Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand
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- Ida Schubert
- vor 8 Jahren
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1 llgemeine eschäftsbedingungen Stand Inhalt I. eltung... 2 II. Fotoshooting... 2 Honorar und uftragsabwicklung... 2 Haftungshinweise... 2 III. Fotobestellungen... 3 Preise und uftragsabwicklung... 3 IIII. Platzfotografin... 3 Preise... 3 Haftungshinweise... 3 llgemeine Hinweise... 4 IV. Zahlungsverzug... 4 V. Nutzungsrecht/Urheberrecht... 4 VI. Vertragsstrafe, Schadensersatz... 4 VII. Schlussbestimmungen... 4 ianca Christen, Widmatt 306, 3176 Neuenegg info@sandokandesign.ch Mobiltelefon: Kontonummer: IN: CH Kontoinhaber: ianca Christen, Sandokan, 3176 Neuenegg E
2 I. eltung 1. Die nachfolgenden allgemeinen eschäftsbedingungen (im folgenden genannt) gelten für alle durchgeführten Fotoaufträge/Fotobestellungen und damit verbundenen Leistungen Sie gelten als vereinbart mit Erteilung des uftrags. 3. Der uftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die erstellten ufnahmen durch die Fotografin für redaktionelle oder gewerbliche Zwecke verwendet werden dürfen. Wer eine Veröffentlichung seiner Fotos nicht wünscht, kann dies der Fotografin mitteilen. II. Fotoshooting Honorar und uftragsabwicklung 1. Es gelten die zwischen der Fotografin und uftraggeber vereinbarten Preise. Falls keine ausdrückliche Preisvereinbarung stattgefunden hat, gelten die aktuellen auf sandokandesign.ch veröffentlichen Preise. 2. ei einem Fotoshooting ist das Honorar ohne bzug bar zur Zahlung fällig. Eine ezahlung auf Rechnung (Zahlungsfrist 20 Tage) liegt im Ermessen der Fotografin. 3. Wird ein Fotoshooting durch Verschulden des Kunden nicht möglich (usnahmen siehe Punkt d.), so gelten folgende Regelungen: a. ei bsage bis mindestens 24 Stunden vor dem Termin entstehen keine Kosten. b. ei bsage am gleichen Tag wird eine bsagegebühr von CHF fällig. c. ei bsage vor Ort wird das gesamte Honorar fällig. d. usnahme stellt die Situation dar, wenn das Pferd/Tier durch Todesfall oder Krankheit/Unfall nicht verfügbar ist oder das Wetter entgegen jeglichen Wettervorhersagen schlecht ist. 4. Wird ein Fotoshooting durch Verschulden von sandokandesign.ch nicht möglich, können gegenüber der Fotografin keinerlei Ersatzforderungen geltend gemacht werden. Die Fotografin wird bei edarf einen neuen Termin vereinbaren. 5. Nach dem Fotoshooting werden sämtliche Fotos von der Fotografin durchgegangen und wo nötig optimiert (Fliegen retuschieren, Schatten aufhellen etc.). Nach rund 1.5 Wochen werden die Fotos auf CD-Rom mit -Post versendet. 6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des ildmaterials betreffen, sind innerhalb einer Woche nach Empfang mitzuteilen. nderenfalls gilt das ildmaterial als ordnungsgemäss, vertragsgemäss und wie verzeichnet zugegangen. Haftungshinweise 7. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. 8. Fällt bei einem Fotoshooting aus technischen ründen die usrüstung oder Teile davon aus, so ist dies höhere ewalt und keine grobe Fahrlässigkeit. Es können keine Regressforderungen an die Fotografin gestellt werden. 9. ei einem Nachholtermin entstehen dem uftraggeber keine zusätzlichen Kosten. 10. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der arantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
3 III. Fotobestellungen Preise und uftragsabwicklung 1. estellungen haben via Online-estellformular oder per auf zu erfolgen, ansonsten kann es vorkommen, dass die estellung in den lltags- s untergeht Die Veranstaltung und Jahr muss bei einer estellung zwingend erwähnt werden, damit die Fotografin die bestellten Fotos zweifelsfrei zuordnen kann. 3. Es gelten die aktuellen auf sandokandesign.ch veröffentlichen Preise und Lieferfristen. 4. lle estellungen werden -Post versendet. 5. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 6. Sind der Fotografin innerhalb von 10 Tagen nach blieferung der ufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die ufnahmen als vertragsgemäss und mängelfrei abgenommen und die Rechnung zur Zahlung fällig. IIII. Platzfotografin Preise 1. Für 1- und 2-tägige Veranstaltungen die auf Samstag und/oder Sonntag fallen, entstehen keine Kosten für den Veranstalter. 