Marktverband Tierfutter BEURTEILUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSKRITERIEN NACH GMP FÜR DEN TIERFUTTERSEKTOR VON 2003

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Marktverband Tierfutter BEURTEILUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSKRITERIEN NACH GMP FÜR DEN TIERFUTTERSEKTOR VON 2003"

Transkript

1 Marktverband Tierfutter BEURTEILUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSKRITERIEN NACH GMP FÜR DEN TIERFUTTERSEKTOR VON 2003 Productschap Diervoeder (Den Haag, Niederlande) Juli 2003 Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Speicherung in einem Datenbestand oder Veröffentlichung dieser Publikation, auch auszugsweise, auf elektronischem oder mechanischem Weg, durch Fotokopien, Aufnahme oder in anderer Weise ist nur nach vorhergehender Zustimmung des Verlegers/Eigentümers gestattet. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

2 Inhaltsangabe 1 ZWECK DES DOKUMENTS GELTUNGSBEREICH BEURTEILUNGSPROGRAMM ALLGEMEIN ZERTIFIZIERUNGSAUDIT ÜBERWACHUNGSAUDIT WIEDERHOLUNGSAUDIT BERICHTERSTATTUNG ZERTIFIZIERUNG...5 ANHANG 1: BEURTEILUNGSKRITERIEN...8 ANHANG 2: ZEITAUFWAND FÜR GMP-AUDITS...12 ANHANG 3: VORLAGE FÜR AUDITBERICHT...17 Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

3 1 Zweck des Dokuments Dieses Dokument enthält die Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien für die Auditdurchführung bei den in Artikel 11, Absatz 1 der Verordnung PDV Zertiefiezierung nach GMP für den Tierfuttersektor 2003 des Marktverbandes Tierfutter (Productschap Diervoeder, abgekürzt: PDV) (nachfolgend: GMP-Regelung Tierfuttersektor ) genannten Unternehmen. 2 Geltungsbereich Diese Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien sind von Zertifizierungsstellen bei der Durchführung von Audits bei Tierfutterfirmen zwecks Zertifizierung auf der Grundlage der GMP-Standards anzuwenden. 3 Beurteilungsprogramm 3.1 Allgemeines Eine infolge Artikel 10 der Verordnung vom Marktverband akzeptierte Zertifizierungsstelle ist berechtigt, interessierte Unternehmen für einen oder mehrere in der GMP-Regelung Tierfuttersektor enthaltene GMP-Standards zu zertifizieren. Um zu beurteilen, ob das Unternehmen die Anforderungen des betreffenden GMP-Standards erfüllt, führt die Zertifizierungsstelle ein Zertifizierungsaudit durch. Auf der Grundlage des Zertifizierungsaudits erteilt die Zertifizierungsstelle abhängig von der Erfüllung der im vorliegenden Dokument enthaltenen Zertifizierungskriterien ein GMP-Zertifikat oder nicht. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt drei Jahre. Während der Gültigkeitsdauer des GMP-Zertifikats führt die Zertifizierungsstelle Überwachungsaudits durch, um zu beurteilen, ob das Unternehmen die Zertifizierungsbedingungen noch immer erfüllt. Diese Folgeaudits finden sowohl als statt. Das Zertifikat kann erst dann verlängert werden, wenn ein ergeben hat, dass das Unternehmen noch immer die GMP-Anforderungen erfüllt. Bei allen Auditbesuchen verwendet die Zertifizierungsstelle die von PDV genehmigte(n) Checkliste(n) (GMP32). Auf der Checkliste wird die Häufigkeit genannt, mit der jeder Aspekt des GMP-Standards mindestens zu überprüfen ist. Während des Audits beurteilt und klassifiziert eine Zertifizierungsstelle während des Audits festgestellte Abweichungen anhand der in Anhang 1 genannten allgemeinen Kriterien sowie der in der/den Checkliste(n) (GMP32) enthaltenen zusätzlichen Kriterien. Alle während des Audits festgestellten Abweichungen sind auf einem Berichtformular festzuhalten. Die minimale Zeidauer der Durchführung der verschiedenen Audits (einschließlich der Dokumentenbeurteilung) und der Berichterstattung wird in Anhang 2 angegeben. Die Dauer des Audits hängt von der Größe des Unternehmens und der Zahl der zu zertifizierenden Tätigkeiten ab. Ein Auditor kann bei einem Unternehmen höchstens drei Jahre lang (die Gültigkeitsdauer des Zertifikats) die notwendigen Audits durchführen. Das, auf dessen Grundlage die Zertifizierungsstelle über die Verlängerung des Zertifikats entscheidet, ist von einem anderen Auditor durchzuführen. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

