Was bedeutet die APAReG-ENTSCHEIDUNG des BUNDESTAGES vom für die mittelständische Wirtschaftsprüfung?
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- Adolf Schenck
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1 Seite 1 von 6 Was bedeutet die APAReG-ENTSCHEIDUNG des BUNDESTAGES vom für die mittelständische Wirtschaftsprüfung? Sehr geehrte Frau Kollegin Waller, die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU sowie der SPD haben mit geringfügigen Änderungen den Regierungsentwurf der 8. WPO-Novelle vom am beschlossen. 30 Minuten dauerte die zweite und dritte Lesung, dann war das Folgende beschlossen. Der Regierung ist es mit dem APAReG nicht gelungen, ihren wiederholten Versprechen und mehrmaligen Zusagen nach einer 1:1-Umsetzung Taten folgen zu lassen und damit auch den Mittelstand im Auge zu behalten. Bewusster Wortbruch der CDU/CSU und SPD-Koalition? Wir kommen damit leider zu dem "tragischen" Ergebnis, dass die Regierungskoalition trotz zahlreicher Hinweise hinsichtlich schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken (vgl. Prof. Dr. Kluth - Rechtsgutachten zu einzelnen Aspekten der Neuregelung der Abschlussprüfung und Abschlussprüferaufsicht durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG) einen klaren und bewussten Wortbruch gegen den eigenen Koalitionsvertrag aus 2013 begangen hat. Der deutsche Gesetzgeber hat bei der Umsetzung der EU-Richtlinie im APAReG nunmehr Regelungen getroffen, die entgegen der der von der Bundesregierung propagierten 1:1- Umsetzung deutlich über die unionsrechtlichen Vorgaben hinausgehen. Damit werden die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegenüber den mittleren und kleinen Wirtschaftsprüfern noch mehr als bisher bevorzugt ("Gesetz on demand IDW/WPK/Big4"). Zudem wird die für die Abschlussprüferaufsicht neu geschaffene Behörde in verfassungswidriger Weise nur einer Rechtsaufsicht unterstellt und keiner Fachaufsicht unterworfen, wie es das Demokratieprinzip für den Bereich der unmittelbaren Staatsverwaltung verlangt (siehe Gutachten Prof. Kluth).
2 Seite 2 von 6 Wenn Sie Details zu den Abweichungen des APAReG zu einer vernünftigen 1:1-Umsetzung erfahren wollen, lesen Sie bitte den Aufsatz von Herrn Michael Gschrei. Seit der 4. WPO Novelle 2000 bzw. der 7. WPO-Novelle 2007 zeigen uns die Statistiken das gesamte Ausmaß über die scheinbar geplante Vernichtung des WP-Berufsstands: 60% Rückgang der Prüfer von Unternehmen des Kapitalmarkts 15% Rückgang der übrigen gesetzlichen Abschlussprüfer 44% Rückgang der Zulassungszahlen zum WP-Examen. Die EU-Kommission wollte mit ihrem Reformvorhaben 2010 ff. genau diese Tendenzen bei Wirtschaftsprüfern umkehren. Wird dieses EU-Vorhaben mit diesem APAReG 2015 und den WPK-Satzungen gelingen? Wo müssen Nachbesserungen her? 1. Berufssatzung und Satzung für Qualitätskontrolle nicht für "Scheinqualität missbrauchen"! Wie bereits bei der Anhörung der Sachverständigen zum APAReG am von Herrn Dr. Richard Wittsiepe ausgeführt, sind Tendenzen in den Entwürfen der Berufssatzung sowie Satzung für Qualitätskontrolle zu erkennen, diese Vorhaben der EU-Kommission über Umwege bei der Wirtschaftsprüferkammer (Satzungen) zu verhindern. Dies soll über zusätzliche bürokratische Anforderungen an Einzelwirtschaftsprüfer und kleine Kanzleien, teilweise entgegen den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Gleichzeitig sollen neue Möglichkeiten geschaffen werden, Prüfungshandlungen auszulagern, dies sogar an Dienstleister, deren Qualitätsstandards nur als dubios bezeichnet werden können. Damit wird den großen Playern ein großer Spielraum für Preissenkungen und Rationalisierungen eröffnet, die Qualität der Prüfung reduziert und der Marktdruck auf den Mittelstand weiter erhöht. Die Qualität der Abschlussprüfung spielt dann keine Rolle mehr. wp.net wird allen diesen Ansinnen eine klare Absage erteilen und solchen Entwürfen nicht zustimmen. 2. Kommission für Qualitätskontrolle noch nicht auf EU-Kurs! Mit Inkrafttreten des Gesetzes am erfüllt die Kommission für Qualitätskontrolle nicht mehr die Anforderungen der Berufsstandsunabhängigkeit und die Unabhängigkeit von den WP-Gesellschaften, die durch die EU-Richtlinie und EU-Verordnung im Rahmen der Aufsicht verlangt werden. wp.net hat auf diesen Umstand mehrmals rechtzeitig hingewiesen und hat daher bei der Wahl der Kommissionsmitglieder in der Beiratssitzung am die Zustimmung verweigert. Ob Maßnahmen und Entscheidungen der Kommission nach dem überhaupt eine rechtliche Wirkung entfalten können, wird dann durch das Verwaltungsgericht geklärt werden müssen.
