Seite 3932 Staatsanzeiger für das Land Hessen 22. Dezember 1997 Nr. 51

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seite 3932 Staatsanzeiger für das Land Hessen 22. Dezember 1997 Nr. 51"

Transkript

1 eite 393 taatanzeiger für da Land Heen. Dezember 1997 Nr. 51 tudienordnung für den Teiltudiengang Theater-, Filmund Medienwienchaft mit dem Abchluß Magiter Artium/Magitra Artium (M.A.) im Hauptfach an der Johann Wolfgang Goethe-Univerität Frankfurt am Main vom 30. April 1997 Gemäß 43 Ab. de Heichen Hochchulgeetze timme ich der unbefriteten Einführung de Magitertudiengange Theater-, Film- und Medienwienchaft mit dem Abchluß Magiter Artium/Magitra Artium (M.A.) im Hauptfach an der Johann Wolfgang Goethe-Univerität Frankfurt am Main zu. Aufgrund de Ab. 5 de Heichen Univeritätgeetze hat der Fachbereich Neuere hilologien der Johann Wolfgang Goethe- Univerität Frankfurt am Main am 30. April 1997 die nachtehende tudienordnung erlaen. Die tudienordnung wird hiermit bekanntgemacht. Wiebaden, 7. Oktober 1997 Heiche Miniterium für Wienchaft und Kunt H I 44/576 3 tanz. 51/ Gliederung Vorbemerkung TEIL I: ZIELE DE TUDIUM I.1 Da Fach Theater-, Film- und Medienwienchaft und eine tudien- und Bildungziele I. Wienchaftliche Ziele de tudium I.3 Tätigkeitfeldbezogene tudienziele Teil II: BEGINN, ABLAUF UND ORGANIATION DE TUDIUM II.1 tudienvorauetzungen II. 1.1 Nachzuweiende Vorauetzungen II. tudienorganiation II..1 tudienbeginn II.. tudiendauer n..3 tudienabchnitte II..4 raktikum n..5 Hinweie auf weiterführende tudien n..6 Aulandaufenthalte TEIL III: GETALTUNG UND GLIEDERUNG DE TUDIUM III.1 Inhaltliche Gliederung de tudium III. 1.1 Grund-und Haupttudium III.l. Gliederung de Fach in chwerpunkte III Theater: Inhalte III.1.. Film: Inhalte III.1..3 Medien: Inhalte III. 1.3 Verantaltunggruppen III chwerpunkt Theater III.1.3. chwerpunkt Film III chwerpunkt Medien III. 1.4 Markierung der Lehrverantaltungen III.l.5 Grundtudium III.l.5.1 Leitung- und Teilnahmenachweie im Grundtudium III Abchluß de Grundtudium/Zwichenprüfung III. 1.6 Haupttudium III e im Haupttudium III.1.6. Magiterprüfung III. Lehr- und Lernformen III.3 Zugangbechränkungen III.4 Anerkennung von tudienzeiten und -leitungen III.5 ammelbecheinigung III.6 Abchlußgrad Teil IV: ERGÄNZENDE BETIMMUNGEN IV. 1 tudienberatung IV. 1.1 tudienfachberatung de Fachbereich IV. 1. Allgemeine tudienberatung IV. 1.3 Empfehlung zur Beratung IV. 1.4 Orientierungverantaltung IV. 1.5 Kommentierte Vorleungverzeichni IV. Rechtgrundlage und Geltung IV..1 Grundlage der tudienordnung IV.. Geltungbereich IV.3 Übergang- und chlußbetimmungen IV.3.1 Überprüfung der tudienordnung IV.3. Inkrafttreten Übericht über die flicht- und Wahlpflichtverantaltungen (tudienplan) Abkürzungen: ABl. Amtblatt de Heichen Kultuminiterium und de Heichen Miniterium für Wienchaft und Kunt GVB1. Geetz- und Verordnungblatt für da Land Heen HHG Heiche Hochchulgeetz in der Faung vom 8. März 1995 (GVBl. I. 94 ff.) HUG Geetz über die Univeritäten de Lande Heen in der Faung vom 8. März 1995 (GVBl. I. 35 ff.) MAO Ordnung zur Erlangung de akademichen Grade eine Magiter Artium/einer Magitra Artium (M.A.) an der Johann Wolfgang Goethe-Univerität Frankfurt am Main vom 1. Januar 1994 (ABl.. 43 ff.) in der jeweil gültigen Faung W emeterwochentunden Vorbemerkung Theater-, Film- und Medienwienchaft kann nach der Ordnung zur Erlangung de akademichen Grade eine Magiter Artium/einer Magitra Artium (M.A.) an der Johann Wolfgang Goethe-Univerität Frankfurt am Main vom 1. Januar 1994" in der jeweil gültigen Faung al Hauptfach tudiert werden. Die Wahl der beiden Nebenfächer bzw. eine zweiten Hauptfach it frei im Rahmen der oben genannten Ordnung. Zur Entcheidunghilfe teht die tudienberatung zur Verfügung. TEIL I: ZIELE DE TUDIUM I.1 Da Fach Theater-, Film- und Medienwienchaft und eine tudien- und Bildungziele Theater-, Film- und Medienwienchaft (im folgenden TFM) befaßt ich al eigentändige Diziplin mit den äthetichen Ercheinungen, emantichen Gehalten und kommunikativen rozeen im Bereich de Theater, de Kinofilm und der Medien. Gegentand der TFM ind Gechichte, Theorie und Äthetik filmicher, theatraler und medialer Dartellungformen, deren intitutionelle und geellchaftliche Vorauetzungen und Wirkungbedingungen. TFM integriert in interdiziplinär angelegter Lehre und Forchung Theaterwienchaft, Film- und Medienwienchaft. Darüber hinau werden theater-, film- und medienbezogenen Beiträge anderer Fächer auch au anderen Fachbereichen einbezogen. Von den hilologien untercheidet ich TFM durch die Thematiierung der au auditiven und viuellen Elementen zuammengeetzten Dartellungformen; von Maenkommunikationforchung und ublizitik untercheidet ich TFM durch die Konzentration auf die pezifichen äthetichen Möglichkeiten in Theater, Kino und Medien. Der Eigenart ihre Gegentandbereich entpricht, daß TFM einen beonder augeprägten Bezug zu küntlerichen und medialen Entwicklungen der Gegenwart aufweit. Anleitung zu kriticher Würdigung heutiger Theater-, Film-/Kino- und Medienkultur owie Vermittlung prakticher Erfahrung ind integraler Betandteil de Fach. Durch ie oll die Wahrnehmungund Dartellungfähigkeit der tudierenden augebildet und geübt werden. Zugleich thematiiert TFM die Gechichte der urprünglich vom Theater dominierten pektatorichen Ereignie bi hin zur Enttehung neuer, technich-medial geprägter Öffentlichkeiten. TFM verbindet theoretiche und analytich-dekriptive mit praktichen Arbeitformen. Im Mittelpunkt tehen Theorie und Gechichte de Theater, de Kinofilm und der Medien, die methodiche Dekription und äthetiche Interpretation ihrer Gegentände owie die Reflexion intitutioneller Vorauetzungen und prakticher Erfahrungen.