4 3.2 Zertifizierungsaudit Die Zertifizierungsstelle sorgt für die gesamte Durchführung dieses Audits, d. h. für die Planung, die Beurteilung der Dokumente, den Auditbesuch, die Berichterstattung und die Zertifizierung. Das Zertifizierungsaudit stellt eine integrale Beurteilung des Qualitätssystems dar und besteht aus: Beurteilung der Qualitätsdokumentation. a. Es wird untersucht, ob die Punkte, die nach den betreffenden GMP-Standards schriftlich festgelegt sein müssen Organisation, Anwendungsbereich, Erklärung der Unternehmensleitung, Risikobeurteilung usw., auch tatsächlich in einem Qualitätshandbuch oder in Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen dokumentiert sind. b. Auditbesuch vor Ort. An dem/den Unternehmensstandort(en) wird untersucht, ob die Bedingungen der GMP- Standards in der betrieblichen Praxis in der richtigen Art und Weise implementiert werden. 3.3 Überwachungsaudit Die Zertifizierungsstelle stellt ein Auditprogramm zusammen, um während der Gültigkeitsdauer des Anerkennungszertifikats zu beurteilen, ob das Unternehmen weiterhin die Anforderungen der betreffenden GMP-Standards erfüllt. Dabei sind die Implementierung der Verbesserungsmaßnahmen und die in der/den Checkliste(n) (GMP32) minimal zu begutachtenden Aspekte zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden mindestens zwei Mal pro Jahr Überwachungsaudits durchgeführt: ein Mal pro Jahr und ein Mal pro Jahr. Ein es das sich auf einen Teil der Zertifizierungsbedingungen konzentriert, besteht aus: a. Beurteilung der Qualitätsdokumentation. Für die ausgewählten Zertifizierungsbedingungen wird untersucht, ob die Punkte, die nach den betreffenden GMP-Standards schriftlich festgelegt sein müssen Organisation, Anwendungsbereich, Erklärung der Unternehmensleitung, Risikobeurteilung usw., auch tatsächlich in einem Qualitätshandbuch oder in Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen dokumentiert sind. b. Auditbesuch vor Ort. An den Unternehmensstandorten wird für die ausgewählten Zertifizierungsbedingungen untersucht, ob die Bedingungen der GMP-Standards in der richtigen Art und Weise implementiert werden. Ein es Überwachungsaudit besteht aus: a. Auditbesuch vor Ort. An den Unternehmensstandorten wird untersucht, ob das Unternehmen anlässlich der während des vorangegangenen Audits festgestellten Abweichungen angemessene Verbesserungsmaßnahmen implementiert hat. Ferner wird untersucht, ob die ausgewählten Zertifizierungsbedingungen in der richtigen Art und Weise implementiert werden. Falls die Auditergebnisse Anlass dazu geben, muss ein intensiveres Auditprogramm durchgeführt werden. In Anhang 1 wird angegeben, wann ein solcher Anlass gegeben ist. 3.4 Vor dem Ende des Zertifizierungszeitraums wird ein durchgeführt, um zu beurteilen, ob das Unternehmen noch immer die Voraussetzungen für eine GMP-Zertifizierung erfüllt. Das stellt eine integrale Beurteilung des Qualitätssystems dar. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

5 Ein besteht aus: a. Beurteilung der Qualitätsdokumentation. Es wird untersucht, ob die Punkte, die nach den betreffenden GMP-Standards schriftlich festgelegt sein müssen Organisation, Anwendungsbereich, Erklärung der Unternehmensleitung, Risikobeurteilung usw., auch tatsächlich in einem Qualitätshandbuch oder in Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen dokumentiert sind. b. Auditbesuch vor Ort. An den Unternehmensstandorten wird untersucht, ob die Bedingungen der GMP-Standards in der richtigen Art und Weise implementiert worden sind. 3.5 Berichterstattung Die Zertifizierungsstelle dokumentiert die Berichterstattung entsprechend der in Anhang 3 aufgenommenen Vorlage für den Auditbericht. Der Bericht muss vollständig ausgearbeitet und in eine digitale Datei eingetragen werden. Der für die GMP-Zertifizierung zuständige Koordinator oder eine andere dazu befugte Person kontrolliert den vom Auditor abgefassten Bericht. Rohdaten sind gemäß den Akkreditierungsanforderungen nach EN zu bewahren. Die Zertifizierungsstelle schickt innerhalb von 6 Wochen nach Durchführung des Auditbesuchs den Bericht (einschließlich der ausgefüllten Checklisten) zusammen mit den Angaben des Anerkennungszertifikats in digitaler Form im vereinbarten Datenformat an das Koordinationsbüro für Tierfutterzertifizierung und -kontrolle (Bureau Coördinatie Diervoedercertificatie en controle, abgekürzt: BCD) des PDV. Außerdem schickt die Zertifizierungsstelle ein Exemplar fristgerecht an das beurteilte Unternehmen. 3.6 Zertifizierung Zertifikate werden, jeweils für einen Unternehmensstandort, für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt. Ein Zertifikat darf erst dann erteilt werden, wenn feststeht, dass das Unternehmen die GMP- Bedingungen erfüllt. Des Weiteren sind anlässlich des Überwachungsaudits unter Berücksichtigung des nachstehenden Schemas die nachfolgend und in Anhang 1 genannten Folgemaßnahmen zu ergreifen. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