3 Seite 3 von 6 3. Registereintrag als gesetzlicher Abschlussprüfer verstößt gegen Art. 12 GG. Dieser Eintrag ersetzt zukünftig die sog. Teilnahmebescheinigung. Alle Wirtschaftsprüfer mit gültiger Teilnahmebescheinigung werden automatisch als gesetzlicher Abschlussprüfer registriert. Im Umkehrschluss wird dieser Eintrag in einem öffentlichen Register aber bei allen anderen Kollegen fehlen. wp.net hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass damit eine Fehlinformation der Öffentlichkeit erfolgt, denn auch ohne diesen Eintrag dürfen die WP/vBP-Kollegen Prüfungen außerhalb des 316 HGB anbieten und durchführen. Das betrifft Prüfungen kleiner Gesellschaften, Prüfungen von Vereinen, Körperschaften öffentlichen Rechts und Einzelkaufleuten, sofern diese nicht die Definition eines Unternehmens von öffentlichem Interesse erfüllen. Leider haben IDW und WPK dieses Problem viel zu spät erkannt und für uns nur halbherzig hier die Interessen des Berufsstandes vertreten. Gutachten Prof. Kluth: "Bei der Registrierungspflicht handelt es sich um eine Berufsausübungsregelung im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG, die durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt sein sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss." Es ist Sache der WPK und des IDW dem Berufsstand zu erklären, warum man diesen Eingriff in Art. 12 GG und in den Wettbewerb zum Nachteil der kleinen und mittelständischen Wirtschaftsprüfer nicht energisch und frühzeitig widersprochen hat. 4. Internationale Prüfungsstandards sichern EU-weit Qualität. Die Vorgaben der EU-Kommission zum Qualitätssicherungssystem basieren vollständig auf internationalen Prüfungsstandards (ISA). Diese enthalten zahlreiche Vorschriften, die auf die Struktur kleiner und mittlerer Wirtschaftsprüfer eingehen und zu einer Entbürokratisierung bei gleichbleibend hoher Qualität führen. Sie stellen deshalb ein notwendiges Korrektiv der nicht gelungenen 1:1-Umsetzung der EU- Reform dar. wp.net wird sich deshalb für die Berücksichtigung dieser Standards einsetzen, um das Ziel der Entbürokratisierung im Bereich der Prüfung außerhalb der Unternehmen von öffentlichem Interesse zum Durchbruch zu verhelfen. 5. Die Qualitätskontrolle nach APAReG ist ein Stück aus dem Tollhaus des "WPK/APAK-Bürokratiewahns" und fördert den Prüfer-EXIT. Die von wp.net geforderte EU-Qualitätssicherung auf der Basis von Art. 29 RL kommt nicht. Das APAReG 2015 ist keine 1:1-Umsetzung der Prüferrichtlinien aus 2006 und Nicht einmal bei den Überschriften gibt es eine Übereinstimmung von EU-Richtlinie (Orginal) und deutschem Gesetz. Den EU-Quality Assurance Review "übersetzte" das APAReG mit Qualitätskontrolle. Die CDU/CSU/SPD-Qualitätskontrolle ist für uns ein klarer Wortbruch der Regierungsfraktionen gegenüber dem Koalitionsvertrag und gegenüber der mittelständischen Wirtschaft!
4 Seite 4 von 6 Schlussbemerkung: Anmerkungen zur Vertretung der Interessen der mittelständischen Wirtschaftsprüfung während der Umsetzung der EU-Reform 2014/2015 in deutsches Recht. Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Die Positionen des IDW zum APAReG können wir aufgrund der IDW-Beitragsstruktur zumindest wirtschaftlich nachvollziehen. Deutscher Steuerberaterverband (DStV) Wir erkennen in dem Verhalten des DStV eine "Unterwerfung" des Deutschen Steuerberaterverbandes unter die Ziele der großen Marktteilnehmer. Dieses Verhalten ist weder erforderlich und für uns schon gar nicht nachvollziehbar. In der Beiratssitzung darauf angesprochen, warum sich der Steuerberaterverband überhaupt in die Belange der Wirtschaftsprüfer einmischt, kam von einem DStV-Vertreter der Hinweis, dass der DStV auch Prüfer in der Mitgliedschaft hätte. Stimmt, der ADAC hat auch Prüfer in der Mitgliedschaft. Aber wieso versucht die DStV-Führung das IDW beim Überwachungswahn der Prüfer noch zu übertrumpfen? Sind die prüfenden DStV-Mitglieder nicht auch der Gruppe der kleinen und mittelständischen WP/vBP-Praxen zuzuordnen? Der Präsident des DStV hat dem freien Berufsstand der Wirtschaftsprüfer/vBP und damit dem Freien Beruf in Deutschland generell (z.b. siehe Anhörung im Bundestag) einen enormen Schaden zugefügt. Wir empfinden seine Argumente als einen Angriff gegen eine richtlinienkonforme 