2 Nr. 51 taatanzeiger für da Land Heen. Dezember 1997 eite 3933 I. Wienchaftliche Ziele de tudium Ziel de tudium it e, die tudierenden zu einem hitorich-kritichen Vertändni und zur elbtändigen wienchaftlichen Analye der Ercheinungen de Gegentandbereich TFM zu befähigen. Die tudierenden ollen Einblick in die relevanten pezifichen und allgemeinen Theorien de Fach gewinnen und den hitorich-geellchaftlichen Kontext von Theater, Film, Kino und Medien kennenlernen. Da tudium leitet zu wienchaftlichem Denken an und oll dazu befähigen, Gegentände und roblembereiche de Fach TFM zu erarbeiten und in angemeener Weie darzutellen. E werden tilgechichtliche, ozial- und kulturhitoriche Zuammenhänge erarbeitet und die analytiche und kritiche Kompetenz an der Unteruchung von Theateraufführungen, Kinoverantaltungen, Filmen, Fernehendungen, Video- und Computerproduktionen gechult. Neben der theoretichen Aubildung umfaßt da tudium praktiche Aubildunganteile. Durch die Beteiligung an Theater-, Film- und Medienprojekten im univeritären Rahmen und durch Hopitanzen oder Aitenzen werden praktiche Kenntnie von küntlerichen roduktionprozeen und deren materielle und intitutionelle Bedingungen vermittelt owie eigene kognitive und küntleriche Fähigkeiten erprobt. Da tudium leitet keine küntleriche Aubildung. E kann im Rahmen eine wienchaftlichen tudium wohl eine Vorbildung, jedoch keine praktiche Aubildung für küntleriche Berufe im Umkrei von Theater, Film und Medien erreicht werden. 1.3 Tätigkeitfeldbezogene tudienziele Die Breite de Angebot im Fach TFM entpricht der zunehmenden Differenzierung der Berufmöglichkeiten in den kulturellen Tätigkeitfeldern und Intitutionen. Die Einbeziehung prakticher Aubildunganteile fördert die Erkundung und Entwicklung beonderer perönlicher Fähigkeiten. Die tudien- und Bildungziele de Fach zielen daher nicht auf eng umgrenzte Beruffelder, ondern gelten für ein breite pektrum von Tätigkeiten, da ich die intitutionellen und technologichen Bedingungen bei Film, Theater und im Medienbereich rach verändern und erweitern. TFM vermittelt von technichen und organiatorichen Fertigkeiten (in Medienkuren und rojekten) über die Aufmerkamkeit- und Wahrnehmungchulung gegenüber der Medienkultur bi zur fachübergreifenden Theoriebildung eine Vielzahl nützlicher Fähigkeiten und Handlungkompetenzen, die den tudierenden in unterchiedlichen künftigen Beruffeldern zugute kommen. Denkbare Arbeitfelder für Abolventen und Abolventinnen de Fach ind der geamte Bereich de Theater, de Film, de Kino, de Fernehen und anderer Medien; ree und Verlagween, Kulturverwaltung; medienpezifiche Einrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Mueen, Dokumentationtellen, Fachbuchhandel, Antiquariate; taatliche, kirchliche, öffentliche Bildungintitutionen (etwa Jugendarbeit in piel-, Therapie- und Filmgruppen); Kulturarbeit in taatlichen und öffentlichen Verbänden und Unternehmen, in der Lehrer- und Erwachenenbildung; in Volkhochchulen, Akademien, wienchaftlichen Intituten und Hochchulen, im Bereich der Freizeitgetaltung, Öffentlichkeitarbeit und Werbung. Teil II. BEGINN, ABLAUF UND ORGANIATION DE TUDIUM II. 1 tudienvorauetzungen II. 1.1 Nachzuweiende Vorauetzungen Abgeehen von den allgemeinen Vorauetzungen für den Hochchulzugang ( 35 ff. HHG) erfordert die Einchreibung für da tudium der Theater-, Film- und Medienwienchaft an der Univerität Frankfurt keine weiteren nachzuweienden Vorauetzungen. Da tudium der Theater-, Film- und Medienwienchaft im Hauptfach etzt mindeten aureichende Kenntnie in zwei neueren Fremdprachen oder Lateinkenntnie und Kenntnie in einer neueren Fremdprache vorau (vgl. Anhang IV MAO). Beonder wünchenwert ind gute Kenntnie der englichen und franzöichen prache. II. II..1 II.. II..3 II..4 ofern die tudierenden nicht bereit bei tudienbeginn über die geforderten prachkenntnie verfügen, ind diee bi zum Ende de Grundtudium zu erwerben und bei der Anmeldung zur Zwichenprüfung nachzuweien. Die Fremdprachenkenntnie in den modernen Fremdprachen werden nachgewieen durch: Abiturzeugni; entprechende chulzeugnie, wobei die Benotung nicht chlechter al aureichend (4,0)" bzw. fünf unkte ein darf; Zertifikate über erfolgreich abolvierte prachkure von deutchen und/oder auländichen Univeritäten, wobei mindeten 10 tunden Unterricht nachzuweien ind; 4. Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen oder durch Aulandaufenthalte, Univeritätprachkure oder im elbttudium erworbene prachkenntnie; 5. VH-Zertifikate, da heißt, ein Zertifikat über einen mit taatlicher Abchlußprüfung abchließenden Lehrgang an einer Volkhochchule (in Heen gemäß Erlaß de Heichen Kultuminiter vom 1. November 1977). Lateinkenntnie gelten (entprechend MAO, Anhang IV) al nachgewieen: 1. durch da Latinum oder. durch eine prachprüfung im Umfang de ehemaligen Kleinen Latinum (vgl. Ordnung de Fachbereich Klaiche hilologien und Kuntwienchaften für die prachprüfung in Latein am Intitut für Klaiche hilologie und Kuntwienchaften der Johann Wolfgang Goethe-Univerität Frankfurt am Main vom 16. Dezember 1987 (ABl ff.) oder durch einen entprechenden Nachwei einer anderen Univerität oder 3. durch eine betandene Abchlußprüfung nach dem Beuch eine zweiemetrigen Lateinkure de Intitut für Klaiche hilologie de Fachbereich 09 (Klaiche hilologie und Kuntwienchaften). tudienorganiation tudienbeginn Da tudium der TFM kann nur zum Winteremeter aufgenommen werden. tudiendauer Die tudienordnung geht von einer tudienzeit von acht emetern au. Zur Kegeltudienzeit vgl. 4 MAO. Die Fachbereiche 10 (Neuere hilologien) und 09 (Klaiche hilologien und Kuntwienchaften tellen auf der Grundlage dieer tudienordnung ein Lehrangebot bereit, da e den tudierenden ermöglicht, ich päteten zum Ende de achten emeter zur Magiterprüfung zu melden. tudienabchnitte Da tudium gliedert ich in da Grundtudium (vier emeter), da mit einer Zwichenprüfung abchließt; da Haupttudium (vier emeter), da mit der Magiterprüfung abchließt. raktikum Ein echwöchige raktikum im Theater-, Film- oder Medienbereich, da im Block oder in einzelnen Abchnitten abolviert werden kann, it obligatoricher Betandteil de tudium. Da raktikum muß mit einem/einer prüfungberechtigten Fachvertreter/in abgeprochen werden. Bei außeruniveritären raktika it der/die prüfungberechtigte Fachvertreter/in Anprechpartner/in für die die praktichen Erfahrungen klärenden Gepräche und Aukünfte. Er/ie führt mindeten ein abchließende Gepräch, da die Ergebnie de raktikum prüft, und betätigt auch den erfolgreichen Abchluß nach Vorlage eine raktikumnachweie. E wird empfohlen, da raktikum während de Haupttudium zu abolvieren. Da Intitut vermittelt im Rahmen einer Möglichkeiten raktika al Hopitanzen oder Aitenzen. Eigene Initiativen der tudierenden für olche raktika werden berückichtigt. Da Intitut bietet raktiche rojekte (zeniche rojekte, Film- und Medienprojekte) an, die al raktikum angerechnet werden können.

