Allgemeine Verkaufsbedingungen für Bauprodukte und Bauteile der Firma Rautaruukki Gültig ab Januar 2011

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1 für Bauprodukte und Bauteile der Firma Rautaruukki Gültig ab Januar 2011 Ruukki ist Ihr kompetenter Partner für Spezialstähle, Komponenten, Systeme und innovative Komplettlösungen. Wir optimieren ständig unserer Prozesse und Produkte mit dem Ziel, Ihre Anforderungen noch besser zu erfüllen. 1 CPL GER/

2 l 1. Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind insbesondere für den Verkauf von Bauprodukten und Bauteilen ( Produkte ) durch die Bauabteilung der Firma Rautaruukki Oyj vorgesehen. In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt jene Partei als Käufer, an die die Produkte verkauft werden, wobei als Verkäufer die Firma Rautaruukki Oyj bzw. ihre Tochtergesellschaften oder Rechtsnachfolger fungieren, über die die Produkte verkauft werden. Diese Bedingungen gelten für zwischen den Käufer und Verkäufer abgeschlossene Verträge ( Vertrag ), soweit auf diese Bedingungen verwiesen wird. Sie gelten auch für alle künftigen Kaufverträge in Bezug auf das Produkt, die zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossen werden, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Diese Bedingungen haben Vorrang vor jeglichen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, die vor dem Vertragsabschluss eingegangen werden und vor jeglichen durch den Käufer eingebrachten Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. l 2. Vertragsabschluss Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und stellen lediglich für den Käufer eine Einladung zum Kauf dar. Bestellungen des Käufers sind für den Verkäufer nicht verpflichtend, auch wenn sie aufgrund eines Angebotes des Verkäufers erfolgen. Der Vertrag kommt erst wirksam zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers schriftlich oder im Wege der elektronischen Datenübermittlung akzeptiert hat ( Auftragsbestätigung ). Eventuelle Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung sind unverzüglich und spätestens binnen fünf (5) Tage ab dem Datum der Auftragsbestätigung einzureichen. Sämtliche Äußerungen, die in Broschüren, Katalogen, Handbüchern oder Werbeblätter des Verkäufers oder im Schriftverkehr zwischen dem Käufer und Verkäufer enthalten sind, bilden keinen Bestandteil des Vertrages und ziehen somit keine rechtliche Wirkung nach sich. l 3. Ausführung der Lieferung 3.1 Liefertermine und Lieferfristen Liefertermine und Lieferfristen, die im Vertrag festgelegt wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Verkäufer hat die tatsächlichen Liefertermine frühzeitig und vor der Lieferung dem Käufer, unter Berücksichtigung seiner Anforderungen, zu bestätigen. Hat sich der Verkäufer ausdrücklich und schriftlich dazu verpflichtet, die Produkte zu einem bestimmten Datum zu liefern und die Lieferung der Produkte ist aus Gründen verspätet, die alleine auf den Verkäufer zurückzuführen sind, so hat der Verkäufer eine Vertragsstrafe wegen der Lieferverzögerung zu zahlen, unter der Bedingung jedoch, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Solch eine Vertragsstrafe wird 0,05 % des vereinbarten Preises (Mehrwertsteuer 0%) für die verspäteten Produkte für jeden Tag der Verzögerung betragen. Die Vertragsstrafe darf nicht 7,5% des Preises (Mehrwertsteuer 0%) überschreiten, anhand dessen sie berechnet wird. Ist der Käufer zur maximalen Vertragsstrafe aufgrund des Vertrages berechtigt und die Produkte wurden weiterhin nicht geliefert, so kann der Käufer schriftlich die Lieferung binnen einer angemessenen Frist, die nicht weniger als eine Woche betragen darf, einfordern. Kommt der Verkäufer der Lieferung binnen dieser Nachfrist nicht nach und dies ist nicht auf Umstände zurückzuführen, für die der Käufer verantwortlich ist, so kann der Käufer, mittels einer schriftlichen Benachrichtigung an den Verkäufer, den Vertrag in Bezug auf die Produkte, die aufgrund der Verzögerung nicht verwendet werden können, auflösen. Im Falle solch einer Auflösung ist der Käufer ebenfalls berechtigt, eine Entschädigung für die durch ihn infolge der Verspätung des