1:1-Umsetzung und damit als einen Schlag ins Gesicht der mittelständischen Wirtschaftsprüfung. Wir können uns nicht vorstellen, dass der Vertreter der Bundesärztekammer, Herr Dr. Montgomery, für alle freiberuflichen Hausärzte das Qualitätssicherungssystem der Kliniken und zusätzlich die Qualitätskontrolle der Kliniken fordert. Der Steuerberaterverband scheint offensichtlich anders zu denken. Dem Steuerberaterverband scheint wohl eher der Kompass völlig verloren gegangen zu sein. Herzig-Liste Die Herzig-Liste spielte im Rahmen der Vorberatungen, d.h. der Gespräche in den Ministerien sowie mit den Berichterstattern der Parteien, allen voran der CDU/CSU und SPD keine (wesentliche) Rolle. Die Vertreter der Herzig-Liste wurden scheinbar weder wahrgenommen, noch traten sie in Erscheinung, von einigen Mails an den Berufsstand abgesehen, in denen wir aber substanziell auch nichts finden konnten. wp.net ist und bleibt die mittelständische WP-Interessenvertretung! Es war wp.net vorbehalten, beim APAReG die Interessen der mittelständischen Wirtschaftsprüfung und der kleinen Praxen nachhaltig zu vertreten. Dass wir leider nicht den erhofften Erfolg hatten, führen wir u.a. auf kontraproduktive Äußerungen und Auftreten von Vertretern der anderen Verbände zurück. Während wir für eine Qualitätskontrolle nach Art. 29 RL von Anfang an kämpften, forderten
5 Seite 5 von 6 IDW und DStV die höchstmögliche Kontrolle, Aufsicht und Bürokratie, scheinbar um jeden Preis. Deren Stimmen hätten wir gerne gehört, als die Lobbyisten der Big4 ab 2010 in Brüssel die von der EU-Kommission geforderten Qualitätssicherungsmaßnahmen bei den Big4 verhinderten (siehe Monitorsendung im WDR vom ). Im Interesse der mittelständischen Wirtschaftsprüfung wird wp.net auch weiterhin agieren. Das APAReG läutet eine Zeitenwende ein. Wir befürchten, dass die Marktbereinigung weiter fortschreiten wird und der WP- Berufsstand insgesamt weiter an Attraktivität verliert. Warum sollte jemand Wirtschaftsprüfer werden, wenn der Wirtschaftsprüfer seine Kerntätigkeit nicht mehr ausüben darf, wenn das WP-Examen nur noch für die Visitenkarte ausreichend ist? Auf diese Zukunftsfragen haben IDW/WPK und DStV bisher keine Antworten gefunden. Der Rückgang der Teilnehmerzahlen am WP-Examen ist alarmierend, gefährdet den gesamten WP-Berufsstand und muss zwingend gestoppt werden, auch um den WP- Nachwuchs für die mittelständischen WP-Kanzleien zu sichern. Noch kann die Trendwende geschafft werden! Unterstützen Sie unsere Arbeit durch ihre Mitgliedschaft bei wp.net! Für heute verbleibe ich mit freundlichen kollegialen Grüßen Ihr Michael Gschrei. Impressum wp.net e.v. Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung Gf. Vorstand: Michael Gschrei, (Sprecher) Tobias Lahl, beide WP StB, Theatinerstr München VR München Tel.: 089 / Fax info@wp-net.com Internet: Mail an den WP/vBP-Berufsstand vom Werbung in eigener Sache wp.net-fortbildung: Spezialseminare Jan. 16 Im Januar beendet Michael Böllner das wp.net-fortbildungsjahr 2015/2016. Die Hotels finden Sie auf unserer Website. Finanzdienstleisterprüfungen
6 Seite 6 von 6 Grundlagen und Update - Referent Herr WP/StB Michael Böllner Update-Seminare (von 9 Uhr bis Uhr): in Berlin in Hamburg in Frankfurt in München Damit Sie mit den neuesten Vorschriften auf die Prüfung 2016 vorbereitet werden können, finden die Update-Seminare nun in der zweiten Januarwoche 2016 statt. Folgende Schwerpunkte haben sich nach Michael Böllner inzwischen herauskristallisiert: Die neue Prüfberichtsverordnung (Änderungen und Brennpunkte des Prüfungsberichts Cyber-Angriffe Auslegungsempfehlung DFW und BFM zur Geldwäsche bei Factoringunternehmen Anwendungsempfehlung des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen zur Geldwäsche Ausblick: MiFID II und MiFIR Hinweise aus der Aufsichtspraxis der Bundesbank und der BaFin Was hat die Bundesbank auf den WPK-Veranstaltungen gesagt? Neues aus dem Hause IDW? Die Teilnehmer können am Ende der Veranstaltungswoche 2016 das digitale Vorschriftenverzeichnis anfordern, bzw. sich herunterladen. Den Fortbildungsplan sowie die Anmeldeformulare und weitere Unterlagen finden Sie auf unserer Website. Hier erhalten Sie das Anmeldeblatt 2015/16 München,
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