3 eite 3934 taatanzeiger für da Land Heen. Dezember 1997 Nr. 51 II..5 II..6 III. 1 III. 1.1 III. 1. Mögliche Formen de raktikum ind Hopitanz/Aitenz bei einer Theater- bzw. einer Film- oder Fernehproduktion, in Intitutionen der Kulturverwaltung oder -förderung etc. oder die Mitarbeit an einem univeritären zenichen rojekt, einem Medienprojekt, einem Workhop bzw. univeritärer Filmarbeit. Eine Hopitanz bei einer Filmproduktion ollte Einblick in verchiedene roduktionbereiche geben, zum Beipiel Hertellungleitung, Autattung, Kamera, chnitt. Ebeno ind möglich Hopitanzen im Verleih oder im rogrammkino. Hopitanzen im Theater ollen Einblick und Erfahrung in Konzeptionphae, robenarbeit und Theaterbetrieb vermitteln. Im Medienbereich oll durch die Hopitanz Einblick in die Arbeit eine Radio- und Fernehender oder anderer Intitutionen gewonnen werden, die mit Medien und ihrer Gechichte befaßt ind (etwa Deign, Autellungen, Mueen). Hinweie auf weiterführende tudien Der in dieer tudienordnung geregelte Teiltudiengang kann mit der romotion zum Dr. phil." entprechend der Ordnung zur Erlangung de akademichen Grade eine Doktor der hiloophie ( Dr. phil.") an der Johann Wolfgang Goethe-Univerität Frankfurt am Main vom 1. November 1986" (AB ff.) in der jeweil gültigen Faung fortgeetzt werden. Aulandaufenthalte E wird dringend empfohlen, Möglichkeiten für Aulandaufenthalte zu tudienzwecken zu nutzen. Hierzu zählen auch die Teilnahme an prachkuren, an Autauchprogrammen oder ontige Aufenthalte. tudienemeter an auländichen Univeritäten können angerechnet werden, ofern die dort erbrachten Leitungen den nach dieer tudienordnung geforderten Leitungen vergleichbar ind. TEIL III: GETALTUNG UND GLIEDERUNG DE TUDIUM Inhaltliche Gliederung de tudium Grund- und Haupttudium Da tudium von TFM gliedert ich in ein integrierte Grundtudium und ein nach chwerpunkten differenzierte Haupttudium. Ingeamt ind im Grundtudium 3 und im Haupttudium 3 W zu belegen, außerdem ein raktikum (= 8 W). Gliederung de Fach in chwerpunkte Theater-, Film- und Medienwienchaft wird mit den drei chwerpunkten: Theater Film Medien angeboten. III.1..1 Theater: Inhalte Gegentände diee chwerpunkt ind: Theater al eigentändige, von Literatur, Film und Medien durch eine roduktion- und Kommunikationtruktur unterchiedene Kunt- und Dartellungform; äthetiche, zeichentheoretiche, ozialwienchaftliche und anthropologiche Apekte de Theater; Theatergechichte; Theaterkritik; Theorie und Gechichte der einzelnen Theaterkünte wie Bühnenbild, chaupielkunt, Dramatik und Dramaturgie oder Muik; Äthetik und Gechichte der verchiedenen Theatertypen (prech-, Tanz- und Muiktheater, Ballett, how, Revue); paratheatrale Ercheinungen wie Ritu, Fet oder erformance, Happening und Aktionkünte im allgemeinen; Entwicklung de Gegenwarttheater, beonder in Hinblick auf Tendenzen zur Grenzüberchreitung zwichen Theater und anderen Kuntarten und Medien. III.1... Film: Inhalte Gegentände diee chwerpunkt ind: der Film einchließlich de Fernehfilm al küntlerich eigentändige äthetiche Auage- und Kommunikationytem; Bedeutungtrukturen und Rezeptionformen de Film innerhalb und außerhalb eine traditionellen räentationort Kino; allgemeine und pezielle Theorien de Film und de Kino, o zum Beipiel emiotik und Narrativik de Film, aber auch ozialwienchaftliche, feminitiche und pychoanalytiche Anätze der Filmanalye; Gechichte und Vorgechichte de Film; Film- und Fernehfilmproduktion und -ditribution; einzelne Apekte von Film und Fernehfilm wie Dramaturgie, Ikonographie und zenographie; chaupieltile; Interdependenzen zwichen der Filmäthetik, geellchaftlichen und technologichen rozeen owie der Entwicklung anderer Künte und Medien; Filmgenre, Filmtile, nationale und internationale Filmtraditionen. III Medien: Inhalte Der chwerpunkt Medien thematiiert in kulturwienchaftlich-ätheticher Orientierung die Entwicklung der Aufchreibeyteme im allgemeinen, der technichen Reproduzierbarkeit der chrift, der optichen und auditiven Reproduktionmedien, de Fernehen und de Computer al digitalem Medium. Inhalte de chwerpunkt ind weiterhin die Auprägung medialer Öffentlichkeittrukturen und Wahrnehmungformen, da wecheleitige Verhältni verchiedener Medien (Intermedialität) und die Heraubildung medialer Intitutionen und Werkformen. Außerdem gehören zu dieem Bereich die medienübergreifende Bild- und Wahrnehmungtheorie, die Analye der Auwirkungen neuer Information- und Medientrukturen auf die Dartellenden Künte, hotographie, Neue Medien und medienpädagogiche Apekte. Die Lehrverantaltungen in dieem chwerpunkt werden von den Fachbereichen Neuere hilologien (Intitut TFM) und Klaiche hilologien und Kuntwienchaften angeboten. Zwei e im Bereich Medien (ein im Grundtudium, ein im Haupttudium) können in Lehrverantaltungen de Fachbereich Klaiche hilologie und Kuntwienchaften erworben werden. Gegentände diee chwerpunkt ind: III.1.3 Gechichte und Vorgechichte der Reproduktionmedien; Medien in der Literatur; Mediengechichte der Literatur; Neue mediale Textformen (Hypertext); Medienanthropologie und Technikgechichte; Medienbetimmte Zeit- und Raumerfahrung (Wahrnehmunggechichte); Äthetiche Getaltungmittel der Medien; Theorie de Virtuellen und der imulation, Fiktiontheorie; Gedächtnitheorie (Bild- und chriftgedächtni, Mueum, traditionelle Überlieferung und digitale peicherung); Mediatiierung der Alltagkultur/Urbaniierung und Globaliierung; Medienkritik (inbeondere Kulturindutrietheorie und Warenäthetik); Kuntpädagogiche Medienanalye. Verantaltunggruppen Entprechend den tudienchwerpunkten und Gegentandbereichen der Theater-, Film- und Medienwienchaft werden die wienchaftlichen Lehrverantaltungen nach ihrem jeweiligen thematichen chwerpunkt unterchieden. Folgende Verantaltunggruppen werden angeboten:

4 Nr. 51 taatanzeiger für da Land Heen. Dezember 1997 eite 3935 III chwerpunkt Theater: Werkformen/Intitutionen (T1) In dieer Verantaltunggruppe werden vor allem behandelt: dramatiche Genre der Gegenwart und der Theatergechichte; Theatertypen und Theaterformen; Aufführungtile und Inzenierungarten; außereuropäiche Theatertraditionen. Thematiiert werden küntleriche Eigenart, geellchaftlicher und intitutioneller Kontext von Theater und anderen Künten und Medien. Analye/Methoden (T) In dieer Verantaltunggruppe werden unterchiedliche analytiche Verfahren der kritichen Bechreibung und Beurteilung von Theater geübt und reflektiert: dramaturgiche Analye, Inzenierunganalye, ytematiche Interpretation de Theatertexte", Methode der quellenkritichen Erchließung, Möglichkeiten und Funktionen der Theaterkritik owie Querverbindung zur Hermeneutik, emiotik und Kritik de Film, der Medien und der Literatur. Theatertheorie (T3) In dieer Verantaltunggruppe geht e um allgemeine robleme der Äthetik und Theorie de Theater, um theaterrelevante Apekte der allgemeinen Kunttheorie, um Theater al pezifichen oziokulturellen Zeichenprozeß. Thematiiert werden anthropologiche und ozialwienchaftliche Dimenionen der Theaterkunt (zum Beipiel Mytho, Ritual, Rollenpiel) owie theoretiche robleme, die durch Grenzüberchreitungen de Theater zu bildender Kunt, Muik, Tanz, Aktionkunt, erformance, Film und Medien aufgeworfen werden. Theatergechichte (T4) In dieer Verantaltunggruppe werden überwiegend Theaterepochen von der Antike bi zum Beginn de 0. Jahrhundert owie hitorich augeprägte Theatertypen in ihrem oziokulturellen Kontext behandelt. Während da Theater der Moderne im 0. Jahrhundert owie da zeitgenöiche Theater hauptächlich in den Verantaltungen T1, T und T3 zur prache kommen, geht e hier um eine weiter zurückgreifende theatergechichtliche Vertiefung. Neben der klaichen Theatergechichte Europa werden auch außereuropäiche Theatertraditionen zu dieer Kategorie von Verantaltungen gerechnet. III.1.3. chwerpunkt Film: Werkformen/Intitutionen (F1) In dieer Verantaltunggruppe werden vor allem behandelt: Klaifikationmerkmale de filmichen Objekt in einen vielfältigen Ercheinungformen nach Gattungen (piel-, Dokumentar-, Animationfilm), nach Genre mit fetgefügten Handlungmutern (Wetern), nach formalen Apekten (Querchnitt-, Epiodenfilm) oder Motiven (traßenfilm) uw. Thematiiert werden filmiche Genre owie hitorich augeprägte Filmtile, da Kino al Kulturintitution mit einen materiellen roduktion- und Rezeptionbedingungen im Kontext geellchaftlicher Erwartungen und Werthaltungen owie die intitutionellen Enttehungbedingungen filmicher Werkformen. Analye/Methoden (F) In dieer Verantaltunggruppe werden unterchiedliche Methoden der kritichen Bechreibung und Beurteilung de äthetichen Objekt Film geübt und reflektiert: zum Beipiel die filmpezifiche Adaption von erzähltheoretichen, emiotichen, text- und kommunikationwienchaftlichen Verfahren der Analye, filmpezifiche Dramaturgie und individuelle Regietile; ozialwienchaftliche, pychoanalytiche, feminitiche Verfahren der Filmanalye owie deren Verbindungen zur Hermeneutik, emiotik und Kritik der Literatur, der Medien und anderer dartellender Künte. Filmtheorie (F3) In dieer Verantaltunggruppe werden vor allem behandelt: Theorie und Äthetik de Film und de Kino; Fragen der allgemeinen Kunttheorie und ihrer Relevanz für die Filmanalye; Filmemiotik; kulturtheoretiche und oziologiche Fragetellungen in Kino- und Filmtheorie, Wahrnehmungverhalten, Theorie de Kinopublikum, Zuammenhänge zwichen technologicher, ideologicher und ätheticher Dimenion bei Film und Fernehfilm. Filmgechichte (F4) In dieer Verantaltunggruppe geht e um Epochen und haen der Filmentwicklung; Gechichte der nationalen Kinematographien; Gechichte de Kino in einer internationalen und kulturpolitichen Vernetzung; Gechichte der kinematographichen prache; hitoriche Teilapekte wie zum Beipiel Gechichte der Adaption oder filmiche Motivgechichte. III chwerpunkt Medien: Werkformen/Intitutionen (M1) Gegentand dieer Verantaltunggruppe it die Unteruchung von Einzelmedien in ihrem geellchaftlichen und kulturellen Kontext. Thematiiert werden die Heraubildung und Intitutionaliierung von roduktion-, Ditribution- und Rezeptionweien. Neben den Intitutionaliierungformen von Einzelmedien (bzw. dem Medienverbund) geht e in dieem chwerpunkt um medienäthetiche Fragetellungen hinichtlich der Werkformen von Einzelmedien und ihren intermedialen Bezügen owie multimedialen Werkformen. Analyen/Methoden (M) Gegentand in dieer Verantaltunggruppe it die Übung und Erörterung von Analyeverfahren, die ich zum Beipiel ergeben au Narrativik, emiotik, Montagetheorie, Wahrnehmung- und Bildtheorie in medienpezifichen Zuammenhängen. Außerdem geht e um Grenzbetimmungen von Medien, um Medienkritik owie um die Methodik der Analye von Einzelmedien. Medientheorie (M3) In dieer Verantaltunggruppe geht e um allgemeine robleme einer Theorie und Äthetik der Reproduktionmedien und der von ihnen bewirkten technologichen Veränderungen der kulturellen Lebenwelt und der Künte. Dazu gehört Theorie der Medienkultur, Kulturindutrie-Theorie, Medien al roduktivkräfte in den bildenden und dartellenden Künten, medial organiierte Öffentlichkeiten. Außerdem werden thematiiert die emiotik audioviueller Zeichenyteme, Technologietheorie, imulationtheorie, Gedächtnitheorie, Medienanthropologie, Computer al Medium owie medienpädagogiche Theorien. Mediengechichte (M4) In dieer Verantaltunggruppe werden vor allem behandelt: die hitoriche Enttehung und Entwicklung der technichen Reproduktionmedien, die Gechichte von Buchdruck, hotographie, honographie, Rundfunk, Film, Telekommunikation; die Wechelwirkung zwichen den Medien owie zwichen Medien und Künten. Weiterhin werden behandelt die Gechichte de Fernehen al Intitution, Kinofilm und Theater al rogrammbereich, Neue Medien al jüngte Etappe der Mediengechichte; Vorgechichte der Medien owie der Bereich der Interdependenz von Medientechnologie und militärich-indutriellen Informationytemen. Der Bereich der Mediengechichte umfaßt außerdem Wahrnehmung- und Technikgechichte. III.1.4 Markierung der Lehrverantaltungen Im inne de integrierten Fachtudium wird in den Lehrverantaltungen nach Möglichkeit auch die Verbindung zwichen den Bereichen Theater, Film und Medien erörtert. Die roeminare und Vorleungen werden den Verantaltunggruppen zugeordnet. Wo zwei chwerpunkte gleichzeitig thematiiert werden (zum Beipiel Theater und Film de Expreionimu": T4/F4) oder eine Lehrverantaltung zwei Verantaltunggruppen zugehört (zum Beipiel Theorie und raxi de epichen Theater": T1/T3), können einzelne Lehrverantaltungen eine Doppelmarkierung tragen. III. 1.5 Grundtudium Der erte tudienabchnitt, da für alle tudierenden gemeiname Grundtudium, bietet eine Einführung in Methoden, Theorien und robleme der TFM und vermittelt die Grundlagen wienchaftlichen Arbeiten. Während de Grundtudium ind folgende Verantaltungen verpflichtend: Einführung TFM (3x W) Die Einführung wird in den beiden erten emetern beucht und beteht au drei chwerpunktbezogenen Verantaltungen (Theater, Film, Medien). ie gibt einen ytematichen und hitorichen Überblick über Gegentandbereiche von TFM und führt in die