Verkäufers erlittenen Schäden in dem Maße zu verlangen, in dem der Verlust die maximale Vertragsstrafe, zu der er berechtigt war, übersteigt. Diese Entschädigung wird nicht mehr als 7,5 % des Preises für die Produkte betragen, die der Vertragsauflösung zugrunde liegen. Die Vertragsstrafe ist schriftlich spätestens binnen eines Monats nach dem Zeitpunkt, an dem die Lieferung zu erbringen war, geltend zu machen. Die Vertragsstrafe wird fällig, wenn alle im Vertrag erwähnten Produkte geliefert wurden oder wenn der Vertrag wegen der Verzögerung aufgelöst wurde. Die Rechte des Käufers in Bezug auf die Verzögerung seitens des Verkäufers sind ausschließlich in dieser Bestimmung festgelegt und dem Käufer stehen keine anderen Rechtsmittel zu. 3.2 Lieferbedingungen Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt die Lieferung ab benannten Werk des Verkäufers (ex works named site of the seller) (Incoterms 2000 in der jeweils neuesten Fassung). Der Verkäufer unterrich- 2

3 tet den Käufer über die Abnahmebereitschaft der Produkte am vereinbarten Werk. Der Käufer ist verpflichtet, diese Produkte sofort abzuholen. Wenn der Käufer die Produkte nicht abgenommen hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte nach seinem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Käufers an diesen, zurück in das Produktionswerk oder an irgendeinen angemessenen Aufbewahrungsort zu versenden, von dem der Käufer die Produkte abnehmen kann. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers gilt demnach als erfüllt, wenn das Risiko für die Produkte und die Verpflichtung zur Zahlung des Vertragspreises auf den Käufer übergeht. Der Käufer haftet ebenfalls für sämtliche damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, zusätzliche Abwicklung, Transport, Lagerung und Versicherung) sowie solche Kosten und Ausgaben, die auf Verlangen fällig werden. Das Gleiche gilt, wenn die Parteien andere Lieferbedingungen vereinbarten und die Produkte aus den dem Käufer zu Lasten gehenden Gründen nicht geliefert werden können. Wenn vereinbart wurde, dass der Verkäufer die Produkte an einen durch den Käufer vorgegebenen Ort liefern soll, so ist der Käufer für den Zustand und die Tragfähigkeit der Zufahrtswege zu der Entladungszone, die die jeweiligen Transportmittel erfordern, verantwortlich. Einwände des Käufers wegen bereits gelieferter Produkte befreien den Käufer nicht von seiner Abnahmepflicht hinsichtlich bestellter Produkte. l 4. Zahlung für die Produkte 4.1 Zahlungsbedingungen Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Käufer verpflichtet, den Preis binnen 14 (vierzehn) Tage nach dem Rechnungsdatum zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der in der Rechnung angegebene Betrag ohne Abzug in der angegebenen Währung unwiderruflich zur freien Verfügung des Verkäufers steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung oder einen Teil der Zahlung aufgrund einer Aufrechnung oder eines Gegenanspruchs einzustellen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung verwendete oder sonstige Gegenanspruch des Käufers unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. 4.2 Rechtsmittel bei Zahlungsverzug Gerät der Käufer, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, in Verzug, so gilt Folgendes: i) Der Verkäufer ist nach der schriftlichen Mitteilung an den Käufer berechtigt, die Produktlieferungen aus allen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bestehenden Verträgen einzustellen oder diese nur zu angemessenen Bedingungen zu liefern, um seine Forderungen zu besichern; ii) Der Verkäufer ist berechtigt, alle Rechnungen aus mit dem Käufer geschlossenen Kaufverträgen fällig zu stellen; und iii) Der Käufer hat Zinsen für überfällige Zahlungen zu einem vertraglich festgelegten Zinssatz vom Zahlungsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung zu leisten. Wurde der Zinssatz für überfällige Zahlungen nicht vertraglich festgelegt, so hat der Käufer die überfälligen Zinsen für den Zahlungsverzug gemäß geltenden Rechtsvorschriften zu zahlen. 