6 Beurteilung Zertifizierung Folgemaßnahme Auditfeststellung: Das Unternehmen erfüllt die Keine Anforderungskonform Weniger als 10 Abweichungen der Kategorie 3 Mehr als 10 Abweichungen der Kategorie 3 Eine oder mehr Abweichungen der Kategorie 2 Zertifizierung. Das Unternehmen erfüllt die Zertifizierung. Das Unternehmen erfüllt nicht die Zertifizierung. Das Unternehmen erfüllt nicht die Zertifizierung. Das Unternehmen muss innerhalb der angegebenen Frist die notwendigen Maßnahmen zur angemessenen Verbesserung der Abweichungen ergreifen. Diese Frist kann höchstens bis zum nächsten Audit dauern. Das Unternehmen muss innerhalb der angegebenen Frist die notwendigen Maßnahmen zur angemessenen Verbesserung der Abweichungen ergreifen. Diese Frist kann höchstens 6 Wochen dauern. Das Unternehmen muss innerhalb der angegebenen Frist die notwendigen Maßnahmen zur angemessenen Verbesserung der Abweichungen ergreifen. Diese Frist kann höchstens 6 Wochen dauern, und zwar je nach der Natur und Schwere der Abweichung. Das Unternehmen hat sofort für die Produkte, die nicht die Voraussetzungen erfüllen, eine Rückrufaktion zu starten. Während der nächsten 3 Monate muss der Auditor das Unternehmen mindestens einmahl zusätzlich besuchen, und zwar je nach der Natur und Schwere der Abweichung. Eine oder mehr Abweichungen der Kategorie 1 Das Unternehmen erfüllt nicht die Zertifizierung. Es gibt zwei Möglichkeiten. Der Auditor entscheidet je nach der Natur und Schwere der Abweichung: a. Das Unternehmen muss sofort die notwendigen Maßnahmen zur angemessenen Verbesserung der Abweichungen ergreifen. Das Unternehmen wird während 6 Monaten jeden Monat kontrolliert. Die Zertifizierungsstelle muss in jenem Zeitraum prüfen ob das Unternehmen die Zertifizierung erfüllt. Sollte sich nach sechs Monaten herausstellen, dass die Abweichung der Kategorie 1 nicht ausreichend verbessert worden ist, oder sich eine neue Abweichung der Kategorie 1 ergeben, wird dieser Zeitraum bis auf 12 Monate verlängert. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

7 Beurteilung Zertifizierung Folgemaßnahme b. Das GMP-Zertifikat wird sofort ausgesetzt für höchstens 3 Monate. Falls das Unternehmen innerhalb der Frist von höchstens 3 Monaten die notwendigen Maßnahmen zur angemessenen Verbesserung der Abweichungen ergriffen hat, wird das Unternehmen wieder anerkannt. Während der nächsten 12 Monate muss der Auditor das Unternehmen mindestens 4 Mal zusätzlich besuchen, und zwar 2 Mal und 2 Mal. Die Zertifizierungsstelle muss prüfen, ob das Unternehmen die Zertifizierung erfüllt. Falls das Unternehmen innerhalb der Frist von höchstens 3 Monaten nicht die notwendigen Maßnahmen zur angemessenen Verbesserung der Abweichungen ergriffen hat, wird das Zertifikat aberkannt. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

8 Anhang 1: Beurteilungskriterien Abweichungen (Mängel) sind anhand der nachstehenden allgemeinen Kriterien zu klassifizieren. In Fällen, in denen von diesen allgemeinen Kriterien abzuweichen ist, wird dies in den Checklisten angegeben. Abweichung Klassifizierung Ergebnis - Es handelt sich um einen Mangel, bei dem das Risiko, dass die Qualität* des Tierfutters nicht mehr den GMP- Anforderungen genügt, gering ist. - Falls weniger als 10 Abweichungen der Kategorie 1 festgestellt wurden, erfüllt das Unternehmen die Zertifizierung. - Ein Teil wurde in der Dokumentation nicht vollständig beschrieben, obwohl das gefordert wird. - Falls 10 oder mehr Abweichungen der Kategorie 1 festgestellt wurden, erfüllt das Unternehmen nicht die - Ein bereits beschriebener Teil wurde nicht mehr aktualisiert, Zertifizierung. während dies infolge geänderter Regelungen notwendig ist. - Das Unternehmen hat in jedem Fall die notwendigen - Qualitätsregistrierungen wurden Verbesserungsmaßnahmen vergessen oder sind im Rückstand (< 2 Monate). Kategorie 3 zu treffen, um die Abweichung innerhalb der - Ein Teil wird nicht gut ausgeführt, es wird jedoch geurteilt, dass dies die die Qualität und/oder Sicherheit des festgelegten Frist zu verbessern. Diese Frist kann höchstens bis zum nächsten Audit dauern. Futtermittels nur beschränkt negativ beeinflusst. - Falls die Abweichung nicht rechtzeitig oder nicht - Die Norm für unerwünschte Stoffe wird überschritten, ohne dass dies unmittelbar Menschen, Tiere und/oder die Umwelt gefährdet, und es wurden kein angemessene Verbesserungsmaßnahmen ergriffen. vollständig verbessert wurde, wird sie in eine Abweichung der Kategorie 2 umgewandelt. Der Auditor muss dies bei der Dokumentation der Abweichungen angeben. - Es ist glaubhaft, dass die Abweichung einen Zwischenfall darstellt. * Mit Qualität ist die in der GMP-Regelung für den Tierfuttersektor definierte Basisqualität gemeint. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

