ALMWIRTSCHAFTLICHE FÖRDERUNG IN KÄRNTEN

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1 PROGRAMM FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMES IN KÄRNTEN Im Rahmen des Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes, das bis Ende 2006 Geltung hat, werden die Massnahmen Almwirtschaftliche Investitionsförderung, sowie das Kärntner Almrevitalisierungsprogramm angeboten. Das Förderansuchen wird beim zuständigen Regionalbüro der Abteilung 10 L, Landwirtschaft, des Amtes der Kärntner Landesregierung eingebracht. ALMWIRTSCHAFTLICHE INVESTITIONSFÖRDERUNG WAS WIRD GEFÖRDERT? Bauliche Investitionen im Bereich Almgebäude (Heuhütte, Heustall) einschließlich der für die Almbewirtschaftung notwendigen Einrichtungen und Anlagen; Anlagen zur Wasserund Energieversorgung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbauten, Zufahrtswege, Wirtschaftswege. Neben den allgemeinen Fördervoraussetzungen gelten bei nachstehenden Maßnahmen folgende spezielle Fördervoraussetzungen: 1) Almhütte Neu- und Zubau: Spezielle Fördervoraussetzungen: Es sind max. 150m³ des umbauten Raumes förderbar (einschließlich ev. Wirtschafts- und Lagerräume) Mindestbestoßung von 5 GVE und einer Mindestfutterfläche von 10 ha (anteilige genützte Almfutterflächen bei Almweidegemeinschaften bzw. genützte Servitutsrechte werden berücksichtigt) Mindestentfernung vom Heimbetrieb von 5 km Ausnahmen: Almen mit einer Almmilchreferenzmenge und nicht erschlossene Almen. 2) Almstall Zu- und Neubau: Keine speziellen Fördervoraussetzungen 3) Almhütten- und Almstallumbau: Bei Umbauten sind nur Dacherneuerungen (Dachstuhl, Lattung, Dachhaut) sowie Fundamenterneuerungen förderbar. 4) Energieversorgung für Almhütten: Die Kosten für einen Anschluß an das öffentliche Stromnetz werden nur für Milchviehalmen gewährt. (Voraussetzung: Almmilchreferenzmenge)

2 WER WIRD GEFÖRDERT? Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ganzjährig selbst bewirtschaften und selbst bewohnen und juristische Personen ( Agrargemeinschaften). Pensionistenbetriebe können nicht gefördert werden. FÖRDERVORAUSSETZUNGEN Einkommensgrenzen: - Das außerlandwirtschaftliche Einkommen der/des Antragsteller/s einschließlich des Ehepartners/Lebensgefährten muss unter dem 1,6-fachen des Referenzeinkommens liegen (Grenze derzeit ,-). - Das Gesamteinkommen (landwirtschaftlich + außerlandwirtschaftlich) der/des Antragsteller/s einschließlich des Ehepartners/Lebensgefährten muss unter dem 4-fachen des Referenzeinkommens liegen (Grenze derzeit ,-). ANRECHENBARE GESAMTKOSTEN Die Mindestinvestitionskosten müssen 7.500,- (netto) betragen. Beleguntergrenze: 100,--(netto) Innerhalb der laufenden Programmplanungsperiode (2000 bis einschließlich 2006) ist eine Höchstbeihilfe von max ,- möglich, wobei mögliche Investitionsförderungen am Heimbetrieb miteingerechnet werden, nicht mitgerechnet werden die Almrevitalisierung und Almzufahrtswege. Die förderbaren Kosten können auf Grund von Pauschalkosten oder Rechnungen ermittelt werden. Bei Antragstellung ab ist für die Anerkennung von Kosten die Vorlage von saldierten Originalrechnungen inkl. Originaleinzahlungsbestätigungen notwendig. Rechnungen von Privatpersonen müssen den Zusatz: Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für die Erfüllung allfälliger, sich aus dem Sozial- und/oder Steuerrecht ergebender Pflichten selbst verantwortlich bin beinhalten. INVESTITIONSZUSCHUSS; BEIHILFENSÄTZE IN % Fördergegenstand Investitionszuschuß Bauliche Investitionen im Bereich Almgebäude, Almhütte, Almstall inkl. der notwendigen Einrichtungen und Anlagen; Anlagen zur Wasser- u. Energieversorgung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen, Wege Niederalm (unter 1300m Seehöhe) 20% Mittelalm: (1300m bis 1700m Seehöhe) 30 % Hochalm: (über 1700m Seehöhe) 40 % Wirtschaftswege: max. 40 % Zufahrtsweg max. 60% Achtung: Bei der Förderung von Wirtschafts- und Zufahrtswegen kann der Baubeginn erst nach Vorliegen der schriftlichen Förderzusage erfolgen!

3 KÄRNTNER ALMREVITALISIERUNGSPROGRAMM FÖRDERUNGSZIELE / FÖRDERUNGSGEGENSTAND Vermeidung der zunehmenden Verwaldung offener Kulturlandschaften Almrevitalisierung. Die Erhaltung von wertvollen Landschaftselementen, Almschutzmaßnahmen und Schwendung im Rahmen von Wald-Weide Trennung. Investitions-, Organisations- und Planungskosten für Maßnahmen im Bereich der Landschaftsgestaltung und zum Schutz des Bodens werden gefördert. FÖRDERUNGSWERBER Bewirtschafter land und forstwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen eines übergeordneten Projektes oder öffentlichen Verfahrens. FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN Förderbar sind nur Vorhaben, soweit sie nicht nach den Maßnahmen des ÖPUL förderbar sind. Je Förderansuchen Almrevitalisierung sind Mindestkosten von 3.000,- erforderlich. Die Erstellung eines Almmaßnahmenplanes ist für die Almrevitalisierung durch ein autorisiertes Büro erforderlich (Adressliste in den Regionalbüros erhältlich). FÖRDERUNGSAUSMASS / BEIHILFENSÄTZE Bei Almrevitalisierungsmaßnahmen werden maximal 4.000,- Investitionskosten je Hektar bearbeiteter Fläche anerkannt. Almrevitalisierungsmaßnahmen sind bis zu max. 50 % der anfallenden Kosten förderbar (ev. Holzerlöse sind von den Kosten abzuziehen) Der Almmaßnahmenplan ist bis zu max. 70 % der Nettokosten förderbar. Rechnungen von Privatpersonen müssen den Zusatz: Ich nehme zur Kenntnis, dass ich für die Erfüllung allfälliger, sich aus dem Sozial- und/oder Steuerrecht ergebender Pflichten selbst verantwortlich bin beinhalten.

4 WEITERE INFORMATIONEN BEIM JEWEILIGEN REGIONALBÜRO: Regionalbüro Adresse Mitarbeiter Tel. Nr Fax-Nr Klagenfurt Bahnhofplatz Klagenfurt Leiter: Ing. Jandl Franz Matschek Anna-Elisabeth Martinz Hannelore Dw.: Dw.: Dw.: DW: Feldkirchen Milesistraße Feldkirchen Leiter: Ing. Insam Dieter Reichenhauser Wolfgang Dw.: Dw.: DW: Hermagor Hauptstraße Hermagor Leiter: Ing. Rauter Eduard Brugger Melitta Dw.: Dw.: DW: St. Veit / Glan Lastenstraße St. Veit/Glan Dipl. Ing. Petutschnig Dieter Ing. Hudelist Ingo Lambert Melitta Dw.: Dw.: Dw.: DW: Spittal / Drau Tiroler Straße Spittal/Drau Dipl. Ing. Berger Dieter Ing. Hopfgartner Wilfried Ing. Winkler Alexander Dw.: Dw.: Dw.: DW: Villach Meister-Friedrich- Straße Villach Leiter: Dipl. Ing. Lederer Harald Ing. Mayrbrugger Bertram Jande Carla Dw.: Dw.: Dw.: DW: Völkermarkt Spanheimergasse Völkermarkt Leiter: Ing. Pölz Hubert Ing. Tschernko Martin Innerwinkler Maria Renate Dw.: Dw.: Dw.: DW: Wolfsberg Am Weiher 5/ Wolfsberg Leiter: Ing. Urbanz Johann Ing. Mosser Wolfgang Ing. Müller Corina Dw.: Dw.: Dw.: DW: Für den Almwegebau ist in ganz Kärnten Herr Ing. Richard de Roja, Tel ( oder ) zuständig. Weitere Auskünfte erteilt: Schmidt Renate Tel.: Die Anträge sind bei den Regionalbüros erhältlich bzw. im Internet unter und auf der Homepage des Landes Kärnten www. landwirtschaft.ktn.gv.at, abrufbar.

5 Herausgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 L - Landwirtschaft, Dipl. Ing. Barbara KIRCHER Tel DW 31004, Fax DW 31010, post.abt10l@ktn.gv.at, Impressum: 6. Auflage, März Änderungen vorbehalten.

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