ratung verstärkt. Die Verabschiedung dieses umfangreichen Maßnahmenpakets hat u.a. Verbesserungen im KfW-Programm Energieeffizient Sanieren zur Folge. So wurden die Tilgungszuschüsse für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 % erhöht und sind von nun an noch attraktiver. Neben der weiterhin beschlossenen Zinssenkung auf 0,75%, profitieren Kreditnehmer also ab sofort je nach Effizienzhaus -Standard von einem Tilgungszuschuss bis zu 22,5 % Gleichzeitig erhält der Bauherr von nun an bei Förderzusage automatisch einen Baubegleitungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Kosten (max Euro) für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. Voraussetzung für den Zuschuss zur Baubegleitung ist die Einhaltung der geltenden Programmbeding ungen im Förderprogramm 431 sowie eine separate Antragstellung durch den Bauherren nach Abschluss des Vorhabens. Mit den Verbesserungen im Programm Energieeffizient Sanieren machen wir energieeffizientes Sanieren noch attraktiver, sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. Die KfW unterstützt damit die Bundesregierung bei der Schaffung eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr Weitere Inform ationen zu den Förderm öglichkeiten s ind auf der Internets eite oder über das KfW- Infocenter unter der Telefonnummer (kostenfreie Servicerufnummer, Montag bis Freitag von Uhr) erhältlich. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 79

66 Energieausweis Fragen? Was kostet ein Energieausweis? Die ENEV 2014 enthält keine Regelung über die Kosten für das Ausstellen eines Energieausweises. Jeder Energieberater kann soviel für einen Energieausweis verlangen, wie er möchte. Der Verbrauchsausweis ist dabei günstiger (ab 60 ) als der Bedarfsausweis ( ab 400 für ein Einfamilienhaus). Als Vermieter kann man die Kosten nicht auf die Mieter umlegen. Allerdings kann man als Vermieter die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzte. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 80

67 Energieausweis Fragen? Was passiert, wenn man sich keinen Energieausweis ausstellen lässt? Wer Energieausweises braucht, ihn aber nicht vorlegen bzw. übergeben kann oder aber die notwendigen Angaben in einer Anzeige nicht macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu ,- rechnen ( 27 Abs.2 ENEV 2014 i.v.m. 8 Energieeinsparungsgesetz EnEG). Der Mieter- bzw. Kaufvertrag ist aber auch wirksam, wen kein Energieausweis ausgestellt wurde. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 81

68 Energieausweis 2014 Jährliche Energiekosten pro m² Wohnfläche Energieeffizienzklasse: Energiebedarf bzw. Verbrauch in (kwh)/m²a: Jährliche Energiekosten pro m² Wohnfläche: A+ unter 30 weniger als 2 A 30 bis 50 3 B 50 bis 75 5 C 75 bis D 100 bis E 130 bis F 160 bis G 200 bis H über und mehr 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 82

69 Energieausweis 2014 Energieausweis erzeugt Markttransparenz Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energiepass für Gebäude ein zusätzliches Marketinginstrument, Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft "Energieeffizienz" zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt. Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie mit tendenziell eher "hohen" oder "niedrigen" Energiekosten rechnen müssen, Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 83

70 Energieausweis 2014 Energieausweis erzeugt Markttransparenz Eigentümern zeigt ein im Energieausweis integrierter "Modernisierungs-Berater", mit welchen Modernisierungsmaßnahmen welche Energieklasse erreicht werden kann. Auch Einsparpotenziale werden aufgezeigt. Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt - mehr Transparenz beim Energiebedarf hilft langfristig Energiesparen - und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt. 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 84

71 Zusammenfassung 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 85

72 EnEV Know-How EnEV Spezialitäten, hätten Sie es gewusst? Sie besitzen ein älteres Haus und der Putz ist beschädigt. Sie beschließen den Putz komplett erneuern zu lassen. Ist das ohne weitere Maßnahmen zulässig? Sie besitzen ein Haus und der Außenwandanstrich ist schadhaft. Sie beschließen den Anstrich komplett erneuern zu lassen. Ist das ohne weitere Maßnahmen zulässig? Deutschland übertreibt die geplanten Energieeinsparmaßnahmen. Die anderen europäischen Länder scheren sich nicht um dieses Thema. Stimmt das? Ist die EnEV vergleichbar mit der Straßenverkehrsordnung? 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 86

73 Energieausweis Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 87

74 Energieausweis 2014 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 88

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