9 Abweichung Klassifizierung Ergebnis - Die Abweichung der Kategorie 3 wurde bereits früher festgestellt, es hat jedoch keine ausreichende Verbesserung stattgefunden. - Falls 1 oder mehr Abweichungen der Kategorie 2 festgestellt wurden, erfüllt das Unternehmen nicht die Voraussetzungen zur GMP-Zertifizierung. - Es handelt sich um einen Mangel bezüglich wesentlicher Elemente 1 der GMP- Standarden, ohne Risiko für die Nahrungskette. - Falls eine Abweichung der Kategorie 2 festgestellt wurde bei einem kann das Zertifikat nicht verlängert werden. - Ein Teil wurde in der Dokumentation nicht vollständig beschrieben, wodurch das Funktionieren des Qualitätssystem gefährdet ist. - Falls ein Abweichung der Kategorie 2 festgestellt wurde bezüglich Einkauf oder Auslieferung nicht GMP-würdige Produkten muss das - Es gibt einen großen Rückstand (> 2 Monate) bei den Unternehmen sofort diese Produkten zurückholen. Registrierungen. - Das Unternehmen muss - Ein Teil wird nicht gut ausgeführt, und aufgrund objektiver Feststellungen kann geurteilt werden, dass dies für die Qualität und/oder Sicherheit innerhalb der angegebenen Frist die notwendigen Maßnahmen zur angemessenen Verbesserung der Abweichungen ergreifen, die Wiederholung der nicht GMPwertigen Produkte inbegriffen. des Tierfutters wesentlich ist. - Es handelt sich um die falsche Kategorie 2 Diese Frist kann höchstens 6 Wochen Verarbeitung von Additiven oder dauern. Tierarzneimitteln. - Falls das Unternehmen nicht - Eine Übertretung des innerhalb der angegebenen Frist Verwendungsverbots für die notwendigen Maßnahmen zur tierische Eiweiße. angemessenen Verbesserung der Abweichungen ergriffen hat oder den Rückruf der nicht GMPwertigen Produkte nicht rechtzeitig durchgeführt hat, wird die Abweichung in eine Abweichung der Kategorie 1 umgewandelt. Der Auditor muss dies bei der Dokumentation der Abweichungen angeben. - Während der nächsten 3 Monate muss der Auditor das Unternehmen mindestens einmahl zusätzlich besuchen. - Während dieses Audits beurteilt der Auditor, ob das Unternehemen die Zertifizierungsbedingungen erfüllt. Andere wesentliche Elemente der GMP-Standards können auch geprüft werden. 1 Zum Beispiel: a) Säuberung, Desinfektion und Befrachtungsreihenfolge bei GMP-Transporten, b) keine Risikobewertung für ein Futtermittel, c) Einkauf bei nicht GMP-wertigen Lieferanten, d) keine angemessene Eingangskontrolle und Probenahme von Futtermitteln, e) keine angemessene Registrierung für Tracking and Tracing, f) internes Audit nicht ausreichend durchgeführt. Weitere Informationen siehe Checkliste. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

10 Abweichung Klassifizierung Ergebnis Eine vereinzelte oder strukturelle schwerwiegende - Das Unternehmen erfüllt nicht die Zertifizierung. Abweichung hins. wesentlicher GMP- Bedingungen 2 mit unmittelbarer oder möglicher Gefahr für die Sicherheit von Menschen, Tieren oder Umwelt und möglichen unmittelbaren Konsequenzen für die Folgeglieder in der Herstellungskette. Eine Abweichung der - Es sind (nur) zwei Maßnahmen möglich, von denen eine unverzüglich zu ergreifen ist, und zwar nach Wahl der Zertifizierungsstelle, abhängig von Art und Schwere der Abweichung: o Unverzügliche Beseitigung der Abweichung bei Intensivierung der Kontrolle. o Unverzügliche Aussetzung des GMP-Zertifikats für höchstens 3 Monate. Kategorie 2 wurde bereits früher festgestellt, es wurden jedoch unzureichende oder nicht rechtzeitige Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt. - Im Falle einer Intensivierung der Kontrolle hat das Unternehmen unverzüglich Verbesserungsmaßnahmen zur Beseitigung der Abweichung zu treffen. Das Unternehmen wird während 6 Monaten jeden Monat, kontrolliert. In diesem Zeitraum muss eine Beurteilung hins. der Erfüllung sämtlicher GMP-Bedingungen Kategorie 1 durchgeführt werden. Falls eine zusätzliche Kontrolle ergibt, dass die Abweichung der Kat. 1 nicht vollständig behoben wurde, erfolgt die Aussetzung des Zertifikats durch die Zertifizierungsstelle. Im Falle von Ankauf, Verarbeitung und/oder Lieferung von nicht GMP-wertigen Futtermitteln, werden alle betreffenden Produkte zurückgerufen. - Falls die (intensivierte) Kontrolle ergibt, dass die Abweichung nicht vollständig oder nicht rechtzeitig behoben wurde, oder andere Mängel festgestellt wurden, wird die intensive Kontrolle bis auf 12 Monate verlängert. - Die Aufhebung einer Aussetzung ist nur möglich, wenn das Unternehmen rechtzeitig innerhalb von 3 Monaten die Abweichung verbessert hat und die Zertifizierungsstelle dies verifiziert hat. - Im Falle der Aufhebung einer Aussetzung des GMP-Zertifikats 2 Zum Beispiel: a) Säuberung, Desinfektion und Befrachtungsreihenfolge bei GMP-Transporten, b) keine Risikobewertung für ein Futtermittel, c) Einkauf und Lieferung von Futtermitteln nicht in Datenbank zur Risikobewertung von Futtermitteln aufgenommen, d) Einkauf bei nicht GMP-wertigen Lieferanten, e) Produktnormen nicht erfüllt. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

11 wird das Unternehmen von dem Zeitpunkt an während 12 Monaten mindestens 4 Mal, davon 2 Mal, kontrolliert. In diesem Zeitraum erfolgt eine Beurteilung hins. der Erfüllung sämtlicher GMP- Bedingungen. - Falls das Unternehmen innerhalb von 3 Monaten nach der Aussetzung die Abweichung nicht zur Zufriedenheit der Zertifizierungsstelle nachweislich verbessert hat, wird das Zertifikat unverzüglich entzogen. - Der Auditor unterrichtet in allen vorgenannten Fällen den GMP- Koordinator. Dieser unterrichtet in allen Fällen unverzüglich PDV/BCD. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