5 eite 3936 taatanzeiger für da Land Heen. Dezember 1997 Nr. 51 III III Grundlagen und Hilfmittel de theater-, film- und medienwienchaftlichen Arbeiten ein. In einer der drei Einführungverantaltungen (nach freier Wahl) muß ein Leitungchein, in den beiden anderen ein Teilnahmechein erworben werden. Analye/Methoden (Theater, Film oder Medien) ( W) Diee Verantaltung, die ab dem zweiten emeter beucht werden kann, vermittelt die kritiche Bechreibung und Beurteilung medialer Gegentände. Theater-, Film und Mediengechichte (3x W) Diee Verantaltungen, ebenfall ab dem zweiten emeter zu beuchen, führen anhand eine Genre, einer theater-, film- oder mediengechichtlichen Epoche in die robleme der hitorichen Analye ein. Im Rahmen der Wahlpflichtverantaltungen ind im Grundtudium weitere 10 W zu belegen, wobei die drei chwerpunkte owie die Bereiche Gechichte, Theorie, Analye/Methoden und Werkformen/Intitutionen jeweil mit mindeten W vertreten ein müen. Darüber hinau ind im Wahlpflichtbereich weitere Verantaltungen (roeminare, Vorleungen) während de Grundtudium im Umfang von 4 W zu beuchen. Je nach dem betehenden Lehrangebot können diee Verantaltungen (zum Beipiel zur Medienoziologie, Dramenanalye, kuntwienchaftliche Filmanalye) nach Abprache mit den jeweiligen Lehrenden auch in anderen Fachbereichen beucht werden. Darüber hinau ind vier weitere W zu belegen, die dem freien interdiziplinären tudium gewidmet ind. Leitung- und Teilnahmenachweie im Grundtudium e ind benotete cheine, die die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Lehrverantaltungen belegen. ie enthalten neben der Note Angaben über die erbrachte Leitung. Teilnahmenachweie ind unbenotete cheine, die den regelmäßigen Beuch einer Lehrverantaltung belegen. Die Vergabe der benoteten e etzt eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der entprechenden Verantaltung vorau. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine qualifizierte Leitung (zum Beipiel Hauarbeit, Referat, Klauur) nachgewieen. Die Kriterien für die Vergabe von Leitung- und Teilnahmenachweien werden zu Beginn de emeter durch die Lehrenden fetgelegt und bekanntgegeben. Nicht betandene tudienleitungen können im Rahmen der tudienbegleitenden Zwichenprüfung in der Regel einmal wiederholt werden (vgl. 15 MAO). Während de Grundtudium ind folgende Leitungcheine mit Beurteilung bzw. Teilnahmenachweie zu erbringen: ein in der Einführungverantaltung nach Wahl der tudierenden in Theater-, Filmoder Medienwienchaft (1. und. emeter); ein in Analye/Methoden (roeminar); ein Theatergechichte (roeminar); ein Filmgechichte (roeminar); ein Mediengechichte (roeminar); Außer den en it die Teilnahme an der Orientierungverantaltung (vgl. IV.1.4.) zu Beginn de tudium owie die Teilnahme an den beiden Einführungverantaltungen, für die kein erworben wurde, durch Teilnahmenachweie zu belegen. Abchluß de Grundtudium/Zwichenprüfung Entprechend de fachpezifichen Anhang der Magiterprüfungordnung beteht die Zwichenprüfung, die tudienbegleitend durchgeführt wird, au: 1. den en gemäß Abchnitt III dieer tudienordnung;. einem30 minütigen rüfunggepräch, mit einem/einer prüfungberechtigten Fachvertreter/in zum Themenbereich einer im Verlauf de Grundtudium von dem/der tudierenden verfaßten chriftlichen roeminar- oder Hauarbeit. Bei der Meldung zur Zwichenprüfung (in der Regel am Ende de vierten Fachemeter) ind neben den in 13 III.1.6 Ab. 3 MAO) geforderten Nachweien die Leitungund Teilnahmenachweie (vgl. III ) owie die nach II.1.1. geforderten prachkenntnie nachzuweien. Auf wichtige Vorchriften der MAO über Einzelheiten der abzulegenden tudienbegleitenden Zwichenprüfung wird beonder hingewieen. Geregelt ind: Ziel, Art und Umfang der Zwichenprüfung ( 5 und 1), Zulaung zur Zwichenprüfung ( 13), erforderliche e (Teil III. 1.. tudienordnung und Anhang IV MAO), Fremdprachenkenntnie (II zur tudienordnung (Anhang IV MAO)), Anrechnung von tudienzeiten, -leitungen und rüfungleitungen ( 9), Bewertung der rüfungleitung ( 14), Wiederholung der Zwichenprüfung ( 15), Zeugni ( 16). Haupttudium Teilnahme an den Verantaltungen de Haupttudium etzt die betandene Zwichenprüfung vorau. Da Haupttudium dient der Vertiefung in pezialgebiete. E ind im Hinblick auf die Magiterprüfung zwei der tudienchwerpunkte Theater", Film", Medien" zu wählen. In einem der gewählten tudienchwerpunkte wird die Magiterarbeit gechrieben. Diee chwerpunktwahl kann auf Antrag in der Magiterurkunde markiert werden, o daß neben einem unpezifizierten Abchluß in Theater-, Film und Medienwienchaft" auch der Abchluß Theater-, Film- und Medienwienchaft mit der Aurichtung Theater bzw. Film bzw. Medien" möglich it. Während de Haupttudium ind Verantaltungen zu folgenden Gebieten verpflichtend: Theorie (4 W) In dieen Verantaltungen (je W in jedem der gewählten chwerpunkte) werden vertiefend theoretiche Einzelapekte oder robleme der allgemeinen äthetichen Theorie de jeweiligen chwerpunkt behandelt. Analye/Methoden ( W) In dieen Verantaltungen werden methodiche robleme der Bechreibung owie der umfaenden Analye von Gegentänden de gewählten erten chwerpunkt erörtert. Im Rahmen der Wahlpflichtverantaltungen ind im Haupttudium weitere 8 W im erten chwerpunkt, 8 W im zweiten chwerpunkt und 6 W im nicht gewählten dritten chwerpunkt zu belegen. Da Gebiet Gechichte muß dabei mit je W im erten und im zweiten chwerpunkt vertreten ein. Ingeamt oll die Wahl alle Verantaltungkategorien berückichtigen. Darüber hinau ind vier weitere W zu belegen, die dem freien interdiziplinären tudium gewidmet ind. III e im Haupttudium Während de Haupttudium ind folgende e zu erbringen: je zwei e im gewählten erten und zweiten chwerpunkt (jeweil 4 W), von denen jeweil einer der Kategorie Theorie" angehört (mindeten einer dieer Nachweie muß in einer Verantaltung eine/einer prüfungberechtigten Fachvertreter/in erbracht werden); ein freigewählter im Wahlpflichtbereich gemäß III 1.6; ein raktikumnachwei. Für die Vergabe der e gelten die in Abchnitt III genannten Regelungen. III.1.6. Magiterprüfung Da Haupttudium chließt mit der Magiterprüfung ab. Die Magiterprüfung im Hauptfach TFM beteht au: der Magiterarbeit mit einer Bearbeitungdauer von ech Monaten, wenn TFM al erte Hauptfach gewählt wurde; einer viertündigen Klauur; einer eintündigen mündlichen rüfung. Bei der Anmeldung zur Magiterprüfung ind die e und der Nachwei über ein erfolgreich

6 Nr. 51 taatanzeiger für da Land Heen. Dezember 1997 eite 3937 III. III.3 III.4 III. 5 III. 6 IV. 1 IV. 1.1 abolvierte raktikum vorzulegen; ferner gelten die gemäß 18 und 19 MAO fetgelegten Vorauetzungen. Auf wichtige Vorchriften der MAO über Einzelheiten der abzulegenden Magiterprüfung wird beonder hingewieen. Geregelt ind: Art, Dauer und Umfang der rüfung ( 5 und 17), Zulaungvorauetzungen ( 18), Zulaungverfahren ( 19), Anrechnung von tudienzeiten, -leitungen und rüfungleitungen ( 9), Magiterarbeit ( 0 und 1), chriftliche rüfung ( ), mündliche rüfung ( 3), Bewertung der rüfungleitung ( 4), Wiederholung der Magiterprüfung ( 5), Magiterurkunde ( 7). Lehr- und Lernformen Die Vermittlung der Lehr-/Lerninhalte erfolgt durch folgende Lehr-/Lernformen: Vorleungen (V) ie dienen der Dartellung theater-, film- und mediengechichtlicher Zuammenhänge und wenden ich an tudierende aller emeter. roeminare () ie dienen der problemorientierten Einführung in die Gegentände und Grundlagen de TFM-tudium. eminare () ie dienen dem vertiefenden tudium komplexer theater-, film- und medienwienchaftlicher Fragetellungen. Kolloquien (KO) ie dienen der Erörterung pezieller fachwienchaftlicher Themen und der interdiziplinären Zuammenarbeit owie der Beprechung wienchaftlicher Arbeiten. raktiche rojekte (zeniche rojekt, Filmprojekt, Medienprojekt) ie verbinden küntlerich-praktiche mit theoretichanalytichem Arbeiten. Hopitanz/ Aitenz raktikum außerhalb der Univerität im Theater-, Film- oder Medienbereich in Zuammenarbeit mit einem/einer prüfungberechtigten Fachvertreter/in. Zugangbechränkungen Bei einzelnen Lehrverantaltungen, inbeondere praktichen rojekten und apparateinteniven Verantaltungen kann die Teilnehmerzahl begrenzt werden (vgl. 11 Ab. 4HHG). Anerkennung von tudienzeiten und -leitungen tudienzeiten und tudienleitungen, die nicht unter der Geltung dieer tudienordnung erbracht worden ind, werden auf Antrag anerkannt, wenn ie unter Berückichtigung der Art, de Inhalt und der Länge de vergleichbaren tudiengang generell gleichwertig ind. ammelbecheinigung Bei Fach- oder Hochchulwechel und bei tudienabbruch wird den tudierenden auf Antrag und Vorlage der entprechenden Nachweie eine Becheinigung augetellt, die die im tudium erbrachten Leitungen zuammenfaßt. Der Antrag it an den/die Dekan/in zu richten; ihm ind die von den tudierenden erworbenen e beizufügen. Abchlußgrad Der Fachbereich Neuere hilologien verleiht im Zuammenwirken mit dem Gemeinamen rüfungauchuß der an dem M.A. beteiligten Fachbereiche nach betandener Abchlußprüfung gemäß MAO den Grad eine Magiter Artium/einer Magitra Artium (M.A.) IV.1. IV. 1.3 IV.1.4 IV. 1.5 IV. IV..1 IV.. IV.3 IV.3.1 IV.3. Teil IV: Ergänzende Betimmungen tudienberatung tudienfachberatung de Intitut Die tudierenden haben die Möglichkeit, während de geamten tudium die vom Intitut eingerichtete tudienfachberatung wahrzunehmen. Hier erhalten ie Untertützung inbeondere in Fragen zur tudiengetaltung, der tudientechnik und bei der Wahl von tudienchwerpunkten. Für die tudienberatung tehen alle Lehrenden und wienchaftlichen Mitarbeiter/innen de Intitut in ihren prechtunden zur Verfügung. Allgemeine tudienberatung Neben der tudienberatung de Fachbereich teht den tudierenden die Zentrale tudienberatung der Johann Wolfgang Goethe-Univerität zur Verfügung. ie unterrichtet al allgemeine tudienberatung über tudienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eine tudium und berät bei tudienbezogenen perönlichen chwierigkeiten. Empfehlung zur Beratung Die fachbezogene tudienberatung wird inbeondere in folgenden Fällen dringend empfohlen: zu Beginn de erten emeter/fachemeter; vor der Wahl von chwerpunkten; bei Nichtbetehen von rüfungen und gecheiterten Veruchen, erforderliche Leitungcheine zu erwerben; bei erheblicher Verzögerung de tudium, gemeen am tudienplan; bei erheblichen individuellen chwierigkeiten in einzelnen Lehrverantaltungen; bei tudien- bzw. Hochchulwechel. Orientierungverantaltung Neben der individuellen tudienberatung und/oder der Gruppenberatung wird zu Beginn jede tudienjahre eine obligatoriche allgemeine Orientierungverantaltung für tudienanfänger/innen durchgeführt, für die ein Teilnahmenachwei zu erbringen it. Kommentierte Vorleungverzeichni In jedem emeter ertellt da Intitut für TFM ein kommentierte Vorleungverzeichni zur Information der tudierenden. Rechtgrundlage und Geltung Grundlage der tudienordnung Aufgrund de Ab. 5 HUG hat der Fachbereich Neuere hilologien der Johann Wolfgang Goethe-Univerität Frankfurt am Main die vorliegende tudienordnung am 30. April 1997 bechloen. Der Fachbereich Klaiche hilologien und Kuntwienchaften hat den ihn betreffenden Teilen der tudienordnung am 7. Mai 1997 zugetimmt. Geltungbereich Diee tudienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Magiterprüfung vom 1. Januar 1994 in der jeweil gültigen Faung die ordnunggemäße Getaltung de tudienverlauf und bechreibt die Ziele und Inhalte owie den Aufbau de tudiengang. Die tudienordnung nennt ämtliche zur Erreichung de tudienabchlue erforderlichen tudienleitungen und bezeichnet die tudienmöglichkeiten umfaend. Übergang- und chlußbetimmungen Überprüfung der tudienordnung Die Ziele owie der Aufbau, Umfang und die Gliederung de tudium werden von den zutändigen Gremien de Fachbereich Neuere hilologien regelmäßig überprüft und den Erfordernien angepaßt, die ich au der Weiterentwicklung der Wienchaft und au hochchuldidaktichen Erkenntnien ergeben. Inkrafttreten Diee tudienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im taatanzeiger für da Land Heen in Kraft. ie wird darüber hinau im Mitteilungblatt der Univerität (MUF) veröffentlicht. Frankfurt am Main, 7. November 1997 rof. Dr. R. R ü t t e n Dekan de Fachbereich Neuere hilologien der Johann Wolfgang Goethe-Univerität

