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1 Informationen Vorstand Geschäftsführer Geschäftsstelle/Sekretariat Prof. Dr. Jörg Mahlstedt (1. Vorsitzender) PD Dr. Detlef Moka (2. Vorsitzender) Dr. Volker Meusel (Schriftführer) Dr. Roland Jochens (Kassenwart) Die Beisitzer finden Sie auf der BDN-Homepage. Manfred Gaillard An der Forst Meine Tel: Fax: Mobil: Mail: (05307) (03222) (0170) gaillard@bdn-online.de Iris Herzogenrath Weserstr Essen Tel: Fax: Mobil: Mail: (0201) (0201) (0162) herzogenrath@bdn-online.de Wem seine Berufshaftpflicht-Versicherung zu teuer wird, findet jetzt eine Alternative auf Seite 3 Wo nichts herrscht, herrscht Verwirrung: Die Diskussion um die Honorarreform Als niedergelassener Arzt ist man bekanntlich Honorarreformen gewöhnt. Doch so viel Verwirrung wie dieses Mal herrschte selten. Wir wurden mit Fragen regelrecht überschüttet und zu allem Überdruss gibt es widersprüchliche Auslegungen des Beschlusses des Bewertungsausschusses (BA), auch von KBV und aus den einigen KVen. Der Grund dieser Verwirrung ist, dass derzeit keiner sagen kann, wie in einer bestimmten KV ab dem 1. Juli die Budgets aussehen werden, welche Leistungen zu den Regelleistungsvolumen (RLV) oder den Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) gehören werden, ob es floatende Punktwerte gibt oder Abstaffelungen, oder oder. Der Grund dafür ist ganz einfach: Der Bewertungsausschuss gibt den einzelnen KVen einen sehr großen Gestaltungsspielraum. Dies kann dazu führen, dass z.b. in einem Bundesland wie vom BA vorgeschlagen MRT und Sono zu den QZV gehören, im benachbarten Land jedoch nicht. Dies sollten Sie bei allen Überlegungen zur Honorarreform bedenken. Es kann so kommen, oder auch ganz anders. Das ist die einzige Wahrheit, die wir guten Gewissens derzeit verkünden können. Versuchen wir dennoch, einige Probleme näher zu betrachten: Nur wenig Zeit zur Umsetzung Hauptproblem der Reform ist wieder einmal das viel zu kleine Zeitfenster: Auf Basis der Entscheidung des Bewertungsausschusses müssen alle Kassenärztlichen Vereinigungen binnen weniger Tage Entscheidungen treffen, damit die Honorarreform zum in Kraft treten kann. Dieser Zeitdruck wird dies ist unsere Prognose wieder einmal zu Entscheidungen führen, deren reale Auswirkungen niemand vorhersehen kann. Und niemand hat Zeit für Hochrechnungen. Viele KVen versuchen nun, die Berufsverbände einzubinden und fragen deren Wünsche ab zur Gestaltung der RLV und QZV. Und die Verbände wissen nicht, ob dies eine ehrliche Bitte der KV ist, Fachkenntnisse einzubringen oder ein geschickter Versuch, vorab einen Schuldigen für den Fall zu finden, dass alles schief geht ( Ihr Berufsverband hat ja zugestimmt/dies vorgeschlagen! )

2 Seite 2 Dabei stehen uns als Berufsverband ja noch weniger Mittel zur Verfügung um Prognosen abzugeben, welche Vorgehensweise die beste ist, zumal die Versorgungssituation in den Bundesländern höchst unterschiedlich ist. Wie werden die Fachgruppentöpfe festgelegt? Der Bewertungsausschuss hat festgelegt, dass zum die Fachgruppentöpfe wieder entstehen nach folgender Berechnung: Zunächst wird auf Basis der im Jahr 2008 abgerechneten und anerkannten Punkte einer Facharztgruppe (hier: Nuklearmedizin) der Anteil der Facharztgruppe am Gesamtbudget der Fachärzte berechnet (in %). Dieser Prozentsatz wird dann angewendet auf den Facharzt- Honorartopf von Daraus ergibt sich dann der Facharzttopf Nuklearmedizin in Euro. In diesem Zusammenhang haben wir unsere Landesvorsitzenden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass als Basisjahr für die Berechnung des Anteiles in % nicht das Jahr 2008, sondern das Jahr 2007 (oder besser: Das beste Jahr aus 2007 und 2008) herangezogen wird. Da im Herbst 2008 der erste Nuklidengpass stattfand, könnte dieser zu einer Verfälschung geführt haben, indem z.b. mehr Untersuchungen mit weniger Punkten durchgeführt wurden. Übrigens: Diese durchaus erstaunliche Rückkehr zum Facharztgruppentopf hat den altbekannten Vorteil dass das Räubern in fachfremden Budgets