Exposé. Interessenkonflikte und MiFID II Offenlegung reinvented or reloaded?

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1 Exposé Interessenkonflikte und MiFID II Offenlegung reinvented or reloaded? Verfasser Mag. Raphael G. Toman (a ) Betreuer Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl Wien, Juli 2015

2 1. Einführung in das Thema Die MiFID I 1 war und ist das für den Kapitalmarkt bedeutendste Regelwerk der vergangenen Jahre. Die Richtlinie regelt und harmonisiert die Bedingungen für den Wertpapierhandel europaweit, soll durch Verhaltens- und Transparenzpflichten den Anlegerschutz stärken und den Wettbewerb zwischen den Handelsplattformen fördern. 2 Gemäß dem Lamfalussy-Verfahren 3 wurde neben der MiFID noch eine Durchführungsverordnung 4 und eine Durchführungsrichtlinie 5 erlassen. Dieser Rechtsrahmen wurde in Österreich insbesondere durch das am 1. November 2007 in Kraft getretene Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) umgesetzt, wobei im Zuge dessen auch zahlreiche weitere nationale Gesetze wie beispielsweise das BWG, das BörseG, das InvFG und das KSchG 7 novelliert wurden. Im Zuge der europaweiten Umsetzung der MiFID I hat sich allerdings gezeigt, dass der bestehende Rechtsrahmen einer weiteren Überarbeitung bedarf. Nach Ansicht der Kommission erfordert [d]er rapide technologische Fortschritt, die Komplexität und der Wandel der Finanzmärkte sowie die aus der Finanzkrise zu ziehenden Lehren 8 eine Überprüfung bzw Ergänzung der Richtlinie, um Transparenz und Effizienz der Märkte zu steigern und den Anlegerschutz weiter zu verbessern. Insbesondere die Vielzahl an gerichtlichen Auseinandersetzungen in Folge der Finanzkrise 2007 habe die Schwächen der bisherigen Regulierung offen gelegt. Die Kommission hat daher am 20. Oktober 2011 eine tiefgreifende Novellierung vorgeschlagen. Kern des Vorhabens bildet das umfassende Überarbeiten des MiFID- Regelwerks, das durch das Verabschieden einer Neufassung der MiFiD (MiFID II 9 ) und der begleitenden Erlassung der MiFIR 10 in die Tat umgesetzt wurde. Im Zuge dessen sollte ursprünglich auch die IMD 11 novelliert werden 12, die Umsetzung lässt aber weiter auf sich warten. 13 Davon ausgenommen sind allerdings Versicherungsanlageprodukte, deren Vertrieb nunmehr bereits im Rahmen der 1 RL 2004/39/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004, ABl L 145/1. 2 Vgl ErwGr 5, 44 der MiFID I. 3 Vgl Anhang 1 des Schlussberichts des Ausschusses der Weisen über die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte vom , abrufbar unter (abgerufen im Dezember 2014). 4 VO (EU) Nr 2006/1287/EG der Kommission vom , ABl L 241/1. 5 RL 2006/73/EG der Kommission vom , ABl L 241/26. 6 BGBl I 2007/60. 7 Jeweils idf BGBl I 2007/60. 8 Pressemitteilung der Kommission vom 8. Dezember 2010, IP/10/ RL 2014/65/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014, ABl L 173/ VO (EU) Nr 600/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014, Abl L 173/ RL 2002/92/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002, ABl L 9/3. 12 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvermittlung (Neufassung), KOM (2012) 360, endg. 13 Vgl Gruber, Zum aktuellen Stand der IMD 2, ZFR 2014, 294f