7 eite 3938 taatanzeiger für da Land Heen. Dezember 1997 Nr. 51 Übericht über die flicht- und Wahlpflichtverantaltungen (tudienplan) Exemplaricher tudienverlauf (Beipiel, kein verbindlicher tudienverlauf) Grundtudium Lfd. Nr. Bezeichnung der Verantaltung Lehrform W tatu Leitung- und Teilnahmenachweie 1. emeter; 1. Orientierungverantaltung Teilnahmenachwei. Einführung Theater-, Film- und Medienwi. (Theater) Teilnahmenachwei 3. Einführung Theater-, Film- und Medienwi. (Film) 4. Mediengechichte 5. Filmtheoretiche Verantaltung. emeter: 6. Einführung Theater-. Film- und Medienwi. (Medien) p Teilnahmenachwei 7. Analye/Methoden (Theater, Film oder Medien) 8. Theatertheoretiche Verantaltung 9. Filmgechichte 3. emeter 10. Analye, Methoden (Theater, Film oder Medien 11. Theater (Werkformen, Intitutionen) V 1. freie interdiziplinäre tudium 13.Film (Werkformen, Intitutionen) V 4. emeter 14. Theatergechichte p 15. Mediengechichte p 16. Medientheorie 17.freie interdiziplinäre tudium Grundtudium: 3

8 Nr. 51 taatanzeiger für da Land Heen. Dezember 1997 eite 3939 Haupttudium Der Beuch der Verantaltungen de Haupttudium etzt die betandene Zwichenprüfung vorau. (Beipiel: chwerpunktwahl Film und Medien) Lfd. Nr. Bezeichnung der Verantaltung Lehrform W tatu Leitung-und Teilnahmenachweie. emeter: 18. Filmtheorie 19. freie interdiziplinäre tudium 0. Mediengechichte V 1.Theatertheorie 6. emeter:. Medientheorie 3. Filmtheorie 4. Medien (Werkformen, Intitutionen) 5.Film (Werkformen, Intitutionen) 7. emeter: 6. Film (Methode, Analye) 7. Filmgechichte V 8. Mediengechichte 9. Theatertheorie 8. emeter: 30. Theater (Werkformen, Intitutionen) 31. freie interdiziplinäre tudium 3. Filmgechichte (Ex.Koll.) KO 33.Medien (Werkformen, Intitutionen) 34. raktikum 8 p emeterwochentunden: im Grundtudium im Hauptudium raktikum umme: 7

Mit der Finanzakademie zum/zur Experten/Expertin für Finanz- und Rechnungswesen. Investieren Sie in Ihren Karriere-Aufschwung

Mit der Finanzakademie zum/zur Experten/Expertin für Finanz- und Rechnungswesen. Investieren Sie in Ihren Karriere-Aufschwung Mit der Finanzakademie zum/zur Experten/Expertin für Finanz- und Rechnungween Invetieren Sie in Ihren Karriere-Aufchwung www.wifiwien.at/finanzakademie WIFI Wien 2011/12 Zu Haue in der Welt der Finanzen

Mehr

Kassenprüfungen nach 69 Satz 2 InsO. Informationen für Insolvenzverwalter und Mitglieder von Gläubigerausschüssen

Kassenprüfungen nach 69 Satz 2 InsO. Informationen für Insolvenzverwalter und Mitglieder von Gläubigerausschüssen Kaenprüfungen nach 69 Satz 2 InO Informationen für Inolvenzverwalter und Mitglieder von Gläubigerauchüen In ihrer Funktion al Überwachungorgane haben Gläubigerauchüe den Geldverkehr und -betand zu prüfen

Mehr

Brustkrebs. Genetische Ursachen, erhöhte Risiken. Informationen über familiär bedingten Brust- & Eierstockkrebs

Brustkrebs. Genetische Ursachen, erhöhte Risiken. Informationen über familiär bedingten Brust- & Eierstockkrebs Brutkreb Genetiche Urachen, erhöhte Riiken Informationen über familiär bedingten Brut- & Eiertockkreb Brutkreb: Wie und wo er entteht Wenn bei der Zellteilung ein Fehler paiert Alle Zellen unere Körper

Mehr

Einfacher loop-shaping Entwurf

Einfacher loop-shaping Entwurf Intitut für Sytemtheorie technicher Prozee Univerität Stuttgart Prof. Dr.-Ing. F. Allgöwer 6.4.24 Regelungtechnik I Loophaping-Entwurf t http://www.it.uni-tuttgart.de/education/coure/rti/ Einfacher loop-haping

Mehr

11.11.2011. Prüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für das Erweiterungsfach Lehramt Psychologie im Beifachumfang - Besonderer Teil -

11.11.2011. Prüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für das Erweiterungsfach Lehramt Psychologie im Beifachumfang - Besonderer Teil - 01-1 Auflage - eitenzahl Prüfungs- und tudienordnung der Universität Heidelberg für das Erweiterungsfach Lehramt Psychologie im Beifachumfang - Besonderer Teil - Vom 11. November 2011 Präambel Alle Amts-,

Mehr

Statistische Analyse von Messergebnissen

Statistische Analyse von Messergebnissen Da virtuelle Bildungnetzwerk für Textilberufe Statitiche Analye von Meergebnien 3 Hochchule Niederrhein Stand: 17..3 Seite 1 / 8 Im Abchnitt "Grundlagen der Statitik" wurde u.a. bechrieben, wie nach der

