8. Aug Uhr: Erfahrungsgruppe Zwiebeln; BG Jampen-Occhini

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2 Agenda Impressum Dienstag 29. Aug. 2006, Uhr: Sommertagung am Inforama Ort: BG Jampen-Occhini, 3232 Ins Themen: - Zunahme alter und neuer bodenbürtiger Schaderreger im Gemüsebau - Förderung von alternativen Energien, Gemüsegärtner/Landwirte als Energiewirte (Regierungsrat A. Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor Kt. Bern) - Betriebsexterne Möglichkeiten, um die Ausbreitung bodenbürtiger Schaderreger einzudämmen (z.b. Heissrotte mit Kompostierung, Vergärung in Biogasanlagen); (Detailprogramm August) 8. Aug Uhr: Erfahrungsgruppe Zwiebeln; BG Jampen-Occhini Herausgeber: Fachstellen für Gemüsebau, Ins und Grangeneuve Redaktion: Hans-Peter Kocher (Kr), Lutz Collet (LC), Martin Freund (MF), René Steiner (RS), Martin Lichtenhahn (Seite FiBL-Beratungsdienst), Martin Keller (Seite Beratungsring Gemüse) Kontakt: Fachstelle Gemüsebau Ins, Tel.: , Fax: ; mail: hanspeter.kocher@vol.be.ch Auflage: 750 Exemplare Erscheinungsweise: 8 Ausgaben pro Jahr Druckerei: Murtenleu, Murten

3 Der Markt ist nie stabil Momentanaufnahme der Marktversorgung Kr. Zwischen drifteten Angebot und Nachfrage teilweise stark auseinander. Die Preise konnten zu wenig der Situation angepasst werden. Das Auf und Ab im Gemüsemarkt sorgt täglich für Überraschungen, lange Gesichter und unbeantwortete Fragen. Die Aussagen zur Situation können sehr unterschiedlich sein: Der Markt ist halt unberechenbar Das Wetter spielt verrückt und verursacht das Auf und Ab Die Produzenten spekulierten und haben zu hoch gepokert Wir sind zu stark von den Grossverteilern abhängig Die haben keine Ahnung vom Markt Ein einzelner Produzent (resp. eine Region) hat das Schlamassel ausgelöst Mir geht es um den attraktiven Preis. Die erwähnte Woche lieferte mehrere Beispiele zur instabilen Marktlage. Bei Kopfsalat herrschte ein sehr starkes Preisgefälle nach Osten. Dort wurde eine Salatschwemme erwartet, die wegen der Kälte und Nässe aber nicht im vorgesehenen Ausmass eintrat. Die vorsorglich gesenkten Produzentenpreise zwangen andere Regionen ebenfalls zu Preissenkungen. Blumenkohl gehört zu den unberechenbarsten Gemüsen bezüglich Marktversorgung. In den weissen Wochen kommt Blumenkohl in den Frigo, weil der Markt nicht alles aufnehmen kann, und plötzlich hat es ü- berhaupt kein Angebot mehr. So senkte das Hauptanbaugebiet den Preis, merkte aber nicht dass die Erntemenge massiv zurückging. Weil beim Grossverteiler die Preise bis zehn Tage im Voraus vereinbart werden, führte das zur unverständlichen Situation: Im Inland fehlt Ware, der Preis kann aktuell nicht angehoben werden, und die Ergänzungsimporte sind 50 Prozent teurer als die Inlandware. Der Broccolimarkt lief auch andere Wege als ihm zugedacht waren. Der Markteintritt mit inländischem Broccoli wurde mit moderaten Preisen angegangen. Weil die Erntemengen tiefer ausfielen als üblich, mussten Importe bewilligt werden, deren Preise 50 Prozent über den unsrigen liegen. Tomaten werden in sechs Preiskategorien gehandelt: Fleischtomaten, runde Tomaten, Rispentomaten, Cherry- Tomaten, Cherry-Rispen und Peretti. Da Rispentomaten einen höheren Preis realisieren als ihre runden Kolleginnen, stockte ihr Absatz beim Eintritt in die bewirtschaftete Phase. Weil runde Tomaten fehlen und die Gesamtmenge der runden und Rispentomaten zur Marktversorgung nicht ausreichen, wurden Importe bewilligt. Über die damals fehlenden, allgemein unproblematischen Krautstiele gibt es keine Importpreise, weil sie im Ausland auch nicht aufzutreiben sind. Gemüsepreise sind oft elastisch wie ein Drahtseil Im sich kurzfristig ändernden Gemüseangebot sind Preise, die bis zehn Tage im Voraus festgelegt werden, oft fern der Realität.