3 MiFID eine Novellierung erfährt (daher auch die Bezeichnung IMD ). Der europäische Gesetzgeber rechtfertigt die Sonderbehandlung dieser Produkte damit, dass Anlagen, die Versicherungsverträge enthalten, oft als Alternativen zu Finanzinstrumenten, die der MiFID II unterliegen, gesehen werden und Kunden angeboten werden. Um allen Kleinanlegern den gleichen Schutz bei ähnlichen Produkten zu bieten und dafür gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, müssten Anlageprodukte auf Grund von Versicherungen angemessenen Anforderungen unterliegen. Daher sollen die Anforderungen der MiFID II auch für diese Produkte (bereits jetzt) gelten, unbenommen davon sei es aber sachgerechter, detailliertere Regelungen eher im Rahmen der überarbeiteten IMD II vorzunehmen. 15 Daher werden derzeit lediglich die Generalklausel über die Wohlverhaltensregeln (Art 91 Z 2 13d MiFID II) und die MiFID-Regelungen über die Interessenkonflikte (Art 91 Z 2 13b f) in die IMD implementiert. 2. Problemstellung und Aufbau Einer der zentralen Ansatzpunkte der MiFID II zum Beheben der derzeitigen Defizite ist es, die Regeln über die Wohlverhaltenspflichten bzw die Interessenkonflikte zu überarbeiten. Die Richtlinie fasst dazu mehrere Ansatzpunkte ins Auge. Einer der gewählten Schritte besteht darin, die Entlohnung der Dienstleister transparenter zu gestalten. Im Lichte dessen soll bereits grundsätzlich die Möglichkeit für Dienstleister, die unabhängige Anlageberatung und Portfolioverwaltung anbieten, eingeschränkt werden, Gebühren, Provisionen oder andere monetäre Vorteile, die durch einen Dritten gezahlt oder gewährt werden, zu erhalten. Vielmehr sollen diese Vorteile an den Kunden sobald wie möglich nach Eingang weitergeleitet werden. 16 Neben solchen Maßnahmen, die sich unmittelbar auf den Kunden auswirken, sind auch noch weitere Schritte geplant, um die Organisation der Wertpapierfirmen zu verbessern und sicherzustellen, dass die Wertpapierfirmen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen für ihre Kunden die vorgeschriebenen Grundsätze einhalten. Dazu sieht Art 24 Abs 13 ivm Art 89 MiFID II vor, dass die Kommission delegierte Rechtsakte erlässt, die Regelungen enthalten damit Interessenkonflikte von den Wertpapierfirmen erkannt, verhindert und offengelegt werden können. 14 Vgl Gruber, Zum aktuellen Stand der IMD 2, ZFR 2014, Vgl ErwGr 87 der MiFID II. 16 Vgl ErwGr 74 der MiFID II

4 In den zu erwartenden Neuerungen spiegelt sich damit ein wesentliches Kriterium des Kapitalmarktrechts wieder: Es handelt sich dabei um eine klassische Querschnittsmaterie, mit der einerseits geregelt werden soll, wie die Marktteilnehmer ihre Rechtsbeziehungen untereinander regeln und fungiert hier als (klassisches) Privatrecht. Andererseits werden aber verbindliche Regeln aufgestellt und deren Einhaltung laufend überwacht, um den Kapitalmarkt zu sichern und die Teilnehmer zu schützen womit es sich um (klassisches) Aufsichtsrecht handelt. Zutreffend ist es daher, wenn Kalss/Oppitz/Zollner dieser Materie einen janusköpfigen Charakter zusprechen. 17 Das grundsätzliche Ziel der Dissertation ist es, die Neuerungen durch die MiFID II im Hinblick auf die Interessenkonflikte zu untersuchen. Im Lichte der engen Verzahnung von Aufsichtsrecht und Zivilrecht sollen dabei die Auswirkungen auf beide Bereiche durch die MiFID II behandelt werden. Zunächst soll ein kurzer Abriss über die bisherige Entwicklung der Interessenkonflikte von den ersten europarechtlichen Versuchen im Rahmen der ISD 18 bis zur Regulierung durch die MiFID I gegeben werden. Danach werden der aktuelle Stand bzw die Umsetzung der Richtlinie einer kritischen Würdigung unterzogen, wobei sowohl die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen als auch die zivilrechtlichen Auswirkungen untersucht werden. Aus der aufsichtsrechtlichen Perspektive sollen dabei primär die Fragen behandelt werden, wann angemessene Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten ( 35 WAG) vorliegen, und welche Bedingungen Wertpapierfirmen einzuhalten haben, wenn sie Interessenkonflikten ausgesetzt sind was etwa beim Vereinnahmen von Provisionen dritter Seite zu beachten ist, und welche Vorgaben etwa beim Erstellen von Finanzanalysen zu berücksichtigen sind. Im Hinblick auf die zivilrechtliche Komponente soll zunächst untersucht werden, welche Auswirkungen die aufsichtsrechtlichen Vorgaben auf die Pflichten eine Wertpapierfirma haben. Daneben soll der Frage nach dem Umfang der Aufklärung über Interessenkonflikte nachgegangen werden, und die Folgen der Verletzung dieser Pflichten behandelt werden. Der Fokus soll dabei nicht nur die Frage der Aufklärung über erhaltene Provisionen umfassen, sondern sich auch etwa mit der Aufklärung über den negativen Marktwert von Finanzprodukten 19 und der Auswahl der Ausführungsplätze beschäftigen. Trotz der intensiven Auseinandersetzung der Gerichte 17 Vgl Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht I 6 Rz RL 93/22/EWG des Rates vom ABl L 141 vom Vgl BGH vom , XI ZR 33/

