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1 by Seite 1 von 8 Sanktionslistenüberblick stellt eine Reihe von Listen zur Verfügung, die auf den folgenden Seiten detailliert beschrieben werden. Dabei wird unterschieden zwischen zwei Arten von Listen: Standardlisten: Private Listen: die täglich proaktiv von geprüft und bei Veränderungen automatisch aktualisiert werden. teilweise geheim oder nicht öffentlich, bisher nicht zu den Standardlisten zählend, bzw. firmeneigene individuell zu erstellende Listen. TestCONTENT Die unter dem Namen»TEST«bereitgestellten Datensätze sind weder vollständig noch aktuell. Es handelt sich um einen Auszug aus den EG-Verordnungen. Der TestCONTENT wird zum einen im dominowatch Testaccount kostenlos bereitgestellt, um den Matchingalgorithmus und die Funktionalitäten von dominowatch kennenzulernen. Zum anderen kommt der TestCONTENT in der Implementierungsphase (RollOut) des Denied Parties zum Einsatz, um die Einstellungen in den verschiedenen Formularen und Datenquellen vor Produktivsetzung vorzunehmen. Die ausgewählten bzw. bestellten Sanktionslisten werden erst bei der Einrichtung eines REAL dominowatch Account bzw. nach der Implementierung des VALIDATION GATEWAY SERVER freigegeben.!! Bitte beachten Sie, dass damit keine»echten«(rechtsgültigen) Prüfungen durchgeführt werden können!! Private Listen: Firmeneigene Liste Dies kann sowohl eine Liste sein, die bisher nicht zu den Standardlisten von zählt und daher speziell für den Kunden generiert werden muss als auch eine firmeneigne Liste mit»bösen Buben«, die als Geschäftspartner ausgeschlossen werden sollen. 2014

2 by Seite 2 von 8 EU-VO Europäische Union Die Europäische Union hat in den genannten EG-Verordnungen unterschiedliche restriktive Maßnahmen beschlossen. Gemäß den dort enthaltenen Bestimmungen dürfen den gelisteten Personen, Gruppen oder Organisationen weder direkt noch indirekt finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen. Wirtschaftliche Ressourcen sind Vermögenswerte jeder Art, so dass auch die direkte oder indirekte Lieferung von Gütern jeglicher Art an terroristische Personen, Gruppen und Organisationen verboten ist. Die den gesetzlichen Bestimmungen zugrunde liegenden Namenslisten gelten unabhängig vom Wohnort oder vom Sitz der Terrorgruppen, Terroristen, Unternehmen und Organisationen und betreffen auch Geschäfte innerhalb von Deutschland sowie der Europäischen Union. Ebenfalls betroffen ist u. a. der Einfuhrbereich, bei dem sich Zahlungsverpflichtungen in der Regel aus Kauf- und Lieferverträgen zur Einfuhr von Waren und Gütern ergeben. Alle Unternehmen, die in einem Mitgliedsstaat der EU ansässig sind unterliegen diesen Verordnungen. Personen und Organisationen zur Bekämpfung des Terrorismus 2580/2001 Personen und Organisationen die mit dem Al-Qaïda-Netzwerk in Verbindung stehen 881/2002 Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan 753/2011 Demokratische Volksrepublik Korea Iran Liberia Simbabwe Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Cote d'ivoire Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die D. R. Kongo verstoßen Personen, die im Konflikt in der Region Darfur in Sudan den Friedensprozess behindern und gegen das Völkerrecht verstoßen Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak S. Milosevic und Personen seines Umfelds Republik Guinea Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien angesichts der Lage in Libyen Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten Syrien bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen angesichts der Lage in Südsudan 2014!! Alle Verordnungen der EU werden unter EU-VO im dominocontent zusammengefasst!!

3 by Seite 3 von 8 UNS- Vereinte Nationen United Nations Finanzsanktionen Gelder und andere finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen dieser Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen unverzüglich einzufrieren, einschließlich der Gelder, die aus Vermögensgegenständen stammen, die in ihrem Eigentum stehen oder die direkt oder indirekt von ihnen oder von Personen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, kontrolliert werden, sowie sicherzustellen, dass weder diese noch irgendwelche anderen Gelder, finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen von ihren Staatsangehörigen oder von in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Personen direkt oder indirekt zu Gunsten solcher Personen zur Verfügung gestellt werden. Einreiseverbote Die Einreise dieser Personen in oder ihre Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verhindern, mit der Maßgabe, dass diese Bestimmung keinen Staat dazu verpflichtet, seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu verweigern oder ihre Ausreise zu verlangen, und dass diese Bestimmung keine Anwendung findet, wenn die Ein- oder Durchreise zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens erforderlich ist oder wenn der Ausschuss nach Resolution 1267 (1999) (»der Ausschuss«) ausschließlich im Einzelfall feststellt, dass die Einoder Durchreise gerechtfertigt ist. Waffenembargos Zu verhindern, dass diesen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen von ihrem Hoheitsgebiet aus oder durch ihre Staatsangehörigen außerhalb ihres Hoheitsgebiets oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge, die ihre Flagge führen, Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeuge und -ausrüstung, paramilitärische Ausrüstung, entsprechende Ersatzteile sowie technische Beratung, Hilfe oder Ausbildung hinsichtlich militärischer Aktivitäten auf direktem oder indirektem Weg geliefert, verkauft oder übertragen werden. [Quelle: un.org] UNS UNS-1907 UNS-1518 UNS-1521 UNS-1533 UNS-1572 UNS-1591 UNS-1718 UNS-1737 UNS-1970 UNS-1988 UNS-1989 UNS-2048 Somalia und Eritrea Einreiseverbote, Finanzsanktionen, Waffenembargos Irak und Kuwait Finanzsanktionen Liberia Einreiseverbote, Finanzsanktionen Demokratische Republik Kongo Einreiseverbote, Finanzsanktionen Elfenbeinküste Einreiseverbote, Finanzsanktionen Sudan Einreiseverbote, Finanzsanktionen Demokratische Volksrepublik Korea Einreiseverbote, Finanzsanktionen Iran Einreiseverbote, Finanzsanktionen Libyen Einreiseverbote, Finanzsanktionen, Waffenembargos Taliban Einreiseverbote, Finanzsanktionen, Waffenembargos Al-Qaïda Einreiseverbote, Finanzsanktionen, Waffenembargos Guinea-Bissau Einreiseverbote 2014!! Alle Sanktionen der Vereinten Nationen (ausgenommen 1988 und 1989) werden unter UNS-CL im domino- CONTENT zusammengefasst!!

4 by Seite 4 von 8 Vereinigte Staaten von Amerika (US-LISTEN) US-SDN - Specially Designated Nationals OFAC Teil 764, Supplement Nr. 3 EAR»US-Persons«sind Transaktionen mit den gelisteten natürlichen und juristischen Personen untersagt. Außerdem ist die»unterstützung«der SDGT und FTO (siehe unten) weltweit untersagt, weil es sich hierbei um Personen/Gruppen handelt, die nach amerikanischen Erkenntnissen in verschiedene, die Sicherheit der USA gefährdende, terroristische Aktivitäten verwickelt sind. Nähere Informationen sind auf der Homepage des»us Department of the Treasury«erhältlich PROGRAM DETAIL BALKANS Western Balkans Stabilization Regulations BELARUS EO13405, 71 FR BURMA Burmese Sanctions Regulations JADE Pub. L , 122 Stat COTED Cote d'ivoire Sanctions Regulations SDNT Narcotics Trafficking Sanctions Regulations SDNTK Foreign Narcotics Kingpin Sanctions Regulations SDGT Global Terrorism Sanctions Regulations FTO Foreign Terrorist Organizations Sanctions Regulations SDT Terrorism Sanctions Regulations BPI-PA Blocked Pending Investigation CUBA Cuban Assets Control Regulations DRCONGO Democratic Republic of the Congo Sanctions Regulations EO13622 EO Iran EO13645 EO Iran HRIT-IR EO Iran IRAN Iranian Transactions Regulations IRGC Iranian Financial Sanctions Regulations IFSR Iranian Financial Sanctions Regulations IRAN-HR EO13553 IRAN-HR EO13628 ISA Iran Sanctions Act, EO13574 IRAQ2 EO13315, 68 FR 52315; EO13350,69 FR IRAQ3 EO13438, 72 FR LEBANON EO13441, 72 FR LIBERIA Former Liberian Regime of Charles Taylor Sanctions Regulations LIBYA2 Libyan Sanctions MAGNIT Sergei Magnitsky Rule of Law Accountability Act of 2012 NPWMD Weapons of Mass Destruction Proliferators Sanctions Regulations DPRK EO13551 SOMALIA Somalia Sanctions Regulations

5 by Seite 5 von 8 SUDAN Sudanese Sanctions Regulations DARFUR Darfur Sanctions Regulations SYRIA Syrian Sanctions Regulations HRIT-SY EO Syria TCO Transnational Criminal Organizations EO13581 ZIMB Zimbabwe Sanctions Regulations UKRAINE EO UKRAINE2 EO Blocking Property of Additional Persons Contributing to the Situation in Ukraine!! Alle Sanktionsprogramme werden unter US-SDN im dominocontent zusammengefasst!! US-UL - Unverified List Die Unverified List wurde 2002 unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 11. September 2001 eingeführt. Jede Transaktion, an der eine gelistete Person teilnimmt, wird durch das BIS als»red Flag«eingestuft im Sinne des Part 732 EAR. Das BIS rät Exporteuren bei Geschäften mit den aufgeführten Unternehmen erhöhte Sorgfalt walten zu lassen. US-DPL - Denied Persons List Eine Liste von Personen gegen die wegen Verletzung des US-Ausfuhrrechts eine Verbotsverfügung (Denial Order) erlassen wurde. Dadurch wird dem Betroffenen ganz oder teilweise die Beteiligung an Exporten bzw. Reexporten von Gütern mit US-Ursprung untersagt. Gleichzeitig wird in der Standard-verbotsverfügung auch Dritten verboten Geschäfte im Umfang der Denial Order mit den Betroffenen zu tätigen. US-EL - Entity List Die Entity List (Supplement No. 4 to part 744 of the EAR) wird herausgegeben durch das BIS und enthält Unternehmen, die nach Erkenntnissen des BIS an Aktivitäten bzgl. der Verbreitung von Massen-vernichtungswaffen beteiligt sind. Der Export oder Reexport an ein auf der Entity List gelistetes Unternehmen ohne Genehmigung stellt einen strafbewehrten Verstoß gegen das US-Ausfuhrrecht dar. US-NPS - Nonproliferation Sanctions US-Sanktionen gegen Personen, Unternehmen und Regierungen, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kernwaffen verwickelt sind Executive Order Iran and Syria Nonproliferation Act - ISNA Executive Order Iran-Iraq Arms Nonproliferation Act of 1992 Missile Sanctions Laws - MSL Chemical and Biological Weapons Sanctions Laws - CBW Sanctions for the Transfer of Lethal Military Equipment - LME Iran, North Korea, and Syria Nonproliferation Act Sanctions - INKSNA Iran Nonproliferation Act of INPA!! Alle Nonproliferationssanktionen werden unter US-NPS im dominocontent zusammengefasst!!

6 by Seite 6 von 8 US-SDP - List of Statutorily Debarred Parties Personen und Firmen, die gesetzlich vom US-Außenministerium aufgrund von Verstößen gegen Vorschriften von Waffenexporten ausgeschlossen bzw. verurteilt wurden. US-ADP - List of Administratively Debarred Parties Personen und Firmen, die vom US-Außenministerium aufgrund von Verstößen gegen Vorschriften von Waffenexporten verwaltungstechnisch ausgeschlossen bzw. verurteilt wurden. US-FSE - List of Foreign Sanctions Evaders (Iran / Syrien) Liste von Personen und Firmen, die den Iran und Syrien bei der Umgehung der gegen sie verhängten US Sanktionen unterstützt haben. US-SSI - Sectoral Sanctions Identifications List (Russland / Ukraine) US-Persons ist es verboten mit den gelisteten Institutionen bestimmte Kredit- und Investitionsgeschäfte zu betreiben. US-TEL - Terrorist Exclusion List Diese Liste beinhaltet Personen und Organisationen, die in Verbindung mit ausländischen Terrororganisationen stehen. Diese dürfen nicht in die USA einreisen bzw. werden ausgewiesen, wenn Kenntnis darüber besteht, dass sie sich in den USA aufhalten. US-PLC - Palestinian Legislative Council Gelistet sind Personen, die auf den Kandidatenlisten der Parteien des Palestinian Legislative Council (PLC - Palästinensischer Legislativrat) stehen. Die Parteien des PLC (z.b. Hamas) sind als terroristische Organisationen auf der US-SDN gelistet. Die Personen der Kandidatenliste sind nicht auf der US-SDN gelistet, daher wurde diese Liste zusätzlich von der OFAC bereitgestellt. Amerikanische Finanzinstitute sind von der OFAC angewiesen Transaktionen mit Personen dieser Liste zurückzuweisen. 2014

7 by Seite 7 von 8 Deutschland D-BMWi - Umsetzung der Sanktionen der Vereinten Nationen Temporäre Eilmaßnahmen des BMWi. DE-FW - Deutsche Frühwarnschreiben In den Deutschen Frühwarnschreiben des BMWi sind ausländische Empfänger mit Bezug zu konventioneller Rüstung und/oder Massenvernichtungsmitteln/Trägertechnologie gelistet. Zum Inhalt gilt laut BMWi folgendes: "Diese Liste ist ausschließlich für die Verwendung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland gedacht. Bestehende Sanktionsverordnungen sind neben und unabhängig von dieser Liste zu beachten. Quelle IHK Pfalz!! Die DE-FW wird nur Deutschen Firmen zur Verfügung gestellt, die den Besitz nachweisen können. Updates dieser Liste müssen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden!! Schweiz: CH-SECO - Sanktionsmassnahmen Dies ist eine konsolidierte Liste des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, zur Umsetzung der Maßnahmen (Einreiseverbote, Finanzsanktionen und Waffenembargos) die von den Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. Usama bin Laden, Al-Qaïda und Taliban Republik Irak bestimmte Personen aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien Liberia Simbabwe Côte d'ivoire Sudan Demokratische Republik Kongo Belarus Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) Islamische Republik Iran Somalia Guinea Libyen Syrien Guinea-Bissau Ukraine 2014 Schweiz: CH-SECO/EDA Finanzsanktionen und Sperrungen von Vermögenswerten Dies ist eine konsolidierte Liste, bestehend aus Finanzsanktionen des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und Sperrungen von Vermögenswerten gewisser Personen (PEPs) durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). gewisse Personen aus der Arabischen Republik Ägypten gewisse Personen aus Tunesien

8 by Seite 8 von 8 Vereinigtes Königreich: UK-HM - Umsetzung der Sanktionen der Vereinten Nationen und EU-VO Diese Liste mit Finanzsanktionen des HM Treasury basiert auf den konsolidierten Listen der Vereinten Nationen sowie den EG Verordnungen der Europäischen Union. Vereinigtes Königreich: UK-WMD - WMD Sanktionen Diese»Iran List«ist Teil der Kontrolle der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (WMD). Sie enthält Namen von Unternehmen, die nach Erkenntnissen des UK-BIS in Aktivitäten bzgl. der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beteiligt sind. Kanada: CA-TF - Umsetzung der Sanktionen der Vereinten Nationen Diese Liste enthält Namen von Personen, Gruppen und Organisationen, die entweder aufgrund von UN Resolutionen zur Bekämpfung des Terrorismus gelistet wurden und/oder aufgrund 83.05(1) des Kanadischen Strafgesetzbuchs. Kanada: CA-ATA - Anti-Terrorism Act Diese Liste enthält Personen, Gruppen und Organisationen, die wissentlich terroristische Aktivitäten ausgeführt oder den Versuch der Ausführung unternommen haben, an solchen beteiligt waren oder diese unterstützt haben und/oder wissentlich im Namen solcher oder im Zusammenhang mit solchen Personen, Gruppen oder Organisationen arbeiten, die terroristische Aktivitäten ausgeführt oder den Versuch der Ausführung unternommen haben, an solchen beteiligt waren oder diese unterstützt haben. Australien: AU-FS - Umsetzung der Sanktionen der Vereinten Nationen Diese Liste beinhaltet natürliche und juristische Personen gegen die Finanzsanktionen, Einreiseverbote sowie Waffenembargos der Vereinten Nationen vorliegen. Bestandteil der Liste sind außerdem natürliche und juristische Personen, die vom Minister for Foreign Affairs gelistet wurden. Japan: JP-METI - WMD Sanktionen Dies ist eine End-User Liste mit Unternehmen, die verdächtigt werden mit der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (WMD) im Zusammenhang zu stehen. Hongkong: HK-MA - Umsetzung der Sanktionen der Vereinten Nationen Diese Liste beinhaltet natürliche und juristische Personen gegen die Finanzsanktionen, Einreiseverbote sowie Waffenembargos der Vereinten Nationen vorliegen Republik Singapur: SG-MAS - Umsetzung der Sanktionen der Vereinten Nationen Diese Liste beinhaltet natürliche und juristische Personen gegen die Finanzsanktionen, Einreiseverbote sowie Waffenembargos der Vereinten Nationen vorliegen. Indien: IN-BTO Banned Terrorist Organizations Liste der Organisationen, welche nach dem Gesetz von 1967 zur Prävention von Rechtswidrigen Aktivitäten zu terroristischen Vereinigungen erklärt wurden.

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