4 Frischgemüse gehört zu den rasch verderblichen Produkten. Sein Markt ist äusserst labil, und er kann hektisch sein. Bei Importen kann es durchaus vorkommen, dass die Produktpreise im Laufe eines Tages drei Mal ändern. Damit erwischt der Markt oft mehrere Marktteilnehmer auf dem falschen Fuss. Das Wetter und der Konsum Weil das Wetter die Erträge bis zirka 50 Prozent beeinflussen kann, leuchtet es ein, dass die Frischgemüsepreise die Marktsituation widerspiegeln sollten. Die Marktversorgung ist immer in einem labilen Zustand, denn das Wetter beeinflusst auch das Konsumverhalten. An sonnig warmen Sommerwochenenden werden andere und mehr Gemüse konsumiert als wenn es regnerisch und kühl ist. Falsches Marktverhalten Ernteprognosen können nicht aufs Kilo genau gemacht werden. Trotzdem sind verlässliche Zahlen unabdingbar. Werden bewusst falsche Angaben geliefert, (zu hohe Mengen zur Verhinderung von Importen, zu geringe Mengen zum Heben der Preise) reagiert der Markt rasch und hart. Die Falschmeldungen bei Zucchetti sind das letzte Beispiel. Setzt die Ernte nicht ein, muss das klar kommuniziert werden. Werden die Abnehmer nur hingehalten, so drücken sie den nächsten Import durch, und der wird dann höchstwahrscheinlich falsch sein. Werden von Produzenten mündlich vereinbarte Lieferzusagen bei sich verknappenden Angeboten nicht eingehalten weil ein schneller Franken winkt, wundert es nicht, wenn Abnehmer auf sie verzichten. Es stört nicht, wenn solche Anbieter aus dem Markt fallen. Die Rolle der Importeure Marktstörend sind auch Händler, die nur mit Tiefstpreisangeboten aus dem In- oder Ausland operieren. Mit ihrem Marktverhalten torpedieren sie loyale Händler. Weil sie im Auffinden von Tiefstpreisangeboten routiniert sind, halten sie sich über Gebühr lange im Markt und stören das Marktgeschehen nachhaltig. Verhinderte Preiselastizität Das Preisfindungssystem von Coop ist ein Anachronismus und weder der Zeit noch der Situation angepasst. Die Lieferanten müssen am Mittwoch ihre Preisofferten für die Lieferungen in der Folgewoche einreichen. Da bei einigen Gemüsen zwischen Überschuss- und Mangelsituation oft nur drei Tage liegen können, wird die Preisfestlegung bis zehn Tage im Voraus der Situation nicht gerecht. Die Produzenten können in der gesunden Marktsituation nicht von den kurzfristig besseren Preisen profitieren. Teurere Importe werden aber teurer detailliert. Der Preis hat hier seine Funktion, den Warenwert anzuzeigen, eingebüsst. Bei der Migros müssen die Angebotsund Preisofferten am Donnerstag eingereicht werden. Weil ihre Genossenschaften eine gewisse Autonomie haben, sind Anpassungen an veränderte Marktsituationen möglich. Glasnost und Loyalität sind gefragt Der Preis muss seine ökonomische Signalfunktion wiedererlangen, Händler und Grossverteiler müssen aus ihrer Kommissionärsfunktion wieder zum Handel zurückfinden und Transparenz muss die Anonymität ersetzen. Gewinn hier, Verantwortung und Risiko dort Gewinn ist überlebenswichtig und wird keinem vergönnt, insofern auch die andern Marktpartner daran teilhaben können. Der Produzentenpreis verdreifacht sich im Schnitt bis zum Konsu-

5 menten. Wenn der Produzent für seinen Spinat Fr pro Kilo erhält und der 500-Gramm-Beutel im Detail Fr kostet, stimmen die Verhältnisse aber nicht mehr und müssen angepasst werden. Verschiedene Gemüse werden im ungekühlten Selbstbedienungs-Offenverkauf angeboten. Es ist anmassend, wenn der Grossverteiler verlangt, dass sich diese Gemüse vier Tage halten müssen, ansonst eine Filialräumung zu Lasten der Zulieferer in Frage kommen könne. Wird diese Aussage damit begründet, dass Kühlvitrinen teuer und das Personal ungenügend ausgebildet seien, so entzieht sich der Detaillist seiner Verantwortung und delegiert das Risiko. Transparenz hier, Intransparenz dort Will die Produktion einen beantragten Import verhindern, muss die frei verfügbare Menge mit den Produzentennamen bekannt gegeben werden. Diese Transparenz ist nötig. Auf der andern Seite muss der Antragsteller weder seinen Namen bekannt geben noch die Höhe des geforderten Antrages begründen. Diese Intransparenz auf der Nachfragerseite muss durch Transparenz ersetzt werden, so wie sie von den Produzenten verlangt wird. Wieso müssen sich Gemüsehändler in der Anonymität verstecken? Loyalität hier, Schnäppchenjagd dort Verträge werden vereinzelt nicht eingehalten: Bei knappem Angebot liefert der Produzent in den lukrativeren Frischmarkt, oder der Abnehmer bezahlt in Überschusssituationen den vereinbarten Mindestpreis nicht. Wer Vereinbarungen einhält kann auch zukünftig liefern, resp. dem wird auch zukünftig geliefert. Festpreis hier, Marktpreis dort Die Märkte für Halb- oder Fertigprodukte unterscheiden sich wesentlich vom Frischgemüsemarkt. Sie haben andere Qualitäts- und Lieferbedingungen und andere Preisstrategien. Gemüse für die verarbeitende Industrie sollten nicht in Frischgemüsekanälen abgesetzt werden. Preisfestsetzungen im Frischgemüsesektor bis zehn Tage im Voraus müssen abgeschafft werden, sie sind nicht marktkonform. Der Frischgemüsemarkt ist ein Tagesgeschäft.