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18

Mehr

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation"

Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang Medien und Interkulturelle Kommunikation Studienordnung für den postgradualen Master- Studiengang "Medien und Interkulturelle Kommunikation" Inhaltsverzeichnis vom 2.05.2001 in der Fassung vom 19.11.200 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Spezifik

Mehr

DM280-1F Luftkissenfahrbahn

DM280-1F Luftkissenfahrbahn DM80-F Luftkienfahrbahn Die Luftkienfahrbahn DM80-F dient zur Demontration von Veruchen zur Dynamik und Kinematik geradliniger Bewegung feter Körper. Diee Anleitung oll Sie mit der Bedienung und den Demontrationmöglichkeiten

Mehr

Das Schulkonzept der. Kreissparkasse Peine. 8.6.2007 Seite 1

Das Schulkonzept der. Kreissparkasse Peine. 8.6.2007 Seite 1 Da Schulkonzept der Seite 1 Da Schulkonzept der Da Geamtkonzept im Überblick Vorchule Grundchule Förderchule Hauptchule Realchule Gymnaium KNAX-Klub KNAX-Klub KNAX-Klub Let go - erfolgreich bewerben Let

Mehr

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

Kundeninformationen zu Secure Mail

Kundeninformationen zu Secure Mail Kreiparkae Trauntein-Trotberg -1- Kreiparkae Trauntein-Trotberg Allgemeine Kaum einer macht ich beim Verenden einer E-Mail Gedanken über die Sicherheit. Dabei it eine normale E- Mail ungefähr o icher und

Mehr

(Soweit möglich, sind alle Werte zum 30.12. des abgelaufenen Kalenderjahres anzugeben)

(Soweit möglich, sind alle Werte zum 30.12. des abgelaufenen Kalenderjahres anzugeben) Vermögen- und Schuldenübericht Sparkae Offenbach (Soweit möglich, ind alle Werte zum 30.12. de abgelaufenen Kalenderjahre anzugeben) I. Angaben zu(r) Peronen Herr/Frau Vorname: Familienname: Anchrift:

Mehr

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Energiefreisetzung In der Sonne, wie in allen anderen Sternen auch, wird die Energie durch Kernfusion freigesetzt. Wasserstoffkerne(Protonen) können

Energiefreisetzung In der Sonne, wie in allen anderen Sternen auch, wird die Energie durch Kernfusion freigesetzt. Wasserstoffkerne(Protonen) können Energiefreietzung In der Sonne, wie in allen anderen Sternen auch, wird die Energie durch Kernfuion freigeetzt. Waertoffkerne(Protonen) können bei güntigen Bedingungen zu Heliumkernen verchmelzen, dabei

Mehr

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht

Mehr

Ja zu Bachelor und Master! ZVEI/VDE Workshop Frankfurt, 27.11.2003 Dr. Frank S. Becker, CPRS

Ja zu Bachelor und Master! ZVEI/VDE Workshop Frankfurt, 27.11.2003 Dr. Frank S. Becker, CPRS Ja zu Bachelor und Mater! ZVEI/VDE Workhop Frankfurt, 27.11.2003 Dr. Frank S. Becker, CPRS Grundätzliche Anmerkungen: Die Umtellung auf Bachelor/Mater erfolgt nicht au zwanghafter Not, ondern unter Abwägung

Mehr

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek

SATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek SATZUNG DER STADT GUBEN über die Benutzung der Stadtbibliothek 2 Aufgrund der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Beobachten und Messen mit dem Mikroskop

Beobachten und Messen mit dem Mikroskop Phyikaliche Grundpraktikum Veruch 006 Veruchprotokolle Beobachten und een mit dem ikrokop Aufgaben 1. Betimmen de ildungmaßtabe der vorhandenen ektive mit Hilfe eine echraubenokular. Vergleich mit den

Mehr

Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal

Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal Sie loggen sich wie gewohnt im Selbstbedienungsportal mit Ihrer Kennung ein Sie klicken auf die Funktion Prüfungsverwaltung Und dort auf Prüfungsan- und -abmeldung

Mehr

J und κ =1, 4 behandelt werden. kg K. a) Berechnen Sie die fehlenden Temperaturen und Drücke!

J und κ =1, 4 behandelt werden. kg K. a) Berechnen Sie die fehlenden Temperaturen und Drücke! Übung 11 Aufgabe 7.6: Offene Gaturbine Eine Gaturbinenanlage untercheidet ich vom reveriblen oule-proze dadurch, da der Verdichter und die Turbine nicht ientrop arbeiten. E gilt vielmehr: η S,V =0, 85

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik des Fachbereichs Elektrotechnik an der Fachhochschule Merseburg Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltung 2 Allgemeines Ausbildungsziel 3 Studiendauer

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Formular. Name, Vorname: Matrikelnummer Uni MA: vorherige Universität: vorheriger Studiengang vorheriges Studienfach:

Formular. Name, Vorname: Matrikelnummer Uni MA: vorherige Universität: vorheriger Studiengang vorheriges Studienfach: Zentraler Prüfungsausschuss Zuständig für die tudiengänge: Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät Bachelorstudiengänge Politik und oziologie Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät Masterstudiengänge

Mehr

Neue Medien und professionelles Handeln in der Erwachsenenbildung

Neue Medien und professionelles Handeln in der Erwachsenenbildung Pädagogik Toja Artut Neue Medien und professionelles Handeln in der Erwachsenenbildung Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG... 3 2. NEUE MEDIEN IN DER ERWACHSENENBILDUNG... 4 2.1 DAS HANDLUNGSFELD

Mehr

DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende

DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende DUALIS Web-Client Kurzanleitung für Studierende Das neue Verwaltungsinformationssystem DUALIS der DHBW bietet eine Web-Schnittstelle an, die es Ihnen als Studierenden der DHBW ermöglicht, jederzeit Einsicht

Mehr

Medien Im Deutschunterricht - Führt der Einsatz von Medien im Deutschunterricht zur Steigerung der Lernmotivation?

Medien Im Deutschunterricht - Führt der Einsatz von Medien im Deutschunterricht zur Steigerung der Lernmotivation? Germanistik Mina Elgun Medien Im Deutschunterricht - Führt der Einsatz von Medien im Deutschunterricht zur Steigerung der Lernmotivation? Studienarbeit Medien im Deutschunterricht Führt der Einsatz von

Mehr

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte

Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen Das Studium der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Studiengänge, Studienanforderungen und Studienverlaufspläne Studiengänge

Mehr

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Amtliche Mitteilung. Inhalt 30. Jahrgang, Nr. 46 30. Juli 2009 Seite 1 von 7 Inhalt Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Automatisierungssysteme (Automation Systems) des Fachbereichs VII der Beuth Hochschule für

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Teilstudienordnung für das Fach Psychologie

Teilstudienordnung für das Fach Psychologie Bachelor-Studiengänge Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften (GSKS) Bachelor of Arts Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft (MNW) Bachelor of Science Professionalisierungs bereich Erziehungs-

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Buchkunst/Grafik-Design - Modul 1: interdisziplinäre und fachspezifische Grundlagen (Pflicht und Wahlpflicht)

Buchkunst/Grafik-Design - Modul 1: interdisziplinäre und fachspezifische Grundlagen (Pflicht und Wahlpflicht) Buchkunst/Grafik-Design - Modul 1: interdisziplinäre und fachspezifische Grundlagen (Pflicht und Wahlpflicht) Der Leitgedanke für die Konzeption des Modul 1 im Studiengang Buchkunst/Grafik-Design ist die

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.10.2002 6.20.03 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für das Hauptfach FB 03 Genehmigung HMWK StAnz. Seite

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Nr. 3/14 vom 8..14 Besonderer Teil der rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mediendesign (BME) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) in der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung

Mehr

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche

Mehr

Vorwort der Herausgeber

Vorwort der Herausgeber V Vorwort der Heraugeber Die Reihe Praxinahe Wirtchafttudium bietet eine lebendige und praxiorientierte Vermittlung aktuellen betriebwirtchaftlichen Wien. Dazu trägt vor allem die langjährige Praxierfahrung

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 44. Jahrgang 20. Januar 2016 Nr. 2