endlich aufhören könnte, nachdem in der Vergangenheit die Fallwerte (RLV) bei so genannten Freien Leistungen (z.b. Akupunktur) zu einem Verfall der Fallwerte geführt hatte. In Zukunft zwei Budgets Jeder Arzt wird zukünftig zwei Budgets haben: Die Regelleistungsvolumina (RLV) und die Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV). Nur die RLV erhalten den Zuschlag für Berufsausübungsgemeinschaften (z.b. GP oder MVZ). Zwischen beiden Budgets herrscht das Prinzip der kommunizierenden Röhren, wer also sein QZV unterschreitet, hat zusätzliche Kapazität im RLV und umgekehrt. Was soll nun in die RLV und in die QZV? Es gibt keine allgemeinverbindliche Antwort. Ein Beispiel: In einigen Bundesländern werden viele MRT-Leistungen von Nuklearmedizinern erbracht. Wir haben den begründeten Verdacht (auch von KVen bestätigt), dass dies ein wichtiger Grund für die Verwerfungen bei der Reform von 2009 war. In anderen KVen ist dies eher eine Ausnahme. Wir müssen also sorgfältig die Situation vor Ort analysieren und die regionalen Schwerpunkte. Ansonsten könnte wieder einmal die Situation entstehen, dass einige Praxen ihr RLV-Budget nicht ausfüllen, also Punkte verschenken, während andere für teure Leistungen ungenügend honoriert werden. Ein Grundsatz scheint uns bei der Zuordnung von Leistungen zu RLV und QZV sehr wichtig zu sein: Wir sollten versuchen, beide Gruppen möglichst auszudifferenzieren, wie dies z.b. in Thüringen möglich war. Das bisherige Thüringer Modell eines Splitting in die RLV-Gruppen Röntgen, CT (beides nur Rad.), MRT (Rad und Nuk), Nuklearmed. Diagnostik und Nuklearmed. Therapie (beides nur Nuk) hat bei den meisten Radiologen und Nuklearmedizinern zu einer im Grundprinzip akzeptierten Honorarverteilung geführt, auch wenn in Thüringen die Fallwertentwicklung wie in anderen Ländern negativ war. Rein theoretisch könnte es als sinnvoll erscheinen, Leistungen, die nicht von allen Nuklearmedizinern in größeren Fallzahlen erbracht werden (z.b. Myokardszintigraphie, RSO) den QZV zuzuordnen, sofern es nicht gelingt, dass diese als besonders förderungswürdige Leistungen (s.u.) eingestuft werden. Die Sinnhaftigkeit dieser Zuordnung zu den QZV kann jedoch erst dann beurteilt werden, wenn eine KV entsprechende Modellrechnungen zu den Auswirkungen vorlegte.

3 Seite 3 Besonders förderungswürdige Leistungen Wir sollten primär darauf dringen, dass die Myokardszintigraphie und die Radiosynoviorthese (RSO) zukünftig als besonders förderungswürdige Leistungen eingestuft werden. Denn diese Leistungen sind tatsächlich an eine höhere Qualifikation gebunden. Wir meinen sogar, dass es an der Zeit wäre, dass unsere Fachgesellschaft (DGN) entsprechende Zertifikate definieren sollte, und wir werden entsprechende Verhandlungen aufnehmen. Die Einordnung in die Besonders forderungswürdigen Leistungen wäre übrigens budgetneutral und somit der Königsweg. Hoffen und bangen? Eine neue Honorarreform bringt für alle Vertragsärzte wieder neue Unsicherheiten. Wir sind optimistisch, dass die Ausuferung der Freien Leistungen und das Wildern in fremden Honorartöpfen stark beschränkt wird und zu einer Stabilisierung der Fallwerte führt. Mit Sorge sehen wir v.a. für die Regionen, die zu den Verlierern der Reform 2009 gehörten, dass nunmehr die Honorartöpfe der Fachgruppe wieder einbetoniert werden, auch wenn unsere (von Kollegen abgeforderte) Leistungsmenge steigt. Was immer auch passieren mag, nur eines ist sicher: Wir werden zeitnah berichten. Günstige Konditionen für Berufshaftpflicht-Versicherung Für Ärzte wird die Berufs-Haftpflicht-Versicherung in Zukunft teurer. Viele unserer Mitglieder werden derzeit mit der Kündigung von Seiten ihrer Versicherung und dem Angebot einer neuen Police mit erheblich höheren Beiträgen konfrontiert. So erhöht sich etwa der Tarifbeitrag für niedergelassene Nuklearmediziner bei der Deutschen Ärzte- Versicherung auf bis zu netto bzw netto für auch stationär tätige Ärzte. Wie versprochen haben wir vorgesorgt und lassen Sie in dieser Situation nicht allein. Wir haben