5 mit solchen Fragen seit Ausbruch der Finanzkrise sind diese noch immer nicht ganz geklärt. Dazu trägt nicht zuletzt der Umstand bei, dass sich der OGH mit einigen Fragen noch nicht befassen musste, und die Entscheidungen in Deutschland 20, die gerade bei der Beurteilung des europarechtlich harmonisierten Rechtsrahmens eine immer wichtigere Rolle spielen, nicht immer widerspruchsfrei sind. Das ist freilich dem geschuldet, dass der BGH weit mehr Fälle als der OGH abdeckt und sich daher auch mit einem größeren Spektrum an Rechtsfragen befassen muss. Kurz angeschnitten werden soll außerdem die Frage, welche Rolle der Rechtswidrigkeitszusammenhang hier hat eine vom OGH im Zusammenhang mit Interessenkonflikten nicht ganz eindeutig beantwortete Frage. 21 Schließlich befasst sich die Arbeit mit dem Thema, welche Auswirkungen die MiFID II und die damit korrespondierenden delegierten Rechtsakte auf die bestehende Rechtslage haben. Die MiFID II an sich deckt dabei aber nur einen Teil der einschlägigen Rechtsgrundlage ab auch die delegierten Rechtsakte werden einen erheblichen Einfluss haben. Den Umfang dieses Aspekts der Dissertation kann ich im Moment noch nicht einschätzen, weil die delegierten Rechtsakte erst innerhalb der nächsten Monate erlassen werden sollen. Bereits jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass es im Hinblick auf die Entlohnung der unabhängigen Berater eine wesentliche Änderung geben wird: Die Beratung nach MiFID II soll mittels Honorars finanziert werden; der Berater darf neben dem Honoraranspruch keine weiteren finanziellen Eigeninteressen mehr haben. Die MiFID II beschränkt allerdings die Anlageberatung nicht auf das Modell der unabhängigen (Honorar-)Beratung, sondern lässt Honorarberatung und provisionsbasierte Beratung nebeneinander bestehen. Eng damit im Zusammenhang steht die neue Regelung, dass sich eine unabhängige Wertpapierfirma beim Beraten nicht mehr auf Eigenprodukte bzw konzerneigene Produkte beschränken darf (Art 24 Abs 7 lit a MiFID II), um zu vermeiden, dass der Anlageberater seine unter Umständen verringerten Einkünfte im Umweg zu Lasten der Kunden kompensiert. Im Zusammenhang damit stellen sich einige Fragen, weil die Richtlinie derzeit etwas schwammig formuliert ist so enthält die MiFID keine Regelung dahingehend, wann ein Anlageberater ausreichend andere Produkte anbietet, um seine Unabhängigkeit zu wahren. Derzeit fehlt außerdem eine ausdrückliche Regelung dazu, ob eindeutig über die Höhe der erhaltenen Provision 20 Vgl Hanke, Der offenkundige Interessenkonflikt in der Anlageberatung, BKR 2012, OGH , 9 Ob 16/13p; ecolex 2013,772 (Wilhelm) = RdW 2013,597 = ZFR 2013,

