STEUERBERATERKAMMERN Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe

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1 - 1 - STEUERBERATERKAMMERN Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe Fortbildungsprüfung 2002/2003 Steuerfachwirt/in Fach: R e c h n u n g s w e s e n Teil I : Buchführung u. Jahresabschluß nach Handels- und Steuerrecht Teil II : Gesellschaftsrecht A u f g a b e n Bearbeitungszeit: 240 Minuten Bearbeitungstag: Freitag, den und Notenschema (1) Für den schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung gelten folgende und Noten: Noten sehr gut (1) eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung gut (2) eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung befriedigend (3) eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung ausreichend (4) eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht mangelhaft (5) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, daß die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind 29-0 ungenügend (6) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind. (2) Die Prüfungsleistungen sind mit ganzen n zu bewerten. Prüfungsteilnehmer/in: Name: Vorname: Anschrift: Ergebnis: Gesamtpunktzahl: 100 Erzielte : Buchführung u. Jahresabschluß nach Handels- und Steuerrecht 87 Gesellschaftsrecht 13 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

2 - 2 -!! Bitte beachten Sie, daß sowohl der Aufgaben- als auch der Lösungsteil dieser Klausur abzugeben sind!! T E I L I B u c h f ü h r u n g u. J a h r e s a b s c h l u ß n a c h H a n d e l s - u n d S t e u e r r e c h t Aufgaben: 1. Beurteilen Sie die nachfolgenden Sachverhalte 1-7 unter Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des Handels- und Steuerrechts sowie den Verwaltungsanweisungen und entwickeln Sie danach falls es sich um bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter handelt die jeweiligen Bilanzansätze zum Soweit Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte bestehen, ist davon auszugehen, daß für das Wirtschaftsjahr 2001 (= Kalenderjahr) der niedrigstmögliche steuerliche Gewinn bzw. der höchstmögliche steuerliche Verlust ausgewiesen werden soll. Gehen Sie ferner davon aus, daß der Mandant in Zweifelsfällen keinen Rechtsbehelf führen, sondern der Verwaltungsauffassung folgen will. 2. Geben Sie für die ggfs. erforderlichen Berichtigungs- bzw. Ergänzungsbuchungen die Buchungssätze an. 3. Nennen Sie die jeweilige Gewinnauswirkung für 2001 mit den einzelnen Beträgen unter Hinweis auf die betreffenden Erfolgskonten. Hinweise: Eventuelle Änderungen bei der Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer sind nur bei den betreffenden Sachverhalten betragsmäßig anzugeben. Eine betragsmäßige Zusammenstellung sämtlicher Änderungen (Ermittlung des endgültigen steuerlichen Gewinns bzw. Erstellung der Steuerbilanzen) ist nicht erforderlich. Der Ansatz der nach 246 Abs. 1 HGB unstrittig anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden braucht nicht begründet zu werden. Soweit in den einzelnen Sachverhalten besonders darauf hingewiesen wird, daß Bilanzposten/Buchungen bereits zutreffend erfaßt/erfolgt sind, brauchen diese nicht mehr angesprochen zu werden. Auf gewerbesteuerliche Auswirkungen ist nicht einzugehen.

3 - 3 - Bearbeitungshinweise: Gehen Sie bitte bei Ihrer Lösung entsprechend der in der Aufgabenstellung vorgegebenen Reihenfolge vor! Achten Sie bitte auf eine übersichtliche und gut lesbare Darstellung Ihrer Lösung. Der markierte rechte Rand ist freizulassen. Allgemeine Angaben: Alfred Alt betreibt in Frankfurt am Main, Münchener Str. 150, seit Jahren den Handel mit Elektrogeräten und die Herstellung von elektrischen Anlagen als Einzelunternehmen. Das Einzelunternehmen ist seit 1990 im Handelsregister eingetragen. Alfred Alt versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes und ist voll zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sämtliche Umsätze, soweit sie steuerpflichtig sind, unterliegen dem Steuersatz von 16 %. Tag der Bilanzerstellung für den Jahresabschluß 2001 ist der Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach 7g EStG sind nicht erfüllt. Alfred Alt stellt seinen Jahresabschluß nach den Vorschriften des HGB unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften auf und legt den Jahresabschluß unverändert der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde.