umfangreiche Recherchen betrieben mit diesem Ergebnis: Wir bieten ab sofort unseren Mitgliedern gemeinsam mit dem Berufsverband der Deutschen Radiologen e. V. (BDR) und unserem Kooperationspartner, der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH durch einen Rahmenvertrag besonders günstige Konditionen. So liegen die Rahmenvertragsprämien für die o. g. Risiken bei netto 584,33 (ambulant) bzw ,50 (stationär). Eine Übersicht der Konditionen finden Sie in der Anlage. Durch den gemeinsamen Rahmenvertrag mit den Berufsverbänden der Radiologie und der Nuklearmedizin ist es nunmehr möglich, dass sich alle Ärzte einer fachübergreifenden Institution gemeinsam versichern können und dafür auch noch Rabatte bekommen. Diese besonders günstigen Konditionen erhalten nur Mitglieder von BDR und BDN. Bei einem Vertragsabschluss bis zum können diese günstigen Prämien noch für drei Jahre festgeschrieben werden. Wie die Versicherungsprämien sich danach gestalten, wird derzeit noch verhandelt. Mittels des beigefügten Formulars können Sie ein unverbindliches Angebot für eine neue Berufs- Haftpflicht-Versicherung anfordern. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Sekretariat oder direkt bei der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH - Funk Ärzte Service fon: fax: s.wilhelmi@funk-gruppe.de

4 Seite 4 Nicht zugelassene Tc-99m-Generatoren eine Alternative beim Nuklidengpass? Die letzten Mitteilungen der DGN vermeldeten, dass in der nächsten Woche und in den ersten drei Wochen des Juli 2010 mit einem Totalausfall der Generatorlieferungen oder mit Lieferungen stark reduzierter Aktivität zu rechnen ist. Wir wollen keine Prognose abzugeben, denn dies wäre eine Meinung aus zweiter Hand, die nur Verwirrung stiften könnte. Bitte informieren Sie sich aus erster Hand, d.h. bei Ihrem Lieferanten. Eine wichtige Antwort an die zahlreichen Anfrager, ob man in Zeiten des Notstandes für Deutschland arzneimittelrechtlich nicht (für Deutschland) zugelassene Generatoren verwenden dürfe: Wie immer müssen wir hier den Hinweis voran stellen, dass wir generell keine Aussagen zur Verkehrsfähigkeit und Abrechenbarkeit einzelner Produkte geben dürfen bzw. können. Dafür sind die Lieferfirmen, die Inverkehrbringer, zuständig. Wir geben generell den Tipp, dass Sie bei solchen Produkten beim Lieferanten die entsprechenden Belege für die arzneimittelrechtliche Zulassung und Verkehrsfähigkeit in Deutschland anfordern müssen. Bitte achten Sie darauf, dass eine legale Belieferung aus einem EU-Land nach Deutschland nicht gleichzusetzen ist mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung für D. Eindeutig klar ist nur, dass ein Tc-99m-Generator ein Arzneimittel (AM) i.s.d. Arzneimittelgesetzes (AMG) ist, also einer Zulassung der deutschen oder europäischen Behörde für das Inverkehrbringen in Deutschland bedarf. Noch kein Jurist konnte uns zuverlässig nachweisen, ob und bei welchem Grade von Notstand der Einsatz eines nicht zugelassenen AM dennoch erlaubt sei. Wir wurden immer wieder darauf hingewiesen, dass das deutsche Recht den sprachgebräuchlichen Begriff der Duldung nicht kenne im Sinne einer Nicht-Reaktion einer Behörde oder gar deren Zusage, dass sie auf Reaktionen auf nicht legale Handlungen verzichte. Wenn Sie also ein nicht zugelassenes AM (Tc-99m-Generator) anwenden wollen, bleibt ein erhebliches Restrisiko, von dem Sie niemand befreien kann, das Sie jedoch verkleinern können, wenn Sie folgende Tipps befolgen: Sie sollten den Patienten über die Tatsache aufklären, dass Sie aus einer Notlage heraus ein nicht zugelassenes Arzneimittel einsetzen und diese Aufklärung samt Zustimmung des Patienten sorgfältig dokumentieren (mit dessen Unterschrift). Bedenken Sie, dass bei einem Klagverfahren eine Beweislastumkehr stattfinden könnte, bei dem Sie nachweisen müssten, dass durch die Applikation eines nicht zugel. AM dem Patienten kein Schaden entstanden ist. Weiterhin sollten Sie dies Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen (i.d.r. der Bezirksregierung) und alle