6 beim abhängigen Berater aufzuklären ist eine Frage, der deshalb besondere Relevanz zukommt, weil der BGH judiziert hat, dass ab der Schwelle von 15% der veranlagten Summe auf jeden Fall aufzuklären ist. 22 Im Hinblick auf diese Neuerungen möchte ich schließlich noch untersuchen, ob diese mit den Grundrechten der europäischen Union in Übereinstimmung zu bringen sind. Überlegen möchte ich dabei insbesondere, ob die nunmehr getroffenen Regelungen mit dem Grundrecht der unternehmerischen Freiheit (Art 16 der Charta) vereinbar sind. Das letzte Kapitel wird sich schließlich mit der Frage befassen, welche Auswirkungen die nunmehr gefundene Mittellösung, die IMD 1.5, auf die Versicherungsvermittler haben wird. Auf Grund der Ähnlichkeit der einschlägigen Bestimmungen mit der MiFID I bzw II möchte ich insbesondere analysieren, inwieweit die im Zusammenhang damit entwickelten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Versicherungsvermittler relevant sind. Außerdem möchte ich mich mit dem Thema auseinandersetzen, inwiefern eine strengere Handhabe von Interessenkonflikten beim österreichischen Versicherungsmakler überhaupt notwendig ist, schließlich wird er als Hilfsperson (als Bundesgenosse 23 ) des Versicherungsnehmers gesehen, dessen Sphäre zugerechnet und soll seine Interessen wahren 24 ganz im Gegensatz zum österreichischen Versicherungsagenten, der vom Versicherer ständig damit betraut ist, dessen Produkte am Markt anzubieten. Weil damit die Unabhängigkeit eines der wesentlichen Merkmale des Versicherungsmaklers ist und damit ein entsprechend rigides Haftungsregime einhergeht (vgl 28 MaklerG), stellt sich die Frage, ob die derzeit getroffenen Regeln nicht der falsche Ansatzpunkt sind um den Schutz der Versicherungsnehmer zu verbessern. Am Ende der Arbeit folgt noch eine Zusammenfassung der wesentlichsten Ergebnisse und Erkenntnisse, die sich aus der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Thema ergeben haben. 22 BGH , III ZR 359/02; BGH, BGH , III ZR 48/ OGH , 7 Ob 314/99y. 24 Fenyves in Fenyves/Koban, Die Haftung des Versicherungsmaklers (1993), 4; woran auch eine Rahmenprovisionsvereinbarung mit einem bestimmten Versicherer nichts ändert, vgl 26 MaklerG

7 3. Vorläufige Gliederung I. Einleitung II. Der Weg zum WAG 2007 von ISD bis MiFiD A. ISD B. WAG 1997 C. MiFID I III. Aktuelle Gesetzeslage - WAG 2007, aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen A. Begriff des Interessenkonflikts B. Persönlicher Anwendungsbereich C. Das dreistufige Modell zum Umgang mit Interessenkonflikten 1. Erkennen 2. Verhindern Conflict of Interest Policy 3. Offenlegen Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten D. Analyse der Pflichten für die Rechtsträger bei ausgewählten Interessenkonfliktsituationen 1. Mischverwendung des Compliance-Beauftragten/internen Revisors 2. Erstellen von Finanzanalysen IV. Aktuelle Gesetzeslage - WAG 2007, zivilrechtliche Rahmenbedingungen A. EXKURS: Zum Verhältnis von Aufsichtsrecht und Zivilrecht nach der MiFID B. Aufklärung über negativen Marktwert C. Auswahl der Ausführungsplätze D. Aufklärung über Provisionen 1. durch den Vermögensverwalter 2. durch den freien Anlageberater E. Risikoerhöhungslehre und Interessenkonflikte F. Pflichten beim nachgelagerten Rechtsträger bei Aufgabendelegation G. Finanzanalysen - 7 -