4 - 4 - Sachverhalt 1: Grundstück Frankfurt, Kölner Str. 200 Dieses bebaute Grundstück hatte Alfred Alt zwecks Betriebserweiterung mit notariellem Kaufvertrag vom zum Preise von DM erworben. Vereinbarungsgemäß ist der Kaufpreis in 3 Raten von je DM bezahlt worden. Die erste Rate ist am (Tag des wirtschaftlichen Übergangs) durch Abhebung von einem privaten Sparkonto entrichtet worden. Sie ist buch- und bilanzmäßig bisher noch nicht erfaßt worden. Die übrigen Raten sind bei Zahlung folgendermaßen gebucht worden: Buchung am : Gebäude DM an Bank DM Buchung am : Grund u. Boden DM an Bank DM Das im Zentrum von Frankfurt gelegene Gebäude (Baujahr 1938) war im Zeitpunkt des Erwerbs zwar für Wohnzwecke durchaus noch gut verwendbar, gleichwohl wäre für Alfred Alt die Nutzung zu betrieblichen Zwecken erst nach Vornahme von erheblichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen möglich gewesen. Alfred Alt ließ das Gebäude deshalb sofort nach dem Erwerb abbrechen, um Platz für einen Neubau zu schaffen. Um die bisherigen Mieter zum vorzeitigen Auszug zu bewegen (sämtliche Mietverträge liefen ab noch 4 Jahre), mußte Alfred Alt eine Abfindung in Höhe von DM zahlen, die er bisher nicht gebucht hat, weil sie am aus privaten Mitteln gezahlt worden ist. Die hierbei entstandenen Abbruchkosten in Höhe von DM netto buchte Alfred Alt bei Zahlung am zu Lasten des Kontos "Grundstücksaufwendungen". Die Vorsteuer wurde dabei zutreffend behandelt.

5 - 5 - In dem Abbruch des Gebäudes erblickte Alfred Alt eine außergewöhnliche Abnutzung. Den am auf dem Gebäudekonto gebuchten Betrag in Höhe von DM buchte er deshalb zum über das Konto "Außerplanmäßige Abschreibung" aus. Nach den unbestrittenen Feststellungen eines Bausachverständigen entfielen vom Kaufpreis DM auf den Grund u. Boden und DM auf das Gebäude. Die Erwerbsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer u.a.) in Höhe von DM (netto, ohne Vorsteuer) buchte Alfred Alt 2001 bei Zahlung zu Lasten der Grundstücksaufwendungen. Die Vorsteuer wurde gemäß 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zutreffend berücksichtigt. Nach Beendigung des Abbruchs wurde auf dem Grundstück am mit dem Bau eines modernen Geschäftshauses begonnen. Das gesamte Bauwerk (Antrag auf Baugenehmigung Februar 2001) dient nach Fertigstellung am ausschließlich eigenbetrieblichen Zwecken. Die mit der Herstellung verbundenen Zahlungen an die einzelnen Bauunternehmer sowie die verrechenbare Vorsteuer wurden zutreffend buchmäßig erfaßt. Die Netto- Herstellungskosten in Höhe von DM wurden dem Konto Gebäude belastet. Hierin sind anteilige Herstellungskosten in Höhe von netto DM für einen Lastenaufzug (Nutzungsdauer 15 Jahre) sowie anteilige Herstellungskosten für eine Hofbefestigung in Höhe von netto DM (Nutzungsdauer 19 Jahre) enthalten. Kontenentwicklung lt. Buchführung: Grund u. Boden Zugang DM Bilanzwert zum DM Gebäude Zugang DM außerplanmäßige Abschreibung (Abbruch)./ DM 0 DM Herstellungskosten 2001, netto DM AfA 2001./ DM Bilanzwert zum DM

6 - 6 - Alfred Alt erfaßte die Gebäude-AfA für 2001 wie folgt: Buchung: AfA DM an Gebäude DM Weitere Buchungen sind bisher nicht vorgenommen worden. Gehen Sie davon aus, daß alle übrigen mit diesem Grundstück in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Aufwendungen (z.b. Gebäudeversicherung, Grundbesitzabgaben usw.) in 2001 von Alfred Alt zutreffend gebucht worden sind.

7 - 7 - Sachverhalt 2: Produktionsmaschine Alfred Alt hatte im Januar des Jahres 1999 eine Produktionsmaschine Typ C für seinen Betrieb angeschafft. Die Anschaffungskosten haben DM betragen. Die unbestrittene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Der Bilanzansatz bis zum entwickelt sich wie folgt: Zugang DM AfA 1999./ DM Bilanzwert zum DM AfA 2000./ DM Bilanzwert zum DM AfA 2001./ DM Bilanzwert zum DM Aufgrund der starken Konkurrenz mußte der Hersteller die Produktionsmaschine Typ C Ende Dezember 2001 zu einem Preis von DM (ohne USt) anbieten. Außer der planmäßigen AfA sind keine weiteren Beträge buchmäßig erfaßt worden.

8 - 8 - Sachverhalt 3: Fuhrpark (Pkw) Alfred Alt erwarb am einen neuen Pkw (Listenpreis: DM), der schätzungsweise zu 70 % für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird. Ein Zusammenhang mit steuerfreien Ausschlußumsätzen ist nicht gegeben. Obwohl die betriebsgewöhnlichre Nutzungsdauer für Pkw nach der neuen AfA-Tabelle 6 Jahre beträgt, ist Alfred Alt bei der Ermittlung des Bilanzwertes von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 4 Jahren ausgegangen (vgl. nachstehende Kontenentwicklung). Die Fahrleistung in 2001 hat km betragen. Hiervon entfielen km auf Geschäftsfahrten und km auf Privatfahrten. Alfred Alt führte kein Fahrtenbuch. Die Rechnung des Kfz-Händlers lautete wie folgt: Pkw DM Schiebedach DM DM USt 16 % DM DM Buchung: Pkw DM Vorsteuer DM an Bank DM

9 - 9 - Kontenentwicklung Pkw: Zugang März DM AfA linear./ DM Bilanzansatz zum DM Buchung: AfA DM an Pkw DM Die übrigen Pkw-Kosten und die darauf entfallenden Vorsteuerbeträge sind zutreffend gebucht worden.

10 Sachverhalt 4: Betriebsstoffe Nach den Unterlagen der Inventur zum stammen noch l Heizöl aus der Produktionsstätte des Alfred Alt. Bereits im November 2001 wurde die Produktion auf Stadtgas umgestellt, so daß Alfred Alt sich um den Verkauf des restlichen Heizöls bemühte. Bei den verschiedensten Angeboten ergab sich die Möglichkeit, an einen örtlichen Treibstoffhändler je Liter für 0,40 DM zu veräußern, was durch den Aufwand des Abpumpens als angemessen angesehen werden kann. Tatsächlich konnte Alfred Alt das noch vorhandene Heizöl am für 0,40 DM je Liter veräußern. Die l Heizöl stammen nach Auskunft des Alfred Alt aus folgenden Lieferungen: Anfangsbestand l zu 0,65 DM Zugang Februar l zu 0,70 DM Zugang März l zu 0,80 DM Zugang Juli l zu 0,60 DM Alfred Alt will in 2001 an dem Bewertungsverfahren der Vorjahre festhalten und hat deshalb den Bilanzwert zum wie folgt ermittelt: Endbestand Betriebsstoffe: l x 0,60 DM = DM Buchung: Betriebsstoffe 500 DM an Bestandsveränderungskonto 500 DM Weitere Buchungen sind nicht erfolgt.

11 Sachverhalt 5: Fertigerzeugnisse Bei der Ermittlung der Herstellungskosten und des Bilanzansatzes für die Fertigerzeugnisse seines Betriebs ist Alfred Alt in 2001 erstmals wie folgt vorgegangen: Materialeinzelkosten DM 40 % Materialgemeinkosten DM Fertigungseinzelkosten DM 75 % Fertigungsgemeinkosten DM Zwischensumme DM 15 % Verwaltungskosten DM 12 % Vertriebskosten DM Herstellungskosten u. Bilanzwert zum DM Die Gemeinkostenzuschläge hat sich Alfred Alt von der Abteilung Kostenrechnung (Kalkulation) durchgeben lassen. Durch Recherchen stellen Sie jedoch fest, daß sich in den Materialgemeinkosten DM und in den Fertigungsgemeinkosten DM kalkulatorische Kosten befinden. Die Verwaltungs- und Vertriebskosten sind von den kalkulatorischen Kosten unberührt. Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endbestand wurde zutreffend über das Bestandsveränderungskonto abgewickelt.

12 Sachverhalt 6: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Alfred Alt hat zum einen Forderungsbestand in Höhe von DM inkl. 16 % USt. Die genaue Durchsicht aller Unterlagen bei Bilanzaufstellung am führt zu folgenden Erkenntnissen: a) Kunde X hat am das Insolvenzverfahren angemeldet. Gegen ihn besteht eine Forderung in Höhe von DM inkl. 16 % USt. Am wurde das Insolvenzverfahren gegen X eröffnet; Alfred Alt erfuhr hiervon am aus der Zeitung. Der Insolvenzverwalter schätzt die Insolvenzquote auf 0 %. Eine Buchung ist hierzu bisher nicht erfolgt. b) Kunde Y schuldet Alfred Alt seit dem DM inkl. 16 % USt. Am bittet er Alfred Alt, auf einen Teil der Forderung zu verzichten, da er nur 70 % bezahlen könne. Ein Angestellter seines Unternehmens habe Anfang Februar 2002 eine größere Geldsumme unterschlagen und sei unbekannt verzogen. Alfred Alt erklärt sich nach Prüfung des Falles mit Schreiben vom hierzu bereit. Buchung 2001: Abschreibung auf Ford DM Umsatzsteuer DM an Forderungen aus Lief. u. Leist DM c) Zur Abdeckung des reinen Ausfallrisikos werden seit Jahren, den tatsächlichen Verhältnissen und Nachweisen entsprechend, Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 4 % p.a. angesetzt. Am Tage der Bilanzerstellung bestehen noch Forderungen in Höhe von DM (inkl. 16 % USt). Der Bilanzwert des Kontos Delkredere zum beträgt DM. Buchungen sind hierzu bisher nicht erfolgt.

13 Sachverhalt 7: Abbruchverpflichtung Alfred Alt hat auf fremdem Grund u. Boden ein Geschäftsgebäude errichtet. Fertigstellung und Abnahme erfolgten am Die Aufwendungen hierfür wurden zutreffend bilanziert. Im Pachtvertrag hat sich Alfred Alt verpflichtet, das von ihm errichtete Gebäude nach Ablauf der Pachtzeit zu entfernen. Ausgehend vom Zeitpunkt der Fertigstellung beträgt die Pachtzeit noch genau 20 Jahre. Alfred Alt schätzt, daß die Abbruchkosten nach Ablauf der Pachtzeit DM zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer betragen werden. Er hat bisher diesen Sachverhalt im Rahmen des Jahresabschlusses 2001 noch nicht berücksichtigt.

14 T E I L I I G e s e l l s c h a f t s r e c h t A. Sachverhalt: Der Diplom-Kaufmann Dieter Daumen und der vermögende Friedrich Finger beabsichtigen, gemeinsam einen Handel mit Textilien ausschließlich in München zu betreiben. Beide schließen am einen Gesellschaftsvertrag, der nicht notariell beurkundet wird. Im Gesellschaftsvertrag wird vereinbart: - daß Daumen als Gesellschaftsbeitrag das Eigentum an einem ihm gehörenden Lkw auf die Gesellschaft (Verkehrswert lt. Sachverständigengutachten = DM) überträgt, - daß der Komplementär Daumen von dem Verbot des Selbstkontrahierens befreit wird und - daß Daumen für seine Tätigkeit in der Gesellschaft eine monatliche Vergütung von DM erhält. Im Gesellschaftsvertrag ist ferner vereinbart, daß Finger als Kommanditist einen Geldbetrag in Höhe von DM durch Überweisung auf das einzurichtende Gesellschaftskonto einzubringen hat. Dieser Betrag ist auch in der Anmeldung zum Handelsregister enthalten. Der Gesellschaftsvertrag enthält keine Regelungen zur Geschäftsführung und zur Vertretung. Die Daumen & Co KG wird am in das Handelsregister eingetragen.

15 B. Sachverhalt/Aufgabe: Beantworten Sie die nachstehenden Fragen unter Angabe der einschlägigen Vorschriften des HGB bzw. des BGB: 1. Welches sind die Wesensmerkmale der KG, welche Rechtsgrundlagen finden Anwendung? 2. Ist der Gesellschaftsvertrag zivilrechtlich wirksam zustande gekommen? 3. Die KG hat im Februar 2001 in München ein bebautes Grundstück erworben. Kann die Gesellschaft Eigentum an dem Grundstück erwerben? 4. Wer ist zur Geschäftsführung und zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt? 5. Der Komplementär Daumen möchte: a) zur Erweiterung der Geschäftsausstattung ein Darlehen in Höhe von DM aufnehmen, b) darüber hinaus eine neue Filiale in Nürnberg gründen und c) außerdem den Buchhalter Hans Hand zum Prokuristen bestellen. Kann er dies ohne die Zustimmung des Kommanditisten Finger tun? 6. Am nimmt die Gesellschaft mit Zustimmung des Kommanditisten Finger den Betrieb auf. Daumen kauft von dem Lieferanten Bernd Ballen, nach Absprache mit dem Kommanditisten Finger, eine komplette Erstausstattung an Textilien zum Kaufpreis von DM. Haftet hierfür der Kommanditist Finger? 7. Wie wäre es, wenn der Kauf der Textilien erst nach dem erfolgt, Finger seine Einlage aber noch nicht erbracht hat?

16 - 16 -!! Bitte beachten Sie, daß sowohl der Aufgaben- als auch der Lösungsteil dieser Klausur abzugeben sind!! TEIL I Buchführung u. Jahresabschluß nach Handels- und Steuerrecht Lösung zu Sachverhalt 1: Grundstück Frankfurt, Kölner Str. 200

17 Lösung zu Sachverhalt 1: Grundstück Frankfurt, Kölner Str. 200

18 Lösung zu Sachverhalt 1: Grundstück Frankfurt, Kölner Str. 200

19 Lösung zu Sachverhalt 1: Grundstück Frankfurt, Kölner Str. 200

20 Lösung zu Sachverhalt 1: Grundstück Frankfurt, Kölner Str. 200

21 Lösung zu Sachverhalt 1: Grundstück Frankfurt, Kölner Str. 200

22 Lösung zu Sachverhalt 1: Grundstück Frankfurt, Kölner Str. 200

23 Lösung zu Sachverhalt 1: Grundstück Frankfurt, Kölner Str. 200

24 Lösung zu Sachverhalt 2: Produktionsmaschine

25 Lösung zu Sachverhalt 2: Produktionsmaschine

26 Lösung zu Sachverhalt 2: Produktionsmaschine

27 Lösung zu Sachverhalt 3: Fuhrpark (Pkw)

28 Lösung zu Sachverhalt 3: Fuhrpark (Pkw)

29 Lösung zu Sachverhalt 3: Fuhrpark (Pkw)

30 Lösung zu Sachverhalt 4: Betriebsstoffe

31 Lösung zu Sachverhalt 4: Betriebsstoffe

32 Lösung zu Sachverhalt 4: Betriebsstoffe

33 Lösung zu Sachverhalt 5: Fertigerzeugnisse

34 Lösung zu Sachverhalt 5: Fertigerzeugnisse

35 Lösung zu Sachverhalt 6: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

36 Lösung zu Sachverhalt 6: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

37 Lösung zu Sachverhalt 6: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

38 Lösung zu Sachverhalt 6: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

39 Lösung zu Sachverhalt 6: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

40 Lösung zu Sachverhalt 6: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

41 Lösung zu Sachverhalt 7: Abbruchverpflichtung

42 Lösung zu Sachverhalt 7: Abbruchverpflichtung Gesamtpunktzahl Teil I: =====

43 TEIL II Gesellschaftsrecht Lösung zu Teil II: Zu Frage 1: Zu Frage 2:

44 Zu Frage 3: Zu Frage 4:

45 Zu Frage 5: Zu Frage 6:

46 Zu Frage 7: Gesamtpunktzahl Teil II: =====

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