2. ei 3-tägigen Veranstaltungen, bei welchen ein Tag auf einen Werktag fällt, ist ein einmaliges Honorar von CHF zu entrichten. Haftungshinweise 3. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. 4. Die Teilnehmer sind vom Veranstalter zu informieren, dass sandokandesign.ch als Platzfotografin vor Ort ist. 5. Teilnehmer die keine Veröffentlichung seiner Fotos wünschen, haben die Möglichkeit, dies der Fotografin binnen zwei Tagen nach der Veranstaltung mitzuteilen. Die Fotografin wird diesen Wunsch selbstverständlich berücksichtigen. 6. ei ungenügender Dokumentation über die Veranstaltung (fehlender Zeitplan/Startlisten, fehlende dresse des Veranstaltungsortes) behält sich die Fotografin vor, den Termin ohne weitere Mitteilung ausfallen zu lassen. 7. Die Organisation und Vergabe von uchungen an die Fotografin, sowie die usführung derer erfolgt mit Sorgfalt. Sollte jedoch auf rund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen usw.) die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen. 8. Die Fotografin haftet nicht, falls ufnahmen aus technischen ründen (wie etwa Versagen der Kamera) nicht zustande kommen. 9. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der arantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4 llgemeine Hinweise 10. Es werden aus Prinzip keine ungesichteten Fotos online gestellt. ei grösseren Veranstaltungen kann es daher auch einmal etwas länger dauern (bis zu drei Wochen), bis die Fotos aufgeschaltet sind Sollten die Fotos einer bestimmten Veranstaltung/Teilnehmer dringend benötigt werden, z.. für ein eschenk, kann die Fotografin mit entsprechender egründung per kontaktiert werden. Diese Fotos werden anschliessend bei der Durchsicht aller Fotos vorgezogen und zur Voransicht zwecks estellung in verkleinerter Version zugestellt. 12. Eine nsicht und/oder usdruck der Fotos auf Platz ist nicht möglich. IV. Zahlungsverzug 1. Mit blauf der Zahlungsfrist von 10 Tagen gerät der Rechnungsempfänger automatisch in Verzug. 2. Eine erste Zahlungserinnerung erfolgt nach 30 Tagen nach blauf der Zahlungsfrist kostenfrei. 3. uf die 2. Mahnung/etreibungsandrohung werden einmalig Mahnkosten von CHF 5.00 erhoben. 4. Erfolgt nach der 2. Mahnung/etreibungsandrohung binnen 10 Tagen ab Mahndatum keine Zahlung, wird die etreibung eingeleitet. V. Nutzungsrecht/Urheberrecht 1. Das Urheberrecht an den ildern liegt in jedem Fall bei der Fotografin. 2. Der uftraggeber kann die ordnungsgemäss bestellten und bezahlten ufnahmen ohne weitere Vergütung für eigene private Zwecke verwenden und veröffentlichen (eigene Homepage, Verkaufsanzeige, Deckanzeige usw.). Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des ildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der nbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks (Foto: ianca Christen, sandokandesign.ch) in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen ild. 3. Veränderungen des ildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet. uch darf das ildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. VI. Vertragsstrafe, Schadensersatz 1. Es ist ausdrücklich untersagt, Fotos von der Homepage von sandokandesign.ch und/oder den darin verlinkten Fotoalben zu kopieren. 2. ei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des ildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. VII. Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Schweizerische Recht als vereinbart und zwar auch dann, wenn die Lieferung ins usland erfolgt. 2. Nebenabreden zur Vereinbarung oder zu diesen s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
5 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer estimmungen dieser berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen estimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige estimmung durch eine sinnentsprechende wirksame estimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt Oktober 2013
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