8 V. Änderungen durch die MiFID II A. Aufsichtsrechtliche Änderungen 1. Neue Vor- und Nachhandelstransparenzpflichten 2. Zulässigkeit von Zuwendungen nach der MiFID II i) Unabhängige Beratung ii) Nichtunabhängige Beratung iii) Auswirkungen der neuen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen 3. Neue Pflichten im Hinblick auf das Kundenverhältnis 4. Neue Verwaltungssanktionen B. Zivilrechtliche Auswirkungen 1. Zur (neuen) Honorarberatung 2. Beschränkung der Vermittlung auf Eigenprodukte bzw konzerneigene Produkte C. Neuregelungen als Verletzung des Grundrechts auf unternehmerische Freiheit? VI. Auswirkungen auf Versicherungsvermittler A. Anwendbarkeit der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen des WAG? B. Gefahr der Interessenkonflikte im Hinblick auf das österreichische Haftungsregime VII. Zusammenfassung VIII. Literaturverzeichnis 4. Ausgewählte Literatur Assmann, Interessenkonflikte und Inducements im Lichte der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und der MiFID-Durchführungsrichtlinie, ÖBA 2007, 40. Assmann, Europäisches Kapitalmarktrecht: Das Verhältnis von Aufsichtsrecht und Zivilrecht, in Braumüller/Ennöckl/Gruber/Raschauer (Hrsg), Europäisches Finanzmarktrecht vor neuen Herausforderungen. Assmann/Schneider (Hrsg), WpHG 6. Brandl/Klausberger, Ausstrahlungstheorie Zum Verhältnis zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht nach MiFID und WAG, ZFR 2009,

9 Brandl/Meister, MiFID II und MiFIR Ein Ausblick auf die Reform des europäischen Kapitalmarktrechts in Braumüller/Ennöckl/Gruber/Raschauer (Hrsg), Europäisches Finanzmarktrecht vor neuen Herausforderungen. Brandl/Kalss/Lucius/Oppitz/Saria (Hrsg), Handbuch Kapitalmarktrecht, Band 3, Informationsverhalten am Kapitalmarkt. Brandl/Saria (Hrsg), WAG 2. Buck-Heeb, Der Anlageberatungsvertrag Die Doppelrolle der Bank zwischen Fremd- und Eigeninteresse, WM 14/2012, 625. Cahn/Müchler, Produktinterventionen nach MiFID II Eingriffsvoraussetzungen und Auswirkungen auf die Pflichten des Vorstands von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, BKR 2013, 45. Einsiedler, Rückvergütungen und verdeckte Innenprovisionen, WM 24/2013, Fenyves/Koban, Die Haftung des Versicherungsmaklers (1993). Funke, Reaktion auf die Finanzmarktkrise Teil 2: MiFID und MiFIR machen das Frühwarnsystem perfekt!, CCZ 2/2012, 54. Frölichsthal/Hausmaninger/Knobl/Oppitz/Zeipelt, WAG (1998). Fuchs, WpHG (2008). Geßner, Retrozessionen im Fokus der neueren Judikatur, BKR 2010, 89. Göres, Welche Interessenkonflikte haben Banken? in von Böhlen/Kann, MiFID- Kompendium, Granner, Eckpunkte und Einschätzung des Richtlinienvorschlags zur MiFID II, ZFR 2012, 2. Gruber, IMD 1.5 die Änderung der IMD I durch MiFID II, ZFR 2014, 261. Gruber, Das Verbot der Gewährung oder Annahme von Vorteilen ( Inducements ) durch eine Wertpapierfirma ( 39 WAG 2007). Gruber, PRIPs-Verordnung ante portas, ZFR 2012, 311. Gruber, Proxy advisors, RdW 2013, 578. Gruber, Wertpapierdienstleistungen und Interessenkonflikte, ZFR 2009, 222. Gruber, Zum aktuellen Stand der IMD 2, ZFR 2014, 294. Gruber/N. Raschauer (Hrsg), WAG 1.01, Stand Dezember 2011, lexisnexis.at. Grundmann, Wohlverhaltenspflichten, interessenkonfliktfreie Aufklärung und MiFID II, WM 37/2012, Hanke, Der offenkundige Interessenkonflikt in der Anlageberatung, BKR 2012,