6 Weiterbildungskurse Kurse in Personalführung MF. In unseren Gemüsebaubetrieben ist die tägliche Mitarbeiterführung der direkte Austausch mit den Mitarbeitern vermehrt ein zentraler Erfolgsfaktor geworden und stellt an Führende aller Stufen hohe soziale und methodische Anforderungen. Nachdem im Jahre 2004 ein Kurs erfolgreich durchgeführt wurde, bietet das INFORAMA wiederum zwei Weiterbildungskurse in Personalführung an: Basiskurs Personalführung I Zielgruppe: in- oder ausländische Vorarbeiter oder Gruppenführer von Betrieben des Gemüsebaus, des Gemüsehandels, der Landwirtschaft oder der erweiterten Grünen Branche ; (gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt). Kursinhalte/-ziele: Mitarbeiterführung auf Stufe Gruppenchef; Kommunikation, Motivation, Teambildung; Arbeitsorganisation und Auftragserledigung; Arbeitsrecht; Konfliktbewältigung; Qualitätssicherung und Arbeitskontrolle; Erfahrungsaustausch. Kursdauer/-daten 3 Tage, 21./22./23. November 2006 Kurskosten: Fr (davon Kursgebühren und Kursunterlagen Fr , 2 Übernachtungen und sämtliche Verpflegung Fr ) Anmeldung und Information bis 15. Oktober 2006 an: Inforama Seeland, Fachbereich Spezialkulturen, 3232 Ins, Tel , Fax (bei Fragen Martin Freund kontaktieren Tel ) Aufbaukurs Personalführung II Zielgruppe: Betriebsleiter, Vorarbeiter oder Gruppenführer von Betrieben des Gemüsebaus, des Gemüsehandels, der Landwirtschaft oder der erweiterten Grünen Branche mit Führungserfahrung (Basiskurs nicht zwingend vorausgesetzt). Kursinhalte/-ziele: Vertiefung in Mitarbeiterführung, Kommunikation, Motivation, Teamentwicklung, Arbeitsorganisation und Konfliktbewältigung; Erfahrungsaustausch. Kursdauer/-daten: 2 Tage, 11./12. Dezember 2006 Kurskosten: Fr (davon Kursgebühren und Kursunterlagen Fr , 1 Übernachtung und sämtliche Verpflegung Fr ) Anmeldung und Information: (siehe Basiskurs Personalführung I) Modulare Weiterbildung Für die persönliche Weiterbildung, für die Betriebsleiterschulung oder zur Vorbereitung der Meisterprüfung finden im Winter 2006/07 am Inforama Seeland folgende Module statt: Modul 9 Buchhaltung: 14./15./16./ 28./29. Nov. 2006; 23./24. Jan Modul 2 Freilandgemüse: 30./31. Jan.; 20./21. Febr.; 27./28. März; 29./30. Mai; 12./13. Juni; 10./11. Juli 2007 (Informationen zu Anmeldung und Kosten: Der Gemüsebau 3/2006 Seite 36 oder Martin Freund kontaktieren).

7 Massnahmen gegen Schwarzarbeit im neuen Licht! LC. Der Bund hat eine Verordnung in die Vernehmlassung gegeben. Diese soll zukünftig die Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit regeln. Die Einführung der Verordnung soll 2007 sein. Neu ist hierbei: Verstärkte Sanktionen Arbeitgeber, die Schwarzarbeiter beschäftigen, sollen zukünftig bis zu fünf Jahre von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Für den Produzenten prekärer ist hingegen, dass die Streichung oder Kürzung der öffentlichen Finanzhilfe droht. Somit sind Direktzahlungen, vielleicht auch die Kreditvergabe betroffen. Datenaustausch Die Verordnung sieht den Datenaustausch zwischen den kantonalen Behörden vor, wie auch die Meldung betroffener Arbeitgeber an das SECO. Somit könnte dieses Delikt weitere Kreise ziehen. Berufsverbände befürchten daher die Schaffung eines Überwachungsstaates. und anderswo? Die Schweiz schafft hiermit mehr Fairness, mehr Arbeitnehmerschutz und einen vermehrten Zufluss in das Steuersäckchen und die Sozialkassen. Problematisch ist für den Gemüsebau hierbei, dass sich in anderen Ländern ganz legal Sozialabgaben sparen lassen: In den letzten Wochen war in der deutschen Presse zu lesen, dass dort weniger polnische und mehr rumänische Erntehelfer eingesetzt werden. Dieses geschieht, weil damit ein Lohnanteil von etwa 40%, nämlich Sozialabgaben, eingespart werden kann. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen Betrag. Dieser ist neu an die Sozialkassen in Polen abzuführen, da Polen Mitglied der EU ist. Stellt man hingegen rumänische Helfer an, entfallen diese Abgaben. Rechnet man diese Abgaben um auf die Produktionskosten, können sich so etwa 10% Ersparnis ergeben. Die Lösung: Soziale Standards in SwissGAP! Bisherige Kontrollen widerlegen den Verdacht die Landwirtschaft sei ein Hort der Schwarzarbeit. Die Schweizer Produzenten sollten bekannt machen, zu welchen Bedingungen sie anstellen, bzw. dass sie Sozialabgaben zahlen, anstelle zu schweigen. Mit gutem Gewissen sollten daher die Produzenten bestehende soziale Standards in SwissGAP aufnehmen und einer eigenen systematischen Kontrolle unterziehen. Diese würde dann die kantonalen Kontrollen ergänzen. Nimmt man hierbei die gleichen Verfahren wie es die neue Verordnung fordert, sollte daher der Papieraufwand gleich sein. Neu wäre dabei nur die Kontrolle. Damit würden die Produzenten aber viel gewinnen: So könnte sich schweizer Produktion von europäischer Konkurrenz deutlich sichtbar und nachweisbar unterscheiden. Wichtig ist die Kommunikation dessen gegenüber Kunde und Konsument. Er weiss es sonst nicht, obwohl eine wachsende Anzahl gerne fair kauft. Also: Tue Gutes und sprich darüber!

8 FiBL-Beratungsdienst Blattläuse am Salat einölen ist besser als einseifen! Die grüne Salatblattlaus ist trotz der Nasonovia-Resistenz verschiedener Salatsorten einer der wichtigsten und lästigsten Schädlinge im Salat. In den letzten Jahren erreichten uns viele Rückmeldungen, dass die in der Schweiz zugelassene Insektizide mit dem Wirkstoff Pyrethrin (Parexan N und Pyrethrum FS, beide mit Sesamöl) nicht mehr so wirksam sind, wie die bisherigen, nicht mehr erlaubten Formulierungen mit Piperonylbutoxid. Aus diesem Grund hat das FiBL die Wirkung der zugelassenen Produkte sowie von Prüfmitteln im Labor und Feld in Sommersätzen von Eisbergsalat verglichen. Kurz gesagt: die Wirkung war ernüchternd es hat sich bestätigt, was aus der Praxis zu hören war: weder die Schmierseife (Natural) alleine, noch die Pyrenthrum-Mittel alleine oder in Kombination mit Schmierseife hatten auf Blattläuse eine Wirkung. Auch NeemAzal-T/S (bisher keine Zulassung gegen Blattläuse im Salat) konnte die Erwartungen nicht erfüllen. Einzig Pyrethrum mit Rapsöl, sowie Quassia mit Schmierseife konnten die Blattläuse auf dem Eisbergsalat verringern. Die Schmierseife-Quassia Mischung schont die Nützlinge am besten, hat aber gegenüber Pyrethrum einen 2.5- mal höheren Preis. Pyrethrum mit Rapsöl kann bezüglich Wirkung und Preis empfohlen werden Rapsöl steht aber leider bisher als Pflanzenschutzmittel nicht zur Verfügung ab Anbausaison 2007 soll es eine Zulassung gegen Blattläuse erhalten bis dann darf laut Gesetz das Rapsöl erst mit der Salatsauce an den Salat kommen Zu beachten ist noch, dass Behandlungen mit Schmierseife und Quassia kurz vor der Ernte den Geschmack des Salates beeinflussen kann (seifig, bzw. bitter.) Auf dem Salat konnten jeweils viele Marienkäfer und Marienkäferlarven beobachtet werden. Diese wurden je nach Verfahren stark in Mitleidenschaft gezogen. Im ersten Versuch wurde die Marienkäferpopulation nach fünf Spritzungen geschätzt. Dabei haben sich frühere Beobachtungen der Nützlingsschonung bestätigt: - Keine oder geringe Schädigung: Schmierseife, Quassia und NeeemAzal/TS - Starke Schädigung: Pyrethrum und alle Mischungen davon Rotenon war bei dieser Bewertung nicht verwendet worden. Es ist aber bekannt, dass dessen Nützlings schädigende Wirkung grösser als bei Pyrethrum ist. Termine ERFA Tagung Biogemüse Kurstag August 2006 bei Agrico, Therwil/BL: Arbeitswirtschaft; Produkteinovation für Direktvermarkter; Betriebsbesichtigung ERFA Tagung Biogemüse Kurstag November 2006: Produktionskosten und Arbeitswirtschaft.

9 Beratungsring Gemüse Überbetriebliche Fruchtfolge MK Die Spezialisierung der Gemüsebaubetriebe zwingt zur überbetrieblichen Zusammenarbeit im Bereich Fruchtfolge, damit die Anbauunterbrüche zur Vermeidung von bodenbürtigen Krankheiten und Schädlingen eingehalten werden können. In letzter Zeit sind bei uns viele Anfragen eingegangen, wie die überbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Betrieb A (Gemüsegärtner) und Betrieb B (Landwirt) korrekt dokumentiert wird. Grundsätzlich können vier mögliche Fälle unterschieden werden: Herbstpacht (Kurzpacht), Flächentausch, Jahrespacht, Anbau im Auftrag Die Herbstpacht ist administrativ die einfachste Möglichkeit. Der Anbauzeitraum wird aber für A eingeschränkt, weil B zuerst eine landwirtschaftliche Hauptkultur im gleichen Jahr ernten muss (z.b. Getreide, Frühkartoffeln ). Betrieb B trägt die Kultur in seinem Fruchtfolgeplan ein, und stellt Betrieb A eine Kopie davon zur Verfügung. Betrieb A berücksichtigt die Kultur in seiner Suisse-Bilanz und führt die Aufzeichnungen über Düngung und Pflanzenschutz. Beim Kanton ist keine Meldung nötig. Beim Flächentausch meldet jeder Betrieb beim Kanton diejenige Fläche an, die er in diesem Jahr bewirtschaftet (streichen der abgetauschten Parzelle auf der vorgedruckten Liste, Erfassung der neuen Parzelle). Beide Betriebe tragen die Kultur des Tauschpartners in ihren Fruchtfolgeplan ein und stellen dem Partner eine Kopie davon für die Kontrolle zur Verfügung. Für Düngung und Pflanzenschutz ist jeder Betrieb für seine Kultur, die er selber bewirtschaftet, verantwortlich. Immer häufiger wird die Jahrespacht. Der auslaufende Betrieb B verpachtet einen Teil seiner Flächen an Betrieb A. Der Bewirtschafter A meldet die Fläche beim Kanton an und führt alle Aufzeichnungen wie für seine übrigen Parzellen. Rechtlich gesehen ist die Jahrespacht eher problematisch, weil Pachtverträge für mindestens 6 Jahre abgeschlossen werden (landw. Pachtgesetz). Mündliche Verträge sind aber gültig, ebenso wie die Auflösung im gegenseitigen Einverständnis nach einem Jahr. Bei diesen drei Varianten gehört die Gemüsekultur immer dem Betrieb A. Betrieb B muss sich nicht für die Marke Suisse Garantie kontrollieren lassen. Anders ist die Situation im vierten Fall: Betrieb B baut die Kultur selber an, Betrieb A übernimmt nur die Vermarktung der Produkte. Betrieb B ist hier verantwortlich für die Anmeldung beim Kanton und führt alle Aufzeichnungen über die Kultur selber. Er muss sich ausserdem für Suisse Garantie kontrollieren lassen. Betrieb A tritt als Vermarkter auf und benötigt zusätzlich die Zertifizierung für Suisse Garantie (nachgelagerte Aktivität). Für die Dokumentation der Rückverfolgbarkeit sind Lieferscheine auszustellen. Die vierte Variante verursacht die höchsten Kosten. Neben Zertifizierungskosten für Betrieb A fallen zusätzlich die Verbandsbeiträge und die Kontrollkosten für Betrieb B an.

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