Rundschreiben 02/2015
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- Eike Richter
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Memeler Straße 30 Tel / info@ghf-online.de Haan Fax / Rundschreiben 02/2015 AUS DER GHF-GESCHÄFTSSTELLE... 2 Beilagen 2 Ausbildungsvergütung BRANCHE... 3 GHS-Kennzeichnung für Gemische Ende der Übergangsfrist naht 3 WIRTSCHAFT... 4 Trends und Analysen im Großhandel 4 Wirtschaftsverbände legen Diskussionsvorschlag zur Nachjustierung der Erbschaft und Schenkungssteuer vor 4 Freigrenze für Betriebsveranstaltungen wurde geändert 5 GHF-TERMINE AUF EINEN BLICK
2 Aus der GHF-Geschäftsstelle Beilagen Im Rahmen der vom GHF angebotenen Werbepakete finden Sie im heutigen Rundschreiben eine Beilage unseres Fördermitgliedes PUFAS Werk KG, Hann. Münden, zum Thema: Finish-Spachtel RAK 3 sowie eine Beilage unseres Fördermitgliedes MeisterWerke Schulte GmbH, Rüthen, zum Thema: Designboden SilentTouch Lindura-Hightech-Holzboden Nadura Steinhart. Holzwarm. Wir weisen darauf hin, dass der GHF auf Inhalt und Form dieser Beilagen keinen Einfluss genommen hat. Ausbildungsvergütung 2014 Die aktuelle Auswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt einen deutlichen Zuwachs der tariflichen Ausbildungsvergütung gegenüber In Westdeutschland ist der Vergütungsdurchschnitt insgesamt um 4,6 Prozent auf 802 Euro gestiegen. Der Zuwachs in Ostdeutschland liegt bei 4,1 Prozent mit 737 Euro durchschnittlicher Vergütung. Bei den Kaufleuten im Groß- und Außenhandel ist die Ausbildungsvergütung um 2,5 Prozent gestiegen und liegt im Westen Deutschlands bei 835 Euro und im Osten bei 777 Euro. Die gute Ausbildungsvergütung in der Branche steigert die Attraktivität der Ausbildung für Ausbildungsplatzbewerber. 2
3 Branche GHS-Kennzeichnung für Gemische Ende der Übergangsfrist naht Die europäische CLP-Verordnung trat bereits im Jahr 2009 in Kraft. Mit der CLP-Verordnung wurde das neue, weltweit gültige System zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen (GHS-System) in europäisches Recht überführt. Die neuen GHS-Gefahrenpiktogramme zeichnen sich durch rot-weiße Rauten aus und lösen die bisher gültigen orange-schwarzen Piktogramme ab. Lange Übergangsfristen in der CLP-Verordnung sollen die neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrstoffen reibungslos über die Bühne gehen lassen. Für Stoffe ist der Prozess seit geraumer Zeit abgeschlossen: seit 1. Dezember 2010 dürfen nur noch nach neuem Recht gekennzeichnete Produkte in Verkehr gebracht werden. Die zweijährige Abverkaufsfrist für zuvor in Verkehr gebrachte und nach altem Recht (Stoffrichtlinie 1999/45/EG) gekennzeichnete Ware endete am 01. Dezember Für Zubereitungen, worunter Gemische wie Farben, Lacke oder Klebstoffe fallen, endet das Inverkehrbringen von nach altem Recht (Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG) gekennzeichneten Produkten am 1. Juni Ganz regulär gibt es im Moment beide Kennzeichnungsarten bei Zubereitungen auf dem Markt. Händler, die bis zum 1. Juni 2015 Zubereitungen einlagern, die noch nach altem Recht eingestuft und gekennzeichnet wurden, dürfen diese bis zum 1. Juni 2017 abverkaufen. Danach müssten Restbestände teuer entsorgt oder aufwendig umetikettiert werden. Darum sollte der Handel jetzt besonders genau darauf achten, nur noch nach neuem Recht gekennzeichnete Ware einzukaufen. Ist dies nicht möglich, ist es unbedingt empfehlenswert, Unterlagen zu beschaffen und aufzubewahren, die gegebenenfalls helfen können, das frühere Inverkehrbringungs- Datum zu belegen. In der Werbung und beim Online-Handel muss ebenfalls auf die nötigen Informationen geachtet werden. Es muss sichergestellt sein, dass bereits vor dem Abschluss eines Kaufvertrages folgende Angaben zur Kenntnis genommen werden: die Gefahrenpiktogramme gemäß CLP-Verordnung, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise. Das ausschließliche Abbilden der Piktogramme genügt im Online-Handel nicht, da nicht sicher ist, dass das Bild in jedem Browser korrekt dargestellt wird. 3
4 Wirtschaft Trends und Analysen im Großhandel Die jüngste Ausgabe von Trends und Analysen Großhandel liegt als Anlage bzw. als PDF-Dokument bei. Hierin werden Fragen zur Finanzierung im Großhandel, die wirtschaftliche Entwicklung im Großhandel sowie die Entwicklung der Weltwirtschaft anschaulich vorgestellt und mit entsprechenden Grafiken erläutert. Wirtschaftsverbände legen Diskussionsvorschlag zur Nachjustierung der Erbschaft und Schenkungssteuer vor Sieben Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft haben unter Beteiligung des BGA am 11. Februar 2015 anlässlich erster Beratungen zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungssteuerreform 2009 vom 17. Dezember 2014 eine Präzisierung von Lösungsvorschlägen für die nachzujustierenden Sachverhalte die Ausnahme von der Lohnsummenregel, die Behandlung des Verwaltungsvermögens und die sog. Bedürfnisprüfung vorgelegt. Diese wurden als Diskussionsvorschlag an die Referatsleiter Erbschaftsteuer von Bund und Ländern gesandt. Sie sind auf der Grundlage der grundsätzlichen Positionierung der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vom 28. Januar 2015 entstanden und machen dabei im Einzelnen zu den folgenden Themen Vorschläge: Bedürfnisprüfung mittelständische und familiengeprägte Unternehmensstruktur als zentraler Bedürfnisgrund für die Verschonungsregelung (Abgrenzung, Bedürfnisprüfung im engeren Sinn) Kapitalmarktorientierung als vorgeschaltetes Kriterium (Veräußerungsbeschränkung, Abfindungsbeschränkung, Entnahme- bzw. Ausschüttungsbeschränkungen, persönliche Einflussnahme auf die Geschäftsführung, persönliche Einflussnahme auf Kontrollorgane) Verwaltungsvermögen Abgrenzung zum Betriebsvermögen durch konsolidierte Ermittlung des Nettoverwaltungsvermögens Freistellung von der Lohnsummenpflicht Vermeidung der Gefährdung von Familienunternehmen durch eine verbleibende Erbschaftsteuer. 4
5 Freigrenze für Betriebsveranstaltungen wurde geändert Die bisher geltende Freigrenze für Betriebsveranstaltungen wurde zum 01. Januar 2015 von 110 Euro pro Mitarbeiter und maximal zwei jährlichen Veranstaltungen in einen Freibetrag in gleicher Höhe umgewandelt. Dies hat zur Folge, dass im Gegensatz zur bisherigen Regelung bei Überschreitung dieser Grenze nicht der gesamte, sondern nur der über den Freibetrag hinausgehende Betrag lohnsteuerpflichtig ist. Zur Vermeidung von Sozialversicherungsbeiträgen kann die über dem Freibetrag liegende Summe mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Zukünftig müssen jedoch sämtliche Kosten der Betriebsveranstaltung bei der Berechnung des Freibetrags einbezogen werden. Hierzu gehören die Kosten für das Rahmenprogramm (z.b. Raummiete, Kosten für künstlerische Darbietungen), für Begleitpersonen der Mitarbeiter, Geschenke und Verlosungsgewinne. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Kfm. Jürgen Wagner Anlagen 5
6 GHF-Termine auf einen Blick Tagungsort wird nach Anmeldung benannt Tagungshotels werden nach CE/die neue Bauprodukten- Verordnung (BauPVO) für Geschäftsführung und Verkaufsleitung CE/Bau PVO vom Für Niederlassungsleiter/ Innendienst & Lageristen Telefonieren kann doch jeder, oder? "Erfolgreiche Telefontechniken kennenlernen!" Den Sack zumachen Effektive Verhandlungs- & Abschlusstechniken in der Fachberatung Crowne Plaza Berlin Nürnberger Straße Berlin Telefonieren kann doch jeder, oder? Erfolgreiche Telefontechniken kennenlernen! GHF-Mitglieder- und Jahreshauptversammlung Gefahrgutseminar I "Beauftragte Personen" Nach 6 der Gefahrgutbeauftragten- Verordnung Grund- u. Einsteiger-Seminar Gefahrgutseminar II "Neues ADR/RID 2011" Aufbau-Seminar Hotel Ebertor Boppard Geprüfter Fachberater Fußbodentechnik 6
7 Den Sack zumachen "Effektive Verhandlungs- & Abschlusstechniken in der Fachberatung" Gefahrgutseminar I "Beauftragte Personen" Nach 6 der Gefahrgutbeauftragten- Verordnung Grund- u. Einsteiger-Seminar Gefahrgutseminar II Neues ADR/RID 2011 Aufbau-Seminar Hotel Ebertor Boppard Geprüfter Fachberater "Farben und Lacke" (Grundkurs) Hotel Ebertor Boppard Neue Normen & Regelwerke Fachberater-Farbe-Exklusiv Hotel Ebertor Boppard Geprüfter Fachberater "Farben und Lacke" (Aufbaukurs) 7
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