10 Prof. Dr. iur. Harald c [Anmerkung: Name in Artikel unvollständig], Das Spannungsverhältnis zwischen dem funktionalen Zivilrecht der Wohlverhaltensregeln des WpHG und dem allgemeinem Zivilrecht, ÖBA 2013, 396. Herresthal, Die Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten bei Rückvergütungen auf dem Prüfstand des Europarechts, WM 48/2012, 2262 Hohl, Strengere Bestimmungen für Versicherungsvermittler Eine Herausforderung für den Versicherungsstrukturvertrieb?, RdW 2005, 11 Höllerer/Korinek, Versicherungsvermittlung durch Kreditinstitute, ÖBA 2005, 369. Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht I (2005). Karollus, Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert bei strukturierten Finanzprodukten?, ÖBA 2013, 306. Klausberger/Rüger, Zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei strukturierten Produkten, ÖBA 2012, 97. Knobl/Janovsky, Entscheidungsbesprechung OGH , 6 Ob 110/07f, ZFR 2008, 68. Koch, Von Rücktritten und Retrozessionen - Zugleich eine Besprechung der Entscheidung des OGH 6 Ob 110/07f, ÖBA 2008, 475. Koziol, Die Haftung der depotführenden Bank bei Provisionsvereinbarungen mit externen Vermögensverwaltern ihrer Kunden, ÖBA, 2003, 483 Koziol/Karollus, Aufklärungspflichten eines Lebensversicherers gegenüber dem Kunden bei Einsatz der Lebensversicherung als Tilgungsträger für einen Kredit Insbesondere beim Vertrieb des Versicherungsprodukt über Vermittler, ÖBA 2006, 263. Loff/Hahne, Vermögensverwaltung und Anlageberatung unter MiFID II, WM 32/2012, Leupold, Zivilrechtliche Folgen der Verletzung von Offenlegungspflichten über Rückvergütungen, Zak 2010, 387. Müchler/Trafkowski, Honoraranlageberatung: Regulierungsvorhaben im deutschen und europäischen Recht, ZBB 2/13, 101. Möllers/Poppele, Paradigmenwechsel durch MiFID II: divergierende Anlegerleitbilder und neue Instrumentarien wie Qualitätskontrolle und Verbote, ZGR 2013, 437. Ramharter, Der Kommissionsvorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über die Versicherungsvermittlung, (IMD II), ZFR 2012, 213. Reiter/Methner, Die Interessenskollision beim Anlageberater Unterschiede zwischen Honorar- und Provisionsberatung, WM 44/2013,

11 Rozok, Tod der Vertriebsprovisionen oder Alles wie gehabt? Die Neuregelungen über Zuwendungen bei der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie, BKR 2007, 217. Rüffler, Kapitalmarktrechtliche Informations- und Verhaltenspflichten als Schutzgesetze?, GeS 2010, 113. Sindelar, Quo vadis MiFID II Welche Neuerungen und Herausforderungen bringt die neue Finanzmarktrichtlinie? ÖBA 2014, 478. Stöger, Kein Verstoß von Bestimmungen des WAG 2007 betreffend Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten gegen das Bestimmtheitsgebot des B-VG und der EMRK. ÖBA 2014, 127. Veil, Vermögensverwaltung und Anlageberatung im neuen Wertpapierhandelsrecht, WM 2008, 34. Veil/Lerch, Auf dem Weg zu einem Europäischen Finanzmarktrecht - Teil II, WM 2012, Wendehorst, Zum Rechtswidrigkeitszusammenhang bei fehlerhafter Anlageberatung, ÖBA 2014, 538. Winternitz/Aigner, WAG 2007 (2007). Zahradnik/Gutmann, Inducements und best execution in Braumüller/Ennöckl/Gruber/ Raschauer (Hrsg), Von der MiFID zum WAG 2007 (2008), 155. Zib/Russ/Lorenz, KMG (2008)

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