4.3 Vorweggenommene Vertragsverletzung Der Verkäufer kann die Erfüllung seiner Pflichten verweigern, wenn nach dem Zustandekommen des Vertrages angemessene Zweifel bestehen, dass infolge mangelnder Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit des Käufers, der Käufer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen wird. Soweit Produkte bereits zur Lieferung durch den Verkäufer freigestellt sind, bevor solch eine vorweggenommene Vertragsverletzung erkennbar wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Übergabe der Produkte an den Käufer zu verhindern, auch wenn der Käufer bereits im Besitz der zur Abnahme berechtigten Dokumente ist. Das Leistungsverweigerungsrecht des Verkäufers entfällt, wenn der Käufer den Preis für die Produkte vollständig gezahlt hat. 4.4 Rücktrittsrecht des Verkäufers vom Vertrag Im Falle der in den vorstehenden Absätzen 4.2 und 4.3 genannten Umstände, ist der Verkäufer berechtigt, eine zusätzliche Frist mit angemessener Dauer vorzugeben, in der die Zahlung für die Produkte gegen Aushändigung der Produkte vorgenommen werden kann. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Zahlung für die Produkte nicht während der Nachfrist getätigt wurde. l 5. Eigentumsvorbehalt Die dem Vertrag zugrunde liegenden Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die gelieferten Produkte derart aufzubewahren, damit festgestellt werden kann, dass der Verkäufer Eigentümer der Produkte ist. 3

4 Wird eine Zahlung im Ganzen oder zum Teil fällig, wird eine Zwangsvollstreckung am Eigentum oder Vermögensbestandteilen des Käufers vorgenommen, wird ein Konkursantrag (freiwillig oder unfreiwillig) vom Käufer oder von einem seiner Gläubiger gestellt oder wird der Käufer nicht im Stande sein, seinen Verpflichtungen bei deren Fälligkeit nachzukommen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Geschäftsräume des Käufers zu betreten, um seine Produkte zurückzuerlangen oder sie im Ganzen oder zum Teil zu verkaufen, um seine Forderungen abzudecken. l 6. Qualität der Produkte 6.1 Informationen über die Produkte Werden die Produkte gemäß den durch den Käufer bereitgestellten Informationen hergestellt, so hat der Käufer derartige Informationen dem Verkäufer rechtzeitig mitzuteilen. Der Käufer ist für die Richtigkeit und Umfang dieser Informationen verantwortlich. Der Verkäufer hat keine Verpflichtung die Richtigkeit der durch den Käufer bereitgestellten Informationen zu prüfen und er ist nicht für Mängel verantwortlich, die auf Fehler oder Auslassungen in jenen Informationen zurückzuführen sind. Jegliche zusätzliche Arbeiten, die beim Verkäufer durch Aktualisierungen, Mängel, Differenzen und Fehler in den anfänglichen Daten des Käufers oder in den Konstruktionshinweisen entstehen, werden separat berechnet. Alle Zeichnungen und sonstige technische Dokumente hinsichtlich der Produkte, die durch eine Partei der anderen übermittelt werden, bleiben Eigentum der übergebenden Partei und dürfen, ohne eine Zustimmung der anderen Partei, nicht kopiert, vervielfältigt oder für sonstige andere Zwecke, für die sie übermittelt wurden, verwendet werden. 6.2 Eignung der Produkte für bestimmte Zwecke Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für gelieferte Produkte, damit jene für jegliche Zwecke des Käufers geeignet sind, wobei diese Zwecke spezifische Anforderungen an die Produkte stellen können, die wiederum von dem abweichen, was ursprünglich erwartet wurde. Der Käufer hat selbst die Eignung der Produkte für solche Zwecke abzuwägen. 6.3 Mängel Das Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es erheblich von dem abweicht, was für den Zeitpunkt der Lieferung vereinbart wurde, auch wenn der Mangel später während der Gewährleistungsfrist vorkommt. Die Gewährleistungsfrist und Haftung des Verkäufers enden nach 12 Monaten nach der Installation der Produkte und auf jeden Fall spätestens nach 18 Monaten nach der Lieferung der Produkte. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Mängel, die sich aus den vom Käufer bereitgestellten Materialien ergeben, aus dem von ihm festgelegten Design oder auf irgendeine anderen Angelegenheiten zurückzuführen sind, für die der Käufer verantwortlich ist. 6.4 Mängelanzeigen Stellt der Käufer einen Mangel am Produkt fest, so hat er unverzüglich nach dessen Feststellung eine schriftliche Mängelanzeige an den Verkäufer zu übermitteln, in der er detailliert den Mangel beschreibt und dem Verkäufer eine angemessene Möglichkeit zur Überprüfung des behaupteten Mangels gewährt. 