12 Anhang 2. Zeitaufwand für GMP-Audits Die Audits sind gemäß nachstehendem Schema durchzuführen. Auditzyklus Überwachungsaudit ; Überwachungsaudit ; Überwachungsaudit ; Überwachungsaudit ; Überwachungsaudit ; Überwachungsaudit ; Zertifizierungsaudit Zertifizierungszyklus: 3 Jahre Auditzyklus: 3 Jahre Audit 1 Audit 2 Audit 3 Audit 4 Audit 5 Audit 6 Audit 1 Audit 2 Hinweis: Es handelt sich hier um eine qualitative Wiedergabe des Auditzyklus bei GMP-Audits. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

13 Die nachfolgenden Tabellen enthalten Richtlinien für den Mindestzeitaufwand in Tagen für GMP-Audits bei Tierfutterfirmen. Von diesen Richtlinien kann abgewichen werden, falls dies aufgrund der Art des Unternehmens begründet werden kann. Der angegebene Zeitaufwand schließt die Untersuchung der Dokumente ein. Für die Berichterstattung können höchstens 10 % der gesamten Auditdauer berechnet werden. Falls während des Auditbesuchs auch Proben zu Verifikationszwecken genommen werden, kann die gesamte Auditdauer um 1 Stunde erhöht werden. Der Zeitaufwand für ein kombiniertes Audit GMP Tierfutter und ISO und/oder HACCP ist näher zu bestimmen. Ein Arbeitstag umfasst 8 Stunden. Bei der Feststellung der Haupttätigkeit eines Unternehmens wird von folgender Rangordnung ausgegangen: 1. Produktion 2. Handel Innerhalb dieser Hauptgruppen gilt folgende Rangordnung: 1. Mischfutter 2. Vormischungen 3. Zusatzstoffe 4. Futtermittel 5. Lagerung und Umschlag 6. Transport Diese Richtlinien werden nach einem Jahr evaluiert werden. Zertifizierungs- oder Zertifizierungs- oder Produktionsfirma einschl. Hauptniederlassung Produktionsstandort Mischfutterproduktion Mischfutterproduktion Tonnen Tonnen < > < > ,7 + 0,2X 1,9 + 0,2X 2,1 + 0,2X 1,2 + 0,2X 1,4 + 0,2X 1,6 + 0,2X 1,2 + 0,2X 1,4 + 0,2X 1,6 + 0,2X 0,7 + 0,2X 0,9 + 0,2X 1,1 + 0,2X 0,5 0,5 Produktionsfirma einschl. Hauptniederlassung Produktionsstandort Produktion von Vormischungen Produktion von Vormischungen Tonnen Tonnen < > < > ,7 + 0,2X 1,9 + X 1,2 + 0,2X 1,4 + 0,2X 1,2 + 0,2X 1,4 + 0,2X 0,7 + 0,2X 0,9 + 0,2X 0,5 0,5 Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

14 Zertifizierungs- oder Produktionsfirma einschl. Hauptniederlassung Produktionsstandort Produktion von Zusatzstoffen/Futtermitteln Produktion von Zusatzstoffen/Futtermitteln Zahl der Produkte Zahl der Produkte < > 15 < > 15 1,7 + 0,2X 1,9 + 0,2X 2,1 + 0,2X 1,2 + 0,2X 1,4+ 0,2X 1,6 + 0,2X 1,2 + 0,2X 1,4 + 0,2X 1,6 + 0,2X 0,7 + 0,2X 0,9 + 0,2X 1,1 + 0,2X 0,5 0,5 Anfangs- oder Verlängerungsaudit Zwischenzeitliches Audit, Zwischenzeitliches Audit, nicht Handel Mischfutter, Vormischungen, Futtermittel und Zusatzstoffen (GMP01 + resp. GP02, GMP03, GMP05 oder GMP09) Anzahl Produkte < > 15 0,8 + 0,2X 1,0 + 0,2 X 1,2 + 0,2X 0,6 + 0,2X 0,8 + 0,2X 1,0 + 0,2X 0,5 Hinweis: Wenn ein Unternehmen in beispielsweise sowohl Mischfutter, Vormischungen als auch Futtermitteln handelt, wird von der Gesamtzahl Produkte, in denen das Unternehmen handelt und von der Zertifizierung nach drei Standards ausgegangen. Der zusätzliche Zeitaufwand, weil auf den Handel in Vormischungen und Futtermittel ein anderer GMP-Standard zutrifft, ist nicht mehr zutreffend. Diese Standards müssen aber wohl im Zertifikat erwähnt werden. Der zusätzliche Zeitaufwand ist wohl anzuwenden, wenn sich das Unternehmen auch mit beispielsweise Transport oder Lagerung und Umschlag befasst. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

15 Zertifizierungs- oder Straßentransport, Lagerung und Umschlag Mitarbeiterzahl < > 15 0,8 + 0,2X 1,0 + 0,2X 1,2 + 0,2X 0,5 0,7 0,9 0,5 Zertifizierungs- oder Qualitätskontrolle für Futtermittellieferanten außerhalb der Niederlande Produktion Zahl der Produkte < > 15 0,8 1,0 1,2 0,6 0,7 0,8 Hinweis: Die Audithäufigkeit für nach GMP13 zertifizierte ausländische Lieferanten von Futtermitteln wurde auf einmal pro Jahr festgelegt. Laborcode Zahl der Analysen < Sterlab-Akkreditierung 1 0,25 0,35 0,5 Teilweise Sterlab-akkreditiert Zertifizierungs- oder 0,7 1,0 1,2 0,5 0,7 1,0 0,5 Nicht Sterlab-akkreditiert Zertifizierungs- oder 1,0 + 1,0 1,2 + 1,2 1,5 + 1,5 0,5 + 0,5 1,0 + 1,0 1,0 + 1,0 0,5 Beim Zertifizierungsaudit sind die wichtigsten Verrichtungen zu prüfen. Während eines Auditzyklus sind alle Verrichtungen mindestens ein Mal zu prüfen. Die Durchführung er Audits wird während der Harmonisierungsgespräche mit den Zertifizierungsstellen besprochen. Labortypen 1. Das Labor ist für sämtliche Verrichtungen Sterlab-akkreditiert (ISO 17025); verwaltungsmäßige Behandlung; 1 x pro 3 Jahre. Falls das Labor für mehr als 50 Verrichtungen Sterlab-akkreditiert ist, kann der minimale Zeitaufwand bis auf 0,75 erhöht werden. 2. Das Labor ist nicht für alle Verrichtungen Sterlab-akkreditiert; ausschließlich Besuch von Experten der Materie für Verrichtungen ohne Sterlab-Akkreditierung. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