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 44. Jahrgang 20. Januar 2016 Nr. 2 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 44. Jahrgang 20. Januar 2016 Nr. 2 Ordnung zum Erwerb des Zertifikats Energieberaterin/Energieberater Vor-Ort-Beratung (Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen)

Mehr

I. Allgemeine Anmerkungen

I. Allgemeine Anmerkungen 08.03.2001 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers - Altenpflege-Ausbildungs-

Mehr

Anleitung. zur. Konfiguration. des. WLAN Repeaters

Anleitung. zur. Konfiguration. des. WLAN Repeaters Anleitung zur Konfiguration de WLAN Repeater (Art. Nr. SD-REP-2 ) Stand: 06.06.07 Inhaltverzeichni. Eintellungen WLAN Router. Einloggen WLAN Router.2 IP-Eintellungen WLAN-Router.3 Kanal WLAN-Router.4 WLAN

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78 600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom

Mehr

Ordnung der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (GBOEO)

Ordnung der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (GBOEO) Gemeindeberatung/Organisationsentwicklung O GBOEO 340.000 Ordnung der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (GBOEO) Vom 4. August 2009 (GVBl. S. 111)

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Master of Arts in Historischen Wissenschaften. Vertiefungsprogramm

Master of Arts in Historischen Wissenschaften. Vertiefungsprogramm Master of Arts in Historischen Wissenschaften Bereich Musikwissenschaft und Geschichte des Musiktheaters Vertiefungsprogramm Die Verleihung des Titels Master of Arts in Historischen Wissenschaften: Musikwissenschaft

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003)

Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt des Studiums für das Lehramt an Sonderschulen (nach SPO I vom 24.08.2003) 1. Allgemeines Die akademische Teilprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen im

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Vom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt

Vom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt Richtlinie f. d. Weiterbildung z. Paramentiker/in 8.15 Richtlinien für die Weiterbildung zur Evangelischen Paramentikerin/ zum Evangelischen Paramentiker gemäß Artikel 9 Buchstabe a) der Grundordnung der

Mehr

Doktoratsordnung für das allgemeine Doktorat an der Theologischen Fakultät der Universität

Doktoratsordnung für das allgemeine Doktorat an der Theologischen Fakultät der Universität (. April 00) A. Allgemeiner Teil I. Anwendungsbereich Anwendungsbereich Diese Doktoratsordnung enthält die ausführenden Bestimmungen für das allgemeine Doktorat an der Theologischen Fakultät auf der Grundlage

Mehr

Grundordnung der Fachhochschule Mainz

Grundordnung der Fachhochschule Mainz Grundordnung der Fachhochschule Mainz Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit 76 Abs. 2 Nr. 1 und 74 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167 ff.) BS

Mehr

Anleitung zum Herunterladen von DIN-Vorschriften außerhalb des internen Hochschulnetzes

Anleitung zum Herunterladen von DIN-Vorschriften außerhalb des internen Hochschulnetzes Anleitung zum Herunterladen von DIN-Vorschriften außerhalb des internen Hochschulnetzes Als Professor, Mitarbeiter oder Student der HTWK Leipzig ist es möglich über eine Datenbank auf verschiedene DIN-Normen

Mehr

Fachhochschulreifeprüfung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen 2003 (Bayern) Physik: Aufgabe III

Fachhochschulreifeprüfung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen 2003 (Bayern) Physik: Aufgabe III Fachhochchulreifeprüfung an Fachoberchulen und Berufoberchulen 3 (Bayern) Phyik: Aufgabe III. Für alle Körper, die ich antrieblo auf einer Kreibahn it de Radiu R und der Ulaufdauer T u ein Zentralgetirn

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr

Aufgaben der Studienordnung

Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Musik im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität Hildesheim

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Psychologie in den Bachelor-Studiengängen Internationale Kommunikation und Übersetzen und Internationales Informationsmanagement Fachbereich III

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Antrag an den Lehrförderungsfonds

Antrag an den Lehrförderungsfonds Antrag an den Lehrförderungsfonds 1 Antragssteller/in Name (Fakultät, Institut, Wissenschaftliche Einrichtung): Heitwerth, Resi Germanistik IV, Mündlichkeit in Kooperation mit dem Hochschulradio Düsseldorf

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

f a m t Sahle Wohnen Albert Sahle Uwe Sahle GBR

f a m t Sahle Wohnen Albert Sahle Uwe Sahle GBR J u n r g g f b u a m e r n t i e g H Sahle Wohnen Albert Sahle Uwe Sahle GBR Ihre 1A Adree J u n r g b u a m H Auf den Blick kommt e an Wer da Ziel kennt, kann entcheiden. Wer entcheidet, findet Ruhe.

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Medienwissenschaft im Bachelor-Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften

Mehr

BUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v.

BUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v. BUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v. Ausbildung zur Tanzleiterin/zum Tanzleiter für Tanzen im Sitzen des BVST e.v. Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gültig ab 01. Januar 2016 Ausbildungsordnung Ausbildungsziel

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Abi online Für das Abitur lernen wann ich will, wo ich will!

Abi online Für das Abitur lernen wann ich will, wo ich will! Abi online Für das Abitur lernen wann ich will, wo ich will! Wo finde ich mehr Informationen? Sie können sich auf der Homepage des Weiterbildungskollegs und Abendgymnasiums oder auf der Seite des Ministeriums

Mehr

Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Februar 007 Vom Universitätsrat genehmigt am. März 007 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. 16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz

Mehr

Der neue Evolution compact. Mit nur 300 mm Schachtvertiefung ein Aufzug wie keiner.

Der neue Evolution compact. Mit nur 300 mm Schachtvertiefung ein Aufzug wie keiner. Der neue Evolution compact. Mit nur 300 mm Schachtvertiefung ein Aufzug wie keiner. Revolutionär: Nur 300 mm Schachtvertiefung. Ein Unternehmen von ThyenKrupp Elevator ThyenKrupp Aufzüge TK Der Evolution

Mehr

Tragen Sie bitte im Anmeldefeld die Daten ein, die Sie von uns erhalten haben.

Tragen Sie bitte im Anmeldefeld die Daten ein, die Sie von uns erhalten haben. Online Katalog der Bildstelle Peine: http://nds-pe.datenbank-bildungsmedien.net/ Anmeldung: Klicken Sie bitte auf ganz rechts. Tragen Sie bitte im Anmeldefeld die Daten ein, die Sie von uns erhalten haben.

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar Berichtsheft Name:. Schuljahr:.. Inhaltsverzeichnis 1. Thema der Arbeit (Präzisierung) 2. Allgemeine Hinweise 2.1. Ziel 2.2. Zeitlicher Ablauf

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zentrale Prüfungen nach Klasse 10 IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Ergänzungsmodul. Modulnummer. Wirtschaft, Marketing und Medienrecht (A) Modulverantwortlich

Ergänzungsmodul. Modulnummer. Wirtschaft, Marketing und Medienrecht (A) Modulverantwortlich V.a Wirtschaft, Marketing und Medienrecht (A) Professur BWL V - Organisation und Arbeitswissenschaft Professur BWL II - Marketing und Handelsbetriebslehre Professur Jura I - Öffentliches Recht und Öffentliches

Mehr

Betreuung für Kinder mit Herz und Verstand

Betreuung für Kinder mit Herz und Verstand Betreuung für Kinder mit Herz und Verstand Handlungskonzept der Betreuungsklassen Kinder sind unsere Zukunft! Für eine gesunde Entwicklung benötigen Kinder u.a. feste Rahmenbedingungen mit sicheren Beziehungen

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre

Studienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

IHK-Fortbildungsprüfungen

IHK-Fortbildungsprüfungen IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober

Mehr

RWE Power KOHLE FÜRS STUDIUM! Spannender Studieren mit Power Engineers. Power Engineers Die Studienförderung von RWE Power.

RWE Power KOHLE FÜRS STUDIUM! Spannender Studieren mit Power Engineers. Power Engineers Die Studienförderung von RWE Power. RWE ower KOHLE FÜRS STUDIUM! Spannender Studieren mit ower Engineers. ower Engineers Die Studienförderung von RWE ower. KOHLE FÜRS STUDIUM! Spannender Studieren mit ower Engineers. ower Engineers ist die

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG MIGRATIONSFORSCHUNG UND INTERKULTURELLE STUDIEN beschlossen in der 12. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr