BESTATTERVERBAND BAYERN E. V.

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1 D München Nördliche Auffahrtsallee 64 Telefon Telefax bayern.de Dezember 2005 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben mich, anlässlich der Mitgliederversammlung am 16. April 2005, zu Ihrem neuen Vorsitzenden gewählt und mir dadurch Ihr Vertrauen ausgesprochen. Ich möchte mich auf diesem Wege nochmals herzlich dafür bei Ihnen allen bedanken. Bedanken möchte ich mich auch bei den aus der Vorstandschaft ausgeschiedenen Kollegen, Herrn Gerd Suckfüll, Herrn Otto Biber und Herrn Norbert Freudensprung für ihren Einsatz und ihre unermüdliche Arbeit. Sie haben damit das Gesicht unseres Verbandes entscheidend geprägt. Als Dank und in Würdigung ihrer Verdienste wurden sie von Ihnen einstimmig zu Ehrenvorsitzenden gewählt. Gleichzeitig wurde auch eine neue Vorstandschaft gewählt. Näheres hierzu erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten. Wir, das neue Team, werden, zusammen mit den Damen unserer Geschäftsstelle, die erfolgreiche Arbeit unserer Vorgänger fortführen. Auch werden wir uns mit Entschlossenheit den neuen Herausforderungen stellen. Gerade in Zeiten, in denen auch dem Bestatter der wirtschaftliche Gegenwind stärker als gewohnt entgegen bläst, und in denen sich Branchenfremde in unserem Feld tummeln, halten wir es für notwendig, dass wir uns verstärkt auf unsere Solidarität als Familienbetriebe und Verbandsmitglieder besinnen. Nur gemeinsam können wir diesen Herausforderungen wirkungsvoll begegnen. Eine der wichtigsten Entscheidungen der Zukunft wird sein, die menschliche, fachliche und betriebliche Qualifizierung unseres Berufstandes fortzuführen und zu verbessern, und den Beruf des Bestatters als staatlich anerkannten, zulassungspflichtigen, eigenständigen Beruf zu verankern, damit nicht Trittbrettfahrer und Branchenfremde, die sich für ein paar Euro einen Gewerbeschein ausstellen lassen und sich dann auch Bestatter nennen, den guten Ruf des Bestatters ruinieren. Ich freue mich auf die Arbeit, die vor uns liegt, hoffe auf Ihre Unterstützung und wünsche uns allen, neben beruflichem Erfolg, eine besinnliche Adventszeit ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr Ihr Toni Hanrieder

2 Der Generationswechsel ist vollzogen Jahreshauptversammlung und Neuwahlen in Manching 2 Am 16. April 2005 fand in Manching bei Ingolstadt die Jahreshauptversammlung des Bestatterverbandes Bayern statt. Wichtigste Tagesordnungspunkte waren die Neuwahlen zur Vorstandschaft und die Gründung der Bestatterinnung Bayern. Vorsitzender Gerhard Suckfüll konnte bei dieser Versammlung die Vertreter von rund 60 Mitgliedsbetrieben begrüßen. Zunächst gab Frau Rechtsanwältin Angela Haslinger, Geschäftsführerin des Bestatterverbandes Bayern e. V., den Mitgliedern einen Einblick in die umfangreiche Arbeit der Geschäftsstelle und der Verbandsführung. Auseinandersetzungen mit verschiedenen Kommunen Im Berichtszeitraum lag erneut ein wesentlicher Schwerpunkt in der Auseinandersetzung mit Kommunen. Zum einen geht es immer wieder um die Tätigkeit der Kommunen auf dem Bestattungssektor, um die Förderung der eigenen kommunalen Bestattungsunternehmen oder um die Förderung einzelner privater Unternehmen, die besonders mit der Kommune zusammenarbeiten. Im wesentlichen handelt es sich hier um die Städte München, Würzburg, Nürnberg und Augsburg. Einen großen Erfolg konnte der Bestatterverband mit einem Beschwerdeverfahren bei der Europäischen Komission verbuchen: Ende 2004 wurden die Körperschafts- und Umsatzsteuerrichtlinien geändert. Die Leistungen, die im Zusammenhang mit der Kremation erbracht werden, sind von dem Katalog der mehrwertsteuerfreien Leistungen ausgeschlossen. Der Bestatterverband wird darauf achten, dass die kommunalen Krematorien sich an die Richtlinie handeln und die Mehrwertsteuer berechnen. In München und Würzburg führen die städtischen Bestattungsdienste Überführungen außerhalb des Stadtgebietes durch. Auf dem Weg der Rechtsaufsicht wurde über das Innenministerium versucht, diese Praxis zu unterbinden, da nach Ansicht des Verbandes ein Verstoß gegen Art. 87 GO vorliegt. Innenminister Beckstein hatte daraufhin eine rechtsaufsichtliche Weisung an die Stadt München gerichtet, wonach ihr die Durchführung von Auswärtsüberführungen untersagt wurde. Gegen diese Weisung hat die Stadt München Widerspruch erhoben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge weiter entwickeln. Gegen die Stadt Würzburg wurde, nachdem alle bisherigen außergerichtlichen Vorstöße einschließlich der Einschaltung der Handwerkskammer Unterfranken nicht fruchteten, eine wettbewerbsrechtliche Klage durchgezogen, da hier die Friedhofsverwaltung und der städtische Bestattungsdienst nicht klar räumlich und personell getrennt sind. Was die Stadt Nürnberg anbelangt, so wurde hier erreicht, dass die Stadt die einschlägigen örtlichen Bestimmungen ändert, durch welche es den auswärtigen privaten Bestattern erschwert oder unmöglich gemacht wurde, in Nürnberg Einsargungen durchzuführen. Es mussten hier praktisch immer die städtischen Leichenfrauen hinzugezogen werden. Ein Popularklageverfahren, in welchem die einschlägigen Bestimmungen der Stadt für unwirksam erklärt wurden, hatte Erfolg. Auswärtige Bestatter können genau so, wie ortsansässige Bestatter, in Nürnberg einsargen und abholen. In Augsburg musste ebenfalls ein Popularklageverfahren durchgezogen werden. Auch dort bestand der Usus, dass für auswärtige Bestatter jeweils die ortsansässigen städtischen Leichenfrauen für die Einsargung herangezogen werden mussten. Dieses Verfahren hat der Bestatterverband Bayern erfolgreich durchgeführt. Auch ein entsprechender Wettbewerbsprozess gegen die Stadt Augsburg führte zum Erfolg. Die Stadt Augsburg wird sich nunmehr insoweit auch an die Wettbewerbsregeln und den fairen Wettbewerb halten müssen. Dumpingpreise Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt befasst sich mit dem Übel der Dumpingpreise, insbesondere im Zusammenhang mit Ausschreibungen von Friedhofsdiensten und Polizeiabholungen. Bedauerlicherweise ist es sowohl bei Kommunen als auch bei der Polizei immer noch Gang und Gebe, dass der billigste Bieter ohne Rücksicht auf Verluste den Zuschlag bekommt. Dass der Billig-

3 Dieses Urteil ermutigt den Verband, weiterhin gegen diesen allgemein festzustellenden Misstand vorzugehen und dem allgemeinen Preiskampf nach unten einen Riegel vorzuschieben. Der Bestatterverband hat einen ganz aktuellen Fall nochmals zum Gegenstand einer Beschwerde beim Polizeipräsidium genommen. Einem Anbieter, der Polizeibergungen für 49,00 EUR durchführt - pauschal und unter allen möglichen Umständen - wurde gerichtlich untersagt, im Zusammenhang mit einer Bergung dann durch Werbung bei den betroffenen Hinterbliebenen den Folgeauftrag an Land zu ziehen. Hier liegt ein gerichtliches Unterlassungsurteil vor. Vielleicht kann man mit Hilfe derartiger Gerichtsentscheidungen der Polizei die Bedeutung unseres Begehrens nahe bringen, Dumpingangebote nicht zu berücksichtigen und Mit großem Interesse verfolgen die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung die einzelnen Berichte anbieter dann oftmals mit allen - nicht immer lauteren - Mitteln versuchen muss, seine Verluste anderweitig einzuholen, insbesondere durch Erlangung der Folgeaufträge, liegt auf der Hand, beeindruckt die Kommunen und die Polizei jedoch selten. Wir haben nunmehr einen Musterprozess gegen eine Kommune durchgezogen, die die Friedhofsdienste im Rahmen einer Ausschreibung einem Unternehmen übertrug, welches einen ganz offensichtlichen Dumpingpreis geboten hatte. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde ein umfassendes Gutachten erholt, wie die ausgeschriebenen Preise zu kalkulieren sind. Es wurde ferner festgestellt, dass grundsätzlich bei einem Verstoß gegen die Vergabebestimmungen dem Mitbewerber, der nicht zum Zug gekommen ist, ein Schadensersatzanspruch zusteht und zwar auf Ersatz des positiven Interesses, sprich Schadensersatz. Das Gericht stellt mit erfreulicher Klarheit fest, dass es für die Klägerin einen erheblichen Eingriff in den freien und fairen Wettbewerb darstellt, wenn Billiganbieter ihre Verluste im Friedhofsbetrieb auf die Kunden ihres Bestattungsbetriebs umlegen, insbesondere dann, wenn der defizitäre Friedhofsbetrieb in erster Linie dem Kundenfang für den Bestattungsbetrieb dient. Die Klägerin konnte darauf vertrauen, dass die Beklagte (Kommune) derartige Vorgehensweisen erkennt und auch im Interesse der Mitbewerber unterbindet. die Anbieter bei wettbewerbswidrigem Verhalten von einer Vergabe auszuschließen. Das genannte Sachverständigengutachten betreffend die Kalkulation der Friedhofsleistungen kann unter Umständen auch in Parallelfällen herangezogen werden. Wir werden zumindest versuchen, in geeigneten Fällen hier Einfluss zu nehmen. Nach Meinung des Verbandes ist es ein gewichtiges Anliegen der gesamten Branche, diesem Preisdruck durch Dumpingangebote und auch durch die Förderung dieser Praxis durch die öffentliche Hand Widerstand entgegenzusetzen und sich damit auch für den fairen Wettbewerb einzusetzen. 3

4 Gerhard Suckfüll kandidiert nicht mehr Daran anschließend berichtete der Vorsitzende des Bestatterverbandes Bayern, Herr Gerhard Suckfüll, über die Arbeit des Geschäftsführenden Vorstandes und des Beirates. Es fanden zahlreiche Sitzungen sowohl des Geschäftsführenden Vorstandes, des Gesamtvorstandes und der Ausschüsse statt. Daneben wurden Termine beim Innen- und Wirtschaftsministerium wahrgenommen und es fand eine Sondersitzung bei der Handwerkskammer München-Oberbayern statt. Die bevorstehende Gründung einer Landesinnung wurde sorgfältig vorbereitet. Bezüglich der Neuwahlen kündigte Gerhard Suckfüll an, nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung zu stehen. Es erfülle ihn mit Stolz, dass die Mitglieder der künftigen Vorstandschaft bereits seit mehreren Jahren eingearbeitet wurden und sowohl in den Ausschüssen des Bundesverbandes und der Handwerkskammern bereits tätig seien. So sein ein nahtloser Übergang sichergestellt. Namentlich dankte er allen Vorstandsmitgliedern, der Geschäftsstelle, dem Bundesverband, aber auch seiner Familie, die viel Verständnis für die umfangreiche Arbeit aufgebracht hat. Insbesondere beim Bau des Berufsausbildungszentrums in Münnerstadt, bei der Gerhard Suckfüll als Bauleiter fungierte, gab es sehr viele Termine und Besprechungen wahrzunehmen. Intensive Öffentlichkeitsarbeit Dem Bericht des Vorsitzenden folgten die Tätigkeitsberichte der Ausschussvorsitzenden. Herr Toni Hanrieder berichtete vom Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und Berufsstandspolitik, dass zahlreiche Pressemitteilungen zu aktuellen Themen an die bayerischen Tageszeitungen verschickt wurden und dass ein Werbeflyer zur Mitgliederwerbung gedruckt wurde. Namentlich dankte er unter dem Applaus der Anwesenden Herrn Matthias Liebler für seine hervorragende Arbeit, insbesondere bei der Pflege des Internetauftrittes und bei der Erstellung der Mitgliederzeitschrift Aktuell. Hanrieder berichtete weiter, über die sehr gelungene Törggelen-Fahrt, auch wenn diese nicht die erhoffte Resonanz gefunden hatte. Er gab ferner einen kurzen Ausblick auf die BEFA 2005 und erläuterte die Zusammenhänge der Einkaufsgenossenschaft. Rasante Entwicklung in der Aus- und Fortbildung Aus dem Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung berichtete Herr Norbert Freudensprung. Dabei wartete er nicht nur mit der aktuellen Situation auf, sondern schilderte sehr eindrucks- und humorvoll die Entwicklung in der Aus- und Fortbildung der vergangenen Jahrzehnte. Sein Bericht wurde von Herrn Matthias Liebler ergänzt, der von den Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Bestatter und von der Situation im Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft berichtete. Friedhof und Umwelt Herr Thomas Schmid gab einen Tätigkeitsbericht aus dem Ausschuss für Friedhof und Umwelt. Die wesentliche Tätigkeit beschränkte sich darauf, einen Musterwerkvertrag für die Vergabe von Friedhofsdienstleistungen zu erarbeiten. Dieser Musterwerkvertrag ist in der Zwischenzeit fertig gestellt und wird auch vom Verband der deutschen Friedhofsverwalter unterstützt. Jetzt gilt es zu klären, wie der Musterwerkvertrag zu vertreiben ist. Ferner wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband ein Grabmacherlehrgang angeboten, der voll ausgebucht war. Aktiver Juniorenkreis Aus dem Juniorenkreis berichtete Juniorensprecher Ralf Hanrieder. Die Junioren des bayerischen Verbandes trafen sich 2004 in Rothenburg ob der Tauber. Im Juli 2005 findet das bayerische Juniorentreffen in Münnerstadt statt. Auch beim Bundesjuniorentreffen in Bochum waren zahlreiche bayerische Junioren vertreten. Geordnete Finanzen Von geordneten Finanzen berichtete Schatzmeister Ralf Keßler. Er stellte dann den Haushaltsplan für das kommende Jahr vor. Kassenprüfer Jürgen Pluschke bescheinigte dem Schatzmeister eine saubere Kassenführung und empfahl den Anwesenden, die Vorstandschaft zu entlasten. Die Anwesenden folgten dieser Empfehlung einstimmig. 4

5 Neuwahlen zur Vorstandschaft Als nächstes standen die Neuwahlen zur Vorstandschaft auf der Tagesordnung. Die Wahlergebnisse können auf Seite 6 und 7 dieses Aktuell nachgelesen werden. Als erste Amtshandlung schlug der neu gewählte Vorsitzende Toni Hanrieder vor, Herrn Gerhard Suckfüll, Herrn Otto Biber und Herrn Norbert Freudensprung, zu Ehrenvorsitzenden zu ernennen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen. Bestatterinnung Bayern gegründet Nach der Mittagspause fand die Gründungsversammlung zur Landesinnung für das Bestattungsgewerbe Bayern statt. Herr Gerhard Suckfüll erklärte zusammen mit Frau Rechtsanwältin Angela Haslinger die Notwendigkeit der Innungsgründung. Es ist beabsichtigt, Bestatterverband und Innung parallel nebeneinander laufen zu lassen. Den anwesenden Gründungsmitgliedern wurde die Satzung verlesen. Einwände gegen diese Satzung gab es nicht, so dass die Gründung ohne jegliche Probleme ablief und nun vom Wirtschaftsministerium zu genehmigen ist. Als Obermeister wurde Herr Toni Hanrieder und als stellvertretender Obermeister Herr Matthias Liebler jeweils einstimmig gewählt. Ferner wurden noch die Vertreter für die einzelnen Handwerkskammerbezirke gewählt. Hier folgten die Anwesenden jeweils den unterbreiteten Kandidatenvorschlägen. Sobald die Genehmigung des Wirtschaftsministeriums vorliegt, werden sich die gewählten Vertreter zusammensetzen und die weitere Vorgehensweise (Beiträge, Gesellenausschuss, Kreishandwerkerschaft u. dergl.) beraten. Matthias Liebler Stellvertretender Vorsitzender Die neu gewählte Vorstandschaft mit dem Beirat, den Ehrenvorsitzenden und der Geschäftsführerin Frau Rechtsanwältin Angela Haslinger 5

6 Ergebnisse der Neuwahlen Der Geschäftsführende Vorstand Toni Hanrieder Matthias Liebler Thomas Schmid Vorsitzender Krankenhausstr Dachau Tel / Fax 08131/ Stellv. Vorsitzender Baumhofstr Marktheidenfeld Tel / Fax 09391/ Stellv. Vorsitzender Steinweg Rothenburg o. T. Tel /1346 Fax 09861/86339 Ralf Michal Stellv. Vorsitzender Lange Zehntstr Schweinfurt Tel / Fax 09721/ Thomas Hartl Stellv. Vorsitzender Beilhackstr Prien Tel / Fax 08051/ Fritz Haagn Stellv. Vorsitzender Florianiplatz Bad Reichenhall Tel / Fax 08651/ Heinz Pusz Protokollführer Wöhrvorstadt Schwandorf Tel /1836 Fax 09431/1812 Ralf Kessler Schatzmeister Leimbachstr Bad Brückenau Tel /2008 Fax 09741/2180 6

7 Der Beirat Andreas Alius Beirat Adolf-Schmetzer-Str Regensburg Tel. 0941/ Fax 0941/ Alexander Christ Beirat Kanzleistr Bayreuth Tel. 0921/65559 Fax 0921/65545 Bernd Fischer Beirat Pferdemarkt Deggendorf Tel. 0991/32147 Fax 0991/7640 Jörg Freudensprung Beirat Siechenstr Bamberg Tel. 0951/62222 Fax 0951/63331 Jürgen Häring Beirat Semmelstr Würzburg Tel. 0931/ Fax 0931/ Gabriele Kahl Beirätin Ketschendorfer Str Coburg Tel / Fax 09561/ Werner Schwarz Beirat Auzingerstr Haar Tel. 089/ Fax 089/ Ralf Hanrieder Juniorensprecher Krankenhausstr Dachau Tel / Fax 08131/

8 Gute Bestattungskultur ist nicht ohne gute Lebenskultur zu haben Bestatter aus Berufung Er selbst bezeichnet sich als Bestatter aus Berufung und gehört seit 30 Jahren dem Bestatterverband Bayern e.v. an, zu dessen 1. Vorsitzenden er jetzt einstimmig gewählt wurde: Toni Hanrieder aus Dachau. Das Wahlergebnis werte ich als riesigen Vertrauensbeweis meiner Person gegenüber. Ich habe mich natürlich sehr darüber gefreut, dass mein langjähriges Engagement im und für den Verband von den Bestatterkollegen so gewürdigt wird. Mit Elan gehen wir jetzt gemeinsam neue Ziele und Herausforderungen an, die an uns als Bestatter gestellt werden, betont der frischgebackene Verbandschef, der auf langjährige Berufsund Gremiumserfahrung zurückgreifen kann. Seit 30 Jahren Mitglied im Landesverband, legte Hanrieder 1988 die Prüfung zum Geprüften Bestatter ab, 2003 die zum Bestattermeister. Bereits 1992 erfolgte die Wahl zum stellvertretenden Juniorensprecher, 1996 zum Beirat in die Gesamtvorstandschaft, 2002 die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden. Seit einem Jahr übt der 50jährige außerdem das Vorstandsamt der Arbeitsgemeinschaft Krematorien in Deutschland aus. Kampf für staatliche Anerkennung des Berufsbildes Eines der wichtigsten Ziele, für die Toni Hanrieder mit seinem neuen Vorstand kämpft, ist die staatliche Anerkennung des Bestatterberufes: Die staatliche Zulassung ist angesichts der hygienischen Erfordernisse in unserem Beruf unabdingbar. Ich vergleiche dies gerne mit dem Arztberuf. Jeder Bestatter muss seine Qualifikation nachweisen, wenn er diese Dienstleistungen am Menschen und für die Angehörigen ausübt. Der Gewerbeschein kann nicht die einzige Voraussetzung sein. Wer sich heute für den Beruf des Bestatters entschieden hat, der hat eine der verantwortungsvollsten Aufgaben in unserem Gemeinwesen ergriffen, betont der Landesverbandsvorsitzende mit Nachdruck. Ein Bestatter übt viele Berufe gleichzeitig aus, vom Trauerbegleiter über Berater, Verkäufer, Treuhänder des Abschiedsprozesses, Eventmanager, Gesprächspartner und Mitgestalter einer Kultur. Deshalb sei auch die fundierte Weiterbildung der Kollegen ein weiterer wichtiger Punkt der künftigen Vorstandsarbeit: Jeder Bestatter wisse um die Wertigkeit seines Berufslebens, das Image eines Totengräbers entspreche nicht mehr dem Gefühl der Zeit. Ohne profundes Fachwissen ist dieser Beruf nicht lange zu machen; und jeder Bestatter, der sein Handwerk von der Pike auf gelernt und sich weitergebildet hat, der ist auch stolz auf seinen Beruf und muss sich nicht verstecken. Gegen Leichentourismus und anonyme Bestattung Deutliche Worte findet der neue Vorsitzende, wenn es um den Wandel der Bestattungskultur geht. Allzu häufig werden Bestatter in die Ecke derer gestellt, für die das Leid anderer nichts ist als die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Ich sage zu Unrecht! Denn es geht schließlich immer um den Menschen - es ist schlimm, wenn der Mensch zur Ware verkommt und die Würde des Menschen am Kostenfaktor gemessen wird, wehrt sich Toni Hanrieder gegen das Motto Geiz ist geil auch bei den letzten Dingen. 8 Jeder qualifiziert ausgebildete und weitergebildete Bestatter sei oftmals nicht nur Trauerhelfer, sondern auch Lebenshelfer. Ich spreche hierfür für alle bayerischen Kollegen, denn ich weiß als

9 Bestattermeister im eigenen Familienbetrieb, wieviel Kraft und Einsatz dieser Beruf fordert. Ein Bestatter nimmt seine Aufgabe sehr ernst, denn er weiß, dass die Gestaltung des letzten Abschieds für die Hinterbliebenen eine zentrale Rolle bei der Bewältigung ihrer Trauer spielt. Jeder Handgriff ist wichtig und prägt sich bei den Angehörigen ein. Diese kompetente menschliche Hilfe eines Fachunternehmens ist aber nicht ab Discountlager erhältlich. Eine gut geleistete Dienstleistung gibt Zufriedenheit, hat aber ihren Preis, macht Hanrieder deutlich, der sich auch als Sprecher der Krematorien in Deutschland engagiert. Dies gelte um so mehr, als sich vermeintliche Billig-Angebote oftmals als große Mogelpackungen erwiesen, wo viele Selbstverständlichkeiten als Extraleistung teuer bezahlt werden müssten. Wo bleibt da die innere Achtung der Würde des Verstorbenen? Wo bleibt dabei die Möglichkeit für einen liebenden Abschied der Hinterbliebenen als Anfang für einen Neubeginn? Geglückter Abschied erleichtert die Trauerarbeit würdigen Einzelüberführung in einem angemessenen Bestattungswagen und Einäscherung im regionalen Lebensumfeld des Einzelnen tritt zunehmend Sargdiscount, Entsorgung in Polen und Tschechien sowie anonyme Bestattung anstelle einer Grabstätte als Ort des Gedenkens und der Erinnerung. Sterbe- und Trauerkultur ist immer auch ein Ausdruck eines Menschenbildes. Wollen wir es wirklich zulassen, die Würde des Menschen am Kostenfaktor zu messen, getreu dem Motto, wie teuer sind uns unsere Toten? Spätestens am Ende des Lebens ist Geiz nicht mehr geil, sondern nur traurig und hinterlässt lebenslang bei den Angehörigen einen bitteren Nachgeschmack, findet Toni Hanrieder deutliche Worte aus 30 Jahren Berufserfahrung. Er plädiert stattdessen für einen ruhigen und würdevollen Abschied vom Verstorbenen, für Menschenwürde über das Grab hinaus und für einen gewissenhaften und damit geglückten Umgang mit dem Tod und dem Abschied. Petra Preis Leichentourismus ist ein modernes Schlagwort, bei dem es Toni Hanrieder wie seine Verbandskollegen gleichzeitig schaudert. An die Stelle einer Grabmacherlehrgang in Münnerstadt Der Fachverlag des Deutschen Bestattungsgewerbes bietet vom 26. bis 28. April 2006 in Münnerstadt einen Grabmacher-Lehrgang an. Der Lehrgang ist speziell für Mitarbeiter gedacht, die im Bestattungsunternehmen im Bereich Grabmachertechnik eingesetzt werden. Auch Mitarbeiter, die keine oder wenig Erfahrung in diesem Bereich haben, können teilnehmen. Teilnahmegebühren: für Mitglieder 450,00 Euro + MWSt für Nichtmitglieder 550,00 Euro + MWSt incl. Übernachtung und Verpflegung Anmeldung und Information beim Fachverlag, Frau Bongartz, Tel. 0211/

10 Unsere Geschäftsstelle berichtet Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes: Bestattung von Feten Der bislang lediglich als Gesetzesentwurf vorliegende Gesetzesvorschlag zur Bestattung von Feten vom Mai 2005 wird nunmehr Gesetz. Die Vorschriften sind unter unter Publikationen mit Datum als Drucksache 14/2005 nachzulesen und bergen eine Reihe ungelöster Punkte und Probleme. Die aufgeworfenen Fragestellungen, z. B. was ist, wenn auf dem betreffenden Friedhof kein anonymes Gräberfeld vorhanden ist? wann ist die Kostentragung den Angehörigen bzw. Bestattungspflichtigen nicht zumutbar? was ist bei einer Geburt durch eine Hebamme und nicht im Krankenhaus? werden kurzfristig von der Vorstandsschaft in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle aufgearbeitet und in der nächsten Ausgabe kurz dargestellt. Bayerischer Landtag beschließt Novellierung des Bestattungsgesetzes: Fehlgeburten und Embryonen können individuell bestattet werden Der Bayerische Landtag hat die Zur-Ruhe-Bettung von Fehlgeburten sowie von Feten und Embryonen aus Schwangerschaftsabbrüchen beschlossen. Das hierzu geänderte Bestattungsgesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Die Änderung bezieht sich auf einen Gesetzentwurf der CSU-Fraktion. In der Abstimmung votierten Die Grünen mit Enthaltung, die SPD lehnte den Gesetzentwurf ab. Mit Beginn des neuen Jahres können Feten und Embryonen aus Schwangerschaftsabbrüchen ebenso wie Fehlgeburten durch den Verfügungsberechtigten, also im Regelfall durch die Eltern, individuell bestattet werden. Die andere Möglichkeit ist die Zur-Ruhe-Bettung auf einem Gräberfeld. Mit der Gesetzesänderung soll eine eigene Form des würdevollen Umgangs mit den nicht individuell bestatteten Totgeburten, Embryonen und Feten ermöglicht werden. Die Kirchen haben die Neuregelung von Anfang an befürwortet. Kirchenrat Dieter Breit, der Politikbeauftragte der bayerischen evangelischen Landeskirche, bezeichnete die bisherige Rechtslage im Hinblick auf die Menschenwürde der Embryonen und Feten, aber auch im Hinblick auf die psychische Situation der Väter und Mütter als unhaltbar. Die bislang praktizierte Entsorgung als Klinikmüll bedeute für unzählige Eltern eine zusätzliche Traumatisierung, sagte Breit. Das novellierte Bestattungsgesetz gewährt den Verpflichteten, also den gynäkologischen Praxen und Krankenhäusern, weitestgehend Freiraum bei den Modalitäten der Zur-Ruhe-Bettung. Überwiegend wird von einer Einäscherung der gesammelten Fehlgeburten, Feten und Embryonen ausgegangen. Nach Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände gibt es in Bayern jährlich Fehlgeburten unter 500 Gramm in Krankenhäusern, Feten und Embryonen aus ambulanten Schwangerschaftsabbrüchen in Krankenhäusern und Feten und Embryonen aus Schwangerschaftsabbrüchen in gynäkologischen Praxen. 10

11 Neubekanntmachung des Innenministeriums betreffend Naturfriedhöfen Auf Initiative eines Mitglieds des Bestatterverbandes Bayern e. V. und unter dessen Mitwirkung und unter Mitwirkung sonstiger beteiligter Institutionen wurde vom Innenministerium die Bestattungsbekanntmachung vom geändert. Es wurde im Einzelnen geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Naturfriedhof mit dem Bestattungsgesetz vereinbar ist und genehmigt werden kann. Die Bekanntmachung trat am in Kraft (Fundstelle Allgemeines Ministerialblatt Nr. 9/2005, Seite 331). Damit steht fest, dass Naturfriedhöfe grundsätzlich zulässig sind. Es muss sich jedoch dabei um ein Friedhof im Sinne von Artikel 7, 8 Bestattungsgesetz handeln und Träger muss eine juristische Person des öffentlichen Rechtes sein. Jahreshauptversammlung Bestatterverband Bayern e. V. Die Jahreshauptversammlung 2006 des Bestatterverbandes Bayern e. V. findet am Samstag, dem 1. April 2006 im Berufsausbildungszentrum der Bestatter (BAZ) in Münnerstadt statt. Wir bitten Sie, sich diesen wichtigen Termin bereits jetzt freizuhalten. Alle Mitglieder erhalten zu gegebener Zeit noch eine separate Einladung mit der vorgesehenen Tagesordnung. Ausschuss Wirtschaft und Kommunen bei der vbw Frau RAin Stephanie Haslinger ist es gelungen, über die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft im Ausschuss Wirtschaft und Kommunen erneut Interesse für die Problematik der Zusammenarbeit Gemeinde - Privatwirtschaft zu wecken. Herr Landtagsabgeordneter Graf von und zu Lerchenfeld möchte die Problematik Spannungsfeld Wirtschaft und Kommunen zu einem seiner Schwerpunktthemen machen und hat wiederholt an dem Arbeitskreis Wirtschaft und Kommunen der vbw teilgenommen. Er hat zugesagt, sich für die spezifischen Belange des Bestatterverbandes Bayern e. V. einzusetzen. Wegen der Nichtumsetzung der Umsatzsteuerrichtlinien wurde von Herrn Graf von und zu Lerchenfeld, der Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Landtages ist, bereits ein Schreiben an Herrn Staatsminister Wiesheu gerichtet. Weitere Bestrebung wird die Aufnahme einer Klagemöglichkeit der von unlauterem Wettbewerbsverhalten der öffentlichen Hand betroffenen privaten Konkurrenten in die Bayerische Gemeindeordnung sein. Über den Fortgang etwaiger diesbezüglicher Initiativen wird Frau RAin Stephanie Haslinger berichten. Wettbewerbswidrige Werbung bei der Bergung von Polizeileichen Erfolg hatte die Klage gegen einen Bestatter, der den polizeilichen Auftrag zur Bergung eines Verstorbenen in wettbewerbswidriger Weise zur Werbung für sein Bestattungsunternehmen ausnutzte. Das LG München entschied wie folgt: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsmitteln gemäß 890 ZPO für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, bei der Durchführung von Bergungen im Auftrag der Polizei in der Wohnung des Verstorbenen Geschäftskarten auszulegen, auf denen für ihre Bestattungsleistungen geworben wird. Trotz der deutlichen Worte des Gerichtes bezüglich der Wettbewerbswidrigkeit einer derartigen Werbemaßnahme legte das verurteilte Unternehmen Berufung ein. Das Verfahren muss daher noch weitergeführt werden. 11

12 Umsatzsteuer für Leistungen des Städtischen Krematoriums München Wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der geänderten Umsatzsteuerrichtlinien durch das Krematorium München wurde ein Beschwerdeverfahren beim Finanzamt und der OFD eingeleitet. Dieses hat offensichtlich dazu geführt, dass man bei der Stadt München eine Steuerprüfung zu verzeichnen hat und nunmehr doch gezwungen sein wird, die geänderten Vorschriften umzusetzen. Über den Ausgang dieses Verfahrens wird weiter berichtet. Zeitungswerbung der Firma Regnum Volksbestattung GmbH Zu Allerheiligen veröffentlichte die Volksbestattung, die nunmehr auch eine Geschäftsstelle in München unterhält, eine Werbung, in der sie groß mit dem Angebot einer Bestattung ab 569,00 wirbt. Mit lediglich einem kleinen Sternchenzusatz wies sie daraufhin, dass hierzu noch öffentliche Gebühren und Friedhofskosten kommen. Nachdem die angegebenen 569,00 in keinem Fall die Kosten einer Bestattung abdecken - die Grablegungskosten und weitere Gebühren übersteigen diesen Betrag bei weitem - hat der Bestatterverband Bayern e. V. diese Werbung als irreführend angegriffen. Bislang liegt noch keine Reaktion auf die Abmahnung der Firma Regnum Volksbestattung GmbH vor. Internetwerbung der Firma Regnum Volksbestattung GmbH 12 Der Bestatterverband Bayern e. V. sowie die Firma Bestattungsinstitut Hanrieder GmbH gingen im Klageweg gegen die Werbung der Regnum Volksbestattung GmbH im Internet vor. Diese hatte, obwohl sie selbst überhaupt keine Bestattungen ausführt, sondern nur vermittelt, in absolut irreführender Weise damit geworben, sie arbeite mit rund 230 Partnern zusammen und verfüge somit über 600 Niederlassungen und sei immer ganz in der Nähe. Damit versuchte sie ihr als besonders niedriges Pauschalangebot von 569,00 für eine Bestattung an den Mann zu bringen. Von einem flächendeckenden Geflecht von Niederlassungen kann in keiner Weise die Rede sein. Die Volksbestattung kann im Wesentlichen nur auf die mit ihr verbundenen Unternehmen der Ahorn-Grieneisen-AG zugreifen. Andere Unternehmen, insbesondere auch Kooperationspartner der Ahorn-Grieneisen-Gruppe weigerten sich das beworbenen Billigangebot, welches ihnen von der Volksbestattung GmbH vermittelt würde und wofür sie noch 20 % Provision an diese abführen sollten, auszuführen. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der Werbung daher um eine relevante wettbewerbswidrige Täuschung der Verbraucher handelt. Für diese ist nach Auffassung des Gerichts maßgebliches Kriterium für die Erteilung des Auftrages, dass das beauftragte Unternehmen selbst die Leistung erbringt und nicht nur als Vermittler auftritt und dass die Bestattung durch ein Institut in der Nähe, auf das man kurzfristig zugreifen kann, durchgeführt wird. Es verurteilte daher die Firma Regnum Volksbestattung GmbH wie folgt: I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsmitteln gem. 890 ZPO für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zur Werbung für ihr Unternehmen, insbesondere für ein besonders niedriges Pauschalangebot von 569,00 respektive 544,00 bei Online-Bestellungen für eine Bestattung zu behaupten: Wir arbeiten bundesweit mit rund 230 Partnern zusammen und verfügen somit über 600 Niederlassungen, die Bestattungen kompetent und seriös regeln. Wir sind überzeugt, dass eine angemessene Bestattung nicht teuer sein muss. Wir bieten Ihnen eine Bestattung für nur 569,00. Unser Angebot gilt bundesweit. Reden Sie im Trauerfall zuerst mit uns. Wir sind ganz in Ihrer Nähe und helfen Ihnen gerne weiter. wie in dem Internetauftritt unter vom Februar II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist rechtskräftig.

13 Der Deutsche Bestatterverband wählte sein neues Präsidium Vizepräsident aus Bayern Der Deutsche Bestatterverband hat in seinem Münnerstädter Bundesausbildungszentrum turnusmässig ein neues Präsidium gewählt. Über Mitglieder, vertreten durch Ihre Landesvorsitzenden und deren Stellvertreter wählten am 23. September 2005 in Münnerstadt (Unterfranken) ihr neues Präsidium. Die Nachfolge des langjährigen Präsidenten Wolfgang Zocher tritt Claus-Dieter Wulf, der Hamburger Landesvorsitzende, an. Erstmals wählten die Deutschen Bestatter in ihr Präsidium Vertreter aus allen Teilen der Bundesrepublik. So wurden Toni Hanrieder (Dachau), Landesvorsitzender aus Bayern, Conrad Schormann (Bielefeld), Landesvorsitzender Nordrhein-Westfalen sowie Axel Kluth (Berlin), Obermeister der Bestattungsinnung Berlin-Brandenburg gewählt. Der neue Präsident dankte in seiner ersten Rede nach den Wahlen den bisherigen Präsidenten und Vizepräsidenten für die geleistete jahrelange Arbeit in der Vertretung des Bestattungsgewerbes im In- und Ausland. Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit, so Wulf, wird vor allem sein, den Blick der Gesellschaft stärker auf den würdevollen Umgang mit den Verstorbenen zu richten, deren Anspruch auf menschliche Achtung und Würde nicht mit dem Tod erlischt. Das neu gewählte Präsidium des Bundesverbandes: Conrad Schormann, Claus-Dieter Wulf, Generalsekretär Dr. Rolf Lichtner, Toni Hanrieder und Axel Kluth (v. l. n. r.) Der Bestatterverband Bayern e. V. ist in den verschiedenen Organisationen, Gremien und Ausschüssen sehr gut vertreten. Gewählt wurden Karl Denk in den Bundesausschuss für Berufsstandspolitik und Öffentlichkeitsarbeit, Matthias Liebler in den Berufsbildungsausschuss sowie Thomas Schmid in den Bundesausschuss für Bestattungs-, Friedhofs- und Umweltfragen. Toni Hanrieder und Ralf Michal wurden erneut in den BEFA-Messeausschuss gewählt. Ralf Keßler ist einer der Rechnungsprüfer für den Bundesverband und seiner angeschlossenen Organisationen. Ralf Michal gehört künftig dem geschäftsführenden Vorstand des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V. an. Außerdem wurden Toni Hanrieder und Ralf Michal von der Hauptversammlung als Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Deutschen Bestattungsfürsorge Treuhand AG gewählt. 13

14 Dumpingangebot bei der Ausschreibung eines Friedhofsvertrages Die Stadt Hauzenberg hatte die Arbeiten für zwei ihrer städtischen Friedhöfe ausgeschrieben. Die Arbeiten umfassten sämtliche Bestattungsarbeiten auf dem Friedhof und die gesamte Friedhofspflege. Den Zuschlag erhielt ein ortsansässiger Bestatter, der die gesamten Leistungen für einen Betrag von jährlich ,00 angeboten hatte. Der unterlegene Bieter, der für die gleichen Arbeiten einen ordnungsgemäß kalkulierten Preis von ,00 angeboten hatte, wurde nicht berücksichtigt. Er klagte sodann gegen die Stadt Hauzenberg auf Schadensersatz von ,00. Dies ist der bei einer fünfjährigen Laufzeit des Vertrages entgangene Gewinn. In erster Instanz stellte ein eingeschalteter Sachverständiger fest, dass ein ordnungsgemäßer Kalkulationspreis für die ausgeschriebenen Arbeiten bei ca ,00 liege. Das Landgericht Passau erlies daraufhin gegen die beklagte Stadt Hauzenberg ein Grundurteil, in dem es diese grundsätzlich zum Ersatz eines Schadens, der der Klägerin entstanden ist, verpflichtete. Es führt hierzu aus, dass die Beklagte auf das Unterangebot den Zuschlag nicht hätte erteilen dürfen und die Bestimmung des 25 Nr. 2 VOL/A, die die Berücksichtigung eines Dumpingangebotes verbietet, auch dem Schutz der Klägerin dient. Wörtlich heißt es hierzu: Die Bestimmung des 25 Nr. 2 VOL/A dient im vorliegenden Fall im Rahmen eines Schadensersatzanspruches aus culpa in contrahendo dem Schutz der Klägerin. Gemäß 241, Abs. 2, 276, 311 Abs. 2 BGB konnte die Klägerin darauf vertrauen, dass die Beklagte bei ihrer Vergabeentscheidung nicht nur eigene Interessen berücksichtigt, sondern auch schutzwürdige Belange der Mitwerber und der Öffentlichkeit würdigt. Bei der Prüfung des Unterangebotes spielte nicht nur der Gesichtspunkt des Schutzes vor einer mangelhaften Auftragserledigung eine Rolle, sondern auch die für die Gemeinde auf der Hand liegenden Auswirkungen auf die privaten Bestattungskunden und die Mitbewerber. Wenn auch der Schutz des Publikums vor teilweiser Umlegung der öffentlichen Kosten des Friedhofsbetriebs auf die privaten Bestattungskosten nicht zu Gunsten der Klägerin wirkt, konnte sie jedenfalls darauf vertrauen, dass die von der Beklagten zu prüfende Preisbildung ausschließlich an den Kosten der ausgeschriebenen Leistung orientiert war. Für die Mitbewerber und damit auch für die Klägerin stellt es einen erheblichen Eingriff in den freien fairen Wettbewerb dar, wenn Billiganbieter ihre Verluste im Friedhofsbetrieb auf die Kunden ihres Bestattungsbetriebes umlegen, insbesondere dann, wenn der defizitäre Friedhofsbetrieb in erster Linie dem Kundenfang für den Bestattungsbetrieb dient. Die Klägerin konnte darauf vertrauen, dass die Beklagte eine derartige Vorgehensweise erkennt und auch im Interesse der Mitbewerber unterbindet. Die Stadt Hauzenberg legte gegen dieses Urteil Berufung ein und erlitt dabei vor dem OLG München Schiffbruch. Das Gericht bescheinigte dem in der mündlichen Verhandlung anwesenden Bürgermeister gröblichste Verletzungen der gesetzlichen Bestimmungen und ging dabei sogar soweit, von vorsätzlichem Rechtsbruch der öffentlichen Hand zu sprechen. (O-Ton des Richters: Wenn ich ein Staatsanwalt wäre, müsste ich einen Strafbefehl oder eine Anklage schreiben. Und ein Richter, der kein Warmduscher ist, würde sie dann auch verurteilen! ) Das Gericht bestätigte das Grundurteil in vollem Umfang und legte dem Bürgermeister nahe, zur Vermeidung weiteren Ungemachs sich wegen der Schadenshöhe mit dem Kläger zu vergleichen. Dem kam die Stadt Hauzenberg nach. Es wurde der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich, wonach an den Kläger ein Schadensersatz von ,00 zu bezahlen ist und 80 % der Kosten zu übernehmen sind, abgeschlossen. Dieses Verfahren zeigt, dass es sich unter Umständen durchaus lohnt gegen derartige Vorgehensweisen von Kommunen, die ohne Rücksicht auf Verluste ausgeschriebene Arbeiten zu Dumpingpreisen vergeben, vorzugehen. Die Presse berichtete über diesen Fall ausführlich. Unter der Überschrift Friedhof der Mauschelein, nachzulesen in der Süddeutschen Zeitung vom Freitag, dem

15 Werbung der Stadt Fürstenfeldbruck für ihr kommunales Bestattungsunternehmen Das alte Problem, welches immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen bildet, ist die Werbung der hoheitlich tätigen Kommunen für ihr wirtschaftliches Bestattungsunternehmen. Besonders krass verstieß hier wieder einmal die Stadt Fürstenfeldbruck gegen geltendes Recht. Sie veröffentlichte im Rathausreport eine Presseveröffentlichung. Eingebettet in einen PR-Artikel unter der Überschrift Ein moderner Dienstleister - Das städtische Friedhof- und Bestattungswesen ist dort ein Inserat des Städtischen Bestattungsdienstes der Stadt Fürstenfeldbruck veröffentlicht, in welchem die gewerblichen Bestattungsleistungen angeboten werden sowie Öffnungszeiten, Telefonnummer etc. angegeben sind. In der PR-Veröffentlichung ist ein Interview mit dem Chef des Städtischen Friedhofs- und Bestattungswesen abgedruckt. Dieser stellte zunächst seine Funktion als Leiter sowohl der Friedhofsverwaltung als auch des Städtischen Bestattungsdienstes dar und erläuterte das Leistungsspektrum sowohl der Friedhofsverwaltung als auch des gleichzeitig von der Stadt betriebenen Städtischen Bestattungsdienstes. Bezüglich des Städtischen Bestattungsdienstes betonte er, dass heute die Angehörigen die Leistungen aus einer Hand wünschten und der Städtische Bestattungsdienst, den die Bürger seit Jahrzehnten kennen, als ganzheitlicher Dienst am Bürger angesehen werde, der alle Aufgaben, die ein Trauerfall mit sich bringt, bewältigt. Als besonderen Vorteil des Städtischen Bestattungsdienstes stellt er heraus, dass die Angehörigen froh seien, eine einzige Anlaufstelle zu haben, die nicht nur die Bestattungen abwickelt, sondern auch die Verwaltung der Gräber und der Friedhofspflege. Mit dieser Werbung verstieß die Stadt Fürstenfeldbruck eklatant gegen das ihr obliegende Neutralitätsgebot und das von der Rechtsprechung aufgestellte Gebot der deutlichen Trennung zwischen hoheitlicher und fiskalischer Tätigkeit. Die Stadt Fürstenfeldbruck wurde wegen dieser unzulässigen Werbung auf Unterlassung in Anspruch genommen, sie gab insoweit dann sehr schnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Kostenübernahme ab. Es scheint demnach immer wieder erforderlich zu sein, den Kommunen die Grenzen für ihr wirtschaftliches Tätigwerden aufzuzeigen und gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Karl Denk aus der Trauerhilfe Denk ausgeschieden Unser Ehrenvorsitzender Herr Karl Denk weist darauf hin, dass er wegen unüberbrückbarer Differenzen mit Wirkung vom April 2005 aus der Trauerhilfe Denk ausgeschieden und nicht mehr Geschäftsführer und Berater der Trauerhilfe Denk und seiner angeschlossenen Betriebe ist. Werbung mit Familientradition Die Firma Bestattungsinstitut Denk GmbH wurde wegen der wettbewerbswidrigen Werbung mit dem Hinweis Familientradition seit über 150 Jahren auf Unterlassung in Anspruch genommen. Nach Übernahme der Denk-Gruppe durch die Firma Ahorn-Grieneisen und Ausscheiden des Herrn Denk aus der Geschäftsführung kann von einem Unternehmen mit 150-jähriger Familientradition keinesfalls mehr die Rede sein. Auf unsere Abmahnung hin gab die Firma Bestattungsinstitut Denk GmbH am folgende Unterlassungserklärung ab: 1. Firma Bestattungsinstitut Denk GmbH, Sitz in Ottobrunn, Rosenheimer Landstraße 31, Ottobrunn und 2. Firma Bestattungsinstitut Denk GmbH, Zweigniederlassung Erding, Itzlinger Straße 7, Erding verpflichten sich gegenüber der Firma Bestattungsinstitut Hanrieder GmbH, Dachau, Krankenhausstraße 18 a, Dachau 15

16 es bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen für ihr Bestattungsunternehmen mit dem Hinweis Familientradition seit über 150 Jahren zu werben wie im Lohhofer & Landkreis Anzeiger vom Angela Haslinger, Rechtsanwältin Stephanie Haslinger, Rechtsanwältin Am 8. April 2005 verstarb unerwartet, kurz vor Vollendung seines 90. Lebensjahres, in Meckenheim bei Bonn der in Fachkreisen für sein Engagement und Wissen bekannte Jurist Dr. Jürgen Gaedke Am 28. Mai 1915 in Berlin geboren, begann er seine berufliche Laufbahn von 1947 bis 1952 im niedersächsischen Staatsdienst und war von da ab bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1980 im Bundesdienst tätig, zuletzt als Ministerialrat. Schon während seiner Tätigkeit im niedersächsischen Staatsdienst setzte sich Dr. Gaedke intensiv mit dem Friedhofsrecht auseinander. Aus dieser Tätigkeit entstand dann 1954 in erster Auflage das in Fachkreisen bekannte und geschätzte Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, das inzwischen in der 9. Auflage (2004) vorliegt Ebenso folgten zahlreiche Aufsätze und Beiträge in Fachzeitschriften und Vorträge zum Friedhofsrecht. Über viele Jahre hinweg wirkte Dr. Gaedke ehrenamtlich im Beirat der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmai e. V. (AFD) in Kassel mit, von 1979 bis 1993 im Vorstand der AFD. Für seine Verdienste um die Friedhofskultur hatte die AFD ihn bereits zur Vollendung seines 65. Lebensjahres mit einer Ehrenplakette ausgezeichnet und vom Bundespräsidenten war ihm aus dem gleichen Grund das Bundesverdienstkreuz verliehen worden. Auch in den vergangenen Jahren hat Dr. Gaedke die Entwicklungen im Friedhofsrecht immer noch mit großem Interesse verfolgt Die Trauerfeier fand am 20. April in der Kapelle des Waldfriedhofs Meckenheim statt. Sargindustrie findet keine Ruhe Die deutsche Sargindustrie findet angesichts immer preiswerterer Beisetzungen, sinkender Sterbequoten und billiger Ost-Importe keine Ruhe. Die Umsätze in der Branche sind nach Angaben des Verbandes der Deutschen Zulieferindustrie für das Bestattungsgewerbe (VDZB) in den vergangenen sechs Monaten um 7,2 Prozent auf 28 Millionen Euro gesunken. Die Stückzahl verkaufter Särge aus Deutschland ging um 2,8 Prozent auf zurück, wie der Verband Zahlen des Statistischen Bundesamtes zitiert. 16 Nach einer internen Erhebung konnten Mitglieder des VDZB zwar leicht mehr Särge verkaufen als im vergangenen Jahr. Einem sinkenden Absatz aus Eigenproduktion steht dabei aber ein steigender Ab-

17 satz aus Handelsware gegenüber, schränkte VDZB-Geschäftsführer Siegfried von Lauvenberg ein. Auch die starke Nachfrage nach Särgen wie bei der Beisetzung von Papst Johannes Paul II. sei nur kurz gewesen. Das Original war aufwändig und teuer, meint von Lauvenberg. Die Branche werde weiter die aktuellen Trends hin zu farbigen Särgen, hellen Hölzern und Designermodellen verfolgen. Das Ringen um Marktanteile habe in den letzten Jahren noch an Schärfe gewonnen. Zum einen sei der Inlandsmarkt für Särge durch die rückläufige Sterbequote geschrumpft, zum anderen dominierten Särge aus osteuropäischer Produktion. Die im Durchschnitt höherwertige Qualität der Produkte aus deutscher Fertigung kann sich häufig nicht gegen die Preisvorteile der Importe durchsetzen, teilte der Verband vor kurzem mit. Mehr als jeder zweite Sarg in Deutschland stamme heute aus dem Ausland. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Branche laut Statistik Rückgänge um 11,9 Prozent beim Umsatz und 8,7 Prozent bei der Produktion hinnehmen müssen. Licht am Ende des Tunnels sehen die Sargbau- Unternehmen erst ab etwa Dann und in den Folgejahren ist wegen der Entwicklung der Alterspyramide mit einer steigenden Sterbequote zu rechnen, heißt es beim Verband. dpa Bestattungsvermittlung - Nichts als Panikmache Stellungnahme zum bundesweiten Auftreten von Bestattungs-Vermittlungsfirmen Seit kurzer Zeit schießen sie wie Pilze aus dem Boden die so genannten Bestattungsvermittler, die uns weiszumachen versuchen, unser Heil liege in der Kooperation mit ihnen nur so könnten wir in dem heiß umkämpften Markt überleben. Wer steht eigentlich dahinter? Hier finden sich neben ehemaligen Beratern und Führungskräften von Ahorn-Grieneisen, auch Unternehmensberater, Versicherungskonzerne oder sonstige Manager, die den Bestattungsmarkt für ihre Gewinnmaximierung entdeckt haben. Sie versprechen meist, ihren Partnern - gegen Zusage eines Gebietsschutzes, Vorsorge- oder auch Todesfallverträge zu vermitteln. Diese Aufträge, so wird uns versichert, erhalten diese Bestattungs-Vermittler unter anderem von großen Versicherungsgesellschaften. Einen Nachweis über die exklusive Zusammenarbeit mit solchen Gesellschaften kann meines Wissens oftmals nicht erbracht werden. Diese Vermittlung erfolgt, und das ist der Haken, in der Regel nur gegen Zahlung einer saftigen Provision von bis zu 30% aus den Eigenleistungen des Bestatters. Diese Provisionszahlungen gehen wohl entweder eindeutig zu Lasten des Kunden oder aber zu Lasten der Bestatterdienstleistung, die dann halt eben billiger, einfacher oder noch besser entsorgungsgerechter ausgeführt wird. Meiner Meinung nach führen derart hohe Provisionszahlungen nicht nur zum Ruin der Bestatterbranche, sondern ruinieren auch unsere Bestattungskultur. Wie würde wohl die Öffentlichkeit auf folgende Schlagzeile reagieren: Provisionsschlacht im Bestattungsgewerbe Bestatter bezahlen bis zu Euro für die Vermittlung eines Auftrages. Ich jedenfalls wäre froh, kein solcher Kooperationspartner zu sein. Bei solchen Kooperationsangeboten wird oftmals mit der Angst gearbeitet: der Angst davor, vom Konkurrenten ausgestochen zu werden, wenn man selber nicht zahlt, frei nach dem Motto: Wenn ich es nicht mache, dann macht es mein Mitbewerber. Aber, müssen wir uns freiwillig und ohne Not zum Steigbügelhalter für solche Geschäftsmodelle hergeben, die einzig und allein zum Ziel haben, den Bestatter von der Spitze der Nahrungskette zu verdrängen und sich von dessen betriebswirtschaftlichem Ergebnis ein unverschämt großes Stück abzuschneiden? Jahrzehntelang haben wir dagegen gekämpft, dass Vermittlungsprovisionen zur Erlangung eines 17

18 Bestattungsauftrages gezahlt werden, egal ob an Krankenhäuser, Altenheime, Rettungssanitäter etc. Und was geschieht jetzt? Jetzt wird versucht, uns weiszumachen, dass es nicht nur ganz legal, sondern auch noch vernünftig und kaufmännisch richtig sei, horrende Vermittlungsprovisionen zur Erlangung von Bestattungsaufträgen oder Vorsorgeverträgen zu bezahlen. Und zwar an regelrechte Vermittlungsgesellschaften, die bereits teilweise vor Eintritt des Trauerfalls abzocken möchten. b) sein Firmenimage (personell, fachlich und betrieblich) so verändern, dass er sowohl von der jüngeren, als auch der älteren Generation als kompetenter, seriöser, freundlicher und aufgeschlossener Ansprechpartner zu allen einschlägigen Fragen von Vorsorge, Bestattung, Trauerbegleitung, Bestattungskultur usw. wahrgenommen wird. Außerdem muss er sich sowohl mit anderen einschlägigen Firmen in seiner Region (Anwälten, Apotheken, Notare, Hospizkreisen, usw.) als auch überregional mit anderen geeigneten Bestattern zu einem Netzwerk zusammenschließen, um eigene Vertriebsschienen aufzubauen. Sollten wir uns nicht besser unserer Stärke und unserer Solidarität als Verband bewusst werden und uns sagen: Lasst die mal ruhig machen, ohne unsere Mitarbeit funktioniert das nicht? Gemeinsam sind wir die Starken, wir haben das Netzwerk und wir machen das selbst. Fazit: Der Abschluss von Bestattungsvorsorgen wird weiter zunehmen. Dies ist begrüßenswert, sichern sie doch den Unternehmenserfolg des Bestatters für die Zukunft. Der Abschluss von Bestattungskostenversicherungen ist wichtig, sichern diese doch den Unternehmensertrag für die Zukunft. Das große Aber: Gelingt es aber dem Bestatter nicht, sein immer noch teilweise verstaubtes Image abzulegen und sich als professioneller Dienstleister in seinem regionalen Umfeld in der Öffentlichkeit zu positionieren und zwar nicht nur im Trauerfall, sondern auch in anderen Lebensbereichen wie z. B. Vorsorgeberatung, Kostenabsicherung, Zusatzrenten, Trauerbegleitung Lebensund Bestattungskultur, Friedhofsgestaltung, Literaturangebote usw., so wird der Vertrieb von Vorsorgeprodukten durch Dritte zunehmen. Warum? Weil meinen Erfahrungen nach nur ca. 20% der Menschen insbesondere die Jüngeren für den Bestatter, so wie er jetzt in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, ansprechbar sind, d. h. ca. 80% des Marktes sind für den Bestatter noch nicht erreichbar. Hierfür bietet sich die Nutzung und gegebenenfalls die Erweiterung der bereits innerhalb des Verbandes bestehenden Einrichtungen (Kuratorium und Treuhand) an: nur die Verbandsorganisation wird in der Lage sein, die notwendigen Leistungen ohne Gewinnerwartung anzubieten und kostendeckend zu arbeiten. nur sie verfügt über die notwendige Neutralität und nur sie besitzt ein ausreichend großes Netzwerk nämlich uns. Aufgrund der rasanten Veränderungen des Marktes sollte unsere Verbandsorganisation daher innerhalb der nächsten sechs Monate die Umsetzung dieses Vorhabens realisieren. Wenn wir als derart großes Netzwerk unsere Argumente bei den großen Versicherungsgesellschaften vortragen, werden diese und davon bin ich überzeugt mit uns und nicht mit Provisionsvermittlern zusammenarbeiten. Eine derartige Kooperation bietet den Versicherungen einen echten Mehrwert gegenüber ihren Kunden: im Leistungsfall können sie ihnen nicht mehr nur eine bloße Geldleistung anbieten, sondern zusätzlich die fachliche Dienstleistung durch ausgesuchte und qualifizierte Bestattungsunternehmen. 18 Um diesen Teil der Bevölkerung zu erreichen, muss der Bestatter entweder: a) mit fremdbestimmten Firmen zusammenarbeiten mit allen oben genannten Abhängigkeiten und Konsequenzen, auch betriebswirtschaftlicher Art oder Ich hoffe, Sie sind dabei wenn es losgeht und haben sich bis dahin nicht in den Netzen von Provisionshaien verfangen. Toni Hanrieder Vorsitzender

19 Bestattung von Fehlgeburten Leserbrief des Kollegen Hohensee aus Bamberg Sehr geehrter Herr Liebler, liebe Kollegen! Mit Interesse habe ich den Bericht von Frau Haslinger im AKTUELL, Ausgabe April 2005 auf Seite 10 gelesen. Ergänzend möchte ich Ihnen hierzu mitteilen, dass wir uns in Bamberg vor den Augsburgern nicht verstecken müssen. Diese Initiative läuft bei uns in Bamberg schon seit dem März 2003, wie aus beiliegenden Kopien leicht ersichtlich ist. Dies wurde nur möglich, weil wir Bamberger - dem Landesverband angehörigen und geprüften Bestatter - uns bereit erklärten, unsere gesamten Leistungen kostenlos auszuführen. Dazu gehört sogar ein kostenloser Kindersarg, mit welchem dann auch bei uns vierteljährlich alle anfallenden Föten feierlich beigesetzt werden. Bei diesem Turnus ist jeder der Kollegen in Bamberg einmal im Dreivierteljahr mit der Ausführung betraut. Ich denke, dies ist auch in Bamberg eine sehr gute Sache, die vielleicht auch einmal veröffentlicht werden sollte. Wir helfen damit den jungen Eltern, ihre Trauer zu bewältigen und tun gleichzeitig etwas für das Image unseres Verbandes. Im Übrigen finde ich das AKTUELL sehr gut und möchte Ihnen als verantwortlichem Redakteur mein Lob aussprechen. Machen Sie weiter so. Mit freundlichen Grüßen Hohensee Anm. d. Red.: Dem Wunsch des Kollegen Hohensee aus Bamberg kommen wir natürlich gerne nach und veröffentlichen an dieser Stelle den Presseartikel des Fränkischen Tag über die Initiative der Bamberger Mitgliedsbetriebe. Würde des Lebens von Anfang an Gräberfeld für Tot- und Fehlgeburten auf dem Friedhof eingeweiht Wenn die Liebe zum Kind, das eine Familie erwartet und für das sie schon ein Nest gebaut hat, ganz plötzlch durch dessen Tod das Gegenüber verliert, müssen Eltern einen Platz zum trauern haben, um den Verlus verarbeiten zu können, sagt der evangelische Krankenhauspfarrer Mathias Späterer. In Bamberg gibt es jetzt mit einem eigenen Gräberfeld im Friedhof einen solchen Platz, an dem Eltern um Kinder traum können, die schon im Mutterleib gestorben sind oder als extreme Frühgeburten keine Überlebenschancen hatten. Was nach dem Gesetz rechtens ist - die fachgerechte Entsorgung der Föten durch Verbrennung - stürzte viele Mütter und Väter in psychische Not: sie hatten keinen Ort für die Erinnerung an ihr totes Kind. Auf dem Gräberfeld, das die Stadt Bamberg kostenlos zur Verfügung stellt, können sie es künftig bestatten. Am Freitag wurde die Stätte von den Krankenhauspfarrern Willi Durmann und Mathias Späterer eingeweiht. Die Initiatoren, an ihrer Spitze der frühere Chefarzt des Bamberger Klinikums, Prof. Dr. Hans Weis, hatten zu einer würdigen Feierstunde eingeladen, die der Chor von St. Heinrich musikalisch begleitete. Die Besucher scharten sich um das vom Bamberger Bildhauer Erik von Brand geschaffene abstrakte Kreuz, das von einer Kugel gekrönt wird und viel Raum für eigene Interpretationen lässt. Von Brandt hat es aus einem in Franken vorkommenden Material geschaffen: einem Dolomitge- 19

20 stein aus dem Kleinziegenfelder Tal. Die Anregung zu diesem Kreuz und zu seiner Inschrift Alles Leben ist ewiges Sein, hatte Prof. Weis gegeben, der das Kunstwerk auch gestiftet hat. Angelika Ernst-Zwosta, die am Projekt mitgearbeitet hat, begrüßte die Gäste. Für sie ist das Gräberfeld eine Antwort auf die Frage nach der Würde des Lebens von Anfang an. Selbst wenn die hier beerdigten Kinder mit einem Gewicht von unter 500 Gramm nach dem Gesetz noch keine Personen sind: Sie waren erwartet und geliebt." An diesem Ort des Gedenkens und der Erinnerung werde dem Menschen bewusst, wie kostbar und wie zerbrechlich jedes Leben ist. Oberbürgermeister Herbert Lauer zeigte sich froh über die neue Einrichtung. Obwohl rechtlich einwandfrei, war mit der bisherigen Lösung niemand wirklich zufrieden. Prof. Dr. Weis bedankte sich für das große Verständnis und die Unterstützung, die dem Projekt von allem Seiten entgegen gebracht wurden. Gerade in der heutigen Zeit, in der die auf hohem Standard stehende Medizin eine große Sicherheit verheiße, treffe es Eltern umso schmerzlicher, wenn das junge Leben ihres Kindes zerstört sei. Auch Oberarzt Dr. Henrik Schlüter, Mitiihitiator und Leiter der Projektgruppe, ist der festen Uberzeugung, dass die Möglichkeit einer Bestattung betroffenen EItern Kraft und Mut geben wird - vielleicht auch für eine erneute Entscheidung zum Kind. Er bedankte sich bei den Bamberger Bestattungsunternehmen Friede, Hohensee-Metzner und Pietät, die jeweils die Särge samt Ausstattung stellen und unentgeltlich den Transport übernehmen, sowie beim Steinmetzbetrieb Püls, der den Gedenkstein aufgestellt hat. Gertrud Glössner-Möschk FT-Foto: Roland Rinklef 20

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