Term Sheet/Beteiligungsvertrag Ausgewählte Bestimmungen. Dr. Phillip Dubsky, Rechtsanwalt
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- Greta Schulze
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1 Term Sheet/Beteiligungsvertrag Ausgewählte Bestimmungen Dr. Phillip Dubsky, Rechtsanwalt
2 Gliederung I. Ablauf einer typischen Venture Capital Finanzierung II. Bedenken der Beteiligten Parteien III.Vertragsgestaltung/Dokumentation IV. Typische Regelungsinhalte in Term Sheet und Beteiligungsvertrag 2
3 I. Ablauf einer typischen Venture Capital Finanzierung Investitionsstory Erstellung des Businessplanes Unternehmensbewertung Managementpräsentationen 8 Monate Term Sheet Due Diligence Beteiligungsvertrag Closing 4 Monate 3
4 II. Bedenken der Beteiligten Parteien Gründer: Verlust von Managementkontrolle Verwässerung der Beteiligung Angemessene bzw. ausreichende Finanzierung des Unternehmens Zukünftige Kapital- bzw. Finanzierungsbedürfnisse des Unternehmens Indirekte Vorteile durch VC-Beteiligung wie Zugang zu Schlüsselkontaktpersonen in der betroffenen Industrie; Unterstützung bei weiteren Finanzierungsrunden und Exit 4
5 II. Bedenken der Beteiligten Parteien VC-Investoren: Gegenwärtige und zukünftige Bewertung des Unternehmens Risiko des Investments Fondsziele und Investmentkriterien Projezierter Return on Investment Liquidität des Investments Sicherheiten für den Fall einer negativen Entwicklung oder Totalausfall ( Downside Protection ) Möglichkeit, an weiteren Finanzierungsrunden teilzunehmen, wenn Milestones erreicht oder übertroffen werden ( Upside Protection ) Einfluss und Kontrolle auf Strategieentscheidungen des Managements Steuerung und Timing weiterer Finanzierungsrunden Bestimmung des Zeitpunktes des Exits 5
6 II. Bedenken der Beteiligten Parteien Gemeinsame Anliegen: Langfristige Bindung des Managements; Füllen von Lücken in bestehendem Management Vermeidung und Auflösung von Konflikten innerhalb des VC- Syndicats Finanzkraft des Unternehmens nach dem Investment Steuerliche Folgen des Investments 6
7 III. Vertragsgestaltung/Dokumentation Termsheet Beteiligungsvertrag Gesellschaftsvertrag Syndikatsvertrag zwischen den VC`s Geschäftsführerverträge Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Verträge betreffend die Übertragung von Immaterialgüterrechten Verträge zur Unterstützung von Managementleistungen 7
8 III. Vertragsgestaltung Dokumentation Term Sheet Rechtsnatur: In Österreich nicht ausdrücklich geregelte, grundsätzlich unverbindliche Absichtserklärung, einen Hauptvertrag abzuschließen; soll daher den späteren Vertragsabschluss lediglich vorbereiten Typischerweise verbindlich sind Geheimhaltungsabreden, Zusicherungen von Exklusivität, das Verbot, Mitarbeiter abzuwerben sowie die Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung Zweck: Zeichen der Intensivierung der Verhandlungen, insbesondere durch bindende Geheimhaltungs-, und Exklusivitätsverpflichtungen sowie Verbot der Abwerbung von Mitarbeitern Festhalten von Vertragsergebnissen sowie Regelungen über das weitere Vorgehen Verteilung des rechtlichen und wirtschaftlichen Risikos der Vertragsparteien 8
9 III. Vertragsgestaltung/Dokumentation Beteiligungsvertrag Rechtsnatur: Bindender Rahmenvertrag, der auch allen Formerfordernissen gerecht wird Zweck: Soll sämtliche Vereinbarungen in Bezug auf die künftige Zusammenarbeit regeln. Es finden auch Regelungen Eingang, die zwischen den Parteien als vertraulich behandelt werden sollen Typischer Regelungsinhalt: Technischere Ausformulierung der bereits im Term-Sheet festgelegten Grundzüge, wobei sich Abweichungen zumeist aus den Ergebnissen der Due Diligence ergeben Zusätzliche Regelungen: Darstellung des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes Wettbewerbsverbote für Manager Einbringung von Patent/Immaterialgüterrechten Beratervertrag für VC-Managementunterstützung 9
10 IV. Typische Regelungsinhalte in Term Sheet und Beteiligungsvertrag Vorzugsaktien ( Preferred Shares ) Vorzugsdividende: Sichert dem Finanzinvestor Auszahlung einer laufenden festen Verzinsung seines Kapitals; zumeist so strukturiert, dass während der Laufzeit des Investments keine Dividenden ausbezahlt werden, sondern erst zum Zeitpunkt des Exits fällig werden Liquidationspräferenz: Erlösverteilungsabrede für bevorzugte Bedienung im Liquidationsfall zur Mindestabsicherung des Investments bzw. einer risikoadäquaten (Mindest)rendite Redemption-Rights: VC-Recht, den Geschäftsanteil zu einem Mindestpreis an das Unternehmen oder die Gründer zurückzuverkaufen. Vereinbarungen sind dann wenig sinnvoll, wenn erforderliche Rückstellungen nicht vorhanden sind oder Liquidität zur Verwirklichung des Geschäftsmodells notwendig ist Zustimmungsrechte/Vorkaufsrechte bei Anteilsverfügungen: Verfügungen über Unternehmensanteile von der Zustimmung der VC s abhängig (zumeist ¾-Mehrheit) und zumeist gekoppelt an Vorkaufsrechte, die den VC s ermöglichen, Einfluss auf zukünftige Zusammensetzung des Gesellschafterkreises zu nehmen 10
11 IV. Typische Regelungsinhalte in Term Sheet und Beteiligungsvertrag Verwässerungsschutz (Antidilution): Bei niedriger Bewertung der Gesellschaft in zukünftiger Finanzierungsrunde wird VC-Investor anteilsmäßig so gestellt, als hätte er in späterer Runde zu dem niedrigeren Preis erworben (Full-Ratchet-Bestimmung). Verwässerungsschutz kann durch Weighted-Average Bestimmungen abgemildert werden (neben Preis der späteren Finanzierungsrunde wird auch die Anzahl der neu erworbenen Anteile im Verhältnis zur Gesamtzahl aller ausstehenden Aktien berücksichtigt; entweder broad based oder narrow based ). Regelung nicht sinnvoll, wenn in der Folgerunde die Beteiligungsquote der Gründer zu stark sinkt und negative Auswirkungen auf die Motivation der Gründer hat. Pay to Play : Verwässerungsschutz wird nur gewährt, wenn Altinvestoren bei einer Down- Round mitziehen; harte Variante: Verlust der Vorzugsdividende und/oder Liquidationspräferenz. Ratchet-Klauseln (Besserungsklauseln): Korrektur der ursprünglichen Bewertung zu Gunsten oder zu Lasten der VC-Investoren. Werden bestimmte Meilensteine nicht erreicht, hat der VC-Investor das Recht, zusätzliche Anteile zu erwerben (durch Kapitalerhöhung oder Abtretung von Altgesellschaftern) oder im umgekehrten Fall, die Altgesellschafter von den VC-Investoren zu erwerben, wenn die ursprünglichen Bewertungsansätze übertroffen wurden. 11
12 IV. Typische Regelungsinhalte in Term Sheet und Beteiligungsvertrag Milestone-Payments: Der Kaufpreis wird in Raten in Abhängigkeit der Umsetzung ansgestrebter Zwischenziele einbezahlt Tag-Along/Drag-Along-Rechte: Drag-Along-Klauseln verpflichten die Altgesellschafter, ihre Beteiligungen zu verkaufen, wenn der VC-Investor seine Beteiligung veräußert und der Erwerber einen bestimmen Prozentsatz der Anteile der Gesellschaft (zumeist 100 %) erwerben möchte. Tag-Along-Klauseln verpflichten den VC-Investor, es den Altgesellschaftern bei einem Verkauf zu ermöglichen, zu gleichen Konditionen zu verkaufen Mitsprache-, Informations- und Kontrollrechte: Dem VC-Investor wird das Zustimmungsrecht zu Maßnahmen eingeräumt, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen; regelmäßige Berichte über die Entwicklung des operativen Geschäfts und der wichtigen Finanzkennzahlen; dadurch Sicherung des Einflusses auf die Unternehmensführung sowie wirksame Unterstützung eines möglicherweise wenig erfahrenen Managements 12
13 Nominierungsrechte für Aufsichtsrat oder Beirat: Der VC-Investor wird regelmäßig ein Mitglied eines Aufsichts- oder Beirates benennen; bestimmte wesentliche Geschäfte werden an die Zustimmung des Aufsichts- oder Beirates gebunden Registration-Rights: Insbesondere bei geplanten US-Börsengängen werden (US) VC- Investoren verlangen, dass sie mit einem qualifizierten Beschluss die Gesellschaft zwingen können, ihre Aktien im Rahmen eines Börseganges zu verkaufen ( demand registration rights ) oder, sofern die Gesellschaft selbst einen Börsegang plant, ihre Aktien ebenfalls registrieren zu können ( piggy-back registration right ) Zusicherungen und Garantien (Representations & Warranties): Zumeist Zusicherungen und Garantien über gesellschaftsrechtliche, bilanzrechtliche, steuerrechtliche, arbeitsrechtliche, öffentlich-rechtliche, immaterialgüterrechtliche Angelegenheiten. VC-Investoren verlangen Garantien zumeist in der Form einer echten Garantie ohne Rücksicht auf Verschulden 13
14 DLA Weiss-Tessbach - Facts & Figures Gegründet am längsten etablierte Wirtschaftskanzlei Österreichs Signifikantes Wachstum seit Partner, 5 Konzipienten, 15 administrative Mitarbeiter Partner, ca. 70 Konzipienten, mehr als 100 administrative Mitarbeiter Heute ist DLA Weiss-Tessbach eine der größten CEE-Kanzleien mit Sitz in Wien, seit 1989 (Eröffnung des Büros in Budapest) in CEE vertreten - sieben Standorte in sechs Ländern (Österreich, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Kroatien, Bosnien) Als Teil von DLA Piper Rudnick Gray Cary bietet DLA Weiss-Tessbach weltweite Rechtsberatung innerhalb einer einzigen Organisation DLA Piper Rudnick Gray Cary bietet mit 49 Büros in 18 Ländern in Europa, Asien, USA weltweit umfassende Rechtsberatung in allen unternehmerisch relevanten Rechtsgebieten an Mehr als Juristen beraten mit lokalen Know-how Teams, welche auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten abgestimmt sind Zu den eigenen 49 Standorten treten unter dem Dach der DLA Piper Rudnick Gray Cary Group weitere Partner in Polen, Dänemark, Norwegen und Schweden hinzu Tätigkeitsbereiche: Gesellschaftsrecht, M&A, Private Equity, Public Equity, Zivil- und Schiedsverfahren, Projektfinanzierung, Infrastrukturprojekte, Bau- und Liegenschaftsrecht, allgemeines Handels- und Zivilrecht, Arbeitsrecht, öffentliches Recht, Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht, grenzüberschreitende Transaktionen und Projekte 14
15 DLA Piper Rudnick Gray Cary Group - Standorte EUROPA USA ASIEN Amsterdam Manchester Austin New York Bangkok Antwerpen Mailand Baltimore Palo Alto Hongkong Bergen Moskau Boston Philadelphia Shanghai Birmingham Oslo Chicago Reston Singapur Bratislava Paris Dallas Sacramento Brüssel Poznan Easton San Diego Budapest Prag Edison San Francisco Köln Rom Edinburgh Seattle Kopenhagen Rotterdam Las Vegas Tampa Glasgow Salzburg Los Angeles Washington Hamburg Sarajevo Krakau Sheffield Leeds Stockholm Liverpool Warschau London Wien 15 Madrid Wroclaw
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