6.5 Überprüfung Der Käufer hat die Produkte unverzüglich nach der Lieferung sorgfältig zu prüfen. Das gelieferte Produkt gilt in Bezug auf Zustand, Menge und sämtliche andere spezifischen Eigenschaften als vom Käufer angenommen, sofern dieser nicht binnen sieben (7) Tage nach Empfang der Produkte eine schriftliche Mängelanzeige, wie in Absatz 6.4 beschrieben, einreicht. Vor dem Gebrauch der Produkte auf der Baustelle oder ihrer Befestigung und Installation hat der Käufer erneut eine angemessene Überprüfung der Produkte vorzunehmen. Mängel, die bei der Befestigung der gelieferten Produkte oder bei der Verbindung der jeweiligen Produkte miteinander festgestellt werden, sind unverzüglich dem Verkäufer gemäß Absatz 6.4 mitzuteilen. Bei unterbliebener Benachrichtigung des Verkäufers wird der Käufer das Recht auf Geltendmachung dieser Mängel verlieren, auch wenn er diese tatsächlich während der oben genannten Überprüfungen festgestellt hat. 6.6 Ersatzansprüche bei mangelhaften Produkten Soweit nachgewiesen wurde, dass die Produkte mangelhaft sind, so ist der Verkäufer, nach seinem Ermessen und so bald wie nach vernünftiger Einschätzung möglich, berechtigt entweder: i) den Mangel zu beheben, oder ii) die Produkte am ursprünglichen Lieferort, soweit dies sinnvoll und möglich ist, umzutauschen. Kommt der Verkäufer seinen Verpflichtungen zur Behebung der Mängel binnen einer angemessenen Frist nicht nach, so kann der Käufer mit einer schriftlichen Mitteilung dem Verkäufer eine endgültige Behebungsfrist aufsetzen. Erfüllt der Verkäufer weiterhin seine Verpflichtungen binnen dieser endgültigen Frist nicht, 4

5 so kann der Käufer die erforderlichen Behebungsarbeiten selbst in angemessener Weise verrichten oder durch andere durchführen lassen und den Verkäufer mit den von ihm bei der Mängelbehebung getragenen Kosten belasten. Ist das Beheben der Mängel nicht möglich oder sind die Behebungskosten für den Mangel im Vergleich mit seiner negativen Auswirkung unzumutbar, so werden sich die Parteien auf eine Preisreduzierung einigen, die der Auswirkung des Mangels entspricht. Erfordert die Behebung des Mangels einen Eingriff in andere Teile oder Bauteile als das Produkt selbst, so ist der Käufer für sämtliche Arbeiten und damit verbundene Kosten verantwortlich. Der Käufer trägt die erhöhten Kosten für die Behebung des Mangels, die der Verkäufer erleidet, wenn die Produkte sich nicht am ursprünglichen Lieferort befinden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Mängel und deren Folgen vorbehaltlich der in diesem Absatz beschriebenen Bestimmungen. l 7. Haftungsbegrenzung Dem Käufer stehen nur die in diesem Vertrag enthaltenen Rechtsmittel unter Ausschluss sonstiger anderer Rechtsmittel zu. Der Verkäufer übernimmt unter keinen Umständen Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden solche wie, aber nicht beschränkt auf, Produktionsausfall, Verlust erwarteter Gewinne oder irgendein anderer indirekter Verlust oder Schaden, die aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für jeglichen Sachschaden, welcher durch die Produkte während des Besitzes durch den Käufer oder einen Dritten hervorgerufen werden kann oder welcher durch Produkte entstehen kann, in denen die durch den Verkäufer verkauften Produkte enthalten sind. Haftet der Verkäufer gegenüber einem Dritten für Sachschäden wie vorstehend beschrieben, so hat der Käufer den Verkäufer schadlos und klaglos zu halten. Die Gesamthaftung des Verkäufers für sämtliche Ansprüche aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder den gelieferten Produkten dürfen den Vertragspreis für die Produkte nicht überschreiten. l 8. Höhere Gewalt Wenn die Herstellung, Verarbeitung oder Lieferung der Produkte oder ein Teil des Produktes direkt oder indirekt aufgrund von Ereignissen verhindert sind, die nicht unter angemessener Kontrolle des Verkäufers stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf: auf Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Kriegsgefahr, Krawallen, innere Unruhen, Sabotage, Brand, Sturm, Navigationsstörungen wegen Eis oder wegen anderen Hindernissen im Hafen, Explosionen, Naturkatastrophen; vom Staat angeordnete Maßnahmen oder Regelungen, Entscheidungen oder Richtlinien der Kommission der Europäischen Union; Streik, Aussperrung oder andere Aktionen seitens der Arbeitskräfte; Mangel an Rohstoffen, Kraftstoff, Transportmitteln oder ausbleibende Stromversorgung; ein völliger oder partieller Zusammenbruch der Maschinen oder des Herstellungswerks; Verzug der Sublieferanten; Bruchschaden oder Verlust während des Transports oder Lagerung; Aus- und/oder Einfuhrverbot oder jeder andere Grund außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers und der mit ihm verbundenen Unternehmen in Bezug auf Herstellung, Verarbeitung oder Lieferung des Produktes, so wird die Lieferfrist für die Produkte für den Zeitraum der Verhinderung aufgrund Höherer Gewalt verlängert. Wenn zu erwarten ist, dass die Lieferung der Produkte aufgrund der im vorstehenden Absatz genannten Ursachen solange andauern wird, das der Käufer gezwungen wird, die Produkte von einer anderen Quelle als der Verkäufer zu beziehen und wenn der Käufer dem Verkäufer in angemessener Form erklärt, dass er dies tun muss, um ernsthafte Schäden bei sich wegen der fehlenden Produkte abzuwenden, so kann der Verkäufer auf Wunsch des Käufers der Lieferungsaufhebung zustimmen. Wegen Leistungsverzuges oder Nichterfüllung des Vertrages aufgrund Höherer Gewalt können weder der Verkäufer noch der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen. l 9. Erklärungen Alle im Rahmen des vorliegenden Vertrages abzugebenden Erklärungen haben per Post mit ausreichender Freimachung, Fax, oder durch elektronische Datenübermittlung zu erfolgen. Erklärungen, die diesem Formerfordernis nicht entsprechen, haben keine Wirkung, sofern sie nicht per Post oder Fax bestätigt wurden. l 10. Verzicht Sofern es der Verkäufer unterlässt, von dem Käufer eine Erfüllung seiner Vertragspflichten zu verlangen, hat dieses in keinem Fall eine Auswirkung auf das Recht des Verkäufers, zu einem späteren Zeitpunkt eine derartige Erfüllung zu verlangen. Darüber hinaus kann eine solche Unterlassung des Verkäufers in keinem Fall als ein Verzicht auf eine Vertragsbestimmung verstanden werden. 5

6 l 11. Unwirksamkeit von Klauseln Wenn eine oder mehrere der Bestimmungen oder Bedingungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder ein Teil davon aufgehoben, nicht vollstreckungsfähig oder sonst ungültig ist oder wird, so bleibt der Rest des Vertrags für beide Parteien bindend. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine solche gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung möglichst nahe kommt. l 12. Anzuwendendes Recht Der vorliegende Vertrag unterliegt den finnischen Gesetzen und wird nach diesen Gesetzen ausgelegt. l 13. Streitfragen Sämtliche sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, die nicht im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden können, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Zentralen Handelskammer Finnlands endgültig entschieden. Das Schiedsverfahren findet in Helsinki, Finnland, in englischer Sprache statt. Der Schiedsspruch ist für die Parteien endgültig und bindend. Unbeschadet des Vorstehenden, wenn die Streitigkeit die Erhebung des nicht bezahlten Kaufpreises für die Produkte betrifft, so kann der Verkäufer anstatt des Schiedsverfahrens die Streitigkeit an ein lokales Gericht in Finnland oder im Land des Käufers richten, den der Verkäufer für angemessen erkennt. l 14. Änderungen und Ergänzungen Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen, beiderseitig bestätigten Form. Kontakt Ruukki Deutschland GmbH Schifferstrasse 92, Duisburg Ph. +49 (0) , Fax +49 (0) info.deutschland@ruukki.com Copyright 2011 Rautaruukki Corporation. Alle Rechte vorbehalten. Ruukki, Rautaruukki und More With Metals sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der Rautaruukki Corporation. 6

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