16 3. Das Labor ist nicht Sterlab-akkreditiert; Besuch von Experten der Materie mit Auditor zwecks Systembeurteilung. Zertifizierungs- oder Anbau von Rohstoffen Zahl der Produkte < > 15 0,8 1,0 1,2 0,5 0,7 0,9 0,5 Zusätzlicher Zeitaufwand Zertifizierungs- oder GMP17.1, GMP17.2, GMP17.3 0,1 GMP+ Audit in Kombination mit ISO und/oder HACCP Food Audit Zeitaufwand für ISO und/oder HACCP Food Audit + 0,5 Zeitaufwand für GMP+ Audit Zeitaufwand für ISO und/oder HACCP Food Audit + 0,5 Zeitaufwand für GMP+ Audit 0,5 Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

17 Anlage 3: Vorlage für Auditbericht 1. Allgemeine Angaben Angaben zum Hauptstandort Name des Unternehmens : Anschrift : Postleitzahl und Ort : Telefon : Fax : Registrierungsnummer : Kontaktperson : Übrige Standorte und Qualifizierungen: Registrierungs- Standort Anschrift, Nr. Postleitzahl und Ort GMP-Standard(s) einschl. Datum der Fassung und ergänzende Produktkriterien Ablaufdatum des derzeitigen Zertifikats / neues Zertifikat gültig bis: Angaben zum Audit: Zertifizierungsaudit Zusätzliches Audit Datum der Dokumentenbeurteilung : Datum des Auditbesuchs : Datum der Berichterstattung : An der Überprüfung haben mitgearbeitet: Name Funktion Verwendete Dokumente : Zertifizierungsstelle : Auditor(en) : Name Unterschrift Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

18 2 Anwendungsbereich im Unternehmen / Standorte Bitte die Art des Unternehmens und die Tätigkeiten benennen. Produktmengen; Art und Zahl der (festen oder ausgeliehenen) Mitarbeiter pro Standort. Achten Sie auf mögliche andere Unternehmen am selben Standort oder unter derselben Holding (mit vergleichbaren Namen oder abweichenden Tätigkeiten). Organisationsstruktur. Bitte eine kurze Übersicht von Einkauf, Gestehungsprozess und Verkauf der Haupt- und Nebenströme (im Hinblick auf den Zusammenhang mit den beantragten Verrichtungen) geben. 3 Zusammenfassung der Beurteilung und Empfehlung Hier eine Zusammenfassung pro Standort und eine Gesamtzusammenfassung schreiben. Beginnen Sie mit einem Standardsatz, beispielsweise: Das Unternehmen wurde für ein es Überwachungsaudit hinsichtlich der GMP-Bedingungen besucht. Das Unternehmen wurde hinsichtlich der Voraussetzungen der betreffenden GMP-Standards überprüft. Geben Sie an, ob die beim vorigen Audit festgestellten Abweichungen behoben worden sind. Erstellen Sie je Standort und für das gesamte Unternehmen eine Zusammenfassung. Geben Sie anschließend in einigen Sätzen einen allgemeinen Eindruck des Qualitätsmanagements des Unternehmens. Die Abweichungen der Kategorien 1 und 2 gesondert benennen, einschließlich der (vom Unternehmen) vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen und des Enddatums. Die Abweichungen der Kategorie 3 global benennen. Auch die Vereinbarungen zum Zwecke der Verbesserung nennen. Gegebenenfalls Nachschrift nach Endbeurteilung durch den Koordinator: Beurteilung aufgrund zusätzlicher Dokumente, Folgeuntersuchung. Zusammenfassung der Beurteilung und die Zahl der festgestellten Abweichungen Standort Bei vorangegangenem Während des Bei Endbeurteilung Audit Auditbesuchs Zahl der Abweichungen Zahl der Abweichungen Zahl der Abweichungen Kat. 1. Kat. 2 Kat. 3 Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Das Unternehmen erfüllt / erfüllt nicht die Anforderungen des GMP-Standards. Auditergebnis: Nachkontrolle nach höchstens 3 Monaten, schwerere Prüfungen während 12 Monaten, Aussetzung, Entzug. 4. Anlagen Verwendete Checklisten, Berichtformulare für Abweichungen. Beurteilungs- und Zertifizierungskriterien nach GMP für den Tierfuttersektor von von 18

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH EN 16001 ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach EN 16001 erfolgt prinzipiell in 2 Schritten: Prüfung der Managementdokumentation auf Übereinstimmung mit der Norm Umsetzungsprüfung

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH VDA 6.X ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach VDA 6.X erfolgt prinzipiell in 2 Schritten und kann nur in Verbindung mit der ISO 9001 Zertifizierung durchgeführt werden.