Informationen über die Dauer des aktuellen Lieferengpasses, die dadurch zu erwartenden Ausfälle an Untersuchungszahlen, Angaben zum Alternativgenerator, etc. beifügen. Tun Sie dies rechtzeitig und mit entsprechender Dringlichkeit, damit die Aufsichtsbehörde reagieren kann. Letztlich sollten Sie Ihre Kassenärztliche Vereinigung über den Sachverhalt mit ebensolchen Informationen in Kenntnis setzen. Bedenken Sie: Die Abrechnung eines nicht zugel. AM zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nichts anderes als Abrechnungsbetrug. Ähnliches gilt bei Privatliquidationen. Ein letzter Tipp: Sie sollten nicht so handeln, wie es ein Chefarzt im Winter 2008/09 tat, indem er in einer Zeitung verkündete, er habe keine Probleme und sei gut vorbereitet, indem er aus Osteuropa einen Generator beziehe. Der Kollege schien vergessen zu haben, dass auch Aufsichtsbeamte Zeitung lesen. Und er hatte vor allem vergessen, dass auch die Medien, die den ganzen Tag auf der Suche nach negativen Schlagzeilen sind, regionale Zeitungen lesen. Wir sind froh, dass die Nuklearmedizin in den letzten 18 Monaten trotz der Engpässe nur gute Schlagzeilen machte. Berichte aus Zeitungen mit den großen Buchstaben wie Arzneimittel aus dubiosen Reaktoren wollen wir weiterhin verzichten.

5 Seite 5 Zum Schluss erlauben wir uns auf eine gute Berichterstattung (siehe Anlage) des Deutschlandfunks aufmerksam zu machen. Auch zu diesem Thema gilt: Wir werden weiter zeitnah berichten. Service: Inserate unserer Mitglieder Inserate sind für unsere Mitglieder ein kostenloser Service. Seit Neugestaltung unserer Homepage haben unsere Rubriken Stellenmarkt und Markt für Gebrauchtgeräte eine erfreuliche Nachfrage gefunden, u.a. weil Sie dort Ihr Inserat jetzt auch direkt eingeben können. Sie finden an dieser Stelle ab sofort nur noch kurze Hinweise zu neuen Inseraten, die kompletten Texte immer auf Großpraxis für Nuklearmedizin mit PET-Assoziation (Uni-Klinik) in Würzburg sucht ab sofort FA/FÄ für Nuklearmedizin oder WB-Assistent/in (3 Jahre WB) zur Festanstellung. Evtl. auch Teilzeit möglich. Es erwartet Sie eine leistungsbezogene Vergütung. Wir freuen uns auf eine aussagekräftige Bewerbung. Anfragen gerne per Mail! dr.eberhardt@eberhardt-scheubeck-peppert.de Tel.: Service: Terminkalender Hier nur ein Auszug wichtiger Termine in den nächsten Wochen. Alle Termine finden Sie auf der Startseite unserer Homepage Und noch besser: Wenn Sie auf einen Termin klicken, finden Sie alle wichtigen Informationen zu dieser Veranstaltung, einen Link zum Veranstalter und sogar eine Landkarte mit genauer Lage des Tagungsortes Berliner PET/CT Symposium in Berlin Jahrestagung der GNS - Nuklearmedizinische Gesellschaft der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in Magdeburg Tagung Bayerische Gesellschaft für Nuklearmedizin in Passau Kurs für Kardiovaskuläre Nuklearmedizin / Nuklear-Kardiologie in Rostock-Warnemünde Mittelrheinische Gesellschaft für Nuklearmedizin in Frankfurt am Main Jahrestagung Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.v. in Berlin Tagung Gesellschaft für Nuklearmedizin Mecklenburg-Vorpommern Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben Tagung Südwestdeutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin in Ulm Jahrestagung Rheinisch-Westfälische Gesellschaft für Nuklearmedizin in Rheine Mit besten Grüßen Essen, den Meine, den gez. Prof. Dr. J. Mahlstedt gez. Manfred Gaillard Impressum: Verlag: Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.v., Geschäftsstelle, Weserstraße 86, Essen Herausgeber: Prof. Dr. Jörg Mahlstedt, Vorsitzender des BDN, Henricistraße 10, Essen Redaktion: Manfred Gaillard, Geschäftsführer des BDN, An der Forst 1, Meine, Tel. (0170) , Fax: (03222) , Gaillard@bdn-online.de Sekretariat: Iris Herzogenrath, Weserstraße 86, Essen, Tel. (0201) , Fax: (0201) , Herzogenrath@bdn-online.de Agentur: Seyyedi & Gaillard Healthcare Communication, sg-healthcare.de, Brekelbaums Park 5, Hamburg, Tel. (040)

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