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz

Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz Antragsteller: Zertifizierungskennung: BSI-XXX-XXXX Der Inhalt

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die

Mehr

Ablauf einer Managementzertifizierung

Ablauf einer Managementzertifizierung Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Ablauf einer Managementzertifizierung

Ablauf einer Managementzertifizierung Kundeninformation siczert Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22-77933 Lahr - (+49) 7821-920868-0 - (+49) 7821-920868-16 - info@siczert.de SEITE 1 VON 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Ablauf

Mehr

PB QMS-Umstellungsverfahren

PB QMS-Umstellungsverfahren 1 Ziel Die Prozessbeschreibung ist Bestandteil des Auditprogramms der Apothekerkammer Berlin und beschreibt die Umstellung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken nach QMS-Satzung der Apothekerkammer

Mehr

Verfahren zur Zertifizierung von Managementsystemen gemäß DIN EN ISO 9001:2008

Verfahren zur Zertifizierung von Managementsystemen gemäß DIN EN ISO 9001:2008 Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH Hochschulring 2 15745 Wildau Verfahren zur Zertifizierung von Managementsystemen gemäß DIN EN ISO 9001:2008 Dokument WP04 A - D01 Z U S A M M E N

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen

Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) 235.13 vom 28. September 2007 (Stand am 1. April 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Juni

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

Begriffe und Definitionen

Begriffe und Definitionen Sonstiges Dokument ICELT D 4001:2015 Begriffe und Definitionen Begriffe und Definitionen ICELT e.v. An der Ziegelei 2 D-37124 Rosdorf Tel: +49 (0)551 / 30 66 288-0 Fax: +49 (0)551 / 30 66 288-9 E-Mail:

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.

Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken. Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4. Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken Eigentümer: IG Regionalprodukte Letzte Aktualisierung: 20.11.2014 Version: 4.00 INHALT 1 Zielsetzung / Geltungsbereich... 3 2 Erläuterungen und

Mehr

Zertifizierungsverfahren. nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001

Zertifizierungsverfahren. nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 Zertifizierungsverfahren Seite 1/7 Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 9001, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Erstaudit und Zertifizierung... 2 2.1 Vorbereitung

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Regeln und Leistungsbeschreibungen zur Zertifizierung nach GMP+ FC. Regeln des TÜV NORD CERT Zertifizierungsverfahrens nach GMP+

Regeln und Leistungsbeschreibungen zur Zertifizierung nach GMP+ FC. Regeln des TÜV NORD CERT Zertifizierungsverfahrens nach GMP+ Regeln und Leistungsbeschreibungen zur Zertifizierung nach GMP+ FC Die Regeln und die Leistungsbeschreibungen zur Zertifizierung nach dem GMP+-Standard sind mitgeltend zum Angebot. Sie ergänzen die allgemeinen

Mehr

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs

Mehr

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)? Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,

Mehr

Zertifizierungsprogramm DIN 14675

Zertifizierungsprogramm DIN 14675 Zertifizierungsprogramm DIN 14675 für Produktzertifizierungsstellen nach DIN EN ISO 17065, die Fachfirmen nach DIN 14675 zertifizieren DIN_14675_Zertifizierungsprogramm_Stand 22_05_2014.docx Inhaltsverzeichnis

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Internes Audit. Medizinische Universität Wien

Internes Audit. Medizinische Universität Wien gültig ab: 25.06.2012 Version 1.2 Internes Audit Medizinische Universität Wien Spitalgasse 23 1090 Wien Funktion Name Datum Unterschrift erstellt Mag. Julia Feinig- 11.05.2011 Freunschlag geprüft Leiterin

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN 1. Allgemeines Die Zertifizierungsstelle der ALL-CERT bietet interessierten Unternehmen ihre Dienste zur Zertifizierung von Managementsystemen entsprechend einschlägiger Normen und Spezifikationen an.

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Unterschiede SwissGAP GLOBALG.A.P.

Unterschiede SwissGAP GLOBALG.A.P. Unterschiede SwissGAP GLOBALG.A.P. Unterschiede in den Kontrollpunkten In den Kontrollpunkten gibt es keine inhaltlichen Unterschiede. SwissGAP hat einige Punkte in einem zusammengefasst. Zudem trennt

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

RICHTLINIE ZUR FESTLEGUNG DER AUDITDAUER UND DER VERGÜTUNG (ISO 9001- ISO 22000)

RICHTLINIE ZUR FESTLEGUNG DER AUDITDAUER UND DER VERGÜTUNG (ISO 9001- ISO 22000) 1.0. ZWECK Die Richtlinie legt unter Berücksichtigung der Auditarten und Unternehmensstruktur die für die Audits benötigte Anzahl der Personen-Tage und deren Vergütung fest. 2.0. UMFANG Die Zertifizierung

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH SCC/SCP ALLGEMEIN

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH SCC/SCP ALLGEMEIN LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH SCC/SCP ALLGEMEIN Eine Zertifizierung nach SCC Sicherheits Certifikat Contraktoren bzw. SCP Sicherheits Certifikat Personal erfolgt prinzipiell in 2 Schritten:

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Zwischen der Unternehmensleitung der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH sowie dem Betriebsrat der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH wird zur Konkretisierung der Regelungen

Mehr

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

LGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink

LGA InterCert GmbH Nürnberg. Exzellente Patientenschulung. (c) Fachreferent Gesundheitswesen Martin Ossenbrink LGA InterCert GmbH Nürnberg Exzellente Patientenschulung 05.06.2012 Inhaltsverzeichnis Kurzvorstellung LGA InterCert GmbH Ablauf Zertifizierungsverfahren Stufe 1 Audit Stufe 2 Audit Überwachungs- und Re-zertifizierungsaudits

Mehr

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)

Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte) Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte

Mehr

1 Allgemeine Angaben Angaben zum Lieferanten: Firma Anschrift

1 Allgemeine Angaben Angaben zum Lieferanten: Firma Anschrift 1 Allgemeine Angaben Angaben zum Lieferanten: Firma Anschrift Straße PLZ und Ort Telefon Fax Ansprechpartner Vor-, Nachname Funktion Abteilung E-Mail Qualitätsmanagement Qualitätsmanager Vor-, Nachname

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Behörde für Bildung und Sport Abitur 2008 Lehrermaterialien zum Leistungskurs Mathematik

Behörde für Bildung und Sport Abitur 2008 Lehrermaterialien zum Leistungskurs Mathematik Abitur 8 II. Insektenpopulation LA/AG In den Tropen legen die Weibchen einer in Deutschland unbekannten Insektenpopulation jedes Jahr kurz vor Beginn der Regenzeit jeweils 9 Eier und sterben bald darauf.

Mehr

LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND - BEURTEILUNG

LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND - BEURTEILUNG Die Lieferantenselbstauskunft dient dazu, Informationen über neue Unternehmen einzuholen. Auf dieser Basis nehmen wir ein Bewertungsverfahren vor, dem alle Lieferanten unseres Unternehmens unterzogen werden.

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Kurzanleitung für Verkäufer

Kurzanleitung für Verkäufer Kurzanleitung für Verkäufer Registrieren auf www.easybasar.de Einloggen Am Basar anmelden Artikel erfassen Artikel abgeben Artikel abholen Registrieren bei www.easybasar.de Sie sollten sich bereits vor

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Gentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft

Gentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Gentechnikfreie Futtermittel Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Raiffeisen Kraftfutterwerk GmbH 1963 gegründet Kehl am Rhein, Baden-Württemberg 110 Mitarbeiter Herstellung von Mischfuttermittel - ausschließlich

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

EUROCERT. Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband

Mehr

REKOLE. zertifiziert certifié certificato. Karin Alexandra Salzmann REKOLE. Reglement der Garantiemarke

REKOLE. zertifiziert certifié certificato. Karin Alexandra Salzmann REKOLE. Reglement der Garantiemarke REKOLE zertifiziert certifié certificato Karin Alexandra Salzmann REKOLE Reglement der Garantiemarke H+ Die Spitäler der Schweiz Geschäftsstelle Lorrainestrasse 4 A 3013 Bern Karin Alexandra Salzmann REKOLE

Mehr

Anmeldung zur Qualifizierung und Prüfung von Zertifizierungsauditoren. für ISO/TS 16949 zugelassene Zertifizierungsgesellschaften

Anmeldung zur Qualifizierung und Prüfung von Zertifizierungsauditoren. für ISO/TS 16949 zugelassene Zertifizierungsgesellschaften Vorbemerkung Die offizielle Kontaktperson einer zugelassenen Zertifizierungsgesellschaft ist die einzige Person, die autorisiert ist, angehende Auditoren für Ihre Zertifizierungsgesellschaft zur Schulung

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen

Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen 1. Zertifizierungsstelle Die Mitgliedsinnungen des Bundesinnungsverbands des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks

Mehr

Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA

Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA Bisher ziehen Sie Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren ein? Wir haben für Sie eine Checkliste entwickelt, damit Ihr Verein fit für SEPA wird. Für Rückfragen und Unterstützung

Mehr

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)

Mehr

Informationsschrift zur Zertifizierung von Managementsystemen und AZAV-Anerkennung

Informationsschrift zur Zertifizierung von Managementsystemen und AZAV-Anerkennung 1 von 8 zur Zertifizierung von Managementsystemen und AZAV-Anerkennung GüteZert Zertifizierungsgesellschaft und Umweltgutachter der Auftraggeber, Güte- und Überwachungsgemeinschaften mbh Abraham- Lincoln-

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525

Mehr

Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV. Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten

Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV. Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten AgenturQZert Ist die Zertifizierungsstelle der AgenturQ. Wir sind seit 2007 unter dem Dach des DAR akkreditiert.

Mehr

Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7

Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 2 Merkblatt - Anlagen- und Netzbetreiber Mit dem Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49

Mehr

TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014

TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung

Mehr

Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON

Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON 1 Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON Einleitung Bei der Rasse PON wurden im APH in der letzten Zeit auffällig viele Herzkrankheiten und Herzveränderungen unterschiedlicher

Mehr

Qualitätsmanagement. Audit-Fragebogen. für Lieferanten der. x-y GmbH QUALITÄTS- MANAGEMENT. Fragebogen für externes Lieferantenaudit SYSTEM.

Qualitätsmanagement. Audit-Fragebogen. für Lieferanten der. x-y GmbH QUALITÄTS- MANAGEMENT. Fragebogen für externes Lieferantenaudit SYSTEM. von 4 Qualitätsmanagement Audit-Fragebogen für Lieferanten der x-y GmbH QM 05-09/ 2 von 4 auditiertes Unternehmen: QM 05-09/ 3 von 4 INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort 2. Fragen zur Unternehmens- bzw. Betriebsorganisation

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

DATEV eg, 90329 Nürnberg. Betrieb der DATEV Rechenzentren. Anforderungsprofil Business Continuity

DATEV eg, 90329 Nürnberg. Betrieb der DATEV Rechenzentren. Anforderungsprofil Business Continuity Z E R T I F I K A T Die Zertifizierungsstelle der T-Systems bestätigt hiermit der, für den Betrieb der DATEV Rechenzentren (Standorte DATEV I, II und III) die erfolgreiche Umsetzung und Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr